BB_Einleitbauwerk Höppnerweg_20260827.pdf

Herstellung einer Druckrohrleitung im Rohrvortrieb und in offener Bauweise

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:50 (Europe/Berlin)

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 1

Inhaltsverzeichnis Leistungsbeschreibung (Stand 27.08.2026)

Bezeichnung der Bauleistung: AZ./Nr.:

Herstellung einer direkten Einleitung von Regenwasser in die Ostsee über ein Pumpwerk im Höppnerweg, Gemeinde Timmendorfer Strand

Inhalt: Seite / Blatt

Baubeschreibung

Abschnitt 1 – 7 3 – 45

Leistungsverzeichnis

Planunterlagen:

Teil A – Baugrube Pumpwerk Höppnerweg:

AnlageBlattBezeichnungMaßstab
1Übersichtspläne
1Übersichtskarte1 : 10.000 / 100.000
2Lagepläne
1koordinierter Leitungsplan1 : 250
2Absteckplan-Zielbaugrube1 : 100
3Verbau Zielbaugrube1 : 100
4Baustelleneinrichtung Zielbaugrube1 : 100
5Leitungsumverlegung1 : 100
6GR & Schnitt Zielbaugrube1 : 50 / 25
7Höhen- und Bestandsplan Zielbaugrube1 : 250
8Leitungsbestandsplan1 : 250
9Aufbruchplan1 : 100
3Sonstige Unterlagen
1Statik Zielbaugrube

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Teil B – Startbaugrube und Druckrohrleitung

AnlageBlattBezeichnungMaßstab
1Lagepläne
1Übersichtskarte1 : 5.000
2aÜbersichtslageplan1 : 2.000
3Lageplan Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 11 : 500
4aLageplan Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 21 : 500
5aLageplan Druckrohrleitung Endzustand1 : 500
6Lageplan BE-Fläche Bauphase 11 : 200
7aLageplan BE-Fläche Bauphase 21 : 200
2Längsschnitte
1Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 11 : 500
2aDruckrohrleitung Bauzustand Bauphase 21 : 500
3aDruckrohrleitung Endzustand1 : 500
3Detailpläne
1aDetailplan Startbaugrube1 : 100
2Detailplan Zielbaugrube1 : 100
3Regelquerschnitte offene u. geschlossene Bauweise1 : 50
4Querschnitte Bauphasen1 : 100
5Querschnitte Mindestabstände Rohrvortrieb1 : 100
6Detailplan Startbaugrube Bauphasen1 : 100
4Bodenmanagement
1aLageplan Bodenmengen1 : 500
5Statische Berechnungen Startbaugrube, Bericht I21326/7, Stand 27.08.2026
6Sonstige Unterlagen
1Geotechnischer Untersuchungsbericht I21325/1 vom 01.06.2026

DA.83 Datei (Aufforderung zur Angebotsabgabe)

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INHALTSVERZEICHNIS Seite

  1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG 6 1.1 Ausgeführte Vorarbeiten 7 1.2 Gleichzeitig laufende Arbeiten 7

  2. BESTANDSBESCHREIBUNG 7

  3. AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN 7 3.1 Allgemeines 7 3.2 Art und Umfang 7 3.2.1 Bauphase 1 7 3.2.2 Bauphase 2 8 3.3 Technische Bearbeitung 9 3.4 Arbeitsstellensicherung 10 3.5 Baustelleneinrichtungsfläche 10 3.5.1 Strand, Saunaring 10 3.5.2 Höppnerweg/Poststraße 11 3.5.3 Lagerflächen 11 3.6 Abbrucharbeiten 11 3.7 Erdarbeiten 12 3.8 Wasserhaltung 12 3.9 Startbaugrube (Strand, Saunaring) 13 3.10 Zielbaugrube (Höppnerweg/Poststraße) 15 3.10.1 Angaben zur Grundwasserentnahme u. Einleitung 15 3.11 Seeleitung 17 3.12 Wasserbauarbeiten 17 3.13 Druckrohrleitung 18 3.14 Niederschlagwasser Pumpwerk 19 3.15 Rohrvortrieb 19 3.16 Durchdringung Start- und Zielbaugrube 21

  4. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 22 4.1 Lage der Baustellen 22 4.2 Zugänge, Zufahrten 22 4.3 Verkehrssicherung/ Baustellensicherung 23 4.4 Kampfmittel 24 4.5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen 24 4.6 Lager- und Arbeitsplätze 24 4.7 Gewässer 25 4.8 Wind / Welle 25 4.9 Baugrundverhältnisse 25 4.9.1 Grundwasser 25 4.9.2 Vorhandene Befestigung Zielbaugrube 26 4.9.3 Homogenbereiche 26 4.10 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen 26

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4.11 Schutz-Bereiche und -Objekte 26 4.12 Schutzgebiete 27 4.13 Bäume 27 4.14 Biotope 28 4.15 Anlagen im Baubereich 28 4.15.1 Allgemeines 28 4.15.2 Bestehende Anlagen zur Trinkwasserversorgung 28 4.15.3 Bestehende Abwasserableitungsanlagen 28 4.15.4 Sonstige vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen 28

  1. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 29 5.1 Verkehrssicherung 29 5.2 Bauzeit, Bauablauf 29 5.3 Vermessung 30 5.4 Wasserhaltung 31 5.5 Baubehelfe 31 5.6 Schal- und Bewehrungspläne 31 5.7 Stoffe, Bauteile, Verfahren 31 5.7.1 Allgemein 31 5.7.2 Beton 31 5.7.2.1 Betonzuschläge 32 5.7.2.2 Transportbeton 32 5.7.3 Baustahl 32 5.7.4 Vortriebsrohre 34 5.7.5 Schmierung 34 5.7.6 Druckrohrleitung 34 5.7.7 Abfälle 35 5.7.8 Winterbau 35 5.7.9 Beweissicherung 35 5.7.10 Sicherungsmaßnahmen 36 5.7.11 Belastungsannahmen 36 5.7.12 Vermessungsleistungen / Aufmaßverfahren 36 5.8 Ergänzende Hinweise zum Leistungsverzeichnis 36 5.9 Mindestbedingungen für Nebenangebote 37 5.10 Mindestbedingung für die Urkalkulation 37 5.11 Vorschriften, Arbeitssicherheit 37

  2. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN 38 6.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Planungs- und Entwurfsunterlagen 38 6.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen 39 6.2.1 Bauzeitenplan 39 6.2.2 Werk- und Montageplanung 40 6.2.3 Bestandsübersichtszeichnung 40 6.2.4 Dokumentation 40 6.2.5 Digitalisierte Lichtbilder herstellen 40

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  1. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 41 7.1 Allgemein 41 7.2 Sonstige Leistungen 41 7.3 Abfallentsorgung 41 7.4 Prüfungen 41 7.5 Aufmaß 42 7.6 Abrechnung 42 7.7 Abnahme 42 7.8 Lieferscheine, Bautagebuch 42

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  1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG

Die Gemeinde Timmendorfer Strand plant die Herstellung einer Druckrohrleitung zur Direkteinleitung von Regenwasser in die Ostsee. Der Standort des neuen Pumpwerks befindet sich auf einem PKW- Parkplatz Ecke Höppnerweg – Poststraße. Für diese Fläche wurde eine neue Entwurfsvermessung sowie ein Baugrundgutachten erstellt. Weiterhin war aufgrund neuer gesetzlicher Regelung das Pumpwerk um die Regenwasservorbehandlung zu ergänzen.

Die einleitende Druckrohrleitung verläuft entlang der Herrenbruchstraße Richtung Strand und mündet etwa 230 m in der Ostsee. Aufgrund der Leitungstrasse ist die Leitung unterhalb der Herrenbruchstraße bzw. der Bebauung im Rohrvortriebsverfahren herzustellen. Die Startbaugrube ist am Strand in Verlängerung des Saunarings geplant. Die Zielbaugrube befindet sich auf dem besagten Parkplatz. Die Druckrohrleitung in die Ostsee wird unterhalb des Meeresbodens eingebaut und am Auslauf mit einer Schutzabdeckung überschüttet.

Die Maßnahmenbezeichnung lautet:

Timmendorfer Strand RW-Einleitung Pumpwerk Höppnerweg Gewerk: Spezialtiefbau und Wasserbau Maßnahmennummer: 6630.49.05.4

Bauherrin: Gemeinde Timmendorfer Strand Fachbereich 3, Fachdienst 3.60 Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand

Die nachstehenden Angaben befreien den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung der Leistungen maßgebenden Verhältnisse (z.B. ist eine Ortsbesichtigung erforderlich). Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe hinreichend mit der Örtlichkeit, der Zugänglichkeit und den Baustellenverhältnissen vertraut zu machen, so dass die Angebotsabgabe den vorhandenen Verhältnissen Rechnung trägt.

Angebotsgrundlage: • Baubeschreibung • Leistungsverzeichnis • Zusätzliche Angebots- und Vertragsbedingungen • Zusätzliche technische Vorschriften • Bauzeichnungen • Baugrundgutachten

Ausführungsunterlagen: Besondere Vertragsbedingungen des Auftraggebers / Bauherrn für die Ausführung von Bauleistungen werden vollinhaltlich Vertragsbestandteil. Die für die Ausführung gültigen Hinweise werden Vertragsbestandteil.

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1.1 Ausgeführte Vorarbeiten

  • keine -

1.2 Gleichzeitig laufende Arbeiten

Es finden keine gleichzeitig laufenden Arbeiten durch fremde Gewerke statt.

  1. BESTANDSBESCHREIBUNG

An einer der Haupt-Zuwegungen in die Gemeinde Timmendorfer Strand, am Höppnerweg, befindet sich an der Ecke zur Poststraße ein öffentlicher Parkplatz. Auf diesem wird die Zielbaugrube sowie das spätere Pumpwerk errichtet. Von hier führt die Leitungstrasse unterhalb der Herrenbruchstraße nach Nordosten und anschließend unterhalb der Fußgängerzuwegung zum Strand. Die Startbaugrube ist am Strand hinter den Dünen geplant. Entlang der Herrenbruchstraße stehen Wohn- und Geschäftsgebäude. Parallel der Fußgängerzuwegung befindet sich zunächst beidseitig diverser Baumbestand. Im Übergang zur Strandpromenade befindet sich nördlich ein Kiosk (zur Zeit abgebrochen) sowie eine Aussichtsplattform innerhalb der Düne.

Abb. 1 Parkplatz Höppnerweg / Poststraße (Zielbaugrube), Quelle: Google Street View

  1. AUSZUFÜHRENDE LEISTUNGEN

3.1 Allgemeines

Die Leistungen sind in der Nebensaison auszuführen. Kommt es zu Verzögerungen, sind die Arbeiten während der Touristensaison zu unterbrechen. Sofern die Verzögerungen nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.

Weitere Kosten, die durch Verzögerungen entstehen, die nicht im Verantwortungsbereich des AG liegen, trägt ebenfalls der AN.

3.2 Art und Umfang

3.2.1 Bauphase 1

Der erste Teil sieht die Herstellung der seeseitigen Druckrohrleitung in offener Bauweise vor. Das im Leitungsgraben gewonnene Material ist an den Strand zu spülen und zur Wiederverfüllung

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zwischenzulagern. Dafür wird im Vorwege ein Polder aus Geocontainern / Big Bags hergestellt Zur Anbindung der Druckrohrleitung in Phase 2 ist eine Spundwand als Anschlussbaugrube herzustellen.

• Baustelle und Lagerplatz einrichten • Arbeitsstellensicherung • Spüldamm herstellen • Bodenbewegungen landseitig • Bodenbewegungen wasserseitig • Herstellung Spundwandverbau • Leitungsbau in der Ostsee • Herstellung Auftriebssicherung • Herstellung Schutzabdeckung unter Wasser • Durchdringung / Abdichtung Spundwand • Wiederherstellung Strandabschnitt • ggf. parallel: Herstellung Zielbaugrube Parkplatz

3.2.2 Bauphase 2

Im zweiten Teil wird am Strand zunächst eine hochwassersichere Baustelleneinrichtungsfläche geschaffen. Hierfür wird ein Wall aus Big Bags hergestellt und die Arbeitsebene auf ca. +3,0 mNHN angehoben. Bei entsprechender Eignung können die Geocontainer bzw. Big Bags aus Bauphase 1 weiterverwendet werden. Zur Befahrbarkeit wird auf der Arbeitsebene eine geeignete Befestigung hergestellt.

Von dieser Arbeitsebene aus wird die Startbaugrube als überschnittene Bohrpfahlwand hergestellt. Die Bohrpfähle binden in die gering durchlässigen Schichten des Geschiebemergels ein. Die Startbaugrube wird als Trogbaugrube ausgebildet. Nach abschnittsweisem Aushub und Herstellung der erforderlichen Gurtung und Aussteifung wird die Baugrube mittels Restwasserhaltung trockengehalten und die bewehrte Konstruktionssohle hergestellt. Die Konstruktionssohle dient während des Rohrvortriebes der Aussteifung der Baugrube.

Von der Startbaugrube erfolgt der Rohrvortrieb DN 1600 in südwestlicher Richtung zur Zielbaugrube am Höppnerweg. Die Zielbaugrube wird ebenfalls durch eine Bohrpfahlwand gesichert und erhält gemäß den zugehörigen Planungs- und Statikunterlagen eine unbewehrte Unterwasserbetonsohle.

Nach Fertigstellung des Rohrvortriebes wird die Druckrohrleitung DN 1000 aus PE-HD in das Vortriebsrohr eingezogen und mit der bereits in Bauphase 1 hergestellten seeseitigen Druckrohrleitung verbunden. Der landseitige Anschluss erfolgt an das Pumpwerk.

Nach Abschluss der Rohrvortriebs- und Leitungsbauarbeiten werden die Vortriebseinrichtungen sowie die nicht dauerhaft erforderlichen Gurtungs- und Aussteifungskonstruktionen zurückgebaut. Die Bohrpfahlwand und der Dichtblock werden bis ca. 1,50 m unter Geländeoberkante zurückgebaut.

