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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Datum der Versendung
Stadt Landau in der Pfalz, Gebäudemanagement Landau – Eigenbetrieb - Langstraße 9a, 76829 Landau
| Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Die Bezuschlagung des Erstangebotes wird vorbehalten. | ||
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| Ablauf der Angebotsfrist und Eröffnungstermin Datum: 01.10.2026 Uhrzeit: 12.00 Uhr Stadtverwaltung Landau Ort Zentrale Vergabestelle Waffenstraße 5 in 76829 Landau | ||
| Raum 22, 2.OG | ||
| Bindefrist endet am: 30.10.2026 |
Bindefrist endet am: 30.10.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Baumaßnahme: Energetische Sanierung Grundschule Nußdorf Leistung: Heizungstechnische Anlagen Vergabenummer: 35/2026 VOB GML
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Hinweis zum Angebotsschreiben Hinweise für die Abgabe von Angeboten Hinweise zum Datenschutz Hinweise zur E-Vergabe Hinweis zur LVO Nachprüfung von Vergabeverfahren Merkblatt für die Abgabe einer Tariftreueerklärung und/oder Mindestentgelterklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz LTTG
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 1 Werkplanung
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Mustererklärung 1 oder 3 nach dem LTTG Rheinland-Pfalz
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 444zvs Drei Referenzerklärungen als Eigenerklärung
VHB - Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 1 von 5 *) Ergänzungen durch Zentrale Vergabestelle Landau – Stand 12/23 **) Ergänzung aufgrund Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18.8.2021
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Gebäudemanagement Landau, Langstraße 9 a, 76829 Landau zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung -entfällt- zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (E-Mail/schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle Stadtverwaltung Landau – Zentrale Vergabestelle Waffenstraße 5 in 76829 Landau in der Pfalz Telefon: 06341 / 13 3022, Fax: 06341 / 13883022 E-Mail: Zentrale-vergabestelle@landau.de 3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe Auftragsbekanntmachung siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
VHB - Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 2 von 5 *) Ergänzungen durch Zentrale Vergabestelle Landau – Stand 12/23 **) Ergänzung aufgrund Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18.8.2021
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3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Auftragsbekanntmachung siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausge- 6.2 nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot Nebenangebote müssen sich an den entsprechenden Positionen des Hauptangebotes orientieren. Sie sind bei qualitativer und quantitativer Gleichwertigkeit zulässig. Dies ist bei Angebotsabgabe darzulegen.
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Bei der Wertung des Preises von Angeboten von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder anerkannten Blindenwerkstätten ist ein Abschlag von 15 Prozent und bei anerkannten Inklusionsbetrieben ein Abschlag von 10 Prozent zu berücksichtigen. **) Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
VHB - B und Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 3 von 5 *) Ergänzungen durch Zentrale Vergabestelle Landau – Stand 12/23 **) Ergänzung aufgrund Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18.8.2021
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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch via www.auftragsboerse.de in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein (Name in Druck- schrift); falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Stadtverwaltung Landau – Zentrale Vergabestelle Waffenstraße 5 in 76829 Landau in der Pfalz
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für Baumaßnahme: Energetische Sanierung Grundschule Nußdorf Leistung: Heizungstechnische Anlagen Vergabenummer: 35/2026 VOB GML zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann 9.1 Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier Telefon: 0651 / 9494 – 511 oder – 512, Telefax: 0651 / 9494 – 179 E-Mail: poststelle@add.rlp.de Internet: http://www.add.rlp.de 9.2 Strukturierte Nachprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (Landes- verordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen (NachprüfVO Rh-Pf) vom 26.2.2021 Diese gilt ab einem geschätzten Auftragswert > 75.000 EUR netto Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
- Vergabeprüfstelle -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz E-Mail: vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de Telefon: 06131 / 16-2546 oder 06131 16-2179, Telefax: 06131 / 16-2100 Rügeobliegenheit von Bietern und Bewerbern*) In Vergabeverfahren, die von der Nachprüfung erfasst werden, ist von den Bietern und Bewerbern die Rügeobliegenheit nach § 10 Abs. 3 NachprüfVO Rh-Pf zu beachten. Danach weist die Vergabeprüfstelle in ihrer Entscheidung das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück,
- soweit der Vergaberechtsverstoß vor der Information nach § 4 Abs. 1 NachprüfVO Rh-Pf. erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen gerügt hat,
- soweit Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden,
- soweit Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.
VHB - Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 4 von 5 *) Ergänzungen durch Zentrale Vergabestelle Landau – Stand 12/23 **) Ergänzung aufgrund Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18.8.2021
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10 Datenschutzklausel *) Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung ihres Teilnahme- antrags bzw. ihres Angebots. Soll Ihr Angebot angenommen werden, so werden die Bewerber/Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor dem Vertragsschluss gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über Ihren Namen informiert.
Daneben werden in der EU-weiten Bekanntmachung vergebener Aufträge der Name und die Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, genannt.
Mit Abgabe des Angebots erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten gemäß der vorgenannten Datenschutzerklärung einverstanden.
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VHB - Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 5 von 5 *) Ergänzungen durch Zentrale Vergabestelle Landau – Stand 12/23 **) Ergänzung aufgrund Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18.8.2021