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Leistungsbeschreibung
Grundwasserprobenahme und Analytik der
anorganischen Parameter sowie Bestimmung des Exzess-
Stickstoffs mit Hilfe der N /Ar-Methode am
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Landesgrundwassermessnetz 2027-2029
Auftraggeber: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Göschwitzer Straße 41 07745 Jena
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
Inhaltsverzeichnis
1 Veranlassung und Vorbemerkung zur Aufgabenstellung ......................................................... 4
2 Anforderungen .......................................................................................................................... 4
3 Leistungsumfang....................................................................................................................... 5
3.1 Projektdatenübergabe zur Planung der Grundwasserprobenahme und Auftragsinhalt ........... 5
3.2 Gliederung Messnetze / Messprogramme ................................................................................ 6
3.3 Probenahme für organische Parameter und Transport ............................................................ 8
3.4 Analytik / Verfahren................................................................................................................... 8
3.4.1 Organische Parameter .............................................................................................................. 8
3.4.2 Anorganische Parameter .......................................................................................................... 8
3.4.3 Gelöstgaskonzentrationen / N -Exzess / Altersstruktur ............................................................ 8 2
3.5 Die Messstellen (GWM, Brunnen und Quellen) und ihre Spezifika .......................................... 9
3.6 Ergebnisse und Dokumentation .............................................................................................. 10
3.7 QS-Maßnahmen ..................................................................................................................... 10
4 Leistungsausführung .............................................................................................................. 11
4.1 Allgemeines ............................................................................................................................ 11
4.2 Fehlerhafte Leistungserbringung ............................................................................................ 11
4.3 Schäden .................................................................................................................................. 11
4.4 Besprechungen, Sachstandsberichte ..................................................................................... 11
4.5 Ausführungsfristen .................................................................................................................. 11
4.6 Rechnungslegung ................................................................................................................... 12
5 Ergänzende Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis .......................................................... 12
5.1 01 Grundpreis ......................................................................................................................... 12
5.2 02 Grundwasserprobenahme ................................................................................................. 14
5.3 03 Analytik .............................................................................................................................. 16
6 Arbeitsschutz .......................................................................................................................... 19
Tabellen
Tabelle 1 - Aufstellung der Messstellen mit hochmineralisierten Wässern ........................................................ 9
Tabelle 2 - Regelung der Protokollübergabe.................................................................................................... 13
Tabelle 3 - Formvorlage zur Fotodokumentation (Metadaten) ......................................................................... 14
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
Anlagen
Anlage 1 – Stammdaten
Anlage 2 – Übersicht Landesgrundwassermessnetz Maßstab 1:750.000
Anlage 2.1 Blatt 1 GW-PN-Stellen 2027 Nordwestthüringen Maßstab 1:350.000
Anlage 2.2 Blatt 2 GW-PN-Stellen 2027 Nordostthüringen Maßstab 1:350.000
Anlage 2.3 Blatt 3 GW-PN-Stellen 2027 Südwestthüringen Maßstab 1:350.000
Anlage 2.4 Blatt 4 GW-PN-Stellen 2027 Südostthüringen Maßstab 1:350.000
Anlage 3 – Parameterumfang Paket A (Basismessnetz)
Anlage 4 – Parameterumfang Paket B (Sondermessnetz Landwirtschaft)
Anlage 5 – Parameterumfang Paket C (Sondermessnetz N /Ar - Basis) 2
Anlage 6 – Parameterumfang Paket D (Sondermessnetz N /Ar - erweitert) 2
Anlage 7 – Parameterumfang Paket E (Sondermessnetz Apfelstädt)
Anlage 8 – Parameterumfang Paket F (Feldblindwerte)
Anlage 9 – Flaschenplan TLUBN (Organik)
Anlage 10 – Probenahmeprotokoll
Anlage 11 – Handlungsanweisung Feldblindwerte
Anlage 12 – Protokoll Feldblindwerte
Anlage 13 – Intensivwochenplan 2027
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
1 Veranlassung und Vorbemerkung zur Aufgabenstellung
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz betreibt das Landesgrundwassermessnetz. Das Messnetz umfasst mehrere Teilmessnetze mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das historisch gewach- sene Landesgrundwassermessnetz bildet die Grundlage für die Bearbeitung zahlreicher Fragestellungen im Bereich Grundwassergüte und Menge.
Die chemische Analyse des Grundwassers an den Brunnen, Grundwassermessstellen und Quellaustritten (Quellfassungen) bildet u.a. die Datengrundlage für die Bewertung des qualitativen Zustandes der Grundwas- serkörper in Thüringen. Des Weiteren werden die Daten im Sinne des vorsorgenden Grundwasserschutzes genutzt.
Das Messnetz umfasst Messstellen unterschiedlichen Alters und technischer Ausbauten (Stahl, PVC, usw.). Die Messstellen sind über den gesamten Freistaat Thüringen verteilt, was für die regelmäßige Beprobung eine Herausforderung darstellt.
Das Ziel der Ausschreibung ist neben der Probenahme, die teilweise Untersuchung der Proben (anorganische Parameter) sowie die Transportlogistik für den Zeitraum 1/2027-12/2029. Des Weiteren ist die Bestimmung des Exzess-Stickstoffs mit der N2/Ar-Methode sowie die Altersbestimmung an ausgewählten Messstellen Teil des zu vergebenen Auftrages.
Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.01.2030 geschlossen. Die Schlussrechnung ist im Januar 2030 zu stellen.
Die Auftragsleistung umfasst die Probenahme unter Berücksichtigung der messstellenspezifischen Pumpen- einbautiefe und des hydraulischen Kriteriums. Zudem beinhaltet der Auftrag die Analytik von anorganischen Parametern, Isotopen, die digitale Übermittlung der Daten und den Probentransport eines Teils der Proben zum Labor des AG. Fünf Messstellen erschließen hochmineralisiertes Grundwasser (elektr. Leitfähigkeit 20.000 bis 100.000 µS/cm).
Die Arbeiten sollen Januar 2027 (u.a. Planung) beginnen und jährlich bis zur 51 KW, inkl. Analytik und Doku- mentation/Interpretation abgeschlossen sein.
Der Auftrag wird ausschließlich an ein Unternehmen vergeben, welches eine aktuelle Akkreditierung nach LAWA Fachmodul Wasser nachweisen kann. Des Weiteren müssen die zur Umsetzung der Pro- benahme eingesetzten Probenehmer eine Zertifizierung nach DWA-A 909, DIN 38402-13 oder gleich- wertig nachweisen.
2 Anforderungen
Das Landesgrundwassermessnetz (Güte) umfasst derzeit rd. 230 Grundwassermessstellen/Brunnen und rd. 75 Quellen/Quellfassungen. Die genaue Anzahl variiert über die Zeit. Zudem ist der Neubau von 40-45 Grund- wassermessstellen im Vertragszeitraum geplant, welche ebenfalls Teil der zu untersuchenden Messnetze werden bzw. bestehende Grundwassermessstellen ersetzen.
Im Messnetz befinden sich Grundwassermessstellen, die artesisch gespannt sind. Des Weiteren erschließen 5 Messstellen (MST) hochmineralisierte Wässer (4 MST 20.000-65.000 µS/cm, 1 MST ~100.000 µS/cm). Die Sohltiefe der Grundwassermessstellen (GWM) beträgt im Schnitt 30-100 m und erreicht bei einem Pegel rd. 250 m. Bei den Durchmessern der Ausbauverrohrungen dominieren bei den Grundwassermessstellen Maße im Bereich von 100 bis 125 mm. Bei den älteren Brunnen liegen die Ausbaudurchmesser überwiegend im 200 mm- bis 400 mm-Bereich. Der kleinste Zugang für Pumpen ist 2‘‘ (z.B. für MP 1).
Die Variation der Quellen im Messnetz reicht von kleinen, schwachschüttenden Quellfassungen bis hin zu großen, starkschüttenden Karstquellen.
Der Auftragnehmer muss über eine aktuelle Akkreditierung nach LAWA Fachmodul Wasser verfügen. Des Weiteren müssen die zur Umsetzung der Probenahme eingesetzten Probenehmer eine Zertifizierung nach DWA-A 909, DIN 38402-13 oder gleichwertig vorweisen.
