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Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets für 10-Euro-Sammlermünzen 2027 und 2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:47 (Europe/Berlin)

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Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen: Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern

Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft:

Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern

In diesem Vergabeverfahren erklären wir für den Fall der Auftragserteilung, die nachstehend genannten (Teil-)Leistungen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben und dabei die ebenfalls nachstehend genannten Unterauftragnehmer einzusetzen.

Ausfüllhinweise: Die Namen der Unterauftragnehmer sowie die Kontaktdaten der Unterauftragnehmer können – soweit bekannt – mit Angebotsabgabe angegeben werden. Ansonsten ist die Benennung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers erforderlich.

Unterauftrag lfd. Nr. (bitte eintragen)
Beschreibung der wesentlichen1) Leistungen, die vom Unterauftragnehmer erbracht werden sollen:
Firma/Name des Unterauftragnehmers: (auf gesondertes Verlangen)
Straße, PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon und Telefax:
Unterauftrag lfd. Nr. (bitte eintragen)
Beschreibung der wesentlichen1) Leistungen, die vom Unterauftragnehmer erbracht werden sollen:
Firma/Name des Unterauftragnehmers: (auf gesondertes Verlangen)
Straße, PLZ, Ort:
Ansprechpartner:
Telefon und Telefax:

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  1. Wesentliche Leistungen sind alle Leistungen, die über bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen hinausgehen. Die wesentlichen Leistungen, die vom Unterauftragnehmer erbracht werden sollen, sind prägnant zu beschreiben.

(Für ggf. weitere Unterauftragnehmer verwenden Sie bitte eine Kopie dieses Vordruckes.)

Wir verpflichten uns,

 Unterauftragnehmer sowie alle Stufen weiterer Unterunterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese bei der Ausführung des Auftrags ebenfalls alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten,

 Unterauftragnehmer sowie alle Stufen weiterer Unterunterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass für diese weder zwingende noch fakultative Ausschlussgründe bestehen (siehe Anlage 6); zumindest werde ich die Vergabestelle informieren, wenn derartige Ausschlusstatbestände vorliegen,

 auf Verlangen die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass mir die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (siehe Anlage 4). Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und dass weitergehende Rechte unberührt bleiben.

Falls Sie sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen und / oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit externer Kapazitäten (Ressourcen) bedienen müssen, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen. Sie müssen dann zusätzlich die Anlage 4 Verpflichtungserklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmer verwenden.

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Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen: Bietergemeinschaftserklärung

Name und Anschrift der Bietergemeinschaft:

Bietergemeinschaftserklärung

Für die

Bietergemeinschaft_________________________________________________________ [Name und Rechtsform]

und zugleich für die nachfolgend unter II. genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären wir hiermit:

I.

Erklärungen

  1. Alle Mitglieder der gebildeten Bietergemeinschaft sind im Folgenden unter II. aufgeführt.

Die Bildung einer Bietergemeinschaft durch die unter II. genannten Mitglieder ist 2. rechtlich zulässig. Sie verstößt insbesondere nicht gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV, weil

o die Mitglieder der Bietergemeinschaft hinsichtlich der relevanten Ausschreibungsmärkte schon nicht zueinander in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen

oder

o kein Mitglied der Bietergemeinschaft aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) jeweils alleine für sich zu einer Erfolg versprechenden Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage versetzt, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben und sich die Beteiligung an der Bietergemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder als eine im Rahmen wirtschaftlich

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Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen: Bietergemeinschaftserklärung

zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung darstellt.

Hinweis: Wir behalten uns vor, von der Bietergemeinschaft darüber hinaus Nachweise zu fordern, anhand derer die rechtliche Zulässigkeit ihrer Bildung durch geeignete und nachprüfbare Angaben anhand objektiver Kriterien und ggf. erforderlicher Unterlagen glaubhaft gemacht werden.

Für die Abgabe des Angebots der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die 3. Durchführung des Vertrags ist das Bietergemeinschaftsmitglied


[Name und Anschrift des vertretungsberechtigten Bewerber- /Bietergemeinschaftsmitglieds]

von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt, vertritt die Bietergemeinschaft sowie die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegen zu nehmen.

  1. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Falle der Zuschlagserteilung gegen- über dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.

II.

