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Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen, Kühleranschlüssen und Armaturen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 14:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen und

Kühleranschlüssen einschließlich Armaturen und

Anpassungsarbeiten

Verfahren 4101269

Verfahrensbrief 1

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Inhaltsverzeichnis

I. Stand des Verfahrens und Status dieses Dokuments .................................................................3 II. Häufige Fehler bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ..................................................3 III. Auftraggeber, Vergabestelle und Verfahrensstelle ......................................................................5 IV. Aufforderung zur Angebotsabgabe ..............................................................................................6

  1. Aufforderung zur Abgabe der Angebote .................................................................................6
  2. Vergabeunterlagen ..................................................................................................................7
  3. Zuschlags- und Bindefrist........................................................................................................7 V. Ortsbesichtigungen ......................................................................................................................7 VI. Zeitplan des Verfahrens ...............................................................................................................8 VII. Teilnahmebedingungen ................................................................................................................9
  4. Form und Sprache ..................................................................................................................9
  5. Mitteilung von Unklarheiten/ Anfragen ....................................................................................9
  6. Nebenangebote und Änderungsvorschläge ...........................................................................9
  7. Bietergemeinschaften ...........................................................................................................10
  8. Nachunternehmereinsatz ......................................................................................................10
  9. Nachforderung ......................................................................................................................10
  10. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ............................................................................11
  11. Aufhebung des Verfahrens ...................................................................................................11
  12. Belehrung ..............................................................................................................................11
  13. Vorbehalt der Änderung des Verfahrensablaufs ...................................................................11 VIII. Angebotsauswertung .................................................................................................................11
  14. Preisprüfung ..........................................................................................................................12
  15. Zuschlagskriterien .................................................................................................................12 IX. Weiteres Verfahren ....................................................................................................................15 X. Checkliste der mit dem Angebot hochzuladenden Unterlagen ..................................................15

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I. Stand des Verfahrens und Status dieses Dokuments

Im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 9 UVgO werden Sie aufgefordert, für eine Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen und Kühleranschlüssen

einschließlich Armaturen und Anpassungsarbeiten ein verbindliches, für DESY

kostenfreies, elektronisches Angebot abzugeben.

Das Deutsche Elektronen-Synchrotron DESY verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeits- und

Umweltaspekte künftig verstärkt und systematisch in seinen Beschaffungs- und

Vergabeprozessen zu berücksichtigen. Neben der Wirtschaftlichkeit einer Beschaffung

sollen daher, soweit dies mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand sachlich verbunden und

angemessen ist, insbesondere die mit der Leistungserbringung verbundenen

Umweltwirkungen berücksichtigt werden.

Mit der vorliegenden Ausschreibung setzt DESY diesen Ansatz konkret um. Die

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nicht ausschließlich auf Grundlage des

Angebotspreises. Neben dem Preis werden umweltbezogene Kriterien in die

Zuschlagsentscheidung einbezogen. Damit sollen Bieter, die die ausgeschriebene

Leistung unter vergleichsweise günstigen Umweltbedingungen erbringen, im Rahmen der

Angebotswertung entsprechend berücksichtigt werden.

Die Unterlagen stehen für Ihr Unternehmen zum Download über die elektronische

Vergabeplattform „tender24.de“ bereit.

II. Häufige Fehler bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren

Im Folgenden werden häufige Fehler aufgezeigt, die einem Bieter bei der Teilnahme an

einem Vergabeverfahren unterlaufen können. Solche Fehler können schlimmstenfalls

zum Ausschluss eines wirtschaftlichen Angebots aus rein formalen Gründen führen. Bitte

achten Sie daher bei der Angebotserstellung darauf, diese Fehler zu vermeiden.

• Die Angebotsfrist wird nicht beachtet: Ihr Angebot muss unbedingt vor Ablauf der Angebotsfrist über das Bietertool der Vergabeplattform „tender24.de“

hochgeladen worden sein, da es ansonsten ausgeschlossen werden muss.

