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Grundwasserprobenahme, Analytik und Bestimmung von Exzess-Stickstoff 2027–2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:45 (Europe/Berlin)

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Vertragsbedingungen für analytische Untersuchungen

§ 1 - Auftraggeber, Auftragnehmer

Auftraggeber ist der Freistaat Thüringen, vertreten durch den Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena. Auftragnehmer ist der Bieter, der den Zuschlag erhält.

§ 2 - Vertragsschluss, Vertragsbestandteile

(1) Mit Zuschlagserteilung wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Vertrag geschlossen. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: a) die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen b) die Regelungen dieser Vertragsbedingungen c) das Angebot des Auftragnehmers d) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) • in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a), wenn die Vergabe des öffentlichen Auftrages nach den Regelungen des Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfolgt(e) • in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens jeweils geltenden Fassung, wenn die Vergabe des öffentlichen Auftrages nach den Regelungen der Unterschwel- lenvergabeordnung (UVgO) erfolgt(e) (2) Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.

§ 3 - Preisbindung

Die mit dem Angebot des Auftragnehmers vereinbarten Preise sind verbindlich.

§ 4 - Vertragslaufzeit

Der Vertrag zur Ausführung der Auftragsleistung beginnt mit Zuschlagserteilung (Vertrags- schluss) und wird bis zum 31.01.2030 geschlossen. Das Vertragsverhältnis endet am 31. Januar 2030.

§ 5 - Auftragsausführung

(1) Die Ausführung der vertraglich geschuldeten Arbeiten erfolgt durch qualifiziertes Perso- nal, das über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die erforderliche Sorgfalt bei der Bearbeitung gewährleistet. (2) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt werden und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit über Stand und Fort- gang der Arbeiten zu berichten. Der Auftraggeber und seine Beauftragten haben das Recht, Einblick in die Arbeitsunterlagen zu nehmen und sich am Durchführungsort vom Fortgang der Arbeiten zu überzeugen. (4) Sollte sich im Verlauf der Arbeiten herausstellen, dass die Leistung in der vereinbarten Form undurchführbar ist, das angestrebte Ergebnis nicht oder nicht auf dem vorgegebe- nen Wege zu erreichen ist, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für sonstige besondere Vorkommnisse bei der Auftrags- ausführung und solche Ereignisse, die sofortige behördliche Maßnahmen erforderlich machen.

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Vertragsbedingungen für analytische Untersuchungen

§ 6 - Aufbewahrung von Ergebnissen, Daten Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Überprüfbarkeit von Analysenergebnissen für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Feststellung des jeweiligen Ergeb- nisses zu gewährleisten. Innerhalb des vorbenannten Zeitraums hat der Auftragnehmer relevante auftragsbezogene Daten und Unterlagen auf Verlangen an den Auftraggeber aus- zuhändigen, insbesondere:

• Informationen, Daten und Unterlagen zum Untersuchungsablauf • Messergebnisse und Rohdaten • Labortagebücher • Informationen, Daten und Unterlagen zu Maßnahmen der Qualitätssicherung

§ 7 - Qualitätskontrolle

(1) Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht auf ein auftragsbezoge- nes Audit und die Einsteuerung von Proben für vergleichende Kontrollanalysen. (2) Alle Maßnahmen der internen Qualitätssicherung sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu dokumentieren, übersichtlich darzustellen und fortzuschreiben. Die angewendeten Un- tersuchungsverfahren sind lückenlos zu beschreiben. (3) Bei auffälligen Messergebnissen, die vom Auftraggeber hinterfragt werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung, alle relevanten Da- ten und Informationen des Untersuchungsablaufes wie Messergebnisse und Rohdaten, Labortagebücher sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung dem Auftraggeber zur Ver- fügung zu stellen. Als Kontaktperson steht dem Auftragnehmer Frau Elisabeth Frank und Herr Maximilian Lochner unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: E-Mail: elisabeth.frank@tlubn.thueringen.de Telefon: 0361 573942 785

E-Mail: maximilian.lochner@tlubn.thueringen.de Telefon: 0361 573942 208

§ 8 - Zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen

Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der Vertragslaufzeit zusätzliche Leistungen oder Leistungsänderungen nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu fordern, wenn dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Dieses Recht steht dem Auftraggeber insbesondere dann zu, wenn während der Laufzeit des Vertrags einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschriften dies erforderlich machen. Im Falle der Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit erfolgt die Vergütung für zusätzliche Leistungen auf Grundlage der ver- einbarten Preise.

§ 9 - Zahlungsbedingungen

(1) Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die vereinbarten Netto- preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzusetzen ist. Falsche Angaben zum anzuwendenden Steuersatz gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaig abzuführende Umsatzsteuern, die der Auftragnehmer in seinem Angebot nicht oder falsch ausgewiesen hat, trägt der Auftragnehmer.

