13202-00-B217_BB_2026-09-08.pdf

Herstellung und Lieferung von Übergangskonstruktionen für die Instandsetzung der A 49 bei Fulda

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Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest Außenstelle Kassel

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest Außenstelle Kassel

Untere Königsstraße 95 34117 Kassel

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Baubeschreibung

Bezeichnung der Bauleistung

A-13202-00A49, UF Fulda, Instandsetzung
B217ÜKO Herstellung
RevisionsstandDatumGeänderte Seite(n) nach Versand:
108.09.2026

ASB 4722 678 1/2

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A.13202-00 A49, UF Fulda, Instandsetzung B217 ÜKO Herstellung

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................................................................................ 7 1.1 Auszuführende Leistungen .......................................................................................................................... 8 1.1.1 Straßenbau.......................................................................................................................................... 9 1.1.2 Ingenieurbau ....................................................................................................................................... 9 1.1.2.1 Art und Umfang .............................................................................................................................. 9

1.1.2.2 ÜKO-Erneuerung .......................................................................................................................... 10

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ........................................................................................................................... 11 1.3 Ausgeführte Leistungen ............................................................................................................................. 11 1.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten .................................................................................................................. 11 1.4.1 Fachlose der Baumaßnahme ............................................................................................................ 11 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote ............................................................................................. 12 2 Angaben zur Baustelle ........................................................................................................................................ 12 2.1 Lage der Baustelle ..................................................................................................................................... 12 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ..................................................................................................... 12 2.3 Zugänge, Zufahrten ................................................................................................................................... 12 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ..................................................................... 13 2.5 Lager- und Arbeitsplätze............................................................................................................................ 13 2.5.1 Allgemeine Anforderungen an Bereitstellungsflächen ..................................................................... 14 2.5.2 Zusätzliche Anforderungen an Bereitstellungsflächen ..................................................................... 14 2.6 Gewässer ................................................................................................................................................... 14 2.7 Baugrundverhältnisse ................................................................................................................................ 14 2.7.1 Geologische Verhältnisse, Grundwasser .......................................................................................... 14 2.7.2 Straßenbefestigungen (vorhandener Straßenoberbau) ................................................................... 14 2.7.3 Güte des Oberbodens (Landschaftsbau)........................................................................................... 14 2.7.4 Schadstoffbelastung ......................................................................................................................... 14 2.8 Seitenentnahme und Ablagerungsstellen ................................................................................................. 14 2.9 Schutz-Bereiche und Objekte .................................................................................................................... 14 2.9.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Tabuzonen ................................................................................. 15 2.9.2 Bäume und Flurgehölze .................................................................................................................... 15 2.9.3 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte......................................................................................... 15 2.9.4 Gewässer, Angaben zu Wasserschutzgebieten ................................................................................ 16 2.9.5 Baugeräte .......................................................................................................................................... 16 2.10 Anlagen im Baubereich .............................................................................................................................. 17 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich .......................................................................................................... 17 3 Angaben zur Ausführung .................................................................................................................................... 17 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ........................................................................................................ 17 3.1.1 Verkehrssicherung für Arbeitsstellen längerer Dauer (AlD) Temporäre FRS .................................... 17 3.1.1.1 Grundlagen ................................................................................................................................... 18

3.1.1.2 Allgemeines .................................................................................................................................. 18

3.1.1.3 Koordinierungsgespräch ............................................................................................................... 18

3.1.1.4 Baustellenzufahrten ..................................................................................................................... 18

3.1.1.5 Kontrolle und Wartung ................................................................................................................. 18

3.1.2 Verkehrssicherung für Arbeitsstellen kürzerer Dauer (AkD) ............................................................ 18

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3.2 Bauablauf ................................................................................................................................................... 19 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten ....................................................................................... 19 3.2.2 Bauablaufplan ................................................................................................................................... 19 3.3 Wasserhaltung ........................................................................................................................................... 20 3.4 Baubehelfe................................................................................................................................................. 20 3.5 Stoffe, Bauteile .......................................................................................................................................... 20 3.5.1 Straßenbau........................................................................................................................................ 20 3.5.2 Stoffstrommanagement.................................................................................................................... 20 3.5.3 Brückenbau ....................................................................................................................................... 20 3.5.3.1 Korrosionsschutz .......................................................................................................................... 20

3.5.3.2 Fahrbahnübergangskonstruktionen ............................................................................................. 21

3.6 Abfälle ........................................................................................................................................................ 21 3.6.1 Allgemeines ....................................................................................................................................... 21 3.6.2 Probenahme und Abfalldeklaration .................................................................................................. 21 3.6.3 Nicht gefährliche Abfälle ................................................................................................................... 22 3.6.4 Gefährliche Abfälle ........................................................................................................................... 22 3.6.5 Entsorgungskonzept ......................................................................................................................... 22 3.6.6 Bodenlogistikkonzept ....................................................................................................................... 22 3.7 Winterbau .................................................................................................................................................. 22 3.8 Beweissicherung/Zustandserfassung ........................................................................................................ 22 3.8.1 Zustandsfeststellung ......................................................................................................................... 22 3.8.2 Beweissicherung ............................................................................................................................... 22 3.9 Sicherungsmaßnahmen ............................................................................................................................. 22 3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) .......................................................................................................... 22 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren .............................................................................................. 22 3.11.1 Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten .............................................................................. 22 3.11.2 Vermessungsleistungen .................................................................................................................... 22 3.11.3 Aufmaßverfahren und Abrechnung .................................................................................................. 22 3.12 Prüfung und Nachweise ............................................................................................................................. 23 3.12.1 Erstprüfungen ................................................................................................................................... 23 3.12.2 Eigenüberwachungsprüfungen ......................................................................................................... 23 3.12.3 Kontrollprüfungen ............................................................................................................................ 23 3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ......... 23 4 Ausführungsunterlagen ...................................................................................................................................... 23 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen ............................................................................ 23 4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen.................................................... 23 4.2.1 Bestandsunterlagen .......................................................................................................................... 24 4.2.2 Ausführungsunterlagen und Statik Ingenieurbau ............................................................................. 24 4.2.3 Plan-/Statiklaufliste ........................................................................................................................... 25 4.2.4 Planlauf ............................................................................................................................................. 25 4.2.5 Statiklauf ........................................................................................................................................... 26 4.2.6 Vom AN zu berücksichtigende Zeit für Prüfung und Freigabe von Ausführungsunterlagen ............ 26 4.3 Elektronisches Planmanagementsystem ................................................................................................... 26 5 Anzuwendende technische Regelwerke............................................................................................................. 26 5.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ........................................................................................... 26 5.2 Allgemeine Rundschreiben Straßenbau .................................................................................................... 26 5.2.1 Technische Lieferbedingungen ......................................................................................................... 27

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5.2.2 Technische Prüfvorschriften ............................................................................................................. 29 5.2.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen .................................................................................. 29 5.2.4 Weitere technische Regelwerke ....................................................................................................... 31 5.3 Ergänzungen zu den Zusätzlich Technischen Lieferbedingungen .............................................................. 32 5.4 Ergänzungen zu den Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen ......................................................... 32 5.5 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke ...................................................................................... 33 5.6 Anlagen/Formblätter ................................................................................................................................. 33

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Abkürzungsverzeichnis Die Autobahn = Die Autobahn GmbH des Bundes AD = Autobahndreieck AS = Anschlussstelle AG = Auftraggeber AF = Arbeitsfugen AN = Auftragnehmer B = Bundesstraße BA = Bauabschnitt BASt = Bundesanstalt für Straßenwesen Bau-km = Baukilometer BAB = Bundesautobahn BAB-km = Bundesautobahnkilometer BE = Baustelleneinrichtung BPH = Bauphase(n) BÜ = Bauüberwachung BW = Bauwerk BMVI = Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BOL = Bauoberleitung BSW = Betonschutzwände BSWF = Betonschutzfertigteile BDP = Borehole Dynamic Probing (Bohrlochrammsondierung DAfStb = Deutscher Ausschuss für Stahlbeton DB = Deutsche Bahn DIN = Deutsche Industrienorm DVGW = Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. EAB = Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben FSS = Frostschutzschicht FR = Fahrtrichtung FRS = Fahrbahnrückhaltesystem FM = Fernmeldekabel RiFa = Richtungsfahrbahn RRB = Regenrückhaltebecken GB = Grundbeschichtung GOK = Geländeoberkante GWM = Grundwassermessstellen HDW = Hochdruckwasserstrahlen K = Kreisstraße KSR = Kabelschutzrohrtrasse L = Landesstraße LAGA = Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LSW = Lärmschutzwand LV = Leistungsverzeichnis NRS = Notrufsäulen OBS = Obmann-Schreiben OK/UK = Oberkante / Unterkante OZ = Ordnungszahl

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OPA = Offenporigem Asphalt PWC = Park- und Rastanlage mit WC-Gebäude RHB = Regenrückhaltebecken RiL = Richtlinie RiZ = Richtzeichnung des BMVI RP = Regierungspräsidium RSA = Richtlinie für Sicherung von Arbeitsstellen SR = Schlussrechnung StVO = Straßen- und Verkehrsordnung TBA = Teilbauabschnitt ToB = Tragschicht ohne Bindemittel US = United States UF = Unterführung UVV = Unfallverhütungsvorschriften UBB = Umwelt-Baubegleitung des AG ÜKO = Übergangskonstruktion/Übergangskonstruktionen VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen VZP = Verkehrszeichenplan VZA = Verkehrsausleger WDL = Widerlager ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

Im Bereich zwischen den Anschlussstellen Kassel Auestadion und Kassel Waldau auf der A49 unterführt das Bauwerk mit den folgenden ASB-Nummern die Fulda:

 UF Fulda, Teilbauwerk 1 (Nord), FR Kassel – Gießen, ASB-Nr.: 4722-678-1, Km 126,103  UF Fulda, Teilbauwerk 2 (Süd), FR Gießen – Kassel, ASB-Nr.: 4722-678-2, Km 126,103

Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens sind die vier Übergangskonstruktionen (ÜKO) des Bauwerks beschä- digt. Durch Fachlos 1: „Brückenbau Instandsetzung“ sind alle vorhandenen ÜKO auszubauen und die Bereiche für den Einbau der neuen ÜKOs vorzubereiten. Durch den AN sind die dreischläuchigen ÜKO im Bestand in Achse 10 (westliche Widerlager) durch neue zweischläuchige Konstruktionen und die vierschläuchigen ÜKO im Bestand in Achse 90 (östliche Widerlager) durch neue dreischläuchige Konstruktionen zu ersetzen. Bedingt durch die hohe Ver- kehrsbelastung der A49 ist vorgesehen die ÜKO-Erneuerung unter jeweils einer 3+1 Verkehrsführung in mehreren Bauabschnitten instand zu setzen, d.h. der Einbau der ÜKO für beide Widerlager je Fahrtrichtung erfolgt in zwei Bauphasen. Der AN Fachlos 7: „ÜKO Herstellung“ hat dementsprechend die von ihm zu fertigende lärmmindernde ÜKO mit anzupassen, einzustellen, zu fixieren und das Dichtprofil einzuknüpfen. Baustellenstöße sind vor Ort zu schweißen. Im Zuge der umfangreichen Bauwerksertüchtigung wird durch Fachlos 1 die Erneuerung der Abdichtung, lärmmindernde Gussasphalt-Schutz- und Deckschicht inkl. Polymerbetonstreifen sowie der Kappen auf dem Bau- werk erfolgen.