• Technische Probleme mit der Vergabeplattform: Bei technischen Problemen mit der Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an den Support des Anbieters

(tender24.de) oder die Vergabestelle. Sollten z.B. Probleme beim (fristgemäßen)

Upload von Unterlagen (insbesondere Angeboten) entstehen, wählen Sie bitte nicht

alternative Wege der Übermittlung, z.B. per E-Mail, sondern wenden sich bitte

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rechtzeitig vor Fristablauf an den Support des Anbieters oder die Vergabestelle

zwecks Lösung des Problems. Bitte beachten Sie, dass der Support des Anbieters

eine vorherige Registrierung und einigen zeitlichen Vorlauf in Anspruch nehmen

kann.

• Sie können zum Test des Uploads auf der Vergabeplattform auch eine selbst gewählte Test-Datei hochladen, die Sie später jederzeit wieder entfernen können. Auf diesem Weg können Sie die Kompatibilität Ihrer IT-Umgebung mit der Vergabeplattform rechtzeitig testen.

• Technische Probleme können auch im Zusammenhang mit der Dateigröße Ihrer Unterlagen auftreten. Bitte beachten Sie, dass keine Einzeldatei mehr als 100 MB groß sein darf. Teilen Sie daher zu großen Dateien bitte vor dem Upload auf.

• Fehlende Erklärung der Person bei elektronischen Angeboten: Bei der Abgabe elektronischer Angebote ist darauf zu achten, dass eine lesbare Erklärung

abzugeben ist, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Die Vergabestelle

behält sich bei Fehlen dieser Erklärung eine Nachforderung vor, allerdings kann der

Bieter nicht auf eine Nachforderung vertrauen.

• Unterlagen fehlen: Ihr Angebot muss vollständig sein. Dieser Verfahrensbrief leitet Sie sicher durch alle diesbezüglichen Forderungen, welche die Vergabestelle

erhebt. Die Vergabestelle kann zwar unter Fristsetzung bestimmte Unterlagen

nachfordern, allerdings sind die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die

Nachlieferungen knapp bemessen.

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• Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen: Änderungen oder Ergänzungen, die der Bieter an den Vergabeunterlagen durchführt, müssen zum

Ausschluss des Angebots führen. Besonders häufig kommt es zu unzulässigen

Änderungen durch folgende Vorgänge:

Eigene AGB werden den Angeboten zugrunde gelegt, die den

Vergabeunterlagen widersprechen.

Das Angebotsschreiben enthält Zusätze wie „das Angebot ist freibleibend“

oder eigene Standardzahlungsbedingungen werden formuliert.

Ergänzungen auf den Vergabeunterlagen (soweit nicht ausdrücklich

gestattet) (oft mittels * gekennzeichnet) mit Einschränkungen oder Erweiterungen zu einer bestimmten Position.

Separat beigelegte Beschreibungen widersprechen den Anforderungen der

Vergabeunterlagen.

Erkennt der Bieter Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Vergabeunterlagen, so hat er dies unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist mitzuteilen. Auf diese Weise hat die Vergabestelle die Möglichkeit, aufgrund berechtigter Hinweise ggf. die Vergabeunterlagen so rechtzeitig anzupassen.

• Fehlende Preisangaben: Ihr Angebot muss alle geforderten Preisangaben in den entsprechenden Unterlagen enthalten. Die Preisangaben müssen zudem leserlich

sein!

• Kalkulationsfehler: Bspw. durch Nichtbeachtung von Kalkulationsvorgaben der Ausschreibung.

• Um Fehler zu vermeiden, halten Sie sich bitte an diesen Verfahrensbrief. Um Ihren und den Aufwand der Vergabestelle möglichst gering zu halten, reichen Sie bitte

keine anderen bzw. weitergehenden Unterlagen ein; diese sind ggf. nur nach

Aufforderung durch die Vergabestelle beizubringen.

