250408_Frauenklinik TÜ_Inbetriebnahme- und Monitoringkonzept neutralisiert.pdf

Heizungs- und Kälteinstallationen für den Anbau an die Frauenklinik in Tübingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 18:53 (Europe/Berlin)

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TECHNISCHES MONITORING mit Inbetriebnahmemanagement Universitätsklinikum Tübingen, Anbau an die Frauenklinik Calwer Str. 7/7 72076 Tübingen

INBETRIEBNAHME- UND MONITORINGKONZEPT

Neubau

Universtitätsklinikum Tübingen, Anbau an die Frauenklinik

Calwer Str. 7/7

72076 Tübingen

Das INBETRIEBNAHME- & MONITORINGKONZEPT besteht aus dem Hauptdokument und 9 Anlagen, die unterschiedliche Stände aufweisen können. Zu einem Stand des Hauptdokuments gehören die Anlagen mit ihrem individuellen Stand entsprechend nachfolgender Dokumentation.

AnlageNameStandDatumStatus
Inbetriebnahme- und Monitoringkonzept (dieses Dokument)Version 108.03.2024aktuell
1VerantwortlichenlisteVersion 108.03.2024aktuell
2AnlagenlisteVersion 108.03.2024aktuell
3InbetriebsetzungsmatrixVersion 108.03.2024aktuell
4Prüfmatrix anlagenspezifischVersion 107.03.2023aktuell
5Prüfmatrix anlagenübergreifendVersion 107.03.2023aktuell
6Zählerliste-ZählerdatenVersion 124.04.2024aktuell
7Monitoringliste-TrenddatenVersion 1aktuell
8Inbetriebnahme- & ProbebetriebablaufplanVersion 1aktuell

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INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG 4

1.1 Grundsätzliches zum Inbetriebnahmemanagement 4

1.2 Grundsätzliches zum Monitoring 5

1.3 Ablaufplan TMon-Dienstleistungen 6

2 DEFINITIONEN 7

2.1 Begriffsdefinitionen 7

2.2 Beteiligte 12

2.3 Grundsätzliche Definitionen 13

3 DOKUMENT DES TECHNISCHEN MONITORINGS 14

3.1 Verantwortlichenliste (Anlage 1) 14

3.2 Anlagenliste (Anlage 2) 14

3.3 Inbetriebsetzungsmatrix (Anlage 3) 14

3.4 Prüfmatrix anlagenspezifisch (Anlage 4) 15

3.5 Prüfmatrix anlagenübergreifend (Anlage 5) 15

3.6 Zählerliste-Zählerdaten (Anlage 6) 15

3.7 Monitoringliste-Trenddaten (Anlage 7) 15

3.8 Inbetriebnahme & Probebetriebsablaufplan (Anlage 8) 16

4 PROZESS DES TECHNISCHEN MONITORINGS 17

4.1 Montageplanung 19

4.2 Installationsphase 20

4.3 Inbetriebsetzungsphase 21

4.4 Inbetriebnahmephase 22

4.5 Probebetrieb 23

4.6 Übergabephase 24

4.7 Übergabephase Übergabe an den Betreiber 25

4.8 Betriebsphase 26

5 ZÄHLKONZEPT 27

5.1 Zählkonzept wasserseitig 27

5.2 Zählkonzept wärmeseitig 28

5.3 Zählkonzept kälteseitig 29

5.4 Zählkonzept Gase 29

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5.5 Zählkonzept stromseitig 30

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1 EINLEITUNG

Für den Anbau an die Frauenklinik des Universitätsklinikums in Tübingen wird ein Technisches- Monitoring mit Inbetriebnahmemanagement durchgeführt. Grundlage hierfür ist der Leitfaden Technisches Monitoring zur Qualitätssicherung bei Landesbaumaßnahmen in Baden- Württemberg (Stand Mai 2016).