Die Bauwerksinstandsetzung, Verkehrssicherung, Schutzeinrichtungsarbeiten, Markierung werden in Fachlosen aus- geschrieben und vergeben. Die Baumaßnahme umfasst folgende Fachlose:

Fachlos 1: Brückenbau Instandsetzung Fachlos 2: Verkehrssicherung Fachlos 3: Schutzeinrichtung Fachlos 4: - entfällt- Fachlos 5: SiGeKo Fachlos 6: Kontrollprüfungen Fachlos 7: ÜKO Herstellung

Bestandsbauwerke

Die Teilbauwerke liegen im Gebiet der Stadt Kassel im Bundesland Hessen. Die beiden 8-Feld Teilbauwerke, mit jeweils einer Gesamtlänge von 317,5 m, überführen den Fluss Fulda im Zuge der Streckenführung der A49 und liegen zwischen den Anschlussstellen Kassel-Auestadion und Kassel Waldau.

Die einzellige Hohlkastenbrücke „Fuldabrücke“ wurde im Zuge der A49 zwischen Kreuz Kassel-Mitte und Kreuz Kas- sel-West im Jahre 1980 errichtet und liegt im Bereich von Station + 126,103 km von Netzknoten NK 4722 075 nach NK 4723 032. Das Bauwerk besteht aus zwei getrennten Überbauten (Teilbauwerke), mit den Richtungsfahrbahnen FR Gießen und FR Kassel. Die einzellige Hohlkastenbrücke wurde im Hauptfeld (zw. Achse 50 und 60) im Freivorbau und in den restlichen Feldern im Lehrgerüst hergestellt.

Die Überbauten bestehen aus jeweils einem einzelligen Hohlkastenquerschnitt mit der Betongüte im Allgemeinen von B45 (C35/45) und einer veränderlichen Querschnittshöhe zwischen 1,50 m und 4,20 m. Die Stegbreite variiert

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zwischen 0,56 m und 0,75 m. Darüber hinaus ist das Brückenbauwerk sowohl in Brückenlängs- als auch in Brücken- querrichtung intern vorgespannt. Die Spannglieder sind vom Typ Bilfinger + Berger, bestehend aus vergütetem Spannstahl der Güte St 1570/1770 in Längsrichtung und St 1420/1570 in Querrichtung. Die Brücke hat eine Quernei- gung von max. 2,5% (nach Instandsetzung nördliches TBW 2,5% und südliches TBW 2,365%) und eine Längsneigung von max. 0,9%. Des Weiteren sind End- und Stützquerträger ausgebildet. Von der Trassierung liegt die Brücke in einem annähernd konstanten Radius R = 3000 m.

Bei den Widerlagern handelt es sich um begehbare Konstruktionen mit der Betongüte B25 (C20/25). Die nebenei- nander liegenden Widerlager sind durch ein Fugenband getrennt. Die Pfeiler sind in der Betongüte B35 (C25/30) hergestellt. Alle Unterbauten sind flach gegründet.

Bei der Lagerung der Brücke handelt es sich um eine Tangentiallagerung. Die Festlager in Brückenlängsrichtung be- finden sich für beide Überbauten in Achse 50. Ansonsten bestehen alle Lager aus Kalottenlagern.

Als ÜKO ist an den Widerlagern in Achse 90 und Achse 10 jeweils eine Stahllamellenkonstruktion mit Kunststoff- Profilen und 2 Lamellen (Achse 10) und 3 Lamellen (Achse 90) der Firma Sollinger Hütte eingebaut.

Das Bauwerk wurde im Jahr 2009 (BK 60/30) und im Zuge einer „Prüfung auf Erfordernis einer statischen Nachrech- nung“ 2014 (gem. Nachrechnungsrichtlinie) für das Ziellastniveau LM1 jeweils nach Stufe 1 und Stufe 2 nachgerech- net. Auf Grund der rechnerischen Untersuchungen wurde die Brücke 2019 verstärkt. Mit der gewählten Verstär- kungsmaßnahme der externen Vorspannung wurde die Dauerhaftigkeit der Überbauten sowohl im Bereich der Kop- pelfugen als auch in den sonstigen Bereichen deutlich verbessert.

1.1 Auszuführende Leistungen

Die Leistungsgrenzen/Schnittstellen sind unter Abschnitt 1. beschrieben.

Inhalt dieser Baubeschreibung ist das Fachlos 7 und umfasst die Planung, Herstellung, Lieferung und den Einbau der Übergangskonstruktionen für die beiden Teilbauwerke in Teilabschnitten.

Im Bereich des Baufeldes werden sämtliche Schutzeinrichtungen durch den AN des Fachlos 3 - Schutzeinrichtungen aufgenommen und während der Bauzeit transportable Schutzeinrichtungen aufgestellt. Die Vorgaben zur Verkehrs- führung sowie der Bauablauf sind dem Abschnitt 3 dieser Baubeschreibung zu entnehmen und bei der Planung, Kalkulation und Ausführung der Instandsetzungsarbeiten an den Bauwerken zu berücksichtigen!

Erschwernisse, Behinderungen und Mehrkosten durch Arbeiten in mehreren Bauabschnitten und die Ausführung der Positionen in Teilflächen bzw. Teillängen sind in den jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

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A49, Anschlussstelle Kassel Waldau

Bauwerk 4722-678-1 (Nord)

Achse 10

Achse 90 Bauwerk 4722-678-2 (Süd)

A49, Anschlussstelle Kassel Auestadion

Abbildung 1: Lage der neu einzubauenden ÜKOs

1.1.1 Straßenbau

– entfällt -

1.1.2 Ingenieurbau

1.1.2.1 Art und Umfang

Aufgrund der erhöhten Verkehrsbelastung sind die ÜKO der beiden TBW und der Brückenbelag schadhaft. Durch Fachlos 1 werden die insgesamt vier schadhaften ÜKO jeweils über die gesamte Breite des Überbaues ausgebaut. In den entsprechenden Bauphasen werden durch o.g. Fachlose zeitgleich Kappen, Schutzeinrichtung, Geländer, Bau- werksabdichtung, Gussasphaltschutz- und -Deckschichten, Entwässerungseinrichtungen sowie Betoninstandsetzung auf beiden TBW über die gesamte Länge der beiden TBW erneuert. Die Verkehrssicherungsarbeiten werden durch den AN des Fachlos 2 durchgeführt. Das Baufeld wird gegen den fließenden Verkehr mittels einer transportablen Schutzeinrichtung abgesichert.

Die Arbeiten an den ÜKO sind in vier Bauphasen durchzuführen. Die Baustellenstöße sind den beiliegenden Ent- wurfsunterlagen des AG zu entnehmen. Der AN hat die ÜKO für jede Bauphase zu planen, herzustellen, anzuliefern und gemeinsam mit dem Fachlos 1 in der Höhenlage zu fixieren. Abstimmungen mit dem AG und Fachlos 1, bzgl. Nischengröße, Lage der Bewehrung und Spannglieder, etc., sind hierzu durchzuführen und einzukalkulieren.

Erschwernisse durch Arbeiten in mehreren Bauphasen, die Ausführung der Positionen in Teillängen und Absprachen mit Fachlos 1 sind in den jeweiligen OZ einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Bauphasen-Nr.:VerkehrsführungArbeiten ÜKO-ErneuerungArbeitsfuge
13+1 3 FS auf TBW Süd, 1 FS TBW Nord von 03/2027 bis 08/2027ÜKO-Erneuerung in Teillänge auf TBW Nord im Außenkappenbereich, Achsen 10 und 90Siehe Planunterla- gen
23+1 3 FS auf TBW Süd, 1 FS TBW Nord von 08/2027 bis 11/2027ÜKO-Erneuerung in Teillänge auf TBW Nord im Mittelkappenbereich, Schlie- ßen Baustellenstöße, Achsen 10 und 90Siehe Planunterla- gen

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33+1 3 FS auf TBW Nord, 1 FS TBW Süd von 03/2028 bis 08/2028ÜKO-Erneuerung in Teillänge auf TBW Süd im Außenkappenbereich, Achsen 10 und 90Siehe Planunterla- gen
43+1 3 FS auf TBW Nord, 1 FS TBW Süd von 08/2028 bis 11/2028ÜKO-Erneuerung in Teillänge auf TBW Süd im Mittelkappenbereich, Schließen Baustellenstöße, Achsen 10 und 90Siehe Planunterla- gen

Tabelle 1: Geplante Bauphasen und dazugehörige auszuführende Arbeiten

1.1.2.2 ÜKO-Erneuerung

TBW Nord

TBW Süd

Abbildung 2: Lagen der zu erneuernden ÜKO mit roten Strichen dargestellt.

Aufgrund der erheblichen Einschränkungen des Verkehrsflusses auf der A 49 durch die bauzeitliche Verkehrsführung sind je Bauphase die Arbeiten parallel an beiden Widerlagerachsen durchzuführen. Der AN hat seine Arbeitskräfte entsprechend zu disponieren. Hier ist zu beachten, dass die Ein- und Ausfahrt in die jeweilige Verkehrssicherung der einzelnen Bauphasen immer nur in Fahrtrichtung erfolgen kann, eine seitliche Ein- bzw. Ausfahrt aus der Verkehrs- sicherung ist nicht möglich. Daraus entstehende Erschwernisse sind in die entsprechenden OZ mit einzukalkulieren.

