Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen und
Kühleranschlüssen einschließlich Armaturen und
Anpassungsarbeiten
Verfahren 4101269
Verfahrensbrief 1
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Inhaltsverzeichnis
I. Stand des Verfahrens und Status dieses Dokuments .................................................................3 II. Häufige Fehler bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ..................................................3 III. Auftraggeber, Vergabestelle und Verfahrensstelle ......................................................................5 IV. Aufforderung zur Angebotsabgabe ..............................................................................................6
- Aufforderung zur Abgabe der Angebote .................................................................................6
- Vergabeunterlagen ..................................................................................................................7
- Zuschlags- und Bindefrist........................................................................................................7 V. Ortsbesichtigungen ......................................................................................................................7 VI. Zeitplan des Verfahrens ...............................................................................................................8 VII. Teilnahmebedingungen ................................................................................................................9
- Form und Sprache ..................................................................................................................9
- Mitteilung von Unklarheiten/ Anfragen ....................................................................................9
- Nebenangebote und Änderungsvorschläge ...........................................................................9
- Bietergemeinschaften ...........................................................................................................10
- Nachunternehmereinsatz ......................................................................................................10
- Nachforderung ......................................................................................................................10
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ............................................................................11
- Aufhebung des Verfahrens ...................................................................................................11
- Belehrung ..............................................................................................................................11
- Vorbehalt der Änderung des Verfahrensablaufs ...................................................................11 VIII. Angebotsauswertung .................................................................................................................11
- Preisprüfung ..........................................................................................................................12
- Zuschlagskriterien .................................................................................................................12 IX. Weiteres Verfahren ....................................................................................................................15 X. Checkliste der mit dem Angebot hochzuladenden Unterlagen ..................................................15
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I. Stand des Verfahrens und Status dieses Dokuments
Im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 9 UVgO werden Sie aufgefordert, für eine Herstellung und Montage von Edelstahlverrohrungen und Kühleranschlüssen
einschließlich Armaturen und Anpassungsarbeiten ein verbindliches, für DESY
kostenfreies, elektronisches Angebot abzugeben.
Das Deutsche Elektronen-Synchrotron DESY verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeits- und
Umweltaspekte künftig verstärkt und systematisch in seinen Beschaffungs- und
Vergabeprozessen zu berücksichtigen. Neben der Wirtschaftlichkeit einer Beschaffung
sollen daher, soweit dies mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand sachlich verbunden und
angemessen ist, insbesondere die mit der Leistungserbringung verbundenen
Umweltwirkungen berücksichtigt werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung setzt DESY diesen Ansatz konkret um. Die
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nicht ausschließlich auf Grundlage des
Angebotspreises. Neben dem Preis werden umweltbezogene Kriterien in die
Zuschlagsentscheidung einbezogen. Damit sollen Bieter, die die ausgeschriebene
Leistung unter vergleichsweise günstigen Umweltbedingungen erbringen, im Rahmen der
Angebotswertung entsprechend berücksichtigt werden.
Die Unterlagen stehen für Ihr Unternehmen zum Download über die elektronische
Vergabeplattform „tender24.de“ bereit.
II. Häufige Fehler bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
Im Folgenden werden häufige Fehler aufgezeigt, die einem Bieter bei der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren unterlaufen können. Solche Fehler können schlimmstenfalls
zum Ausschluss eines wirtschaftlichen Angebots aus rein formalen Gründen führen. Bitte
achten Sie daher bei der Angebotserstellung darauf, diese Fehler zu vermeiden.
• Die Angebotsfrist wird nicht beachtet: Ihr Angebot muss unbedingt vor Ablauf der Angebotsfrist über das Bietertool der Vergabeplattform „tender24.de“
hochgeladen worden sein, da es ansonsten ausgeschlossen werden muss.