Neben der zuvor genannten Akkreditierung und der Zertifizierung werden folgende Anforderungen an den AN gestellt:
• Gewährleistung der Probenahme zu vorab festgelegten Terminen (siehe Ausführungsfristen) • Gewährleistung des Arbeitsschutzes • Gewährleistung einer fachgerechten Probenahme zur Bestimmung von Isotopen im Grundwasser
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
• Kühlung / Transport der Proben bei 2-5 °C (Kühlkette) • Titrierapparat sowie Zubehör zur Bestimmung von KS4,3 und KB8,2 vor Ort • Gewährleistung einer Druckfiltration (0,45 µm Filter) vor Ort (vorzugsweise durch Stickstoff Druckfilt- ration) • Digitale Messung und Dokumentation / Aufzeichnung der Vorortparameter in einer laminar durch- strömten geschlossenen Messzelle (Durchflussmesszelle) im 2 Minuten-Intervall • Unterwasserpumpenset bestehend aus Pumpen mit unterschiedlichem Durchmesser (u.a. Pumpe zur Beprobung von Messstellen mit 2-Zoll-Zugang) und Förderleistung einschließlich für den Betrieb not- weniger Ausrüstung wie Steigleitungen, Einbauhilfen (z.B. Dreibein), Stromgenerator und Frequen- zwandler etc. • Gewährleistung einer Einbautiefe von Pumpen in 125 m Tiefe • Mittel zur Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen • Geländegängiges Allradfahrzeug mit ausreichend Stauraum zum Transport der Probenflaschen sowie der notwendigen Mess- und Probenahmetechnik • Schlüsselsatz bestehend aus unterschiedlichen Messstellenkappenschlüssel (u.a. Innenfünfkant-Si- cherheitsschloss, HT, Seba, Pumpenboese usw.), Schrankenschlüssen (Dreikant) sowie Haken (Schachtdeckelhaken / Huberdeckel) für Unterflur-Messstellen.
Eine ausführliche Beschreibung ist dem Langtext zu den einzelnen Positionen im Leistungsver- zeichnis und den ergänzenden Erläuterungen im Kapitel 5 zu entnehmen.
3 Leistungsumfang
3.1 Projektdatenübergabe zur Planung der Grundwasserprobenahme und Auftragsinhalt
Der AN erhält nach Auftragserteilung, im Rahmen einer Projektbesprechung (Anlaufberatung), alle relevanten und digital zu den jeweiligen Messstellen vorliegenden Informationen (Probenahmeanweisungen, Anfahrtsbe- schreibung, Karten etc.). Zudem erhält er eine tabellarische Übersicht zu den mittleren Wasserspiegellagen und Besonderheiten (Angaben zu Besonderheiten wie Zuwegung, Ansprechpartner usw.). Sofern weitere, projektrelevante Informationen vorliegen, werden diese ebenfalls dem AN ausgehändigt. Die Datenübergabe erfolgt ausschließlich digital via Cloud-Link.
Der wesentliche Auftragsinhalt umfasst folgende Punkte:
• Probenahme von Grundwasser an Brunnen, Quellen und Grundwassermessstellen o zur Analyse von organischen Parametern durch den AG (TLUBN-Labor) o zur Analyse von anorganischen Parametern durch den AN o zur Analyse von Gelöstgaskonzentrationen (Isotope) durch den AN • Teillieferung von Probengefäßen (Anorganik, Isotope) • Analytik von anorganischen Parametern • Analytik von Gelöstgaskonzentrationen (Isotope) • Bestimmung von N -Exzess mittels N /Ar-Methode 2 2 • Bestimmung der Grundwasseraltersstruktur • Probentransport und Logistik o von Proben für das Labor des AG (TLUBN Jena) o von Proben für das Labor des AN • Dokumentation und Datenübergabe • Interpretation der N -Exzess Bestimmung (N /Ar-Methode) sowie der Altersstruktur 2 2
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
3.2 Gliederung Messnetze / Messprogramme
Das Thüringer Landesgrundwassermessnetz ist in mehrere Teilmessnetze unterteilt, wobei jedem Teilmess- netz ein eigenes Parameterspektrum sowie Messturnus zugeordnet ist. Im Rahmen dieses Auftrages sind folgende Messnetze, in den angegebenen Zeitfenstern zu beproben:
GW Grundnetz Beschaffenheit (Basismessnetz)
Das Grundnetz Beschaffenheit (Grundwasser) wird 1-mal jährlich beprobt und umfasst ein Spektrum aus or- ganischen sowie anorganischen Parametern. Die Analytik der organischen Parameter wird durch das Labor des AG (TLUBN-Jena) übernommen. Die hierfür benötigten Flaschen werden durch den AG gestellt. Die Ana- lytik der anorganischen Parameter sowie die Bereitstellung der hierfür benötigten Flaschen ist Teil des Auftra- ges. Der Parameterumfang kann der Anlage 3 entnommen werden. Im Grundnetz sind die Messstellen des Radioaktivitätsmessnetzes sowie eine Auswahl an Messstellen des Sondermessnetzes Landwirtschaft ent- halten. Der Anlage 1 kann die vorläufige Zuordnung der einzelnen Messstellen zu den Messnetzen ent- nommen werden. Die finale Zuordnung der Messstellen wird dem AN im Rahmen der Anlaufberatung mitgeteilt (jeweils im Januar des Vertragsjahres). Sofern eine Messstelle im Grundnetz und Sonder- messnetz Landwirtschaft ist, ist diese vom Parameterumfang in der 1. Kampagne (Februar), wie eine Messstelle im Grundnetz zu behandeln. Es erfolgt in diesem Fall keine doppelte Probenahme / Analytik (siehe Anlage 1). Das Grundnetz Beschaffenheit (Basismessnetz) umfasst derzeit 238+15 Messstellen (Stand Juli 2026).
Probenahme:
2027: Februar bis Mai
2028: Februar bis Mai
2029: Februar bis Mai
GW Sondermessnetz Landwirtschaft
Das Sondermessnetz Landwirtschaft (Grundwasser) ist jeweils zur Mitte des Quartals zu beproben und um- fasst ein Spektrum aus anorganischen Parametern. Die Analytik der anorganischen Parameter sowie die Be- reitstellung der hierfür benötigten Flaschen ist Teil des Auftrages. Der Parameterumfang kann der Anlage 4 entnommen werden. Sofern eine Messstelle aus dem Sondermessnetz auch Teil des Grundnetzes ist, ist diese in der 1. Kampagne (Februar) nicht gesondert zu beproben. Das Messnetz umfasst derzeit 69 Messstellen (Stand Juli 2026).
Probenahme:
2027: Februar / Mai / August / November – es ist jeweils das gesamte Sondermessnetz zu beproben.
2028: Februar / Mai / August / November – es ist jeweils das gesamte Sondermessnetz zu beproben.
2029: Februar / Mai / August / November – es ist jeweils das gesamte Sondermessnetz zu beproben.
GW Sondermessnetz N /Ar (Basis) 2
Das Sondermessnetz N /Ar – Basis (Grundwasser) wird 1-mal jährlich im Frühjahr beprobt und umfasst ein 2 Spektrum aus Gelöstgaskonzentrationen (N /Ar) zur Bestimmung von N2-Exzess. Die hierfür benötigten Fla- 2 schen / Behälter sind vom AN zu stellen. Der Parameterumfang kann der Anlage 5 entnommen werden. Das Messnetz umfasst ca. 10-20 Messstellen pro Jahr und variiert jährlich (Stand Juli 2026). Die Messstellenzu- weisung zu dem Messnetz erfolgt auf der Grundlage der im Vorjahr gewonnen Daten. Die zu untersuchenden Messstellen werden dem AN im Rahmen der jährlich stattfindenden Anlaufberatung übergeben. Die Messstel- len sind Teil des Basismessnetzes bzw. Sondermessnetz Landwirtschaft, sodass die Probenahme zusammen mit der des Grundnetzes bzw. der des Sondermessnetzes LW erfolgt. Eine gesonderte Probenahme und Anfahrt erfolgen nicht.
Probenahme:
2027: Februar bis Mai
2028: Februar bis Mai
2029: Februar bis Mai
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
GW Sondermessnetz N /Ar (erweitert) 2
Das Sondermessnetz N /Ar - erweitert (Grundwasser) wird 1-mal jährlich im Frühjahr beprobt und umfasst ein 2 Spektrum aus Gelöstgaskonzentrationen (N /Ar) zur Bestimmung von N2-Exzess sowie weiterer Isotope zur 2 Bestimmung der Altersstruktur des Grundwassers. Die hierfür benötigten Flaschen / Behälter sind vom AN zu stellen. Der Parameterumfang kann der Anlage 6 entnommen werden. Das Messnetz umfasst ca. 15-20 Mess- stellen pro Jahr und variiert jährlich (Stand Juli 2026). Die Messstellenzuweisung zu dem Messnetz erfolgt auf der Grundlage der im Vorjahr gewonnen Daten und umfasst in der Regel Neubohrungen aus dem Vorjahr. Die zu untersuchenden Messstellen werden dem AN im Rahmen der jährlich stattfindenden Anlaufberatung über- geben. Die Messstellen sind Teil des Basismessnetzes bzw. Sondermessnetz Landwirtschaft, sodass die Pro- benahme zusammen mit der des Grundnetzes bzw. der des Sondermessnetzes LW erfolgt. Eine gesonderte Probenahme und Anfahrt erfolgen nicht.