1.1 Grundsätzliches zum Inbetriebnahmemanagement

Gegenüber einem Inbetriebnahme- und Übergabeprozess ohne Inbetriebnahmemanagement, bei dem dieser Prozess meist für die Gewerke isoliert stattfindet und sich dafür mehr oder weniger allgemein akzeptierte Vorgehensweisen etabliert haben, wird mit dem Inbetriebnahmemanagement ein systematischer, übergeordneter Prozess angewendet, bei dem diese Vorgehensweisen nicht mehr zutreffen. Das Ziel einer höheren betrieblichen Qualität und Dokumentation zwingt zu einer höheren Formalisierung des Prozesses.

Grundsätzlich wird projekt-/ bzw. anlagenspezifisch durch den Auftraggeber definiert, mit welchen Prüf- und Testmethoden bzw. Prozessen er die konforme Beschaffenheit der Systeme prüft. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist die Voraussetzung für die formale Abnahme. Die Betreiberverantwortung bzw. die Verantwortung für den Betrieb der Anlagen steht grundsätzlich nicht in einem kausalen Zusammenhang mit einer formalen Abnahme. Obschon in der Praxis häufig mit der formalen Abnahme auch der Auftraggeber oder eine andere Institution den Betrieb übernimmt, ist dies nicht zwingend. Hier kann ebenfalls projekt-/ bzw. systemspezifisch definiert werden, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt die Verantwortungen übergehen sollen.

Aufgabe des Inbetriebnahmemanagements ist es, für den Abnahmeprozess, den Übergang der Systeme in den Regelbetrieb und in die Verantwortung eines Betreibers systematische Prozesse zu definieren und diese zu managen. Die geschuldeten Leistungen der Planungsbeteiligten (insbesondere LPH 8 HOAI) und der ausführenden Firmen (VOB/C) bleiben davon unberührt.

Zwingende Voraussetzung für das Inbetriebnahmemanagement ist eine Mitwirkung der Planungsbeteiligten bei der Erstellung der Dokumente des Inbetriebnahmemanagements.

Alle Prozesse und Definitionen werden im Inbetriebnahmeplan definiert und dokumentiert. Der Inbetriebnahmeplan wird in der Planungsphase mit den Beteiligten der Planung als Konzept (Inbetriebnahmekonzept) abgestimmt und wird zu Baubeginn (TGA) als Inbetriebnahmeplan verabschiedet. Er ist anschließend verbindliche Basis für die Einweisung der ausführenden Firmen in die Prozesse und für die Durchführung des Inbetriebnahme- und Übergabeprozess.

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1.2 Grundsätzliches zum Monitoring

Das Ziel des Monitoring ist es, während der Einregulierungszeit (in den ersten 2 Jahren nach der Inbetriebnahme und Übergabe an den Betreiber) und während der Regelbetriebszeit eines Gebäudes, die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, energieeffizienten, funktions- und befarfsgerechten Betrieb zu schaffen.

Das Monitoringkonzept wird während der Entwurfsplanung (LP3) entwickelt. Es werden spezifische Zielwerte mit den Fachplanern und dem Bauherrn (Nutzer) abgestimmt und festgehalten. Daraus wird ein Mess-und Zählkonzept der einzelnen Gewerke entwickelt. Für die folgenden Projektphasen der Errichtung, der Inbetriebnahme, der Abnahme, der Übergabe, der Einregulierung in den ersten zwei Betriebsjahren und des kontinuierlichen Regelbetriebs wird ein Ablaufplan erstellt, der die Leistungen des Monitorings, insbesondere die Anzahl, Zeitpunkte und Dauer der Probebetriebe sowie die gegebenenfalls notwendigen Zuarbeiten der anderen Projektbeteiligten beschreibt.

Während der Ausführungsplanung (LP5) wird das Monitoringkonzept fortgeschrieben. Änderungen der Sollwerte und der Mess- und Datentechnik werden im Monitoring-Konzept weitergeführt/nachgeführt und an die Fachplaner komuniziert.