• Technische Probleme mit der Vergabeplattform: Bei technischen Problemen mit der Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an den Support des Anbieters
(tender24.de) oder die Vergabestelle. Sollten z.B. Probleme beim (fristgemäßen)
Upload von Unterlagen (insbesondere Angeboten) entstehen, wählen Sie bitte nicht
alternative Wege der Übermittlung, z.B. per E-Mail, sondern wenden sich bitte
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rechtzeitig vor Fristablauf an den Support des Anbieters oder die Vergabestelle
zwecks Lösung des Problems. Bitte beachten Sie, dass der Support des Anbieters
eine vorherige Registrierung und einigen zeitlichen Vorlauf in Anspruch nehmen
kann.
• Sie können zum Test des Uploads auf der Vergabeplattform auch eine selbst gewählte Test-Datei hochladen, die Sie später jederzeit wieder entfernen können. Auf diesem Weg können Sie die Kompatibilität Ihrer IT-Umgebung mit der Vergabeplattform rechtzeitig testen.
• Technische Probleme können auch im Zusammenhang mit der Dateigröße Ihrer Unterlagen auftreten. Bitte beachten Sie, dass keine Einzeldatei mehr als 100 MB groß sein darf. Teilen Sie daher zu großen Dateien bitte vor dem Upload auf.
• Fehlende Erklärung der Person bei elektronischen Angeboten: Bei der Abgabe elektronischer Angebote ist darauf zu achten, dass eine lesbare Erklärung
abzugeben ist, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Die Vergabestelle
behält sich bei Fehlen dieser Erklärung eine Nachforderung vor, allerdings kann der
Bieter nicht auf eine Nachforderung vertrauen.
• Unterlagen fehlen: Ihr Angebot muss vollständig sein. Dieser Verfahrensbrief leitet Sie sicher durch alle diesbezüglichen Forderungen, welche die Vergabestelle
erhebt. Die Vergabestelle kann zwar unter Fristsetzung bestimmte Unterlagen
nachfordern, allerdings sind die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die
Nachlieferungen knapp bemessen.
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• Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen: Änderungen oder Ergänzungen, die der Bieter an den Vergabeunterlagen durchführt, müssen zum
Ausschluss des Angebots führen. Besonders häufig kommt es zu unzulässigen
Änderungen durch folgende Vorgänge:
Eigene AGB werden den Angeboten zugrunde gelegt, die den
Vergabeunterlagen widersprechen.
Das Angebotsschreiben enthält Zusätze wie „das Angebot ist freibleibend“
oder eigene Standardzahlungsbedingungen werden formuliert.
Ergänzungen auf den Vergabeunterlagen (soweit nicht ausdrücklich
gestattet) (oft mittels * gekennzeichnet) mit Einschränkungen oder Erweiterungen zu einer bestimmten Position.
Separat beigelegte Beschreibungen widersprechen den Anforderungen der
Vergabeunterlagen.
Erkennt der Bieter Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Vergabeunterlagen, so hat er dies unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist mitzuteilen. Auf diese Weise hat die Vergabestelle die Möglichkeit, aufgrund berechtigter Hinweise ggf. die Vergabeunterlagen so rechtzeitig anzupassen.
• Fehlende Preisangaben: Ihr Angebot muss alle geforderten Preisangaben in den entsprechenden Unterlagen enthalten. Die Preisangaben müssen zudem leserlich
sein!
• Kalkulationsfehler: Bspw. durch Nichtbeachtung von Kalkulationsvorgaben der Ausschreibung.
• Um Fehler zu vermeiden, halten Sie sich bitte an diesen Verfahrensbrief. Um Ihren und den Aufwand der Vergabestelle möglichst gering zu halten, reichen Sie bitte
keine anderen bzw. weitergehenden Unterlagen ein; diese sind ggf. nur nach
Aufforderung durch die Vergabestelle beizubringen.
III. Auftraggeber, Vergabestelle und Verfahrensstelle
Auftraggeber und Vergabestelle ist
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Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Standort Hamburg
Notkestr. 85
22607 Hamburg
Elektronische Kommunikation/ Aufforderung zur Registrierung
Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die Vergabeplattform tender24.de
statt. Bitte nutzen Sie dort die Kommunikationsfunktion im Bietercockpit für Fragen zum
Verfahren.