Probenahme:
2027: Februar bis Mai
2028: Februar bis Mai
2029: Februar bis Mai
GW Sondermessnetz Apfelstädt
Das Sondermessnetz Apfelstädt (Grundwasser) besteht derzeit aus 6 Messstellen (Stand Juli 2026) und ist jeweils im Frühjahr und Spätherbst zu beproben. Das Untersuchungsspektrum umfasst organische (Gly- phosat/AMPA) und anorganische Parameter, sowie Deuterium, Sauerstoff-18 am Wasser und Tritium. Die Analytik der anorganischen Parameter und der Isotope ist Teil des Auftrages. Hierfür sind die benötigten Fla- schen / Behälter durch den AN bereitzustellen. Der Parameterumfang kann der Anlage 7 entnommen werden. Für die organischen Parameter ist lediglich die Probenahme vom AN zu realisieren, die Analytik auf Gly- phosat/AMPA wird im Labor des TLUBN durchgeführt. Die Probenahmegefäße werden vom AN gestellt.
Probenahme:
2027: Frühjahr (Februar-März) / Spätherbst (Oktober-November)
2028: Frühjahr (Februar-März) / Spätherbst (Oktober-November)
2029: Frühjahr (Februar-März) / Spätherbst (Oktober-November)
GW Radioaktivität (geogen)
Das Messnetz Radioaktivität (Grundwasser) umfasst 3 Messstellen und ist jeweils im 2. und 4. Quartal zu beproben. An den Messstellen wird die geogene / natürliche Radioaktivität des Grundwassers überwacht – es besteht keine Gefährdung durch radioaktive Strahlung für den Probenehmer. Im Rahmen der Proben- ahme sind die Vor-Ort-Parameter zu bestimmen sowie zwei 10 Liter Kanister zu befüllen (werden vom AG gestellt). Die Analytik der Probe erfolgt durch das TLUBN-eigene Labor. Die Messstellen sind Teil des Basis- messnetzes, sodass die erste Probenahme zusammen mit der des Grundnetzes erfolgt. Bei der Probenahme im 4. Quartal sind lediglich die Vor-Ort-Parameter zu bestimmen und die Radioaktivitätsprobe abzufüllen.
Probenahme:
2027: März / November
2028: März / November
2029: März / November
Feldblindwerte
Im Rahmen des Probenahmeauftrages sind Feldblindwerte an verschiedenen Probenahmestandorten herzu- stellen. Hierfür wird eine bestimmte Menge (i.d.R. 3-4 Liter) blindwertfreies Wasser verwendet und wie eine Grundwasserprobe behandelt, homogenisiert, filtriert und abgefüllt. Das hierfür benötigte deionisierte Wasser ist durch den AN bereitzustellen (siehe Pos.: 03.07.0030). Die Abfüllung erfolgt analog zu einer normalen Grundwasserprobe unter Beachtung der als Anlage 11 beigefügten Handlungsanweisung.
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
Jedes Probenahme-Team hat im Rahmen der Beprobung des Basismessnetzes alle zwei Wochen eine Feld- blindwertprobe zu nehmen. Feldblindwertproben werden ausschließlich in der ersten Kampagne (GW Grund- netz Beschaffenheit) genommen. Insgesamt werden über alle Teams maximal 12 Proben pro Jahr genommen.
Die Feldblindwertproben umfassen organische sowie anorganische Parameter. Die Analytik der organischen Parameter wird durch das Labor des AG (TLUBN) übernommen. Die Flaschen hierfür werden durch den AG gestellt (siehe Anlage 9). Die Analytik der anorganischen Parameter sowie die Lieferung der benötigten Fla- schen ist Teil des Auftrages (siehe Anlage 8).
Über die Probenahme der einzelnen Feldblindwertproben ist ein Protokoll gemäß Anlage 10 zu erstellen. Die Ergebnisse der Feldblindwertproben für die anorganischen Parameter sind spätestens 1 Woche nach der Pro- benahme zu übergeben, damit ggf. Maßnahmen getroffen werden können.
Probenahme:
2027: Februar bis Mai
2028: Februar bis Mai
2029: Februar bis Mai
3.3 Probenahme für organische Parameter und Transport
Die Probenahme der organischen Parameter ist analog zu den normativen Vorgaben (DIN 38402-13, LAWA AQS-Merkblatt P-8/2 und Merkblatt Grundwasserprobennahme des AK Grundwasserbeobachtung) durchzu- führen. Die Proben sind gemäß den Vorgaben des AG (siehe Anlage 9 – Flaschenplan Organik) vorzubereiten und in die entsprechenden Gefäße abzufüllen. Spezielle Vorgaben zur Gefäßauswahl, der Befüllung und Maß- nahmen zur Konservierung sind zu beachten.
Die Übergabe der ersten Flaschensätze erfolgt im Rahmen der jeweiligen Anlaufberatung.
Die Flaschen für die organischen Parameter werden vom AG gestellt.
3.4 Analytik / Verfahren
Die Analytik der Proben ist in einen organischen, einen anorganischen und einen Block zur Bestimmung des N -Exzess sowie der Altersstruktur aufgeteilt. 2
3.4.1 Organische Parameter
Die organischen Parameter werden durch den AG (Labor-TLUBN) untersucht und sind im Untersuchungs- spektrum des GW Grundnetz Beschaffenheit (Basismessnetz), sowie des GW Sondermessnetz Apfelstädt (hier nur Glyphosat/AMPA) enthalten.
Die Vorgaben zur Vorbereitung und Konservierung der Proben sind der Anlage 9 - Flaschenplan Organik zu entnehmen.
3.4.2 Anorganische Parameter
Die Analytik der anorganischen Parameter ist Teil des Auftrages. Der Parameterumfang ist den einzelnen Paketen zu entnehmen (siehe Anlagen 3-8). Die zulässigen Verfahren sowie die geforderten Nachweis- und Bestimmungsgrenzen sind den Anlagen 3-8 zu entnehmen.
Das jeweilige Untersuchungsergebnis ist spätestens 4 Wochen nach Probeneingang zu übermitteln.
3.4.3 Gelöstgaskonzentrationen / N -Exzess / Altersstruktur 2
Die Analytik der Gelöstgaskonzentrationen sowie die Messung weiterer Isotope zur Bestimmung von N2-Ex- zess sowie der Altersstruktur ist Teil des Auftrages. Des Weiteren sind die Isotope Deuterium, Sauerstoff-18 und Tritium zu bestimmen (siehe Anlage 5-7).
Die Analytik der Gase N und Ar erfolgt entweder mittels Gaschromatographie oder Membran-Einlass-Mas- 2 senspektrometrie (MIMS). Die vorgesehene Methodik der Analytik ist anzugeben und zu beschreiben, ein-
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schließlich der Bestimmungsgrenzen. Die Befähigung zur Analytik der geforderten Parameter ist durch Refe- renzen im Bereich der Analyse N /Ar nachzuweisen. Eine erfolgreiche Teilnahme an Vergleichsmessungen 2 mit dem LBEG Niedersachsen ist von Vorteil und gegebenenfalls zu belegen.
3.5 Die Messstellen (GWM, Brunnen und Quellen) und ihre Spezifika
Der Auftrag umfasst derzeit (Stand: Juli 2026) die Probenahme an 303 Messstellen. Davon befinden sich derzeit 15 Grundwassermessstellen (GWM) noch im Bau und werden zum Ende des Jahres 2026 fertiggestellt. Des Weiteren ist der Ausbau des Landesgrundwassermessnetzes über die Vertragslaufzeit geplant. Derzeit ist der Bau von weiteren rd. 40-45 Messstellen bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Januar 2029 geplant. Die neu errichteten Messstellen werden Teil des Basismessnetzes und können zudem weiteren Messnetzen in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Erstbeprobung zugeordnet werden.
