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Grund- und Unterhaltsreinigung des Bildungshauses Winkelwiese

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 12:05 (Europe/Berlin)

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Kriterien zur Beschaffung und zum

nachhaltigen Einsatz von Reinigungs-

(cid:1)

mitteln bei der Stadt Tübingen

  1. Allgemeine Kriterien zur Beschaffung und zum nachhal- tigen Einsatz von Reinigungsmitteln

Es gibt für Reinigungsmittel bisher keine allgemeingültigen Ökobilanzen, die das Produkt Reinigungsmittel in allen Lebenszyklen vergleichbar machen.

1.1. Allgemeine Kriterien bei der Herstellung:

  • resssourcenschonend
  • emissionsarm
  • geringer Energie- und Wasserverbrauch

1.2. Allgemeine Kriterien bei der Beschaffung:

  • möglichst geringer Anteil an umweltbelastenden Stoffen
  • möglichst Konzentrate beschaffen
  • Ausschluss von Gesundheitsgefahren und Umweltbelastungen bei der Ent- sorgung
  • Recyclingfähigkeit oder Mehrwegsysteme bei den Verpackungen

1.3. Allgemeine Kriterien beim Ge- und Verbrauch:

  • gute und einfache Dosierbarkeit
  • Arbeitssicherheit

Mit den aufgestellten Kriterien werden folgende Ziele verfolgt:

  • Verringerung oder Vermeidung der Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch weitgehende Begrenzung der Menge schäd- licher Inhaltsstoffe,
  • Verringerung der Reinigungsmittelmenge pro Verwendung und des Verpa- ckungsabfalls,
  • Kosteneinsparung

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  1. Umweltschonende Gebäudereinigung und Reinigungs- Seite 2 von 4 mittel

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine umweltschonende Gebäudereinigung (cid:1) durchzuführen unter ausschließlicher Verwendung umweltschonender Reini- gungsmittel. Für Ihre Produkte legen die Anbieter die jeweiligen Produktinfor- mationen, die Sicherheitsdatenblätter, die Inhaltsstoffverzeichnisse und die Technischen Datenblätter vor.

2.1. Für die Unterhaltsreinigung der Fußböden werden nur folgende Reinigungsmittel zugelassen:

  • Alkoholreiniger (verdünnt für normal verschmutzte Böden, als Konzentrat für Grundreinigung)
  • Seifenreiniger für stärker verschmutzte Böden in Fluren und Eingangsbe- reichen
  • Rutschhemmende Vollpflege je nach Einsatzbereich.

2.2. Für die Reinigung der Sanitärräume werden nur folgende Reini- gungsmittel zugelassen:

  • Neutralreiniger für Kacheln, Fliesen, Armaturen und Waschbecken,
  • Sanitärreiniger auf Zitronensäurebasis für WC-Töpfe und Urinale.

2.3. Nicht zulässig ist die Verwendung folgender Reinigungsmittel:

  • Sanitärreiniger mit Chlorbleiche
  • Rohrreiniger/ Abflußreiniger
  • Becken- und Urinalsteine, Lufterfrischer
  • Wischglanzmittel
  • Grundreiniger
  • Cleaner
  • Desinfektionsreiniger
  • Reinigungsmittel, deren Reste als Sonderabfall deklariert werden müssen,
  • Reinigungsmittel, die in Wassergefährdungsklasse >= 2 eingestuft werden (für Konzentrate mit WGK 2 sind Gebindegrößen von maximal 1 Liter zuläs- sig),

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Seite 3 von 4 3. Inhaltsstoffe der Reinigungsmittel

(cid:1) 3.1. Nicht zur Anwendung dürfen Reinigungsmittel mit folgenden In- haltsstoffen kommen:

  • Treibgase, wie z.B. FCKW (Fluorkohlenwasserstoffe), Propan, Butan, etc.
  • CKW (chlorierte Kohlenwasserstoffe), z.B. Dichlorbenzol
  • Metallsalzhaltige Kunststoff-Polymere
  • Wasserunlösliche Lösungsmittel (Aromaten: z.B. Benzol, Toluol, Xylol, Halogene, Terpene, Aliphate)
  • APEO
  • Komplexbildner/ Enthärter wie z.B. EDTA, NTA
  • Anorganische Säuren (z.B. Salz- und Salpetersäure, Flusssäure, Phos- phorsäure, Amidosulfonsäure)
  • Alkalien (z.B. Ammoniak)
  • Bleichmittel wie Aktivchlorabspalter (Natriumhypochlorid) und Aktivsau- erstoffabspalter als Natriumperborat
  • Konservierungsstoffe mit Formaldehyd
  • Desinfektionswirkstoffe Aldehyde, Phenole, quarternäre Ammonium- Verbindungen, Dichlorbenzol
  • Duftstoffe mit Nitromoschus- oder polyzyklischen Moschusverbin- dungen.

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3.2. Check-Liste Inhaltsstoffe Seite 4 von 4

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Check-Liste für Reinigungsmittel
Produkt-Name:
Hersteller:
Inhaltsstoffe/ GefahrenpotentialProduktanteil (bitte ausfüllen)Zulässige Konzentration in der End- anwendung
1. Wasserunlösliche Kunststoffpoly- mere & Wischwachsemaximal 5 %
2. Wasserlösliche Lösemittelmaximal 5 %
3. Tenside (Seifen)maximal 5 %
4. Tensidabbaubarkeit primär>= 95 %
5. Tensidabbaubarkeit sekundär>= 80 %
6. Phosphatemaximal 1 %
7. ph-Wertzwischen 6 und 10 (Ausnahme: Zitronensäure)
8. R-SätzeAusschlusskriterium
9. S-SätzeAusschlusskriterium
10. Dosierbarkeit bei KonzentratenDosiervorrichtung, - hilfe vorhanden
11. Einstufung in Wassergefähr- dungsklasse (WGK)nur WGK 0 + 1 zulässig, WGK 2 nur zulässig für Konzentrate in Gebindegröße bis 1 Liter
12. Einstufung als SonderabfallAusschlusskriterium
13. PVC-VerpackungAusschlusskriterium
14. Mehrwegverpackung, (Rücknah- me), NachfüllsystemVoraussetzung

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