Die Querneigung des nördlichen Teilbauwerkes von 2,5 % wird nach der Instandsetzung wieder hergestellt. Die Querneigung des südlichen Teilbauwerkes wird von 2,5% auf 2,365% geändert. Die Entwurfsplanung der neuen ÜKO liegt dieser Ausschreibung bei. Auf diesen Grundlagen sind die Ausführungsunterlagen und die Fertigung der neuen Übergangskonstruktionen durchzuführen.

Durch den AN sind folgenden wesentliche Arbeiten durchzuführen:  Technische Bearbeitung (Standsicherheitsnachweise, Ausführungszeichnungen, Werkstattpläne und Be- standsunterlagen) gem. Kapitel 4.2  Herstellung der ÜKO  Lagerung der fertigen ÜKO auf Flächen des AN bei bauseitiger, terminlicher Verschiebung  Baustelleneinrichtung einrichten und räumen  Abstimmungen mit AG und AN des Fachlos 1  ÜKO laden, transportieren und abladen inkl. Personal  Einbau in bauseitiger ÜKO Aussparung inkl. ausrichten, fixieren und Sollspaltmaß einstellen  In Bauphase 2 und 4 Baustellenstöße verschweißen inkl. Korrosionsschutz und Einbau der Dichtungsschläu- che  Einbau von Abschalblechen im Werk

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Wesentliche Leistungen der weiteren Fachlose:  Abbau und Neubau Schutzeinrichtungen  Abbruch und Neubau Kappen  Ausbau Asphalt und Abdichtung  Herstellung der neuen Abdichtung und Asphaltschichten  Ortung der Spannglieder  Baustelleneinrichtung HDW  Freilegen der ÜKO mittels HDW  Trennschnitte und abschnittsweiser Ausbau der ÜKO  Vorbereiten der ÜKO Taschen inkl. Herrichten der Bewehrung und vorbereiten der Betonflächen  Hilfeleistungen beim ÜKO einbauen und beim Einhub der ÜKO  Einbau von Bewehrung  Neue ÜKO einbetonieren  Fugen herstellen  Entsorgung alte ÜKO  Herstellung des Polymerstreifens vor den ÜKO (ZTV-ING)  Stellung Arbeits- und Schutzgerüste

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

  • entfällt -

1.3 Ausgeführte Leistungen

  • entfällt -

1.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten

Der Auftragnehmer hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit ein reibungsloses Zusam- menwirken mit anderen Unternehmen erreicht wird und vermeidbare Behinderungen ausgeschlossen werden.

Es wird auf die erforderliche enge Abstimmung mit den an der Baumaßnahme beteiligten hingewiesen. § 4 VOB/B bleibt unberührt. Der Auftraggeber sorgt für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle und regelt das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer.

Die durch das Zusammenwirken mit den anderen an der Baumaßnahme Beteiligten entstehenden üblichen Er- schwernisse sind vom Bieter einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet.

Der Bauablaufplan (siehe auch Punkt 4.2 der Baubeschreibung) ist für die gesamte Baumaßnahme entsprechend den einzelnen Bauabschnitten aufzustellen und vor Beginn der Ausführung dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Das Fachlos 1 hat die Arbeiten des Fachloses ÜKO in seinem Bauablaufplan zu berücksichtigen. Hierfür hat sich der AN Fachlos ÜKO mit dem AN des Fachloses 1 sowie dem AG abzustimmen.

1.4.1 Fachlose der Baumaßnahme

Die einzelnen Fachlose der Baumaßnahme sind dem Abschnitt 1 zu entnehmen.

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1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2 Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

Die Baustelle befindet sich auf der A49 zwischen der Anschlussstelle Kassel Auestadion und Kassel Waldau. Die Bau- stelle erstreckt sich ungefähr von Betriebs-Kilometer 125,800 bis Betriebs-Kilometer 126,380.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Vorhandene öffentliche Verkehrswege sind die Autobahnen A49 im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes; diverse Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Wirtschaftswege im Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement; Stadtstraßen und Geh- und Radwege im Zuständigkeitsbereich der Stadt Kassel sowie Wirtschaftswege, Forst- und Gemeindestraßen.

2.3 Zugänge, Zufahrten

In den jeweiligen Bauphasen erfolgt die Ein- / Ausfahrt in die / aus der Verkehrssicherung auf den Teilbauwerken immer nur in Fahrtrichtung von der A49 aus. Eine seitliche Ein- bzw. Ausfahrt aus der Verkehrssicherung ist nicht möglich.

Die Zuwegung zum Baufeld unter dem Bauwerk ist mit der Stadt Kassel abgestimmt. Am westlichen Fuldaufer erfolgt die Zuwegung von Norden her über die öffentlichen Straßen „Am Sportzentrum“ und den Geh- und Radweg „Gie- senallee“ zum Bauwerk UF Fulda. Hier ist zu beachten, dass die max. Durchfahrtshöhe auf 4,0 m (Lossetalbahn- Brücke) begrenzt ist. Weiterhin ist eine max. Begrenzung des zul. Gesamtgewichtes für Fahrzeuge über die Brücke „Grunnelbach“ auf 12,0 to beschränkt. Der vorhandene Geh- und Radweg auf der Giesenallee ist mit einer Breite von 2,0 m jederzeit für den Rad- und Fußgängerverkehr aufrecht zu halten. Eine südliche Zuwegung zum Baufelde über die öffentliche Straße „Neue Mühle“ und den Geh- und Radweg „Giesenalle“ steht nicht zur Verfügung.

Die Zuwegung zum Baufeld unter dem Bauwerk am östlichen Fuldaufer erfolgt über die öffentliche Straße „Damasch- kestraße“ über eine, mit einer Schranke verschlossenen, Zuwegung zum Geh- und Radweg direkt am östlichen Wi- derlager. Der Schlüssel zur Schranke ist bei der Stadt Kassel anzufordern.

Weitere Zugänge und Zufahrten zum Baufeld werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt und sind durch den Auftragnehmer herzustellen, zu unterhalten und am Ende der Baumaßnahme wieder zurückzubauen.

Während der Bauzeit genutzt Verkehrswege, müssen nach Beendigung der Baumaßnahme wieder in ihren Ur- sprungszustand versetzt bzw. Schäden beseitigt werden. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind einzukalkulieren.

Über die Benutzung vorgesehener privater Zufahrten oder Gemeindewege sind die erforderlichen Genehmigungen durch den AN einzuholen. Vom AN ist vor Baubeginn eine Niederschrift mit Lageplan, Fotos, Fahrbahnbefestigungs- aufbau und Erläuterungsbericht hierzu anzufertigen und diese vom Wegeigentümer anerkennen zu lassen. Dieses gilt auch für die Gemeindewege, wenn deren Gemeingebrauch nicht ausdrücklich beschränkt ist. Eine Ausfertigung

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ist dem AG zu übersenden. Zur Abnahme ist für die genutzten Wege eine von den jeweiligen Wegeigentümern un- terschriebene Freistellungsbescheinigung durch den AN vorzulegen. Den Anliegern ist die Zufahrt zu ihren Grund- stücken in zumutbarer Weise zu ermöglichen. Die Verschmutzung von Straßen und Wegen sowie Behelfsfahrstreifen ist auszuschließen. Für die Reinigung von Straßen und Wegen mit einer gebundenen Fahrbahndecke ist eine selbstaufnehmende Saugkehrmaschine einzuset- zen. Die erforderliche Reinigung der Straßen und Wege sowie Behelfsfahrstreifen während der gesamten Bauzeit ist entsprechend der Verkehrssicherungspflicht abzusichern und vom Bieter in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Medienanschlüsse jeder Art werden vom Auftraggeber nicht bereitgestellt. Die Aufwendungen für Beschaffung, Vor- haltung, Betrieb und Abbau bzw. Beseitigung hat der Bieter in die entsprechenden Leistungspositionen einzurech- nen. Für die Baustrom- und Wasserversorgung werden keine Entnahmestellen zur Verfügung gestellt. Anschlussmöglich- keiten an Ver- und Entsorgungsleitungen hat der AN auf seine Kosten zu erkunden, zu besorgen und zu unterhalten. Es ist Angelegenheit des AN, falls erforderlich, entsprechende Anschlüsse an das öffentliche Netz vorzunehmen. Die Kosten hierfür und für den Verbrauch hat der AN zu tragen und sind einzukalkulieren. Werden vom AN stromerzeu- gende Aggregate eingesetzt, so sind die Kosten dafür ebenfalls vom AN zu tragen und sind einzukalkulieren. An- schlussmöglichkeiten an Abwasserleitungen bestehen nicht. Die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen ist Sache des AN. Im Rahmen der vertraglichen Leistungen ggf. anfallende Baustellenabfälle sind gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfallV) durch den AN getrennt zu halten und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Die Bezeichnungen „Baustelle“, „Baubereich“ und Bereitstellungsfläche werden in folgendem Sinne verwendet:

  • Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt.
  • Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann.
  • Bereitstellungsfläche: Fläche für die vorläufige Lagerung von Ausbaustoffen im Sinne einer Bereitstellung zum Transport bzw. zum Zweck der Beförderung zur Entsorgungsanlage sowie für die Bildung von Haufwer- ken zur Beprobung und Bestimmung umweltrelevanter Parameter.

Rückgabe vom AN genutzter Flächen Über die ordnungsgemäße Rückgabe aller vom AN während der Bauzeit benutzter Straßen, Wege und sonstiger Flächen, die nicht im Eigentum des AG sind, muss der AN angeforderte Freistellungsbescheinigungen der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten über den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe der benutzten Anlagen und Flächen spätestens mit der Schlussrechnung dem AG übergeben.

Außer den Arbeitsflächen im Sinne der ArbStättV stellt der Auftraggeber keine weiteren Lager- und Arbeitsplätze bereit. Alle Aufwendungen, die für Beschaffung, Herstellung, Vor- und Unterhaltung, den Betrieb und den Abbau bzw. die Beseitigung entstehen, hat der Bieter in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

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Für die Nutzung von Flächen für die zeitweilige Lagerung von Abfällen oder Aufbereitung außerhalb der Baustelle, hat der Auftragnehmer die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (4. BImSchV) einzuholen und diese dem Auftraggeber vor Nutzung nachzuweisen. Ferner hat der Auftragnehmer für die Flächen auf eigene Kosten ein Beweissicherungsverfahren vor und nach Nutzung der Fläche bzw. Flächen durchzu- führen.

Diese Leistungen sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

Das Einrichten von Baubüros, Werkstätten, Parkflächen und Unterkünften unter vorhandenen Brückenbauwerken, die unter Verkehr stehen, ist nicht zulässig.

