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Staubminderungsplan
BAUSTELLE Neubau Elefantenwelt Wilhelma 52, 53 und 54 70376 Stuttgart Aktenzeichen Bauantrag: Neckar/Ca3/BA/2022/106
DOKUMENT NR. 2216-SMP1
PLANDATUM 23.11.2025 INDEX A - Freigabe ANMERKUNGEN Der Staubminderungsplan wird während der gesamten Dauer der Baustelle laufend fortgeschrieben. Der Plan ist ständig auf der Baustelle vorzuhalten und in jeder Bauphase entsprechend umzusetzen.
Inhalt
1 Kontaktliste Seite 2 2 Rechtliche Grundlagen Seite 4 3 Anwendungsbereich Seite 5 4 Maßnahmen zur Staubminderung für diese Seite 6 Baustelle 5 Festlegungen im Sicherheits- und Seite 7 Gesundheitsschutzplan 6 Technische und organisatorische Maßnahmen Seite 8-9 bezogen auf Arbeitsverfahren 7 Technische und organisatorische Maßnahmen Seite 10 bezogen auf Geräte und Maschinen 8 Technische und organisatorische Maßnahmen Seite 11-12 bezogen auf Baustelleneinrichtung und Logistik 9 Bauphasen mit besonders staubemittierenden Seite 13 - 17 Arbeiten 10 Überwachungskonzept Seite 18 11 Anlagen Seite 19
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1 Kontaktliste
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz (Gewerbeaufsicht) Gaisburgstr. 4 70182 Stuttgart
BAUHERR N.N. PROJEKTLEITUNG Tel.: E-Mail.:
VERANTWORTLICHER N.N. ARCHITEKT Tel.: E-Mail.:
TIEFBAU/ N.N. INFRASTRUKTUR- Tel.: MASSNAHMEN E-Mail.:
BAULEITER ERDBAU / N.N. ABBRUCH Tel.: E-Mail.:
BAULEITER ROHBAU N.N. Tel.: E-Mail.:
BAULEITER LBO N.N. Tel.: E-Mail.:
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BAULEITUNG N.N. AUSSENANLAGEN Tel.: E-Mail.:
KOORDINATOR NACH N.N. BAUSTELLV Tel.: E-Mail.:
BESCHWERDE- Beschwerden bei Nichteinhaltung der Vorgaben dieses MANAGEMENT Staubminderungsplans sind an den Bauleiter LBO zu richten (Kontaktdaten siehe oben)
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2 Rechtliche Grundlagen
Am 1. April 1974 trat das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Kraft. Damit wurde unter anderem der Schutz vor Schadstoffen in der Luft, sowie deren Überwachung in Deutschland zum ersten Mal umfassend geregelt.
EU-RECHT Die Europäische Union hat im Jahr 1996 mit der EU-Richtlinie über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität (Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie) den Rahmen für die künftige Rechtsentwicklung in den Mitgliedsstaaten im Bereich der Luftqualität geschaffen. Einzelbestimmungen für wichtige Schadstoffe und Immissionsgrenzwerte sind in sogenannten Tochterrichtlinien festgelegt.
Mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa wurden die oben genannte Rahmenrichtlinie, die Tochterrichtlinien 1 - 3 zusammengefasst. Diese neue Richtlinie, sowie die 4. Tochterrichtlinie und die NEC-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe wurden im August 2010 mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) in Nationales Recht umgesetzt.
VERBINDLICHE Verbindliche Grenzwerte sind für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid (NO2), GRENZWERTE Feinstaub (PM10), Feinstaub (PM2.5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid festgelegt.
NATIONALES RECHT / Weil diese Grenzwerte telweise überschritten wurden, stellte das KONKRETE VORGABEN Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde nach den Vorgaben von § 47 BImSchG im Jahr 2005 den Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart auf. Dieser beinhaltet konkrete Maßnahmen, mit denen die Grenzwerteinhaltung gewährleistet werden soll. Für Großbaustellen ist demnach ein verbindlicher Staubminderungsplan zu erstellen.
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ARBEITSSCHUTZ- Neben dem oben genannten Rechtsrahmen gilt für Arbeitgeber zum Schutz VORSCHRIFTEN FÜR der Beschäftigten auf Baustellen ein umfassendes staatliches Regelwerk, in BAUSTELLEN dessen Zentrum das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) steht. Außerdem gelten die Vorschriften und Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaften (BG).
