Sprengstoffwerk SBK_LB Grundwassermonitoring.pdf

Grundwassermonitoring mit Probenahme, Analytik und Messungen in Schönebeck

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 17:40 (Europe/Berlin)

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Gefahrenabwehrmaßnahme im

ehemaligen Sprengstoffwerk Schönebeck

M03-04 – Grundwassermonitoring 2026 (optional 2027)

Anfrage für

Grundwasser- und Oberflächenwasserprobenahme

und chemische Analytik

MDSE-Nr. A26 000086

Leistungsbeschreibung

Auftraggeber: MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH Ortsteil Wolfen Greppiner Straße 25 06766 Bitterfeld-Wolfen

Bitterfeld-Wolfen, den 21.09.2026

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Gefahrenabwehrmaßnahme im ehemaligen Sprengstoffwerk Schönebeck MDSE M03-04 – Grundwassermonitoring 2026 (optional 2027) Mitteldeutsche Sanierungs- und A26000086 Leistungsbeschreibung Entsorgungsgesellschaft mbH

Inhalt

Seite

Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................................. 3

Tabellenverzeichnis ...................................................................................................................................................... 3

Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................................. 4

Verzeichnis der Anlagen ............................................................................................................................................... 5

1 Einleitung ........................................................................................................................................................ 6

2 Projektbeteiligte und Zuständigkeiten .......................................................................................................... 6

3 Hintergrund und Zielstellung ......................................................................................................................... 7

4 Standortsituation ........................................................................................................................................... 7

4.1 Lage ................................................................................................................................................................. 7

4.2 Gliederung des Untersuchungsgebietes ........................................................................................................ 8

4.3 Kontaminationssituation und Begründung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen ....................... 10

4.4 Übersicht zu Mess- und Probenahmepunkten ............................................................................................ 10

5 Leistungsumfang .......................................................................................................................................... 11

5.1 Übersicht ...................................................................................................................................................... 11

5.2 Durchzuführende Geländearbeiten ............................................................................................................. 12

5.2.1 Vorbereitende Arbeiten (jede Messkampagne) .......................................................................................... 12 5.2.2 Baustelleneinrichtung, Arbeitsschutz (jede Messkampagne) .................................................................... 12 5.2.3 Durchzuführende Messungen und Probenahmen ...................................................................................... 13 5.2.3.1 Stichtagsmessung an Grundwassermessstellen.............................................................................................. 13

5.2.3.2 Wasserstands- und Durchflussmessungen an Oberflächengewässern ........................................................... 13

5.2.3.3 Grundwasserprobenahme (zwischen Oktober und Dezember 2026)............................................................. 13

5.2.3.4 Oberflächenwasserprobenahme (zwischen Oktober und Dezember 2026) ................................................... 16

5.2.3.5 Probentransport.............................................................................................................................................. 16

5.2.3.6 Wasserbehandlung und Einleitung ................................................................................................................. 16

5.2.3.7 Laboranalytik .................................................................................................................................................. 17

5.2.3.8 Dokumentation ............................................................................................................................................... 18

5.2.3.9 Digitale Datenbereitstellung ........................................................................................................................... 19

6 Sonstige Hinweise zur Durchführung ........................................................................................................... 19

6.1 Allgemeines .................................................................................................................................................. 19

6.2 Arbeitssicherheit .......................................................................................................................................... 19

6.3 Weitere Hinweise ......................................................................................................................................... 20

7 Anforderungen an das Angebot / Abgabetermin ........................................................................................ 21

8 Geheimhaltung ............................................................................................................................................. 22

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 4-1: Lage des Untersuchungsgebietes ......................................................................................................... 7

Abbildung 4-2: Umriss des ehemaligen Sprengstoffwerks und Übersicht zur ehemaligen Aufteilung der Betriebsflächen gemäß Altlastenfreistellung ....................................................................................... 8

Tabellenverzeichnis

Tabelle 5-1: Grundwassermessstellen und Brunnen zur Durchführung von Wasserstandsmessungen ……………….... 11

Tabelle 5-2: Messungen an Oberflächengewässern .................................................................................................. 12

Tabelle 5-3: Probenahme Grundwassermessstellen, Brunnen und Oberflächenwassermessstellen ........................ 13

Tabelle 5-4: Belastungsindex, Belastungsgruppen und Anzahl Messstellen/Brunnen............................................... 14

Tabelle 5-5: Zu analysierende Parameter .................................................................................................................. 16

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Abkürzungsverzeichnis

AG Auftraggeber AN Auftragnehmer BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung Br Brunnen BTEX Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole DEV Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches FIOK Filteroberkante FIUK Filterunterkante FTB Fachtechnische Begleitung GFS Geringfügigkeitsschwelle GOK Geländeoberkante GWL Grundwasserleiter GWM Grundwassermessstelle HB Hausbrunnen HN Höhenull HWUTM Hochwert im Universal Transverse Mercator-Koordinatensystem (Nordwert) LAF Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LAWA Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser LB Leistungsbeschreibung LV Leistungsverzeichnis MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH NAN Nachauftragnehmer NH16 Deutsches Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) n.n. nicht nachweisbar OKS Oberkante der Straßenkappe OWM Oberflächenwassermessstelle ROK Rohroberkante RWUTM Rechtswert im Universal Transverse Mercator-Koordinatensystem (Ostwert) STM Stichtagsmessung STV sprengstofftypische Verbindungen SWB Städtische Wohnungsbau GmbH TBG Tiefbau-Genossenschaft TNT Trinitrotoluol TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe u. GOK unter Geländeoberkante

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Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1 Leistungsverzeichnis

Anhänge

(1) Allgemeines Informationsblatt Datenschutz (2) Anforderungen gemäß Eignung (3) Datenschutzinformation Vergabeverfahren (4) Formblatt 124_LD (5) Formblatt 233 (6) Formblatt 234 (7) Formblatt 235 (8) Formblatt 236 (9) Formblätter 631 - 635

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1 Einleitung

Am Standort des ehemaligen Sprengstoffwerkes Schönebeck sind durch den jahrzehntelangen Umgang mit umweltgefährdenden bzw. explosiblen Stoffen Kontaminationen im Boden und im Grundwasser entstanden.

Als Hauptkontaminanten wurden

• sprengstofftypische Verbindungen (STV)/Nitroaromaten sowie • monocyclische aromatische Kohlenwasserstoffe/Benzolderivate (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und

Xylole (BTEX))

festgestellt. Bei den BTEX sind in erster Linie die Einzelparameter Benzol und Toluol von Relevanz. Bei den Nitroaromaten sind im Wesentlichen die Stoffgruppen Nitrobenzene, Mononitrotoluene, Dinitrotoluene und Trinitrotoluene zu unterscheiden.

Im Rahmen des Monitorings sollen die eingetretenen Grundwasserschäden überwacht werden.

Gegenstand der vorliegenden Anfrage sind technische und analytische Leistungen zur

• Durchführung von Wasserstandsmessungen und Durchflussmessungen an Oberflächengewässern, • Beprobung von Grundwassermessstellen (GWM) und Brunnen, • Beprobung von Oberflächenwassermessstellen (OWM) und zur • Analytik von Grund- und Oberflächenwasserproben

für den Zeitraum zwischen Oktober und Dezember 2026, optional Oktober bis Dezember 2027.