III. Auftraggeber, Vergabestelle und Verfahrensstelle

Auftraggeber und Vergabestelle ist

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Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Standort Hamburg

Notkestr. 85

22607 Hamburg

Elektronische Kommunikation/ Aufforderung zur Registrierung

Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die Vergabeplattform tender24.de

statt. Bitte nutzen Sie dort die Kommunikationsfunktion im Bietercockpit für Fragen zum

Verfahren.

Allgemeine Informationen / Bedienung der Plattform:

Ferner können sich die Bieter direkt per Telefon oder E-Mail an den Staatsanzeiger wenden:

Telefon: 0711 - 666 01 476 Mail: bieter@staatsanzeiger.de

IV. Aufforderung zur Angebotsabgabe

Im Rahmen der Öffentlichen Ausschreibung soll dasjenige Unternehmen für den

Abschluss des Vertrags ausgewählt werden, dass aufgrund seines Angebots die

bestmögliche Leistung erwarten lässt.

  1. Aufforderung zur Abgabe der Angebote

Die Bieter werden aufgefordert, auf der Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung

gestellten Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben.

Die Frist für die Abgabe der Angebote endet am

Dienstag, den

  1. September 2026 um 12:00 Uhr.

Die Angebote müssen fristgerecht auf der Vergabeplattform tender24.de hochgeladen

werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der

Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis

zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu über die Vergabeplattform tender24.de

hochzuladen.

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Die oben genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass der Bieter nur dann

im Verfahren verbleiben kann, wenn das Angebot fristgerecht über die Vergabeplattform

hochgeladen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der verspätete Eingang

nachweislich nicht durch vom Bieter zu vertretenden Umständen verursacht worden ist.

In diesem Fall haben die Bieter die Umstände, auf die sie Ihre Auffassung stützen,

unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und glaubhaft zu machen.

Dem Angebot sind alle in der Checkliste nach Ziff. X aufgeführten Unterlagen beizufügen.

Auch nach Abgabe des verbindlichen Angebots kann DESY noch Klarstellungen,

Präzisierungen und Ergänzungen von dem ausgewählten Bieter unter Wahrung der

vergaberechtlichen Grundsätze gemäß § 97 GWB verlangen.

  1. Vergabeunterlagen

Für die Erstellung des Angebots stehen den Bietern – neben diesem Verfahrensbrief 1 –

die folgenden Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung:

• 02. Angaben zur Eignung

• 03. Besondere Vertragsbedingungen

• 04. Leistungsverzeichnis inkl. Skizzen im PDF und GAEB Format

• 05. DESY Einkaufsbedingungen

• 06. Baustellenordnung

• 07. Sicherheitsinformationen

• 08. Geländeplan DESY

  1. Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist der Angebote läuft bis zum 31.10.2026 ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote.

V. Ortsbesichtigungen

Die Vergabestelle bietet jedem interessierten Unternehmen eine Ortsbesichtigung der ausgewählten Anlagen an. Die Ortsbesichtigung ist nicht verpflichtend, aus Sicht des

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Auftraggebers allerdings von Vorteil für die Kalkulation der Angebote. Eine Ortsbesichtigung ist im folgenden Zeitraum nach vorheriger Terminabstimmung möglich:

KW38 2026 Termine: 14.09.2026 10:00 – 11:00 14.09.2026 13:00 – 14:00

15.09.2026 10:00 – 11:00 15.09.2026 13:00 – 14:00

16.09.2026 10:00 – 11:00 16.09.2026 13:00 – 14:00

Unternehmen, die an einer Ortsbesichtigung teilnehmen möchten, werden gebeten, die Terminabstimmung bis spätestens 11.09.2026 um 12 Uhr ausschließlich über den DFN-Terminplaner vorzunehmen.