Kern dieser Regelwerke ist die Rangfolge der Maßnahmen bei der Auswahl der Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel nach dem "STOP"-Prinzip:
- Substitution nicht sicherer Arbeitsverfahren (Gefahrenvermeidung)
- Technische Schutzmaßnahmen (neuester Stand der Technik, kollektiv
- Organisatorische Maßnahmen
- Personenbezogene Maßnahmen (z.B. persönliche Schutzausrüstung)
Schutzmaßnahmen sind durch die Arbeitgeber/innen generell an die arbeitsplatzspezifischen Bedingungen der jeweiligen Baustelle (laufend) anzupassen. Die Arbeitgeber/innen haben hier folgende Pflichten:
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen. Die Gefährdungen sind unter Berücksichtigung möglicher Störungen, baustellen- und tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Die notwendigen Schutzmaßnahmen sind festzulegen und zu dokumentieren. Im Weiteren muss die Umsetzung kontrolliert werden.
- Unterweisung der Beschäftigten. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Inhalte und die Durchführung der Unterweisung sind zu dokumentieren
- Erstellen einer Betriebsanweisung
Persönliche Schutzausrüstungen kommen als Schutzmaßnahme erst dann in Betracht, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich sind oder keinen ausreichenden Schutz bieten.
3 Anwendungsbereich
Dieser Staubminderungsplan gilt ausschließlich für den Baustellenbereich und die Bauarbeiten der Baustelle Neubau Elefantenwelt, Wilhelma Zoologisch-Botanischer Garten Stuttgart, Wilhelma 52, 53 und 54, 70376 Stuttgart. Der Baustellenbereich beinhaltet die Flächen, auf denen die vorbereitenden Infrastrukturmaßnahmen, Aushubarbeiten für Baugruben und Rohbauarbeiten durchgeführt werden, einschließlich der Plätze auf denen Baumaschinen zur Herstellung von Bauteilen und zur Aufbereitung von Materialien für das Bauvorhaben zeitweilig betrieben werden. Zur Baustelle gehören auch die Bereiche, die der zeitweiligen Lagerung von Baumaterialien, Schüttgut oder Aushubmaterial dienen.
Bauarbeiten sind Arbeiten zur Errichtung, Änderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen im Sinne der Bauordnung.
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4 Maßnahmen zur Staubminderung für diese Baustelle
In den folgenden Abschnitten werden die konkreten Maßnahmen zur Staubminderung für diese Baustelle benannt. Die Abschnitte sind zur besseren Einordnung wie folgt gegliedert:
- Festlegungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
- Technische und organisatorische Maßnahmen bezogen auf Arbeitsverfahren
- Technische und organisatorische Maßnahmen bezogen auf Geräte und Maschinen
- Technische und organisatorische Maßnahmen bezogen auf Baustelleneinrichtung und Logistik
- Bauphasen mit besonders staubemittierenden Arbeiten
In den Abschnitten über technische und organisatorische Maßnahmen, werden die einzelnen Schutzmaßnahmen mit einer Positionsnummer durchnummeriert und mit einem oder mehreren Schlagwörtern (Kurzbezeichnung der Maßnahmen) verbunden (linke Spalte) und im Textteil (rechte Spalte) ausführlich beschrieben.
Im letzten Abschnitt der Staubminderungsmaßnahmen werden Bauphasen mit besonders staubemittierenden Arbeiten benannt. Diesen Bauphasen werden dann die Positionsnummern und Kurzbezeichnung der jeweils umzusetzendenden Staubminderungsmaßnahmen zugeordnet.
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5 Festlegungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sind für diese Baustelle Schutzmaßnahmen für staubemittierende Arbeiten benannt. Die Maßnahmen aus dem SiGe-Plan sind nachfolgend aufgelistet. Die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen werden von dem für diese Baustelle beauftragten Koordinator nach BaustellV unabhängig von diesem Staubminderungsplan über die gesamte Dauer der Baumaßnahme im Rahmen von Baustellenbegehungen regelmäßig kontrolliert. Über die Baustellenbegehungen führt er Protokoll.