2 Projektbeteiligte und Zuständigkeiten

Auftraggeber (Projektträgerin): MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH Greppiner Straße 25, Ortsteil Wolfen 06766 Bitterfeld-Wolfen Projektleiter: Herr M. Kansy, Tel.: +49 3494 6656-157, E-Mail: m.kansy@mdse.de Projektbearbeiterin: Frau N. Keller, Tel.: +49 3494 6656-169, E-Mail: n.keller@mdse.de

Zuständige Freistellungsbehörde: Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (LAF) Maxim-Gorki-Straße 10 39108 Magdeburg

Projektcontroller für die LAF: G.U.T. Gesellschaft für Umweltsanierungstechnologien mbH Gerichtsrain 1 06217 Merseburg

Planung/Fachtechnische Begleitung: Beak Consultants GmbH Am St.-Niclas-Schacht 13 09599 Freiberg

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3 Hintergrund und Zielstellung

Der festgestellte Grundwasserschaden bedarf einer weiterführenden Überwachung. Angesichts der nachweisbaren massiven Beeinträchtigung der Grundwasserbeschaffenheit im Untergrund und im Abstrom des ehemaligen Sprengstoffwerkes, der Ausbildung von mehrere hundert Meter langen Schadstofffahnen von STV und BTEX sowie aufgrund der derzeit sich nicht eindeutig darstellenden Trendentwicklung, wird die Weiterführung des Monitorings als zwingend erforderlich angesehen. Die erneute Messung der Grundwasserbeschaffenheit und der Wasserstände sowie die Durchführung von Durchflussmessungen und Beprobungen in den Oberflächengewässern sollen die wesentliche Datengrundlage zur Beurteilung der Schadstoffentwicklung hinsichtlich Konzentration und Ausbreitung bilden.

Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Leistungen im Rahmen des Grundwassermonitorings für das Projekt „Gefahrenabwehrmaßnahme im ehemaligen Sprengstoffwerk Schönebeck“ mit einer Kampagne zwischen Oktober und Dezember 2026 mit einer optionalen Verlängerung mit einer Kampagne zwischen Oktober und Dezember 2027:

Technische Leistungen:

• Beprobung mit Stichtagsmessung und Durchflussmessungen – Oktober bis Dezember.

Das Programm konzentriert sich auf die GWM und Brunnen im Abstrom aus der zentralen Schadensfläche (n = 11). Weitere GWM im Anstrom (n = 3), im nordöstlichen (n = 2) und im östlichen (n = 3) Abstrom sowie zwei Brauchwasser- bzw. Haus- und Gartenbrunnen werden auch beprobt. Es beinhaltet zudem die Messung der Wasserstände in allen GWM und Brunnen. Des Weiteren sind Probenahmen sowie die Messung der Wasserstände und der Durchflüsse an 8 bzw. 11 OWM vorgesehen (an 3 OWM entfallen Probenahme und Analytik).

Analytische Leistungen:

• Laboranalytik der insgesamt 29 Grund- und Oberflächenwasserproben in Bezug auf STV und BTEX (z.T. auf STV-Umwandlungsprodukte).

4 Standortsituation

4.1 Lage

Das Gelände des ehemaligen Sprengstoffwerkes Schönebeck befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, ca. 1 km westnordwestlich der Ortslage Schönebeck und ca. 3 km westlich der Autobahn A14. Etwa 1,5 km östlich befindet sich die Elbaue. Der Standort umfasst eine Gesamtfläche von ca. 170 ha. Einige Teilbereiche des ehemaligen Sprengstoffwerkes werden weiter gewerblich-industriell genutzt. Andererseits sind auch großräumig Brachflächen, welche bereichsweise der Sukzession unterliegen, vorhanden.

An das Areal des ehemaligen Sprengstoffwerkes grenzen im Norden, Westen und Süden landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald und Ödland. Östlich des Geländes verläuft von Süden nach Norden die Magdeburger Straße, an der sich Gewerbeansiedlungen, wie z. B. Baumärkte, Autohäuser und Tankstellen befinden.

Aufgrund der über weite Bereiche im Grundwasser nachweisbaren Schadstofffahnen erstreckt sich das Untersuchungsgebiet deutlich über das ehemalige Betriebsgelände des Sprengstoffwerkes hinaus. Der gesamte Untersuchungsraum mit allen vorhandenen Messstellen umfasst eine Fläche von fast 12 km² und reicht im Westen bis nah an die Autobahn A14, im Osten bis an die Elbe. Im Nordwesten wird das Gebiet durch den Frohser Berg (115,3 m HN) und im Süden bis Südwesten durch den Höhenrücken des Hummelberges (93,3 m HN) begrenzt. Das Gelände ist leicht nach Osten geneigt, der ebene Bereich des Werksgeländes liegt bei ca. 59 m HN und die Elbtalniederung bei rund 45 m HN. Die Stadt Schönebeck liegt auf einem Höhenrücken um 50 m HN (siehe Abbildung 4-1 und Abbildung 4-2).

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Abbildung 4-1: Lage des Untersuchungsgebietes

4.2 Gliederung des Untersuchungsgebietes

Den unterschiedlichen Anforderungen an die vorausgegangenen Untersuchungen entsprechend wurde das Betrachtungsgebiet je nach Aufgabenstellung und Kenntnisstand in unterschiedliche Projektgebiete und Teilflächen gegliedert.

Unter Beachtung der aktuellen Aufgabenstellung sind im Wesentlichen

• das ehemalige Betriebsgelände des Sprengstoffwerkes mit zum Teil noch bzw. wieder genutzten gewerblichen Flächen und weiträumigen Brachflächen, • der Grundwasseranstrombereich westlich des ehemaligen Sprengstoffwerkes sowie • der Grundwasserabstrombereich östlich des ehemaligen Betriebsgeländes, welcher sich bis zur Elbe als

zentralen Vorfluter der Region über eine Fläche von ca. 1.500 m W-E x ca. 1.400 m N-S erstreckt,

von Relevanz.

Hinsichtlich der Nutzungsstruktur sind grundsätzlich drei große Flächen, vormals und teilweise auch aktuell genutzt durch CWS Industrie- und Gewerbepark GmbH, LAPUA GmbH (heute: Nammo Schönebeck GmbH) und ACF GmbH (insolvent) zu unterschieden. Innerhalb dieser Flächen sind Areale teilweise fremdvermietet, über deren aktuellen Stand momentan keine vollständigen Angaben zur Verfügung stehen.

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Abbildung 4-2: Umriss des ehemaligen Betriebsgeländes des Sprengstoffwerkes und Übersicht zur ehemaligen Aufteilung der Betriebsflächen gemäß Altlastenfreistellung

Gemäß Auswertung unterschiedlicher Unterlagen und Quellen werden die Flächen von folgenden Firmen bzw. Maßnahmen genutzt (Ansiedler; soweit MDSE bekannt):

• CWS-Fläche: o CWS Industrie & Gewerbepark GmbH/IBG Industrie-, Gewerbe- und Brachflächen Entwicklungsgesellschaft mbH o Bosse (Herbert Bosse und Edith Bosse Bauschlosserei und Metallbau GbR) o Hundeschule Freydogs o Bap Stainless Steel Solutions GmbH o TRG Cyclamin GmbH o Solarfeld o Reitanlage Schönebeck o Clean Oil GmbH • LAPUA-Fläche o Nammo Schönebeck GmbH (ehemalige SK Jagd- und Sportmunitions GmbH) o Solarkraftwerk (Westrand) o Autoverwertung Scholz • ACF-Fläche: o Palram Germany GmbH o Joyson Safety Systems Ignition GmbH (vormals Takata und davor SDI Molan GmbH & Co. KG) o HEKO Pyrotechnik GmbH

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o A&O Technologie GmbH o Holzbau Schmidt o Franke Gebäudereinigung o ZSB Schönebeck o Der Notnagel o HERWALD & HERWALD-Automobile

4.3 Kontaminationssituation und Begründung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Am Standort des ehemaligen Sprengstoffwerkes Schönebeck ist es infolge der jahrzehntelangen Produktion von Sprengstoffen und ihren Vorprodukten zu erheblichen Grundwasserbelastungen mit

• STV/Nitroaromaten sowie • monocyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen/Benzolderivaten (BTEX)

im ehemaligen Werksgelände und im unmittelbaren Grundwasserabstrombereich gekommen. Mit dem vorhandenen Netz an GWM und Brunnen konnten im Rahmen der Erkundung und des Monitorings sowohl für die STV als auch für die BTEX weitreichende Schadstofffahnen mit Schadstoffkonzentrationen, die teilweise erheblich über den einschlägigen Referenzwerten (Geringfügigkeitsschwelle (GFS) der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)) liegen, bis über 1 km (Hausbrunnen Annastraße 11) außerhalb des ehemaligen Werksgeländes nachgewiesen werden. Auch der Notwasserbrunnen Hohendorfer Str. mit vergleichsweise hoher STV-Belastung spielt eine wesentliche Rolle.