Vollständige Liste aller Mitglieder der Bietergemeinschaft:

Mitglied 1:

Name des Unternehmens
Anschrift des Unternehmens
Zu erbringende Leistung (Aufgabenzuständigkeit)

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Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen: Bietergemeinschaftserklärung

Mitglied 2:

Name des Unternehmens
Anschrift des Unternehmens
Zu erbringende Leistung (Aufgabenzuständigkeit)

Mitglied 3:

Name des Unternehmens
Anschrift des Unternehmens
Zu erbringende Leistung (Aufgabenzuständigkeit)

(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en des Mitglieds 1)


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en des Mitglieds 2)


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en des Mitglieds 3)

[Liste bei Bedarf ergänzen]

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Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen: Verpflichtungserklärung

Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft:

Verpflichtungserklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmer/Eignungsleihe Diese Verpflichtungserklärung bitte für Unterauftragnehmer/andere Unternehmen verwenden, die Sie zum Eignungsnachweis in dem Vergabeverfahren benötigen. Bei beabsichtigtem Einsatz von mehreren Unterauftragnehmern/anderen Unternehmen bitte den Vordruck in der erforderlichen Anzahl kopieren und von diesen Unternehmen ausfüllen lassen.

Erklärung zum Angebot des Bieters (Name und Anschrift des Bieters, für den die Leistung erbracht werden soll):

Vorgesehener Einsatz/Leistungsteile des Unterauftragnehmers/anderen Unternehmens/Umfang der Eignungsleihe (bitte in Kurzform schildern):

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Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen: Verpflichtungserklärung

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Name, Anschrift des erklärenden Unternehmens (Dritter/anderes Unternehmen):

Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den oben genannten Bieter die zum Nachweis der in Bezug genommenen personellen, sachlichen, finanziellen oder sonstigen Mittel zur Verfügung zu stellen.


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

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Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen: Unternehmensdarstellung

Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft:

Unternehmensdarstellung

Name des Unternehmens

Anschrift des Unternehmens

Rechtsform des Unternehmens

Umsatzsteuer-ID-Nummer des Unternehmens

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Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen: Unternehmensdarstellung

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(Bei Bedarf Fortsetzung auf getrenntem deutlich als zu dieser Anlage zugehörig gekennzeichnetem Blatt. Beigefügte Unternehmensbroschüren können Angaben in dieser Anlage nicht ersetzen und werden nicht berücksichtigt.)

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe vorstehender Erklärung unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

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Anlage 6 zu den Bewerbungsbedingungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB

Name des Unternehmens, dessen Erklärung nachfolgend angegeben wird:


(Name und Anschrift)

Wir geben die folgenden Erklärungen 1) bis 5) ab:

  1. Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zwingend gemäß § 123 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen
  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,

  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

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  1. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  2. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.

Wir erklären hiermit, dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten unserem/meinem Unternehmen zuzurechnen ist.

  1. Wir erklären, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind (vgl. § 123 Abs. 4 GWB).

  2. Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Abs.1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,

  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

  7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses

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früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgenach sich gezogen haben,

  1. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  2. das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Wir erklären, dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen.

  1. Wir erklären, dass keine Ausschlussgründe nach den in § 124 Abs. 2 GWB genannten gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz, Schwarz- arbeitsbekämpfungsgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Bundestariftreuegesetz) vorliegen.

  2. Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.

Bitte falls zutreffend ankreuzen:

  1. Wir können die vorstehenden Erklärungen nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben.

Benennen Sie auf einer gesonderten Anlage abschließend alle Tatbestände, die nicht oder nicht uneingeschränkt erfüllt werden können, erläutern Sie diese Angabe und bezeichnen Sie diese Anlage als „Anlage zur Eigenerklärung Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB“.

Es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt:

Die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen wurde vorgenommen bzw. eine Verpflichtung zur Zahlung wurde eingegangen (vgl. § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB).

Für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden wurde ein Ausgleich gezahlt bzw. eine Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs verein-bart (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, wurden durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt (§ 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Es wurden konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden (§ 125 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

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Sonstige Maßnahmen: ______________________________________________

Erläutern Sie Ihre angekreuzten Maßnahmen in einer selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck und weisen Sie diese entsprechend nach. Bezeichnen Sie diese als „Anlage zur Eigenerklärung Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB“.