NR. SIGE-PLAN 4.001 GEFÄHRDUNGEN Tätigkeiten mit Staubentstehung Tätigkeiten: Erdarbeiten / Rohbauarbeiten / Arbeiten der Ausbaugewerke mit Staubentstehenung (z.B. Trockenbauarbeiten, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Herstellen von Bohrungen, Schlitzen in Putzflächen, Schleifen von Putzflächen, u.a.) GEFÄHRDUNGEN Einatmen von Gefahrstoffen (Staub, Aerosole, …) Gefahrstoffe: Quarzstaub / Mineralischer Staub / Lungengängiger Staub KOORDINATION Gegenseitige Gefährdung / Betrifft: Erdarbeiten / Rohbauarbeiten / Ausbaugewerke (Hochbau) / Technikgewerke (HLS-E) SCHUTZMASSNAHME Staubschutzmaßnahmen nach Stand der Technik Staubschutzmaßnahmen nach Stand der Technik; Auswahl staubarmer AEirnbseaittszvdearufaehr:r eSnie; hAeb Zscehitoatcthusneg /d Seire Ahreb meititsgbeeltreenicdhee Umnitte Frloalgieennw /ä Tnedremni;n pläne (Hermann + Bosch Architekten, aktuellster Stand) Baustellenbereiche: Gesamte Baustelle einschl. Baustelleneinrichtungs- flächen / Eigene Arbeitsbereiche bei staubintensiven Arbeiten staubdicht und möglichst kleinräumig gegenüber den Arbeitsbereichen anderer Gewerke abschotten Koordination Gewerke: Erdarbeiten / Rohbauarbeiten / Ausbaugewerke (Hochbau) / Technikgewerke (HLS-E)
Staubschutzmaß- Ab Rohbaubeginn gem. Bis Ende Innenausbau ZEITACHSE Bauzeitenplan nahmen nach Stand gem. Bauzeitenplan der Technik
VORSCHRIFTEN GefStoffV, PSA-BV, TRGS 559, DGUV-I-209-084, BG Bst. C 317, BG Bst. D 502
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6 Technische und organisatorische Maßnahmen bezogen auf Arbeitsverfahren
POS.NR.: AV.01 Auf der gesamten Baustelle sind die durch Punktquellen oder diffuse Quellen ALLGEMEINE (Einsatz von Maschinen und Geräten, Transporte auf Baustraßen, ANFORDERUNGEN AN MECHANISCHE Erdarbeiten, Windverwehungen, usw.) bedingten Stäube und Aerosole durch ARBEITSPROZESSE entsprechende Maßnahmen an der Quelle zu reduzieren. Insbesondere bei staubenden Tätigkeiten (Schleifen, Bohren, Fräsen, Strahlen, Behauen, Spitzen, Abbauen, Brechen, Mahlen, Schütten, Abwerfen, Trennen, Sieben, Be-/ Entladen, Greifen, Wischen, Transportieren) sind folgende Maßnahmen zu treffen:
- Kein Abblasen von anfallenden Stäuben; D- Sasta Ruebibniingdeunn dge ds uArcrbhe Fitesubcehrethicahlteesn d duersc hM tarotecrkiaelnse zs. BK.e mhriettne los dgeers Atebubelratseer n Wasserbedüsung.
- Aushub, Schüttguttransport und Umschlagverfahren mit geringen Abwurfhöhen, kleinen Austrittsgeschwindigkeiten und geschlossenen oder abgedeckten Auffangbehältern (auch bei Fahrzeugen) verwenden. Sind größere Höhen nicht vermeidbar, sind Fallrohre, abgedeckte Rutschen usw. einzusetzen. Rohrschlüsse sind mit Manschetten staubdicht zu verbinden.
- Bei großflächigen staubemittierenden Arbeiten, welche eine Abkapselung (staubdichte Einhausung) nicht ermöglichen, ist eine geeignete alternative Staubbindung, wie z.B. intensive Benetzung oder Wasservorhang, vorzusehen.
POS.NR.: AV.02 Einsatz von Trockenbohrverfahren mit axialer Absaugung mit Entstauber der TROCKENBOHR- Staubklasse M / Verwendung abgesaugter Bohrglocken VERFAHREN
POS.NR.: AV.03 Staubbindung durch Wasser bei Diamantkernbohrarbeiten. NASSBOHRVERFAHREN - Eingrenzen und Auffangen des Bohrwassers (z. B. Wassersammelring). DIAMANTKERNBOHREN
POS.NR.: AV.04 Staubbindung durch Wasser bei Wandsägearbeiten. NASSVERFAHREN - Begrenzung der Freisetzung von Aerosolen z.B. durch Verwendung des SCHIENENGEFÜHRTE WANDSÄGEN geeigneten Blattschutzes, eine optimale Prozessführung (Drehzahl, Vorschub, Wassermenge) / Verwendung von ferngesteuerten Maschinen / Einhausungen. Eingrenzen und Auffangen des Bohrwassers (z. B. Wasserauffangrinne).
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POS.NR.: AV.05 Anwendung von handgeführten Schneidgeräten im Nassverfahren zur HANDGEFÜHRTE Vermeidung der Staubfreisetzung. Begrenzung der Freisetzung von SCHNEIDGERÄTE Aerosolen z. B. durch Absaughauben entsprechend der Maschinentechnik.