In der vom Standort ausgehenden Schadstofffahne befinden sich zwei Notwasserbrunnen (Brunnen Hohendorfer Str. und Brunnen Trappensteig) der Stadt Schönebeck sowie eine noch nicht abschließend bekannte Anzahl an Brauchwasser-, Haus- und Gartenbrunnen (bisher drei). Da nicht genau bekannt und auch nicht kontrollierbar ist, inwiefern die Brunnen zur Bewässerung von Gärten mit Nutzpflanzen oder temporär sogar zur Trinkwassergewinnung (bei den Notwasserbrunnen ist zu unterstellen, dass diese bei Störung der regulären Wasserversorgung der Gewinnung von Trinkwasser dienen) genutzt werden, besteht für diese Anlagen eine besondere humantoxikologische Relevanz. Daher ist ein zwischen Oktober und Dezember stattfindendes Grundwassermonitoring, auch von den besonders sensiblen Brunnenstandorten, angezeigt.

In den bisherigen Monitoringprogrammen waren u.a. einige Mess- bzw. Probenahmestellen an den im Untersuchungsgebiet vorhandenen Oberflächengewässern (Solgraben 1 , Röthegraben 2 , Kiesgrube, Graben) integriert. Anhand der Daten dieser Untersuchungen ist die hydraulische Position der Gewässer im Zusammenhang mit der Grundwasserströmung im oberen Grundwasserleiterkomplex (Vorfluter) nicht eindeutig bestimmbar. Angesichts der bereits punktuellen Nachweise der standorttypischen Schadstoffe in den Proben aus Fließ- und Standgewässern ist in Bezug auf dieses Schutzgut eine Beobachtung hinsichtlich der Entwicklung von Wasserstand, Durchfluss (Fließgewässer) und Beschaffenheit angezeigt.

4.4 Übersicht zu Mess- und Probenahmepunkten

Im Rahmen der Erkundungsmaßnahmen in den letzten 35 Jahren sind zahlreiche GWM, zuerst im ehemaligen Werksgelände, später im Grundwasseran- und abstrom errichtet worden. In der Aufschlussdatenbank sind insgesamt 220 Messstellen zur Erkundung des Grundwassers registriert. Eine hohe Zahl an Messstellen ist inzwischen rückgebaut, defekt oder aus fachlichen Gründen aussortiert worden, so dass im aktuellen Messnetz derzeit 116 Grundwassermessstellen verblieben sind.

1 Solgraben = Solkanal (die Namen werden, auch in veröffentlichten Kartenwerken, synonym verwendet)

2 Röthegraben = Welslebener Röthe (die Namen werden, auch in veröffentlichten Kartenwerken, synonym verwendet)

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Weiterhin existieren im Untersuchungsgebiet einige Brunnen, welche unterschiedlich genutzt werden bzw. verschiedene Funktionen erfüllen:

  1. Notwasserbrunnen: • Brunnen Trappensteig (Br TraSt) • Brunnen Hohendorfer Straße (Br HoStr)
  2. Löschwasserbrunnen auf dem Gelände des ehemaligen Staatshochbauamtes in Schönebeck • Brunnen 1 (Br 1) • Brunnen 2 (Br 2)
  3. Feuerlöschbrunnen Schönebeck • Brunnen Frohse (Br 1/14)
  4. Brauchwasser-, Haus- und Gartenbrunnen • Brunnen Wilhelm-Hellge-Str. 259 (Brunnen der SWB Städtische Wohnungsbau GmbH) • Hausbrunnen Magdeburger Straße 247a (HB Magdebg247a) - ehemals „HB Pistorius“ • Hausbrunnen Annastraße 11 (HB Annastraße11)

Weiterhin wurde ein Mess- und Probenahmenetz an den Fließgewässern Solkanal (Solgraben) und Röthegraben (Welslebender Röthe) sowie an Standgewässern („Graben“ und ehem. Kiesgrube Röttgers) im Abstromgebiet aufgebaut und sukzessiv erweitert.

Die Standorte aller GWM, Brunnen und Messpunkte, die Teil der Monitoringuntersuchungen sind, können – soweit nicht bekannt – beim Auftraggeber (AG) abgefragt werden.

Bei den Messstellenbezeichnungen ist zu beachten, dass es für jeden Messpunkt zwei Bezeichnungen gibt, eine Kurz- und eine Langbezeichnung.

Für die Messungen und Probenahmen sind zwingend die Kurzbezeichnungen zu übernehmen, um eine eindeutige Übernahme der Daten gewährleisten zu können.

5 Leistungsumfang

5.1 Übersicht

Gemäß den Anforderungen an die bisherigen Monitoringkampagnen und den Kenntnissen zum aktuellen Stand der Schadstoffausbreitung soll das Monitoring im Jahr 2026 folgenden Umfang einnehmen;

Es werden folgende Leistungen angefragt:

Monitoring zwischen Oktober und Dezember 2026 (optional zwischen Oktober und Dezember 2027):

  1. Vorbereitung der Geländearbeiten (Baustelleneinrichtung incl. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit) sowie Vorbereitung der Probenahmekampagne zwischen Oktober und Dezember 2026

  2. Durchführung einer Stichtagsmessung (STM) zur Ermittlung der Wasserstände an 16 GWM, 5 Brunnen (2 Notwasserbrunnen und 3 Brauchwasser-, Haus- und Gartenbrunnen) und 11 OWM

  3. Beprobung von 16 GWM,

  4. Beprobung von 5 Brunnen (2 Notwasserbrunnen und 3 Brauchwasser-, Haus- und Gartenbrunnen),

  5. Durchflussmessung sowie Probenahme an 11 bzw. 8 OWM

  6. Analyse der gewonnenen 29 Wasserproben auf STV und BTEX (und z. T. STV-Umwandlungsprodukte).

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5.2 Durchzuführende Geländearbeiten

5.2.1 Vorbereitende Arbeiten (jede Messkampagne)

Vorbereitung und Koordinierung der Leistungen, Absprachen mit Standortverantwortlichen und weiteren Beteiligten, Prüfung und Klärung Zuständigkeiten und Zugänglichkeit, Prüfung von Entsorgungswegen für Wasser, Aufstellung Beprobungsplan (Reihenfolge).

5.2.2 Baustelleneinrichtung, Arbeitsschutz (jede Messkampagne)

Der Auftragnehmer (AN) ist für die Gestellung sämtlicher Gerätschaften, Einrichtungen und Materialien zur Durchführung der beauftragten Leistungen verantwortlich. Das betrifft ebenso die Versorgung mit Arbeitsmedien und die Entsorgung des geförderten Grund- und Oberflächenwassers. Anschlussmöglichkeiten zur Entnahme von Elektroenergie und Wasser bestehen im Untersuchungsbereich nicht. Hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ist Pkt. 6.2 der Leistungsbeschreibung (LB) zu beachten. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind im Angebot in den Kosten für die Baustelleneinrichtung und Arbeitsschutz zu berücksichtigen.

