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Bewerbungsbedingungen
Herstellung und Konfektionierung der Einzelsets,
einschließlich Layouterstellung, für die
10-Euro-Sammlermünze (Prägequalität Spiegelglanz)
der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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- Allgemeine Hinweise
1.1 Definition
Diese Bewerbungsbedingungen enthalten Hinweise und Vorgaben für die Erstellung und Einrei-
chung der Angebote. Folgende Unterlagen haben Sie mit der Angebotsaufforderung erhalten:
- diese Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen, insb. Angebotsblatt und Formblätter
zum Nachweis der Eignung
- Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen des Auftraggebers nebst Anlagen
Sämtliche Formulierungen in den genannten Unterlagen beziehen sich auf Personen jeglichen Ge-
schlechts. Soweit Formulierungen nur in männlicher Form aufgeführt sind, erfolgt dies ausschließlich
zum Zweck der erleichterten Lesbarkeit.
1.2 Auftraggeber und einschlägige Rechtsvorschriften
Der Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das Bundesverwaltungsamt (BVA), Barbarastraße 1, 50735 Köln
Vergabestelle: Bundesverwaltungsamt (BVA), Dienstsitz Berlin-Weißensee, Referat Z I 5, DGZ-Ring 12, 13086 Berlin
ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Auftragsvergabe erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der
Vergabeverordnung (VgV) auf Grundlage der Richtlinie 2014/24/EU. Der Auftraggeber behält sich
das Recht vor, das Vergabeverfahren aufzuheben; er unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Auf
§ 63 VgV wird verwiesen.
Eine Aufhebung des Verfahrens wird den Bietern mitgeteilt.
2 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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Bewerbungsbedingungen
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1.3 Verfahrensart
Durchgeführt wird ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV.
- Bieterfragen / Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Falls ein Bieter in den Ausschreibungsunterlagen Widersprüche oder unzureichende Angaben, Ab-
grenzungen oder Vorgaben erkennt oder vermutet, ist er verpflichtet, dies der ausschreibenden
Stelle schnellstmöglich mitzuteilen. Solche Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind
rechtzeitig in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (An-
fragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln.
Sie gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf
der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die
nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beant-
wortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3
Satz 3 VgV nicht statt.
Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus
der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte
werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die
e-Vergabe-Plattform des Bundes. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Fragen bzw. die entsprechenden Antworten werden im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil.
- Angebotsabgabe
3.1 Form
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes in Textform
nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signa-
tur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform auto-
matisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsaus-
schluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der
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Bewerbungsbedingungen
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| erklärenden Person ausweisen. | |
|---|---|
| Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme | |
| am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur | |
| Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem Informations-Server der Vergabeplatt- | |
| form des Bundes entnommen werden. | |
| Das Angebot ist unter Beifügung sämtlicher in den Vergabeunterlagen bzw. der Bekanntmachung | |
| geforderten Unterlagen (siehe Checkliste unter Ziffer 18) einzureichen. | |
| Ein Angebot kann nur berücksichtigt werden, wenn die Angebotspreise enthalten sind. |
Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise wie das abge-
gebene Angebot zu behandeln und zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot
in der für die Einreichung vorgesehenen Form zurückgezogen werden.
Der Angebotserstellung und -abgabe sind diese Bewerbungsbedingungen, die Leistungsbeschrei-
bung sowie Vertragsbedingungen einschließlich aller Anlagen zugrunde zu legen (insgesamt:
Vergabeunterlagen).
3.2 Fristen
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sein. Diese Frist
gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots.
Das Angebot muss bis zum 22.10.2026, 12:00 Uhr eingegangen sein. Mit dem Ablauf der Ange-
botsfrist beginnt die Bindefrist.
Bis zum Ablauf der Bindefrist am 30.11.2026 ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot
kann in dieser Zeit nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden.