Bei der Durchführung des Monitoring wird ein Ablaufplan, vor den Inbetriebnahmen der Anlagen, mit den Fachplanern und den ausführenden Firmen der entsprechenden Gewerke für den Probebetrieb abgestimmt und im Monitoringkonzept ergänzt. Die Messdaten werden nach der vorgebenen Zeitspanne erfasst und ausgewertet. Sodass eine kurze Reaktionszeit gegeben ist, um während des Probebetriebs und der Einregulierungszeit Mängel oder fehlerhaftes Laufen der Anlagen festzustellen und zu korrigieren. Die nicht erreichten Sollwerte werden festgehalten und an den Betreiber, die ausführende Firma und den Bauherren komunziert.

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1.3 Ablaufplan TMon-Dienstleistungen

Rote Schrift: Zuarbeit der Planer, Bereitstellung Daten/Dokumente (Bauherr, Betreiber) Schwarze Schrift: TMon-Dienstleistungen

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2 DEFINITIONEN

2.1 Begriffsdefinitionen

Für eine reibungslose Kommunikation ist ein einheitliches Begriffsverständnis erforderlich. Nachfolgende Begriffe und Definitionen werden im Inbetriebnahme- und Übergabeprozess verwendet.

Anlage

Technische Anlage, bestehend aus Anlagenkomponenten, die als System zusammenwirken. Eine Anlage ist für sich funktionsfähig, erfüllt einen bestimmten Zweck und ist einem Gewerk eindeutig zugeordnet. Ein Gewerk besteht typischerweise aus mehreren Anlagen. Bezogen auf terminliche Abläufe kann es notwendig sein, für den Prozess Teilanlagen zu definieren.

Versorgungssysteme

Anlagen, insbesondere aus den Gewerken Strom, Wasser, Abwasser und sonstigen Medien, die (auch) der Versorgung anderer Anlagen dienen (aus Sicht der versorgten Anlagen).

Qualitative Prüfungen

Qualitative Prüfungen sind Prüfungen, mit der die Ausführungsqualität geprüft wird. Dies sind zum einen visuelle Prüfungen zur Prüfung auf Übereinstimmung mit der Planung (konforme Verlegung/Aufstellung von Anlagenteilen, Dimensionen entsprechend der Planung, Verwendung und richtige Montage von zugelassenen Befestigungssystemen, Brandschutzelementen, Materialien etc.) Weitere qualitative Prüfungen werden durch Messungen durchgeführt, wie z.B. Schweißnahtprüfungen, Druckprüfungen, Messung von Beschichtungsdicken und Hygieneprüfungen.

Quantitative Prüfungen

Prüfung auf Vorhandensein von Anlagen und Anlagenkomponenten in der geplanten Anzahl und an der geplanten Stelle (z.B. Volllasttests).

Anlagen-Funktionsprüfungen

Anlagen-Funktionsprüfungen sind Prüfungen bezogen auf die richtige Funktion einzelner Komponenten einer Anlage und einer Anlage als System. Diese Prüfungen können häufig nur im Zusammenspiel mit der Gebäudeautomation erfolgen.

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Anlagen- Leistungstests

Leistungs- oder Belastungstests, insbesondere gewerkeübergreifend, zielen darauf ab, zugesicherte Leistungsdaten bis hin zur Gesamtanlage zu überprüfen. Dazu sind in der Regel Ersatzlasten oder auf andere Weise geeignete Betriebszustände herzustellen.

Gewerkeübergreifende Funktionstests

Gewerkeübergreifende Funktionstests dienen dazu, funktionale Aspekte bezogen auf das Zusammenspiel von Anlagen zu prüfen. Dies geschieht typischerweise auf Basis von Wirkmatritzen (z.B. Brandschutzsteuermatrix, Notfallmatrix, spezifische Matritzen).

Installationsbegleitende Prüfungen

Installationsbegleitende Prüfungen sind Prüfungen, die nur während der Installationsphase einer Anlage durchgeführt werden können, weil nach Abschluss der Installationen keine Zugänglichkeit oder Nachbesserung nur mit hohem Aufwand möglich ist. Es handelt sich in der Regel um qualitative Prüfungen.

Vorgezogene Prüfungen

Vorgezogene Prüfungen können erforderlich sein, bevor Wände, Decken oder Schächte geschlossen werden. Es handelt sich in der Regel um qualitative Prüfungen.

