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Hochbau-, Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 16:44 (Europe/Berlin)

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

Vergabestelle ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenim Datum der Versendung 11.09.2026 SüdostendesLandkreisesMünchen Vergabeart Prof.-Messerschmitt-Straße1 Öffentliche Ausschreibung 85579Neubiberg Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum 20.10.2026 Uhrzeit 10:00 (Er)Öffnungstermin Datum 20.10.2026 Uhrzeit 10:00 Ort Ve rgabeplattform,online

Raum Bindefrist endet am 19.11.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung Maßnahmennummer Baumaßnahme GHSE ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn

Vergabenummer Leistung LV473 Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien 242.H Instandhaltung 2440 Informationen zur Datenerhebung 2492 Online-Vergaben

8 s onstiged erAusschreibungbeigefügteUnterlagen

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 2330 Nachunternehmererklärung 241 Abfall 244 Datenverarbeitung

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) 247.H Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz A nlagezum Formblatt214.HVertragsfristen 4 21Vertrag serfüllungsbürgschaft 4 22Mänge lansprüchebürgschaft 4 23Abschl agszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft A nlage214 .HW-WeiterebesondereVertragsbedingungen 2 330Nachu nternehmererklärung

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 125.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung: D erAngeb otsgesamtpreisistaufderVergabeplattformanvorgegebenerStelleeinzutrage n 1 27Eigene rklärungBezugRussland

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 2 36Verpfli chtungserklärungandererUnternehmen a ktuellerN achweisHaftpflichtversicherung F abrikatsa ngaben,Produktdatenblätter,Nachweise

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu verge- ben im Namen und für Rechnung ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenimSüdostendesLandkreisesMünchen

diese vertreten durch: HerrnChristophGöbel(Verbandsvorsitzender)

dieser/diese/dieses vertreten durch:

Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung

diese vertreten durch:

dieser/diese/dieses vertreten durch:

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle Straße PLZ/Ort E-Mail Fax

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen sieheFormblatt211,Seite2,PunktC

3.2 - frei - 3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen s ieheFormblatt211,Seite2,PunktD

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

4 Losweise Vergabe: 8 nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.

6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal-tungs- angeboten.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien

Bei der Vergabe von Aufträgen werden Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und an- erkannte Blindenwerkstätten als bevorzugte Bieter berücksichtigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 Pro- zent gewertet. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur derjenige Anteil zugrunde gelegt, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtan- gebot der Bietergemeinschaft haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines sonstigen Bieters, so ist dem bevorzugten Bieter der Zuschlag zu erteilen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Schriftlich

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"

Maßnahmenummer:Baumaßnahme:
Vergabenummer:Leistung:

zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Reg ierungvonOberbayern,Maximilianstr.39,80535München

10 Bie terfragenwerdendurchdieVergabestellebismaximal7KalendertagevorAngebotseröffnung ent gegengenommenundwerdenbisspätestens5KalendertagevorAngebotseröffnung bea ntwortet.

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212 (Teilnahmebedingungen)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Ange- bot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbind- lich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein- zelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende An- gaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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212 (Teilnahmebedingungen)

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelprei- sen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen. 5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Nachunternehmen

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 7 Eignung

7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. er- gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspe- zifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Ei- generklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeich- nis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nach- unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ ge- nannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 7.2 Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch gefor- derte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abge- fasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nach- unternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer
LV473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen

am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Ab- satz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 20.04.2027 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am . innerhalb von 97 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungs- beginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

G emäßAnlagezuFormblatt214.H

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Be- träge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Ein- zelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistun- gen entspricht.

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzel- fristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leis- tung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ Voraus- gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B VOB/B das zahlungsbürgschaft“ Formblatt

7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame techni- sche Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug ge- nommen.

8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungs- erbringung ist verboten.

10 Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertrags- zwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unan- gemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.

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214.H (Besondere Vertragsbedingungen)

11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

E rgänzungzuPunkt5"SicherheitsleistungenfürMängelansprüche": DieSicherheitfürMängelansprüchebeträgtdreiProzentdergeprüftenSchlussrechnungssumme.

RückgabezeitpunktfüreinenichtverwerteteSicherheitfürMängelansprüche(§17Abs.8Nr.2 VOB/B):nachAblaufdervertraglichfestgelegtenVerjährungsfristfürMängelansprüche.

FürweiterebesondereVertragsbedingungensieheFormblatt214.HW

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Vertragsfristen Anlage zum Formblatt 214.H

BieterVergabenummer LV473Datum
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Angebot für F achraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):

Die Leistung ist zu beginnen sieheFormblatt214.HNummer1.1

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) sieheFormblatt214.HNummer1.2

als einzuhaltende Einzelfristen werden ausdrücklich die nachfolgend genannten Einzelfristen als Vertragsfristen vereinbart (§ 5 Nr. 1 Satz 2)

FertigstellungInstallationsplanfürErrichtungAnschlusspunkteELT/SAN;12WochennachBeauftragung

Fertigstellung;16,5WochennachAusführungsbeginn

FertigstellungDämmarbeitenimZugeUmbautenindenFachräumen;108WochennachAusführungsbeginn

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Nr. 1 sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung vorstehende Einzelfristen