2.5.1 Allgemeine Anforderungen an Bereitstellungsflächen

  • entfällt -

2.5.2 Zusätzliche Anforderungen an Bereitstellungsflächen

  • entfällt -

2.6 Gewässer

Das Oberflächenwasser muss während der gesamten Bauzeit, auch bei Zwischenstadien, unter Benutzung der teil- weise vorhandenen Entwässerungseinrichtung durch Maßnahmen des AN ohne besondere Vergütung schadlos ab- geführt werden.

Baustellenwässer dürfen nicht in die Fulda oder angrenzende Gewässer geleitet werden.

2.7 Baugrundverhältnisse

2.7.1 Geologische Verhältnisse, Grundwasser

  • entfällt -

2.7.2 Straßenbefestigungen (vorhandener Straßenoberbau)

  • entfällt -

2.7.3 Güte des Oberbodens (Landschaftsbau)

  • entfällt -

2.7.4 Schadstoffbelastung

  • entfällt -

2.8 Seitenentnahme und Ablagerungsstellen

  • entfällt -

2.9 Schutz-Bereiche und Objekte

Allgemein

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Die Bestimmungen der Naturschutzgesetze (europäische und nationale), der Natur- und Landschaftsschutzverord- nungen, der Baumschutzverordnung, der DVGW Regelwerke, Boden- und Denkmalschutzgesetze und aller sonstigen hiermit in Zusammenhang stehenden Vorschriften sowie die Verordnung zur Bekämpfung des Lärms und das Bun- desimmissionsschutzgesetz sind in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten. Im Bereich von Wasserschutzgebieten und offenen Gewässern sowie im Bereich von Landschafts- und Naturschutz- gebieten ist bei der Betankung von Baumaschinen und Geräten ein Sicherheitsabstand von mind. 25 m zu Gewäs- sern, Brunnen und Kanälen bzw. offengelegtem Grundwasser einzuhalten. Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sind gemäß dem Vermeidungsgrundsatz der Naturschutzge- setze durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu reduzieren. Alle erforderlichen Maßnahmen/Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen / Baustellenverkehrs, der Anlieger und der Bauteile, sowie den Arbeitsschutz und den Schutz der Verkehrsteilnehmer betreffend, sind durch den AN durchzuführen sowie entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und sonstigen Bauteilen sind zu vermeiden. Vom AN verur- sachte Schäden sind auf Kosten desselben zu beseitigen. Eine Gefährdung des Verkehrs bei Arbeiten im Bereich von Fahrbahnen ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ab- planungen) unbedingt auszuschließen, in die jeweiligen EP einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Bei Arbeiten in Mittelstreifen, wo von einer Fahrbahnseite aus gearbeitet wird und kein Baugerät oder ähnliches in den Gegenverkehr hineinragen darf, ist eine Gefährdung des Verkehrs durch geeignete Maßnahmen unbedingt aus- zuschließen, in die jeweiligen EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen, insbesondere Verunreinigun- gen und Verschmutzungen von Wasserläufen und Vorlandbereiche sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des AN zu beseitigen. Alle Baulichkeiten, Bäume, Sträucher und Hecken sind vor Beschädigungen zu schützen. Alle notwendigen Maßnah- men zum Schutze der Umwelt sind vom AN eigenverantwortlich und sorgfältig durchzuführen. Diese Schutzmaßnah- men werden nicht gesondert vergütet. Innerhalb der Baustrecke ist während der Baumaßnahme darauf zu achten, dass bei den auszuführenden Arbeiten keine Schäden an den Einfriedungsanlagen, dem bestehenden Gehölz und der seitlichen Bebauung entstehen. Im Zweifelsfall sind sofort Beweissicherungsmaßnahmen einzuleiten und der AG ist unverzüglich zu benachrichtigen. Vorhandene Meilensteine entlang der Strecke sind während der gesamten Bauzeit ohne besondere Vergütung zu sichern.

2.9.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Tabuzonen

Das Baufeld befindet sich in Natur- und Landschaftsschutzgebieten (siehe Anlagen):  Vogelschutzgebiet  Naturschutzgebiet  Landschaftsschutzgebiet

2.9.2 Bäume und Flurgehölze

Bäume und Flurgehölze außerhalb der Baustelle dürfen nicht beschädigt werden.

2.9.3 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte

Immission durch Lärm Bei der Baudurchführung hat der AN die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm- und Geräu- schimmission vom 19.08.1970 (VV Baulärm, Beilage zum BAnz. Nr. 160 vom 01.09.1970) und die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenschutzverordnung – 32. BlmSchV) vom 29.08.2002 (BGBI. I S. 261), und damit den Stand der Technik sowie die geltenden technischen Regelwerke entspre- chend einzuhalten.

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Alle Maschinen und Geräte müssen insbesondere gemäß §3 32.BImSchV mit der entsprechenden CE- Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels (LWA) versehen sein und zu jedem Gerät und jeder Maschine muss die Kopie der EG- Konformitätserklärung nach Art. 8 Abs. 1 RL 2000/14/EG und nach §3(1) Satz 5 der BImSchV beigefügt sein. Die LWA - Angabe muss verordnungskonform „sichtbar, lesbar und dauerhaft haltbar“ an jedem Ge- rät und jeder Maschine angebracht sein. Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die nicht dem Anwendungsbereich der 32.BImSchV unterfallen, müssen anderweitig als „lärmarm“ (z.B. „Blauer Engel – weil lärmarm“) zertifiziert sein, da- mit sie auf der Baustelle verwendet werden dürfen.

Während der Baudurchführung sind vermeidbare schädliche Umweltwirkungen (insbesondere Lärm) auf die dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Bereiche gemäß §22 BlmSchG zu verhindern.

Immissionen durch Lu(cid:332)schadstoffe Der AN ist gemäß BlmSchG verpflichtet, durch geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen wäh- rend der Bauausführung negativ Auswirkungen durch Luftschadstoffe, insbesondere durch Staubentwicklung, so weit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren. Zur Minimierung von Dieselrußemissionen und Staubemissionen ist während der Bauausführung sicherzustellen, dass insbesondere:

  • sowohl auf der Baustelle als auch auf öffentlichen Straßen nur Fahrzeuge mit schadstoffarmen Verbren- nungsmotoren eingesetzt werden
  • Motoren von Fahrzeugen und Geräte nicht länger als notwendig ungenutzt betrieben werden
  • im Baufeld befindliche Baustraßen und Flächen zur Vermeidung von Staubentwicklung zu befes(cid:415)gen oder bei entsprechender Trockenheit anzunässen sind

2.9.4 Gewässer, Angaben zu Wasserschutzgebieten

Das Baufeld befindet sich in folgenden Wasserschutzgebieten (siehe Anlagen):  TWS Zone I, II, III (im Verfahren)  HQS Zone A

2.9.5 Baugeräte

Alle Maschinen und Geräte müssen insbesondere gemäß §3 32.BImSchV mit der entsprechenden CE- Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels (LWA) versehen sein und zu jedem Gerät und jeder Maschine muss die Kopie der EG- Konformitätserklärung nach Art. 8 Abs. 1 RL 2000/14/EG und nach §3(1) Satz 5 der BImSchV beigefügt sein. Die LWA - Angabe muss verordnungskonform „sichtbar, lesbar und dauerhaft haltbar“ an jedem Ge- rät und jeder Maschine angebracht sein. Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die nicht dem Anwendungsbereich der 32.BImSchV unterfallen, müssen anderweitig als „lärmarm“ (z.B. „Blauer Engel – weil lärmarm“) zertifiziert sein, da- mit sie auf der Baustelle verwendet werden dürfen.

Für das erforderliche Betanken von Baumaschinen und Geräten ist außerhalb des vorgenannten Bereiches eine ent- sprechende Tankwanne einzurichten und vorzuhalten, in welcher der Tankvorgang kontrolliert und gefahrlos durch- geführt werden kann. Durch Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen dürfen die „Vorflutgräben“ nicht verun- reinigt werden. Der AN haftet für alle entstandenen Schäden.

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Die zum Einsatz kommenden Baustoffe und Bauhilfsstoffe dürfen nicht wassergefährdend sein. Beim Einsatz von Baumaschinen und Geräten muss mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden. die zum Einsatz kommenden Maschi- nen und Fahrzeuge sollen mit Betriebsstoffen der Gefährdungsklasse 1 betrieben werden und sind täglich von und nach Beendigung der Arbeiten auf Dichtigkeit zu prüfen.

Sollten wassergefährdende Flüssigkeiten austreten, sind diese sofort aufzunehmen und schadlos zu beseitigen. Die entsprechenden Geräte und ausreichend Bindemittel zur Aufnahme sind stets bereitzuhalten. Beim Austreten von wassergefährdenden Flüssigkeiten sind unverzüglich der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz beim Kreisausschuss des Landkreises Kassel oder die nächstgelegenen Polizeidienststelle zu verständigen. Beginn und Ende der Bauarbei- ten sind eigenständig durch den AN dem jeweiligen FD Wasser- und Bodenschutz unaufgefordert anzuzeigen. Sich hieraus ergebende Erschwernisse und Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

2.10 Anlagen im Baubereich

  • entfällt -

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Der öffentliche Verkehr wird am Baubereich außerhalb der Verkehrssicherung vorbeigeleitet.

3 Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Die Leistung Verkehrsführung und Verkehrssicherung auf der A49 ist nicht Bestandteil dieses Bauvertrages. Die Leis- tungen werden in einem Fachlos 2 „Verkehrssicherung“ gesondert ausgeschrieben und vergeben. Die Arbeiten des AN sind innerhalb der von Fachlos 2 aufgebauten Verkehrssicherung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durch- zuführen.

Die RSA (Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen) insbesondere hinsichtlich ihrer Abstände ist zu beachten.

Bei Betreten der Bundesautobahn ist gem. § 35 Abs. 6 StVO grundsätzlich Warnkleidung der Klasse 3 zu tragen. Ausgenommen ist das Fahren entgegengesetzt zur Fahrtrichtung. Paragraf 35 (8) StVO ist strikt zu beachten. Zuwi- derhandlungen werden gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit § 49 StVO als Ordnungswidrigkeit ge- ahndet. Die eingesetzten Fahrzeuge sind durch rot-weiß-rote Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 vollret- roreflektierende Folie Typ RA 2 und eine Kennleuchte für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) besonders zu kennzeichnen und möglichst weit rechts abzustellen. Das Betreten der genannten Autobahnstrecken geschieht auf eigene Gefahr. Hierbei wird ausdrücklich auf die Zweckbestimmung der Autobahn hingewiesen. Da diese ausschließlich dem Schnellverkehr dient, ist darauf gebührend Rücksicht zu nehmen und höchste Vorsicht walten zu lassen. Die Auto- bahn darf nur im Richtungsverkehr befahren werden. Anfahrt-, Abfahrt- und Wendemöglichkeiten bestehen nur an den Anschlussstellen. Das Kreuzen oder Wenden mit Fahrzeugen über den Mittelstreifen sowie das Benutzen der befestigten Überfahrten ist verboten. Ein fußläufiges Überqueren der unter Verkehr befindlichen Fahrbahnen sowie das Betreten der Gegenfahrbahn sind verboten.