Betriebsfertig montiertes System

Eine Anlage ist betriebsfertig montiert, wenn sie mit allen Komponenten des Anlagengewerks fertig hergestellt, verkabelt, an Versorgungssysteme angeschlossen und mit den entsprechenden Betriebsmedien befüllt ist. Alle installationsbegleitenden Prüfungen sind erfolgreich durchgeführt und dokumentiert. Die tatsächliche Versorgung aus den Versorgungssystemen ist noch nicht zwingend.

Inbetriebsetzung

Unter Inbetriebsetzung ist die Inbetriebsetzungphase einer einzelnen Anlagen durch den Anlagenerrichter gemeint. Es werden grundsätzliche Funktions- und Leistungstest durchgeführt. Die Inebtriebsetzung findet, falls erfoderlich, ohne die Gebäudeautomation statt. Die Inbetriebsetzung einer Anlage ist vorrausetzung für die Inbetriebnahmepahse.

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Grundsätzliche Funktionstests

Grundsätzliche Funktionstests beinhalten die Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit der Anlage selbst und der Sicherstellung des Zusammenwirkens mit anderen Schnittstellengewerken, insbesondere der Versorgungssysteme und der Gebäudeautomation. Neben grundsätzlichen Funktionen und Funktionen von Teilanlagen (laufen Pumpen, werden Ventile richtig angesteuert) sind insbesondere alle sicherheitstechnischen Funktionen zu prüfen. Die grundsätzlichen Funktionstests enthalten alle Prüfungen, die für einen Regelbetrieb erforderlich sind. Diese Tests sind Teil der Inbetriebsetzung einer Anlage.

Inbetriebgesetztes Anlage

Eine Anlage ist nach der Inbetriebsetzung inbetriebgesetzt, unabhängig davon, ob sie sich anschließend im Betrieb befindet.

Inbetriebnahmephase

Die Inbetriebnahme einer Anlage erfordert in den meisten Fällen die Zusammenarbeit mehrerer Gewerke. Eine gemeinsame Inbetriebnahme mit der Gebäudeautomation ist erforderlich. Nach dem eine Anlage in Betrieb gesetzt worden ist, findet die richtige Inbetriebnahme mit der Gebäudeauotamtion statt. Während der Inbetriebnahme werden 1:1 Funktionsbestätigung von Feldebene zur Automationsebene, 1:1 Funktionsbestätigungen Feld zu GLT und GA Funktionskontrollen durchgeführt. Außerdem gehören auch Einregulierungen (z.B. hydraulische Einregulierung, Luftmengeneinregulierung) zur Inbetriebnahme.

Probebetrieb

Betrieb einer einregulierten und qualitativ sowie quantitativ geprüften Anlage im 24 Stunden Betrieb, für mindestens 4 Wochen, bei der die Anlage auf vereinbarte Eigenschaften geprüft wird. Während der Probebetriebsphase können auch noch fehlende qualitative Prüfungen durchgeführt werden. Ansonsten finden Gewerke-Funktionstests, Gewerke-Leistungstest, gewerkeübergreifende Leistungstests und gewerkeübergreifende Funktionstests statt. Der Probebetrieb ist Teil der Abnahmevorbereitung der Anlage. Der Regelbetrieb muss mit Ende des Probebetriebs erreicht sein.

Förmliche VOB Abnahme

Abnahme entsprechend §12 VOB/C mit Gefahrenübergang auf den Auftraggeber und Beginn der Sachmängelhaftung. Die erfolgte förmliche Abnahme ist Vorraussetzung für die Übergabe an den Betreiber.

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Sachverständigenabnahmen

SV-Abnahmen sind grundsätzlich unabhängig von der förmlicher Abnahme, aber Teil des Inbetriebnahme oder Abnahmeprozesses. Sie finden zwingend vor der der förmlichen Abnahme statt.

Schutz von Anlagen

Sobald eine Anlage inbetriebgesetzt wurde muss diese Anlage anschließend geschützt werden, bis Sie für einen Probebetrieb oder Regelbetrieb benötigt wird. Dies ist erforderlich, damit die erfolgten Prüfungen nicht erneut durchgeführt werden müssen. Schutzmaßnahmen können je nach Prüfzustand z.B. Hygieneschutz, Schutz vor unberechtigter Inbetriebnahme, Schutz vor Beschädigung oder Schutz vor nachträglichem Tausch von Komponenten sein.