Das derzeitige Messnetz (Stand: Juli 2026) gliedern sich in 229 Grundwassermessstellen/Brunnen und 74 Quellen/Quellfassungen. Im Messnetz befinden sich Grundwassermessstellen, die artesisch gespannt sind. Die Sohltiefe der Grundwassermessstellen (GWM) beträgt im Schnitt 20-100 m und erreicht bei einem Pegel rd. 250 m. Bei den Durchmessern der Ausbauverrohrungen dominieren bei den Grundwassermessstellen Maße im Bereich von 100 bis 125 mm. Bei den älteren Brunnen liegen die Ausbaudurchmesser überwiegend im 200 mm- bis 400 mm-Bereich. Der kleinste Zugang beträgt min. 2-Zoll.
Die Variation der Quellen im Messnetz reicht von kleinen, schwachschüttenden Quellfassungen bis hin zu großen, starkschüttenden Karstquellen.
Im Rahmen der Anlaufberatung erhält der AN weiterführende Informationen zu den Besonderheiten an einigen Messstellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um bauwerksspezifische Anleitungen zum Öffnen der Mess- stellen. Des Weiteren werden notwendige Spezialschlüssel dem AN übergeben.
Im Messnetz befinden sich 5 Grundwassermessstellen, die hochmineralisierte Wässer (elektrische Leitfähig- keit >10.000 µS/cm) erschließen. Die betroffenen Messstellen sowie die durchschnittliche elektr. Leitfähigkeit sind in folgender Tabelle 1 aufgelistet:
Tabelle 1 - Aufstellung der Messstellen mit hochmineralisierten Wässern
| MST_NR | Messstellenname | Ø elektr. Leifähigkeit | ||
|---|---|---|---|---|
| [µS/cm] | ||||
| 728963 | Bad Frankenhausen Ig KB 1/2012 - Unterflur | 100.000 | ||
| 732232 | Bad Frankenhausen Ig KB 2/2014 - Unterflur | 65.000 | ||
| 118997 | Nauendorf (1/2001) | 55.000 | ||
| 723396 | Creuzburg 1/2009 | 25.000 | ||
| 729033 | Schmalkalden Ig KB 5/2011 (Unterflur) | 23.000 |
Die hohe Mineralisation an den genannten Messstellen ist entsprechend bei der Vor-Ort-Analytik sowie bei der Analytik im Labor (AN) zu beachten.
In rd. 175 der zu untersuchenden Messstellen sind automatische Messsysteme (Datenlogger) eingebaut. Die Datenlogger sind vor der Probenahme auszubauen, sorgfältig zwischenzulagern und nach dem Abschluss der Probenahme wieder sach- und fachgerecht einzubauen. Die Datenlogger sind in der Regel mit einer Absturz- sicherung versehen. Zudem sind 4 Messstellen zusätzlich zum Datenlogger (Wasserstand, Temperatur, el. Leitfähigkeit) mit Nitratsonden zur in-situ Messung von Nitrat ausgerüstet. Diese müssen ebenfalls vor der Probenahme ausgebaut werden.
Der Ein- und Ausbau sowie die Verhältnisse im Bereich der Messstelle vor Beginn der Arbeiten sind jeweils mit mindestens einem Foto zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Aus- und Einbauzeit inkl. Datum tabella- risch in Excel zu erfassen und täglich mit dem Tagesbericht (s. Punkt 3.6) zu übergeben. Festgestellte, bereits vorhandene Schäden sind ebenfalls zu dokumentieren und umgehend dem AG zu melden.
Für Schäden die während des Aus- und Einbaus (z.B. Absturz) bzw. einer nicht sachgemäßen Zwi- schenlagerung durch Verschulden des Messpersonals an den Datenloggern entstehen haftet der AN.
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3.6 Ergebnisse und Dokumentation
Probenahmeprotokoll
Für jede Probe ist ein Probenahmeprotokoll gemäß Anlage 10 anzufertigen und am Folgetag bis 10 Uhr vollständig ausgefüllt dem AG zu übergeben. Die Probenahmeprotokolle sind vom Probenehmer vor Ort zu erfassen und zu unterschreiben. Das Protokoll ist sorgfältig zu führen und Vorkommnisse während der Pro- benahme sind zu dokumentieren. Weiterführende Angaben zur Übergabe sind dem Kapitel 5.1 zu entnehmen.
Tagesbericht
Während jeder Probenahmekampagne ist fortlaufend ein tabellarischer Tagesbericht zu führen. Dieser enthält neben dem Probenahmedatum, Angaben zur untersuchten Messstelle (Name, Messstellennummer), Ausbau- zeiten des Datenloggers, Pumpzeiten, Dauer und insbesondere alle auf dem Probenahmeprotokolle erfass- ten Bemerkungen. Tagesprotokolle sind kampagnenweise getrennt zu führen.
Fotodokumentation
Die Probenahme und insbesondere die Probenahmestelle ist mittels Fotos zu dokumentieren. Die Fotodoku- mentation ist nach jeder Probenahmekampagne zu liefern. Die Dokumentation ist ausschließlich digital via Clouddienst kampagnenweise getrennt zu liefern. Hierfür wird kostenneutral ein Zugang zum Cloud-Dienst des AN zur Verfügung gestellt. Weiterführende Angaben zur Form und Übergabe sind dem Kapitel 5.1 zu entnehmen.
Ergebnisübermittlung
Die Analyseergebnisse (Pakete A - F) einschließlich Vor-Ort-Parameter sind durch den AN mittels vom AG bereitgestellter Software zu übermitteln. Weiterführende Angaben zur Form und Übergabe sind dem Kapitel 5.1 zu entnehmen.
Interpretation
Für jede Grundwasserprobe / Messstelle aus dem GW Sondermessnetz N /Ar (Basis und erweitert) ist eine 2 gesonderte Auswertung einschließlich Interpretation der Messergebnisse zu erstellen. Die zum gleichen Zeit- punkt im Rahmen des Basismessnetzes bzw. Sondermessnetz Landwirtschaft gewonnene Probe der anorga- nischen Parameter ist in die Auswertung/Interpretation mit einzubeziehen.
Das Ziel der Auswertung ist, den Anteil von N zu errechnen, der durch die Denitrifikation von Nitrat entstanden 2 ist (Exzess-N) und anhand dieses Wertes rechnerisch auf den Nitratgehalt in der Grundwasserprobe zu schlie- ßen, der sich ohne die Denitrifikation ergibt. Das Ergebnis (theoretischer Nitratwert) ist mit dem N -Ar-Check- 2 Tool des LBEG Niedersachsen zu plausibilisieren. Der AG (TLUBN) unterstützt den AN bei der Kontaktauf- nahme mit dem LBEG Niedersachsen zur Nutzung des Tools. Zudem ist das Ergebnis tabellarisch anhand der analysierten (Nitrat-N und Nitrat) und berechneten Parameter (Nitrat) gegenüberzustellen. Der Anteil von theoretisch möglichem Sulfat aus dem Kontakt mit sulfidisch gebundenem Eisen ist sowohl als Konzentrati- onsangabe als auch als prozentualer Anteil zu ergänzen. Des Weiteren ist das Ergebnis der analysierten und theoretischen ermittelten Nitratkonzentration graphisch in Form von Stapel-Diagramm aufzubereiten.
Für das erweiterte GW Sondermessnetz N /Ar ist im Rahmen der Interpretation zudem die Altersstruktur des 2 Grundwassers zu bestimmen. Anhand der bestimmten Altersstruktur und der Nitratisotopenverhältnisse sind Aussagen zum Grundwasseralter (mittlere Verweilzeit) und Abschätzungen zur Nitratabbaukapazität und des Nitratabbaus zu machen [Pos.: 01.03.0060].
3.7 QS-Maßnahmen
Zum Zwecke der Qualitätssicherung ist an fünf Grundwassermessstellen, nach Aufforderung durch den AG, ein extra Flaschensatz durch den AN abzufüllen und dem AG bei Probenanlieferung zu übergeben. Weiterhin behält sich der AG vor, unangekündigte Kontrollproben einzusteuern. Die hierfür benötigten Flaschensätze (max. 5 komplette Flaschensätze im Umfang des Analysepakets A, Pos.: 03.02.0010) werden dem AG nach Bedarf durch den AN zur Verfügung gestellt.
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4 Leistungsausführung
4.1 Allgemeines
Der AN hat die ständige technische Beaufsichtigung seiner Arbeiten zu gewährleisten.
Der verantwortliche Projektleiter sowie die Probenehmer des AN müssen mit den Einzelheiten der ausführen- den Arbeiten ausreichend vertraut sein, um Fehler bei der Ausführung zu erkennen und zu vermeiden. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich eine Kopie des Leistungsverzeichnisses und der Leistungsbeschreibung dem verantwortlichen Probenehmer des AN vor Ort zur Verfügung zu stellen.