3.1.1 Verkehrssicherung für Arbeitsstellen längerer Dauer (AlD) Temporäre FRS

Definition RSA, Arbeitsstellen von längerer Dauer im Sinne RSA sind in der Regel alle Arbeitsstellen, die mehr als 24 Stunden durchgehend und ortsfest aufrechterhalten werden.

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3.1.1.1 Grundlagen

Maßgebende Grundlagen in den jeweils am Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung gültigen Fassungen und mit den Ergänzungen des BMDV und des HMWEVW für die Verkehrsführung und Sicherung der Baustelle sind:

 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV StVO)  Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)  Anforderung an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr- Stra- ßenbaustellen (ASR A5.2)  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen (ZTV-SA)  Technische Lieferbedingungen für Leitbaken (TL-Leitbaken)  Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ)  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen (ZTV VZ)  Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklassen (M LV)  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Markierung von Straßen (ZTV-M)  Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M)

3.1.1.2 Allgemeines

Die Leistung des gesonderten Fachloses „Verkehrssicherung“ umfasst die Einrichtung und den Umbau sowie Abbau der Verkehrsführung einschließlich der Baustellenzufahrten für den jeweiligen Bauabschnitt einschließlich Vorhal- tung, Unterhaltung und Wartung gemäß Verkehrszeichenplan und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

Durch das gesonderte Fachlos „Verkehrssicherung“ werden für folgende Bauphasen die jeweiligen Verkehrssiche- rungen eingerichtet:

    1. Bauphase: TBW Nord Bau Außenkappe, Verkehrsführung auf TBW 3+1
    1. Bauphase: TBW Nord Bau Mittelkappe, Verkehrsführung auf TBW 3+1
    1. Bauphase: TBW Süd Bau Außenkappe, Verkehrsführung auf TBW 3+1
    1. Bauphase: TBW Süd Bau Mittelkappe, Verkehrsführung auf TBW 3+1

Eine Vollsperrung des Brückenbauwerks für die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten ist nicht möglich und nicht vorgesehen.

3.1.1.3 Koordinierungsgespräch

In der Regel ist zwei Wochen vor Baustelleneinrichtung ein Koordinierungsgespräch mit allen Beteiligten (AG / AN / AM / PAST und am Bau beteiligte Dritte) durchzuführen und hierbei die Vorgehensweise für die Einrichtung und Räumung der Baustellenverkehrsführung festzulegen. Das Ergebnis wird protokoliert und ist bei Einrichtung der Bau- stelle zu beachten.

3.1.1.4 Baustellenzufahrten

Siehe Kap. 2.3

3.1.1.5 Kontrolle und Wartung

Wird durch Fachlos „Verkehrssicherung“ durchgeführt.

3.1.2 Verkehrssicherung für Arbeitsstellen kürzerer Dauer (AkD)

  • entfällt -

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3.2 Bauablauf

Der Baubeginn ist gemäß „Besondere Vertragsbedingungen“ festgelegt. Direkt nach der Auftragserteilung findet ein koordinierendes Gespräch (Grundsatzbesprechung) gemäß ZTV-ING statt.

Der Einbau der Übergangskonstruktion ist gemeinsam mit Fachlos 1 zu koordinieren, so dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die Arbeiten kontinuierlich und unmittelbar aufeinander folgend ausgeführt werden. Eine Abstimmung mit Fachlos 1 ist daher notwendig.

Hieraus entstehender zusätzlicher Mehraufwand, Koordinierungsleistungen, Erschwernisse, Behinderungen, Unter- brechungen usw. sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten

Die Einhaltung der Vertragsfristen erfordert gemeinsames zeitgleiches Arbeiten aller Fachlose und paralleles Arbei- ten. Zudem gilt die Betriebsform 2, Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts, als Arbeitszeit.

Die Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten stellen sich wie folgt dar:

    1. Bauphase: TBW Nord Bau Außenkappe, Verkehrsführung auf TBW 3+1 1. Hälfte 2027
    1. Bauphase: TBW Nord Bau Mittelkappe, Verkehrsführung auf TBW 3+1 2. Hälfte 2027
    1. Bauphase: TBW Süd Bau Außenkappe, Verkehrsführung auf TBW 3+1 1. Hälfte 2028
    1. Bauphase: TBW Süd Bau Mittelkappe, Verkehrsführung auf TBW 3+1 2. Hälfte 2028

Innerhalb dieser Bauphasen werden vom AG die Leistungen des AN abgerufen. Herstellen und Liefern der ÜKO 12 Wochen nach Freigabe der Ausführungsunterlagen durch den AG (Siehe besondere Vertragsbedingungen). Eine Lie- ferung der ÜKO für die 1. Bauphase erfolgt frühstens im April 2027. Alle weiteren Termine für den Beginn der Ferti- gung der ÜKO Bauphase 2., 3. und 4. werden gemeinsam mit AG und AN des Fachlos 1 schrittweise abgestimmt.

Je Bauphase sind die Arbeiten parallel an beiden Widerlagerachsen durchzuführen.

Zwischen den Auftragnehmern der einzelnen Fachlose hat frühzeitig eine intensive Abstimmung und Koordinierung bezüglich der jeweiligen Bauabläufe zu erfolgen. Eventuell entstehende Stillstands-Kosten, Erschwernisse und Be- hinderungen die z. B. aus mangelnder Absprache bzw. nicht fristgerechter Ausführung einzelner Teile der Arbeits- leistung der einzelnen Gewerke resultieren, werden durch den Auftraggeber nicht vergütet.

3.2.2 Bauablaufplan

Der Bauablaufplan gehört zu den durch den Auftragnehmer zu erstellenden Ausführungsunterlagen und ist als gra- fische Darstellung der organisatorischen und zeitlichen Abläufe aller notwendigen Arbeiten sämtlicher Gewerke so- wie deren Abhängigkeiten untereinander zu erstellen und dem Auftraggeber vor Beginn der Bauarbeiten zu überge- ben.

Bauablaufpläne sind als Balkenplan (Gantt-Diagramm) oder als Weg-Zeit-Diagramm einschließlich des kritischen We- ges darzustellen. Der kritische Weg ist der Weg vom Anfang bis zum Ende eines Bauablaufplanes, auf dem die Puf- ferzeiten minimal wird.

In Balkenplänen ist die zeitliche Lage der einzelnen Arbeitsschritte (Vorgänge) und die Dauer der Vorgänge eines Projektes darzustellen.

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In Weg-Zeit-Diagrammen sind neben Dauer und Terminen des jeweiligen Vorgangs auch dessen Orte darzustellen. Der Detaillierungsgrad des Bauablaufplanes ist dem jeweiligen Projekt bzw. den darin auszuführenden Gewerken anzupassen. Die vertraglichen Termine (vgl. BVB bzw. Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten) sind darzustellen. Die Bauausführung erfolgt in vier Bauphasen, diese sind im Bauablaufplan darzustellen.

Bauablaufplan sowie Fortschreibungen sind dem AG als farbiges PDF-Dokument per Mail einzureichen.

Dieser Aufwand ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

3.3 Wasserhaltung

Die Ableitung des Oberflächenwassers ist Sache des Fachloses 1.

3.4 Baubehelfe

Das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Traggerüsten, Verbauten, Arbeits- und Schutzgerüsten sowie sämtli- cher für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Baubehelfe, wie z.B. Hilfsverbände und - abspannungen, Hilfs- und Betonierstützen einschließlich ggf. erforderlicher Gründungen werden durch Fachlos 1 ausgeführt.

3.5 Stoffe, Bauteile

3.5.1 Straßenbau

  • entfällt -

3.5.2 Stoffstrommanagement

  • entfällt -

3.5.3 Brückenbau

3.5.3.1 Korrosionsschutz

Nach Unterlagen des AG.

Als Grundbeschichtungen für feuerverzinkte Verbindungsmittel nach Ziffer 1.1 sind Zinkphosphat-Beschichtungs- stoffe mit den Stoff-Nr. 687.02 (1. GB) und 687.06. (2. GB) zu verwenden.

Für temporäre Beschichtungen ist eine klar identifizierbare Farbe zu verwenden, die nicht mit der Farbe anderer eingesetzter Beschichtungsstoffe verwechselt werden kann.

Ergänzend zu ZTV-ING 4-3, Ziffer 6.2.2: Die Verschleißfestigkeit der verwendeten Materialien der Einrüstung ist ins- besondere auf die zu erwartende Beanspruchung im Strahlbereich abzustimmen. Der Aufwand hierfür ist in die Leis- tungspositionen zur Herstellung des Korrosionsschutzes einzurechnen.

Abweichend zu ZTV-ING 4-3, Tab. A 4.3.2, Bauteil-Nr. 5.2.1 und gemäß ZTV-ING 4-3, Ziffer 4.3.3, Abs. 1 sind alle werkseitig hergestellten Schweißnähte mit Kantenschutz zu beschichten. Der Aufwand für die Beschichtung ist vom Bieter in die Leistungspositionen zur Herstellung des Korrosionsschutzes einzurechnen.

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Feuerverzinkte Verbindungsmittel, die auf der Baustelle montiert werden und am Bauwerk dauerhaft verbleiben, sind vom Auftragnehmer mit dem umliegenden Beschichtungssystem zu beschichten. Vor dem Aufbringen der Be- schichtung sind die Verbindungsmittel zu reinigen und zu entfetten und im Anschluss mit 2 Grundbeschichtungen je 80 μm Einzelschichtstärke zu beschichten. Der Aufwand für die Beschichtung und die Vorarbeiten ist in die Leistungs- positionen zur Herstellung des Korrosionsschutzes einzurechnen.

Ergänzend zu ZTV-ING 4-3, Ziffer 8.2.1, El. 1 und 3 sind die Applikationsbedingungen von Beschichtungsarbeiten vor Beginn sowie während der Ausführung, bis zum Erreichen von Trockengrad 6, direkt am zu beschichtenden Bauteil, im unmittelbaren Umfeld der Arbeiten an der maßgeblichen Stelle zu bestimmen. Die Prüfprotokolle sind Bestand- teil der Dokumentation.