Allgemeine Informationen / Bedienung der Plattform:
Ferner können sich die Bieter direkt per Telefon oder E-Mail an den Staatsanzeiger wenden:
Telefon: 0711 - 666 01 476 Mail: bieter@staatsanzeiger.de
IV. Aufforderung zur Angebotsabgabe
Im Rahmen der Öffentlichen Ausschreibung soll dasjenige Unternehmen für den
Abschluss des Vertrags ausgewählt werden, dass aufgrund seines Angebots die
bestmögliche Leistung erwarten lässt.
- Aufforderung zur Abgabe der Angebote
Die Bieter werden aufgefordert, auf der Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben.
Die Frist für die Abgabe der Angebote endet am
Dienstag, den
- September 2026 um 12:00 Uhr.
Die Angebote müssen fristgerecht auf der Vergabeplattform tender24.de hochgeladen
werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der
Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis
zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu über die Vergabeplattform tender24.de
hochzuladen.
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Die oben genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass der Bieter nur dann
im Verfahren verbleiben kann, wenn das Angebot fristgerecht über die Vergabeplattform
hochgeladen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der verspätete Eingang
nachweislich nicht durch vom Bieter zu vertretenden Umständen verursacht worden ist.
In diesem Fall haben die Bieter die Umstände, auf die sie Ihre Auffassung stützen,
unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und glaubhaft zu machen.
Dem Angebot sind alle in der Checkliste nach Ziff. X aufgeführten Unterlagen beizufügen.
Auch nach Abgabe des verbindlichen Angebots kann DESY noch Klarstellungen,
Präzisierungen und Ergänzungen von dem ausgewählten Bieter unter Wahrung der
vergaberechtlichen Grundsätze gemäß § 97 GWB verlangen.
- Vergabeunterlagen
Für die Erstellung des Angebots stehen den Bietern – neben diesem Verfahrensbrief 1 –
die folgenden Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung:
• 02. Angaben zur Eignung
• 03. Besondere Vertragsbedingungen
• 04. Leistungsverzeichnis inkl. Skizzen im PDF und GAEB Format
• 05. DESY Einkaufsbedingungen
• 06. Baustellenordnung
• 07. Sicherheitsinformationen
• 08. Geländeplan DESY
- Zuschlags- und Bindefrist
Die Zuschlags- und Bindefrist der Angebote läuft bis zum 31.10.2026 ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
V. Ortsbesichtigungen
Die Vergabestelle bietet jedem interessierten Unternehmen eine Ortsbesichtigung der ausgewählten Anlagen an. Die Ortsbesichtigung ist nicht verpflichtend, aus Sicht des
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Auftraggebers allerdings von Vorteil für die Kalkulation der Angebote. Eine Ortsbesichtigung ist im folgenden Zeitraum nach vorheriger Terminabstimmung möglich:
KW38 2026 Termine: 14.09.2026 10:00 – 11:00 14.09.2026 13:00 – 14:00
15.09.2026 10:00 – 11:00 15.09.2026 13:00 – 14:00
16.09.2026 10:00 – 11:00 16.09.2026 13:00 – 14:00
Unternehmen, die an einer Ortsbesichtigung teilnehmen möchten, werden gebeten, die Terminabstimmung bis spätestens 11.09.2026 um 12 Uhr ausschließlich über den DFN-Terminplaner vorzunehmen.
Anbei erhalten Sie den Link zur Terminbuchung:
https://terminplaner.dfn.de/public/bookings/1de81397-69ea-4c11-adce-6885b7a91762
Sobald Sie einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine gesonderte Einladung per E- Mail mit weiteren Einzelheiten zum Ablauf der Ortsbesichtigung (Treffpunkt, Ansprechpartner, Anfahrt etc.). Je Bewerber/Bieter sind max. zwei Vertreter zugelassen. Die Bewerber/Bieter werden darum gebeten, sicherzustellen, dass an den Ortsbesichtigungen im Hinblick auf das Angebot sachkundige Vertreter ihres Unternehmens teilnehmen.