4.2 Fehlerhafte Leistungserbringung
Wird eine fehlerhafte Ausführung nachgewiesen, so hat der AN eine Nachbesserung auf eigene Kosten durch- zuführen. Dies gilt insbesondere bei der Nichteinhaltung der Vorgaben zur Einbautiefe der Pumpe und dem einzuhaltenden hydraulischen Kriterium. Im Falle einer Missachtung ist die Probenahme einschließlich Anfahrt und Analytik auf eigene Kosten zu wiederholen.
4.3 Schäden
Nach Fertigstellung der Leistungen ist die Messstelle wieder komplett zu beräumen. Die Messstelle samt um- gebendem Gelände ist – wenn nötig – zu säubern und in allen Einzelheiten in den vorgefundenen Zustand zu versetzen. Eine besondere Vergütung für die Maßnahmen des AN einschließlich der Transporte erfolgt nicht.
4.4 Besprechungen, Sachstandsberichte
Der AN hat zur Anlaufberatung einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechung findet jährlich vor Beginn der Arbeiten im TLUBN Jena und bei Bedarf nach terminlicher Absprache mit der Fachbegleitung statt. Für die Anlaufberatungen werden über die Vertragslaufzeit folgende Termine festgelegt:
2027: Januar 2028: Januar 2029: Januar
Zusätzlich hat der AN nach Beginn der Feldarbeiten täglich einen Sachstandsbericht (Tagesbericht per Mail) zu übergeben, aus dem der Stand der durchgeführten Arbeiten hervorgeht. Tagesberichte sind täglich vom AN auf firmeneigenen Vordrucken zu erstellen und am nächsten Tag bis 10:00 Uhr dem AG zu übergeben. Der Inhalt der Tagesberichte ist im Leistungsverzeichnis beschrieben.
4.5 Ausführungsfristen
Folgende Termine sind für die Ausführung und Fertigstellung der Leistungen zu berücksichtigen:
Beginn der Arbeiten: Januar 2027
Übergabe der letzten Ergebnisse /
Enddokumentation: 31. Dezember des Vertragsjahres
Probenahme
GW Grundnetz Beschaffenheit (Basismessnetz): 2027: Februar – Mai
2028: Februar – Mai
2029: Februar – Mai
GW Sondermessnetz Landwirtschaft: 2027: Februar / Mai / August / November
2028: Februar / Mai / August / November
2029: Februar / Mai / August / November
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
GW Sondermessnetz Apfelstädt: 2027: Frühjahr (Februar-März) / Spätherbst (Oktober-November)
2028: Frühjahr (Februar-März) / Spätherbst (Oktober-November)
2029: Frühjahr (Februar-März) / Spätherbst (Oktober-November)
GW Sondermessnetz N /Ar: 2027: Februar – Mai 2
(Basis und erweitert) 2028: Februar – Mai
2029: Februar – Mai
GW Radioaktivität: 2027: März / November
2028: März / November
2029: März / November
Feldblindwerte: 2027: Februar – Mai
2028: Februar – Mai
2029: Februar – Mai
Ergebnisübermittlung – Anorganik: 4 Wochen nach Probeneingang
Ergebnisübermittlung – Gase/Isotope November des Vertragsjahres
Fotodokumentation: 2 Wochen nach Ende der Probenahmekam- pagne
4.6 Rechnungslegung
Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot des Auftragnehmers nach Einzelleistungen bzw. nach Stundenabrech- nung. Die Abrechnung der einzelnen Leistungen erfolgt auf Nachweis. Der AN verpflichtet sich, dem AG im Rahmen der Schlussrechnung entsprechende Nachweise über die geleisteten Stunden mit Bezug auf die im Angebot vereinbarten Positionen vorzulegen. Rechnungen/Aufmaßlisten sind grundsätzlich nach den Positio- nen des Leistungsverzeichnisses zu ordnen.
Sonstige Unterlagen, wie Stundennachweise, Rechnungen anderer Firmen, Lieferscheine u. ä. sind der Rech- nung als Anlage beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich Kürzungen sowie Erweiterungen auf der Grundlage des Angebotes vor. Der AN hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass das komplette, im Leistungsverzeichnis aufgeführte, Auf- tragsvolumen ausgeschöpft wird.
Die Rechnungslegung der Schlussrechnung erfolgt im Januar 2030.
5 Ergänzende Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis
An dieser Stelle werden nur weiterführende Informationen zu einigen Positionen im Leistungsverzeichnis ge- geben. Es gilt zudem die Beschreibung (Langtext) für die jeweilige Position zu beachten.
5.1 01 Grundpreis
➢ An- / Abfahrt [01.01.0010] – Einige Messstellen sind nicht bis zum „letzten Meter“ anfahrbar. In diesen Fällen muss die Ausrüstung für die Probenahme die letzten Meter zu Fuß transportiert werden. Dies betrifft ca. 10 Messstellen pro Kampagne. Des Weiteren muss das Fahrzeug hierfür an einigen, weni- gen Messstellen (<5 Messstellen pro Kampagne) auf einer Bundes- oder Landstraße abgestellt wer-
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
den (z.B. Greiz-Schönfeld 2/1993). Der notwendige Mehraufwand sowie etwaige Verkehrssiche- rungsmaßnahmen einschließlich notwendiger Genehmigungen sind pauschal in dieser Position mit einzukalkulieren.
➢ Anlaufberatung [01.02.0010] – Neben der Klärung von offenen Fragen und Erläuterung von Beson- derheiten von Probenahmestelle, erfolgt zu diesem Termin eine erste Übergabe von Flaschen für die Analyse der organische Parameter durch den AG an den AN. Weitere Flaschensätze erhält der AN rechtzeitig bei der Probenübergabe an den AG.
➢ Planung / Koordination einer Probenahmekampagne [01.02.0020] – Die Reihenfolge der Messstellen ist beliebig wählbar. Zu Beginn einer jeden Probenahmekampagne ist eine erste (grobe) Planung ein- zureichen. In der ersten Kampagne (beinhaltet in der Regel das Grundnetz Beschaffenheit) muss aus dieser die Anzahl der an einem Kalendertag zur Beprobung vorgesehenen Proben für das TLUBN hervorgehen. Die Planung der Probenahme des GW Grundnetzes Beschaffenheit, hat jährlich unter Berücksichtigung des Intensivwochenplans des AG zu erfolgen (siehe Anlage 13). Innerhalb einer Intensivwoche ist keine Probenahme des GW Grundnetzes Beschaffenheit möglich. Eine Be- probung des Sondermessnetzes Landwirtschaft usw. ist in diesem Zeitraum möglich. Des Weiteren ist vor Beginn einer Probenahmewoche eine Übersicht der geplanten Messstellen einschließlich der Termine mit Datum und voraussichtlicher Uhrzeit dem AG vorzulegen. Etwaige Änderungen sind un- aufgefordert dem AG mitzuteilen. Die Übermittlung der Informationen erfolgt digital per E-Mail an gw- beobachtung@tlubn.thueringen.de und probeneigang@tlubn.thueringen.de.