Regelbetrieb

Unter Regelbetrieb wird ein störungsfreier, automatisierter und bestimmungsgemäßer Betrieb einer Anlage verstanden. Im Regelbetrieb sind keine außergewöhnlichen Eingriffe (insbesondere Handeingriffe) notwendig oder außergewöhnliche Präsenzpflichten durch den Betreiber erforderlich. Die Erreichung eines Regelbetriebszustands ist nicht an eine formale Abnahme oder einen bestimmten Betreiber gebunden.

Betreibereinweisungen

Betreibereinweisungen dienen nicht nur der Einweisung des Betreibers in die Komponenten der Anlagen, sondern auch in die Funktionen der Anlagen als Systeme, sowie der Wechselwirkungen zwischen den Anlagen.

Betriebsübergabe

Ist die Übergabe des Betriebs der technischen Anlagen an den Betreiber mit Übergang der Betreiberverantwortung vom Anlagenersteller an den Betreiber.

Musterdokumente

Musterdokumente sind vom AN oder der Fachbauleitung gestellte und durch das Inbetriebnahmemanagement Team geprüfte, für die Prüfungen und Test (entsprechend IB- & Mon-Konzept Anlage 9) zu verwendenden Checklisten und Protokolle oder Deckblätter zur Vereinheitlichung und eindeutigen Zuordnung zu Anlagen.

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Einregulierungsmonitoring

Dabei werden definierte Kennwerte (Verbrauchsdaten, Istdaten, Fehlermeldungen) der TGA- Anlagen festgehalten. Das Einregulierungsmonitoring findet bis 2 Jahre, nachdem das Gebäude an den Betreiber übergeben worden ist, statt. Es werden die definierten Kennwerte erfasst, vierteljährlich ausgewertet und ein Bericht erstellt.

Inbetriebnahme

Abkürzung: IB

Inbetriebnahmemanagement

Abkürzung: IBM

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2.2 Beteiligte

Beteiligte am Technischen Monitoring sind grundsätzlich der Bauherr (AG), die Bauleitung (BL), die ausführenden Firmen (AF), Sachverständige (SV), Behördenvertreter (BV), der zukünftige Betreiber (BT), die zukünftigen Nutzer (NU) sowie Mitarbeiter, die das Inbetriebnahmemanagement und Monitoring (TMon-Team) durchführen. Wo für den Prozess der Inbetriebnahme und Übergabe erforderlich, können Unterinstanzen definiert werden. Die Dokumente des Inbetriebnahmemanagements bleiben aus Konsistenz- und Platzgründen frei von konkreten Zuordnungen. Die Zuordnung zu konkreten Unternehmen und Personen findet ausschließlich in der Verantwortlichenliste statt. Dort sind auch Vertreter zu definieren.

Beispielhaft ausgefüllte TMon-Anlage 2, Verantwortlichenliste:

InstanzKurzzeichenUnterinstanzKurzzeichenVerantwortungName
BauherrAG
NutzerNU
BehördenvertreterBV
Technisches MonitoringTMon-Team
FachingenieureFI
Fachbauleitung GPFBL-GPFachbauleitung ELTFBL-GP-ELTVerantwortlicherHr. XY
VertreterinFr. Z
GUGUKoordination InbetriebnahmeGU-IBN
AusführendeANSanitär, Heizung, KälteAN-HSK
SachverständigeSVBrandschutzSV-BS
Ver- & EntsorgerVETW-VersorgerVE-TW

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2.3 Grundsätzliche Definitionen

Betreiberverantwortung

Die Betreiberverantwortung für die Anlagen verbleibt bis zur Übergabe an den Betreiber in der Verantwortung des Anlagenerstellers. Es ist zu beachten, dass dies gegebenenfalls Zeiträume nach der Inbetriebsetzung und Zeiträume nach der formalen VOB-Abnahme einschließen kann.

