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INFORMATIONSBLATT ZUR ERHEBUNG UND VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER
DATEN (ART. 12 UND 13 DSGVO)
Verarbeitungstätigkeit: Vergaberecht
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Gemeinde Amerang Vertreten durch den 1. Bürgermeister Konrad Linner Wasserburger Str. 11 83123 Amerang Telefon: +49 (0) 8075/9197-0 E-Mail: info@amerang.de
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter: Florian Wolf Firma CyberTecc GmbH Schillerstraße 20 93333 Neustadt a. d. Donau E-Mail: wolf@cybertecc.de Telefon 09445 7507092
- Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben:
Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unter- schwellenvergabeordnung (UVgO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO.
Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
Im Rahmen der Durchführung der Eignungsprüfung sind gegebenenfalls Referenzen abzufragen sowie das Vorliegen von Ausschlussgründen zu prüfen. Hierfür sind entsprechende Unterlagen zu verlangen. Zweck der Verarbeitung ist zudem die Anbahnung bzw. der Abschluss eines Vertrags über einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften.
Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
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- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
- § 8 Abs. 4 VGV und § 6 Abs. 2 UVgO
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Sofern externe Dienstleister als Berater in das Verfahren involviert sind, werden Ihre (verschlüsselten) personenbezogenen Daten auch an diese zur Prüfung und Auswertung der Angebote weitergegeben. Des Weiteren ist die Kommune als Vergabestelle bei Verhandlungsvergaben und bei beschränkten Ausschreibungen, abhängig vom Auftragswert, gesetzlich verpflichtet, Ihren Namen nach Zuschlagserteilung zu veröffentlichen.
- Personenbezogene Daten:
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere: • Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Dritte oder an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verar- beitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
• Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
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• Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer).
• Gerichte im Falle von Klagen.
- Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschieden Datenkategorien Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht:
Die Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt. Die Dokumentation sowie die Angebote, Teilnahmeanträge und ihre Anlagen sind mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren bzw. bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags. Ansonsten gelten für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten die landesrechtlichen Aufbe- wahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
- Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte aus Art. 15-18, 20, 21 zu: • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen,
• Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.
• Recht auf Löschung: Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
• Recht auf Widerspruch: Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff.
- zu richten.
• Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,
• Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
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Widerrufsrecht bei Einwilligung Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer freiwilligen Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 21 DSGVO). Die Recht- mäßigkeit der Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
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Pflicht zur Bereitstellung der Daten Zur Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt die Kommune als Vergabestelle verschiedene Angaben, u.a. persönliche Daten von Ihnen. Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst und verwenden diese nur im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages bzw. im Rahmen Ihrer Einwilligung (sofern vorhanden). Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann bzw. ein Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden kann. Soweit für die Datenangabe eine gesetzliche Verpflichtung besteht, kann bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung u.U. ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden.
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