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Formblatt 634 a – Weitere besondere Vertragsbedingungen
Erweiterung/ Ergänzung zu Pkt. 7 FBL 634
Zahlungsbedingungen (§ 17)
7.1
Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 30 Tage.
7.2
Das AG-Exemplar der Rechnung ist elektronisch an Rechnungseingang@mdse.de zu senden.
7.3
Die Rechnungslegung mit allen Nachweisen muss kumulativ und jeweils durch Aufmaße/ Nachweise unterlegt erfolgen.
7.4
Mehrleistungen können durch den AN nur in Rechnung gestellt werden, wenn vorab eine Abstimmung mit dem AG in schriftlicher Form erfolgt (E-Mail erfüllt die Anforderung).
- Versicherungen
11.1 Der Auftragnehmer hat zur Abdeckung aller sich aus der Beauftragung ergebenden Haftungsrisi- ken auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (gemäß Anforderungen der VU/Bekanntmachung) abzuschließen. Der Auftragnehmer hat den Abschluss sowie das Fortbestehen der Versicherung während der Dauer des Vertrages zu Beginn eines Kalenderjahres bis spätestens Ende der dritten KW schriftlich nachzuweisen.
11.2 Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft sind entweder mitzuversichern oder haben eine eigene Haftpflichtversicherung in entsprechender Art und Weise abzuschließen und vorzuhalten.
- Mehr- und Mindermengen
Im Falle auftretender Mehr- oder Mindermengen gelten als Betrachtungszeitraum der Leistungszeit- raum des Hauptauftrags. Für die Vergütung bzw. vertragliche Behandlung auftretender Mehr- oder Mindermengen finden die Regelungen der VOL/B, VOB/B etc. in der jeweils gültigen Fassung Anwen- dung.
- Unterlagen / Datenschutz / Datennutzung
13.1 Analoge und digitale Daten aus dem Bestand des AG oder aus Bearbeitungen zum Projektgebiet Ehem. Sprengstoffwerk Schönebeck dürfen ohne schriftliche Zustimmung durch den AG zu keinem weiteren Zweck als zur Projektbearbeitung im Rahmen der bestehenden Beauftragung Verwendung finden.
13.2 Für Daten zu Ergebnissen aus allen Projekten des Projektes Ehem. Sprengstoffwerk Schönebeck, an welchen der Auftragnehmer im Zuge einer Angebotserstellung und im Auftragsverhältnis mit MDSE oder anderweitig direkt oder indirekt mitgewirkt hat, mitwirkt oder möglicherweise in Zukunft mitwir- ken wird ist jede weitere Nutzung in analoger oder digitaler Form ausgeschlossen, es sei denn es wurde/wird eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung im konkreten Einzelfall durch den AG erteilt.
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13.3 Für unter 14.1 und 14.2 genannte Daten ist durch den AN sicherzustellen, dass jedweder Zugriff durch Dritte ausgeschlossen wird. Bei Nichterteilung bzw. nach Abschluss des Auftrages sind alle be- treffenden Daten durch den Bieter/Auftragnehmer umgehend zu löschen und die Löschung an den AG zu bestätigen. Ausnahme hiervon bilden Unterlagen, zu deren Aufbewahrung der Bieter/Auftragneh- mer durch gesetzliche Regelungen verpflichtet ist. Für diese Daten gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung unverändert fort.
13.4 Alle vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nach Abschluss der Arbeiten unaufgefor- dert und unverzüglich vom AN zurückzugeben.
13.5 Soweit bei der Durchführung des Auftrags personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, sind die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellte EDV-geschützte Programme und Daten dürfen nicht kopiert werden und sind nach Abschluss des Auftrags nach Rücksprache mit dem AG zu löschen.
13.6 Veröffentlichungen über die Sanierungsmaßnahme sind mit dem AG abzustimmen.
- Urheberrechte
14.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) unter Aus- schluss der Vorbehalte des § 37 UrhG dauerhaft und unwiderruflich das ausschließliche und unbe- schränkte Nutzungsrecht am Ergebnis und an allen Teilergebnissen, d. h. an allen von ihm im Rahmen des Monitorings sowie der Fremdüberwachung erstellten Unterlagen (verkörpert oder in elektroni- scher Form) ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in den §§ 15 und 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Umgestaltung. Der Auftraggeber ist berechtigt, dass Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen einfache Nutzungsrechte einzuräumen.
14.2 Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, den Auftrag, dessen Ergebnisse oder Teilergebnisse zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.
14.3 Mit dem vereinbarten Honorar sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Übertragung der Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an den im Zuge dieses Auf- trags erstellten Unterlagen und erbrachten Leistungen abgegolten.
14.4 Für jeden Fall der vorzeitigen Beendigung dieses Vertrages gelten die vorstehenden. Regelungen entsprechend.
- Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen der (weiteren) Besonderen Vertragsbedingungen ganz oder teil- weise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
15.2 Die Rechtsfolgen im Falle der Nichteinbeziehung oder der (Teil-) Unwirksamkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Formvorschriften
16.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen zu dem Vertrag sollen zu
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Nachweiszwecken in Textform niedergelegt werden.
16.2 Im Sinne dieses Vertrags ist unter ”Textform” eine Erklärung zu verstehen, die in einer dauerhaf- ten Wiedergabe mit Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben wird (z.B. Telefax, auch ohne Unter- schrift oder E-Mail, auch ohne Beifügung einer qualifizierten elektronischen Signatur).
- Rechtswahl, Gerichtsstand
17.1 Es ist deutsches Recht vereinbart.
17.2 Als Erfüllungsort für alle Vertragspflichten aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für alle aus die- sem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftraggebers vereinbart.
----Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ---
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