Tabelle 5-1: Grundwassermessstellen und Brunnen zur Durchführung von Wass ers tandsm essu nge n

MessstelleMessstelletra n e lle ts s s e MRWUTMHWUTMGWLro - B re ts fe iT]m m [ re s s e m h c ru d]K O G .u m [ K O IF]K O G .u m [ K U IFre s s e m h c ru d rh o R]m m [e h ö h e d n ä le G]6 1 H N m [e h ö h tk n u p s s e M]6 1 H N m [.u m [ d n a tsre s s a W5 2 0 2 tk O ]K O G.u m [ e fe ti e m h a n tn E5 2 0 2 tk O ]K O Gd n a tsre s s a W6 2 0 2 ze D tk - O
LangbezeichnungKurzbezeichnung
GWM 6/2018GWM 6/2018GWM684172,75766881,513246,508,5014063,1664,008,079,01
GWM 3/12/023/12/02GWM684267,05766627,113255,509,5012562,1962,656,589,51
GWM E 30-1/07- M04-01GWM E 30-1GWM684396,85766566,012737,779,7712562,7563,86
7,399,31
GWM 10/2018GWM 10/2018GWM685415,35767622,0232414,0016,0014051,3152,175,7316,01
GWM 3936681439366814GWM685681,05767363,013004,906,9010050,3151,264,677,51
GWM 7/B67/B6GWM685688,35767337,311859,0013,005050,2851,274,7313,51
GWM 9/2018GWM 9/2018GWM685692,95767335,0132413,3015,3014050,3351,504,9915,01
HB Magdeburger Straße 247aHB Magdeburg 247aBrunnen685741,55767188,010,008,005051,3751,37
4,117,01
GWM 7/C7GWM 7/C7GWM685726,35767057,3218510,0018,005051,5051,913,0117,51
GWM 7/C67/C6GWM685725,35767056,511853,007,005051,4652,545,787,51
GWM 14/2018GWM 14/2018GWM685771,45766651,213246,008,0014051,9552,814,308,01
Brunnen Hohendorfer Str.Br HoStrBrunnen685720,55766611,813187,0015,5015053,4051,66
3,1311,51
Brunnen TrappensteigBr TraStBrunnen685880,05766325,010,008,0052,9552,95
5,497,51
GWM 7/D6GWM 7/D6GWM685892,55766673,411851,207,205050,7351,863,347,51
GWM/M04-01/08- 1/2007GWM 8-1/07GWM686085,05767861,412733,207,2012549,0550,06
3,727,51
GWM/M04-01/08- 2/2007GWM 8-2/07GWM686085,95767861,222737,9010,9012549,0549,96
3,6111,01
GWM 27/2022GWM 27/2022GWM686522,25767672,6132414,3018,3012549,5049,352,6515,01
GWM 25/2018GWM 25/2018GWM686829,15767104,013246,908,9014049,9149,873,398,01
GWM/M04-01/06- 1/2007GWM 6-1/07GWM687238,55766863,813244,106,1012551,0551,96
5,016,01
Brunnen Wilhelm- Hellge-Str.Br WHellgeStrBrunnen686504,05767067.00,009,008050,4550,45
--1
HB Annastraße 11HB Annastraße11Brunnen686815,25766959,010,0010,0010050,6550,653,499,01
21

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5.2.3 Durchzuführende Messungen und Probenahmen

5.2.3.1 Stichtagsmessung an Grundwassermessstellen

An 16 GWM und 5 Brunnen ist eine STM zur Ermittlung der Grundwasserstände durchzuführen.

An allen Messstellen ist

• der Wasserstand mittels Lichtlot zu messen,

• die Endteufe durch Lotung zu ermitteln und

• der äußere Zustand der Messstelle (Bemerkungen, Foto) einzuschätzen.

Neben dem Datum, der Uhrzeit und dem Ausführenden der Messung sind alle ermittelten Daten und ggf. weitere Auffälligkeiten zu protokollieren. Messpunkt für Wasserstandsmessungen an GWM ist immer die Rohroberkante (ROK) der GWM (geöffnete Kappe), auch bei Unterflurausbau (nicht Geländeoberkante (GOK) oder Oberkante der Straßenkappe (OKS)). Bei Brunnen ist der Messpunkt am Brunnenkopf.

Die zu messenden GWM und Brunnen sind in der Tabelle 5-1 aufgelistet.

Alle zur Grundwasserstandsmessung eingesetzten Gerätschaften sind nach der Messung in jeder Messstelle bzw. vor dem Messeinsatz in einer neuen Messstelle zu reinigen. Infolge der teilweise gravierenden Kontaminationen ist es bei einer Reihe von GWM erforderlich, dass eine Reinigung der Gerätschaften mit halogenfreien Lösungsmitteln, zum Beispiel Aceton, erfolgen muss.

5.2.3.2 Wasserstands- und Durchflussmessungen an Oberflächengewässern

Das Messprogramm am Oberflächenwasser umfasst sowohl die Ermittlung der Wasserstände an festgelegten Abstichpunkten als auch die Messung der Durchflüsse in den beiden Vorflutern Solkanal und Röthegraben an unterschiedlichen Punkten. Folgende Messstellen und Maßnahmen sind im Programm enthalten (Tabelle 5-2):

Tabelle 5-2: Messungen an Oberflächengewässern

Messstelle LangbezeichnungMessstelle KurzbezeichnungMessstelleRWUTMRWUTMHWUTMHWUTMe h ö h tk n u p s s e MN H N md n a tsre s s a W5 2 0 2 re b o tk Od n a tsre s s a W6 2 0 2 ze D tk - Os s u fl h c ru D6 2 0 2 ze D tk - O
Kurzbezeichnung
OWM Graben 2Graben 2685500,45766816,850,67n. g.11
S01_Solkanal ZustromSolkanal Zustrom686660,85766138,547,671,3811
S02_Solkanal 2Solkanal 2686458,85766671,748,893,0211
S03_Auslauf Ableiter BAAuslauf Ableiter BA686330,05767149,945,66-0,0111
S04_SolkanalSolkanal686317,45767202,947,481,8911
S05_Solkanal 3Solkanal 3686189,55767738,550,234,7311
S06_Solkanal AbstromSolkanal Abstrom686020,15768400,845,801,4411
R01_Röthegraben 1Röthegraben 1684652,15767531,251,111,1411
R02_Röthegraben 2Röthegraben 2685084,65767676,551,262,5711
R03_RöthegrabenRöthegraben685651,95767490,048,801,4011
R04_RöthegrEinmündRöthegrEinmünd686169,75767795,148,763,4011
1111

5.2.3.3 Grundwasserprobenahme (zwischen Oktober und Dezember 2026)

Die Ergebnisse des Monitorings in den Jahren 2019 bis 2025 belegen, dass eine hohe Anzahl an Messstellen gefahrenrelevante Gehalte an STV und/oder BTEX führt. Der Grundwasserschaden ist belegt, sowohl im oberen als auch im unteren Grundwasserleiterkomplex. Für beide Schadstoffgruppen, STV und BTEX, konnten weitreichende

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Schadstofffahnen ermittelt werden, welche sich zum Teil über die Grenzen des ehemaligen Werksgeländes hinaus ausdehnen. Die Konzentrationen liegen teilweise erheblich über den einschlägigen Referenzwerten.

Tabelle 5-3 zeigt das Programm für die Beprobung von u. a. 16 GWM und 5 Brunnen.