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lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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Bewerbungsbedingungen
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3.3 Inhalt
Die in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, wie Er-
klärungen, Angaben oder sonstige Nachweise, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist übermittelt
worden sein, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen
geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Individuelle Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Individuelle Änderungen und Ergänzungen an den Aus-
schreibungsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren.
So ist insbesondere eine Änderung der vorgegebenen Lieferzeitpunkte /-räume ausgeschlossen und
führt zum Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren. Auch werden Allgemeine Geschäftsbedin-
gungen des Bieters (z.B. Vertrags-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen) nicht Vertragsbestandteil.
Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare ist zwingend. Die bereitgestellten
Formulare sind auszufüllen. Änderungen an diesen Formularen und den weiteren Vergabeunterla-
gen sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen. Sofern weiter-
gehende Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise mit dem Angebot übermittelt werden sollen, sind
die Dateiformate WORD, EXCEL, JPG oder PDF zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und
darüberhinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Der Auftraggeber behält sich das Nachfor-
dern von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV vor. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufas-
sen. Jegliche Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung
beizufügen. Im Zweifel gilt der Inhalt der deutschen Übersetzung.
3.4 Hinweis zum Ausfüllen der Formulare
Die zur Angebotseinreichung zu verwendenden Formulare stehen im Downloadbereich der gegen-
ständlichen Ausschreibung (evergabe-online.de) im PDF-Format zur Verfügung (Datei „Anlagen zu
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Bewerbungsbedingungen
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den Bewerbungsbedingungen“). Die auszufüllenden Textfelder sind elektronisch beschreibbar. Die
Formulare können also bspw. mit dem Acrobat-Reader ausgefüllt werden.
Es ist möglich, die ausgefüllten Anlagen zu speichern und auszudrucken.
-
Nebenangebote/Änderungsvorschläge Nebenangebote/Änderungs- oder Alternativvorschläge sind nicht zugelassen.
-
Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er
die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben und mit dem Angebot einreichen (Erklärung
zum Einsatz von Unterauftragnehmern gemäß Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen). Als
Unterauftragnehmer gelten auch verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte.
Die Namen der Unterauftragnehmer sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers anzugeben.
Ferner hat der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels einer entsprechenden
Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragneh-
mer zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 4 der Bewerbungsbedin-
gungen)
Der Auftraggeber wird die Angabe der Namen und die Vorlage der Verpflichtungserklärung des je-
weiligen Unterauftragnehmers nur verlangen, wenn das Angebot des Bieters in die engere Wahl für
die Zuschlagserteilung kommt. In diesem Fall sind die verlangten Erklärungen innerhalb einer von
dem Auftraggeber zu bestimmende Frist, die nur wenige Tage betragen kann, einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber überprüfen, ob bei den benannten Unterauftragneh-
mern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters die Eignung sowie Ausschlussgründe nach § 123
GWB und § 124 GWB vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftrag-
geber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann
der Auftraggeber verlangen, dass der Bieter den Unterauftragnehmer ersetzt.
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Bewerbungsbedingungen
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Falls ein Bieter sich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Mittel eines Unterauftragneh-
mers beruft (sog. Eignungsleihe), gelten zusätzlich auch die Vorgaben unter Ziffer 6 dieser Bewer-
bungsbedingungen.
Gegenüber dem Auftraggeber ist der Bieter für die Einhaltung sämtlicher Vertragsbedingungen
durch die anderen Unternehmen verantwortlich und er haftet für diese Unternehmen gegenüber dem
Auftraggeber. Die Unternehmer werden entsprechend vom Bieter verpflichtet. Der Bieter hat ver-
traglich sicherzustellen, dass das/die andere(n) Unternehmen die ihm/ihnen übertragenen Leistun-
gen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Weiter-
gabe von Vertragsunterlagen an andere Unternehmen gelten die unter Ziffer 10 dieser Bewerbungs-
bedingungen aufgeführten Bedingungen entsprechend auch für diese Unternehmen, was der Bieter
vertraglich sicherzustellen hat.