Innerhalb der Startbaugrube wird anschließend ein Fertigteilschacht DN 3500 als dauerhaftes Zugangsbauwerk hergestellt. Das Schachtunterteil wird kraftschlüssig mit der vorhandenen Konstruktionssohle verbunden. Die Konstruktionssohle verbleibt dauerhaft und dient in Verbindung mit dem Fertigteilschacht als Fußaufweitung für dessen Auftriebssicherung. Der Fertigteilschacht erhält die erforderlichen Rohrdurchführungen, die Druckrohrleitung DN 1000, Absperrarmatur sowie Wartungs- und Revisionseinrichtungen. Das Zugangsbauwerk wird anschließend verfüllt und die

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Geländeoberfläche wiederhergestellt. Die konstruktive Ausbildung ist im Detailplan Startbaugrube dargestellt.

Wesentliche Leistungen der Bauphase 2 sind:

• Baustelle und Lagerplatz einrichten • Arbeitsstellensicherung • Herstellung der hochwassersicheren Arbeitsebene • Bodenbewegungen landseitig • Herstellung Startbaugrube einschließlich Konstruktionssohle und Restwasserhaltung • Herstellung Zielbaugrube, ggf. bereits parallel zu Bauphase 1 • Rohrvortrieb • Einzug und Anschluss der Druckrohrleitung • Rückbau der temporären Vortriebseinrichtungen • Rückbau der Gurtungs- und Aussteifungskonstruktionen • Teilrückbau der Verbaukonstruktionen • Herstellung Fertigteilschacht DN 3500 einschließlich Schachtausstattung • Verfüllung der Startbaugrube • Wiederherstellung der Gelände- und Strandflächen

3.3 Technische Bearbeitung

Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten statischen Berechnungen der Start- und Zielbaugrube stellen eine Entwurfsplanung dar und dienen als Grundlage für die Angebotsbearbeitung.

Die vollständige technische Bearbeitung für die Ausführung der Start- und Zielbaugruben, des Rohrvortriebes, der Druckrohrleitungen sowie der zugehörigen Bauwerke und Baubehelfe ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Sie umfasst insbesondere die Erstellung sämtlicher erforderlicher Ausführungsunterlagen, Standsicherheitsnachweise, Ausführungsstatiken, Konstruktions-, Werkstatt- und Montagezeichnungen, Verbaupläne, Nachweise für Bau- und Zwischenzustände sowie die Planung der eingesetzten Bau- und Vortriebstechnik einschließlich aller erforderlichen Hilfskonstruktionen.

Der Auftragnehmer hat die Entwurfsplanung eigenverantwortlich auf ihre Eignung für das von ihm vorgesehene Bauverfahren zu prüfen und im Rahmen seiner Ausführungsplanung fortzuführen. Erforderliche Anpassungen oder Ergänzungen sind in den Ausführungsunterlagen nachvollziehbar darzustellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Änderungen oder Ergänzungen der Entwurfsplanung, die ausschließlich aus dem vom Auftragnehmer gewählten Bauverfahren, der Vortriebstechnik, den eingesetzten Geräten oder einer von ihm gewählten konstruktiven Detailausbildung resultieren, begründen keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, soweit die hierfür erforderlichen Leistungen nicht gesondert im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.

Die Vergütung der Technischen Bearbeitung erfolgt über die hierfür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses. Durch den Auftragnehmer sind insbesondere folgende planerische und technische Aufgaben zu erbringen:

• erforderliche Ausführungs- und Detailgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche, Transport- und Überfahrgenehmigungen, soweit diese durch den Auftragnehmer einzuholen sind,

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• prüffähige Standsicherheitsnachweise einschließlich Ausführungsplanung für Start- und Zielbaugrube sowie sämtliche zugehörigen Baubehelfe,

• Standsicherheitsnachweise und Werk- bzw. Montageplanung für den Spundwand- Anschlusskasten einschließlich der konstruktiven Ausbildung der Rohrdurchdringung und Anschlusskonstruktion,

• Ausführungsplanung der bewehrten Konstruktionssohle der Startbaugrube einschließlich der erforderlichen Bauzustände,

• Standsicherheits- und Auftriebsnachweis des Fertigteilschachtes DN 3500 einschließlich der kraftschlüssigen Verbindung mit der Konstruktionssohle,

• Werk- und Montageplanung des Fertigteilschachtes einschließlich Rohrleitungen, Rohrdurchführungen, Armatur, Wartungs- und Revisionseinrichtungen,

• Ausführungsplanung des Rohrvortriebes einschließlich Vortriebseinrichtung, Pressenwiderlager, Anfahr- und Einfahrsituation, Rohrbremse sowie erforderlicher Zwischen- und Sonderbauzustände,

• Ausführungsplanung für den Einzug und Anschluss der Druckrohrleitung DN 1000,

• technische Bearbeitung der seeseitigen Rohrverlegung einschließlich Verlegeablauf, Auftriebssicherung, Rohrbeanspruchungen, Ballastierung sowie Hebe-, Absenk- und Sicherungseinrichtungen,

• erforderliche Detail-, Werkstatt-, Schal- und Bewehrungspläne sowie Stück- und Stahllisten.

3.4 Arbeitsstellensicherung

Abgesehen von den unter Kapitel 3.2 genannten Randbedingungen wird dem AN die Aufteilung in unterschiedliche Bauabschnitte selbst überlassen. Dies wird nicht gesondert vergütet.

Die Zuwegungen zur Baustelle bzw. zu den einzelnen Bauabschnitten sind voll zu sperren.

Sperrungen der Strandpromenade sowie des Höppnerwegs sind zu vermeiden.

3.5 Baustelleneinrichtungsfläche

Nutzungen von Flächen für Baustelleneinrichtung, Arbeits-, Lager-, Abstell- und Parkplätze sind zwischen dem AN und dem AG zu vereinbaren. Für alle vom AN während der Bauzeit benutzten Straßen, Wege und Flächen hat der AN deren ordnungsgemäßen Zustand bei der Rückgabe durch Erklärungen der Baulastträger oder Eigentümer, spätestens vor Abnahme, dem AG nachzuweisen. Alle Aufwendungen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einschließlich der Beseitigung von während der Baumaßnahme entstandenen Verschmutzungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.

Sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen aller Phasen sind gegen das unbefugte Betreten zu sichern.

3.5.1 Strand, Saunaring

Die BE-Fläche am Strand wird in zwei Phasen errichtet.

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In Phase 1 wird zunächst ein Wall (zum Teil aus Big Bags) aufgeschüttet. In diesen Polder wird das Spülgut aus der Leitungstrasse gepumpt und blutet dort aus. Nördlich der Bodenlagerfläche entsteht das Materiallager für die Herstellung der Druckrohrleitung.

In Phase 2 wird die BE-Fläche auf +3,0 mNHN angehoben. Hierfür wird ein Wall aus Big Bags errichtet und Sand, welcher in der Fahrwasserrinne des Niendorfer Hafens gewonnen wird, eingespült. Die Big Bags aus Phase 1 können hierfür wiederverwendet werden.

So entsteht eine hochwassersichere Arbeitsebene. Auf dieser Ebene wird zum einen die Startbaugrube errichtet, zum anderen befindet sich hier die Technik sowie das Material für den Rohrvortrieb Richtung Höppnerweg.

Eine weitere Bodenlagerfläche wird südlich, außerhalb der Erhöhung errichtet. Hier wird das Bohrgut, welches beim Rohrvortrieb gewonnen wird, zwischengelagert.

3.5.2 Höppnerweg/Poststraße

Der nutzbare Baustellenbereich befindet sich auf einen öffentlichen Parkplatz, der sich an der Ecke Höppnerweg und Poststraße befindet. Die Zufahrt erfolgt über den Höppnerweg.

3.5.3 Lagerflächen

Eine weitere Zwischenlagerfläche stehen dem AN, in Abstimmung mit dem AG, auf Flächen des Bauhofs südlich der B75 zur Verfügung.

Startbaugrube

Parkplatz Höppnerweg

Lagerfläche Bauhof

Abb. 2 Luftbild der Lagerflächen, Quelle: Google Earth

3.6 Abbrucharbeiten

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Die Asphaltbefestigung des Parkplatzes am Höppnerweg ist im Bereich der Zielbaugrube entsprechend den Ausschreibungsunterlagen zu schneiden und zurückzubauen. Die anfallenden Materialien sind gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses zu behandeln und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Erforderliche Deklarationsanalysen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.

Nach Abschluss der Rohrvortriebs- und Leitungsbauarbeiten sind im Bereich der Startbaugrube die oberhalb des vorgesehenen Endzustandes verbleibenden Teile der Bohrpfahlwand und des Dichtblocks bis 1,50 m unter Geländeoberkante (+0,50 mNHN) zurückzubauen. Gleiches gilt für die Spundwand des seeseitigen Anschlusskastens, soweit diese oberhalb der vorgesehenen Rückbauhöhe verbleibt. Die Rückbauhöhen sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Die temporären Gurtungs-, Aussteifungs- und Vortriebskonstruktionen sind nach Wegfall ihrer statischen bzw. betrieblichen Erfordernis vollständig zurückzubauen. Anfallende Abbruchstoffe sind entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses zu verwerten bzw. zu entsorgen.

3.7 Erdarbeiten

Für die Organisation des Aushubes, der Zwischenlagerung, der Behandlung sowie des Abtransportes der anfallenden Böden hat der Auftragnehmer die gemäß Leistungsverzeichnis geforderten Konzepte zu erstellen. Die Vorgaben des Bodenmanagements und des Geotechnischen Berichtes sind zu berücksichtigen.

Die Erdarbeiten zur Herstellung des Leitungsgrabens in der Ostsee erfolgen mit geeigneten schwimmenden Geräten entsprechend der vom Auftragnehmer vorgesehenen und nachgewiesenen Verfahrenstechnik. Das Baggergut wird gemäß Leistungsverzeichnis gefördert und zur vorgesehenen Bodenlagerfläche am Strand verbracht. Für die Wiederverfüllung geeignete Böden sind entsprechend den Ausschreibungsunterlagen zwischenzulagern.

Weitere Erdarbeiten erfolgen bei der Herstellung der Start- und Zielbaugrube.

Die Startbaugrube wird nach Herstellung der Bohrpfahlwand entsprechend den vorgesehenen Bauzuständen abschnittsweise ausgehoben. Nach dem Voraushub erfolgt der Einbau der erforderlichen Gurtungs- und Aussteifungskonstruktion. Anschließend wird bis zur planmäßigen Aushubsohle von −3,90 mNHN ausgehoben. Die weitere Herstellung der Konstruktionssohle erfolgt gemäß den Plan- und Statikunterlagen.

Die Zielbaugrube wird entsprechend den Planungs- und Statikunterlagen ausgehoben. Die maximale Aushubsohle beträgt −8,20 mNHN. Der Aushub erfolgt entsprechend den vorgesehenen Bauzuständen teilweise unter Wasser.

Die Behandlung, Zwischenlagerung, Beprobung, Wiederverwendung, Verwertung bzw. Entsorgung der anfallenden Böden erfolgt entsprechend ihrer Herkunft und Beschaffenheit nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der übrigen Ausschreibungsunterlagen.

Nach Herstellung des dauerhaften Zugangsbauwerkes wird die Startbaugrube entsprechend den Planunterlagen verfüllt und die Geländeoberfläche wiederhergestellt.

3.8 Wasserhaltung

Im Untersuchungsgebiet wurden sowohl freies Grundwasser in den Sandlagen als auch gespanntes Grundwasser in den bindigen Schichten festgestellt. Die im Rahmen der Baugrunderkundung

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festgestellten Grundwasserverhältnisse und Bemessungswasserstände sind dem Geotechnischen Bericht sowie den statischen Berechnungen und Planunterlagen zu entnehmen.

Die Wasserhaltung im Bereich der Startbaugrube erfolgt entsprechend den jeweiligen Bauzuständen.

Für den Spundwand-Anschlusskasten, der in der Bauphase 1 hergestellt wird, ist nach Herstellung des Rohrvortriebes innerhalb des Verbaus eine bauzeitige Grundwasserabsenkung bis ca. −3,3 mNHN vorgesehen. Art, Bemessung und Betrieb der Wasserhaltungsanlage sind entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses durch den Auftragnehmer festzulegen.

Die Startbaugrube der Bauphase 2 wird als Trogbaugrube aus überschnittenen Bohrpfählen hergestellt. Die Bohrpfähle binden in die gering durchlässigen Schichten ein, sodass der Grundwasserzutritt in die Baugrube begrenzt wird. Eine großräumige Grundwasserabsenkung außerhalb der Baugrube ist nicht vorgesehen.

Während des Aushubes und zur trockenen Herstellung der Konstruktionssohle ist innerhalb der Startbaugrube eine Restwasserhaltung bzw. Grundwasserentspannung bis −4,4 mNHN vorzusehen. Die statische Berechnung berücksichtigt für den Bauzustand zur Herstellung der Konstruktionssohle einen inneren Wasserstand von −4,4 mNHN.

Die Konstruktionssohle wird im Trockenen hergestellt. Zur Fortführung der Restwasserhaltung sind Pumpensümpfe bzw. entsprechende Aussparungen in der Konstruktionssohle vorgesehen. Die Restwasserhaltung ist während der nachfolgenden Bauzustände so lange aufrechtzuerhalten, wie dies zur sicheren und trockenen Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.

Die Wasserhaltungsanlagen sind einschließlich erforderlicher Reserveeinrichtungen so auszulegen, dass ein sicherer Betrieb ohne schädliche Unterbrechungen gewährleistet ist. Die geförderten Wassermengen sind entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses zu messen und zu dokumentieren. Ableitung und gegebenenfalls erforderliche Behandlung des geförderten Wassers erfolgen entsprechend den Ausschreibungsunterlagen und den wasserrechtlichen Anforderungen.