1.3. unverbindliche Zwischentermine

am

am

am

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214.H W (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

10.1 Betriebshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaft- pflichtversicherung, einschließlich einer Basisdeckung für Umweltschäden für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:

• Bis zu einer Netto-Auftragssumme von 250.000 €:

Euro 3.000.000,- für Personenschäden Euro 1.000.000,- für Sach- und sonstige Schäden

• Ab einer Netto-Auftragssumme von 250.000 €:

Euro 5.000.000,- für Personenschäden Euro 5.000.000,- für Sach- und sonstige Schäden

Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auf- traggeber, dem Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises Mün- chen, nicht eingeschränkt. Der Nachweis der gültigen Policen muss spätestens bei Auftragserteilung vorgelegt werden. Sollten die Ar- beiten über den Gültigkeitszeitraum der Police hinausgehen, erhält der Auftraggeber unaufgefordert einen Folgenachweis. Erfolgt ein entsprechender Nachweis trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist nicht, ist der AG berechtigt, die entsprechenden Versicherungsverträge abzuschließen und die ihm hierdurch entste- henden Kosten von der nächstfälligen Zahlung abzuziehen. Vor der Vorlage eines jeweils gültigen Versicherungsnachweises werden Zahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht fällig. Der Auftragnehmer tritt hiermit die sich aus dem abzuschließenden Versicherungsvertrag ergebenden An- sprüche sicherheitshalber an den Auftraggeber ab, bleibt jedoch, solange er vertragsgemäß erfüllt, zur Gel- tendmachung aller Ansprüche im eigenen Namen berechtigt. Sofern gemäß den Versicherungsbedingungen eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Auftrag- nehmer hiermit die Versicherungen unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an den Auftraggeber zu leisten, sofern sie diesem zustehen.

10.2 Bauwesenversicherung

Der Auftraggeber hat für das Projekt eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Zum Kreis der Mitver- sicherten gehören alle mit der Bauausführung befassten Personen und Unternehmen. Der genaue De- ckungsumfang sowie die Versicherungsausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsschein, welcher beim Auftraggeber eingesehen werden kann. Die Einsichtnahme wird im Auftragsfall empfohlen.

Der Auftragnehmer hat Bauwesensschäden unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Der Auftrag- nehmer hat die Schadensmeldung direkt an den Versicherer (Anschrift bei der Objektüberwachung bezieh- bar) zu richten und eine Kopie dem Auftraggeber zu übersenden.

Verluste durch Diebstahl hat der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde zu melden.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber und dem Versicherer jede Nachprüfung über die Ursache, den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie alle angeforderten Auskünfte zu erteilen. Der Auf- tragnehmer hat ohne besondere Aufforderung seiner Kostenaufstellung bei einer durch ihn vorgenommenen Schadensbeseitigung prüffähige Belege beizufügen.

Der Versicherungsbeitrag wird anteilig, entsprechend der Höhe der jeweiligen Schlussrechnungs- summe, auf den AN umgelegt. Die anteiligen Kosten betragen: • 0,20% der Brutto-Abrechnungssumme bei jeder Abschlag- / Schlussrechnung • Selbstbeteiligung pro Schadensfall: 500,- € netto

10.3 Baureinigung und Schuttcontainer

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Abfälle (Bauschutt, Abbruch- und eigenes Verpackungsmaterial), Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen grundsätzlich täglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Verpackungsmaterial ist direkt vom Auftragnehmer auf eigene Kosten abzufahren. Für die tägliche Schutt- und Abfallbeseitigung sind ausschließlich Schuttcontainer des Auftragnehmers zu verwenden.

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214.H W (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

Wird dies trotz Aufforderung und Fristsetzung durch die Bauleitung unterlassen, ist die Bauleitung berechtigt, eine Fremdfirma mit der Beseitigung zu beauftragen. Die Kosten gehen dabei zu Lasten des Auftragneh- mers. Bei Gefahr in Verzug kann der Auftraggeber die Verunreinigungen auf Kosten des Auftragnehmers beseiti- gen, ohne dass es hierzu einer besonderen Ankündigung oder Fristsetzung bedarf. Sind mehrere Auftragnehmer für die Unterlassung verantwortlich, erfolgt die Kostenumlegung nach billigem Ermessen des Auftraggebers (§ 315 BGB). Die Kosten werden dem Auftragnehmer von der Schlussrech- nung abgezogen.

10.4 Baustrom / Bauwasser

Die Anschlussstellen für Bauwasser und Baustrom werden durch das Gewerk Baustelleneinrichtung herge- richtet. Bauwasser darf nicht unkontrolliert entweichen. Abwasser ist ordnungsgemäß in die Abwasseran- schlussstelle einzuleiten. Baustrom: die einschlägigen VDE-Vorschriften und technischen Anschlussbedingungen des Stromversor- gers sind einzuhalten.. Die Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt direkt vom Bauherrn mit den entspre- chenden Versorgungsunternehmen. Für die Nutzung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baus- troms und Bauwassers werden dem Auftragnehmer pauschal 0,4 v.H. von der Brutto-Abrechnungs- summe bei jeder Abschlag- / Schlussrechnung (entspricht 0,2 v.H. für Baustrom und 0,2 v.H. für Bau- wasser) abgezogen.