Nutzerübergabe

Nach der Übergabe an den Betreiber erfolgt die Übergabe an den Nutzer. Diese Übergabe erfolgt durch den Betreiber.

Dokumentationsanforderungen

Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Probebtrieb zur Dürchführung freigegben werden kann:

 vollständig abgeschlossene Feinmontage aller TGA-Anlagen  alle technischen Anlagen sind inbetriebgesetzt und betriebsbereit (einreguliert)  Erfolgreich durchgeführte 1:1 Datenpunkttests (Feld zu GLT (Managementebene))  Gesicherte Datenübertragung zu TMon-Team  vollständige von der Fachbauleitung und Betreiber geprüfte Vorabzüge aller Revisions- unterlagen

Vorraussetzung für Betriebsübergabe

Folgende Vorraussetzungen (u.a. Checkliste) müssen erfüllt sein, damit die Übergabe der technischen Anlagen (Betreiberverantwortung) an den Betreiber (Hochschule Reutlingen) erfolgen kann:

 Probebetrieb erfolgreich abgeschlossen  Überarbeitet Revisionsunterlagen liegen final vor  Betreibereinweisungen sind erfolgt  Mängelbeseitigung erfolgreich abgeschlossen  Sicherheitseinrichtungen sind vollumfänglich in Funktion

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3 DOKUMENT DES TECHNISCHEN MONITORINGS

3.1 Verantwortlichenliste (Anlage 1)

In der Verantwortlichenliste werden die Verantwortlichen für den Prozess der Inbetriebnahme und Übergabe sowie des Monitorings eindeutig definiert (vgl. Kap. 2.2). Die Verantwortlichen der ausführenden Firmen werden im Inbetriebnahme- und Monitoringplan, nach Beauftragung und Einführung, ins Technische Monitoring ergänzt.

Status: Ist angelegt auf Basis der vorliegenden Projektbeteiligtenliste und bekannten Projektverantwortlichkeiten. Wurde der Projektleitung (VBV) noch nicht zur Prüfung vorgelegt. Einige Ergänzungen stehen aus.

3.2 Anlagenliste (Anlage 2)

Alle Aktivitäten und Prozesse werden auf Anlagenebene gemanagt. Aus diesem Grund kommt der Anlagenliste eine besondere Bedeutung zu. In ihr werden gewerkeweise alle Anlagen gelistet, für die der Inbetriebnahme- und Übergabeprozess durchzuführen ist. Für die Erstellung der Anlagenliste ist die Mitwirkung und Zuarbeit der Planungsbeteiligten zwingend. In der Anlagenliste erhält jede Anlage eine eindeutige Kennzeichnung, die in den anderen Dokumenten des TMon konsistent verwendet wird. Ein Bezug zum Anlagenkennzeichnungsschlüssel ist wünschenswert, jedoch bezogen auf den hier definierten Anlagenbegriff, der sich an den Erfordernissen des Inbetriebnahme- und Übergabeprozess orientiert, nicht machbar. Trotzdem wird als Querverweis, der in der Planung und den Revisionsunterlagen zu verwendende Anlagenkennzeichnungsschlüssel der jeweiligen Anlage in der Anlagenliste vermerkt.

Status: Liste ist erstellt auf Grundlage der im April 2022 erhaltenen Planungsunterlagen. Die Übermittlung der Liste an das Planungsteam ist erfolgt.

3.3 Inbetriebsetzungsmatrix (Anlage 3)

Die Inbetriebsetzungsmatrix fasst die Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten für die Inbetriebsetzung auf Anlagenebene zusammen. Sie ist Basis für die Terminplanung und Koordination der Inbetriebsetzungen.

Status: Ist erstellt auf Basis der aktuellen Anlagenliste, Verantwortlichkeiten müssen final durch Planungsbeteiligte im Rahmen der Abstimmungen zu den Schnittstellen des TMon und der Fachbauleitung bestätigt werden.