Die Wasserhaltung der Zielbaugrube wird in Kap. 3.10 und 3.10.1 gesondert beschrieben.

3.9 Startbaugrube (Strand, Saunaring)

Die Herstellung des land-/seeseitigen Übergangsbereiches und der Startbaugrube erfolgt in mehreren Bauzuständen entsprechend den Planunterlagen.

In Bauphase 1 wird im Strandbereich ein Spundwand-Anschlusskasten hergestellt. Die Spundwand weist eine Profillänge von 11,80 m auf und wird bauzeitig ausgesteift. Im Bereich der Druckrohrleitungsachse ist eine vorgefertigte Anschlusskonstruktion mit einer kreisförmigen Durchdringung von Ø 1,08 m und einem stählernen Anschlussrohrstück DN 1000 herzustellen. Die konstruktive Detailausbildung der Anschlusskonstruktion ist Bestandteil der Technischen Bearbeitung des Auftragnehmers. Nach Anschluss der seeseitigen PE-HD-Druckrohrleitung wird der Anschlusskasten zunächst verfüllt. Die spätere landseitige Anbindung erfolgt nach Herstellung der Startbaugrube und Einzug der Druckrohrleitung. Die Verbindung der PE-HD-Leitungen mit dem stählernen Anschlussrohrstück erfolgt mittels geeigneter Überschiebmuffen bzw. Überschiebkupplungen.

In Bauphase 2 wird die Startbaugrube als Trogbaugrube aus einer überschnittenen Bohrpfahlwand hergestellt. Die Bohrpfähle besitzen einen Durchmesser von 1,20 m und eine planmäßige Länge von

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12,30 m. Primär- und Sekundärpfähle werden entsprechend den Plan- und Statikunterlagen angeordnet; im Bereich des Rohrvortriebes und der Druckrohrleitung sind Sonderpfähle mit stahlfreien Bewehrungsbereichen vorgesehen. Die Bohrpfähle binden in die gering durchlässigen Bodenschichten ein. Der Anschluss an den Spundwandkasten wird mittels Düsenstrahlkörpern abgedichtet.

Der Aushub erfolgt entsprechend den vorgesehenen Bauzuständen. Nach dem Voraushub wird die erforderliche Gurtungs- und Aussteifungskonstruktion eingebaut. Die Startbaugrube wird anschließend unter Betrieb der Restwasserhaltung bis zur Aushubsohle von −3,90 m NHN ausgehoben. Für die trockene Herstellung der Konstruktionssohle ist innerhalb der Baugrube ein Wasserstand von bis zu −4,40 m NHN vorgesehen.

Auf der planmäßig hergestellten Baugrubensohle wird zunächst eine Sauberkeitsschicht und anschließend eine 0,50 m starke bewehrte Konstruktionssohle aus Beton C30/37 hergestellt. In der Konstruktionssohle sind Pumpensümpfe bzw. Aussparungen zur Fortführung der Restwasserhaltung vorzusehen.

Die Konstruktionssohle ist keine Unterwasserbetonsohle und dient während der Bauausführung nicht der Auftriebssicherung der Startbaugrube. Im Bauzustand des Rohrvortriebes übernimmt sie die untere horizontale Aussteifung der Bohrpfahlwand. Die statische Berechnung berücksichtigt diesen Bauzustand ausdrücklich mit der „Konstruktionssohle als Aussteifung“.

Nach Herstellung der Startbaugrube wird von dort der Rohrvortrieb DN 1600 in Richtung Zielbaugrube durchgeführt. Nach Abschluss des Vortriebes wird die PE-HD-Druckrohrleitung DN 1000 in das Vortriebsrohr eingezogen. Anschließend erfolgt die Verbindung mit der bereits in Bauphase 1 hergestellten seeseitigen Druckrohrleitung über den Spundwand-Anschlusskasten.

Nach Abschluss der Rohrvortriebs- und Leitungsbauarbeiten werden die Vortriebseinrichtungen sowie die temporären Gurtungs- und Aussteifungskonstruktionen zurückgebaut. Die Bohrpfahlwand und der Dichtblock sowie die Spundwand des Anschlusskastens werden entsprechend den Planunterlagen bis 1,50 m unter Geländeoberkante zurückgebaut.

Im Bereich der Kopplungsstelle der seeseitigen und landseitigen Druckrohrleitung wird anschließend ein Fertigteilschacht DN 3500 als dauerhaftes Zugangsbauwerk auf der verbleibenden Konstruktionssohle hergestellt. Das Schachtunterteil ist kraftschlüssig mit der Konstruktionssohle zu verbinden. Die Konstruktionssohle verbleibt im Endzustand und wirkt gemeinsam mit dem Fertigteilschacht als Fußaufweitung zur Auftriebssicherung des Schachtbauwerkes. Der hierfür erforderliche Auftriebs- und Standsicherheitsnachweis ist durch den Auftragnehmer im Rahmen der Technischen Bearbeitung zu führen.

Der Fertigteilschacht erhält die Druckrohrleitung DN 1000 einschließlich der erforderlichen Rohrdurchführungen und Ringraumabdichtungen, einen Kugelhahn, eine Revisionsöffnung sowie die erforderlichen Wartungs-, Reparatur- und Zugangseinrichtungen. Die PE-HD-Druckrohrleitungen werden beidseitig mittels geeigneter Überschiebmuffen bzw. Überschiebkupplungen an die im Schacht angeordneten Stahlrohrstücke angeschlossen. Der aktuelle Detailplan stellt das Zugangsbauwerk DN 3500, die kraftschlüssige Verbindung mit der Baugrubensohle, die Armatur, Revisionsöffnung und Wartungseinrichtungen dar.

Nach Fertigstellung des Zugangsbauwerkes wird die Startbaugrube verfüllt und die Geländeoberfläche entsprechend den Planunterlagen wiederhergestellt.

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3.10 Zielbaugrube (Höppnerweg/Poststraße)

Die Zielbaugrube wird auf dem Parkplatz im Bereich Höppnerweg/Poststraße hergestellt und dient zunächst als Zielbaugrube für den Rohrvortrieb. In einer nachfolgenden Baumaßnahme wird die Baugrube für die Herstellung des Pumpwerkes mit Vorreinigung genutzt.

Aufgrund der Baugrubentiefe, des bauzeitlichen Wasserstandes sowie der angrenzenden Bebauung und Verkehrsflächen ist ein verformungsarmer Verbau aus überschnittenen Bohrpfählen vorgesehen.

Die Bohrpfähle weisen einen Durchmesser von 1,20 m und eine planmäßige Länge von 25,0 m auf. Die Pfahlanordnung, Bewehrung, Gurtung und Aussteifung sind entsprechend den Plan- und Statikunterlagen auszuführen.

Für die Baugrubenplanung ist die Schichtzusammensetzung des anstehenden Geschiebehorizontes zu berücksichtigen. Neben den erkundeten Sandlagen können weitere wasserführende Sandlinsen und - lagen vorhanden sein. Der natürlich anstehende Geschiebehorizont wird daher nicht als alleinige horizontale Abdichtung der Baugrube angesetzt.

Die horizontale Abdichtung der Baugrube erfolgt durch eine unbewehrte Unterwasserbetonsohle aus Beton C50/60. Die planmäßige Dicke beträgt 1,20 m; die Mindestdicke darf 1,00 m nicht unterschreiten. Die Unterwasserbetonsohle ist entsprechend den Plan- und Statikunterlagen an die Bohrpfahlwand anzuschließen.

Die Auftriebssicherung der Unterwasserbetonsohle erfolgt über umlaufend angeordnete Niederhalter HEB 200, die mit der Bohrpfahlkonstruktion verbunden und in die Unterwasserbetonsohle eingebunden werden.

Die Baugrube ist so herzustellen, dass für die Dauer der Nutzung als Zielbaugrube sowie für die anschließende Baumaßnahme die erforderliche Standsicherheit gegen Auftrieb und hydraulischen Grundbruch sowie die vorgesehene Dichtigkeit gewährleistet sind. Eine Restdurchlässigkeit von ≤ 1,5 l/(s · 1.000 m²) wird entsprechend den Ausschreibungsunterlagen toleriert.

Vor dem Lenzen der Baugrube ist die Dichtigkeit des Baugrubensystems entsprechend den Ausschreibungsunterlagen zu überprüfen. Für die Durchführung und Auswertung sind die erforderlichen Grundwassermessstellen außerhalb der Trogbaugrube vorzusehen.

Die Baugrube dient im nördlichen, zum Strand ausgerichteten Bereich gleichzeitig als Zielbaugrube für den Rohrvortrieb.

3.10.1 Angaben zur Grundwasserentnahme u. Einleitung

Aufgrund der Baugrubentiefe, des bauzeitlichen Wasserstandes als auch der nahen Nachbarbebauung sowie der angrenzenden Straßen wurde ein verformungsarmer Verbau mittels Bohrpfählen geplant.

Dieser wird nach unten mit einer Unterwasserbetonsohle gegen drückendes Grundwasser abgedichtet. Die Auftriebssicherheit wird Niederhaltern gewährleistet.

Restdurchlässigkeit von ≤ 1,5 l/(s ∙ 1000m²)

Es findet keine herkömmliche Grundwasserabsenkung statt, sondern die Start- und Zielbaugruben werden nach der Nassbaggerung gelenzt. Im Bereich der Spundwand ist eine Grundwasserabsenkung auf -3,3 mNHN erforderlich.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 16

In Abstimmung mit dem Bauherrn wird das Wasser aus der Zielbaugrube in den nächstgelegenen RW- Kanal auf eingeleitet. Ebenso das während der Maßnahme anfallende Tagwasser.

Das Baugrubenwasser wird über eine Sandfanganlage in den RW-Kanal geführt und gelangt das RW- Kanalnetz.

Das Wasser der Startbaugrube kann direkt in die Ostsee zurückgeleitet oder am Strand versickert werden.

Es ist ein Antrag auf Genehmigung einer Grundwasserabsenkung u. Einleitung ins RW-Kanalnetz sowie für das bauzeitliche Einbringen von Stoffen in den Grundwassereinflussbereich für oben genanntes Bauvorhaben zu stellen.

Eine temporäre Grundwasserabsenkung ist erforderlich für:

• Neubau Pumpwerk Höppnerweg

Das Einbringen von Stoffen in den Grundwassereinflussbereich ist erforderlich für:

• Herstellung einer „wasserdichten“ Trogbaugrube (für o.g. Bauwerke) durch Einbinden in den Boden, Bohrpfähle werden als Verbau u. verlorene Schalung verwendet und verbleiben im Boden.

Angaben zur Baugrube:

Geländeoberfläche: + 2,60 - +2,70 m ü. NHN

Baugrubenverbau: Trogbaugrube mit überschnittener Bohrpfahlwand, ausgesteift mit Unterwasserbetonsohle

Brunnen: keine

Verfahren: Lenzen der Baugrube und Offene Restwasserhaltung mit Söffelpumpen

Absenkziel: keine Absenkung

Grundwasserstand: bauzeitl. +0,50 m ü. NHN

Vorflut: RW-Kanal

Messeinrichtungen: geeichte Wasseruhren

Voraussichtlicher Baubeginn: Herbst 2026

Voraussichtliche Dauer: Baugrubenlenzung: 24 h

Baugrubensohle: -7,90 m ü NHN

Absenkziel: keines

Lenzwassermenge: ca. 2.610 m³ (15 l/s)

Dauer: 2,0 Tage

Restwassermenge: ca. 5,3 m³/h (128 m³/d) mit 1,5 l/s ·1.000 m²

(Zielwert Dichtigkeit der Trogbaugrube

je 1000 m² wasserbenetzte Fläche)

Laufzeit Restwasserhaltung: 730 Tage (Zielbaugrube Vortrieb u. anschließend Ausbau zum Pumpwerk)

Das Lenzen der Baugrube wird bei Trockenwetter durchgeführt.

Vor Einleitung des Lenzwassers wird das Baugrubenwasser über eine mobile Absetzanlage geführt.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 17

3.11 Seeleitung

Die seeseitige Druckrohrleitung DN 1000 wird auf einer Länge von ca. 220 m vom Spundwand- Anschlusskasten am Strand bis zur Einleitstelle in der Ostsee in offener Bauweise hergestellt.

Der Leitungsgraben wird entsprechend den Planunterlagen mit geeigneten schwimmenden Geräten profilgerecht ausgehoben. Das anfallende Aushubmaterial wird zur vorgesehenen Bodenlagerfläche am Strand gefördert und dort für die weitere Verwendung zwischengelagert. Die Herstellung des Leitungsgrabens sowie Förderung und Zwischenlagerung des Aushubmaterials erfolgen entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.

Nach Abschluss der Aushubarbeiten ist die Grabensohle profilgerecht herzustellen und für die Aufnahme der Druckrohrleitung vorzubereiten. Auf der vorbereiteten Grabensohle wird als Rohrunterlage eine geotextile Sandmatte mit Quarzsandeinlage entsprechend den Planunterlagen und dem Leistungsverzeichnis eingebaut.

Die Druckrohrleitung wird aus PE-HD-Rohren hergestellt. Der Rohrstrang wird landseitig vormontiert und durch Heizelementstumpfschweißen zu einem einbaufertigen Rohrstrang verbunden. Vor dem Einschwimmen sind die für die dauerhafte Auftriebssicherung erforderlichen Ballastgewichte bzw. Betonreiter am Rohrstrang zu montieren. Form, Masse, Abmessungen und Abstände der Auftriebssicherungen sind im Rahmen der geprüften Ausführungsplanung durch den Auftragnehmer festzulegen.