  1. Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe vorstehender Erklärungen oder die Zurückhaltung von Auskünften unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

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Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen: Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister

Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft:

Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister)

Name des Unternehmens, dessen Erklärung nachfolgend angegeben wird:


(Name und Anschrift)

Bitte ankreuzen:

Wir erklären, dass unser Unternehmen über eine Eintragung in das Handelsregister des Staates, in dem unser Unternehmen niedergelassen ist, verfügt.

Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht. Eine Eintragung ist auch nicht freiwillig erfolgt. Wir erklären daher, dass unser Unternehmen über einen anderweitigen Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung verfügt.

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe vorstehender Erklärung unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

[Seite 16]

Anlage 8 zu den Bewerbungsbedingungen: Eigenerklärung zum Umsatz

Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft:

Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre

Name des Unternehmens, dessen Umsatz nachfolgend angegeben wird:


(Name und Anschrift)

Geschäftsjahr202320242025
Gesamtumsatz des Unternehmens in Mio. €
Umsatz bezüglich Layout und Produk- tion von Münzverpa- ckungen, Konfektio- nierung in Mio. €

(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

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Anlage 9 zu den Bewerbungsbedingungen: Eigenerklärung zur Bereitschaft der Vorlage einer aktuellen Bankauskunft

Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft:

Eigenerklärung zur Bereitschaft der Vorlage einer aktuellen Bankauskunft

Name des Unternehmens, dessen Erklärung nachfolgend angegeben wird:


(Name und Anschrift)

Bitte ankreuzen:

Wir erklären uns bereit zur Vorlage einer aktuellen Bankauskunft eines Kreditinstituts (nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung), aus der hervorgeht, dass gegen die Geschäftsbeziehung keine Bedenken bestehen, dass unser Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine negativen Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Verhältnisse bestehen.

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe vorstehender Erklärung unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

[Seite 18]

Anlage 10 zu den Bewerbungsbedingungen: Referenzliste

Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft

Referenzliste

Name des Unternehmens, das die nachfolgend benannten Tätigkeiten ausgeführt hat:


(Name und Anschrift)

Unser Unternehmen hat in den letzten drei Jahren die nachfolgend benannten, wesentlichen Leistungen erbracht. Bitte kopieren Sie ggf. die Referenzliste entsprechend des Bedarfs.

Öffentliche Auftraggeber

Leistungsumfang Rechnungswert Liefer- bzw. Name und Anschrift des (ausgeführte Tätigkeit) Erbringungszeit- öffentlichen punkt Auftraggebers (auf (Monat/Jahr) gesondertes Verlangen: Ansprechpartner des Referenzauftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer)

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Private Auftraggeber . Leistungsumfang Rechnungswert Liefer- bzw. Name und Anschrift des (ausgeführte Tätigkeit) Erbringungszeit- privaten Auftraggebers punkt (auf gesondertes (Monat/Jahr) Verlangen: Ansprechpartner des Referenzauftraggebers mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer)

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Anlage 10 zu den Bewerbungsbedingungen: Referenzliste

Bitte ankreuzen:

Die oben benannten Leistungen wurden vertragsgerecht erbracht. Der Auftraggeber hat keine Schlechtleistung, Pflichtverletzung etc. beanstandet bzw. entsprechende Ansprüche geltend gemacht.

Die oben benannten Leistungen wurden nicht uneingeschränkt vertragsgerecht erbracht bzw. der Auftraggeber war/ist dieser Auffassung. Ausführungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Hinweis: Wurden die Leistungen nicht uneingeschränkt vertragsgerecht erbracht bzw. ist der Auftraggeber dieser Auffassung, erstellen Sie bitte eine Anlage, in der die konkrete behauptete) Pflichtverletzung, Schlechtleistung etc. unter Benennung des in Bezug genommenen Auftrags dargelegt wird und führen Sie die Ursachen bzw. Ihre Einschätzung des Sachverhalts aus.

Das BVA behält sich eine Kontaktaufnahme zu den benannten Auftraggebern vor, insbesondere um Informationen über die fach- und qualitätsgerechte sowie fristgemäße Auftragsausführung einzuholen.

Der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt jeder Referenz darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen (097/2023).

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe vorstehender Erklärung un- seren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

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Anlage 11 zu den Bewerbungsbedingungen: Qualitätssicherung

Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft

Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung

Name des Unternehmens, dessen Eigenerklärung nachfolgend abgegeben wird:


(Name und Anschrift)

Bitte ankreuzen:

Wir erklären, dass unser Unternehmen über das Vorliegen eines zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Nachweises über ein praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 verfügt.