POS.NR.: AV.06 Einsatz staubarmer Elektrowerkzeuge mit wirksamer Absaugung: MANUELLE BOHR-/
- Handgeführte Trenntechnik mit Absaughaube STEMM-/ SCHLEIFARBEITEN mit Entstauber der Staubklasse M INNERHALB
- Diamantbohrmaschine oder Kombihammer GESCHLOSSENER RÄUME mit Entstauber der Staubklasse M
- Bohrmaschinen/Kombihammer für das Bohren mit integrierter oder zusätzlicher Erfassungseinrichtung mit Entstauber der Staubklasse M
- Verwendung von Hohlbohrern mit integrierter Absaugung mit Entstauber der Staubklasse M
- Kombihammer/Abbruchhammer für das Stemmen mit Entstauber der Staubklasse M
- Schleifmaschinen mit Entstauber der Staubklasse M und bedarfsgerechten Absaugvolumina
POS.NR.: AV.07 Teile der Baugruben werden mit Verbau gem. DIN 4124 gesichert. Als STAUBARME Verbau sind abschnittsweise folgende Bereiche vorgesehen: ARBEITSVERFAHREN BEIM HERSTELLEN DES Trägerbohlwände (Berliner Verbau): BAUGRUBENVERBAUS Im Bereich Querung der Baustraße innerhalb des Baufelds Bohrpfahlwand mit Ausfachungen (Spritzbeton): Baugrubensicherung parallel zur Pragstraße Die Bohrpfahlwand wird in Teilbereichen mit Steckträgern erhöht. Für das Einbringen der Stahlträger und der Bohrpfähle sind Bohrungen notwendig. Das Ausbringen des Bohrguts erfolgt abschnittsweise. Ab dem Herausziehen der Bohrschnecke ist diese ununterbrochen mit C-Schlauch / Sprühnebel zu benetzen. Abhängig vom Bohrgut, kann über das schnelle Drehen der Bohrschnecke in eine Richtung unter Einsatz einer Bedüsung das Bohrgut von der Bohrschnecke befördert werden. Funktioniert dies aufgrund der Beschaffenheit des Bohrgutes nicht, sind entweder Einrichtungen zum Räumen des Bohrguts von der Bohrschnecke (Schneckenputzer) einzusetzen oder die Bohrschnecke ist in den anstehenden Boden zur Beräumung einzudrehen. Je nach Bodenbeschaffenheit wird ein Teil des entfernten Bohrguts zur Hinterfüllung des Verbaus verwendet. Der Rest wird direkt abgefahren.
Hinweis: Bei den Pfahl- oder Trägerbohrarbeiten des Spezialtiefbaus ist das Schockieren (hin- und herschlagen) der Bohrschnecken zum Abschütteln des Bohrguts auch unter Einsatz einer Bedüsung aufgrund des emittierten Lärms nicht zulässig.
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7 Technische und organisatorische Maßnahmen bezogen auf Geräte und Maschinen
POS.NR.: GM.01 Es sind möglichst emissionsarme und gering staubfreisetzende EMISSIONSARME Arbeitsgeräte zu verwenden. Dies sind z.B. Geräte mit ARBEITSGERÄTE
- Emissionsraten nach dem Stand der Technik
- Absaugung an Arbeitsöffnungen, Entstehungs- und Austrittsstellen
- gekapselten Staubquellen
- Verkleidungen
- Staubbindung durch Benetzung oder Wasserführung POS.NR.: GM.02 Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren: Bevorzugt sind Geräte / DIESELMOTOREN MIT Baumaschinen mit Dieselmotoren, die den neuesten EU-Abgasnormen für AUSREICHEND WIRKSAMER ABGASNACH- Kraftfahrzeuge entsprechen, einzusetzen. Abhängig von dem Ergebnis der BEHANDLUNG Gefährdungsbeurteilung sind Dieselmotoren mit geeigneten Abgasnachbehandlungssystemen einzusetzen, die den einsatzspezifischen Anforderungen genügen. Ist eine Nachrüstung mit Abgasnachbehandlungssystemen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung notwendig, hat diese nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Für die Nachrüstung ausgewählt werden sollen
- Dieselpartikelfilter (DPF), die gemäß einschlägigen Zertifikaten geprüft wurden und damit einen gravimetrischen Abscheidegrad von mindestens 90 % aufweisen,
- DeNOx-Syteme (z. B. SCR) gemäß UNECE Regelung Nr. 1326,
- kombinierte Partikelfilter und DeNOx-Syteme gemäß UNECE Regelung Nr. 132
Für den kurzzeitigen Einsatz können geprüfte aufsteckbare DPF gemäß VERT- und BAFU-Filterliste verwendet werden. Der Einsatz muss in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
POS.NR.: GM.03 Die Laufzeiten der Maschinen sind zu optimieren, Leerlauf ist zu vermeiden. LEERLAUF VERMEIDEN Abschalten der Motoren der zum Be- und Entladen wartenden Fahrzeuge, soweit dies betriebsbedingt möglich ist.
POS.NR.: GM.04 Regelmäßige Wartung der Maschinen gewährleisten. WARTUNG
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8 Technische und organisatorische Maßnahmen bezogen auf Baustelleneinrichtung und Logistik
POS.NR.: BE.01 Schrittgeschwindigkeit innerhalb des Baufeldes GESCHWINDIGKEITS- BEGRENZUNG POS.NR.: BE.02 Baustraßen: Befestigung der Fahrwege innerhalb des Baufelds mit BEFESTIGTE FAHRWEGE folgendem Aufbau (von unten nach oben): 2 Geovließlagen, Betonrecycling 0 - 45 mm Verdichtungsgrad von mindestens 98 % der einfachen Proctordichte (Pr), Kiesauffüllung 60 cm POS.NR.: BE.03 Zufahrt über asphaltierte Straßen während der gesamten Bauzeit ASPHALTIERTE ZUFAHRTSWEGE POS.NR.: BE.04 Einsatz eines Reinigungsfahrzeuges (Nasskehrsaugmaschine) zur Reinigung REGELMÄSSIGE der asphaltierten Baustelleneinrichtungsflächen und Fahrwege auf dem REINIGUNG DER BEFESTIGTEN Baustellengelände, sowie zur Reinigung der umliegenden Straßen bei AUSSENFLÄCHEN UND Verunreinigung durch ausfahrende Baufahrzeuge. FAHRWEGE
POS.NR.: BE.05A Staubbindung / Reduktion der Staubausbreitung beim Befahren nicht STAUBBINDUNG MIT befestigter Flächen mit Baumaschinen durch Einsatz von Staubbindemitteln STAUBBINDEMITTELN (CMA) wie Calcium-Magnesium-Acetat (nicht korrosionsfördernd biologisch abbaubar) oder Magnesiumchlorid / bodennaher Abwurf des Bindemittels. POS.NR.: BE.05B Staubniederschlagung / Reduktion der Staubausbreitung beim Befahren STAUBNIEDER- nicht befestigter Flächen mit Baumaschinen, bzw. während der SCHLAGUNG MIT C- SCHLAUCH Aushubarbeiten durch C-Schlauch
POS.NR.: BE.06 Optimierung der Baustellenandienung und der Arbeitsabläufe: OPTIMIERUNG DER
- Baustellenandienung, Zu- und Abfahrten und die BAUSTELLENANDIENUNG / ARBEITSABLÄUFE Baustelleneinrichtungsflächen sind gemäß BE-Plan (siehe Anlage) durch entsprechende Wegeführung und ausreichende Flächen so organisiert, dass keine Staus entstehen
- Minimierung von Umlagern der Materialien zur Verfüllung der Arbeitsräume an Fundamenten, Rohrgräben und Untergeschosswänden
- Weitgehendes Vermeiden von Zwischenhalden, überschüssiges Aushubmaterial wird direkt abgefahren
- Vermeidung von Leerlaufphasen von Maschinen und Aggregaten
- Vermeidung der Zwischenlagerung und Umlagerungen von Material.
POS.NR.: BE.07 Anforderungen an LKW für An- und Abtransporte: ANFORDERUNGEN AN LKW
- Einsatz geeigneter LKW mit dem Transportgut entsprechender Nutzlast / Tonnage
- Einsatz schadstoffarmer Fahrzeuge (im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart durch Umweltzone geregelt)
- Abplanung von LKW mit staubenden Gütern
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POS.NR.: BE.08 Lagerstätten mit Schüttgütern vor Windexposition / Abwehungen schützen SCHUTZ VOR durch Folienabdeckung / Befeuchtung. Die Planen müssen ausreichend ABWEHUNGEN groß, stabil und schwer sein, sodass die Haufwerke vollständig abgedeckt werden können. Die Folienabdeckungen sind so zu sichern, dass sie sich nicht durch Wind aufblähen und nicht vom Wind abgedeckt werden können. Baugrubenaushub: Der vorhandene Oberboden wird abgeschoben und auf Mieten im Bereich der Zwischenlagerfläche gelagert. Der Schutz vor Abwehungen erfolgt durch Bepflanzung.
POS.NR.: BE.09 Anmischen pulverförmiger Bindemittel: STAUBREDUZIERTER
- Verwendung von Liefermörtel (Stellung von Silos) UMGANG MIT PULVERFÖRMIGEN - Nach Möglichkeit Verwendung von staubarmen Trockenmörtel, BINDEMITTELN Fliesenkleber und Spachtelmassen z.B. in Form von Granulaten
- Staubarmes Umfüllen und Anmischen nach Stand der Technik
POS.NR.: BE. 10 In Bereichen mit Staubfreisetzung werden gleichzeitig keine weiteren ABSCHOTTUNG / Arbeiten durchgeführt. LUFTREINIGUNG Bei staubintensiveren Arbeiten:
- Herstellung von staubdichten Abschottungen
- Einsatz von Absaugverfahren nach Stand der Technik
- Einsatz von Luftreinigern mit hoher Filterwirkung
POS.NR.: BE.11 Arbeitsplätze und Verkehrswege im Rohbau und in Innenräumen sind REINIGUNG VON weitgehend staubfrei zu halten. Die Beseitigung von Staubablagerungen ARBEITSPLÄTZEN UND VERKEHRSWEGEN wird durch ein regelmäßiges Reinigen von Arbeitsplätzen wie oben beschrieben mit Feucht- oder Nassverfahren oder mit saugenden Verfahren nach dem Stand der Technik. Trockenes Kehren ist auf der gesamten Baustelle generell nicht zulässig.
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9 Bauphasen mit besonders staubemittierenden Arbeiten
Im folgenden Abschnitt werden aus dem Bauablaufplan (siehe Anlage) besonders staubemittierende Arbeiten herausgegriffen und die wesentlichen Schutzmaßnahmen aus dem oben aufgeführten Maßnahmenkatalog nochmals stichwortartig benannt.
Die Auswirkungen der Staubemissionen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit sind im vorliegenden Fall auf den Zeitraum der unten aufgeführten Bauphasen befristet. Bei Einhaltung der benannten Schutzmaßnahmen wird eine weitgehende Minimierung der Staubimmissionen auf die Umgebung erzielt.
Aufgrund der befristeten Dauer der Baustelle ist davon auszugehen, dass bei Anwendung des hier beschriebenen Stands der Staubminderungstechnik die unvermeidbaren verbleibenden Staubimmissionen keine schädlichen Umwelteinwirkungen in der Nachbarschaft und für die Allgemeinheit hervorrufen werden.
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Umzusetzende Maßnahmen: Bauphase Pos.Nr. Kurzbezeichnung Maßnahme Anmerkungen
INFRASTRUKTUR- AV.01 Allgemeine Anforderungen an Mechanische MASSNAHMEN / Arbeitsprozesse ERDARBEITEN / HERSTELLUNG AV.07 Staubarme Arbeitsverfahren beim Herstellen BAUGRUBEN des Baugrubenverbaus GM.01 Emissionsarme Arbeitsgeräte GM.02 Dieselmotoren mit ausreichend wirksamer Abgas-Nachbehandlung GM.03 Leerlauf vermeiden GM.04 Wartung BE.01 Geschwindigkeitsbegrenzung BE.02 Befestigte Fahrwege BE.03 Asphaltierte Zufahrtswege BE.04 Regelmäßige Reinigung der befestigten Mindestturnus Außenflächen und Fahrwege während LKW- Betrieb 1 x pro AT, nach Bedarf häufiger BE.05A Staubbindung mit Staubbindemitteln (CMA) Einsatz auf nicht befestigten Fahrwegen witterungs- abhängig BE.05B Staubniederschlagung mit C-Schlauch Einsatz witterungs- abhängig
BE.06 Optimierung der Baustellenandienung / Arbeitsabläufe BE.07 Anforderungen an LKW BE.08 Schutz vor Abwehungen
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Bauphase Pos.Nr. Kurzbezeichnung Maßnahme Anmerkungen
ROHBAUARBEITEN AV.01 Allgemeine Anforderungen an Mechanische Arbeitsprozesse AV.02 Trockenbohr-Verfahren AV.03 Nassbohrverfahren Diamantkernbohren Nur bei Bedarf AV.04 Nassverfahren - Schienengeführte Wandsägen Nur bei Bedarf
AV.05 Handgeführte Schneidgeräte AV.06 Manuelle Bohr-/ Stemm-/ Schleifarbeiten innerhalb geschlossener Räume GM.01 Emissionsarme Arbeitsgeräte GM.02 Dieselmotoren mit ausreichend wirksamer Abgas-Nachbehandlung GM.03 Leerlauf vermeiden GM.04 Wartung BE.01 Geschwindigkeitsbegrenzung BE.02 Befestigte Fahrwege BE.03 Asphaltierte Zufahrtswege BE.04 Regelmäßige Reinigung der befestigten Mindestturnus 2 x Außenflächen und Fahrwege pro Woche, nach Bedarf häufiger BE.05A Staubbindung mit Staubbindemitteln (CMA) Einsatz witterungs- abhängig
BE.05B Staubniederschlagung mit C-Schlauch Einsatz witterungs- abhängig
BE.06 Optimierung der Baustellenandienung / Arbeitsabläufe BE.07 Anforderungen an LKW BE.08 Schutz vor Abwehungen BE.09 Staubreduzierter Umgang mit pulverförmigen Bindemitteln BE.11 Reinigung von Arbeitsplätzen und arbeitstäglich Verkehrswegen grob / wöchentlich fein
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Bauphase Pos.Nr. Kurzbezeichnung Maßnahme Anmerkungen
DACHARBEITEN AV.01 Allgemeine Anforderungen an Mechanische Feuchtes Substrat AUFBRINGUNG SUBSTRAT Arbeitsprozesse anliefern / Staubbindung GM.01 Emissionsarme Arbeitsgeräte GM.02 Dieselmotoren mit ausreichend wirksamer Abgas-Nachbehandlung GM.03 Leerlauf vermeiden GM.04 Wartung BE.01 Geschwindigkeitsbegrenzung BE.02 Befestigte Fahrwege BE.03 Asphaltierte Zufahrtswege BE.04 Regelmäßige Reinigung der befestigten Mindestturnus 1 x Außenflächen und Fahrwege pro Woche, nach Bedarf häufiger BE.06 Optimierung der Baustellenandienung / Arbeitsabläufe BE.07 Anforderungen an LKW BE.08 Schutz vor Abwehungen
TGA-ROHMONTAGEN AV.01 Allgemeine Anforderungen an Mechanische Arbeitsprozesse AV.02 Trockenbohr-Verfahren AV.06 Manuelle Bohr-/ Stemm-/ Schleifarbeiten innerhalb geschlossener Räume GM.01 Emissionsarme Arbeitsgeräte GM.04 Wartung BE.01 Geschwindigkeitsbegrenzung (für Anlieferung) BE.02 Befestigte Fahrwege (für Anlieferung) BE.03 Asphaltierte Zufahrtswege (für Anlieferung) BE.04 Regelmäßige Reinigung der befestigten Mindestturnus 1 x Außenflächen und Fahrwege pro Woche, nach Bedarf häufiger BE.06 Optimierung der Baustellenandienung / Arbeitsabläufe BE.07 Anforderungen an LKW (für Anlieferung) BE.10 Abschottung / Luftreinigung Nach Bedarf bei nicht vermeidbaren Staubemissionen BE.11 Reinigung von Arbeitsplätzen und arbeitstäglich Verkehrswegen grob / wöchentlich fein
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Bauphase Pos.Nr. Kurzbezeichnung Maßnahme Anmerkungen
TROCKENBAU_/ AV.01 Allgemeine Anforderungen an Mechanische PUTZARBEITEN Arbeitsprozesse AV.02 Trockenbohr-Verfahren AV.06 Manuelle Bohr-/ Stemm-/ Schleifarbeiten innerhalb geschlossener Räume GM.01 Emissionsarme Arbeitsgeräte GM.04 Wartung BE.01 Geschwindigkeitsbegrenzung (für Anlieferung) BE.02 Befestigte Fahrwege (für Anlieferung) BE.03 Asphaltierte Zufahrtswege (für Anlieferung) BE.04 Regelmäßige Reinigung der befestigten Mindestturnus 1 x Außenflächen und Fahrwege pro Woche, nach Bedarf häufiger BE.06 Optimierung der Baustellenandienung / Arbeitsabläufe BE.07 Anforderungen an LKW (für Anlieferung) BE.09 Staubreduzierter Umgang mit pulverförmigen Putz: Silolieferung Bindemitteln BE.10 Abschottung / Luftreinigung Nach Bedarf bei nicht vermeidbaren Staubemissionen BE.11 Reinigung von Arbeitsplätzen und arbeitstäglich Verkehrswegen grob / wöchentlich fein
HERSTELLUNG AV.01 Allgemeine Anforderungen an Mechanische Feuchtes Substrat AUSSENANLAGEN Arbeitsprozesse anliefern / Staubbindung GM.01 Emissionsarme Arbeitsgeräte GM.02 Dieselmotoren mit ausreichend wirksamer Abgas-Nachbehandlung GM.03 Leerlauf vermeiden GM.04 Wartung BE.01 Geschwindigkeitsbegrenzung BE.02 Befestigte Fahrwege BE.03 Asphaltierte Zufahrtswege BE.04 Regelmäßige Reinigung der befestigten Mindestturnus 1 x Außenflächen und Fahrwege pro Woche, nach Bedarf häufiger BE.06 Optimierung der Baustellenandienung / Arbeitsabläufe BE.07 Anforderungen an LKW BE.08 Schutz vor Abwehungen
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10 Überwachungskonzept
UNTERWEISUNG Unterweisung des Baupersonals vor Arbeitsaufnahme, danach regelmäßig wiederkehrend auf Grundlage dieses Staubminderungsplans durch jeden Unternehmer / Arbeitgeber. ÜBERWACHUNG Überwachung der Einhaltung dieses Staubminderungsplans durch Kontrollbegehungen der Bauleitung. Für die verschiedenen Bauphasen werden unterschiedliche verantwortliche Bauleiter benannt. Die Kontaktdaten mit Namen und Telefonnummern der Ansprechpartner sind in der Kontaktliste unter Punkt 1 aufgeführt.
Die Häufigkeit der Kontrollbegehungen hängt von verschiedenen Faktoren (Witterung, Tätigkeiten, usw.) ab und ist entsprechend anzupassen. Bei trockener Witterung müssen die staubbindenden Maßnahmen in kürzeren Abständen (mehrmals täglich) kontrolliert werden. Wenn die Witterung schlecht (z.B. Regen) ist, bzw. Arbeiten durchgeführt werden, bei denen keine Staubemissionen entstehen, kann die Häufigkeit der Kontrollbegehungen entsprechend reduziert werden. Maßgebend ist jedoch, dass die jeweiligen Tätigkeiten mit den entsprechenden Staubschutzmaßnahmen abgestimmt und kontrolliert werden. Über die Ergebnisse der Kontrollbegehungen und über die Durchführung der Reinigungsfahrten mit der Kehrmaschine ist eine Dokumentation (Checkliste für tägliche Kontrollbegehungen) anzufertigen.
11 Anlagen
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Plan Nr. AR5U_G-BE_006 Baustelleneinrichtungsplan für Abbruch und Verbau
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Plan Nr. AR5 Baustelleneinrichtungsplan Baustelleneinrichtungsplan nach den vorgezogenen Infrastrukturmaßnahmen
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Gesamtterminplan (Hermann + Bosch Architekten 12.09.2025, Vorabzug)
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Checkliste für tägliche Kontrollbegehungen
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Checkliste für tägliche Kontrollbegehungen zur Überwachung des Staubminderungsplans
BAUSTELLE Neubau Elefantenwelt, Wilhelma Zoologisch-Botanischer Garten Stuttgart, Wilhelma 52, 53 und 54, 70376 Stuttgart
KALENDERWOCHE
DATUM / UHRZEIT / SCHUTZMASSNAHMEN / ANMERKUNGEN OK / NICHT OK* TEILNEHMER Arbeits- verfahren Geräte und Maschinen Baustellen- einrichtung Reinigungsfahrt Kehrmaschine
DATUM / UHRZEIT / SCHUTZMASSNAHMEN / ANMERKUNGEN OK / NICHT OK* TEILNEHMER Arbeits- verfahren Geräte und Maschinen Baustellen- einrichtung Reinigungsfahrt Kehrmaschine
DATUM / UHRZEIT / SCHUTZMASSNAHMEN / ANMERKUNGEN OK / NICHT OK* TEILNEHMER Arbeits- verfahren Geräte und Maschinen Baustellen- einrichtung Reinigungsfahrt Kehrmaschine
DATUM / UHRZEIT / SCHUTZMASSNAHMEN / ANMERKUNGEN OK / NICHT OK* TEILNEHMER Arbeits- verfahren Geräte und Maschinen Baustellen- einrichtung Reinigungsfahrt Kehrmaschine
DATUM / UHRZEIT / SCHUTZMASSNAHMEN / ANMERKUNGEN OK / NICHT OK* TEILNEHMER Arbeits- verfahren Geräte und Maschinen Baustellen- einrichtung Reinigungsfahrt Kehrmaschine
- Bei NICHT OK sind unverzüglich entsprechende Maßnahmen zur Mängelbeseitigung anzuweisen
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Aufgestellt: 23.11.2025
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