10.5 Beleuchtung

Wird durch das Gewerk Baustelleneinrichtung erstellt.

10.6 Bauschild

Die Aufstellung von Firmenschildern des Auftragnehmers an der Baustelle wird nicht gestattet.

10.7 Bautagebuch

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in geeigneter Form über den Personal-, Nachunternehmer- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vor- kommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem Auftraggeber sind alle Unfälle, Erste Hilfe - Fälle und Schadensfälle unverzüg- lich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt. Die Bautagesberichte sind arbeitstäglich unaufgefordert bei der Objektüberwachung abzugeben. Auftragnehmern ohne spezifische Bautagebücher wird die Verwendung des Zweckform Bautagesberichtes Nr. 1777 empfohlen.

10.8 Koordinationsbesprechungen

Es ist geplant, regelmäßige Koordinationsbesprechungen (in der Hochphase tägliche Koordinationsbespre- chungen) mit den Firmen bzw. Planern durchzuführen. Der Auftragnehmer hat hierzu auf Anforderung den Projektleiter bzw. dessen kompetenten Vertreter zu entsenden. Von der Objektüberwachung werden über sämtliche Besprechungen Niederschriften aufgestellt. Eventuelle Einwendungen müssen vom Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Niederschrift erfolgen (Datum des Protokolleingangs). Nach Ablauf dieser Frist gilt der Inhalt der Niederschrift als vom Auftragneh- mer anerkannt. Durch den Auftragnehmer unabhängig verfasste Niederschriften werden nicht anerkannt. Bezüglich aus Sicht des Auftragnehmers relevanter Festlegungen und Darstellungen von Sachverhalten ist der oben genannte Ablauf zu beachten.

Bei fehlender Teilnahme behält sich der Auftraggeber vor, je Baustellenbesprechungstermin 100,- € brutto von der Rechnungsstellung in Abzug zu bringen.

10.9 Besichtigung von Baustellen

Die Besichtigung der Baustelle durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

10.10 Bauleiter

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der gesamten Bauzeit mit einem, der deutschen Sprache mächtigen, Bauleiter besetzt zu halten, der verantwortlich die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnah- men gemäß BayBO, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, Auflagen der Berufsgenossen- schaften überwacht und entsprechende Maßnahmen ergreift. Darüber hinaus ist der SiGe-Plan zu beachten und den Weisungen des SiGe-Koordinators Folge zu leisten. Die Verantwortung erstreckt sich auf die Bau- stelle und die angrenzenden Flächen, für die Verkehrssicherungspflicht besteht. Vom Auftragnehmer ist der

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214.H W (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

firmeneigene verantwortliche Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Aussagen des Fachbauleiters sind für den Auftragnehmer bindend. Er kann sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag" berufen. Der Fachbauleiter muss arbeitstäglich auf der Baustelle anwesend sein und hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen.

10.11 Verantwortung des AN

Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen gemäß BGV A1§2(1) Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der BGV A1, den sonst geltenden UVVs und im übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter, bzw. Aufsichts- führenden einschließlich seiner Subunternehmer, Kenntnis über diese Baustellenverordnung, sowie die ein- schlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Stellt der Auftragnehmer Mängel fest, sind diese unverzüglich dem Koordinator zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Nimmt der Auftragnehmer trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet.

10.12 Persönliche Schutzausrüstung

Auf der Baustelle ist Grundsätzlich die erforderliche Schutzausrüstung wie Schutzhelme, Schutzschuhe, Hand- Augen und Gehörschutz nach Maßgabe der BGV C22 u UVV Bauarbeiten zu tragen. Der Auftragneh- mer hat deren Benutzung sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen können nach einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen werden.

10.13 Alkohol- und Rauchverbot

Auf dem Gelände der Baustelle besteht Alkohol- und Rauchverbot. Der Auftragnehmer und seine Vertreter haben Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkoholeinfluss besteht, unverzüglich von der Bau- stelle zu verweisen. Ebenso sind Personen, welche das Rauchverbot missachten von der Baustelle zu ver- weisen.

10.14 Erste Hilfe

Anforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung und BGV A5 (Ersthelfer, Erstversorgung) hat der Auftrag- nehmer zu erfüllen. Die Ersthelfer sind zu benennen.

10.15 Brand- und Explosionsschutz

Bei feuergefährlichen Arbeiten sind Feuerlöscher (Anzahl nach DIN EN 3 und DIN 14406 Teil1) bereitzustel- len. Zusätzlich ist brennbares Material aus dem Gefahrenbereich zu entfernen oder abzudecken. In feuergefährdeten Bereichen gilt das Rauchverbot. Schweiß-, Schneid-, Schleif- und Aufheizarbeiten bedürfen in der Regel besonderer Sicherheitsmaßnahmen und einer schriftlichen Genehmigung in Form eines Schweißerlaubnisscheins, mit genauen Angaben über die zu treffenden Schutzmaßnahmen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten im Gebrauch der Löscheinrichtungen vertraut zu machen.

10.16 Baumaschinen und Geräte

Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, sowie überwachungsbe- dürftigen Anlagen, die einer Prüfpflicht unterliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der Bau- stelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragtem Personal bedient werden.

10.17 Gefahrstoffe

Bei der Planung, Umgang mit Gefahrstoffen, ist eine Prüfung auf Ersatzstoffe durchzuführen. Die Sicher- heitsdatenblätter und die dazugehörigen Betriebsanweisungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlagen zur Einsicht vorzulegen.

10.18 Gerüste

Der Auftragnehmer hat die Brauchbarkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste nach- zuweisen und die Betriebssicherheit zu überwachen. Zulassungsbescheide, sowie Aufbau und Verwen- dungsanleitungen sind auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Abweichungen von der Regelausführung sind statisch nachzuweisen. Jeder Gerüstbenutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und zu erhalten. Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüstersteller vorgenommen werden. Gesperrte Gerüste dürfen nicht benutzt werden.

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10.19 Schutzmaßnahmen

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen und die ihm zur Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Verschmutzung, Diebstahl sowie vor Winterschäden und ungünstigen Wit- terungseinflüssen aller Art zu schützen. Gleiches gilt für auf der Baustelle gelagerte Materialien des Auftrag- nehmers. Schutzmaßnahmen sind vom Auftragnehmer laufend auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ggf. zu erneuern.

10.20 Koordinierung und Auftragsabwicklung

Der Auftragnehmer hat seine vertraglichen Leistungen verantwortlich zu koordinieren. Er hat seine Leistungen ferner mit anderen Bauunternehmen und Lieferanten, Vor- und Nachfolgegewerken abzustimmen, so dass es nicht zu Behinderungen oder sonstigen Störungen im Projektablauf kommt. Die vom Auftraggeber eingesetzte Objektüberwachung und Projektsteuerung entbindet ihn nicht von dieser Verpflichtung. Die Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen ist terminlich mit der Objektüberwachung abzustimmen. Alle Lieferungen, auch die des kleinsten Umfanges, sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle in Empfang zu nehmen. An den Auftraggeber gesandte Lieferungen werden auf Kosten des Auftragnehmers zurückgeschickt.

10.21 Abrechnung

Die Vergabenummer muss bei jeder Abrechnung auf allen Abrechnungsunterlagen angegeben werden. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen in jeder Abrechnung grundsätzlich kumuliert aufzustellen. Aufmaße sind grundsätzlich so aufzustellen, dass die zusätzlichen Massen "seit der letzten Abrechnung" aufgeführt wer- den. Der Massenvortag ist eindeutig kenntlich zu machen/kumuliertes Aufmaß.

Die Aufmaßprüfung (der einzelnen Abschlagszahlungen [AZ] und der Schlussrechnung [SR]) erfolgt gemein- sam zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vor der Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der geprüften Aufmaße. Die jeweiligen Aufmaßkorrekturen sind zur Rechnungsstellung zu überneh- men. Die einzelnen AZ sowie die SR sind jeweils mit farbig angelegten Aufmaßplänen, in denen alle Abrech- nungsmaße ersichtlich sind, zu belegen. Diese Aufmaßpläne verbleiben mit jeder Rechnung beim AG. Die Zahlungsfrist beginnt erst mit Hochladen der Rechnung und zugehörigen, von der AG Bauleitung im Vorfeld geprüften Aufmaßen auf dem Projektserver.

Alle Rechnungen sind durch den Auftragnehmer über den Projektserver an die Objektüberwachung und den Bauherrn zu senden (Hochladen und Verteilung auslösen über Projektserver). Die zur vorab Aufmaßprüfung erforderlichen Unterlagen sind, an das mit der Bauüberwachung beauftragte Büro in Papierform zu schicken, als auch digital über den Projektserver hochzuladen. Aufmaßpläne größer als DIN A3 sind zusätzlich über den Projektserver zu verteilen.

Nachträge sind, ebenso wie Rechnungen, über den Projektserver hochzuladen zur Prüfung an das mit der Planung beauftragte Büro mit den erforderlichen Nachweisen, wie z. B. Kalkulationsgrundlagen, Stoffkos- tennachweise (z.B. Lieferantenrechnungen, Angebote), erschöpfende Anspruchsgrundlagen, etc.

10.22 Skonto

Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jeder Abschlags- und Schlussrechnung abgezogen, für die die erforderlichen Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der prüffähigen Rechnung beim zuständigen Bauüberwachungsbüro.

10.23 Automatische Sortierung

Der Bieter hat die Vollständigkeit der Verdingungsunterlagen anhand der Seitenanzahl zu prüfen und feh- lende, unvollständige oder unleserliche Blätter bei der Vergabestelle schriftlich anzufordern. Doppel- oder Leerseiten sind auszusortieren und zu vernichten.

10.24 Projektraum - Pläne und sonstige Arbeitsunterlagen

Der AG stellt für das Bauvorhaben unentgeltlich einen Projektraum bereit. Der Austausch aller projektrele- vanten Dokumente (wie z.B. Protokolle, Pläne) erfolgt ausschließlich über den Projektraum. Der Auftragneh- mer verpflichtet sich, diesen zu nutzen. Die Zusendung der Zugangsdaten erfolgt im Fall einer Auftragsertei- lung umgehend. Die freigegebenen Ausführungspläne werden vom Auftraggeber über einen Projektraum (PPM-Raum), digi- tal als pdf- und dwg/ dxf-Datei zur Verfügung gestellt und müssen vom Auftragnehmer eigenständig herun- tergeladen, bzw. auf eigene Kosten gedruckt werden. Die Erstellung von Papierkopien ist durch den Auftragnehmer eigenständig zu veranlassen.