Die Ortsbesichtigungen werden durch die Vergabestelle unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots in Form von Einzelterminen durchgeführt. Sollten im Rahmen einer Ortsbesichtigung Fragen auftreten, so sind diese im Anschluss in schriftlicher Form über das E-Vergabeportal einzureichen.
VI. Zeitplan des Verfahrens
Nach aktuellem Stand ist der nachfolgende Zeitplan vorgesehen. Dieser dient
lediglich der Orientierung und ist unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.
Angebotsfrist 29.09.2026,
12:00 Uhr
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| Zuschlags- und Bindefrist | 31.10.2026 |
|---|---|
| Leistungserbringen | KW48 2026 – KW5 2027 |
VII. Teilnahmebedingungen
Für das Verfahren gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:
- Form und Sprache
Verfahrenssprache ist ausschließlich Deutsch.
Die Angebote der Bieter und alle beigefügten Unterlagen müssen in deutscher Sprache
abgefasst werden. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss führen. Fremdsprachige
Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie
mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann
Ausnahmen zulassen.
Änderungen des Bieters an seinen handschriftlichen Eintragungen müssen zweifelsfrei
sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
- Mitteilung von Unklarheiten/ Anfragen
Bestehen nach Auffassung der Bieter in diesem Verfahrensbrief und/ oder den
beigefügten Unterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
unverzüglich über die Vergabeplattform tender24.de mitzuteilen.
Antworten auf rechtzeitig angeforderte Auskünfte (spätestens sechs Tage vor Ablauf einer
etwaigen (Angebots-)Frist) werden über die Vergabeplattform tender24.de zur Verfügung
gestellt.
Sollten sich im Verlauf des Verfahrens darüber hinaus ergänzende, klärende oder
berichtigende Informationen als erforderlich erweisen, werden diese – sofern sie für alle
Bieter relevant sein sollten – im Interesse des Wettbewerbs und der Transparenz
ebenfalls grundsätzlich allen Bietern unter der Plattform zur Verfügung gestellt.
- Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote und Änderungsvorschläge werden nicht zugelassen. 9
- Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften hatten mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abgegeben.
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre
Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft
fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des
Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die
Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung
Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt
entsprechend für Nachunternehmer.
Entsprechende Anfragen sind über die Vergabeplattform tender24.de zu stellen.
- Nachunternehmereinsatz
Etwaige Nachunternehmer sind mit dem Angebot zu benennen.
- Nachforderung
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 41 UVgO Angebote, die nicht die
geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren
Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der Auftraggeber kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter
können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Achtung: Soweit die Nachforderung von einzelnen leistungsbezogenen Erklärungen und Nachweisen nach den vorstehenden Regelungen im Einzelfall unzulässig ist, weil diese
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wertungsrelevant sind, führt das Fehlen nicht automatisch zum Ausschluss, sondern wird
ggf. bei der Angebotswertung nach Ziff. VIII berücksichtigt.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle
innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender
bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der vom Auftraggeber
gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Über etwaige Nachforderungen werden die betroffenen registrierten Bieter über die
Vergabeplattform informiert.
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Bietern sind unzulässig. Angebote
von Bietern, die sich an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden
ausgeschlossen.
- Aufhebung des Verfahrens
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels
Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich
zulässig – ausgeschlossen.
- Belehrung
Auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
- Vorbehalt der Änderung des Verfahrensablaufs
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei dem dargestellten Verfahrensablauf
und dem voraussichtlichen Zeitplan lediglich um eine vorläufige Planung handelt und sich
der Auftraggeber vorbehält, von dem zeitlichen und sachlichen Ablauf abzuweichen. Die
genannten Termine sind dementsprechend ebenfalls vorläufig und stehen unter dem
Vorbehalt der Änderung. Es versteht sich von selbst, dass Änderungen des Verfahrens
transparent und diskriminierungsfrei erfolgen. Sollte es im Verfahrensablauf zu
Änderungen kommen, so wird der Auftraggeber die Bieter hierüber rechtzeitig
informieren.
VIII. Angebotsauswertung
Die Angebotswertung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:
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- Preisprüfung
Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich
niedrig, wird der Auftraggeber Aufklärung verlangen, indem er den oder die betreffenden
Bieter über die Vergabeplattform tender24 zur Vorlage ihrer Kalkulation auffordert (§ 44
UVgO). In Zweifelsfällen wird zur Plausibilisierung einzelner oder aller Kostenansätze und
zur weiteren Aufklärung aufgefordert.
Kann der Auftraggeber nach der Prüfung gemäß § 44 Abs. 3 die geringe Höhe des
angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären,
darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Im Übrigen gilt § 44 UVgO.
- Zuschlagskriterien
Der Auftraggeber wird die Angebote aufgrund der im Folgenden festgelegten
Zuschlagskriterien bewerten und dasjenige Unternehmen für den Auftrag auswählen, das
aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten
lässt (wirtschaftlichstes Angebot).
Die Angebote werden gemäß der nachfolgenden Matrix bewertet; Die Gesamtpunktzahl
ergibt sich aus der Addition aller Einzelkriterien (maximal 100 Punkte). Erläuterungen zu
den einzelnen Kriterien sind dem nachfolgenden Text zu entnehmen.
| Kriterium | Gewichtung | |
|---|---|---|
| 1 | Preis | 75% |
| 2 | Emissionsstandard der eingesetzten Fahrzeuge | 15% |
| 3 | Baustellenabfall- und Recyclingkonzept | 10% |
2.1 Der Preis
Es werden hierbei die Gesamtkosten aller Leistungen betrachtet.
Der Bieter mit dem kalkulierten niedrigsten Angebotspreis erhält die Maximalpunktzahl des Preiskriteriums i.H.v. 75 Punkten. Die Punktzahl der übrigen Bieter errechnet sich im Verhältnis zum günstigsten Angebotspreis wie folgt:
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𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛 𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝐴𝐴𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛 ∗75 𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝐴𝐴𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝐴𝐴𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝑛𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵 (𝑋𝑋) Gerechnet wird mit zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Beispiel:
9,375 wird kaufmännisch zu 9,38 gerundet. 8,334 wird kaufmännisch zu 8,33 gerundet.
2.2. Emissionsstandard der eingesetzten Fahrzeuge
DESY berücksichtigt bei der Angebotswertung die Umweltwirkungen der für die konkrete Auftragsausführung vorgesehenen Fahrzeuge. Ziel ist es, insbesondere die durch Anfahrten, Transporte und sonstige im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderliche Fahrzeugbewegungen verursachten Emissionen zu reduzieren.
Im Rahmen dieses Kriterium wird geprüft, in welchem Rahmen der Fuhrpark des Bieters aktuellen Emissionsstandards erfüllen. Es werden hierbei lediglich Fahrzeuge betrachtet, zu deren Nutzung sich der Bieter im Rahmen der Leistungserbringung mit Angebotsabgabe verpflichtet.
Dem Angebot ist hierfür eine Fahrzeugliste beizufügen, die folgende Informationen beinhaltet:
• Fahrzeugart (z.B. PKW, LKW) • Fahrzeugidentifikation, • Abgasnorm • vorgesehener Einsatzzweck
Geeignete Nachweise zur Emissionsklasse sind beizufügen. Die Angaben werden gemäß folgender Skala bewertet:
| Bewertung | Kriterienerfüllung | Punkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unzureichend | Unzureichend | Anforderungen für eine Punktevergabe nicht erfüllt bzw. nicht | 0 Punkte | 0 Punkte | ||||
| nachgewiesen | ||||||||
| Ausreichend | Mindestens 50 % erfüllen Euro VI; übrige Fahrzeuge mindestens Euro | 5 Punkte | ||||||
| V | ||||||||
| Gut | Mindestens 75 % der vorgesehenen Fahrzeuge erfüllen Euro VI; übrige | 10 Punkte | ||||||
| Fahrzeuge mindestens Euro V | ||||||||
| Sehr gut | Sämtliche für die ausgeschriebenen Reinigungsleistungen | 15 Punkte | ||||||
| eingesetzten Fahrzeuge erfüllen mindestens Euro VI |
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2.3. Baustellenabfall- und Recyclingkonzept
Darüber hinaus bewertet DESY das vom Bieter für die Durchführung des Auftrags
vorgesehene Baustellenabfall- und Recyclingkonzept.