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3.4 Prüfmatrix anlagenspezifisch (Anlage 4)

In der anlagenspezifischen Prüfmatrix werden für jede Anlage die erforderlichen Prüfungen nach den Inbetriebnahmephasen zusammengestellt. Je Gewerk wird eine Prüfmatrix erstellt, die auf der Ebene von Anlagen die erforderlichen Prüfungen darstellt.

Status: Ist erstellt auf Basis der aktuellen Anlagenliste. Eine Übergabe an das Planungsteam ist erfolgt

3.5 Prüfmatrix anlagenübergreifend (Anlage 5)

In der Prüfmatrix anlagenübergreifend werden alle Anlagenübergreifenden Prüfungen mit den beteiligten Anlagen dargestellt. Analog der Inbetriebsetzungsmatrix werden die Teilnehmer und Verantwortlichen definiert.

Status: Ist erstellt auf Basis der aktuellen Anlagenliste. Eine Übergabe an das Planungsteam ist erfolgt.

3.6 Zählerliste-Zählerdaten (Anlage 6)

In der Zählerliste sind alle benötigten Zähler, die für das Monitoring relevant sind, aufgeführt.

Status: Ist erstellt auf Basis der aktuellen Planung und nach Absprache mit dem Bauherrn und den Planern. Sie wurde anschließend dem Planungsteam und VBA zur Prüfung der Vollständigkeit vorgelegt.

3.7 Monitoringliste-Trenddaten (Anlage 7)

In der Monitoringliste werden die Datenpunkte der einzelnen TGA-Anlagen festgehalten, die später für das Monitoring relevant sind und ausgewertet werden.

Status: Ist erstellt auf Basis der Nutzeranfoderungen und aktuellen Planung. Sie wird mit diesem Dokument dem Planungsteam zur Prüfung und zur weiteren Berücksichtigung erneut vorgelegt. Detailierungsabstimmung mit GA folgt.

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3.8 Inbetriebnahme & Probebetriebsablaufplan (Anlage 8)

Der Inbetriebnahme- & Probebetriebsablaufplan stellt den Ablauf der Inbetriebnahme und des Probebebtriebs dar.

Status: Ist erstellt auf Basis des aktuellen Bauzeitenterminplans (LS1). Wird zunächst weiterführend mit VBA und Planungsteam erörtert (LS2 &3). Anschließend wird dieser dem Planungsteam und Architekten, zur Umsetzung in den Bauzeitenterminplan, vorgelegt und vorgestellt.

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4 PROZESS DES TECHNISCHEN MONITORINGS

Der Inbetriebnahme-, Übergabe- und Monitoringprozess wird in 6 Phasen unterteilt. Diese Phaseneinteilung berücksichtigt die je nach Anlage vorhandenen und zu berücksichtigenden Abhängigkeiten im Prozess. Prozesse definieren keine Zeiträume und so können je nach Anlage mehrere Prozesse am selben Tag / Termin abgeschlossen werden, während für andere Anlagen mehrere Wochen und mehrere Termine notwendig sein können.

(1) Installationsphase (2) Inbetriebsetzungsphase (3) Inbetriebnahmepahse (4) Probetrieb (5) Übergabephase (6) Betriebsphase

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Jede Phase wird durch eine Inbetriebnahmeaktivität abgeschlossen, die zu dokumentieren ist. Es werden folgende Aktivitäten definiert.

Inbetriebnahmeaktivität Abkürzung Inbetriebnahmenphasenzuordnung Montagefreigabe MF Vorraussetzung für Installationsphase Feststellung betriebsfertig montiert BF Abschluss der Installationsphase Feststellung Anlage in Betrieb gesetzt BG Abschluss der Inbetriebsetzungsphase Feststellung betriebsbereit BB Abschluss der Inbetriebnahmephase Feststellung bereit für Probebetrieb BP Vorraussetzung für Start Probebtrieb Feststellung Probebetrieb erfolgreich abgeschlossen PA Abschluss des Probebetriebs Feststellung abnahmebereit AB Abschluss des Probebetriebs Feststellung übergabebereit ÜB Vorraussetzung für Betriebsübergabe Monitoringaktivität Abkürzung Monitoringphasezuordnung Feststellung Gebäude einreguliert GE Abschluss des Einregulierungsmonitoring

Die Aktivitäten werden auf Anlagenebene überwacht. Mit der Übergabe an den Betreiber beginnt das Einregulierungsmonitoring. Wie oben beschrieben dauert das Einregulierungsmonitoring 2 Jahre, dabei werden vierteljährlich die Daten ausgewertet und Optimierungsvorschläge bzgl. der Anlage werden an den Betreiber und Bauherrn kommuniziert.

