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Hinweis zu der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021
In Rheinland-Pfalz tritt am 1.6.2021 die o.g. LVO in Kraft. Sie gilt für nationale Vergabeverfahren, die nach dem 1.6.2021 durch den Auftraggeber bezuschlagt werden. Sie eröffnet Bietern eine strukturierte Nachprüfung nationaler Vergabeverfahren.
Sie ist anwendbar bei Ausschreibungen von • Bauleistungen ab einem Auftragswert in Höhe von 100.000 EUR • Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert in Höhe von 75.000 EUR • Ab dem 1.7.2022 gilt bei Bau-, Dienst- und Lieferleistungen ein einheitlicher Auftragswert in Höhe von 75.000 EUR. Die Beträge sind jeweils ohne Umsatzsteuer.
Auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau stehen die LVO sowie das Schreiben zu deren Einführung vom 31.3.2021 zum Download bereit. LINK: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschafts-und- innovationspolitik/wettbewerbspolitik/vergaberecht/nationale-vergabeverfahren/
Weiterhin unterliegen alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der EU- Schwellenwerte der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird für die Stadtverwaltung Landau von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier wahrgenommen.
Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in der Aufforderung zur Angebotsabgabe in den Vergabeunterlagen.
Landau, 29.4.2021 Stadtverwaltung Landau Zentrale Vergabestelle