Die Vorgaben zu den Applikationsverfahren der Einzelschichten der Beschichtungssysteme aus den Korrosions- schutzplänen sind verbindlich. Abweichungen hiervon erfordern vorab die Zustimmung des Auftrag-gebers.

Die Kanten der Einzelschichten des Korrosionsschutzsystems an Baustellenschweißstößen und an Ausbesserungen sind vor dem Beschichten durch schonendes Schleifen einzuebnen. Der Aufwand für schonendes Schleifen ist in die Leistungspositionen zur Herstellung des Korrosionsschutzes einzurechnen.

Bei trockenem Abstrahlen unter Verwendung von Einwegstrahlmitteln ist eine allseitig dichte Abplanung erforder- lich. Der Aufwand für die Herstellung der Abplanung ist in die Leistungspositionen zur Herstellung des Korrosions- schutzes einzurechnen.

Schutzmaßnahmen richten sich nach dem Applikationsverfahren. Streichen und Rollen erfordern Abdeckungen ge- gen abtropfende Beschichtungsstoffe, Spritzen zusätzliche Vorkehrungen gegen die Ausbreitung von Spritznebel. In Außenbereichen ist beim Spritzen eine Einrüstung mit Planen als vollständiger Spritzschutz vorzusehen. Der Auf- wand für solche Schutzmaßnahmen ist in die Leistungspositionen zur Herstellung des Korrosionsschutzes einzurech- nen.

3.5.3.2 Fahrbahnübergangskonstruktionen

Die Herstellung der ÜKO erfolgt nach Unterlagen des AG. Einzubauen sind lärmgeminderte ÜKO. Es sind ausschließ- lich regelgeprüfte Fahrbahnübergänge gemäß TL/TP FÜ einzusetzen.

3.6 Abfälle

3.6.1 Allgemeines

Der Auftraggeber ist als Veranlasser von Arbeiten, bei denen Abfälle anfallen, Abfallerzeuger und somit für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. für eine Beseitigung ohne eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit verantwortlich.

Die Leistung Entsorgung ist nicht Bestandteil dieses Bauvertrages. Dem Auftragnehmer Fachlos 1 wird gemäß § 22 KrWG die Erfüllung der Entsorgungspflicht übertragen.

3.6.2 Probenahme und Abfalldeklaration

  • entfällt -

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3.6.3 Nicht gefährliche Abfälle

  • entfällt -

3.6.4 Gefährliche Abfälle

  • entfällt -

3.6.5 Entsorgungskonzept

  • entfällt -

3.6.6 Bodenlogistikkonzept

  • entfällt -

3.7 Winterbau

  • entfällt -

3.8 Beweissicherung/Zustandserfassung

3.8.1 Zustandsfeststellung

Werden Verkehrswege von mehreren Auftragnehmern gemeinsam zur Abwicklung von Baustellenverkehr genutzt, ist unter den Beteiligten eine Vereinbarung über Nutzung und Haftung für evtl. verursachte Schäden abzuschließen. Diese Vereinbarung ist vor der gemeinsamen Nutzung dem Auftraggeber zu übergeben.

3.8.2 Beweissicherung

  • entfällt -

3.9 Sicherungsmaßnahmen

Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrsordnung (StVG, StVO) zu sichern.

3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)

Lastmodell 1 (DIN-Fachbericht).

3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren

3.11.1 Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten

  • entfällt -

3.11.2 Vermessungsleistungen

  • entfällt -

3.11.3 Aufmaßverfahren und Abrechnung

Alle Aufwendungen für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen sind einzurechnen und werden nicht geson- dert vergütet.

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Sind Aufmaße erforderlich, so sind diese gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber aufzustellen. Vom Auf- tragnehmer ohne Beteiligung des Auftraggebers erstellte Aufmaße werden nicht anerkannt und sind unter Beteili- gung des Auftraggebers zu wiederholen.

Vor Beginn der Ausführung ist eine schriftliche einvernehmliche Vereinbarung zur Bauabrechnung abzuschließen.

Die Bauabrechnung hat im elektronischen Abrechnungsverfahren zu erfolgen.

3.12 Prüfung und Nachweise

3.12.1 Erstprüfungen

nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 1 Nr. 2 Qualitätssicherung

3.12.2 Eigenüberwachungsprüfungen

nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 1 Nr. 2 Qualitätssicherung

3.12.3 Kontrollprüfungen

nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 1 Nr. 2 Qualitätssicherung

3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheits- schutzplanes

Nach Auftragserteilung ist vom AN für die ihm übertragende Leistung eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu erstellen und an den SiGe-Koordinator der Baumaßnahme zur übergeben, der diese in den SiGe-Plan einarbeitet.

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen

  • Übersichtslageplan
  • Entwurfsunterlagen des AG
  • Bauphasenplan
  • Ablauf Ausführungsplanung
  • Wasserschutz- und Trinkwasserschutzgebiete

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen

  • Ausführungsplanung einschl. Standsicherheitsnachweise
  • Bauvertragspläne, Werkstattpläne und Ausführungszeichnungen
  • Bautagesberichte
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentations- und Beweisaufnahmen
  • Mitwirken Abstimmung Bauablaufplan mit Fachlos 1
  • Bestandsunterlagen
  • Unterlagen nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 1 Nr. 2 Qualitätssicherung
  • Protokolle

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Die Leistungen aller vom AN zu beschaffenden Unterlagen, auch für Baubehelfe, sind, soweit nicht im LV gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit keine be- sonderen Leistungspositionen vorhanden sind. Folgend wird auf einzelne Aspekte genauer eingegangen.

4.2.1 Bestandsunterlagen

Es sind Bestandsunterlagen gemäß ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zu liefern.

Die Bezeichnung der Pläne erfolgt nach Vorlage des AG und wird in der Bauanlaufbesprechung festgelegt.

Neben den Unterlagen nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 2 Nr. 4 .1, Absatz (3) sind auch alle Unterlagen nach ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 1 Nr. 2 neben dem Original im PDF/A-Format zu liefern. Alle Unterlagen sind dabei so zu kennzeich- nen oder zu beschriften, dass die Zuordnung zu einer Leistungsposition oder zu einem Bauteil eindeutig hervorgeht.

Alle zu liefernden Dateien sind bzgl. der Dateigröße zu optimieren, wobei eine gute Lesbarkeit gegeben sein muss. Eine Dateigröße von jeweils 10 MB ist jedoch nicht zu überschreiten.

Auf allen Bestandsplänen bescheinigt der AN mit Unterschrift die Übereinstimmung mit der Bauausführung ("Stimmt mit der Bauausführung überein"). Die Übergabe der Bestandsunterlagen erfolgt grundsätzlich über die örtliche Bau- überwachung an den AG. Auf dem ersten Exemplar der Bestandsunterlagen erfolgt das Aufbringen des Sichtvermer- kes / Originalunterschrift zur Überprüfung auf Vollständigkeit der Eintragungen durch die BÜ; danach übernimmt der AN die Prüfeintragungen der BÜ und die Originalunterschrift mit „gez. ...“ und stellt die entsprechend verein- barte Anzahl der gefalteten Ausfertigungen der Bestandsunterlagen (einschl. des ersten Exemplars mit der Original- unterschrift zur Übernahme in die Bauwerksakte) dem Projektbereich zur Verfügung. Der beigefügte „Planlauf“ ist verbindlich einzuhalten.

Sämtliche statischen Berechnungen und Bestandspläne sind nach Abschluss der Arbeiten digital zu übergeben. Digi- tale Planunterlagen werden auf dem vereinbarten Medium inkl. digitalem Inhaltsverzeichnis sowie einem Original- Plot (gefaltet, gelocht und lochverstärkt, in Ordnern abgeheftet), an den AG übergeben. Hier erfolgt die Prüfung und Weiterleitung. Alle Pläne, die nicht mit CAD erstellt wurden, sind entsprechend aufzuarbeiten (scannen, vektorisie- ren). Um eine zeitnahe Bestandspflege zu gewährleisten, wird der Zeitpunkt der Übergabe der Unterlagen für die Archivierung auf 4 Wochen nach Abnahme befristet. Liegen die Unterlagen bis zu diesem Termin nicht vor, wird von dem AG ein Ingenieurbüro beauftragt. die Unterlagen auf der Grundlage der aktualisierten Baustellenausferti- gung zu erstellen. Die Kosten hierfür trägt der AN.

4.2.2 Ausführungsunterlagen und Statik Ingenieurbau

Prüfingenieur Im Rahmen des Startgesprächs wird dem AN der zuständige Prüfingenieur mitgeteilt, der im Auftrag des AG die Prüfung der Unterlagen des AN durchführt.

Ausführungsplanung Die Ausführungspläne werden je nach Bearbeitungsstand unterschieden nach Arbeitsausfertigung, Prüfausfertigung und Baustellenausfertigung.

Die Herstellung von Bauwerksteilen darf vom AN nur mit Baustellenausfertigungen erfolgen. Hieraus ergibt sich, dass die zur Prüfung vorgelegten Planunterlagen so rechtzeitig übergeben werden, dass eine dem Bauablauf ent- sprechende Freigabe möglich ist.

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Sämtliche Änderungen, die sich während des Bauablaufs ergeben, sind grundsätzlich durch den AN mit der örtlichen Bauüberwachung des AG und mit dem Prüfingenieur abzustimmen und rechtzeitig anzuzeigen sowie durch den AN eigenständig für die Erstellung der Bestandsunterlagen zu dokumentieren. Parallel erfolgt durch die örtliche Bau- überwachung des AG eine eigenständige Dokumentation in der ihr vorliegenden Baustellenausfertigung. Die Bear- beitung der Ausführungspläne muss mit CAD durchgeführt werden. Das vom AN geplante, zum Einsatz kommende System ist mit dem AG abzustimmen. Alle für die Ausführung der Gesamtmaßnahme notwendigen Unterlagen sind auf der Basis der vom AG übergebenen Unterlagen gemäß ZTV-ING vom AN zu erstellen.

Die Kosten der Prüfung der Standsicherheitsnachweise trägt der AG.

Ausführungsstatik Die Ausführungsstatik ist zeitnah mit den Ausführungsplänen vom AN zur Prüfung vorzulegen.