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Vertragsbedingungen für analytische Untersuchungen

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach mangelfreier Auslieferung / Übergabe und Abnahme unter Benennung der Vergabe- oder Vertragsnummer. Rechnungsadresse ist Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Göschwitzer Straße 41 07745 Jena Rechnungen können wie folgt übermittelt werden: a) schriftlich an die vorbenannte Rechnungsadresse b) als Datei im pdf-Format an die E-Mail-Adresse poststelle@tlubn.thueringen.de oder c) als elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Rechnungsstandard XRechnung, die über das Zentrale Rechnungseingangsportal (OZG-RE) zur URL https://xrechnung- bdr.de einzureichen ist. Die zur Abgabe von E-Rechnungen benötigte Leitweg-ID des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz lautet 16901051-0001-70. Informationen zur E-Rechnung können auf der Internetpräsenz des Thüringer Finanzministeriums unter https://finanzen.thueringen.de/themen/ egovernment/projekte/e-rechnung/ eingesehen werden. (3) Spätester Zeitpunkt für den Eingang von Rechnungen erbrachter Leistungen ist die 47. Kalenderwoche eines Kalenderjahres. (4) Sofern Skonto angeboten wird, beginnt die Skontofrist mit dem Tag des Zugangs der Rechnung beim Auftraggeber, jedoch nicht vor Abnahme der Lieferung oder Leistung. Eine Skontofrist soll 14 Tage nicht unterschreiten. (5) Nach Lieferung/Übergabe der vereinbarten Leistung durch den Auftragnehmer und Ab- nahme der Leistung durch den Auftraggeber, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung im Sinne des § 15 VOL/B auf das vom Auf- tragnehmer anzugebende Konto. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos. Maßge- bend für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Zugang der Überweisungsaufträge beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. (6) Werden im Rahmen der Auftragserfüllung Leistungen von einem Dritten für den Auftrag- nehmer erbracht, die den Auftragnehmer insgesamt oder teilweise von seiner Leis- tungserbringungspflicht entbinden, wirken Zahlungen des Auftraggebers an den Dritten, die in Ansehung der Auftragserfüllung für den Auftragnehmer erbracht wurden, schuld- befreiend gegenüber dem Auftragnehmer. (7) Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

§ 10 - Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer hat über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstli- chen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Unterla- gen und Informationen sowie die Inhalte und Ergebnisse von Gesprächen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten und Unterlagen sind nach Abwicklung des Vertrags unaufgefordert zurückzugeben. (3) Die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten dürfen nur im Rahmen des Vertrags ver- wendet werden. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrags beauftragt sind, die gesetzlichen Bestimmun- gen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflich-

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Vertragsbedingungen für analytische Untersuchungen

tung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

§ 11 - Antikorruption

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung der geschuldeten Leistungen sämtliche deutschen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption einzuhalten. (2) Der Auftraggeber ist vor Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Ausschlussgrund des § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. Nach Beginn der Leistungserbringung tritt das Recht zur außerordentlichen Kündigung an die Stelle des Rücktrittsrechts. (3) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt / die Kündigung entstehen.

§ 12 - Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränk- te, ausschließliche Nutzungsrecht an den Werken, die in Ausführung des Vertrags entstehen. (2) Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf das Recht, die Werke in körperlicher Form zu ver- werten (§ 15 Abs. 1 UrhG) und auf das Recht, die Werke in unkörperlicher Form öffent- lich wiederzugeben (§ 15 Abs. 2 UrhG). Mit der Vergütung, die der Auftragnehmer für die Leistungserbringung erhält, ist die Übertragung der Nutzungsrechte abgegolten. Der Auftragnehmer verzichtet auf das Recht, dass sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird. (3) Der Auftragnehmer leistet die Gewähr dafür, dass die Werke frei von Rechten Dritter sind.

§ 13 - Fristlose Kündigung

Die Kündigung des Vertrags ist schriftlich und mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn a) der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB) oder des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zustan- de gekommen ist, b) der Auftragnehmer Vertragspflichten einmal vorsätzlich oder grob fahrlässig oder trotz Abmahnung mehrmals leicht fahrlässig verletzt hat, c) über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder man- gels Masse abgelehnt worden ist, ein entsprechender Eröffnungsantrag gestellt ist oder die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, d) der Auftragnehmer gegen gesetzliche Datenschutzbestimmungen oder die vertraglich vereinbarte Vertraulichkeit verstößt oder verstoßen hat,

§ 14 - Sonstige Bestimmungen

(1) Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrags hat in Textform zu erfolgen. Mündliche Abreden gelten als nicht getroffen. (2) Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.

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(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Jena, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist. (4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine ungültige Bestimmung oder Vertrags- lücke soll durch eine schriftliche Vereinbarung ersetzt bzw. geschlossen werden.

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