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Neben Planunterlagen werden alle weiteren projektrelevanten Unterlagen wie auch z.B. Protokolle über den Projektraum an den AN verteilt. Unberührt hiervon ist jedoch der E-Mail-Schriftverkehr, welcher über ent- sprechende Mailprogramme abzuwickeln ist. Die Benutzung des Projektraums ist für den AN kostenfrei, andrerseits besteht jedoch für den Benutzungs- aufwand des AN kein Anspruch auf Vergütung für den AN. Der PPM-Raum ist jederzeit online erreichbar, jegliche Unterlagen auch direkt online einsehbar. Der PPM Raum ist neben der Nutzung am PC ebenso für die mobile Nutzung mit Smartphone oder Tablett geeignet.

10.25 Baufristenplan

Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand des- sen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen erge- ben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufach- lichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils digital zu übergeben. In jedem Fall ist der Termin- und Arbeitsablaufplan über die gesamte Bauzeit des AN spätestens alle 4 Wochen fortzuschreiben. Der aktuelle Termin- und Arbeitsablaufplan ist stets auf der Baustelle vorzuhalten. Diese Leistung ist in die E.P. einzukalkulieren. Alle auszuführenden Arbeiten sind in Zusammenarbeit mit anderen Gewerken auszuführen. Es ist davon auszugehen, dass die zu erbringenden Leistungen nicht in einem Zuge ausgeführt werden können. Mit Bauablauf bedingten Unterbrechungen ist zu rechnen.

10.26 Einrichtung von Unterkünften

Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden, sofern dies gemäß Ausschreibung nicht ausdrücklich er- laubt ist.

10.27 Ankündigungspflichten bei Nachtragsleistungen

Führen Mengenänderungen oder geänderte oder zusätzliche Leistungen zu zeitlichen Verzögerungen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf spätestens bei Ankündigung der dadurch bedingten Mehr- kosten hinzuweisen. Der Hinweis hat schriftlich zu erfolgen und muss die voraussichtliche Verzögerungs- dauer angeben.

10.28 Verlängerung der Bauzeit

Bei Verschiebungen von Ausführungsterminen, insbesondere des Beginns der Tätigkeit des Auftragneh- mers, die dieser nicht zu vertreten hat, werden die Parteien neue Vertragsfristen (Beginn-, Zwischen- und Endtermine) unter Berücksichtigung der ursprünglichen Ausführungsfristen vereinbaren. Die Dauer der Aus- führungsfristen bleibt in jedem Fall gleich.

Die Berechnung der Verlängerungs- und Ausführungsfristen im Rahmen einer Behinderung hat nach aner- kannten baubetrieblichen Grundsätzen zu erfolgen und muss auf die tatsächlichen Verzögerungen auf der Baustelle abstellen und die Verpflichtung des Auftragnehmers zu zumutbaren, nicht jedoch kostenauslösen- den Beschleunigungsmaßnahmen berücksichtigen.

Weiterhin kann die sich ausbreitende Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Bauabläufe haben. Zum ver- tragsrechtlichen Umgang mit Bauablaufstörungen werden die mit Erlass des BMI BW I 7 – 70406/21#1 vom 23.03.2020 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen auf den abzuschließen- den Vertrag entsprechend angewendet.

10.29 Anordnung von Stundenlohnarbeiten

Regiearbeiten werden grundsätzlich nur nach expliziter Freigabe durch die Bauleitung und den Bauherrn vergütet. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung die Freigabe von Regiearbeiten bei der Baulei- tung mittels Formblatts „Anordnung / Freigabe von Stundenlohnarbeiten“ zu beantragen. Die nachträglich angemeldeten Regiearbeiten werden durch den Bauherrn und Projektsteuerung nicht aner- kannt und somit nicht vergütet. Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich bei der Bauleitung einzureichen und gegenzeichnen zu lassen.

10.30 Urkalkulation

Spätestens 18 Werktage nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die seinem Angebot zugrunde lie- gende Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen. Der Umschlag

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214.H W (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

ist deutlich mit der Aufschrift „Erweiterung des bestehenden Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn

  • URKALKULATION“ und dem Zusatz des jeweiligen Gewerks sowie dem Firmenstempel zu versehen.

Die Kalkulation bleibt bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages in Verwahrung des Auftraggebers. Bei Vereinbarung von Zusatzleistungen oder bei erforderlichen Preisprüfungen kann der Auftraggeber die Ein- sichtnahme in die Urkalkulation verlangen. Die Zustimmung durch den AN ist hierfür nicht erforderlich, jedoch besteht seitens Auftraggeber eine entsprechende Berichtspflicht gegenüber dem AN.

10.31 Schiedsgutachterverfahren

10.31.1 Außergerichtliche Schiedsgutachterverfahren

10.31.1.1 Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag streben die Parteien eine außergerichtliche und gütliche Einigung an.