➢ Übergabe Probenahmeprotokoll [01.03.0020] – Die Art und Weise der Übergabe der Probenahme- protokolle erfolgt in Abhängigkeit vom Messnetz und untersuchendem Labor. Grundsätzlich sind die Protokolle gem. Anlage 10 vom Probenehmer vor Ort zu fertigen und zu unterschreiben. Des Weiteren sind, unabhängig vom untersuchenden Labor, die Probenahmeprotokolle am Folgetag bis 10 Uhr digital im pdf-Format per E-Mail an: gw-beobachtung@tlubn.thueringen.de und probeneingang@tlubn.thueringen.de einzureichen. Die detaillierte Regelung der Protokollüber- gabe ist der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen:
Tabelle 2 - Regelung der Protokollübergabe
| Messnetz | Übergabe pdf-Format | Übergabe Original | Bemerkung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GW Grundnetz Be- schaffenheit (Basis- messnetz) | bis 10 Uhr am Folgetag | mit Übergabe der Probe (Or- ganik) an das TLUBN | |||||||||
| GW Sondermess- netz Landwirtschaft | bis 10 Uhr am Folgetag | nach Abschluss der Probe- nahmekampagne | Regelung für Messstellen die nur im Son- dermessnetz Landwirtschaft sind und die Analytik durch den AN erfolgt | ||||||||
| GW Sondermess- netz Apfelstädt | bis 10 Uhr am Folgetag | nach Abschluss der Probe- nahmekampagne | Regelung für Messstellen die nur im Son- dermessnetz sind und die Analytik durch den AN erfolgt | ||||||||
| GW Sondermess- netz N2/Ar | bis 10 Uhr am Folgetag | nach Abschluss der Probe- nahmekampagne | Regelung für Messstellen die nur im Son- dermessnetz Landwirtschaft sind und die Analytik durch den AN erfolgt | ||||||||
| Radioaktivität | bis 10 Uhr am Folgetag | mit Übergabe der Probe an das TLUBN |
➢ Fotodokumentation [01.03.0030] - Die Fotodokumentation ist nach jeder Probenahmekampagne zu liefern. Die Dokumentation ist in digitaler Form via Cloud-Dienst zu liefern (Zugang wird vom AG be- reitgestellt): o Querformat o Auflösung min. 1920 X 1080 mit 24 Bit Farbtiefe o Format: jpg o Pixeldichte: min. 2 Megapixel
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
o Bildinhalt in korrekter Ausrichtung (nicht quer oder auf dem Kopf) o Der Dateiname setzt sich aus dem Zählnummer – dem Probenahme-Quartal + Jahr (= Bepro- bungsrunde) – fortlaufende-Nr. zusammen (Bsp.: 4730900678_Q427_1, 4730900678_Q427_2;…; 4730900679_Q127_1), die fortlaufende Nummerierung beginnt für jede Messstelle mit 1; die Trennung dieser Informationen erfolgt ausschließlich durch einen Unterstrich o Mit den Einzelaufnahmen, ist eine csv- oder Excel-Datei mit den Metadaten zu den Einzelauf- nahmen in folgender Form (Tabelle 3) zu liefern:
Tabelle 3 - Formvorlage zur Fotodokumentation (Metadaten)
| Messstellen- | Zählnummer | Name | Dokumentname | Erstellt am | Autor | Beprobungs- | Kommentar | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| art | runde | ||||||||||
| GWM | 4730900678 | Allmenhau- sen 1/2015 | 4730900678_Q427_1 | 28.11.2027 | Firma X, Herr y | Q4/2027 | Blick auf GWM | ||||
| GWM | 4730900678 | Allmenhau- sen 1/2015 | 4730900678_Q427_2 | 28.11.2027 | Firma X, Herr y | Q4/2027 | Beschädigter Anfahrschutz |
− Messstellenart: Quelle, GWM, − Zählnummer: siehe Anlage 1 − Name: siehe Anlage 1 = Name des Objektes − Dokumentname: Zusammengesetzt aus der Zählnummer, Beprobungsrunde und Bildnummer − Autor: Abkürzung Firmenname / Name Fotografen − Beprobungsrunde: = Probenahme-Quartal + Jahr (z.B. Q4/2027) − Kommentar: Text zum einzelnen Bilddokument, knappe Beschreibung „Was ist zu sehen?“
➢ Elektronische Ergebnisübermittlung [01.03.0040] – Der elektronische Datentransfer erfolgt durch Ein- gabe der Messwerte und der Ergebnisse der Untersuchung der Vor-Ort-Parameter unter Verwendung einer vom AG zur Verfügung gestellten, webbasierten Anwendung.
- Eine Probe gilt als vollständig, wenn sowohl Vor-Ort-Parameter als auch die Ergebnisse der La- boranalysen vorliegen.
- In dem Moment, in dem die vom Labor des AN benannte, verantwortliche Person die gesamte Probe freigibt und die Ergebnisse somit in das System des TLUBN sendet, wird dies als Freigabe des Prüfberichtes nach DIN EN ISO/IEC 17025 gewertet.
- Die Validierung von Ergebnissen obliegt der Verantwortung des AN und ist entsprechend dort intern sicherzustellen.
Zudem ist vom AN für jede Probe ein Prüfbericht in pdf-Form zu erstellen und per E-Mail an maximilian.lochner@tlubn.thueringen.de und roland.freitag@tlubn.thueringen.de zu senden. Die pdf-Datei ist wie die vorgegebene Z-Nummer des TLUBN (Z-2027-0xxxxx.pdf) zu benennen. Eine Zusendung der Ergebnisse in Papierform ist nicht vorgesehen.
➢ Interpretation N /Ar (Basis) [01.03.0050] – Interpretation / Dokumentation der Messergebnisse aus 2 dem GW Sondermessnetz N /Ar (Basis) gem. Punkt 3.6 Interpretation dieser Leistungsbeschreibung. 2 Es ist u.a. N -Exzess sowie die Nitrateintragskonzentration zum Zeitpunkt der Grundwasserneubil- 2 dung (N0 t0) zu bestimmen. 3
➢ Interpretation N /Ar (erweitert) [01.03.0060] – Interpretation / Dokumentation der Messergebnisse aus 2 dem GW Sondermessnetz N /Ar (erweitert) gem. Punkt 3.6 Interpretation dieser Leistungsbeschrei- 2 bung. Es ist u.a. N -Exzess sowie die Nitrateintragskonzentration zum Zeitpunkt der Grundwasser- 2 neubildung (N0 t0) zu bestimmen. Des Weiteren ist auf die Grundwasseraltersstruktur einzugehen. 3
5.2 02 Grundwasserprobenahme
➢ Gewinnung einer Grundwasserprobe mittels U-Pumpe [02.01.0010] – Die Probenahme ist gemäß DIN 38402-13 und LAWA AQS-Merkblatt P-8/2 in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Sie
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
erfolgt mittels Tauchmotorpumpen (z.B. MP 1, SQ3 Fa. Grundfos / Eijkelkamp und weitere) aus fest- gelegten Entnahmetiefen nach dem Abpumpen eines vorgegebenen Wasservolumens (hydraulisches Kriterium). Die Einbautiefe der Pumpe, die min. Förderrate sowie das abzupumpende Wasservolumen (hydraulisches Kriterium) für jede GWM/Brunnen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die angegebenen Förderraten sind nicht verbindlich und können je nach hydraulischen und technischen Bedingungen vor Ort durch den Probenehmer angepasst werden (erhöht). Zwingend sind die in der Anlage 1 aufgeführte Einbautiefe sowie das vorgegebene hydraulische Kriterium einzuhalten. Eine Än- derung bedarf der Zustimmung des AG. Sofern für eine Messstellenspezifische Probenahmean- weisung vorliegt, ist diese zwingend einzuhalten. Der Einbau der Pumpe hat mittels Steigleitung zu erfolgen. Die Verwendung von Schlauchtrommeln für den Einbau der U-Pumpe ist nicht zuläs- sig. Der Pumpvorgang ist zu beobachten und in allen vorgegebenen Details gemäß Probenahmepro- tokoll zu protokollieren. Während der Probenahme ist eine Berührung der Flascheninnenwände mit dem Schlauch auszuschließen. Für die Messung und digitale Aufzeichnung der Vor-Ort-Parameter, ist eine laminar durchströmte und geschlossene Messzelle (Durchflussmesszelle) zu verwenden.
Die Probenahme muss durch einen qualifizierten Probenehmer erfolgen. Für die Anfahrt in teilweise schwer zugänglichem Gelände sind nur geländetaugliche Fahrzeuge einzusetzen. Diese sollen so- wohl für den Transport der erforderlichen technischen Ausrüstung, den Arbeiten an den Messstellen als auch für die Lagerung und den Transport der Probengefäße (gekühlt bei 2-5 °C) ausgerüstet sein (siehe Eignungskriterien). Zum Öffnen der Messstellen hat der AN einen Schlüsselsatz bestehend aus unterschiedliche Messstellenkappenschlüssel (u.a. Innenfünfkant-Sicherheitsschloss für HT, Seba, Pumpenboese usw.), Schrankenschlüssen (Dreikant), Haken (Schachtdeckelhaken) für Unterflur- messstellen, Huberschlüssel und Inbusschlüssel mitzuführen. Ein SEBA-Fünfkantschlüssel für SEBA- Sicherheitskappen kann beim AG ausgeliehen werden.
➢ Gewinnung einer Grundwasserprobe [02.01.0020] – Mit dieser Position werden Probenentnahmen an Messstellen mit fest installierter Pumpe, artesisch gespannte Bohrungen und Messstellen an denen eine Schöpfprobe (Ausnahme) notwendig ist abgegolten. Der AN erhält im Rahmen der Anlaufbera- tung eine Liste mit Ansprechpartner (z.B. Wasserversorger etc.) sowie Anweisungen zum Umgang mit speziellen Arteser-Abschlüssen. Dem Ansprechpartner ist bei der Terminvereinbarung das hyd- raulische Kriterium mitzuteilen. Dieses sollte, sofern betriebstechnisch umsetzbar, eingehalten wer- den.
Permanent auslaufende, artesisch gespannte Bohrungen sind analog wie Quellen zu beproben. Druckdicht verschlossene artesisch gespannte Bohrungen sind vor der Probenahme zu öffnen und min. 30 Minuten lang ablaufen zulassen. Dabei sind die Vor-Ort-Parameter kontinuierlich aufzuzeich- nen.
➢ Gewinnung einer Grundwasserprobe (Quelle / Quellfassung) [02.02.0010] – Die Probenahme ist ge- mäß Merkblatt Grundwasserprobenahme (2. Auflage) des Arbeitskreis Grundwasserbeobachtung durchzuführen. Das Merkblatt steht u.a. auf der Internetseite des Freistaates Sachsen kostenlos zur Verfügung.
➢ Gewinnung einer Feldblindwertprobe [02.03.0010] – Während des Probenahmeauftrages sind Feld- blindwerte an verschiedenen Probenahmestandorten gemäß beiliegender Handlungsanweisung (siehe Anlage 11) herzustellen. Hierfür wird eine bestimmte Menge (i.d.R. 3 – 4 Liter) blindwertfreies Wasser verwendet und wie eine Grundwasserprobe behandelt, homogenisiert, filtriert und abgefüllt. Die Abfüllung erfolgt analog zu einer normalen Grundwasserprobe unter Beachtung der beigefügten Handlungsanweisung. Zudem ist die Probenahme auf dem als Anlage 12 beigefügten Protokoll zu dokumentieren. Das blindwertfreie Wasser ist durch den AG zu stellen (siehe Pos. 03.07.0030). Für jedes Probenahme-Team wird alle zwei Wochen eine Feldblindwertprobe gewünscht. Feldblind- werte werden nur im Rahmen des Basisprogrammes benötigt.
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
5.3 03 Analytik
➢ Übergabe / Transport der Probengefäße einschließlich Radioaktivitätsproben (Kampagne Basismess- netz) [03.01.0010] - Es erfolgt ein arbeitstäglicher Probentransport der Proben, welche nicht durch den AN analysiert werden, zum Standort des Labors des TLUBN in 07745 Jena, Göschwitzer Str. 41 unmittelbar nach Ende der letzten Probenahme des Tages.
Der Transport der Proben erfolgt in vom AN gestellten und geeigneten Transportbehältnissen bei einer Temperatur von 2°C bis 5°C. Eine Dokumentation der Kühlkette muss erfolgen. Die Lieferung der Proben ist durch ein Übergabeprotokoll (gemäß Vorlage DWA-A 909) zu bestätigen. Weiterhin sind dem AG die aktuellen und unterschriebenen Probenahmeprotokolle im Original zu übergeben.
Es ist vorgesehen, dass der AN vom AG einen Schlüssel zum Eintritt in das Dienstgebäude erhält, so dass die Proben nach der Probenahme jederzeit, jedoch bis spätesten 6 Uhr des Folgetages, in einer Kühlzelle bzw. einem Tiefkühlfach (Hinweise zum Ablageort der Proben sind dem Flaschenplan zu entnehmen) im Gebäude des TLUBN abgelegt werden können. Die an den Auftraggeber ausgehän- digten Schlüssel sind durch den Auftragnehmer stets so sicher zu verwahren, dass eine unbefugte Benutzung, ein Diebstahl bzw. ein Verlust im Allgemeinen oder vergleichbare Umstände vollständig ausgeschlossen sind. Die ausgehändigten Schlüssel sind nach Ablauf des Vertrages unverzüglich und vollständig dem Auftraggeber auszuhändigen.
Der AG behält sich Änderungen bzgl. der Zutrittsrechte innerhalb der Vertragslaufzeit vor. Dies gilt insbesondere bei Änderungen der Hausordnung oder Weisungen der Hausleitung. Der AN hat keinen Anspruch auf einen uneingeschränkten Zugang zum Dienstgebäude. Der AN hat keinen Anspruch auf zusätzliche Mehrvergütung durch Änderungen bzgl. der Zugangszeiten.
Im Rahmen der Übergabe werden jeweils weitere Flaschen für die Analytik der organischen Parame- ter dem AN bereitgestellt.
Der Transport der Proben, welche vom AN und dessen möglichen Unterauftragnehmern selbst analysiert werden, ist nicht in dieser Position enthalten und muss in den jeweiligen Paketprei- sen [siehe 03.02 bis 03.07] einkalkuliert werden.
➢ Übergabe / Transport der Radioaktivitätsproben (4. Quartal) [03.01.0020] – Es erfolgt ein arbeitstägli- cher Transport der Proben zur geogen / natürlichen Radioaktivitätsbestimmung zum Standort des La- bors des TLUBN in 07745 Jena, Göschwitzer Str. 41 unmittelbar nach Ende der letzten Probenahme des Tages.
Die Lieferung der Proben ist durch ein Übergabeprotokoll (gemäß Vorlage DWA-A 909) zu bestätigen. Weiterhin sind dem AG die aktuellen und unterschriebenen Probenahmeprotokolle im Original zu übergeben.
Es ist vorgesehen, dass der AN vom AG einen Schlüssel zum Eintritt in das Dienstgebäude erhält, so dass die Proben nach der Probenahme jederzeit, jedoch bis spätesten 6 Uhr des Folgetages, in einer Kühlzelle Gebäude des TLUBN abgelegt werden können. Die an den Auftraggeber ausgehändigten Schlüssel sind durch den Auftragnehmer stets so sicher zu verwahren, dass eine unbefugte Benut- zung, ein Diebstahl bzw. ein Verlust im Allgemeinen oder vergleichbare Umstände vollständig ausge- schlossen sind. Die ausgehändigten Schlüssel sind nach Ablauf des Vertrages unverzüglich und voll- ständig dem Auftraggeber auszuhändigen.
➢ Bereitstellung der erforderlichen Probengefäße (Paket A) [03.02.0010] – Bereitstellung eines Fla- schensatzes für die Analytik des „Paket A“ (siehe Anlage 3) durch den AN. Die Anzahl und Anforde- rung an die bereitzustellenden, blindwertfreien Gefäße sind in Abhängigkeit des Labors (AN), unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Normen und Grenzwerte zu wählen. Weiterhin ist die Probenvorbereitung und Konservierung auf der Grundlage der Laborvorgaben (AN) zu berücksichti- gen. Das Material der Probenbehältnisse ist entsprechend den Untersuchungsparametern auszuwäh- len.
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
Darüber hinaus sind die Kühlung und der Transport in das Labor des AN in dieser Position mit einzukalkulieren.
➢ Analytik – Paket A (Basismessnetz) [03.02.0020] – Analytische Bestimmung der in der Anlage 3 (Pa- ket A) aufgeführten Parameter. Es sind die gelisteten Normen, Nachweis- und Bestimmungsgrenzen strikt einzuhalten.
Der Preis ist als Paketpreis für eine Analyse aller in der Anlage 3 aufgeführten Parameter anzu- geben.
➢ Bereitstellung der erforderlichen Probengefäße (Paket B) [03.03.0010] – Bereitstellung eines Fla- schensatzes für die Analytik des „Paket B“ (siehe Anlage 4) durch den AN. Die Anzahl und Anforde- rung an die bereitzustellenden, blindwertfreien Gefäße sind in Abhängigkeit des Labors (AN), unter Berücksichtigung der in Anlage 4 aufgeführten Normen und Grenzwerte zu wählen. Weiterhin ist die Probenvorbereitung und Konservierung auf der Grundlage der Laborvorgaben (AN) zu berücksichti- gen. Das Material der Probenbehältnisse ist entsprechend den Untersuchungsparametern auszuwäh- len.
Darüber hinaus sind die Kühlung und der Transport in das Labor des AN in dieser Position mit einzukalkulieren.
➢ Analytik – Paket B (Sondermessnetz Landwirtschaft) [03.03.0020] – Analytische Bestimmung der in der Anlage 4 (Paket B) aufgeführten Parameter. Es sind die gelisteten Normen, Nachweis- und Be- stimmungsgrenzen strikt einzuhalten.
Der Preis ist als Paketpreis für eine Analyse aller in der Anlage 4 aufgeführten Parameter anzu- geben.