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4.1 Montageplanung

Ziel: Termingerechtes Erreichen einer Montagefreigabe

Voraussetzungen: Fertig erstellte Ausführungs- und Montageplanung mit benötigten vorgezogenen SV- Prüfungen entsprechend Anlage 4.

Prozess:

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4.2 Installationsphase

Ziel: Termingerechtes Erreichen betriebsfertig montierter Anlagen.

Voraussetzungen: Fertig montierte Anlage, Vorliegen der Prüfdokumente für die Phase entsprechend Anlage 4.

Prozess:

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4.3 Inbetriebsetzungsphase

Ziel: Termingerechtes Erreichen einer Inbetrieggesetzten Anlage.

Voraussetzungen: Anlagenzustand betriebsfertig montiert.

Prozess:

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4.4 Inbetriebnahmephase

Ziel: Termingerechtes Erreichen einer betriebsbereiten Anlage für den Probebetrieb.

Voraussetzungen: Anlagenzustand in Betrieb genommen. Betriebsbereitschaft der entsprechenden Versorgungsanlagen und der Anlagen der Schnittstellengewerke.

Prozess:

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4.5 Probebetrieb

Ziel: Termingerechtes Erreichen einer Anlage, welche den Probetrieb erfolgreich abgeschlossen hat und abnahmebereit ist, sowie insbesondere durch Fachbauleitung geprüfte Revisionsunterlagen.

Voraussetzungen: Anlagenzustand bereit für Probebetrieb, Betriebsbereitschaft der entsprechenden Versorgungsanlage und der Anlagen der Schnittstellengewerke.

Prozess:

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4.6 Übergabephase

Förmliche VOB Abnahme

Ziel: Termingerechtes Erreichen einer förmlichen VOB Abnahme.

Voraussetzungen: Anlagenzustand abnahmebereit, Vorliegen der erforderlichen Prüfdokumente für die Abnahme (alle Prüfungen der Anlage 4 & 5).

Prozess:

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4.7 Übergabephase Übergabe an den Betreiber

Ziel: Termingerechtes Erreichen einer gewerkeweisen Anlagenübernahme durch den Betreiber.

Voraussetzungen: Förmliche Abnahme erfolgt, Betreibereinweisungen abgeschlossen, baurechtliche Abnahmen erfolgt.

Prozess:

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4.8 Betriebsphase

Ziel: Betriebsoptimierte TGA-Anlagen.

Voraussetzungen: Erfolgreich abgeschlossener Probebetrieb. Gewerkeweise Anlagenübernahme durch den Betreiber erfolgt. Aufzeichnung der Trenddaten und Zählerdaten umgesetzt. Übermittlung der Daten an T-Mon-Team erfolgreich getestet.

Prozess

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5 ZÄHLKONZEPT

Für das Technische Monitoring ist das Zählkonzept ein wichtiger Bestandteil. Im Zählkonzept werden, anhand der aktuellen Planung, Messstellen mit den TGA-Planern festgelegt, die für das Monitoring des Gebäudesbetriebs benötigt werden. Zusätzlich erhält der Betreiber der Anlagen einen besseren Einblick über die Verbräuche der einzelnen TGA-Anlagen. In Abstimmung mit dem Bauherrn, zukünftigen Betreiber und TGA-Planer wurde folgendes Zählkonzept für den Anbau der Frauenklinik in Tübingen verabschiedet (24.04.24):

5.1 Zählkonzept wasserseitig

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5.2 Zählkonzept wärmeseitig

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5.3 Zählkonzept kälteseitig

5.4 Zählkonzept Gase

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5.5 Zählkonzept stromseitig

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