10.31.1.2 Besteht Streit über Anspruchsgrund und/oder Anspruchshöhe von Nachtragsleistungen (z. B. geänderte oder zusätzliche Leistungen, Mehr- und Mindermassen), über Bauzeitveränderungen oder Terminverzüge und ggf. daraus resultierender terminlicher und/oder finanzieller Ansprüche der Parteien oder über Mängel- ansprüche des Auftraggebers, wird auf Antrag einer der Parteien ein außergerichtliches Schiedsgutacher- verfahren nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen durchgeführt. Die Parteien können die jeweils an- dere Partei schriftlich dazu auffordern, binnen einer Frist von sieben Werktagen schriftlich zu erklären, ob die Durchführung eines solchen außergerichtlichen Schiedsgutacherverfahrens gewünscht ist. Erklärt sich die andere Partei innerhalb vorgenannter Frist hierzu nicht, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

10.31.2 Verfahrensordnung für außergerichtliches Schiedsgutacherverfahren. Für die Durchführung eines derartigen Schiedsgutachterverfahrens verpflichten sich die Parteien, sich fol- genden Verfahrensregelungen zu unterwerfen:

10.31.2.1 Die Parteien werden sich auf die Person eines gemeinsam zu beauftragenden Schiedsgutachters ver- ständigen und die ihm vorzulegenden Fragen gemeinsam abstimmen. Können sich die Parteien nicht inner- halb von einer Woche auf die Person des Schiedsgutachters einigen, wird auf Antrag einer der Parteien ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Industrie- und Handelskammer bestimmt.

10.31.2.2 Die Parteien verpflichten sich, die vom Schiedsgutachter gewünschten Unterlagen, die er zur Klärung der schiedsgutachterlichen Aufgabenstellung benötigt, diesem unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wo- chen nach Zugang von dessen Aufforderung sowie kostenlos zu übergeben und die jeweils andere Partei hierüber schriftlich zu informieren.

10.31.2.3 Die Teilnahme der Parteien an den vom Schiedsgutachter anberaumten Ortsterminen ist freiwillig.

10.31.2.4 Der Schiedsgutachter erstellt über die ihm gestellte Aufgabenstellung ein Gutachten. Die darin vom Schiedsgutachter getroffenen Feststellungen sind für beide Parteien verbindlich, und zwar sowohl im Hin- blick auf Tatsachenfeststellungen als auch im Hinblick auf rechtliche Würdigungen im Zusammenhang mit der ihm gegebenen Aufgabenstellung.

10.31.2.5 Nach Erstellung des Gutachtens erhalten die Parteien Gelegenheit, innerhalb einer Frist von zwei Wo- chen ab Zugang des Gutachtens zu den Ergebnissen des Schiedsgutachters schriftlich Stellung zu nehmen und beim Schiedsgutachter die Erstellung eines Zweitgutachtens zu beantragen.

Einwendungen gegen das können nur wegen offenbarer Unbilligkeit gem. § 319 BGB, und ferner nur dann erhoben werden, wenn sie von derjenigen Partei, die sich hierauf beruft, binnen einer weiteren Frist von einem Monat ab Zugang des Zweitgutachtens gerichtlich geltend gemacht wird.

10.31.2.6 Beide Parteien haften dem Schiedsgutachter gegenüber wegen der Kosten des Schiedsgutachtens als Gesamtschuldner. Über die endgültige Kostenverteilung zwischen den Parteien entscheidet der Schiedsgut- achter nach den Grundsätzen der §§ 91 ff. ZPO im Verhältnis des jeweiligen Obsiegens und Unterliegens der Parteien. Diese Kostenentscheidung ist für beide Parteien verbindlich.

10.31.2.7 Werden von den Parteien keine Einwendungen gegen das Erstgutachten innerhalb der in Ziff. 10.36.2.5 Abs. 1 genannten Frist erhoben, ist das Schiedsgutachterverfahren mit Ablauf der in Ziff. 10.36.2.5 Abs. 1 genannten Frist beendet. Wird aufgrund von fristgemäß erhobenen Einwendungen einer oder beider Par- teien ein Zweitgutachtens gem. Ziff. 10.36.2.5 erstellt, endet das Schiedsgutachterverfahren mit Zugang des Zweitgutachtens bei den Parteien.

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214.H W (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

10.31.3 Ordentlicher Rechtsweg

10.31.3.1 Kann eine außergerichtliche Einigung, auch unter Mithilfe des vorbeschriebenen Schiedsgutachterver- fahrens nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang des Zweitgutachtens gem. Ziff. 10.36.2.5 herbeigeführt werden, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

10.31.3.2 Einwendungen gegen das Ergebnis des Schiedsgutachterverfahrens können nur wegen offenbarer Un- billigkeit gem. § 319 BGB erhoben werden. Im Übrigen gilt Ziff. 10.36.2.4

10.31.3.3 Sollte ein ordentliches Gericht oder ein Schiedsgericht angerufen werden und trifft dieses eine von den Festlegungen des Schiedsgutachters abweichende Entscheidung, so ist diese auch für eine evtl. Aufteilung der Kosten des Schiedsgutachters maßgebend.

10.32 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Sitz des Auftraggebers vereinbart, sofern die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vorliegen.