➢ Bereitstellung der erforderlichen Probengefäße (Paket C) [03.04.0010] – Bereitstellung eines Fla- schensatzes für die Analytik des „Paket C“ (siehe Anlage 5) durch den AN. Die Anzahl und Anforde- rung an die bereitzustellenden, blindwertfreien Gefäße ist in Abhängigkeit des Labors (AN), unter Be- rücksichtigung der AN-seitig geltenden Normen und Grenzwerte zu wählen. Weiterhin ist die Proben- vorbereitung und Konservierung auf der Grundlage der Laborvorgaben (AN) zu berücksichtigen. Das Material der Probenbehältnisse ist entsprechend den Untersuchungsparametern auszuwählen.
Darüber hinaus sind die Kühlung und der Transport in das Labor des AN in dieser Position mit einzukalkulieren.
➢ Analytik – Paket C (Sondermessnetz N /Ar - Basis) [03.04.0020] – Analytische Bestimmung der in der 2 Anlage 5 (Paket C) aufgeführten Parameter. Die Analytik der Gase N und Ar erfolgt entweder mittels 2 Gaschromatographie oder Membran-Einlass-Massenspektrometrie (MIMS). Die vorgesehene Metho- dik der Analytik ist anzugeben und zu beschreiben, einschließlich der Nachweis- und Bestimmungs- grenzen. Ebenso ist die jeweils vorgesehene Methodik sowie die entsprechenden Nachweis- und Be- stimmungsgrenzen für die übrigen Parameter des Paketes anzugeben. Die Befähigung zur Analytik der geforderten Parameter ist durch Referenzen im Bereich der Analyse nachzuweisen. Eine erfolg- reiche Teilnahme an Vergleichsmessung z.B. mit dem LBEG Niedersachsen ist wünschenswert und ggf. zu belegen.
Die Bestimmung/Messung von zur Bestimmung der geforderten Parameter notwendigen Zerfallspro- dukten ist in den Paketpreis mit einzukalkulieren.
Der Preis ist als Paketpreis für eine Analyse aller in der Anlage 5 aufgeführten Parameter anzu- geben.
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Leistungsbeschreibung - Grundwasserprobenahme 2027-2030
➢ Bereitstellung der erforderlichen Probengefäße (Paket D) [03.05.0010] – Bereitstellung eines Fla- schensatzes für die Analytik des „Paket D“ (siehe Anlage 6) durch den AN. Die Anzahl und Anforde- rung an die bereitzustellenden, blindwertfreien Gefäße ist in Abhängigkeit des Labors (AN), unter Be- rücksichtigung der AN-seitig geltenden Normen und Grenzwerte zu wählen. Weiterhin ist die Proben- vorbereitung und Konservierung auf der Grundlage der Laborvorgaben (AN) zu berücksichtigen. Das Material der Probenbehältnisse ist entsprechend den Untersuchungsparametern auszuwählen.
Darüber hinaus sind die Kühlung und der Transport in das Labor des AN in dieser Position mit einzukalkulieren.
➢ Analytik – Paket D (Sondermessnetz N /Ar - erweitert) [03.05.0020] – Analytische Bestimmung der in 2 der Anlage 6 (Paket D) aufgeführten Parameter. Die Analytik der Gase N und Ar erfolgt entweder 2 mittels Gaschromatographie oder Membran-Einlass-Massenspektrometrie (MIMS). Die vorgesehene Methodik der Analytik ist anzugeben und zu beschreiben, einschließlich der Nachweis- und Bestim- mungsgrenzen. Ebenso ist die jeweils vorgesehene Methodik sowie die entsprechenden Nachweis- und Bestimmungsgrenzen für die übrigen Parameter des Paketes anzugeben. Die Befähigung zur Analytik der geforderten Parameter ist durch Referenzen im Bereich der Analyse nachzuweisen. Eine erfolgreiche Teilnahme an Vergleichsmessung z.B. mit dem LBEG Niedersachsen ist wünschenswert und ggf. zu belegen.
Die Bestimmung/Messung von zur Bestimmung der geforderten Parameter notwendigen Zerfallspro- dukten ist in den Paketpreis mit einzukalkulieren.
Der Preis ist als Paketpreis für eine Analyse aller in der Anlage 6 aufgeführten Parameter anzu- geben.
➢ Bereitstellung der erforderlichen Probengefäße (Paket E) [03.06.0010] – Bereitstellung eines Fla- schensatzes für die Analytik des „Paket E“ (siehe Anlage 7) durch den AN. Die Anzahl und Anforde- rung an die bereitzustellenden, blindwertfreien Gefäße sind in Abhängigkeit des Labors (AN), unter Berücksichtigung der in Anlage 7 aufgeführten Normen und Grenzwerte zu wählen. Weiterhin ist die Probenvorbereitung und Konservierung auf der Grundlage der Laborvorgaben (AN) zu berücksichti- gen. Das Material der Probenbehältnisse ist entsprechend den Untersuchungsparametern auszuwäh- len.
Darüber hinaus sind die Kühlung und der Transport in das Labor des AN in dieser Position mit einzukalkulieren.
➢ Analytik – Paket E (Sondermessnetz Apfelstädt) [03.06.0020] – Analytische Bestimmung der in der Anlage 7 (Paket E) aufgeführten Parameter. Es sind die gelisteten Normen sowie Nachweis- und Be- stimmungsgrenzen strikt einzuhalten. Sofern keine Nachweis- und Bestimmungsgrenzen aufgeführt sind, sind diese sowie die jeweiligen Verfahren zur Analyse durch den Bieter im Rahmen der Ange- botsabgabe mitzuteilen.
Der Preis ist als Paketpreis für eine Analyse aller in der Anlage 7 aufgeführten Parameter anzu- geben.
➢ Bereitstellung der erforderlichen Probengefäße (Paket F) [03.07.0010] – Bereitstellung eines Fla- schensatzes für die Analytik des „Paket F“ (siehe Anlage 8) durch den AN. Die Anzahl und Anforde- rung an die bereitzustellenden, blindwertfreien Gefäße sind in Abhängigkeit des Labors (AN), unter Berücksichtigung der in Anlage 8 aufgeführten Normen und Grenzwerte zu wählen. Weiterhin ist die Probenvorbereitung und Konservierung auf der Grundlage der Laborvorgaben (AN) zu berücksichti- gen. Das Material der Probenbehältnisse ist entsprechend den Untersuchungsparametern auszuwäh- len.
Darüber hinaus sind die Kühlung und der Transport in das Labor des AN in dieser Position mit einzukalkulieren.
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➢ Analytik – Paket F (Feldblindwerte) [03.07.0020] – Analytische Bestimmung der in der Anlage 8 (Paket F) aufgeführten Parameter. Es sind die gelisteten Normen, Nachweis- und Bestimmungsgrenzen strikt einzuhalten.
Der Preis ist als Paketpreis für eine Analyse aller in der Anlage 8 aufgeführten Parameter anzu- geben.
➢ Deionisiertes Wasser [03.07.0030] – Lieferung von deionisiertem Wasser vom Typ Merck EMSURE CAS Nr.: 7732-18-5, Quality Level MQ300 oder gleichwertig zur Herstellung von Feldblindwertproben. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
➢ Radioaktivitätsbestimmung [03.08.0010] – Es ist jeweils in der ersten und letzten Kampagne eines jeden Vertragsjahres an ausgewählten Messstellen jeweils eine Probe zur Bestimmung der geogenen / natürlichen Radioaktivität im Grundwasser abzufüllen. Die hierfür erforderlichen Kanister werden vom AG gestellt. Die Analytik erfolgt ebenfalls durch das TLUBN-eigene Labor. Die betreffenden Messstellen sind der Anlage 1 zu entnehmen (Spalte: „Radioaktivität“). In der ersten Kampagne wer- den die Proben zusammen mit denen des Basismessnetzes abgefüllt. In der letzten Kampagne sind an den Messstellen ausschließlich die Radioaktivitätsproben abzufüllen sowie die Vor-Ort-Parameter zu bestimmen.
➢ Quellschüttung [l/s] [03.10.0060] – Bestimmung der Quellschüttung mittels geeigneter Messtechnik. In der Regel ist die Quellschüttung durch eine Schüttungsmessung mittels Eimer/Messbecher und Stoppuhr durchzuführen. Bei starkschüttenden Quellen ist der aktuelle Wasserstand am Wehr oder der Pegellatte abzulesen und auf dem Probenahmeprotokoll zu vermerken.
6 Arbeitsschutz
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass gesetzliche Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten und Maß- nahmen zur Verkehrssicherung bei der Auftragsausführung umgesetzt werden. Weiterhin ist vor dem Betreten von Schachtbauwerken, insbesondere von Quellfassungen, mittels eines Gasmessgerätes der Sauerstoffgeh- alt zu messen.
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