Aus Zeitgründen ist die Statische Berechnung sinnvoll zu unterteilen und die Teilstatiken sukzessive zur Prüfung vor- zulegen, um für die zeitkritischen Bauteile frühestmöglich geprüfte Standsicherheitsnachweise zu erhalten, auf de- ren Basis die Stahlbestellung erfolgen kann. Die verschiedenen Montage-, Transport-, und Bauzustände sind hierbei zu berücksichtigen. Durch diese Unterteilung evtl. entstehender Mehraufwand ist in die Positionen „Standsicher- heitsnachweis aufstellen – Gesamtes Bauwerk“ sowie „Standsicherheitsnachweis aufstellen – Abbruch“ einzurech- nen.

4.2.3 Plan-/Statiklaufliste

Als Vorabinformation für Prüfstatiker, Planprüfer und Bauüberwachung dokumentiert der AG gemäß ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2.1, Abs. (3) sämtliche Ausführungsunterlagen und deren geplante Übergabe in einer vom AG vorgege- benen Plan-/ Statiklaufliste. Diese Liste ist spätestens mit den ersten eingereichten Unterlagen fällig und digital an den AG übergeben. Der Planprüfer führt die Liste fort und dokumentiert den tatsächlichen Prüf und Genehmigungs- lauf der Ausführungsunterlagen in der Plan-/ Statiklaufliste so, dass der AG (Bauüberwachung) jederzeit Einsicht nehmen kann.

4.2.4 Planlauf

Siehe hierzu Ablauf Ausführungsplanung NL Nordwest.

Hier ist der Verfahrensablauf zu entnehmen. Die Ausführungspläne (Prüfausfertigungen) sind in 4-facher Ausführung vom AN zu erstellen und so frühzeitig wie möglich beim Prüfingenieur des AN einzureichen. Zusätzlich sind die Pläne 1-fach, digital an ein Postfach des AG, per Email zu versenden. Das Postfach des AG wird dem AN bei der Grundsatz- besprechung benannt.

Es wird je nach Bearbeitungsstand unterschieden nach Arbeitsausfertigung, Prüfausfertigung und ggf. Baustellen- ausfertigung. Der Prüfingenieur versendet die geprüften Unterlagen mit Prüfvermerk an den AG. Eine Ausfertigung verbleibt beim Prüfingenieur. Nach vertraglicher Prüfung und Freigabe durch den AG erhält sowohl der AN als auch die örtliche Bauüberwachung je eine Prüfausfertigung. Eine der Ausfertigungen verbleibt beim AG. Der Auftragnehmer veranlasst die Übernahme sämtlicher Prüfeintragungen und der ggf. erforderlichen Planüberar- beitungen und erstellt Baustellenausfertigungen, von denen er eine der örtlichen Bauüberwachung und eine der Bauleitung des AN übergibt. Die Herstellung von Bauwerksteilen darf vom AN nur mit vorliegenden geprüften Baustellenausfertigungen erfolgen.

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In den Baustellenausfertigungen, die die örtliche Bauüberwachung erhält, werden von der örtlichen Bauüberwa- chung sämtliche Änderungen, die sich aus der Herstellung ergeben, dokumentiert.

Nach Abschluss der Arbeiten veranlasst der Auftragnehmer die Herstellung von Bestandsplänen. Auf dem Bestands- plan bescheinigt der AN die Übereinstimmung mit der Bauausfertigung („Stimmt mit der Bauausfertigung überein“). Er versendet den vollständigen Bestandsplansatz (Plot) einschl. des digitalen (als PDF- und DXF-Datei) Plansatzes an den AG. Der Prüfingenieur des AG wird bei der Grundsatzbesprechung benannt.

4.2.5 Statiklauf

Siehe hierzu Ablauf Ausführungsplanung NL Nordwest.

Hier ist der Verfahrensablauf zu entnehmen. Statische Nachweise und sonstige technische Unterlagen sind in 4- facher Ausführung zu erstellen und 3-fach beim Prüfingenieur des AN einzureichen. Der AG erhält diese Unterlagen vorab 1-fach, digital, per Email. Der Prüfingenieur leitet nach Prüfung in statischer Hinsicht zwei Prüfausfertigungen zusammen mit dem Prüfbericht an den AG weiter. Im Anschluss wird die Statik mit Prüfbericht einfach an den Auf- tragnehmer übersandt. Eine Ausfertigung der Unterlagen verbleibt beim AG.

Erforderliche Gebühren für den Prüfingenieur übernimmt der AG.

4.2.6 Vom AN zu berücksichtigende Zeit für Prüfung und Freigabe von Ausführungsunterlagen

Für jede vollständig eingereichte Ausführungsunterlage werden je 21 Kalendertage für die Prüfung durch den Prüfin- genieur des AN sowie für die Prüfung und Freigabe durch den AG benötigt. Diese Frist ist bei der Bauablaufplanung des AN zu berücksichtigen und im Bauzeitenplan mit aufzunehmen.

4.3 Elektronisches Planmanagementsystem

  • entfällt -

5 Anzuwendende technische Regelwerke

Beziehen sich Anforderungen in der Vergabeunterlage auf nationale Vorschriften bzw. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikati- onen, internationale Normen und andere technische Bezugssysteme, die von europäischen Normungsgremien erar- beitet wurden oder nationale Normen, nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen für die Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken und den Einsatz von Produkten, so werden gleichwer- tige Nachweise ebenso anerkannt.

Technische Vorschriften, die in der Baubeschreibung und in den hier unter Abschnitt 5.1 aufgeführten Zusätzliche anzuwendenden technischen Vertragsbedingungen bzw. Vorschriften (ZTV…) nicht mit einer bestimmten Fassung aufgeführt sind, sind in der zum Eröffnungs- / Einreichungstermin gültigen Fassung maßgebend.

5.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

5.2 Allgemeine Rundschreiben Straßenbau

 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 05/1999, Ergänzungen zu den Technischen Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97)

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 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 18/1999, Änderungen zu den „Zusätzlichen Technischen Vertrags- bedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)“, Abschnitt 6.11.1 der ZTV-SA wird durch die im ARS Nr. 18/1999 angegebene Fassung ersetzt  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2004, Anwendung der Stoffpreisgleitklausel - Auswirkungen der Unsicherheit auf dem Stahlpreismarkt  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 09/2011, Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ), Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszei- chen (ZTV VZ), Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (ML V)  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 13/2015, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richt- linien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 08/2016, Technische Lieferbedingungen für transportable Schutz- einrichtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97) - Streichung der planungsrelevanten Breite (Planungs- breite)  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 25/2016, „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richt- linien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)" hier: Änderungen, Ergänzungen, Erläuterung  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 02/2022, Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Ver- kehrszeichen  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 22/2024, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richt- linien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13); – Änderungen bei der Anerkennung von Schulungsstellen  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 26/2024, Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der Bundes- fernstraßen – Rahmenbedingungen zur Einschätzung des Gefährdungspotenzials nach den RPS 2009  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 05/2025, Stufenweise Anwendung der Technischen Prüfvorschrif- ten für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührungslose Mes- sungen für den Bauvertrag, Ausgabe 2025 (TP Eben – Berührungslose Messungen für den Bauvertrag)  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2025, Akustische Wirkung neu errichteter Lärmschutzwände, vor Ort Messungen an neuen Lärmschutzwänden im Rahmen der Abnahme und vor Ablauf der Gewährleistung  Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) 13/2025, Einsatz und Erprobung von temperaturabgesenktem As- phalt bei der Herstellung von Verkehrsflächen

5.2.1 Technische Lieferbedingungen

  • TL/TP-ING – Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschri(cid:332)en für Ingenieurbauten, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:970) Bezugsquelle: BAST
  • TL Gestein-StB (cid:964)(cid:968)/(cid:966)(cid:967) - Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:964)(cid:968)/Fassung (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:967) Bezugsquelle: FGSV
  • TL Sbit-StB (cid:965)(cid:969) - Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemi(cid:425)el und Zubereitungen auf Bitumenba- sis, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:969) Bezugsquelle: FGSV
  • TL VBit-StB (cid:966)(cid:966) - Technische Lieferbedingungen für gebrauchsfer(cid:415)ge Viskositätsveränderte Bitumen, Aus- gabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:966) Bezugsquelle: FGSV
  • TL G SoB-StB (cid:966)(cid:964)/(cid:966)(cid:967) - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemi(cid:425)el, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:964)/Fassung (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:967) Bezugsquelle: FGSV
  • TL BuB E-StB (cid:966)(cid:964)/(cid:966)(cid:967) - Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:964)/Fassung (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:967) Bezugsquelle: FGSV

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  • TL GaB-StB (cid:965)(cid:970)/(cid:966)(cid:967) - Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:970)/Fassung (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:967) Bezugsquelle: FGSV

  • TL G DSK-StB (cid:965)(cid:969) - Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefes(cid:415)- gungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:969) Bezugsquelle: FGSV

  • TL G OB-StB (cid:965)(cid:969) - Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefes(cid:415)gun- gen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:969) Bezugsquelle: FGSV

  • TL G DSH-V-StB (cid:965)(cid:969) - Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefes(cid:415)- gungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:969) Bezugsquelle: FGSV

  • TL Beton-StB (cid:966)(cid:970) - Technische Lieferbedingungen für die Herstellung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemi(cid:425)eln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:970) Bezugsquelle: FGSV

  • TL NBM-StB (cid:964)(cid:973) - Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmi(cid:425)el, mit Änderun- gen und Ergänzungen gemäß ARS (cid:964)(cid:969)/(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:966) Bezugsquelle: FGSV

  • TL Transportable Schutzeinrichtungen (cid:973)(cid:971) - mit den Änderungen gemäß ARS (cid:964)(cid:969)/(cid:965)(cid:973)(cid:973)(cid:973) und der Änderung gemäß ARS (cid:964)(cid:972)/(cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:970) Bezugsquelle: FGSV

  • TL M (cid:966)(cid:967) - Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:967) Bezugsquelle: FGSV

  • TL-SP (cid:973)(cid:973) - Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken, Ausgabe (cid:965)(cid:973)(cid:973)(cid:973) mit Änderungen gemäß Abschni(cid:425) (cid:967).(cid:969).(cid:965).(cid:970) Bezugsquelle: FGSV

  • TL Fug-StB(cid:966)(cid:968) - Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe und Fugenfüllsysteme, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:968)Be- zugsquelle: FGSV

  • TL Bitumen-StB 25 - Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymer- modifizierte BitumenBezugsquelle: FGSV

  • TL Asphalt-StB (cid:966)(cid:970) Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefes(cid:415)gungen, Aus- gabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:970) Bezugsquelle: FGSV

  • TL Pflaster-StB (cid:964)(cid:970) Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Pla(cid:425)enbelägen und Einfassungen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:964)(cid:970) – Fassung (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:969) Bezugsquelle: FGSV