- Eignungsleihe
Nimmt ein Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Mittel anderer Unternehmen (als sol-
che gelten auch Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) in Anspruch
(sog. Eignungsleihe), hat er bereits mit dem Angebot folgende Unterlagen (kumulativ) vorzulegen:
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 6 zu den
Bewerbungsbedingungen
• Nachweis der Eignung in Bezug auf diejenigen Mittel des Eignungsverleihers, die der Bieter
zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Die Unterlagen bezüglich der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Anlagen 7 bis 12 zu den Bewerbungsbedingungen) müssen nur in
dem Umfang für den Eignungsverleiher eingereicht und ausgefüllt werden, in welchem dieser
seine Leistungsfähigkeit dem Bieter zur Verfügung stellt; es reicht aus, wenn die Leistungs-
fähigkeit vom Bieter und den Eignungsverleihern insgesamt nachgewiesen ist. Nachweise
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit, wie beispielsweise Ausbildungs- und Be-
fähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung, müssen jedoch von dem
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Bewerbungsbedingungen
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• Unternehmen vorgelegt werden, das im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbrin-
gen soll (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers bei der Erfüllung
des Auftrags zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 4 der Bewer-
bungsbedingungen). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bloße Konzern-
verbundenheit nicht für den Nachweis genügt, dass der Bieter tatsächlich auf die Kapazitäten
und Fähigkeiten des verbundenen Unternehmens zugreifen kann.
Der Bieter muss einen Eignungsverleiher ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach
§ 123 GWB und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB dem Auftraggeber nicht nachgewie-
sen wurde oder wenn der Eignungsverleiher das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt.
Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter einen Eignungsverleiher ersetzt, wenn bei diesem
ein Ausschlusskriterium nach § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
dem Auftraggeber nicht nachgewiesen wurde.
Der Auftraggeber macht – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im
Falle der Inanspruchnahme der Kapazitäten des Eignungsverleihes im Hinblick auf die wirtschaftli-
che und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Um-
fang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor
Zuschlagserteilung eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den
Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen. Wird diese nicht oder nicht form- und fristgerecht einge-
reicht, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Soweit die Eignungsverleiher als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, gelten zusätzlich
die Ausführungen unter Ziffer 5 dieser Bewerbungsbedingungen.
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Bewerbungsbedingungen
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- Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Bieter behandelt. Sofern in den Vergabeun-
terlagen nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als
auch Bietergemeinschaften gemeint.
Die Bietergemeinschaft muss die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung vollständig ausfüllen
und mit dem Angebot einreichen (Erklärung zu Bietergemeinschaft gemäß Anlage 3 der Bewer-
bungsbedingungen). Nicht jede Bietergemeinschaft ist rechtlich zulässig. Insbesondere sind § 1
GWB und Art. 101 AEUV zu beachten. In der Regel unbedenklich sind vertikale Bietergemeinschaf-
ten, da hierdurch der Wettbewerb nicht eingeschränkt wird. Problematisch können hingegen insb.
Bietergemeinschaften sein, an denen Unternehmen beteiligt sind, die den Auftrag auch alleine aus-
führen könnten. Insbesondere hier ist ggf. eine detaillierte Prüfung erforderlich.
Die Bietergemeinschaft hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die rechtliche Zulässigkeit
ihrer Bildung durch geeignete und nachprüfbare Angaben anhand objektiver Kriterien und ggf. erfor-
derlicher Unterlagen glaubhaft zu machen, z.B. durch ein Rechtsgutachten eines unabhängigen
Rechtsanwalts.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Unternehmensdarstellung gemäß Anlage 5 zu den
Bewerbungsbedingungen, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen und die Unterlagen zur Eignung (Anlagen 7
bis 12 zu den Bewerbungsbedingungen) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen sowie
die geforderten Belege zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die Bankauskunft sowie
die Nachweise zum Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie zum Umwelt-
managementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 13 zu den Bewerbungsbedingungen: Ein-
haltung der ILO- Kernarbeitsnormen sowie die Anlage 14 zu den Bewerbungsbedingungen:
Eigenerklärung Sanktionen Russland auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
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Bewerbungsbedingungen
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Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist in Bezug auf das Qualitätsma-
nagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie eines Umweltmanagementsystem nach DIN
EN ISO 14001:2015 separat von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. In Bezug auf
die Bankauskunft ist der Nachweis separat von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die übrigen Anforderungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen – soweit nicht ausdrücklich etwas ande-
res bestimmt ist – nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft nachge-
wiesen werden; es genügt insoweit, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem
Angebot nachgewiesen ist.