Anbei erhalten Sie den Link zur Terminbuchung:

https://terminplaner.dfn.de/public/bookings/1de81397-69ea-4c11-adce-6885b7a91762

Sobald Sie einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine gesonderte Einladung per E- Mail mit weiteren Einzelheiten zum Ablauf der Ortsbesichtigung (Treffpunkt, Ansprechpartner, Anfahrt etc.). Je Bewerber/Bieter sind max. zwei Vertreter zugelassen. Die Bewerber/Bieter werden darum gebeten, sicherzustellen, dass an den Ortsbesichtigungen im Hinblick auf das Angebot sachkundige Vertreter ihres Unternehmens teilnehmen.

Die Ortsbesichtigungen werden durch die Vergabestelle unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots in Form von Einzelterminen durchgeführt. Sollten im Rahmen einer Ortsbesichtigung Fragen auftreten, so sind diese im Anschluss in schriftlicher Form über das E-Vergabeportal einzureichen.

VI. Zeitplan des Verfahrens

Nach aktuellem Stand ist der nachfolgende Zeitplan vorgesehen. Dieser dient

lediglich der Orientierung und ist unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.

Angebotsfrist 29.09.2026,

12:00 Uhr

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Zuschlags- und Bindefrist31.10.2026
LeistungserbringenKW48 2026 – KW5 2027

VII. Teilnahmebedingungen

Für das Verfahren gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:

  1. Form und Sprache

Verfahrenssprache ist ausschließlich Deutsch.

Die Angebote der Bieter und alle beigefügten Unterlagen müssen in deutscher Sprache

abgefasst werden. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss führen. Fremdsprachige

Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie

mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann

Ausnahmen zulassen.

Änderungen des Bieters an seinen handschriftlichen Eintragungen müssen zweifelsfrei

sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

  1. Mitteilung von Unklarheiten/ Anfragen

Bestehen nach Auffassung der Bieter in diesem Verfahrensbrief und/ oder den

beigefügten Unterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese

unverzüglich über die Vergabeplattform tender24.de mitzuteilen.

Antworten auf rechtzeitig angeforderte Auskünfte (spätestens sechs Tage vor Ablauf einer

etwaigen (Angebots-)Frist) werden über die Vergabeplattform tender24.de zur Verfügung

gestellt.

Sollten sich im Verlauf des Verfahrens darüber hinaus ergänzende, klärende oder

berichtigende Informationen als erforderlich erweisen, werden diese – sofern sie für alle

Bieter relevant sein sollten – im Interesse des Wettbewerbs und der Transparenz

ebenfalls grundsätzlich allen Bietern unter der Plattform zur Verfügung gestellt.

  1. Nebenangebote und Änderungsvorschläge

Nebenangebote und Änderungsvorschläge werden nicht zugelassen. 9

  1. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften hatten mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern

unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abgegeben.

Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre

Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft

fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des

Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die

Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung

Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt

entsprechend für Nachunternehmer.

Entsprechende Anfragen sind über die Vergabeplattform tender24.de zu stellen.

  1. Nachunternehmereinsatz

Etwaige Nachunternehmer sind mit dem Angebot zu benennen.

  1. Nachforderung

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 41 UVgO Angebote, die nicht die

geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren

Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.

Der Auftraggeber kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der

Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder

fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,

Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige

leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter

können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die

Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist

ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche

Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die

Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Achtung: Soweit die Nachforderung von einzelnen leistungsbezogenen Erklärungen und Nachweisen nach den vorstehenden Regelungen im Einzelfall unzulässig ist, weil diese

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wertungsrelevant sind, führt das Fehlen nicht automatisch zum Ausschluss, sondern wird

ggf. bei der Angebotswertung nach Ziff. VIII berücksichtigt.

Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle

innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender

bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der vom Auftraggeber

gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.

Über etwaige Nachforderungen werden die betroffenen registrierten Bieter über die

Vergabeplattform informiert.

  1. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Bietern sind unzulässig. Angebote

von Bietern, die sich an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden

ausgeschlossen.

  1. Aufhebung des Verfahrens

Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels

Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich

zulässig – ausgeschlossen.

  1. Belehrung

Auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.