Tabelle 5-3: Probenahme Grundwassermessstellen, Brunnen und Oberflächenwassermessstellen M La e n s g s b s e te ze ll i e c hnung M Ku e r s z s b s e t z e e ll i e c hnung tran elletssse M RWUTM HWUTM GWL rh o B retsfeiT -]m m [ re sse m h cru d ]K O G .u m [ K O IF ]K O G .u m [ K U IF re sse m h cru d rh o R ]m m [ e h ö h e d n äle G ]61 H N m [ e h ö h tkn u p sse M ]61 H N m [ xe d n isgn u tsale B e p p u rgsgn u tsale B ]n im [ re u ad p m u P 5 202 tkO m [ e p m u P u ab n iE 5 202 tkO ]K O G .u ]l[ egn e m p m ll u o P S - 5 202 tkO e m h an e b o rP 6202 z tk e O D -

GWM 6/2018 GWM 6/2018 GWM 684172,7 5766881,5 1 324 6,50 8,50 140 63,16 64,00 2,41 3 20 9,0 195 1 GWM 3/12/02 3/12/02 GWM 684267,0 5766627,1 1 325 5,50 9,50 125 62,19 62,65 5,70 3 35 9,5 505 1 GWM E 30-1/07-M04-01 GWM E 30-1 GWM 684396,8 5766566,0 1 273 7,77 9,77 125 62,75 63,86 103 7 45 9,3 215 1 GWM 10/2018 GWM 10/2018 GWM 685415,3 5767622,0 2 324 14,00 16,00 140 51,31 52,17 n.n 1 25 16,0 245 1 GWM 39366814 39366814 GWM 685681,0 5767363,0 1 300 4,90 6,90 100 50,31 51,26 3,56 3 35 7,5 312 1 GWM 7/B6 7/B6 GWM 685688,3 5767337,3 1 185 9,00 13,00 50 50,28 51,27 8.484 10 20 13,5 170 1 GWM 9/2018 GWM 9/2018 GWM 685692,9 5767335,0 1 324 13,30 15,30 140 50,33 51,50 n.n 1 20 15,0 214 1 HB Magdeburger Straße HB Magdebg247a Brunnen 685741,5 5767188,0 1 0,00 8,00 50 51,37 51,37 2,48 3 25 7,0 150 1 247a GWM 7/C7 GWM 7/C7 GWM 685726,3 5767057,3 2 185 10,00 18,00 50 51,50 51,91 2,03 3 45 17,5 318 1 GWM 7/C6 7/C6 GWM 685725,3 5767056,5 1 185 3,00 7,00 50 51,46 52,54 1,14 3 20 7,5 112 1 GWM 14/2018 GWM 14/2018 GWM 685771,4 5766651,2 1 324 6,00 8,00 140 51,95 52,81 126 7 30 8,0 252 1 Brunnen Hohendorfer Str. Br HoStr Brunnen 685720,5 5766611,8 1 318 7,00 15,50 150 53,40 51,66 1,20 3 40 11,5 500 1 Brunnen Trappensteig Br TraSt Brunnen 685880,0 5766325,0 1 0,00 8,00 52,95 52,95 n.n 1 30 7,5 150 1 GWM 7/D6 GWM 7/D6 GWM 685892,5 5766673,4 1 185 1,20 7,20 50 50,73 51,86 0,12 2 30 7,5 219 1 GWM/M04-01/08-1/2007 GWM 8-1/07 GWM 686085,0 5767861,4 1 273 3,20 7,20 125 49,05 50,06 0,14 2 35 7,5 344 1 GWM/M04-01/08-2/2007 GWM 8-2/07 GWM 686085,9 5767861,2 2 273 7,90 10,90 125 49,05 49,96 n.n 1 25 11,0 264 1 GWM 27/2022 GWM 27/2022 GWM 686522,2 5767672,6 1 324 14,30 18,30 125 49,50 49,35 0,93 2 30 15,0 240 1 GWM 25/2018 GWM 25/2018 GWM 686829,1 5767104,0 1 324 6,90 8,90 140 49,91 49,87 0,10 2 20 8,0 232 1 GWM/M04-01/06-1/2007 GWM 6-1/07 GWM 687238,5 5766863,8 1 324 4,10 6,10 125 51,05 51,96 n.n 1 45 6,0 213 1 Brunnen Wilhelm-Hellge- Br WHellgeStr Brunnen 686504,0 5767067.0 0,00 9,00 80 50,45 50,45 0,21 2 30 -* 250 1 Str. HB Annastraße 11 HB Annastraße11 Brunnen 686815,2 5766959,0 1 0,00 10,00 100 50,65 50,65 n.n 1 20 9,0 150 1 OWM Graben 2 Graben 2 OFW 685500,4 5766816,8 50,67 1 S01_Solkanal Zustrom Solkanal Zustrom OFW 686660,8 5766138,5 47,67 S02_Solkanal 2 Solkanal 2 OFW 686458,8 5766671,7 48,89 1 S03_Auslauf Ableiter BA Auslauf Ableiter BA OFW 686330,0 5767149,9 45,66 1 S04_Solkanal Solkanal OFW 686317,4 5767202,9 47,48 1 S05_Solkanal 3 Solkanal 3 OFW 686189,6 5767738,5 50,23 1 S06_Solkanal Abstrom Solkanal Abstrom OFW 686020,1 5768400,8 45,80 1 R01_Röthegraben 1 Röthegraben 1 OFW 684652,1 5767531,2 51,11 R02_Röthegraben 2 Röthegraben 2 OFW 685084,6 5767676,5 51,26 R03_Röthegraben Röthegraben OFW 685651,9 5767490,0 48,80 1 R04_RöthegrEinmünd RöthegrEinmünd OFW 686169,7 5767795,1 48,76 1 Summen 5250 29

  • Steigleitung mit Pumpe eingebaut - Hahnprobe

Die Grundwasserprobenahmen sind gemäß den geltenden Probenahmevorschriften (DVGW-Arbeitsblatt W 112) durchzuführen. Insbesondere ist zu achten auf:

  • Beschriftung und Nummerierung der Probenbehälter (Probenbehälter sind vom AN zu stellen),

  • Führen von Tagesberichten mit Nennung der an Probennahme und Transport beteiligten Personen,

  • Erstellen von Probennahme- und Probentransportprotokollen mit Angabe der vor Ort erfassten Parameter sowie anderer nachfolgend im Text spezifizierter Parameter,

  • Konservieren der Proben entsprechend den Vorschriften in Abstimmung mit dem Untersuchungslabor,

  • Bestimmung des voraussichtlichen Abpumpvolumens (hydraulisches Kriterium, s.u.) als Richtwerte für die Probennahme, Kalibrierung der Messgeräte für pH-Wert, Leitfähigkeit, Temperatur, Sauerstoffgehalt und Redoxspannung,

  • sachgerechter und unverzüglicher Transport der entnommenen Proben zum Labor

  • Übermittlung der vor Ort erfassten Parameter an das Untersuchungslabor,

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  • Reinigung der Gerätschaften nach jeder Probennahme zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppungen, im Tagesverlauf Einrichtung des Beprobungsplanes von der am geringsten zu der am höchsten belasteten Messstelle.

Im Untersuchungsprogramm sind Messstellen mit z.T. sehr hohen Schadstoffgehalten (STV und/oder BTEX) mit Werten deutlich über 8 mg/l. Neben angepassten Maßnahmen zum Arbeitsschutz (Kap. 6.2) sind zur Vermeidung einer Verschleppung der Kontamination organisatorische und technische Maßnahmen im Rahmen der Probenahmekampagne vorzusehen. Neben der obligatorischen Dekontamination nach jeder Probenahme sind im vorliegenden Fall ggf. auch unterschiedliche, den Kontaminationsverhältnissen angepasste Probenahmegerätschaften einzusetzen und eine Beprobungsreihenfolge entsprechend der Höhe der bisher bekannten Belastung in den Messstellen vorzusehen.

Zur Orientierung wurde für alle zur Beprobung vorgesehenen Messstellen ein Belastungsindex (Summe STV+BTEX, Mittelwerte der letzten zwei Jahre) ermittelt, welcher als Richtlinie zur Auswahl von Gerätschaften und zur Reihenfolge beachtet werden sollte. Gemäß den vorliegenden Daten verteilen sich die 16 GWM und 5 Brunnen auf die Belastungsgruppen wie folgt (Tabelle 5-4):

Tabelle 5-4: Belastungsindex, Belastungsgruppen und Anzahl Messstellen/Brunnen

BelastungsindexBelastungsgruppe =Anzahl
Beprobungsreihenfolge
n.n.11. Gruppe (PN zuerst)6
> NWG < 122. Gruppe5
1...1033. Gruppe7
10...2544. Gruppe0
25...5055. Gruppe0
50...10066. Gruppe0
100...20077. Gruppe2
200...1.00088. Gruppe0
1.000...5.00099. Gruppe0
5.000...10.0001010. Gruppe (PN zuletzt)1
10.000...50.0001111. Gruppe0
50.000...100.0001212. Gruppe0
> 100.0001313. Gruppe0

Beim Einbau von Pumpen ist zu berücksichtigten, dass in jedem Fall eine Mindestdistanz zur Endteufe der Messstelle/des Brunnens eingehalten wird (Vermeidung der Aufwirbelung von Trübstoffen aus dem Bereich des Sumpfrohres bzw. -bodens). Vor dem Abpumpvorgang sind eine Wasserstandsmessung und Lotung durchzuführen. Während des Abpumpvorgangs haben Messungen der Vor-Ort-Parameter (Organoleptik, Temperatur, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert, Sauerstoffkonzentration, Redoxspannung) zu erfolgen. Die Daten sind zu protokollieren.

Gemäß den Regelwerken ist das optimale Abpumpvolumen als Voraussetzung für eine repräsentative Probenahme erreicht, wenn sowohl das hydraulische Kriterium als auch das Beschaffenheitskriterium erfüllt sind. Inwiefern bei Brunnen mit nicht bekanntem Bohrdurchmesser und Ausbau das hydraulische Kriterium eingehalten werden kann, muss anhand der Gegebenheiten vor Ort durch den Probenehmer entschieden werden. Das Hauptaugenmerk ist in diesem Fall auf die Einhaltung des Beschaffenheitskriteriums zu legen. Dieses beinhaltet die Konstanz ausgewählter Leitkennwerte (elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert, Sauerstoffgehalt, Temperatur) über einen bestimmten Zeitraum. Die Konstanz der Leitkennwerte ist erreicht, wenn innerhalb eines abgepumpten Wasservolumens von 50 l folgende Messwertunterschiede unterschritten werden:

• elektrische Leitfähigkeit ± 0,5 %

• Temperatur ± 0,1 K

• pH-Wert ± 0,1

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• Sauerstoffkonzentration ± 0,1 mg/l

Die ermittelten Daten sind auf Abpump-/Probenahmeprotokollen zu dokumentieren.

Bei den Messstellen mit hoher und bis extrem hoher Belastung (Gruppen 9 bis 13 gem. Tabelle 5-4) können sich die Messungen – zum Schutz der Sensoren an den Sonden – auf die Parameter Temperatur und elektrische Leitfähigkeit beschränken (pH lässt sich ggf. mit pH-Papier "abschätzen" - sofern die Genauigkeit ausreichend ist).

Alle zur Grundwasserbeprobung eingesetzten Gerätschaften sind nach der Probenahme in jeder Messstelle bzw. vor dem Einsatz in einer neuen Messstelle zu reinigen. Infolge der teilweise gravierenden Kontaminationen ist es bei einer Reihe von GWM/Brunnen erforderlich, dass eine Reinigung der Gerätschaften mit halogenfreien Lösungsmitteln (z.B. Aceton) erfolgen muss. Die Kosten für den Einsatz technischer Mittel zur Probenentnahme sowie von Verbrauchsgegenständen (z.B. Probenbehälter, Probenträger, Reinigungsmittel) sind in die Angebotspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Leistungspositionen berücksichtigt sind.

Stromaggregate sind so zu positionieren, dass eine Beeinflussung der Probe durch Abgase ausgeschlossen wird.

5.2.3.4 Oberflächenwasserprobenahme (zwischen Oktober und Dezember 2026)

Im Zuge der Durchflussmessungen an den Oberflächengewässern sollten gleichzeitig Probenahmen an den jeweiligen Messprofilen entnommen werden. Neben den Fließgewässern ist noch das Standgewässer „Graben“ mit einer Probenahmestelle zu beachten. Seit Mai 2021 zählt auch der Einlauf des ehemaligen bzw. noch teilweise intakten Abwasserableiters „BA“ aus dem Werksgelände in den Solgraben zu den Probenahmestellen an Oberflächengewässern. Er befindet sich ca. 60 m südlich der OWM Solkanal am linken Ufer des Solkanals (Stahlrohr DN500). Tabelle 5-3 zeigt das Programm für die Beprobung von u. a. 8 der 11 OWM.

Während des Probenahmevorgangs haben Messungen der Vor-Ort-Parameter (Organoleptik, Temperatur, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert, Sauerstoffkonzentration, Redoxspannung) zu erfolgen. Die Daten sind zu protokollieren.

5.2.3.5 Probentransport

Die gewonnenen Grundwasser- und Oberflächenwasserproben sind in vorbereitete und vom Labor gestellte Probenahmegefäße entsprechend den einschlägigen Probenahmevorschriften und den Vorgaben des untersuchenden Labors zu füllen. Die fertigen Wasserproben sind zu kühlen (4 °C) und am jeweiligen Abend des Probenahmetages in das vorgesehene Untersuchungslabor zu transportieren.

5.2.3.6 Wasserbehandlung und Einleitung

Das im Zuge der Grundwasserbeprobung geförderte Wasser muss je nach Belastungsklasse einer Behandlung unterzogen und einer ordnungsgemäßen Einleitstelle zugeführt werden. Gemäß den Daten der letzten Monitoringkampagnen fallen bei der Beprobung der 16 GWM und 5 Brunnen in Summe ca. 6 m³ Wasser an. Die Pumpwässer sind an den jeweiligen Messstellen in ausreichend dimensionierten Transportbehältern (Tanks o.ä.) zwischenzuspeichern. Das zwischengespeicherte Wasser kann über eine mobile Reinigungsanlage (Aktivkohle) geleitet und nach Absprache mit dem örtlichen Abwasserbetrieb (Abwasserentsorgung Schönebeck GmbH) in die Kanalisation eingeleitet werden. Die Absprachen dazu sind durch den AN zu führen.

Es ist ein Nachweis über die ordnungsgemäße Behandlung und Einleitung der Wässer beizubringen. Im Falle des Einsatzes einer mobilen Reinigungsanlage ist die Reinigungsleistung bzw. der Reinigungserfolg während des Betriebs (Kontrollproben) nachzuweisen. Bei der Kostenkalkulation wird davon ausgegangen, dass die Wässer über eine mobile Anlage gereinigt werden können.

Bei der Abreinigung des Abpumpwassers ist zu berücksichtigen, dass die Wirkung von Standard-Aktivkohle auf polare STV beschränkt ist. Polare STV werden deutlich besser auf Spezial-Aktivkohle mit einer stark erhöhten Porosität

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adsorbiert (z.B. Typ "Silcarbon S 835"). Es kann davon ausgegangen werden, dass polare STV im Wesentlichen in nennenswerten Konzentrationen nur im Hochbelastungsbereich des ehemaligen Werksgeländes auftreten (Messstellen der Belastungsgruppen 9 bis 11, Tabelle 5-4), so dass auch nur hier der Einsatz von Spezial-Aktivkohle zu kalkulieren wäre. Im Herbst 2025 wurde aus der relevanten GWM insgesamt 0,2 m³ Wasser gefördert. Für die Kalkulation wird von 0,5 m³ ausgegangen. Die restlichen 5,5 m³ können über Standard-Aktivkohle gereinigt werden. Der Reinigungserfolg ist zu dokumentieren. Dazu sind arbeitstäglich Proben am Ablauf des Aktivkohlefilters zu entnehmen und auf die Parameter STV-Paket und BTEX zu untersuchen.

Eine Andienung der Wässer an eine zugelassene Reinigungsanlage ist ebenfalls möglich (Eventualposition, incl. kompletter Nachweisführung).