10.33 Gesetzlicher Mindestlohn / Bestätigung

Seit 01.01.2017 gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen deutschlandweit ein gesetzli- cher Mindestlohn pro Zeitstunde. Somit sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern diesen aktuell gültigen Mindestlohn zu zahlen. Der Auftraggeber steht in der Haftung, wenn das von ihm mit Dienst- oder Werksleistungen beauftragte Unternehmen seinen Arbeitnehmern keinen gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Ferner wird von der Bundeszoll- verwaltung kontrolliert, ob der Mindestlohn eingehalten wird, und Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Zudem ist es möglich, dass Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausge- schlossen werden, wenn sie gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Im Falle einer Beauftragung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen, dass er sei- nen Arbeitnehmern den gesetzlich geltenden Mindestlohn zahlt

11 Ausführungszeitraum und Ansprüche auf Bauzeitverlängerung

Da es sich um eine Großbaumaßnahme mit einer Vielzahl verschiedener Gewerke handelt, kann sich der Ausführungszeitraum für diese Arbeiten aufgrund vom Auftraggeber nicht vorab planbarer Umstände (z.B. besondere Witterungsverhältnisse, Verzögerungen bei Freigabe von Plänen/ Statik, Verzug/ Insolvenz Vor- unternehmer) um bis zu 6 Monate verlängern, ohne dass dies zu zusätzlichen Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers führt.

12 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und seiner Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche Regelung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt bei Lücken des Vertrages.

14 Abnahme

Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme.

Die Abnahmefiktionen der VOB/B, § 12 Abs. 5 VOB/B, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

15 Digitaler Projektraum

Die Nutzung des digitalen Projektraums ist zwingend und gebührenfrei. Es steht für den Auftragnehmer 1 Zugang bereit.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.

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241 (Abfall)

Vergabenummer
LV473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

  • die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
  • bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt,
  • die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
  • die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Be- lastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislauf- wirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zu- zuführen.

2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

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244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer
LV473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Be- arbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung .

2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

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244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer
304
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Rohbauarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Be- arbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung .

2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

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2491 (Kinderarbeit)

Vergabenummer
LV473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

  1. Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen:
  • Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle
  • Spielwaren
  • Teppiche
  • Textilien
  • Lederprodukte
  • Billigprodukte aus Holz
  • Natursteine
  • Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.

Ja, ich erkläre/wir erklären, dass die Leistung oder Lieferung derartige Produkte enthält, die in Afri- ka, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. Für den Fall, dass „Ja“ nicht angekreuzt ist, erkläre ich/erklären wir, dass die Leistung oder Liefe- rung keine derartigen Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. be- arbeitet werden oder wurden.

  1. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen! Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne aus- beuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kin- derarbeit ergeben. bzw. Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachun- ternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produk- te auszuschließen.

  2. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. - nach Vertrags- schluss - den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.

© VHB Bayern - Stand 30.04.2010 1 von 1

127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)

Eigenerklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- sonen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

Maßnahmennummer GHSE Vergabenummer LV473

Maßnahme oder Baumaßnahme E rweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn

Leistung F achraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

1 Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 Auftragnehmer 1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

1 Zutreffendes ankreuzen

© VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Dezember 2022 1 von 2

127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland) Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).

Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- trage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- tragen werde(n) /beauftragt habe(n).

Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

(Ort, Datum, Name, Unterschrift2)

2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Angebotes ist

© VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Dezember 2022 2 von 2

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen

(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)

Maßnahmennummer GHSE Vergabenummer LV473

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn

Leistung F achraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Bewerber 0F Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

Jahr Euro Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts- jahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekannt- machung angegebenen Zeitraum1, vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenz- nachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Be- nennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschrei- bung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Bau- maßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf- traege_formblatt_444_referenz.docx

 zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend. © VHB Bayern – Stand September 2022 1 von 3

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfü- gung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Registereintragungen

Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenk- lichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt © VHB Bayern – Stand September 2022 2 von 3

124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig inner- halb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)4

4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist © VHB Bayern – Stand September 2022 3 von 3

444 (Referenzbescheinigung)

Firma (Name und vollständige Anschrift)

Referenzbescheinigung

Vom Referenznehmer auszufüllen:

Referenzgeber1: Bauherr/Auftraggeber vertreten durch2 Name Name Anschrift Anschrift

Bezeichnung des Bauvorhabens

Ausgeführte Leistung Einzelleistung3 Komplettleistung4

Ort der Ausführung (Ort, Straße)

Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn Fertigstellung

vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer

Art der Baumaßnahme Neubau Umbau Denkmal

Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht
NummerBezeichnung

Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme

1 Angabe der juristischen Person 2 falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird 3 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich 4 Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer

© VHB Bayern – Stand 2019 1 von 3

444 (Referenzbescheinigung)

Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer: Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke:

Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventueller Besonderheiten der Ausführung

Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro)
Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro)

Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen.

(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer)

© VHB Bayern – Stand 2019 2 von 3

444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen!5

Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden. nicht auftragsgemäß ausgeführt worden.
wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden.

Ansprechpartner ist im Tel. Fax E-Mail

Ich willige ein, dass die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht sowie im Rahmen von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber gespeichert und verarbeitet werden können. Die Richtigkeit folgender Angaben  stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen  Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer  Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke  Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt.