  1. Vorbehalt der Änderung des Verfahrensablaufs

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei dem dargestellten Verfahrensablauf

und dem voraussichtlichen Zeitplan lediglich um eine vorläufige Planung handelt und sich

der Auftraggeber vorbehält, von dem zeitlichen und sachlichen Ablauf abzuweichen. Die

genannten Termine sind dementsprechend ebenfalls vorläufig und stehen unter dem

Vorbehalt der Änderung. Es versteht sich von selbst, dass Änderungen des Verfahrens

transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Sollte es im Verfahrensablauf zu

Änderungen kommen, so wird der Auftraggeber die Bieter hierüber rechtzeitig

informieren.

VIII. Angebotsauswertung

Die Angebotswertung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

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  1. Preisprüfung

Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich

niedrig, wird der Auftraggeber Aufklärung verlangen, indem er den oder die betreffenden

Bieter über die Vergabeplattform tender24 zur Vorlage ihrer Kalkulation auffordert (§ 44

UVgO). In Zweifelsfällen wird zur Plausibilisierung einzelner oder aller Kostenansätze und

zur weiteren Aufklärung aufgefordert.

Kann der Auftraggeber nach der Prüfung gemäß § 44 Abs. 3 die geringe Höhe des

angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären,

darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Im Übrigen gilt § 44 UVgO.

  1. Zuschlagskriterien

Der Auftraggeber wird die Angebote aufgrund der im Folgenden festgelegten

Zuschlagskriterien bewerten und dasjenige Unternehmen für den Auftrag auswählen, das

aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten

lässt (wirtschaftlichstes Angebot).

Die Angebote werden gemäß der nachfolgenden Matrix bewertet; Die Gesamtpunktzahl

ergibt sich aus der Addition aller Einzelkriterien (maximal 100 Punkte). Erläuterungen zu

den einzelnen Kriterien sind dem nachfolgenden Text zu entnehmen.

KriteriumGewichtung
1Preis75%
2Emissionsstandard der eingesetzten Fahrzeuge15%
3Baustellenabfall- und Recyclingkonzept10%

2.1 Der Preis

Es werden hierbei die Gesamtkosten aller Leistungen betrachtet.

Der Bieter mit dem kalkulierten niedrigsten Angebotspreis erhält die Maximalpunktzahl des Preiskriteriums i.H.v. 75 Punkten. Die Punktzahl der übrigen Bieter errechnet sich im Verhältnis zum günstigsten Angebotspreis wie folgt:

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𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛 𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝐴𝐴𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛 ∗75 𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝐴𝐴𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵 (𝑋𝑋) Gerechnet wird mit zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.

Beispiel:

9,375 wird kaufmännisch zu 9,38 gerundet. 8,334 wird kaufmännisch zu 8,33 gerundet.

2.2. Emissionsstandard der eingesetzten Fahrzeuge

DESY berücksichtigt bei der Angebotswertung die Umweltwirkungen der für die konkrete Auftragsausführung vorgesehenen Fahrzeuge. Ziel ist es, insbesondere die durch Anfahrten, Transporte und sonstige im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderliche Fahrzeugbewegungen verursachten Emissionen zu reduzieren.

Im Rahmen dieses Kriterium wird geprüft, in welchem Rahmen der Fuhrpark des Bieters aktuellen Emissionsstandards erfüllen. Es werden hierbei lediglich Fahrzeuge betrachtet, zu deren Nutzung sich der Bieter im Rahmen der Leistungserbringung mit Angebotsabgabe verpflichtet.