Der fertig montierte und ballastierte Rohrstrang wird zu Wasser gebracht, zur Einbaustelle eingeschwommen und über der vorgesehenen Leitungstrasse positioniert. Anschließend wird der Rohrstrang kontrolliert in den vorbereiteten Leitungsgraben abgesenkt und in der planmäßigen Lage und Höhenlage verlegt. Lage, Höhe, Biegeradien und Rohrverformungen sind während des Absenkvorganges zu überwachen und zu dokumentieren.

Nach der Verlegung wird der Leitungsgraben entsprechend den Planunterlagen verfüllt. Zunächst erfolgt die Seitenraumverfüllung bis Oberkante Rohrscheitel. Oberhalb der Rohrleitung wird die vorgesehene geotextile Sandmatte als Schutzabdeckung eingebaut. Anschließend erfolgt die Endverfüllung bis zur planmäßigen Meeresboden- bzw. Strandoberfläche.

Die endgültige Lage und Höhenlage der Druckrohrleitung sowie die Lage der Ballastierungen sind im Rahmen der Bestandsvermessung zu dokumentieren.

3.12 Wasserbauarbeiten

Im Bereich der Einleitstelle steigt die Druckrohrleitung entsprechend den Planunterlagen aus dem Meeresboden auf. In den Bereichen, in denen die erforderliche Überdeckung der Druckrohrleitung nicht durch die Grabenverfüllung hergestellt werden kann, ist eine Schutzabdeckung aus Wasserbausteinen herzustellen.

Zum Schutz der Druckrohrleitung vor mechanischen Einwirkungen und vor unmittelbarem Kontakt mit den Wasserbausteinen ist vor Herstellung der Steinschüttung eine geotextile Sandmatte entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses einzubauen.

Im Bereich der Einleitstelle ist zusätzlich ein Kolkschutz aus Wasserbausteinen herzustellen. Für Schutzabdeckung und Kolkschutz sind Wasserbausteine entsprechend den Planunterlagen und dem

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 18

Leistungsverzeichnis zu verwenden. Die Herstellung erfolgt unter Wasser mit geeigneten schwimmenden Geräten sowie den erforderlichen Hebe- und Versetzeinrichtungen.

Im Bereich der Einleitstelle beträgt die Wassertiefe ca. 4,5 m.

Der Rohrauslass ist entsprechend den behördlichen und schifffahrtsrechtlichen Anforderungen dauerhaft zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt mittels geeignetem Schifffahrtszeichen, beispielsweise an einem Dalben oder durch Betonnung.

3.13 Druckrohrleitung

Die Druckrohrleitung DN 1000 wird aus PE-HD hergestellt und verbindet das Pumpwerk am Höppnerweg mit der Einleitstelle in der Ostsee. Die Leitung gliedert sich in einen seeseitig in offener Bauweise verlegten Abschnitt und einen landseitig innerhalb des Vortriebsrohres DN 1600 geführten Abschnitt.

Die seeseitige Druckrohrleitung wird entsprechend Kap. 3.11 im offenen Leitungsgraben hergestellt, ballastiert und kontrolliert abgesenkt.

Der landseitige Rohrstrang wird aus den gelieferten PE-HD-Rohren durch Heizelementstumpfschweißen hergestellt. Die Schweißarbeiten sind entsprechend den einschlägigen Regelwerken durch qualifiziertes Personal mit geeigneten und kalibrierten Schweißgeräten auszuführen und vollständig zu dokumentieren. Das Leistungsverzeichnis fordert für den Rohrstrang im Schutzrohr ausdrücklich Heizelementstumpfschweißungen nach DVS 2207.

Nach Fertigstellung des Rohrvortriebes wird der PE-HD-Rohrstrang mittels eines hierfür bemessenen Rohrzugkopfes in das Vortriebsrohr DN 1600 eingezogen. Zur Führung und Lagerung der Druckrohrleitung sind geeignete Gleitkufen entsprechend den statischen und konstruktiven Anforderungen sowie den Herstellervorgaben anzuordnen. Die beim Einzug auftretenden Zugkräfte sind kontinuierlich zu messen und zu dokumentieren; die zulässigen Beanspruchungen der PE-HD- Rohrleitung dürfen nicht überschritten werden.

Nach Abschluss des Einzuges ist der Ringraum zwischen dem Vortriebsrohr DN 1600 und der Druckrohrleitung DN 1000 vollständig und hohlraumfrei mit einem geeigneten, schwindarmen und pumpfähigen Verfüllstoff zu verfüllen. Die vollständige Ringraumfüllung ist durch geeignete Nachweise und Verpressprotokolle zu dokumentieren.

Im Bereich des Spundwand-Anschlusskastens erfolgt der Übergang zwischen der seeseitigen und der landseitigen PE-HD-Druckrohrleitung über das in der Spundwanddurchführung angeordnete stählerne Anschlussrohrstück DN 1000. Die PE-HD-Leitungen werden mittels für die jeweiligen Rohrmaterialien und Rohrabmessungen geeigneter Überschiebmuffen bzw. Überschiebkupplungen angeschlossen. Die Verbindungen sind dauerhaft druckdicht und für die vorgesehenen Betriebsbedingungen auszubilden. Die konstruktive Auswahl und Dimensionierung der Verbindungen ist Bestandteil der Technischen Bearbeitung des Auftragnehmers.

Im Bereich der Startbaugrube wird die Druckrohrleitung durch das dauerhafte Zugangsbauwerk DN 3500 geführt. Innerhalb des Schachtes sind die vorgesehenen Stahlrohrstücke, Rohrdurchführungen, Absperrarmatur sowie Wartungs- und Revisionseinrichtungen herzustellen. Die Übergänge zwischen PE-HD- und Stahlrohrleitung erfolgen ebenfalls mittels geeigneter Überschiebkupplungen entsprechend den Plan- und LV-Unterlagen.

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Nach vollständiger Herstellung sind die Druckrohrleitungen zu reinigen und zu spülen sowie einer Dichtheits- und Druckprüfung entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und Kap. 5.7.6 zu unterziehen. Die Prüfergebnisse sind vollständig zu dokumentieren.

Werkstoffqualität, Rohrabmessungen, SDR-Klasse, zulässige Betriebsdrücke und Anforderungen an die Druckprüfung werden in Kap. 5.7.6 festgelegt.

3.14 Niederschlagwasser Pumpwerk

Die vorhandene Regenwasserpumpstation im Höppnerweg muss aufgrund veralteter Technik und unzureichender Leistungsfähigkeit erneuert werden.

Der Neubau des Pumpwerks „Höppnerweg“ ist Bestandteil des entwickelten Gesamtkonzeptes für das betrachtete Einzugsgebiet. Durch die Umstrukturierung des Niederschlagswassernetzes und die damit verbundene Erweiterung des Einzugsgebietes ist eine Neudimensionierung der Pumpstation erforderlich. Zusätzlich ist gemäß DWA-A 102 eine Vorreinigung des Niederschlagswassers vorgesehen.

Im Zusammenhang mit der Neudimensionierung wird das Pumpwerk vom derzeitigen Standort im stark frequentierten Parkplatzbereich der Einzelhandelsgeschäfte an der Erlenbruchstraße auf den Parkplatz im Bereich Höppnerweg/Poststraße verlegt. Dort werden auch die erforderlichen Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung angeordnet.

Im Rahmen der vorliegenden Baumaßnahme wird die Baugrube für das spätere Pumpwerk hergestellt und zunächst als Zielbaugrube für den Rohrvortrieb genutzt.

Die Herstellung und technische Ausrüstung des Pumpwerks selbst sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern einer nachfolgenden Vergabe.

Das vorhandene Pumpwerk wird nach Herstellung und Umschluss auf das neue Pumpwerk außer Betrieb genommen.

3.15 Rohrvortrieb

Zwischen der Startbaugrube am Strand und der Zielbaugrube am Höppnerweg wird zur Aufnahme der landseitigen Druckrohrleitung DN 1000 ein Rohrvortrieb DN 1600 hergestellt.

Die planmäßige Vortriebslänge zwischen Start- und Zielbaugrube beträgt 256,33 m. Die Lage- und Höhentrassierung ist den Planunterlagen zu entnehmen.

Für den Rohrvortrieb ist ein hydraulisch geschlossenes, flüssigkeitsgestütztes Microtunneling-Verfahren vorzusehen. Die Vortriebsmaschine muss für die vorliegenden Grundwasser- und Baugrundverhältnisse sowie für die planmäßige Trassierung geeignet sein.

Die Maschine ist so auszurüsten, dass bei Bedarf ein sicherer Zugang zum Schneidrad bzw. zur Ortsbrust unter Druckluftbedingungen für Inspektions-, Wartungs- oder Hindernisbeseitigungsarbeiten möglich ist. Ein dauerhafter Druckluftvortrieb ist nicht vorgesehen. Die erforderlichen Einrichtungen für Personenschleuse, Druckluftüberwachung und die nach den einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Maßnahmen sind vorzuhalten.

Aufgrund der Baugrundverhältnisse ist insbesondere mit Steinen, Blöcken, Findlingen sowie geröllführenden Bereichen zu rechnen. Die Vortriebsmaschine und deren Abbauwerkzeuge sind auf diese Verhältnisse auszulegen. Eine Bergung von Hindernissen durch zusätzliche Baugruben von der

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 20

Geländeoberfläche aus ist aufgrund der örtlichen Randbedingungen nicht vorgesehen. Erforderliche Interventionen an der Ortsbrust müssen daher mit dem gewählten Vortriebssystem durchgeführt werden können.

Als Vortriebsrohre sind Stahlbeton-Vortriebsrohre DN 1600 mit V4A-Manschetten entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses einzusetzen. Die planmäßige Einzelrohrlänge beträgt 1,00 m.

Die Vortriebsrohre einschließlich Rohrverbindungen und Fugenausbildung sind für die während des Vortriebes auftretenden Beanspruchungen nachzuweisen. Die zulässigen Presskräfte und zulässigen Fugenauslenkungen dürfen während des Vortriebes nicht überschritten werden.

Die Bemessung der Hauptpressenanlage sowie die Ermittlung von Anzahl, Lage und erforderlicher Leistung gegebenenfalls notwendiger Zwischenpressstationen sind Bestandteil der Technischen Bearbeitung des Auftragnehmers. Im Leistungsverzeichnis sind Zwischenpressstationen als gesonderte Leistung vorgesehen.

Die planmäßige Trassierung weist in der Lage ab Station −0+191,01 bis zum Vortriebsende bei −0+256,33 einen horizontalen Kreisbogen mit R = 140 m auf. Horizontaler und vertikaler Kreisbogen überlagern sich bei der planmäßigen Trassierung nicht. Die vertikalen Trassierungselemente sind den Längsschnitt- und Planunterlagen zu entnehmen.

Der Vortrieb ist kontinuierlich zu vermessen und zu überwachen. Die Einhaltung der Sollachse und Sollhöhe sowie die Einhaltung der zulässigen Vortriebskräfte und Fugenauslenkungen sind fortlaufend zu kontrollieren.

Während des Vortriebes sind mindestens folgende Daten kontinuierlich bzw. entsprechend dem Vortriebsfortschritt aufzuzeichnen:

• Hauptpresskraft, • Kräfte bzw. Drücke der Zwischenpressstationen, • Vorschublänge, • Vortriebsgeschwindigkeit, • Ortsbrust- bzw. Stützdruck, • Bentonit- bzw. Suspensionsverbrauch, • Drehmoment der Vortriebsmaschine, • Lage- und Höhenabweichungen, • relevante Betriebs- und Stillstandszeiten.

Die Vortriebsdaten sind vollständig zu dokumentieren und dem Auftraggeber entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses zur Verfügung zu stellen. Das Leistungsverzeichnis fordert hierzu ausdrücklich Vortriebsdatenmonitoring einschließlich Fugenmonitoring, Kontrolle der Vortriebskräfte sowie laufende Achs- und Höhenkontrolle.

Nach Abschluss des Vortriebes ist der Ringspalt zwischen Vortriebsrohr und anstehendem Boden entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses vollständig zu verfüllen.

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3.16 Durchdringung Start- und Zielbaugrube

Für das Anfahren des Rohrvortriebes aus der Startbaugrube ist auf der vortriebsseitigen Baugrubenaußenseite ein Dichtblock aus überschnittenen, unbewehrten Bohrpfählen herzustellen. Der Dichtblock dient der Begrenzung des Wasser- und Bodeneintritts beim Öffnen der Bohrpfahlwand und beim Anfahren der Vortriebsmaschine. Die Lage und Abmessungen sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Der Dichtblock der Startbaugrube besteht gemäß aktueller Pfahlanordnung aus den 14 unbewehrten Sekundärpfählen 31 bis 44.

Im Durchfahrbereich des Rohrvortriebes sind die Bohrpfähle entsprechend den Planunterlagen konstruktiv für die spätere Öffnung auszubilden. Die Sonderpfähle 28 und 30 werden bewehrt hergestellt und erhalten in Achslage des Rohrvortriebes einen stahlfreien Bewehrungsbereich von 1,50 m Höhe. Die Lage dieses Bereiches ist den Planunterlagen zu entnehmen. Die entsprechende Leistung ist auch im Leistungsverzeichnis ausdrücklich als Sonderpfahl bzw. Betonstahl mit stahlfreiem Bewehrungsbereich von 1,50 m erfasst.

Für die spätere Durchführung der Druckrohrleitung DN 1000 durch die gegenüberliegende Wand der Startbaugrube sind die Sonderpfähle 12 und 14 ebenfalls mit einem stahlfreien Bewehrungsbereich auszubilden. Dieser weist gemäß Leistungsverzeichnis eine Höhe von 2,50 m auf.

Vor Beginn des Rohrvortriebes sind in der Startbaugrube die erforderliche Schildwiege, Pressenanlage, Anfahrdichtung und sonstigen Einrichtungen der Startkonstruktion herzustellen. Das Öffnen der Bohrpfahlwand und des Dichtblockes sowie das Anfahren der Vortriebsmaschine dürfen erst erfolgen, wenn die hierfür erforderlichen Sicherungs- und Abdichtungsmaßnahmen hergestellt sind.