Das Konzept soll nachvollziehbar darstellen, mit welchen konkreten Maßnahmen der
Bieter während der Leistungserbringung Abfälle vermeidet, unvermeidbare Abfälle
getrennt erfasst und einer möglichst hochwertigen Wiederverwendung oder Verwertung
zuführt. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie die Abfalltrennung auf der
Baustelle organisiert, die ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung sichergestellt
und die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen während der Auftragsausführung
gewährleistet wird.
Der Bieter hat ein auf die ausgeschriebenen Leistungen abgestimmtes Konzept zur
Müllvermeidung, Mülltrennung, Wiederverwendung, Verwertung und ordnungsgemäßen
Entsorgung vorzulegen.
Die Darstellung darf max. 3 Seiten (bei Schriftgröße 11, Font: Arial, Zeilenabstand: mind.
- umfassen.
| Bewertung | Kriterienerfüllung | Punkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unzureichend | Unzureichend | Kein Konzept oder lediglich allgemeine, nicht auftragsbezogene | 0 | 0 | ||||
| Angaben. Wesentliche Aspekte der Abfallvermeidung, Mülltrennung, | ||||||||
| Verwertung oder Entsorgung fehlen. Zuständigkeiten und Nachweise | ||||||||
| sind nicht geregelt. | ||||||||
| Ausreichend | Grundsätzlich umsetzbares Konzept. Die wesentlichen Abfallarten und | 4 | ||||||
| Entsorgungswege sind benannt. Maßnahmen zur Abfallvermeidung, | ||||||||
| Trennung und Dokumentation werden dargestellt, bleiben jedoch | ||||||||
| teilweise allgemein oder lückenhaft. | ||||||||
| Gut | Vollständiges und auftragsbezogenes Konzept mit konkreten | 7 | ||||||
| Maßnahmen zur Verschnittvermeidung, getrennten Erfassung von | ||||||||
| Edelstahl und weiteren Abfällen sowie nachvollziehbaren Recycling- | ||||||||
| und Entsorgungswegen. Verantwortlichkeiten und Nachweisführung | ||||||||
| sind geregelt. | ||||||||
| Sehr gut | Besonders detailliertes und überzeugendes Konzept mit messbaren | 10 | ||||||
| Vermeidungs- und Recyclingzielen, optimierter Vorfertigung, | ||||||||
| Rücknahme- oder Mehrwegsystemen, konsequenter sortenreiner | ||||||||
| Trennung, gesicherten Verwertungswegen, klaren | ||||||||
| Verantwortlichkeiten und umfassender Erfolgskontrolle. |
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IX. Weiteres Verfahren
Das weitere Verfahren nach der Abgabe der Angebote richtet sich grundsätzlich nach
diesem Verfahrensbrief. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen des Verfahrens
mittels weiterer Verfahrensbriefe allen Bietern bekannt zu machen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf eines der eingereichten Erstangebote
zu erteilen ohne in Verhandlungen einzutreten. Eine Durchführung von
Verhandlungsrunden ist nicht zwingend vorgesehen.
X. Checkliste der mit dem Angebot hochzuladenden Unterlagen
| Checkliste | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Nachweis/ Erklärungen | Eingereicht | |||
| ja/ nein | |||||
| 1 | Angaben zur Eignung | ☐ | |||
| 2 | Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen | ☐ | |||
| 3 | Ausgefülltes Leistungsverzeichnis im GAEB und PDF-Format! | ☐ | |||
| 4 | Nachweis Haftpflichtversicherung | ☐ | |||
| 5 | Baustellenabfall- und Recyclingkonzept beilegen | ☐ | |||
| 6 | Nachweise zur Emissionsklasse der eingesetzten Fahrzeuge | ☐ |
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