Dem Angebot ist hierfür eine Fahrzeugliste beizufügen, die folgende Informationen beinhaltet:

• Fahrzeugart (z.B. PKW, LKW) • Fahrzeugidentifikation, • Abgasnorm • vorgesehener Einsatzzweck

Geeignete Nachweise zur Emissionsklasse sind beizufügen. Die Angaben werden gemäß folgender Skala bewertet:

BewertungKriterienerfüllungPunkte
UnzureichendUnzureichendAnforderungen für eine Punktevergabe nicht erfüllt bzw. nicht0 Punkte0 Punkte
nachgewiesen
AusreichendMindestens 50 % erfüllen Euro VI; übrige Fahrzeuge mindestens Euro5 Punkte
V
GutMindestens 75 % der vorgesehenen Fahrzeuge erfüllen Euro VI; übrige10 Punkte
Fahrzeuge mindestens Euro V
Sehr gutSämtliche für die ausgeschriebenen Reinigungsleistungen15 Punkte
eingesetzten Fahrzeuge erfüllen mindestens Euro VI

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2.3. Baustellenabfall- und Recyclingkonzept

Darüber hinaus bewertet DESY das vom Bieter für die Durchführung des Auftrags

vorgesehene Baustellenabfall- und Recyclingkonzept.

Das Konzept soll nachvollziehbar darstellen, mit welchen konkreten Maßnahmen der

Bieter während der Leistungserbringung Abfälle vermeidet, unvermeidbare Abfälle

getrennt erfasst und einer möglichst hochwertigen Wiederverwendung oder Verwertung

zuführt. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie die Abfalltrennung auf der

Baustelle organisiert, die ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung sichergestellt

und die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen während der Auftragsausführung

gewährleistet wird.

Der Bieter hat ein auf die ausgeschriebenen Leistungen abgestimmtes Konzept zur

Müllvermeidung, Mülltrennung, Wiederverwendung, Verwertung und ordnungsgemäßen

Entsorgung vorzulegen.

Die Darstellung darf max. 3 Seiten (bei Schriftgröße 11, Font: Arial, Zeilenabstand: mind.

  1. umfassen.
BewertungKriterienerfüllungPunkte
UnzureichendUnzureichendKein Konzept oder lediglich allgemeine, nicht auftragsbezogene00
Angaben. Wesentliche Aspekte der Abfallvermeidung, Mülltrennung,
Verwertung oder Entsorgung fehlen. Zuständigkeiten und Nachweise
sind nicht geregelt.
AusreichendGrundsätzlich umsetzbares Konzept. Die wesentlichen Abfallarten und4
Entsorgungswege sind benannt. Maßnahmen zur Abfallvermeidung,
Trennung und Dokumentation werden dargestellt, bleiben jedoch
teilweise allgemein oder lückenhaft.
GutVollständiges und auftragsbezogenes Konzept mit konkreten7
Maßnahmen zur Verschnittvermeidung, getrennten Erfassung von
Edelstahl und weiteren Abfällen sowie nachvollziehbaren Recycling-
und Entsorgungswegen. Verantwortlichkeiten und Nachweisführung
sind geregelt.
Sehr gutBesonders detailliertes und überzeugendes Konzept mit messbaren10
Vermeidungs- und Recyclingzielen, optimierter Vorfertigung,
Rücknahme- oder Mehrwegsystemen, konsequenter sortenreiner
Trennung, gesicherten Verwertungswegen, klaren
Verantwortlichkeiten und umfassender Erfolgskontrolle.

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IX. Weiteres Verfahren

Das weitere Verfahren nach der Abgabe der Angebote richtet sich grundsätzlich nach

diesem Verfahrensbrief. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen des Verfahrens

mittels weiterer Verfahrensbriefe allen Bietern bekannt zu machen.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf eines der eingereichten Erstangebote

zu erteilen ohne in Verhandlungen einzutreten. Eine Durchführung von

Verhandlungsrunden ist nicht zwingend vorgesehen.

X. Checkliste der mit dem Angebot hochzuladenden Unterlagen

Checkliste
Nr.Nachweis/ ErklärungenEingereicht
ja/ nein
1Angaben zur Eignung
2Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen
3Ausgefülltes Leistungsverzeichnis im GAEB und PDF-Format!
4Nachweis Haftpflichtversicherung
5Baustellenabfall- und Recyclingkonzept beilegen
6Nachweise zur Emissionsklasse der eingesetzten Fahrzeuge

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung