VHB_241_Abfall.pdf

Heizungs- und Kältetechnik für den Neubau einer Bibliothek

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 14:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

241 (Abfall)

Vergabenummer
26O30173
Baumaßnahme Am Schwanenteich 4c, 09648 Mittweida HS MW, Neubau-Bibliothek
Leistung Heizungs- und Kältetechnik

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

  • die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
  • bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
  • die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
  • die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können.

1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass

  • die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
  • die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
  • die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
  • die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). Er trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Der Auftragnehmer ist für seine Baustellenabfälle (z.B. Verschnittabfälle, Verpackungen, Bauhilfsstoffe, Reinigungsmittel etc.) als Erzeuger und Besitzer unter Beachtung der gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen, sowie der anerkannten Regeln der Technik eigenverantwortlich. 2.2 Der AG ist Abfallerzeuger durch Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts gemäß Bauvertrag und trägt als Abfallerzeuger die Entsorgungsverantwortung für Bau- und Abbruchabfälle in seinem Eigentum (z.B. Bodenaushub, Abbruchmaterialien). Ihm obliegt als Bauherr entsprechend der gesetzlichen, insbesondere der abfallrechtlichen Bestimmungen, eine elektronische Nachweis- und Dokumentationspflicht.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017/Sachsen Seite 1 von 1

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung