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Handheld-Spektrumanalysator-Kits für 24–43 GHz und 56–87 GHz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 17:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Besondere Bewerbungsbedingungen

Öffentliche Ausschreibung

Vergabe: Handmessgeräte 24-43 und 56 -87 GHz

Geschäftszeichen: Z25-5-2026-0009

Datum: 22.09.2026

Inhalt

  1. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen ....................................................................................................2

  2. Losaufteilung, Nebenangebote ..................................................................................................................2

  3. Angebotsabgabe ............................................................................................................................................2

  4. Angebotsbewertung .....................................................................................................................................3

Eignungsprüfung / Eignungskriterien ............................................................................................................3

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ................................................................................................3

  1. Zuschlagserteilung ........................................................................................................................................3

  2. Hinweis Wettbewerbsregister ....................................................................................................................3

  3. Vorschriften ....................................................................................................................................................3

  4. Verschwiegenheit ..........................................................................................................................................4

  5. Datenschutzhinweis .....................................................................................................................................4

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  1. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen

Enthalten die Unterlagen der ausschreibenden Stelle nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so müs- sen Sie auf diese unverzüglich und in Textform hinweisen.

Fragen zum Inhalt der Ausschreibung sowie zum Verfahren sind an die bezeichneten Ansprechpart- ner nurin elektronischer Form über die Vergabeplattform des Bundes zu richten. In Ausnahmefäl- len, insbesondere wenn die E-Vergabe-Plattform temporär nicht erreichbar ist, können Bieterfragen per E-Mail an Z25.Postfach@BNetzA.de gerichtet werden. Die Antworten werden über die Vergabe- plattform übermittelt.

  1. Losaufteilung, Nebenangebote

Die zu vergebenden Leistungen sind in Lose aufgeteilt, welche im Leistungsverzeichnis jeweils sepa- rat aufgeführt sind. Jedes Los wird für sich gewertet. Angebote können für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose eingereicht werden. Ein Bieter kann den Zuschlag für ein Los, für mehrere Lose oder auch für alle Lose erhalten.

Ein Angebot zu einem Los muss sämtliche diesem Los zugeordneten Positionen umfassen; ein dies- bezüglich unvollständiges Angebot zu einem Los wird ausgeschlossen.

Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen. Ein Nebenangebot versteht sich als Alterna- tivangebot zum Ausschreibungsgegenstand. Ein Alternativangebot liegt schon dann vor, wenn bereits geringfügig von der ausgeschriebenen Leistungsbeschreibung abgewichen wird.

  1. Angebotsabgabe

Die Abgabe des Angebots erfolgt ausschließlich elektronisch über den Angebotsassistenten auf www.evergabeonline.de. Zur Unterzeichnung des Angebotsvordrucks muss sowohl der Bieter als auch der/die vollständige/n Name/n der handelnden Person/en eindeutig erkennbar sein. Der Ange- botsvordruck muss sowohl den Bieter als auch der/die vollständige/n Name/n der handelnden Per- son/en eindeutig erkennen lassen. Enthält der Angebotsvordruck diese Angaben nicht, muss das An- gebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Unterzeichnung des Angebotsvor- drucks mittels elektronischer Signatur ist möglich und zugelassen, in dieser Form jedoch nicht zwin- gend erforderlich. Als Unterzeichner muss/müssen die vollständige/n Name/n der handelnden Per- son/en zumindest in Textform angegeben sein.

Die den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen sind ebenso wie die vorliegenden Vergabeunterlagen und diese Besonderen Bewerbungsbedingungen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Die Inhalte des Frage-Antwort-Katalogs, evtl. Antwortschreiben und sonstige Hinweise des Auftraggebers, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder ab- ändern, gehen dieser Unterlage vor.

An den vorgegebenen Texten in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Ände- rungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforder- lich halten, dürfen diese nicht auf den Vordrucken angebracht werden, sondern können allenfalls als gesonderte Anlage beigefügt werden. Sofern Sie Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen vorneh- men, müssen diese zweifelsfrei sein. Die Bundesnetzagentur behält sich die Nachforderung von feh- lenden Unterlagen im Sinne des § 41 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) vor.

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Falls Sie ein Anschreiben einreichen, achten Sie bitte darauf, dass die darin (ggf. auch als Briefkopf) enthaltenen Informationen (z.B. Verweis auf AGBen o.ä.) den Bedingungen der Vergabeunterlagen nicht widersprechen.

Darüber hinaus wird auf die Ausführungen in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.

  1. Angebotsbewertung

Eignungsprüfung / Eignungskriterien Die Eignungsprüfung erfolgt auf Grundlage der in der Anlage 5 bekannt gemachten Eignungskriterien und den vorzulegenden Eignungsnachweisen. Eignungsnachweise können im Einzelfall durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Sofern ein Eignungskriterium nicht erfüllt wird, führt dies zwin- gend zum Ausschluss des Angebots.

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los werden nur die Angebote berücksichtigt, die nicht an irgendeiner Stelle auszuschließen sind.

Der Zuschlag wird an das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Dabei stellt der Preis – unter Be- rücksichtigung eingeräumter Skonto-Konditionen – das einzige Zuschlagskriterium dar. Sofern meh- rere Angebote zum gleichen Preis abgegeben werden, erhält das Angebot mit dem höchsten angebo- tenen Skonto (bei mindestens 14 Kalendertagen Zahlungsziel) den Zuschlag. Herrscht auch danach immer noch Gleichstand, entscheidet das Los.

  1. Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung erfolgt innerhalb der Bindefrist ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform. Mit Zuschlagserteilung – innerhalb der Bindefrist - ist der Vertrag geschlossen.

Alle Vertragsbestandteile (zu diesen gehören auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus- führung von Leistungen - VOL/B sowie die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagen- tur) und deren Rangfolge ergeben sich aus der Angebotsaufforderung / dem Auftragsschreiben sowie den weiteren Anlagen. Die erforderliche Konkretisierung mit den Inhalten des Angebots erfolgt mit Zuschlagserteilung. Im Übrigen gilt deutsches Recht mit Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

  1. Hinweis Wettbewerbsregister

Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto fordert die BNetzA für den Bewerber oder die Be- werberin, der oder die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG an.

  1. Vorschriften

Anzuwendende Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen  Bundeshaushaltsordnung (BHO)  Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)  Verordnung über Preise, VOPR 30/53

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Die vorgenannten Vorschriften gelten in der bei Versendung der Vergabeunterlagen aktuellen Fas- sung.

  1. Verschwiegenheit

Sie haben als Bieter - auch nach Beendigung der Antrags- und Angebotsphase - über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der BNetzA Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Regelung gilt auch über das Vergabeverfahren hinaus.

  1. Datenschutzhinweis

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Text- form übermittelt werden.

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