5.2.3.7 Laboranalytik

Die Grund- und Oberflächenwasserproben sollen einheitlich auf aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX), sprengstofftypische Verbindungen (STV) und deren Umwandlungsprodukte (Aminotoluene) untersucht werden. Bei den Oberflächenwasserproben können auf Grund der Negativbefunde in den Analysen im Jahr 2020 die Umwandlungsprodukte STV entfallen (Tabelle 5-5):

Tabelle 5-5: Zu analysierende Parameter

NameKurzbezandere NamenGW-OFW- Proben
Proben
Aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX)
BenzolBENZOLBenzenxx
ToluolTOLUOLToluenxx
EthylbenzolETHBENZOLEthylbenzenxx
m,p-XylolXYLOL_MP1,3/1,4-Dimethylbenzolxx
o-XylolXYLOL_O1,2-Dimethylbenzolxx
CumolCUMOLIsopropylbenzolxx
PseudocumolTRIMBENZ1241,2,4-Trimethylbenzolxx
MesitylenTRIMBENZ1351,3,5-Trimethylbenzolxx
StyrolSTYROLVinylbenzolxx
Summe BTEXBTEXxx
Sprengstofftypische Verbindungen (STV)
1,3,5-TrinitrobenzolTRINB135Trinitrobenzenxx
1,3-DinitrobenzolDINB13m-Dinitrobenzolxx
2,4,6-TrinitrotoluolTNT246TNT, 2-Methyl-1,3,5-trinitrobenzenxx
2,4-DinitrotoluolDNT242,4-Dinitromethylbenzenxx
3,4-DinitrotoluolDNT343,4-Dinitrotoluenxx
3,5-DinitrotoluolDNT353,5-Dinitrotoluenxx
2,6-DinitrotoluolDNT262,6-Dinitrotoluenxx
2-Amino-4,6-dinitrotoluolAM2_DNT462-A-4,6-DNTxx
4-Amino-2,6-dinitrotoluolA4_DNT264-A-2,6-DNTxx
4-NitrotoluolNT4p-Nitrotoluol, 4-Nitro-1- methylbenzolxx

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NameKurzbezandere NamenGW-OFW- Proben
Proben
2-NitrotoluolNT2o-Nitrotoluol, 2-Nitro-1- methylbenzolxx
3-NitrotoluolNT3m-Nitrotoluol, 3-Nitro-1- methylbenzolxx
NitrobenzolNITROBENZNitrobenzenxx
Summe STVSUM_STVxx
Umwandlungsprodukte STV
2-Amino-4-NitrotoluolAM2_NT42-Methyl-5-nitroanilinx
2-Amino-6-NitrotoluolAM2_NT62-Methyl-3-nitroanilinx
4-Amino-2-NitrotoluolA4_NT24-Methyl-3-nitroanilinx
2,4-Diaminotoluol + 2,6-DiaminotoluolTDA24_6x

Optional können bei Bedarf und Anforderung durch den AG folgende Parameter in das Analysenspektrum zusätzlich aufgenommen werden:

Polare Nitroaromaten:

• 2,4-Dinitrobenzoesäure • 2,4,6-Trinitrobenzoesäure • 2-Amino-4,6-dinitrobenzoesäure • 5-Amino-2-nitrobenzoesäure • 2-Amino-4-nitrobenzoesäure • 2-Amino-5-nitrobenzoesäure

Sulfonsäuren:

• 2,4-Dinitrotoluol-3-sulfonsäure • 2,4-Dinitrotoluol-5-sulfonsäure • 4-Aminotoluol-3-sulfonsäure

5.2.3.8 Dokumentation

Nach den Probenahmen sind folgende Dokumente durch den Probenehmer bzw. das Labor zu übergeben:

• Protokoll der Stichtagsmessung, Dokumentation zu Durchflussmessungen in Fließgewässern,

• Abpump- und Probenahmeprotokolle,

• Laborprotokolle der Wasser-Analytik.

Die Daten zur Probenahme und die Analysedaten sind zusätzlich in Form einer tabellarischen Übersicht mit folgendem Umfang zu übergeben:

• Feldparameter (Wasserstand, Durchfluss) in Tabellenform, digital (MS-Excel),

• Vor-Ort-Parameter der Probenahme und Analysedaten in tabellarischer Form, digital (MS-Excel- Importvorlage).

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5.2.3.9 Digitale Datenbereitstellung

Die digitale Datenbereitstellung erfolgt gemäß vordefinierter Formate in einer Excel-Tabelle (Übergabe bei Auftragserteilung). Dabei sind sämtliche Parameter aus den Probennahmeprotokollen und den Prüfberichten vollständig digital zu erfassen und zu übergeben.

6 Sonstige Hinweise zur Durchführung

6.1 Allgemeines

Jede in den Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) beschriebene Leistung versteht sich komplett, d. h. einschließlich aller zur fachgerechten Ausführung der Leistung benötigten Geräte und Materialien und sonstigen Aufwendungen, falls in der LB und in den Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich anders beschrieben. Sämtliche Kosten sind in die Preise der betreffenden Leistungspositionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Die Arbeiten müssen von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten, der bevollmächtigt ist, den AN in allen Belangen zu vertreten, geleitet werden. Der AN hat den AG vor Beginn der Arbeiten namentlich diesen für die Gesamtmaßnahme zu benennen.

Über den erforderlichen Einsatz von Arbeitskräften und Geräten hat der Bieter zu entscheiden. Der Bieter hat mit dem Angebot zu bestätigen, dass für die beschriebene Vorgehensweise ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, damit die Leistung in der vorgesehenen Zeit erbracht werden kann. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung oder Freigabe durch die örtliche Bauüberwachung auszuführen.

Die Leistungen sind vom AN nach dem derzeitigen Stand der Technik unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, anerkannten Regelwerken und Empfehlungen sachverständiger Fachverbände (z.B.: DIN, DEV, DVGW, LAGA, TBG, TRGS) in der derzeit aktuellen Fassung auszuführen.

Es gelten insbesondere die nachfolgenden, derzeit geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen:

• BImSchG, BImSchV, mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften und Emissionsrichtwerten, • Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliche Regelwerke (z. B. Nachweisverordnung), • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, • Regeln für "Arbeiten in kontaminierten Bereichen" der DGUV (DGUV 101-004), • allgemein anerkannte Regeln der Technik. Die entstehenden Kosten für die Leistungen, die zur Einhaltung der o. g. Gesetze, Vorschriften und Verordnungen erforderlich sind, sind in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Beim Einfahren in den Standort sowie bei der Ausfahrt sind bereichsweise (Deponie, CWS Industrie- und Gewerbepark GmbH) separate Anmeldungen notwendig. Entsprechende Zeiten sind in die Pauschale für die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Gültige Betretungserlaubnisse und Belehrungen sind durch den Bieter einzuholen. Die notwendigen zeitlichen Aufwendungen sind in die Kalkulation einzubeziehen.

6.2 Arbeitssicherheit

Für Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist die Richtlinie DGUV 101-004 der gesetzlichen Unfallversicherung einzuhalten. Alle arbeitssicherheitsrelevanten Vorschriften und Richtlinien sind im Rahmen der Leistungserbringung durch den AN zu berücksichtigen.

Die Einrichtung eines Schwarz-Weiß-Bereiches ist nicht erforderlich, da die Arbeiten nicht in flächenhaft kontaminierten Bereichen durchgeführt werden. Die sicherheitsrelevanten Expositionspfade sind der Hautkontakt

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mit gefördertem Grundwasser sowie die Inhalation leichtflüchtiger Schadstoffe bei unmittelbaren Arbeiten an den GWM und Brunnen. Als Hauptbelastungsparameter für das Grundwasser können folgende Schadstoffe benannt werden:

• sprengstofftypische Verbindungen (STV)/Nitroaromate und • aromatische Kohlenwasserstoffe/Benzolderivate (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole (BTEX))

Es wird dem AN empfohlen, dem mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Personal eine spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für den Umgang mit Gefahrstoffen anzubieten.