Auf der Seite der Zielbaugrube ist entsprechend den Planunterlagen ebenfalls ein Dichtblock im Einfahrbereich des Rohrvortriebes vorgesehen. Der Detailplan der Zielbaugrube stellt die Ankunft der Rohrvortriebsmaschine DN 1600 über diesen Dichtblock sowie die Schildwiege in der Zielbaugrube dar.

Für die Einfahrt der Rohrvortriebsmaschine in die Zielbaugrube sind Auffangrahmen, Zielöffnung und Schildwiege herzustellen. Die Zielöffnung ist während des Einfahrvorganges gegen unkontrollierten Wasser- und Bodeneintritt zu sichern und abzudichten.

Nach Abschluss des Rohrvortriebes sind die Anschlüsse des Vortriebsrohres DN 1600 an Start- und Zielbaugrube dauerhaft herzustellen. Hierzu gehören die erforderlichen Anschlussdichtungen, Anschlussarbeiten sowie die dauerhafte Abdichtung gegen Wasser- und Bodeneintritt. Das Leistungsverzeichnis enthält hierfür jeweils gesonderte Anschlusspositionen für Start- und Zielbaugrube.

Die konstruktive Detailausbildung der Anfahr- und Einfahrsituation einschließlich der erforderlichen Abdichtungs-, Sicherungs- und Hilfskonstruktionen ist Bestandteil der Technischen Bearbeitung des Auftragnehmers.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 22

  1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE

4.1 Lage der Baustellen

Die Gemeinde Timmendorfer Strand befindet sich im Kreis Ostholstein im Land Schleswig-Holstein rd. 15 Kilometer nördlich von der Hansestadt Lübeck direkt an der Ostsee. Das geplante Pumpwerk wird im Zentrum der Gemeinde, an einer der Hauptstraßen Höppnerweg/Ecke Poststraße vom Timmendorfer Strand errichtet. Die Auslaufleitung verläuft mittig zwischen den Seebrücken Seeschlösschen im Süden und Maritim im Norden bis ca. 220 m in die Ostsee.

Abb. 3 Maßnahmengebiet Druckrohrleitung

Im geplanten Maßnahmengebiet befinden sich befestigte Verkehrsflächen und hochbauliche Anlagen. Vom Pumpwerk im Höppnerweg entlang der Herrenbruchstraße und dem Zugangsweg zum Strand ist die Oberfläche befestigt. Zudem befinden sich unter der Oberfläche diverse Leitungen, die im Zuge der Ausführung durch die ausführende Firma erneut abzufragen sind.

Die Druckleitung wird innerhalb des Höppnerweges geplant und verläuft nord-östlich Richtung Ostsee (Rohrvortrieb) bis zum Strand. Ab der Startbaugrube am Strand ist vorgesehen, die Leitung DN 1000 in Richtung Ostsee im offenen Leitungsgraben zu verlegen.

4.2 Zugänge, Zufahrten

In der Nähe der Baufelder befinden sich öffentliche und private Straßen, Wege und Parkflächen.

Die Zielbaugrube am Höppnerweg sowie die Zwischenlagerfläche am Bauhof sind direkt über die B75 zu erreichen. Im Rahmen der Baumaßnahme ist eine Zufahrt und eine Ausfahrt aufgrund der Größe der Baufahrzeuge und des vorhandenen Platzes möglich.

Für die Startbaugrube wird empfohlen, die Andienung der Baustelle mit schwerem Gerät und großen Bauteilen überwiegend über den Seeweg und den Zugang über die Strandpromenade zu realisieren.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 23

Die landseitige Zuwegung der Baustelle soll über die Strandallee, der Zufahrt zur Strandpromenade zwischen dem "Landhaus Carstens" und dem „Kiosk 71“ und schließlich der Strandpromenade erfolgen. Um die dortige wassergebundene Wegedecke, den kürzlich fertiggestellten Seebrückenvorplatz und vorhandene Baumwurzeln zu schützen, ist bauzeitig eine Schutzschicht (z.B. Schottertragschicht auf Sandlage) vorzusehen.

Für die Anlieferung auf dem Seeweg wird der Hafen Neustadt in H. bzw. der Niendorfer Hafen empfohlen.

Eine Andienung über den Strand ist ebenfalls möglich. Die Durchfahrtshöhe unterhalb der Seebrücke Maritim beträgt 4,3 m. Die Durchfahrt liegt im Wasserwechselbereich zw. Wasser und Strand. Abhängig vom Wasserstand ist mit Wassertiefen von rd. 20 – 50 cm zu rechnen. Bei Bedarf sind Zusatzmaßnahmen zur Sicherung der Baustraße unter Wasser einzukalkulieren.

Für Kleingerät (Sprinter etc.) besteht die Möglichkeit, die Maßnahme über die Strandallee / Saunaring zu erreichen.

Es wird dem Anbieter dringendst empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die öffentlichen Verkehrswege, sowie über alle preisbeeinflussenden Umstände (Einschränkungen aus der Befahrbarkeit, beengten Wegen, kleinen Kurvenradien oder steilen Zuwegungen, oder aus Beschränkungen von Durchfahrtshöhen oder Belastungen etc.) möglichst durch Besichtigung der Örtlichkeit und der Verkehrswege genau zu informieren und diese bei der Preisbildung zu berücksichtigen.

Die bauzeitliche Nutzung sämtlicher öffentlicher Verkehrswege ist während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Sämtliche Anträge, Genehmigungen und Aufwendungen für temporäre Verkehrslenkungsmaßnahmen oder Verkehrssperrungen sind ausschließlich Sache des AN und in die Einheitspreise einzurechnen. Sperrungen sind zu vermeiden bzw. möglichst kurz zu halten. Grundsätzlich sind Arbeiten, Anlieferungen und Materialtransporte mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen und zu koordinieren.

Ggf. erforderliche Beweissicherungsmaßnahmen für die bauzeitliche Nutzung öffentlicher oder privater Grundstücke und Wege sind durch den AN eigenverantwortlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümern durchzuführen.

Die Verkehrsregelung bei An- und Abtransporten von Geräten und den Bodentransporten ist durch den AN zu regeln und in den EP der entsprechenden Pos. zu berücksichtigen.

4.3 Verkehrssicherung/ Baustellensicherung

Die bauzeitliche Nutzung der öffentlichen Verkehrswege ist während der gesamten Bauzeit soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Abweichungen aufgrund erforderlicher und verkehrsrechtlich angeordneter Sperrungen bzw. Verkehrsführungen bleiben hiervon unberührt. Sämtliche Anträge, Genehmigungen und Aufwendungen für temporäre Verkehrslenkungsmaßnahmen oder Verkehrssperrungen sind ausschließlich Sache des AN und in die Einheitspreise einzurechnen. Sperrungen sind zu vermeiden bzw. möglichst kurz zu halten. Grundsätzlich sind Arbeiten, Anlieferungen und Materialtransporte mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen und zu koordinieren.

Der AN hat sich eigenständig um eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Promenade zu bemühen. Etwaige Kosten sind in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 24

4.4 Kampfmittel

Nach der Kampfmittelverordnung des Landes S.-H. muss in Gemeinden, deren Gebiete mit Kampfmitteln belastet sein können, vor der Erstellung von baulichen Anlagen und vor dem Beginn von Tiefbauarbeiten eine Auskunft über mögliche Kampfmittelbelastungen beim LKA des Landes Schleswig- Holstein eingeholt werden. Die betreffenden Gemeinden mit einem allgemeinen Kampfmittelverdacht, d.h. mit bekannten Bombenabwürfen, sind in einer Liste des Innenministeriums aufgeführt.

Timmendorfer Strand ist in dieser Liste nicht aufgeführt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken gegen die durchzuführenden Arbeiten bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Zufallsfunde von Munition nie gänzlich ausgeschlossen werden können. Diese dürfen nicht bewegt oder aufgenommen werden. Die Fundstelle wäre abzusichern und die nächstliegende Polizeidienststelle zu informieren.

4.5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Vom AG werden keine Wasser-, Strom- und sonstige Anschlüsse zur Verfügung gestellt.

Die Entnahme von Bauwasser, die schadlose Ableitung des Bauwassers und die Zuführung von Baustrom sind durch den AN zu beschaffen. Die bereits erteilten Standortzustimmungen berechtigen nicht zur Entnahme von Wasser bzw. Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz oder Gewässer bzw. zur Einleitung von Abwasser in das öffentliche Entsorgungsnetz oder Gewässer.

Ist bei dem Bauvorhaben ein Anschluss geplant, so ist ein entsprechender Antrag an den jeweiligen Rechtsträger zu stellen.

Die Kosten sind mit den Pauschalpreisen der Baustelleneinrichtung abgegolten.

4.6 Lager- und Arbeitsplätze

Ein Baustelleneinrichtungsplan liegt der Ausschreibung bei. Der AN muss die erforderliche Arbeitsstellensicherung, Absperrung der Flächen mit Bauzaun, zusätzliche Festmachvorrichtungen usw. in Eigenregie aufstellen und entsprechend vorhalten (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die Kosten hierfür sind in die Leistungsposition „Baustelle einrichten“ einzurechnen.

In einer Entfernung von bis zu 2 km steht an der B75 eine Lagerfläche der Gemeinde Timmendorfer Strand als Bereitstellungslager zur Verfügung. Die Zwischenlagerung, Beprobung, Wiederverwendung, Verwertung bzw. Entsorgung der anfallenden Bodenmaterialien erfolgt entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Planunterlagen. Die jeweils vorgesehenen Lager- und Bereitstellungsflächen sind zu nutzen. Die Nutzung von Zwischenlagerflächen ist vor Beginn der Maßnahme mit dem AG abzustimmen.

Weitere Lager-, Arbeits- und Baustelleneinrichtungsplätze können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Flächen ist Sache des AN.

Es wird dringend empfohlen vor Abgabe des Angebotes das Baufeld zu besichtigen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen und sich umfassende Kenntnisse über Lage, Zustand, Platzsituation, Zufahrt und alle weiteren, die Kalkulation beeinflussenden, Faktoren zu verschaffen.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 25

4.7 Gewässer

Die jederzeitige schadlose Ableitung des Oberflächenwassers im gesamten Baubereich ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Ableitung bzw. Einleitung von Wasser hat entsprechend den vorliegenden Genehmigungen und den darin enthaltenen Auflagen zu erfolgen. Erforderliche ausführungsbezogene Anzeigen, Abstimmungen und Genehmigungen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig vorzunehmen.

Einleitgenehmigungen in das Schmutzwassersiel (z.B. von Wasch- und Brauchwasser) sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich und selbstständig zu beantragen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch besteht nicht.

Für Schäden gegenüber Dritten hat der AN den AG freizustellen.

4.8 Wind / Welle

Auf entsprechend wechselnde Witterungsverhältnisse ist durch den AN flexibel und schnell sowie in geeigneter Weise zu reagieren bzw. Vorsorge zu treffen.

Für Schäden, welche durch Hochwasser am Eigentum des AN entstehen, übernimmt der AG keine Haftung. Der AG ersetzt dem AN auf Nachweis nur Schäden infolge Hochwasser an fertiggestellten und abgenommenen Bauleistungen.

Mit Angebotsangabe hat der AN zu definieren, bis zu welchen Windstärken, Windrichtungen und Wellenhöhen mit den einkalkulierten schwimmenden Geräten gearbeitet werden kann.

4.9 Baugrundverhältnisse

Im Jahr 2009 wurde im Zuge der Erweiterung des angrenzenden Supermarkts ein Baugrundgutachten des Ingenieurbüros Dr. Lehner + Wittorf erstellt, welches für eine erste Einschätzung der Untergrundverhältnisse herangezogen wurde.

In 2021 wurde speziell für den Pumpwerkstandort Höppnerweg, Ecke Erlenbruchstraße (Familamarkt) ein gesondertes Baugrundgutachten erstellt.

Auf Wunsch der Gemeinde Timmendorfer Strand wurde in 2023 und 2025 das Gutachten um den neuen Standort Höppnerweg, Ecke Poststraße erweitert. Der Geotechnische Bericht I 21325/1 vom 01.06.2026 wurden den Ausschreibungsunterlagen in digitaler Form beigefügt.

Entlang des Untersuchungsgebietes stellt sich eine relativ homogene Baugrundschichtung dar. Landseitig ist der Baugrund durch die Vielzahl von Baumaßnahmen, insbesondere durch den Leitungsbau, geprägt von Auffüllungen. Unterhalb dieses anthropogenen Horizontes sowie wasserseitig stehen Sande und zur Tiefe Geschiebemergel an. Einzelheiten sind dem Geotechnischen Bericht zu entnehmen.

4.9.1 Grundwasser

Wasser wurde als freies Grundwasser oberhalb des bindigen Geschiebemergels angetroffen. Die verfahrensbedingt nicht ausgepegelten Wasserstände wurden auf einem Niveau zwischen rd. NHN ±0,0 m und +0,1 m eingemessen.

Der in den Sanden angetroffene freie Grundwasserleiter korreliert gedämpft und zeitlich verzögert mit dem Wasserstand der Ostsee. Der Mittelwasserstand beträgt etwa NHN ±0,0 m. Die regionalisierten

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 26

Hoch- und Niedrigwasserstände sowie die daraus abgeleiteten Bemessungswasserstände sind dem Geotechnischen Bericht zu entnehmen.

Folgende Hoch- und Niedrigwasserstände der Ostsee sind zudem bekannt.

Die für die einzelnen Bauwerke und Bauzustände maßgebenden Bemessungswasserstände sind den jeweils zugehörigen Plan- und Statikunterlagen zu entnehmen.

4.9.2 Vorhandene Befestigung Zielbaugrube

Oberflächig wurden je nach Lage des Ansatzpunktes in der Parkfläche eine Asphalt- oder Betondecke zwischen 5 cm und 30 cm bzw. bis zu 0,30 m mächtige sandige Auffüllungen mit Beton- und Ziegelresten mit einem Volumenanteil > 10 % angetroffen.

4.9.3 Homogenbereiche

Nach der VOB/C 2019 werden die Bodenklassen gegen Homogenbereiche ersetzt. Der Homogenbereich umfasst einen begrenzten Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Bodenschichten, der vergleichbare Eigenschaften ausweist.

Die Oberflächenbefestigung entlang des Straßenzuges wird von der Bildung der Homogenbereiche ausgeschlossen. Aus der angetroffenen Baugrundschichtung können folgende Homogenbereiche abgeleitet werden:

Homogenbereich Bodenmechanische Eigenschaften

A Auffüllung

B Sande

C Geschiebemergel

D Tonablagerungen

4.10 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

  • entfällt -

4.11 Schutz-Bereiche und -Objekte

Das Baugelände liegt direkt innerhalb eines bebauten Gebietes und der Geräuschpegel der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Transportfahrzeuge ist so gering wie möglich zu halten. Es sind erschütterungsarme Geräte, Maschinen usw. einzusetzen. Insbesondere bei der Wahl der, Bohrgeräte und Pumpen für die Wasserhaltung sind die folgenden Gesetze zu beachten:

• die Verordnung aufgrund des Bundes- Immissionsschutzgesetzes • 11. Verordnung (Emissionserklärung) • Verordnung (Baumaschinenlärm)

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 27

• Verordnung (Verkehrslärmschutzverordnung) • Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm (enthalten die Emissionsrichtwerte für Betonmischeinrichtungen, Kompressoren, Betonpumpen, Planierraupen, Bagger, Drucklufthämmer usw.)

Zusätzlich ist die Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstigen Immissionen ist auf der Homepage der Gemeinde Timmendorfer Strand abrufbar zu berücksichtigen.

Allgemein gilt § 5 der WHG: „Allgemeine Sorgfaltspflichten: Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden.“

Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß einzuschränken.

Bei der Bauausführung dürfen an bestehenden Objekten, z.B. Gebäuden, Einfriedungen, Anlagen und Leitungen, etc. keine Schäden entstehen. Der AN hat seine Geräteauswahl entsprechend vorzunehmen und einzusetzen. Es sind Baugeräte bzw. -verfahren zu wählen, die möglichst erschütterungsarm arbeiten. In Bereichen mit besonders gefährdeten Objekten sind ggf. zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Lärm- und Staubschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des Angebotes abgegolten.

Die Auflagen der Naturschutzrechtlichen Genehmigung und der Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sind zu beachten. Mehraufwendungen aufgrund der Auflagen der Genehmigungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Eine besondere Vergütung wird für die o. g. Leistung nicht gewährt.

4.12 Schutzgebiete

Der Bebauungsbereich befindet sich

nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet

nicht in einem Landschaftsschutzgebiet

nicht in einem Naturschutzgebiet

4.13 Bäume

Im direkten Einbaubereich des neuen Pumpwerkes befinden sich keine Bäume.

Während der Bauarbeiten sind umliegende Bäume im Baustellenbereich/Parkplatz/Saunaring zu schützen. Zur Freihaltung von Lichtraumprofilen im Baustellenbereich, müssen die gekennzeichneten Bäume im Vorfeld beschnitten werden.

Siehe Lageplan Baustelleneinrichtung.

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4.14 Biotope

Die Vorgaben bzw. Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans, der Artenschutzprüfung und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung sind bei der Baudurchführung zwingend zu beachten.

In der unmittelbaren Nähe zum Baufeld befinden sich geschützte Dünen. Diese wertvollen Biotope sind vor Baubeginn in diesem Bereich durch einen Bauzaun abzugrenzen. Dies erfolgt in Abstimmung mit der biologischen Baubegleitung und wird durch diese überprüft.

Ansonsten befindet sich das Bauvorhaben außerhalb von Schutzgebieten.

4.15 Anlagen im Baubereich

4.15.1 Allgemeines

In der Planungsdokumentation ist ein Leitungsplan mit allen vorhandenen und geplanten Leitungen, Kabeln, Schutzrohren usw. nach Angaben der Medienträger enthalten.

Der Leitungsplan darf nur zur Information dienen, da keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben zu den Leitungsbeständen übernommen werden kann. Der AN ist deshalb verpflichtet, sich vor Baubeginn zum Leitungsbestand der Medienträger örtlich einweisen zu lassen und Schachtscheine zu beantragen.

Erschwernisse aus dem Vorhandensein aller im Baustellenbereich befindlichen Leitungen und Kabel werden nach Aufwand gesondert vergütet.

4.15.2 Bestehende Anlagen zur Trinkwasserversorgung

Folgende vorhandene Trinkwasserleitungen befinden sich im Planungsbereich:

Lagevorhandene Leitunggeplante Maßnahmen
HöppnerwegDN400 STkeine

4.15.3 Bestehende Abwasserableitungsanlagen

Folgende vorhandene Abwasserleitungen befinden sich im Planungsbereich:

Lagevorh. LeitungFließrichtunggepl. Maßnahme
1. Schmutzwasserkanal
HöppnerwegDN600 StzSüdenKeine
2. Regenwasserkanäle
HöppnerwegDN200 BSüdenKeine
HöppnerwegDN300 B DLNordenUmverlegung

Die genaue Lage der Niederschlagswasser Druckleitung ist vor Bohrbeginn zu ermitteln und die entsprechend Leistungsverzeichnis umzuverlegen.

4.15.4 Sonstige vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen

Alle bekannten Ver- und Entsorgungsleitungen wurden grafisch aus Unterlagen der Eigentümer bzw. Betreiber übernommen und sind im koordinierten Leitungsplan dargestellt. Neben den o.g. Anlagen existieren folgende in Betrieb befindliche Leitungssysteme:

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Eigentümer/Betreibervorhandene Leitungen
Global ConnectLeitungskabel 2xDA50 PE-HD
GasHD 200 St (Höppnerweg)
Westnetz10 NAKBA 3x120 A35 3x50 A35 3x200

Im Baubereich vorgefundenen Kabel sind in Abstimmungen mit dem Eigentümer und Betreiber zu sichern.

  1. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

5.1 Verkehrssicherung

Die Arbeitsstellensicherung der jeweiligen Arbeitsbereiche sowie die der BE-Fläche ist zu Beginn der Arbeiten aufzustellen. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die in den Plänen dargestellten Flächen. Für die Trennung zum öffentlichen Bereich ist ein Bauzaun aufzustellen. Die Toranlagen sind nach Arbeitsende wieder zu schließen.

Der Arbeitsbereich und die Lagerflächen können durch Bauzaunelemente abgegrenzt werden.

Beim Transport von Bodenmassen darf unter keinen Umständen eine Verschmutzung der öffentlichen Verkehrswege auftreten. Durch den AN sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um eine Verschmutzung der genutzten Straßen zu verhindern.

Werden diese nicht getroffen, wird zu Lasten des AN vom AG ein Dritter zur Beseitigung beauftragt.

Für durch Verschmutzung der Straßen eintretende Verkehrsunfälle haftet der AN.

Die Unterhaltung der Wege ist in die entsprechenden Ordnungszahlen einzurechnen.

5.2 Bauzeit, Bauablauf

Festlegungen zum Beginn und Abschluss der Baumaßnahme sind im Bauvertrag enthalten.

Ein detaillierter Bauzeitenplan ist vom AN aufzustellen und mit dem AG/ ÖB laufend abzustimmen. Die Kosten hierfür sind im Angebot zu berücksichtigen.

Die Gestaltung des Bauablaufs obliegt dem AN. Die Terminpläne der vorlaufenden bzw. parallel arbeitenden Gewerke sind zu berücksichtigen

Die Gestaltung des Bauablaufs ist unter Berücksichtigung der Ausführungsplanung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen auszuführen. Im Folgenden wird ein grober Vorschlag für den Bauablauf der beiden Bauwerke dargestellt und erläutert:

• Technische Bearbeitung • Arbeitsvorbereitung (Baustelle und Lagerplatz einrichten) • Arbeitsstellensicherung • Nachvermessung und Kontrolle der Abmessungen in der Örtlichkeit • Herstellung BE Strand • Herstellung Bodenlager Strand

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• Herstellung Leitungsgraben Ostsee • Leitungsverlegung Ostsee • Herstellung Auftriebssicherung • Herstellung Schutzabdeckung unter Wasser • Herstellung Kolkschutz • Herstellung Anschlussbaugrube SPW Strand • Durchdringung / Abdichtung Spundwand • Abdichten Druckrohrleitung wasserseitig • Herstellung BE-Fläche Strand auf +3,0 mNHN, hochwassersicher • Herstellung Startbaugrube • Herstellung wasserdichter Anschluss an Anschlussbaugrube • Oberflächenaufbruch und anschließende Wiederherstellung im Bereich der öffentlichen Straßen • Umverlegungsarbeiten von vorhandener, unterirdischer Infrastruktur • Herstellung Zielbaugrube Höppnerweg • Rohrvortrieb • Herstellung Druckrohrleitung landseitig • Verbinden land-/wasserseitiger Druckrohrleitung • Rückbau der temporären Vortriebseinrichtungen und Aussteifungen der Startbaugrube • Teilrückbau der Bohrpfahlwand, des Dichtblocks und der Spundwand gemäß Planunterlagen • Herstellung des Fertigteilschachtes DN 3500 einschließlich Schachtausstattung und Anschluss der Druckrohrleitung • Verfüllung der Startbaugrube • Wiederherstellung Strandabschnitt

Es ist grundsätzlich Sache des AN, Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG festzulegen. Der AN koordiniert eigenverantwortlich seine eigenen und sämtliche von ihm beauftragten Gewerke. Es finden regelmäßige Baubesprechungen mit verantwortlichen Vertretern des AN, der BÜ und des AG statt.

Zeitliche Trennungen von einzelnen Leistungen, die sich aus dem Bauablauf oder dem Baufortschritt ergeben, werden nicht separat vergütet (z.B. mehrmaliges Umsetzen, getrennte Baufelder usw.).

5.3 Vermessung

Es werden dem AN keine Höhenfestpunkte oder Absteckungsachsen in der Örtlichkeit übergeben. Die Absteckung obliegt dem AN.

Die genaue Lage der Achse ist durch den AN einzumessen. Erforderliche Absteckungsachsen sind durch den AN eigenständig zu erstellen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch besteht nicht. Im Übrigen hat der AN alle vermessungstechnischen Arbeiten, auch Dritter, sofern deren Arbeiten nach Lage und Höhe von der Baumaßnahme abhängig sind, vollverantwortlich durchzuführen.

Nach Fertigstellung der Arbeiten sind durch den AN bauwerksbezogene Bestandszeichnungen im .dxf- Format zu fertigen und digital zu übergeben. Der AN integriert seine Werk- und Montageplanung.

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5.4 Wasserhaltung

Der AN muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass keine Verunreinigungen jeglicher Art in die Gewässer bzw. das Grundwasser gelangen.

Das Abfangen, Sammeln und schadlose Ableiten von Oberflächenwasser ist gemäß der VOB/ Teil C grundsätzlich eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.

5.5 Baubehelfe

Baubehelfe sind, sofern notwendig, einzusetzen. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind dabei zu beachten. Baubehelfe sind so zu gestalten, dass die Bauarbeiten, der örtliche Verkehr und die Umwelt weder behindert noch in irgendeiner Form während der Arbeiten gefährdet werden. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise der entsprechenden LV-Positionen einzurechnen.

Alle erforderlichen Anträge, Unterlagen, Nachweise und Genehmigungen etc. der Baubehelfe und deren Gründungen sind durch den AN zu erstellen, statische Nachweise und Berechnungen sind in geprüfter Form einzureichen.

5.6 Schal- und Bewehrungspläne

Die erforderlichen Ausführungsstatiken sowie die zugehörigen Schal- und Bewehrungspläne für die Start- und Zielbaugrube sowie für die weiteren statisch relevanten Bauteile sind durch den AN auf Grundlage der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Entwurfsplanung und der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses zu erstellen bzw. fortzuführen und entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses prüfen zu lassen..

5.7 Stoffe, Bauteile, Verfahren

5.7.1 Allgemein

Es dürfen nur den Vorschriften entsprechende Stoffe und Materialien verwendet werden. Die Eignung der verwendeten Stoffe und Bauteilen ist durch Zertifikate o.ä. nachzuweisen. Zugelassen sind nur solche Stoffe und Materialien, welche einer Güteüberwachung unterliegen. Auf Anordnung ist der Nachweis der Güteüberwachung dem AG vorzulegen.

Stoffe, deren Herstellung und Verwendung nicht durch Normen, Zulassungen oder Prüfzeichen geregelt sind, bedürfen einer Verwendungszustimmung des AG.

Im Leistungsverzeichnis sind bei Angebotsabgabe die Herstellerfabrikate einzelner verwendeter Bauteile zu benennen. In den entsprechenden Leistungspositionen wird diese Angabe separat abgefordert. Bei fehlenden Angaben kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden

Solange die Lieferung eines Bauteils nicht gesondert als Position aufgeführt ist, ist sie in die Position des Bauteils mit einzurechnen, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist. Grundsätzlich ist nur der Einsatz von Neumaterial zulässig.

5.7.2 Beton

Die Ingenieurbauwerke sind aus Beton C30/37 und C50/60 herzustellen. Bewehrung aus Betonstahl B500A. Die zu berücksichtigenden Expositionsklassen sind im Leistungsverzeichnis angegeben. Die Anmeldung der Baustelle zur Fremdüberwachung ist dem AG rechtzeitig nachzuweisen.

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 32

Der zum Einsatz kommende Beton wird der Überwachungsklasse 2 zugeordnet. Es ist ein entsprechender Eignungsnachweis nach den allgemein gültigen Richtlinien vorzulegen. Die Zusammensetzungen von Betonrezepturen einschließlich aller Zuschläge und eventueller Zusatzmittel sind dem AG vor Ausführungsbeginn zur Zustimmung vorzulegen. Die Farbvorgabe ist hellgrau. Muster sind durch den AG freizugeben.

Die Art und die Dauer der Nachbehandlung von Beton hat nach ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 2 – Bauausführung Nummer 7.5 – Nachbehandlung und Schutz sowie nach den Grundsätzen der „Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton (aktuelle Fassung) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStB) zu erfolgen. Die trotz sorgfältiger Nachbehandlung auftretenden Risse sind nach ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 5 zu verpressen.

5.7.2.1 Betonzuschläge

Es gilt die ZTV Ing Teil 3.

5.7.2.2 Transportbeton

Die Verwendung von Transportbeton wird zugelassen. Es sind die Hinweise für die Verwendung von Transportbeton im Brückenbau genau zu beachten. Dem Betonliefervertrag sind Eignungsprüfungszeugnisse für jede Betonsorte, die zur Verwendung kommt, beizufügen. Betonsorten mit 0/16 Korn sind im Bereich hoher Bewehrungsdichten einzusetzen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

5.7.3 Baustahl

Die Start- und Zielbaugruben werden durch Gurtungen und Aussteifungen gesichert. Die Ausführungsplanung ist durch eine Werk- und Montageplanung nachzuweisen.

Stahlgüten, Profile und Abmessungen der Gurtungs- und Aussteifungskonstruktionen sind den jeweils zugehörigen Plan-, Statik- und LV-Unterlagen zu entnehmen. Für die Startbaugrube ist für Gurtung und Aussteifung Stahlgüte S235 vorgesehen. Für die Zielbaugrube gelten die Festlegungen der zugehörigen Entwurfsplanung und Statik.

Für die Herstellung der Stahlkonstruktionen gilt die Ausführungsklasse EXC2 mit entsprechenden Schweißzertifikaten gemäß DIN EN 1090-2. Die Stahlbauarbeiten sind in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung bauaufsichtlich eingeführten Ausgaben der folgenden Normen und Regelwerke auszuführen:

• DIN EN 1993 • DIN EN 1090

Ebenso sind die Normen und Regelwerke, auf welche die oben genannten Normen und Regelwerke verweisen, sowie weitere Vorgaben dieser Baubeschreibung zu beachten.

Die lückenlose Nachverfolgbarkeit der Materialien und Bauteile nach DIN EN 1090 muss sichergestellt sein und obliegt der Verantwortung des AN. Die lückenlose Nachverfolgbarkeit beinhaltet ggf. auch beglaubigte Übersetzungen fremdsprachiger Prüfzeugnisse oder Bescheinigungen etc. Es sind Prüfbescheinigungen bzw. Konformitätsnachweise aller Grundwerkstoffe mit Abnahmeprüfzeugnis (APZ) 3.2 nach DIN EN 10204 vorzulegen.

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Schweißzusatzwerkstoffe sind mit Prüfbescheinigung 3.1 nach DIN EN 10204 nachzuweisen. Zusätzlich zur werkseigenen Fertigungsüberwachung durch den AN behält sich der AG vor, eine Fremdüberwachung der Herstellung des AN vorzunehmen, wenn er dies für erforderlich hält. Dem AG und seinen Vertretern ist jederzeit vollumfänglich Zutritt zur Fertigung und Einblick in die Dokumentation der werkseigenen Qualitätssicherung zu geben. Anfallende Kosten durch übermäßig hohen Prüfaufwand trägt der AN. Der Fertigstellungstermin im Werk ist dem AG so frühzeitig anzugeben, dass erforderlichenfalls die Werksabnahme vor dem Verladen der Stahlkonstruktion vorgenommen werden kann.

Geometriekontrolle, Nachweis der Maßhaltigkeit, Abweichungen von der Solllage (Imperfektion) etc. sind vom AN nach den vorzulegenden Prüfplänen durchzuführen.

Vor Auslieferung der einzelnen Stahlbauteile sind Lieferfreigabebescheinigungen für Teilleistungen zu erstellen, die folgende Angaben zum jeweiligen Objekt enthalten:

• - Auftraggeber und Bauobjekt • - Herstellerfirma / Schweißen / Korrosionsschutz • - Komponente • - Zeichnungs-Nr. mit Revisionsindex

Auf der jeweiligen Lieferfreigabebescheinigung sind mindestens folgende Bestätigungen zu vermerken:

• - die planmäßige Ausführung der Schweißarbeiten gemäß Schweißplan • - die planmäßig durchgeführten zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen gemäß • - freigegebenem Prüfplan • - die planmäßig durchgeführten Maßkontrollen • - eine Auflistung sämtlicher Abweichungen

Bei Fertigung, Transport und Montage werden ggf. Hilfskonstruktionen wie Lehren, Schablonen, Traggerüste, Abstrebungen etc. erforderlich. Diese sind durch den AN zu planen, herzustellen und einzusetzen. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung.

Erforderliche Schweißnähte sind auf den Ausschreibungsplänen dargestellt. Schweißnähte sind unter Beachtung der DIN EN 1090-2 und DIN EN 1993-1-8 durch den AN auf Grundlage der beigefügten statischen Berechnung vorzubereiten, auszuführen, zu prüfen und zu dokumentieren. Schweißpläne sind nach DIN EN ISO 3834 zu erstellen und dem AG zur Ansicht vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen. Für die Herstellung der Baustellenschweißnähte sind wetterfeste Einhausungen zu verwenden. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.

Schweißnahtprüfungen sind gemäß DIN EN 1090-2 Kapitel 12.4 und gemäß freigegebenem Schweißnahtprüfplan unter Beachtung der erforderlichen Ausführungsklasse EXC2 vom AN durchzuführen. Durch den AN ist ein Schweißnahtprüfplan mit den anzuwendenden Prüfverfahren, Prüfklassen und Prüfumfang mit eindeutiger Zuordnung auf die Schweißnaht zu erstellen.

Baustellenschweißnähte (auch Feldwerkstatt) sind zu 100% zu prüfen. Alle Schweißnahtprüfungen werden über die bauwerksbezogene Pauschalposition „Schweißnahtprüfung durchführen“ gesondert vergütet. Die Prüfungen sind zu dokumentieren, die Dokumentationen sind dem AG, der Bauüberwachung und dem Prüfingenieur unverzüglich vorzulegen. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten sind entsprechende Reparaturvorschläge durch den AN zu erarbeiten und, falls erforderlich, rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

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5.7.4 Vortriebsrohre

Die Vortriebsrohre müssen für die auftretenden Presskräfte geeignet sein, den statischen Nachweis erfüllen und für die vorgesehene Nutzung zugelassen sein.

Rohrwerkstoff entsprechend Leistungsverzeichnis.

Die zulässigen Vortriebskräfte dürfen nicht überschritten werden.

5.7.5 Schmierung

Der Auftragnehmer hat erforderliche Schmiermaßnahmen selbst festzulegen. Die verwendeten Schmiermittel dürfen Boden und Grundwasser nicht nachteilig beeinflussen. Nicht verbrauchte Suspensionen sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

5.7.6 Druckrohrleitung

Die Druckrohrleitung ist sowohl im seeseitig offen verlegten Abschnitt als auch im landseitig in das Vortriebsrohr DN 1600 eingezogenen Abschnitt aus Rohren aus PE 100-RC herzustellen.

Es sind PE-100-RC-Vollwandrohre entsprechend DIN EN 12201 einzusetzen. Ein zusätzlicher Schutzmantel ist nicht erforderlich.

Für die Druckrohrleitung gelten folgende Mindestanforderungen:

• Werkstoff: PE 100-RC

• Rohraußendurchmesser: DA 1000 mm

• SDR-Klasse: SDR 17

• Nenndruck: PN 10

• Nennwanddicke: 59,3 mm

Sofern sich aus den statischen und konstruktiven Nachweisen für Transport, Rohreinzug, Einschwimmen, Absenken, Ballastierung oder Ringraumverfüllung höhere Anforderungen ergeben, ist eine entsprechend größere Wanddicke bzw. kleinere SDR-Klasse vorzusehen.

Die Rohrverbindungen sind durch Heizelementstumpfschweißen herzustellen. Die Schweißarbeiten sind entsprechend DVS 2207-1 und DIN EN ISO 21307 durch qualifiziertes Personal mit geeigneten und kalibrierten Schweißgeräten auszuführen. Sämtliche Schweißverbindungen sind zu kennzeichnen und in einem Schweißprotokoll zu dokumentieren.

Nach Herstellung sind die Druckrohrleitungen einer Dichtheits- und Innendruckprüfung zu unterziehen. Die Abnahmeprüfung erfolgt entsprechend DIN EN 16932-2; die Innendruckprüfung der PE- Druckrohrleitung ist in Anlehnung an DIN EN 805:2026-03 für viskoelastische Rohrleitungen durchzuführen. DIN EN 16932-2 ist die einschlägige Norm für Druckentwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden; für neue Abwasserdruckleitungen wird für die Innendruckprüfung auf das Verfahren nach DIN EN 805 zurückgegriffen.

Die seeseitige und die landseitige Druckrohrleitung sind jeweils als gesonderter Prüfabschnitt einer Dichtheits- und Druckprüfung zu unterziehen.

Der Prüfdruck beträgt 2,0 bar, bezogen auf den Tiefpunkt des jeweiligen Prüfabschnittes.

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Die Prüfung ist nach vollständiger Herstellung des jeweiligen Prüfabschnittes und vor dem endgültigen Verschließen bzw. unzugänglichen Überdecken der Rohrleitung durchzuführen. Beim landseitigen Rohrabschnitt ist die Prüfung nach dem Rohreinzug und vor der Ringraumverfüllung durchzuführen.

Die Durchführung erfolgt nach den einschlägigen Regelwerken und Herstellervorgaben. Die Prüfung ist vor dem endgültigen Verschließen bzw. Verfüllen der Leitung so durchzuführen, dass festgestellte Undichtigkeiten noch zugänglich und fachgerecht zu beseitigen sind. Die Prüfergebnisse sind vollständig zu protokollieren und dem Auftraggeber zu übergeben.

Der Ringraum zwischen dem Vortriebsrohr DN 1600 und der eingezogenen Druckrohrleitung DA 1000 ist nach Abschluss des Rohreinzuges vollständig und hohlraumfrei mit einem pumpfähigen, volumenbeständigen und grundwasserverträglichen mineralischen Verfüllstoff geringer Festigkeit zu verfüllen. Der Verfüllstoff ist auf den Werkstoff und die Tragfähigkeit der Druckrohrleitung abzustimmen.

Das Verfüllkonzept einschließlich Verfüllabschnitten, Verfüll- und Entlüftungsleitungen, Rezeptur, Förderwegen, zulässigen Verfülldrücken, Auftriebssicherung und Nachweis der Druckrohrleitung gegen die Beanspruchungen aus dem Verfüllvorgang ist im Rahmen der Technischen Bearbeitung durch den Auftragnehmer aufzustellen und vor Ausführung zur Prüfung vorzulegen.

Die Verfüllung ist druck- und mengenkontrolliert durchzuführen und zu dokumentieren. Der maximal zulässige Verfülldruck darf an keiner Stelle überschritten werden. Das Produktrohr ist während des Verfüllvorganges gegen Aufschwimmen und Lageänderungen zu sichern.

5.7.7 Abfälle

Abfälle fallen in verschiedenen Bereichen der Baumaßnahme an. Die Wiederverwendung / Wiederverwertung / Entsorgung ist im Leistungsverzeichnis berücksichtigt.

Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttbehältern zu sammeln. Der Schutt wird Eigentum des AN und ist entsprechend dem Abfallwirtschaftsgesetz einer Wiederverwertung zuzuführen.

5.7.8 Winterbau

Alle im Folgenden beispielhaft aufgeführten Leistungen sowie weitere zusätzlich erforderliche Aufwendungen für einen durchgehenden Baustellenbetrieb unter Witterungsbedingungen, die innerhalb des statistischen Zwanzigjahresmittels auftreten, sind in die Position der BE einzukalkulieren, sofern sie nicht als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.

• Auf-, Ab- und Umbau sowie Vorhaltung von Winterbau-Schutzbauvorkehrungen

• Auf-, Ab- und Umbau, Vorhaltung und Betrieb von Winterbau-Betriebseinrichtungen (Beheizungsanlagen etc.)

• Zusätzliche Aufwendungen zur Wiederaufnahme der Arbeiten nach witterungsbedingten Unterbrechungen durch Frost, Schnee, Eis etc.

5.7.9 Beweissicherung

Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Beweissicherung entsprechend den hierfür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses durchzuführen. Der vorhandene Zustand der im Einflussbereich der Baumaßnahme liegenden Gebäude, Verkehrsflächen, Wege und sonstigen baulichen Anlagen ist beweisfähig zu dokumentieren.

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Art und Umfang der Beweissicherung sowie die erforderlichen Rissmonitore richten sich nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.

5.7.10 Sicherungsmaßnahmen

Offene Baugruben sind durch einen Bauzaun zu sichern.

5.7.11 Belastungsannahmen

Die Belastungsannahmen sind den jeweils zugehörigen, mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Entwurfsstatiken zu entnehmen.

5.7.12 Vermessungsleistungen / Aufmaßverfahren

Die örtlichen Aufmaße, die Aufbereitung der Daten, die Massenermittlung und die Abrechnung hat auf Grundlage der REB-VB 23.003 allgemeine Bauabrechnung und im Beisein der örtlichen Bauüberwachung zu erfolgen.

Die Abgabe der Schlussrechnung erfolgt in standfesten Ordnern und Rückenschild mit Projektbezeichnung sowie Auftragsnummer. Schlussrechnungen haben folgenden Aufbau:

Register: 1. Rechnung 2. Massenermittlung 3. Aufmaße 4. Stundenlohn 5. Lieferscheine 6. Abrechnungszeichnungen 7. Bautagebuch 8. Prüfungen/ Nachweise

Der Rohrvortrieb ist permanent geodätisch zu überwachen.