- Einzureichende Nachweise und Angaben
Mit dem Angebot sind die unten genannten Eignungsnachweise und Angaben zur persönlichen Lage
des Wirtschaftsteilnehmers, insbesondere Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
einzureichen. Soweit vorhanden, sind die als Anlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Bei Bietergemeinschaften, dem Einsatz anderer Unternehmen (insb. Unterauftragnehmer) bzw. im
Falle der Eignungsleihe, sind die Unterlagen gemäß den Vorgaben einzureichen, die oben in den
Ziffern 5, 6 und 7 mitgeteilt sind.
Können Bieter Eignungsnachweise, die sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, nicht erbrin-
gen, weil sie erst seit einem kurzen Zeitraum am Markt tätig sind, so sind die geforderten Eignungs-
nachweise für den Zeitraum der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Ausländische Bieter haben für die
hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vor-
zulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form
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des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom
06.01.2016), §§ 48 Abs.3, 50 VgV. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den unten benannten
Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Sofern der Bieter bereits bei einer früheren Auftragsvergabe des Auftraggebers eine EEE eingereicht
hat, reicht zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
die Bestätigung aus, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Der Auf-
traggeber behält sich bei Vorlage einer EEE vor, jederzeit sämtliche oder einen Teil der unten ge-
forderten Unterlagen bzw. Bescheinigungen und Nachweise beizubringen, wenn dies zur angemes-
senen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
In jedem Fall fordert der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auf-
trag vergeben werden soll, auf, die geforderten Unterlagen bzw. Bescheinigungen und Nachweise
beizubringen.
8.1 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
• Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben:
Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer ggf. weitere An-
gaben (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen).
Die o. g. Angaben werden vom Auftraggeber auch für die vor dem Zuschlag einzuholende
Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz verwendet.
• Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage
6 der Bewerbungsbedingungen). Sofern die Erklärungen gemäß Anlage 6 der Bewer-
bungsbedingungen nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben werden können, sind durch
den Bieter entsprechend § 125 GWB die Selbstreinigungsmaßnahmen nachzuweisen bzw.
die Gründe darzulegen, die aus seiner Sicht das Absehen von einem Angebotsausschluss
rechtfertigen. Die Anlage ist als „Anlage zur Eigenerklärung Ausschlussgründe nach §§ 123,
124 GWB“ zu bezeichnen.
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Alle Angaben müssen über Eigenerklärungen bestätigt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, zudem aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialver-
sicherungsträger und der Finanzbehörden zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Aus-
schlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbe-
sondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen,
eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Her-
kunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor.
Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlas-
sungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-
Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetz-
ten Unterauftragnehmer, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsver-
hältnisse in Bezug auf das jeweilige Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürli-
chen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung
sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichba-
rer Unterlagen.
8.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
• Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maß-
gabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertrags-
staates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister): Der Nachweis durch Vorlage eines Handels-
registerauszugs (als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als sechs
Monate) wird im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bietern gesondert verlangt; 12 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
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[Seite 13]
sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und
Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen (Anlage
7 der Bewerbungsbedingungen).
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die geforderte Eigenerklärung und – auf Verlangen – den Nachweis vorlegen.