  • TL Geok E-StB (cid:965)(cid:973) Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:973) Bezugsquelle: FGSV

  • TL BSWF (cid:973)(cid:970) Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand - Fer(cid:415)gteile, Ausgabe (cid:965)(cid:973)(cid:973)(cid:970) Bezugsquelle: FGSV

  • TL ÜK Technische Liefer- und Prü(cid:297)edingungen für Übergangskonstruk(cid:415)onen zur Verbindung von Schutzeinrich- tungen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:971) Bezugsquelle: FGSV

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  • TL SoB-StB (cid:966)(cid:964) - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemi(cid:425)el im Straßenbau

5.2.2 Technische Prüfvorschriften

  • Technische Prüfvorschri(cid:332)en für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil Messverfahren SRT, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:965) (TP Griff-StB (SRT), mit ARS (cid:966)(cid:964)/(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:965) Bezugsquelle: FGSV bzw. VkBl-Verlag
  • Technische Prüfvorschri(cid:332)en für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil Messverfahren SKM, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:964)(cid:971) (TP Griff-StB (SKM), mit ARS (cid:965)(cid:967)/(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:964) Bezugsquelle: FGSV bzw. VkBl-Verlag
  • Technische Prüfvorschri(cid:332)en für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrich- tung, Teil: berührende Messungen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:971) (TP Eben- berührende Messungen), mit ARS (cid:965)(cid:971)/(cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:972) Bezugsquelle: FGSV bzw. VkBl-Verlag
  • Technische Prüfvorschri(cid:332)en für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrich- tung, Teil: berührungslose Messungen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:969) (TP Eben - Berührungslose Messungen), mit ARS (cid:964)(cid:968)/(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:969) Bezugsquelle: FGSV bzw. VkBl-Verlag
  • TP B-StB - Technische Prüfvorschri(cid:332)en für Verkehrsflächenbefes(cid:415)gungen – Betonbauweisen Bezugsquelle: FGSV
  • TP Beton-StB - Technische Prüfvorschri(cid:332)en für Tragschichten mit hydraulischen Bindemi(cid:425)eln und Fahrbahn- decken aus Beton, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:964) Bezugsquelle: FGSV

5.2.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

  • ZTV Verm – StB (cid:964)(cid:965), Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:964)(cid:965) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brücken- bau, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:964)(cid:965) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV E-StB (cid:965)(cid:971) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:971) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV Ew-StB (cid:965)(cid:968) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:968) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV La-StB (cid:965)(cid:972) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landscha(cid:332)sbauarbeiten im Straßenbau, Aus- gabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:972) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV SoB-StB (cid:966)(cid:964) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemi(cid:425)el im Straßenbau, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:964) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV Asphalt-StB (cid:966)(cid:970) Teil (cid:965) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Ver- kehrsflächenbefes(cid:415)gungen aus Asphalt, Teil (cid:965): Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:970) mit ARS (cid:969)/(cid:966)(cid:969) und ARS (cid:965)(cid:967)/(cid:966)(cid:969) Bezugsquelle: FGSV

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  • ZTV Asphalt-StB (cid:966)(cid:970) Teil (cid:966) (Stand März (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:970)) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefes(cid:415)gungen aus Asphalt, Teil (cid:966) Bauen im Bestand – Instandhaltung, Instandset- zung und Erneuerung, Stand März (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:970) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV Beton-StB (cid:966)(cid:970) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemi(cid:425)eln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:970) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV RDO Beton-StB (cid:966)(cid:964) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen bei Anwendung der RDO Beton, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:964) – ZTV RDO Beton-StB (cid:966)(cid:964) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV BEB-StB (cid:965)(cid:969) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbe- fes(cid:415)gungen – Betonbauweisen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:969) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV Fug-StB (cid:965)(cid:969) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:969), mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. (cid:965)(cid:969)/(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:969) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV Pflaster-StB (cid:966)(cid:964) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Pla(cid:425)enbelä- gen und Einfassungen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:964) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV A-StB (cid:965)(cid:966) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Aufgrabungen von Verkehrsflächen, Aus- gabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:966) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Ausgabe Januar (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:970) Bezugsquelle: BASt, VkBl-Verlag bzw. FGSV für die Teile 5-4, 6-1 bis 6-5, 8-2 und 9-3 der ZTV-ING

  • ZTV-BEL-B, Teil (cid:967) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Herstellen von Brückenbelägen auf Beton (ZTV-BEL-B)

 ZTV-BEL-B (cid:967)/(cid:973)(cid:969) – Teil (cid:967) Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff, Ausgabe (cid:965)(cid:973)(cid:973)(cid:969)  TL-BEL-B (cid:967)/(cid:973)(cid:969) – Technische Lieferbedingungen für Baustoffe zur Herstellung von Brückenbelägen auf Be- ton mit Dichtungsschicht nach ZTV-BEL-B, Teil (cid:967), Ausgabe (cid:965)(cid:973)(cid:973)(cid:969)  TP-BEL-B (cid:967)/(cid:973)(cid:969) – Technische Prüfvorschri(cid:332)en für Baustoffe zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton mit Dichtungsschicht nach ZTV-BEL-B, Teil (cid:967), Ausgabe (cid:965)(cid:973)(cid:973)(cid:969)  TL-BEL-EP – Technische Lieferbedingungen für Reak(cid:415)onsharze für Grundierungen, Versiegelungen und Kratzspachtelungen unter Asphaltbelägen auf Beton, Ausgabe (cid:965)(cid:973)(cid:973)(cid:973) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV-Lsw (cid:966)(cid:966) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:966), Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. (cid:966)(cid:966)/(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:966) des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom (cid:964)(cid:966).(cid:965)(cid:965).(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:966) Bezugsquelle: FGSV In Verbindung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. (cid:965)(cid:965)/(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:966)

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A.13202-00 A49, UF Fulda, Instandsetzung B217 ÜKO Herstellung

  • ZTV VZ (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:965) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für ver(cid:415)kale Verkehrszeichen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:965), All- gemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. (cid:973)/(cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:965) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung in Verbindung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. (cid:964)(cid:966)/(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:966) vom (cid:964)(cid:966).(cid:964)(cid:966).(cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:966) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV-M (cid:965)(cid:967) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:967) in Verbindung mit dem Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. (cid:965)(cid:967)/(cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:969) vom (cid:966)(cid:967).(cid:964)(cid:971).(cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:969) und Nr. (cid:966)(cid:969)/(cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:970) vom (cid:966).(cid:965)(cid:965).(cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:970) Bezugsquelle: FGSV

  • ZTV SA (cid:973)(cid:971) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstel- len an Straßen, Ausgabe (cid:965)(cid:973)(cid:973)(cid:971), in Verbindung mit dem ARS (cid:965)(cid:972)/(cid:965)(cid:973)(cid:973)(cid:973) und dem ARS (cid:964)(cid:971)/(cid:966)(cid:964)(cid:964)(cid:968) Bezugsquelle: FGSV und VkBl-Verlag

  • ZTV FRS (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:967), Fassung (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:971) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:967), Fassung (cid:966)(cid:964)(cid:965)(cid:971)

Bezugsquelle: FGSV

  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtun- gen im Straßenbau, Ausgabe (cid:966)(cid:964)(cid:966)(cid:969) (ZTV Ew-StB (cid:966)(cid:969))

5.2.4 Weitere technische Regelwerke

  • TK FRS 2020 Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland Stand 2020 Bezugsquelle: FGSV

  • M EBGS-LSW - Merkblatt über Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Gründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden und Überflughilfen an Straßen, Ausgabe 2018, in Verbindung mit dem ARS 15/2018Bezugs- quelle: FGSV

  • VGVF BSW O 2013 „Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Betonschutzwänden in Ortbetonbauweise – Ver- gleichsverfahren BSW Ortbeton (VGVF BSW O 2013“ in Verbindung mit dem ARS Nr. 18/2013) Bezugsquelle: www.bast.de

  • RSA Richtlinie für die verkehrstechnische Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021 Bezugsquelle: FGSV

  • RAS-Verm Richtlinie für die Anlage von Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe “Straßenentwurf“ Bezugsquelle: FGSV

  • Übersicht der Rechtsgrundlagen für Kampfmittelerkundungen und -räumungen Tabelle 9: Übersicht der Rechtsgrundlagen für Kampfmittelerkundungen und -räumungen

Bezeichnung- Inhalt / Bedeutung
Sprengstoffgesetz (SprengG)- Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)- Umgang mit Kriegswaffen und deren Bestandteilen
Chemikaliengesetz (ChemG)- Schutz vor gefährlichen Chemikalien
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ)- Verbot und Kontrolle chemischer Waffen

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Grundgesetz (GG)- Schutz von Leben und Gesundheit, staatliche Schutzpflicht
Allgemeines Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (AKG)- Regelungen zur Bewältigung von Kriegsfolgen
Staatspraxis- Gewohnheitsrechtliche und verwaltungsinterne Verfahren
UVPG – Umweltverträglichkeitsprüfungs- gesetz- Einbindung der Räumung in Umweltprüfungen
TRGS 524- Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Berei- chen
DGUV Vorschrift 1- Grundsätze der Prävention (11/2013)
GUV Vorschrift 38- Bauarbeiten (01/1997)
GUV Vorschrift 40- Taucherarbeiten (01/2012)
DGUV Vorschrift 66- Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott (1978/1982)
DGUV Regel 101-008- Arbeiten im Spezialtiefbau (04/1997, aktualisiert 08/2006)
DGUV Regel 101-004- Kontaminierte Bereiche (04/1997, aktualisiert 02/2006)
DGUV Regel 113-003- Sicherheit beim Zerlegen/Vernichten von Explosivstoffen (01/1996)
DGUV Regel 113-017- Tätigkeiten mit Explosivstoffen (02/2017)
DGUV Information 213-110- Sprengarbeiten – Hinweise zur SprengTR 310 (01/2021)
DGUV Information 201-027- Gefährdungsbeurteilung bei Kampfmittelräumung (03/2020)

Verzeichnis der Bezugsquellen:

  • FGSV: FGSV-Verlag GmbH Wesselinger Straße 17 50999 Köln

  • BASt: Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach

  • VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG Schleefstraße 14 44287 Dortmund

5.3 Ergänzungen zu den Zusätzlich Technischen Lieferbedingungen

  • entfällt -

5.4 Ergänzungen zu den Zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen

  • entfällt -

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5.5 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke

  • entfällt -

5.6 Anlagen/Formblätter

  • entfällt -

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