B7 - Erklärung des Bieters zum ThürVgG.docx

Grundwasserprobenahme, Analytik und Bestimmung von Exzess-Stickstoff 2027–2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Dieser Vordruck ist vom Bieter bzw. vom Bevollmächtigten einer Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterschreiben und ggf. mit Firmenstempel zu versehen. Er beinhaltet Erklärungen nach Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes.

Nähere Details und rechtliche Hinweise zu den nachfolgend genannten Anforderungen, können auf der Homepage des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) im Bereich Wirtschaft > Wirtschaftsverwaltung > Öffentliches Auftragswesen in den Erläuterungen für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen unter folgendem Link abgerufen werden:

https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/

Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

  1. Angaben des Bieters / des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft
Vergabenummer:
Firma / Name:
Anschrift: Straße, PLZ, Ort
  1. Erklärungen des Bieters / des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde(n):

  1. Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG.
  2. Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.
  3. Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.
  4. Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG.
  5. Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
  6. Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch meine/unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer.
  7. Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/unsere Beschäftigten hinweise.

Mir/Uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3 ThürVgG.

  1. Vertragsstrafe gemäß § 13 Abs. 1 ThürVgG

Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns,

  1. für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine unter Punkt II dieser Erklärung benannten Verpflichtungen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 % der tatsächlichen Vergütungs- bzw. Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer an den Auftraggeber zu zahlen. Mit der tatsächlichen Vergütungs- bzw. Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer ist die Netto-Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Größe gemeint.
  2. zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß weder kannte(n) noch kennen musste(n).

Mir/Uns ist bewusst, dass nach § 13 Abs. 4 ThürVgG die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt bleibt.

  1. Bestätigung des Bieters / des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft

Wird nach den Vorgaben im Vergabeverfahren ein schriftliches Angebot abgegeben, ist diese Bestätigung zu unterschreiben. Wird ein elektronisches Angebot abgegeben, genügt die Angabe von Vorname und Name des Erklärenden.

Hiermit bestätige ich meine Angaben und Erklärungen.

Ort, DatumUnterschrift, ggf. Firmenstempel / Erklärender
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