8.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätig-
keitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags (Layout und Produktion von Münzverpa-
ckungen, Konfektionierung), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024,
- (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen)
• Eigenerklärung zur Bereitschaft der Vorlage einer aktuellen Bankauskunft eines Kreditinsti-
tuts (nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung), aus der
hervorgeht, dass gegen die Geschäftsbeziehung keine Bedenken bestehen, dass das Un-
ternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine negati-
ven Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Verhältnisse bestehen (Anlage 9 der Bewer-
bungsbedingungen). Der Nachweis der aktuellen Bankauskunft (als elektronischer Auszug)
wird im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bietern gesondert verlangt. Die
Auskunft muss von einer Bank stammen, zu der mindestens seit sechs Monaten eine Ge-
schäftsbeziehung besteht.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bieterge-
meinschaft die geforderte Eigenerklärung und – auf Verlangen – den Nachweis vorlegen.
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8.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre (Anlage 10 der
Bewerbungsbedingungen).
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
-
Leistungsumfang (ausgeführte Tätigkeit/en)
-
Rechnungswert
-
Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt (Monat/Jahr)
-
Name und Anschrift des Referenzauftraggeber (auf gesondertes Verlangen: An-
sprechpartner des Referenzauftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
Der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt jeder Referenz darf nicht mehr als drei Jahre zurück-
liegen (09/2023). Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf den ausgeschrie-
benen Leistungsgegenstand (Lieferung von Sammlermünzensets und Konfektionierung).
Dies sollte bei der Erstellung der Liste berücksichtigt werden.
• Eigenerklärung über das Vorliegen eines zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gülti-
gen Nachweises über ein praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach
DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (Anlage 11 der Bewer-
bungsbedingungen) oder alternativ die Beschreibung (mit dem Angebot einzureichen), wel-
che Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden, die einem Qualitätsmanagement-
system nach DIN EN ISO 9001:2015 entsprechen oder vergleichbar sind. Der Nachweis
durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (als elektronischer Auszug;
mindestens gültig bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) wird im Verlauf des Ver-
fahrens nur von aussichtsreichen Bietern gesondert verlangt.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, ist von jedem Mitglied der Bieterge-
meinschaft die Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung und – auf
Verlangen – der Nachweis der Zertifizierung bzw. eine Beschreibung (mit dem Angebot),
welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden, die einem
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Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 entsprechen oder vergleichbar
sind, einzureichen.
• Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß
Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen – Erklärung zum Einsatz von Unterauftrag-
nehmern.
8.5 Nachhaltigkeit
Gemäß § 15 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) setzt sich der Bund das Ziel, die Bundesverwaltung
bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Die öffentliche Beschaffung ist daher am Leitprinzip
der nachhaltigen Entwicklung auszurichten. Zur Verwirklichung dieses Ziels wird bei dieser Beschaf-
fungsmaßnahme eine Eigenerklärung über das Vorliegen eines zum Zeitpunkt des Ablaufs der An-
gebotsfrist gültigen Nachweises über ein praktiziertes, zertifiziertes Umweltmanagementsystem
nach DIN EN ISO 14001:2015 (Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen) oder die Beschreibung
(mit dem Angebot einzureichen) gefordert, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement getroffen
werden. Der Nachweis durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (als elektro-
nischer Auszug; mindestens gültig bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) wird im Verlauf
des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bietern gesondert verlangt.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
die Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015
und – auf Verlangen – der Nachweis der Zertifizierung bzw. eine Beschreibung (mit dem Angebot)
einzureichen, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement getroffen werden.
8.6 Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als Bedingung der Auftragsausführung
Auftragnehmer und Auftraggeber sind sich der Bedeutung der sozialen Nachhaltigkeit für das öffentli-
che Auftragswesen bewusst. Deshalb hat sich der Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichtet,
die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftrags-
ausführung zu gewährleisten (vgl. Anlage 14 zu Bewerbungsbedingungen). 15 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
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Bewerbungsbedingungen
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Der Auftraggeber kann für den Fall, dass bei der Ausführung des Auftrags der Auftragnehmer selbst
oder im Rahmen der Auftragsausführung durch ihn Beauftragten die ILO-Kernarbeitsnomen im Sinne
der unterzeichneten Verpflichtungserklärung nicht beachten, der Auftragnehmer den Nachweis der
Einhaltung nicht führt oder die Überprüfung der Arbeitsbedingungen nicht ermöglicht, unter Setzung
einer angemessenen Frist, Abhilfe verlangen. Hilft der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenen
Gründen nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, kann der Auftraggeber den Vertrag außerordentlich
kündigen.