Alternativ legen wir die Beschreibung mit dem Angebot bei, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden, die einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 entsprechen oder vergleichbar sind.

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe vorstehender Erklärung unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

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Anlage 12 zu den Bewerbungsbedingungen: Umweltmanagement

Name und Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft

Einhaltung der Normen des Umweltmanagement (Nachhaltigkeit)

Name des Unternehmens, dessen Eigenerklärung nachfolgend abgegeben wird:


(Name und Anschrift)

Bitte ankreuzen:

Wir erklären, dass unser Unternehmen über das Vorliegen eines zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Nachweises über ein praktiziertes, zertifiziertes Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 verfügt.

Alternativ lege wir die Beschreibung mit dem Angebot bei, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement getroffen werden.

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe vorstehender Erklärung unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

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Anlage 13 zu den Bewerbungsbedingungen: Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen

Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

Wir verpflichten uns, bei der Ausführung des Auftrags die nachfolgenden, an den Kernarbeitsnormen der International Arbeitsorganisation (ILO) orientierten Sozialstandards zu beachten.

Bei Auftragsausführung wird

  1. keine Zwangs- einschließlich Sklaven- und unfreiwilliger Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641) und dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom
  2. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442) geleistet;

allen Arbeitnehmer/-innen das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten 2. sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073) und dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom

  1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123) gewährt;

keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die aufgrund der Rasse, der 3. Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98) vorgenommen, die dazu führt, dass die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;

männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nr. 100 4. über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24) das gleiche Entgelt gezahlt;

keine Kinderarbeit in ihrer schlimmsten Form entgegen dem Übereinkommen 5. Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291) und dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) geleistet.

Wir verpflichten uns dafür Sorge zu tragen, dass diese Bedingungen auch von unseren Nachunternehmern und Zulieferern eingehalten werden. Auf Anforderung des Auftraggebers ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit selbst oder durch von ihm beauftragte, unabhängige Dritte Überprüfungen durchzuführen, ob die Arbeitsbedingungen eingehalten werden, die hinsichtlich der Durchführung mit dem Auftragnehmer abzustimmen sind. Hierbei unterstützt ihn der Auftragnehmer organisatorisch.

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Name des Unternehmens, dessen Verpflichtungserklärung abgegeben wird:


(Name und Anschrift)


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

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Anlage 14 zu den Bewerbungsbedingungen: Eigenerklärung Sanktionen Russland

Eigenerklärung Sanktionen Russland

(von jedem Bewerber/Bieter/Mitglied einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen)

Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe Öffentlicher Aufträge. Zum Nachweis, dass bei Ihnen kein entsprechender Ausschlussgrund vorliegt, verlangt das Bundesverwaltungsamt von Ihnen die nachfolgende Eigenerklärung.

Wir weisen darauf hin, dass Ihr Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn Sie in Bezug auf hier aufgeführten Ausschlussgründe eine schwerwiegende Täuschung begehen, Auskünfte zurückhalten oder nicht in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.

  1. Ich erkläre, dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zähle/n:

a. Russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b. Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder

c. Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln.

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Anlage 14 zu den Bewerbungsbedingungen: Eigenerklärung Sanktionen Russland

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  1. Ich erkläre, dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) beteiligt sind, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf das jeweilige Unternehmen entfallen.

Sofern bei Ihnen einer der unter 1. oder 2. genannten Ausschlussgründe vorliegt, erläutern Sie

bitte auf gesonderter Anlage, ob und warum eine Vergabe bzw. Fortsetzung der Erfüllung des

Vertrages unter den Voraussetzungen des Art. 5k Abs. 2 der Verordnung (EU) 833/2014 aus

Ihrer Sicht erforderlich und möglich ist.

Name des Unternehmens, dessen Verpflichtungserklärung abgegeben wird:


(Name und Anschrift)


(Datum und Namen der die Erklärung abgebenden Person/en)

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Anlage 14 zu den Bewerbungsbedingungen: Eigenerklärung Sanktionen Russland Seite 3 von 3 Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 Buch- staben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln,

einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.

f) (gestrichen)

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Stand: 15.07.2026

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Hinweis:

Bitte vergessen Sie nicht die Beifügung der ggf. selbst zu

erstellenden Anlagen, vgl. Checkliste der

Bewerbungsbedingungen.

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