Die Steuerdaten sind fortlaufend aufzuzeichnen.

Dem Auftraggeber sind vorzulegen:

• Achsprotokolle

• Höhenprotokolle

• Steuerprotokolle

• Presskraftprotokolle

Der Auftragnehmer hat Maßnahmen zu treffen, um Bodenbewegungen /Setzungen zu minimieren.

Werden Grenzwerte überschritten, ist der Vortrieb unverzüglich einzustellen und der Auftraggeber zu informieren.

5.8 Ergänzende Hinweise zum Leistungsverzeichnis

Grundsätzlich sind Ordnungszahlen aus anderen Titeln übergreifend auf alle Abschnitte des gesamten Leistungsverzeichnisses anzusetzen. Sind in den einzelnen Abschnitten die entsprechenden Positionen für die Abrechnung einer Leistung nicht vorhanden, so sind zutreffende Leistungspositionen (falls vorhanden) aus anderen Abschnitten gültig. Diese führen zu keinem zusätzlichen Vergütungsanspruch.

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Weitere Hinweise sind im Leistungsverzeichnis für einzelne Positionen enthalten.

5.9 Mindestbedingungen für Nebenangebote

Nebenangebote zur Herstellung der wasserdichten Baugrube sind zugelassen, sofern sie formal den Bewerbungsbedingungen entsprechen (u.a. ausführlich erläutert, technisch gleichwertig). Nebenangebote sind nur mit Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Die technische Gleichwertigkeit muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen sein.

Technische Mindestbedingungen:

• Gleiche Form und lichte Innenabmessungen

• Gleiche lichte Baugrubentiefe

• Dichtheit der Baugrube < = 1,5 l/(s * 1000 m²) bezogen auf die gesamte Baugrubeninnenfläche (Achse Bohrpfahlwand und Sohle)

• Gebrauchstauglich als Startbaugrube für den Rohrvortrieb

• Gebrauchstauglich als Zielbaugrube für den Rohrvortrieb als auch für die spätere Pumpstation.

• Gleicher Baubeginn, gleiches Bauende

• Vor- und Nachteile der Nebenangebote (finanziell, zeitlich, sonstige) sind ausführlich zu beschreiben.

5.10 Mindestbedingung für die Urkalkulation

Die Urkalkulation muss als Grundlage für die Vergütungsberechnung, insbesondere von etwaigen Nachträgen den Kalkulationslohn, Zuschlagssätze für allgemeine Geschäftekosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Zuschlagssätze auf Lohn, auf Stoffkosten, aus Gerätekosten und Nachunternehmerleistungen und positionsweise die Anteile Lohn, Stoffkosten, Geräte (je Gerät, unter Angabe der Gerätebezeichnung) und die Zeitansätze erkennen lassen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

Die Angebots- und Urkalkulation ist mit dem Angebot abzugeben.

5.11 Vorschriften, Arbeitssicherheit

Die Arbeiten sind durch den Auftragnehmer so zu koordinieren und zu beaufsichtigen, dass keine Gefährdungen für die Arbeitskräfte, unbeteiligte Dritte, andere Bauwerke oder Sachwerte entstehen.

Rangfolge:

• Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung) • ZTV-Ing. • VOB Teile A-C • DIN Normen

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  1. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

6.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Planungs- und Entwurfsunterlagen

Die nachfolgend aufgeführten Planungs- und Entwurfsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und dienen als Grundlage der Angebotsbearbeitung. Die statischen Berechnungen der Start- und Zielbaugrube stellen Entwurfsplanungen dar. Die vollständige technische Bearbeitung und Ausführungsplanung ist entsprechend den Vorgaben dieser Baubeschreibung und des Leistungsverzeichnisses durch den Auftragnehmer zu erbringen.

Teil A – Baugrube Pumpwerk Höppnerweg:

AnlageBlattBezeichnungMaßstab
1Übersichtspläne
1Übersichtskarte1 : 10.000 / 100.000
2Lagepläne
1koordinierter Leitungsplan1 : 250
2Absteckplan-Zielbaugrube1 : 100
3Verbau Zielbaugrube1 : 100
4Baustelleneinrichtung Zielbaugrube1 : 100
5Leitungsumverlegung1 : 100
6GR & Schnitt Zielbaugrube1 : 50 / 25
7Höhen- und Bestandsplan Zielbaugrube1 : 250
8Leitungsbestandsplan1 : 250
9Aufbruchplan1 : 100
3Sonstige Unterlagen
1Statik Zielbaugrube

Teil B – Startbaugrube und Druckrohrleitung

AnlageBlattBezeichnungMaßstab
1Lagepläne
1Übersichtskarte1 : 5.000
2aÜbersichtslageplan1 : 2.000
3Lageplan Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 11 : 500
4aLageplan Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 21 : 500
5aLageplan Druckrohrleitung Endzustand1 : 500
6Lageplan BE-Fläche Bauphase 11 : 200
7aLageplan BE-Fläche Bauphase 21 : 200
2Längsschnitte
1Druckrohrleitung Bauzustand Bauphase 11 : 500
2aDruckrohrleitung Bauzustand Bauphase 21 : 500
3aDruckrohrleitung Endzustand1 : 500

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Gemeinde Timmendorfer Strand BAUBESCHREIBUNG Einleitbauwerk Höppnerweg Seite 39

AnlageBlattBezeichnungMaßstab
3Detailpläne
1aDetailplan Startbaugrube1 : 100
2Detailplan Zielbaugrube1 : 100
3Regelquerschnitte offene u. geschlossene Bauweise1 : 50
4Querschnitte Bauphasen1 : 100
5Querschnitte Mindestabstände Rohrvortrieb1 : 100
6Detailplan Startbaugrube Bauphasen1 : 100
4Bodenmanagement
1aLageplan Bodenmengen1 : 500
5Statische Berechnungen Startbaugrube, Bericht I21326/7, Stand 27.08.2026
6Sonstige Unterlagen
1Geotechnischer Untersuchungsbericht I21325/1 vom 01.06.2026

6.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Nach Zuschlagserteilung ist vom AN einzureichen:

• Bauzeitenplan

• Ausführungsstatik

• Werk- und Montageplanung

• Zahlungsplan

• Baustelleneinrichtungsplan

• Bodenabfuhrkonzept (Vorbehandlung, Geräte- und Fahrzeugart, Häufigkeit, Trasse, Berücksichtigung im Bauablaufplan)

• Geräteliste aller zum Einsatz kommenden Baugeräte, weiterhin technische Beschreibung der Hauptgeräte wie Bohrgeräte, Bagger

• Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft

• Bestandszeichnungen (mit der Schlussrechnung)

Dem vom AG beauftragten SiGeKo ist bei Bedarf Einblick in die Gefährdungsanalysen des AN nach ArbSchG einschl. der Betriebsanweisungen zu gewähren. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die jeweiligen Einzelpositionen einzurechnen.

Für die Bauzeit ist ein termingerecht koordinierter Bauzeitenplan auf der Grundlage der Ausführungsfristen vom AN aufzustellen. Für die Baustelleneinrichtung ist ein Baustellen- einrichtungsplan 12 Tage nach Auftragsvergabe aufzustellen und vom AG anerkennen zu lassen.

Die Übergabe der geforderten Planunterlagen an den AG erfolgt in Papierform sowie digital auf CD / DVD im Format *.pdf und *.dwg / *.dxf (Version 2010).

6.2.1 Bauzeitenplan

Der AN hat eine detaillierte Bauablaufplanung unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Termine aufzustellen. Der Bauzeitenplan ist umgehend, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Bauanlaufberatung, dem AG bzw. der BOL/BÜ zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge voneinander und der kritische Weg sind darzustellen. Der

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Bauzeitenplan ist während der Bauausführung entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses fortzuschreiben. Bei Bauverzug ist der Bauzeitenplan durch den AN innerhalb von 1 Woche zu aktualisieren.

6.2.2 Werk- und Montageplanung

Die Werk- und Montageplanung ist auf Grundlage der Vergabeunterlagen sowie der vom AG bereitgestellten Planungs- und Entwurfsunterlagen zu erstellen. Abweichende Konstruktionen und Bauteile des Haupttragwerkes sind vor Ausführung mit dem AG abzustimmen.

6.2.3 Bestandsübersichtszeichnung

Bis zur Abnahme sind dem AG und der BOL/BÜ folgende Revisions-/ Bestandspläne vorzulegen (3- facher Prüfausfertigung):

  • Revisionsplan / Lageplan im Maßstab 1:100

  • Revisionsplan / Schnitte / Details im Maßstab 1: 10 / 50

Für die Erstellung der Revisionspläne kann auf Daten und Pläne des AG zurückgegriffen werden. Die Pläne sind auf das Vermessungsnetz (ETRS 89 / UTM 32N) auszurichten. Sämtliche Höhen sind auf Normalhöhennull (NHN) zu beziehen.

Die Übergabe der Bestandsunterlagen an den AG erfolgt in Papierform sowie digital auf CD/DVD im Format *.pdf und .dwg/.dxf.

6.2.4 Dokumentation

Nach Abschluss sind mindestens vorzulegen:

• Bestandsplan • Vermessungsprotokolle • Presskraftdiagramme • Vortriebsprotokolle • Materialnachweise • Rohrprüfzeugnisse • Dichtheits- und Druckprüfprotokolle • Übergabeprotokoll

6.2.5 Digitalisierte Lichtbilder herstellen

Die Fotos sind in digitaler Form im JPEG-Format auf einem mit dem AG abgestimmten Datenträger zu übergeben. Art, Umfang und Übergabeintervalle richten sich nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses. Als Ergänzung der Bestandsunterlagen sollen Lichtbilder eine umfassende Information der wichtigen Bauzustände wiedergeben, nicht mehr sichtbare wesentliche Konstruktionsteile darstellen und das Bauwerk nach Fertigstellung in seinen wichtigsten Merkmalen in seiner Umgebung zeigen. Der Zeitpunkt der Aufnahmen ist somit, abhängig von den Bauzuständen, vom AN in Abstimmung mit dem AG festzulegen.

Die Aufnahmen müssen formatfüllend, scharf und kontrastreich den Gegenstand der Aufnahme darstellen. Die Kennzeichnung und Datierung sind sicherzustellen. Die Vergütung erfolgt gemäß der entsprechenden OZ.

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  1. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

7.1 Allgemein

Für die Durchführung der Arbeiten ist die VOB vereinbart. Die Allgemeinen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) gemäß VOB/C sind vertraglich einzuhalten.

Die vorgenannten Leistungen umfassen insbesondere die Regelungen folgender Vertragsbedingungen:

  • ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“
  • ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“
  • ATV DIN 18331 „Betonarbeiten“
  • ATV DIN 18459 „Abbruch- und Rückbauarbeiten“
  • ATV DIN 18319 „Rohrvortriebsarbeiten“

Zusätzlich gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen des Erd- und Straßenbaues sowie des Wasserbaus. Für mineralische Baustoffe gilt die TL SoB-StB, TL Gestein-StB sowie die TL BuB E-StB. Für die Herstellung von Pflasterflächen gilt die ZTV Pflaster-STB 20, die TL-Pflaster-StB.

Betreffende Zusätzliche Vertragsbedingungen sind nachfolgend aufgelistet:

  • ZTV E-StB „Erdarbeiten im Straßenbau“
  • ZTV SoB-StB „Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“
  • ZTV-Ing „Ingenieurbauten“

Zusätzlich zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) gelten die nachfolgend genannten Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen in der bei Angebotsabgabe maßgebenden Fassung.:

  1. Stand der Technik
  2. Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (UVV und ArbStVO)
  3. Die einschlägigen DIN- Vorschriften

7.2 Sonstige Leistungen

Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung keine andere Aussage getroffen wird.

7.3 Abfallentsorgung

Soweit im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Regelungen oder Positionen vorgesehen sind, gehen bei den Arbeiten anfallende Abfallstoffe, wie z. B. Bauschutt, Beton, Unrat, Steine, Plastik und dergleichen, in das Eigentum des AN über und sind einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.

Die erforderlichen Entsorgungs- und Verwertungsnachweise sind vorzulegen. Die Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Regelungen des Leistungsverzeichnisses.

7.4 Prüfungen

Der Termin für die Durchführung der Prüfungen ist der Bauleitung mindestens zwei Tage vorher anzukündigen und mit der Bauleitung abzustimmen. Die Kosten für die von der Bauleitung

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angeordneten Prüfungen, deren Ergebnisse außerhalb der Toleranzgrenzen liegen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, sofern dieser sie zu vertreten hat.

7.5 Aufmaß

Aufmaße des Auftragnehmers werden nur anerkannt, wenn sie gemeinsam mit der Bauleitung durchgeführt werden und von dieser als „sachlich und rechnerisch geprüft“ abgezeichnet werden und vom Auftraggeber bestätigt sind.

7.6 Abrechnung

Abgerechnet wird nach den in den Positionen des Leistungsverzeichnisses angegebenen Abrechnungseinheiten bzw. nach Aufmaß. Rechnungen sind entsprechend den vertraglichen Vorgaben einzureichen. Die Schlussrechnung ist nach Fertigstellung der vertraglichen Leistungen entsprechend den vertraglichen Bestimmungen vorzulegen.

7.7 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach den vertraglichen Bestimmungen und den Regelungen der VOB/B.

7.8 Lieferscheine, Bautagebuch

Auf Anforderung sind dem AG Güte-, Material- und Herkunftsnachweise sowie die zugehörigen Lieferscheine vorzulegen.

Für die gesamte Dauer der Baumaßnahme ist arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen. Die Bautagebücher sind der BOL/BÜ regelmäßig entsprechend den vertraglichen Vorgaben zur Verfügung zu stellen.

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