Die Festlegung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in Bezug auf den Auftragsgegenstand ist
gemäß § 128 Abs. 2 GWB i. V. m. § 127 Abs. 3 GWB zulässig.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die Verpflichtungserklärung “ILO-Kernarbeitsnormen“ abgeben.
8.7 Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung EU Nr.
833/2014 des Rates (Sanktionen Russland)
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2026/1848 des
europäischen Rates vom 23. Juli 2026, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Fö-
deration in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe Öffentlicher Aufträge.
Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren auf-
grund der erlassenen Sanktionen gegenüber Russland vorliegt, wird die Eigenerklärung „Sanktionen
Russland“ (Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen) abgefordert.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die Eigenerklärung “Sanktionen Russland“ erbringen.
16 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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Bewerbungsbedingungen
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- Ausschluss von Unternehmen
Unternehmen werden gemäß §§ 123 ff. GWB zu jedem Zeitpunkt von der Teilnahme am Verfahren
ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlusstatbestände erfüllt sind und keine besonderen Um-
stände vorliegen, insbesondere ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) nicht er-
griffen wurden, die eine Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen.
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen gemäß
§ 124 Abs. 1 GWB u. a. dann ausgeschlossen werden, wenn
• ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpar-
teilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
• eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbe-
reitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
• das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentli-
chen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat,
• das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwie-
gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
17 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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Bewerbungsbedingungen
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• das Unternehmen
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässi-
ger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vor-
teile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Verga-
beentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
- Vertraulichkeit / Geheimhaltung
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden; eine ei-
genmächtige (auch nur auszugsweise) Veröffentlichung ist nicht gestattet. Alle Vergabeunterlagen,
die dem Bieter überlassen werden, dürfen von diesem nicht für andere Zwecke verwendet, verviel-
fältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen vom Auftraggeber genehmig-
ten Unterauftragnehmer handelt. Das Gleiche gilt für Unterlagen, die der Bieter aufgrund von beson-
deren Angaben des Auftraggebers im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Derjenige Bieter, der
gegen die Geheimhaltungspflicht verstößt, hat dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus entste-
hen, zu erstatten. Werden Vertragsunterlagen und/oder weitere Unterlagen mit besonderen Anga-
ben des Auftraggebers, die der Auftragnehmer zuvor vom Auftraggeber erhalten hat, an andere
Unternehmer im Sinne der Ziffer 5 weitergegeben, unterliegen diese ebenfalls den zuvor aufgeführ-
ten Pflichten. Bei Verstößen anderer Unternehmen im Sinne der Ziffer 5 gegen die Geheimhaltungs-
pflicht haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für alle daraus resultierenden Schä-
den.
18 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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- Geheimwettbewerb / wettbewerbsbeschränkende Abreden
Während des gesamten Verfahrens gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Angebote von Bietern,
die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbe-
schränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
- Kosten
Für die Erstellung des Angebots und die Verfahrensteilnahme erfolgt keine Kosten- oder Aufwand-
serstattung.
- Zuschlagskriterium und Angebotswertung
Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Grundlage der Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis sind die in der Anlage 1 zu den Bewerbungs-
bedingungen – Angebotsblatt – ausgewiesenen Preise.
Für die Preisangaben verwenden Sie bitte ausschließlich das den Vergabeunterlagen beigefügte An-
gebotsblatt (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen). Das Angebotsblatt ist vollständig auszufüllen.