(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)

5 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben.

© VHB Bayern – Stand 2019 3 von 3

213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

Name und Anschrift des Bieters

Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)

(Name und Anschrift der Vergabestelle) ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenim SüdostendesLandkreisesMünchen

Ort:
Datum:2 026-09-11
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Registergericht: BImA-Nummer1:

PSrüodfo.-sMteenssdeersscLhamndittk-rSetirsaeßseM1ünchen 85579Neubiberg

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer Baumaßnahme GHSE ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn

Vergabenummer Leistung LV473 Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Anlagen2, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den gefor- derten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Anlagen2, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 127 Erklärung Bezug Russland 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

1 nur auszufüllen, wenn der Bieter von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Auftragsnummer aus durchgeführten Aufträgen erhalten hat 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

© VHB Bayern - Stand Mai 2022 1 von 3

213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Euro Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer

2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütungen gem. Euro* Instandhaltungsvertrag3 beträgt einschl. Umsatzsteuer

  • nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Wartungs-/Instandhaltungsvertrag beiliegt

3 Anzahl der Nebenangebote St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungs- summe für Haupt- und alle Nebenangebote4 sowie auf % die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grund- lage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).5

7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeich- nis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb aus- führen werde(n).

8 Ich/Wir erkläre(n), dass  ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n).  mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An- gebotes sind.  ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.  das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.

3 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 4 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 5 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

© VHB Bayern - Stand Mai 2022 2 von 3

213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)  falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.  ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.  ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.  ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalte/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewäh- re/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwer- tiger Arbeit gleiches Entgelt bezahle/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

© VHB Bayern - Stand Mai 2022 3 von 3

221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
LV473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte- kostenSonstige Kos- tenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2
2.4Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2

221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teil- leistungen = unmittel- bare Herstellungskos- ten €Gesamt- zuschläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebs- stoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2

222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
LV473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1.Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2

222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
xx
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5Nachunternehmerleistungen 1x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2

223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

BieterVergabenummerDatum
LV 473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung (Erweiterung um 4 Räume im Bestandsgebäude)

Aufgliederung der Einheitspreise

OZ des LV 1Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1Menge 1Men- gen- einheit 1Zeitan- satz 2Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3Stoffe 2Geräte 2, 4Sonstiges 2Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910
01.1Deckensystem Gas/Elektro 8 ES1Stk.
01.2Anschlussschrank für Deckensystem1Stk.
01.3Laborspülenreihe1Stk.
01.8Demonstrationsabzu g1Stk.
01.9Experimentiertisch1Stk.
02.1Medienzelle wandstehend1Stk.
03.1Deckensystem ELT 8 Entnahmestellen1Stk.

1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.

© VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1

233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

BieterVergabenummerDatum
LV473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer.

Mein/Unser Betrieb ist OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens auf die Leistung eingerichtet

© VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1

2330 (Nachunternehmererklärung)

Vergabenummer
LV473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung des Angebotsschreibens

Nachunternehmererklärung

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Nebenangebote, die die nachstehende Nachunternehmererklärung abbedingen, sind nicht zugelassen.

2 Ergänzung des Angebotsschreibens

2.1 Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Ich/wir werde(n) daher die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (gleichbedeutend mit mindestens 70 v.H.) im eigenen Be- trieb ausführen.

Zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern habe(n) ich/wir die erforderlichen Angaben in das Ver- zeichnis der Nachunternehmerleistungen - 233 eingetragen.

Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbeachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teilnah- me am Wettbewerb zur Folge haben kann.

© VHB Bayern - Stand August 2012 1 von 1

234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer GHSEVergabenummer LV473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung(Erweiterungum4RäumeimBestandsgebäude)

Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter

Mitglied

USt-ID:

Weitere Mitglieder

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

Mitglied

USt-ID:

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 1

235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

BieterVergabenummerDatum
LV 473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung (Erweiterung um 4 Räume im Bestandsgebäude)

Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

Ergänzung des Angebotsschreibens

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistun- gen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).

Namen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen (erst nach gesonderter Anforde- rung der Vergabestelle)

© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2

235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Angabe zu der von diesem Unternehmen Unternehmens überlassenen Eignung

© VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2

236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

Bewerber/BieterVergabenummerDatum
LV 473
Baumaßnahme ErweiterungdesbestehendenGymnasiumsHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Leistung Fachraumausstattung (Erweiterung um 4 Räume im Bestandsgebäude)

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen

(Ort, Datum, Unterschrift)

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1

(Ort, Datum, Unterschrift)

Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

© VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1

421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und der Auftraggeber

ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenim

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Leistung

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforde- rung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 1

422 (Mängelansprüchebürgschaft) Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und der Auftraggeber

ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenim

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Leistung

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

© VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 1

423 (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer Name und Sitz

und der Auftraggeber

ZweckverbandStaatlicheweiterführendeSchulenim

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Leistung

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bis zu deren Einbau eine Abschlagszahlung für Stoffe oder Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, bis zu deren Einbau eine Vorauszahlung bis zur Tilgung der Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen zu stellen. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

© VHB Bayern – Stand Oktober 2017 1 von 1

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