Aus der Tabelle 5-3, Spalte Belastungsindex, ist zu erkennen, welche Gesamtkonzentration an STV und BTEX (in µg/l) in der jeweiligen Messstelle auftreten kann. Aus der Einstufung in Belastungsklassen können die jeweils notwendigen Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Als weniger gefährlich können die Klassen 1 bis 8 eingeschätzt werden. Grundsätzlich sind jedoch immer bei der Durchführung der Arbeiten an den GWM, Brunnen und OWM die DGUV 101-004 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“ sowie weitere darin genannte Normen und Regeln zu befolgen. Ab Gesamtkonzentrationen über 1.000 µg/l (Belastungsklasse > 8 gemäß Tabelle 5-4) sind verschärfte Maßnahmen zum Gesundheitsschutz angezeigt (Schutzbrillen, Schutzschirme).

Dadurch entstehende Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen des LV ausgewiesen sind. Das gesamte zum Einsatz kommende Personal hat an diesen Messstellen festes Schuhwerk und atmungsaktive Einwegschutzkleidung entsprechend der DGUV Regel 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“ mit integrierter Kapuze, elastischer Kapuzenöffnung, Reißverschlussabdeckung, Taillien-, Arm- und Beinbündchen zu tragen. Weiterhin sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 Teil 1 bis 3 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen" zu tragen. Die DGUV Regel 112-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“ (bisher: BGR 195) ist zu befolgen. In die Position ist Sammlung der gebrauchten Schutzbekleidung in besonderen Behältern und die ordnungsgemäße Entsorgung der Kleidung einzukalkulieren.

Das eingesetzte Personal (auch Subunternehmer) sind über die entsprechenden Gefahren bei der Maßnahme und die Regelung (Befahrung Gelände, Örtlichkeiten, Ansprechpartner) zur Maßnahme zu informieren und zu belehren. Die Belehrung ist zu dokumentieren. Verunreinigte Geräte und Schutzausrüstungen (Gummistiefel, Schutzbrillen, Schutzschirme usw.) sind zu reinigen. Das Waschwasser ist in einem geeigneten Behälter aufzufangen und zu entsorgen. Einmalschutzanzüge und Handschuhe sind in einem Behälter zu sammeln und zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist nachzuweisen.

Die Reinigung bzw. Entsorgung der Geräte und Schutzausrüstungen werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise der entsprechenden Teilleistungen einzukalkulieren.

Im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen:

• Die Arbeiten sind beim jeweiligen Grundstücksnutzer (z. B. CWS Industrie- und Gewerbepark GmbH, Nammo Schönebeck GmbH, Joyson Safety Systems Ignition GmbH, TRG Cyclamin GmbH) vor Beginn anzumelden. Beim Verlassen des Grundstückes erfolgt eine Abmeldung. • Den Anweisungen des Auftraggebers oder des Grundstückseigentümers auf den Betriebsgeländen sind unbedingt Folge zu leisten.

6.3 Weitere Hinweise

Die Koordination der Leistungen des AN erfolgt durch den AG bzw. hilfsweise die fachtechnische Begleitung (FTB). Weisungsberechtigt gegenüber dem AN sind somit AG und FTB. Gleiches gilt für die Abnahme der Leistungen.

Die Leistungen zu Probenahme und Analytik werden auf Nachweis der tatsächlich erbrachten Leistung vergütet. Die Abrechnung erfolgt teilleistungsbezogen. Nachweise und Abrechnungsunterlagen für Nachweisarbeiten sind digital an den AG zu übergeben.

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Die Rechnungsprüfung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch den AG bzw. hilfsweise die FTB. Grundlage der Abrechnung und Vergütung der Leistungen des AN sind die Protokolle (Probenahme, Stichtags- und Durchflussmessung) und die Datenübergaben (Probenahme- und Analysedaten).

Die Rechnungslegung hat als teilleistungsbezogene Teilschlussrechnung kumulativ zu erfolgen. Dies bedeutet, dass in jeder Abschlagsrechnung zum betreffenden Vertrag alle Leistungen und Kosten ab Vertragsbeginn bis zum jeweiligen Abrechnungstag ausgewiesen sind und davon die in den vorangegangenen Abschlagsrechnungen bereits berechneten Nettobeträge abzuziehen sind. Auf den daraus resultierenden Nettobetrag ist der zum Zeitpunkt der Leistungsverbringung jeweils gültige Mehrwertsteuersatz aufzuschlagen.

Ansprüche aus Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt.

Die Durchführung der Messungen und Grundwasserprobenahme sollen zwischen Oktober und Dezember 2026 realisiert werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitszeiten an Werktagen sind einzuhalten.

Der Probennehmer muss die erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen für die Probennahme von Grund- und Oberflächenwasser erfüllen. Das ausführende Personal muss mit den Techniken der Probengewinnung vertraut sein. Eine entsprechende Qualifizierung der ausführenden Personen zur Probennahme ist auf Anforderung des AG nachzuweisen.

Das ausführende Labor muss den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17025 hinsichtlich Management und technischen Anforderungen genügen. Es ist ein vollständiges Verfahren zur analytischen Qualitätssicherung für alle analytischen Verfahrensschritte sowie die Sicherstellung der technischen und personellen Voraussetzungen anzuwenden. Für nicht standardisierte Verfahren ist eine angemessene Validierung nachzuweisen. Dieses sollte sich am Mindestumfang nach DIN 32 645, DIN V EN ISO 13530 sowie DIN 38 402-51 orientieren. Für die standardisierten Analysenverfahren der üblichen Altlastenuntersuchung sind dem AG oder der FTB auf Anforderung die Standardarbeitsanweisungen, Prüf- und Kalibrierverfahren und weitere Unterlagen zum Nachweis der Qualität der durchgeführten Arbeiten zur Prüfung vorzulegen. Ein einmal gewähltes Verfahren ist beizubehalten. Bei veralteten allgemeinen Regeln der Technik bzw. Veränderungen des Standes der Technik ist der AG zu informieren. Änderungen des Verfahrens sind abzustimmen.

Die Vergabestelle behält sich vor zu Eigenerklärungen die jeweiligen Nachweise im Bedarfsfall nachzufordern.

7 Anforderungen an das Angebot

Mit Angebotsabgabe versichert der Bieter, sich von den Gegebenheiten und dem Ausschreibungsinhalt hinlänglich überzeugt und damit vertraut gemacht zu haben. Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Leistungsumfang wurden ausgeräumt. Die Arbeitsschutzmaßnahmen werden vom AN für sich selbst geplant und unter Berücksichtigung betriebsbedingter Gegebenheiten eingehalten. Die vorliegende LB, das LV sowie die Anlagen werden Vertragsbestandteil. Grundlage der Beauftragung ist die VOL in der jeweils gültigen Fassung. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis der tatsächlich erbrachten Leistungen. Die Nachweise sind durch Protokolle, Aufmaße, Dokumentationen etc. zu erbringen.

Anfallende Nebenkosten sind, sofern nicht als externe Position ausgewiesen, in die betreffenden, aufgeführten Positionen einzukalkulieren (Fahrtkosten, Verbrauchsmittel usw.). Über die genannten Positionen hinausgehende Rechnungen werden nicht anerkannt, insofern keine Vertragsergänzung vorliegt.

Notwendige Mehrleistungen müssen mit dem AG vereinbart und von diesem beauftragt werden. Nicht beauftragte Leistungen finden keine Anerkennung.

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8 Geheimhaltung

Der AN ist verpflichtet, die ihm aus diesen Unterlagen bzw. bei weiterer Bearbeitung des Vorganges gewonnenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur ausschließlich für die Bearbeitung dieses Vorganges zu verwenden sowie unbeteiligten Dritten nicht zur Kenntnis zu geben.

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Anlagen

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Anlage 1

Leistungsverzeichnis

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