Das beigefügte Angebotsblatt ist elektronisch ausfüllbar. Das Angebotsblatt kann also bspw. mit
dem Acrobat-Reader ausgefüllt werden.
Eine Änderung (Ergänzung, Kürzung, Modifikation etc.) des Angebotsblattes ist unzulässig und führt
zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Berechnung eines fiktiven Gesamtpreises, der der Wertung zugrunde gelegt wird, erfolgt dann
folgendermaßen:
19 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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Zur Ermittlung des Wertungspreises wird jeweils ein Preis für die Einzelmünzsets für das Jahr
2027 (Wertungspreis I) und das Jahr 2028 (Wertungspreis II) ermittelt. Anschließend werden die
beiden ermittelten Wertungspreise für 2027 und für 2028 addiert (Wertungspreis I + Wertungs-
preis II = Wertungspreis).
Der Bieter mit dem niedrigsten Wertungspreises erhält den Zuschlag.
Gehen bei der Vergabestelle mehrere Angebote mit dem gleichen Wertungspreis ein, und sind
dies die Angebote mit dem geringsten Wertungspreis aller frist- und formgerecht eingegangenen
sowie zu wertenden Angebote (Ausschlussgründe lagen nicht vor), so findet beim Auftraggeber
eine Verlosung des Auftrages unter diesen Bietern statt.
Die Ermittlung der Wertungspreise I und II erfolgt unter Zugrundelegung der Mindestmengen für
die Jahre 2027 und 2028 von 35.000 Stück pro Jahr sowie der maximalen Optionsmenge von
20.000 Stück pro Jahr, wie folgt:
Preis für Sondersets für die Jahre 2027 (Wertungspreis I)
Zunächst wird der Gesamtpreis für die Mindestmenge der Sets 2027 ermittelt. Hierfür werden die
Preise für die Layouterstellung inklusive Korrekturschleifen und Designanpassungen (und ggf. er-
forderliche Bildrechte), die Produktion sowie die Konfektionierung und Bereitstellung der Einzel-
sammlersets für die Mindestmenge der Sets (pro Jahr 35.000 Stück) für 2027 addiert.
Dazu werden die Preise für die Produktion, sowie die Preise die Konfektionierung und Bereitstel-
lung der maximalen Optionsmenge der Einzelsammlersets (20.000 Stück pro Jahr) für 2027 ad-
diert. Die maximale Optionsmenge wird dabei wie folgt fiktiv abgerufen: 5 x1.000 Stück, 1x 5.000,
1x 10.000 Stück.
Die Summe aus dem Gesamtpreis für die Mindestmenge und dem Gesamtpreis für die Options-
menge ergibt den fiktiven Gesamtpreis für die Sammlermünzsets 2027 (Wertungspreis I).
20 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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Bewerbungsbedingungen
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Preis für Sondersets für die Jahre 2028 (Wertungspreis II)
Zunächst wird der Gesamtpreis für die Mindestmenge der Sets 2028 ermittelt. Hierfür werden die
Preise für die Layouterstellung inklusive Korrekturschleifen und Designanpassungen (und ggf. er-
forderliche Bildrechte), die Produktion sowie die Konfektionierung und Bereitstellung der Einzel-
sammlersets für die Mindestmenge der Sets (pro Jahr 35.000 Stück) für 2028 addiert.
Dazu werden die Preise für die Produktion, sowie die Preise die Konfektionierung und
Bereitstellung der maximalen Optionsmenge der Einzelsammlersets (20.000 Stück pro Jahr) für
2028 addiert. Die maximale Optionsmenge wird dabei wie folgt fiktiv abgerufen: 5 x1.000 Stück, 1x
5.000, 1x 10.000 Stück.
Die Summe aus dem Gesamtpreis für die Mindestmenge und dem Gesamtpreis für die Options-
menge ergibt den fiktiven Gesamtpreis für die Sammlermünzsets 2028 (Wertungspreis II).
- Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit / Änderung des Auftragneh-
mers
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für den Fall, dass der Vertrag mit dem in diesem Ver-
fahren erfolgreichen Bieter vorzeitig beendet wird, bspw. aufgrund einer Kündigung durch den Auf-
traggeber infolge mangelhafter Leistung, einer Kündigung oder eines Rücktritts auf Grundlage des
§ 8 VOL/B etc., den in diesem Verfahren zweitplatzierten Bieter ohne Durchführung eines neuen
Vergabeverfahrens auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB mit der Erbringung der in diesem
Verfahren gegenständlichen Leistungen, zu beauftragen. Hierzu ist erforderlich, dass der zweitplat-
zierte Bieter die (erneute) Bindung an das abgegebene Angebot erklärt. Erklärt der Bieter die Bin-
dung an sein Angebot gleich aus welchem Grund nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den/die
nächstplatzierten Bieter zu beauftragen, sofern eine Bindungserklärung abgegeben wird.
21 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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Bewerbungsbedingungen
[Seite 22]
- Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
15.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens sind gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 GWB die
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Telefax: +49 (0) 228 9499 163
zuständig.
15.2 Einlegung von Rechtsbehelfen
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 4 GWB.
- Mitteilungen und Bekanntmachungen über die Zuschlags-/Auftragserteilung
Die Vergabestelle informiert die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sol-
len, gemäß § 134 GWB, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen wer-
den soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Zuschlagserteilung / Vertragsschluss
Der Zuschlag erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Der Vertrag kommt mit Zuschlagser-
teilung automatisch zu den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Bedingungen zustande.
- Liste der einzureichenden Unterlagen / Checkliste
Bitte stellen Sie Ihr Angebot entsprechend nachstehender Liste zusammen und verwenden Sie 22 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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Bewerbungsbedingungen
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hierbei die gewählte Reihenfolge. Soweit vorhanden, verwenden Sie die am Anhang zu diesen Be-
werbungsbedingungen beigefügten Formblätter.
Bitte erstellen Sie die geforderten Dokumente und legen Sie die verlangten Nachweise vor.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), siehe
oben Ziffer 8.
| Lfd. Nr. | Unterlage | Anmerkung |
|---|---|---|
| 1. | Angebotsblatt | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen |
| 2. | Erklärung zum Einsatz von Unteraufragneh- mern (falls einschlägig) | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen |
| 3. | Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls ein- schlägig) | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen |
| 4. | Verpflichtungserklärung (falls einschlägig) | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen |
| 5. | Unternehmensdarstellung | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen |
| 6. | Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen gemäß § 123, 124 GWB Sofern die o. g. Erklärung nicht bzw. nicht uneinge- schränkt abgegeben werden kann, sind durch den Bie- ter entsprechend § 125 GWB die Selbstreinigungsmaß- nahmen nachzuweisen bzw. die Gründe darzulegen, die aus seiner Sicht das Absehen von einem Angebotsaus- schluss rechtfertigen. | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen Vom Bieter beizubringen und als „Anlage zur Ei- generklärung Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB“ zu bezeichnen. |
23 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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| 7. | Eigenerklärung über Eintragung ins Handels- register (Handelsregisterauszug) | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen |
|---|---|---|
| 8 | Eigenerklärung zum Umsatz | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen |
| 9. | Eigenerklärung zur Bereitschaft der Vorlage einer aktuellen Bankauskunft | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen |
| 10. | Erklärung zu Referenzprojekten | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen |
| 11. | Eigenerklärung über Qualitätsmanagement- system oder Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen und ggf. Beschreibung der Maßnahmen |
| 12. | Eigenerklärung über Umweltmanagement- system oder Beschreibung der Maßnahmen zum Umweltmanagement | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen und ggf. Beschreibung der Maßnahmen |
| 13. | Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen |
| 14. | Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktionen Russland) | Formblatt, hier beigefügt als Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen |
24 Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro-Sammlermünze (Prägequa-
lität Spiegelglanz) der Ausgaben 2027 und 2028 (Münze Deutschland)
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