06_Grundlage der Punktebewertung_Brutvogelatlas.docx.pdf

Grafische Gestaltung und Druck des Brutvogelatlas 2026

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 13:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

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Vergabe Nr.: 63-Z898/26 Vorhaben: Grafik und Druck Brutvogelatlas 2026

Zuschlagskriterien

  1. Preis

Für das Zuschlagskriterium Preis werden maximal 50 Wertungspunkte vergeben.

Ermittlung der Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium Preis:

Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 50 Punkte festgelegt. 50 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpola- tion mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma, wobei mathematisch gerundet wird.

Daraus ergibt sich die folgende Formel zur Errechnung der Wertungspunkte Preis:

𝑊𝑃 𝑚𝑎𝑥 𝑊𝑃 = 𝑊𝑃 − ∗(P −P ) 𝑚𝑎𝑥 P 𝐵 𝑁 𝑁

Erläuterungen:

WP Wertungspunkte

WP Maximale Anzahl der für den Preis vergebenen Wertungspunkte max

P Preis mit der niedrigsten Wertungssumme N

P Preis des jeweiligen Bieters (Wertungssumme), für welchen die Wertungspunkte B ermittelt werden

  1. Qualität des Gestaltungskonzeptes

Für das Zuschlagskriterium „Qualität des Gestaltungskonzeptes “ können maximal 25 Punkte (WPmax) vergeben werden. Die maximale erreichbare Punktzahl ist gleichzeitig Wichtungs- faktor dieser Wertungsposition innerhalb der Gesamtbetrachtung.

Bei der Beurteilung der Qualität des Gestaltungskonzeptes werden dessen Inhalt und Umfang hinsichtlich der Reflexion der Fragestellung und Schwerpunkte der Leistungsbeschreibung, die methodischen und inhaltlichen Ansätze und die Eignung der Herangehensweise für die Bearbeitung der Aufgabe sowie deren Nachvollziehbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemes- senheit bewertet. Beispielsweise wird der Layout-Ansatz bewertet: Klares Transportieren der Kernbotschaften, Originalität im Rahmen des Corporate Designs, Bearbeitung von Artfotos nach wissenschaftlichen und ästhetischen Gesichtspunkten, visuelle und technische Mach- barkeit, Zielgruppenpassung: stimmige Einbindung von Corporate Design. Zudem wird die Bildbearbeitung nach wissenschaftlichen und ästhetischen Gesichtspunkten sowie die

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Druckqualität der Bilder bewertet. Als Gestaltungskonzept kann ein bereits existierendes Kon- zept aus der Vergangenheit oder ein neu aufgesetztes (projektspezifischer Entwurf) einge- reicht werden.

Mit 25 Punkten wird ein optimales Leistungsangebot hinsichtlich „Qualität des Gestaltungs- konzeptes“ bewertet. Das Leistungsangebot ist aus Sicht des Auftraggebers optimal, wenn es geeignet ist, folgende Ziele im Sinne der Bewertungskriterien vollumfänglich (optimal) zu er- reichen und diese in allen Punkten erfüllt:

  • fachliches Niveau des Gestaltungskonzepts
  • Inhalt und Umfang des Gestaltungskonzepts hinsichtlich fachlicher Reflektion der Fragestellung und Schwerpunkte der Leistungsbeschreibung
  • Betrachtung der Aufgabenstellung in den methodischen Ansätzen
  • Eignung der methodischen und inhaltlichen Ansätze
  • Nachvollziehbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der angestrebten Lö- sung

Mit 20 Punkten wird ein überdurchschnittliches Leistungsangebot bewertet. Ein Leistungsan- gebot ist aus Sicht des Auftraggebers überdurchschnittlich, wenn es mindestens eins der Kri- terien in der Spalte „überdurchschnittlich“ und die übrigen Kriterien in der Spalte „optimal“ er- füllt. Es dürfen sich daraus erkennbar, keine signifikanten Nachteile hinsichtlich der optimalen Leistung ergeben.

Mit 15 Punkten wird ein durchschnittliches Leistungsangebot bewertet. Ein Leistungsangebot ist aus Sicht des Auftraggebers durchschnittlich, wenn es mindestens eins der Kriterien „durch- schnittlich“ und die übrigen Kriterien mindestens in der Spalte „überdurchschnittlich“ erfüllt. Es dürfen sich daraus erkennbar, keine signifikanten Nachteile hinsichtlich der Leistung ergeben.

Mit 0 Punkten wird ein ausreichendes Leistungsangebot bewertet, wenn es ein Leistungsni- veau anbietet, das ohnehin nach den Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung ge- boten ist. Auf ein solches Niveau sollen in Hinblick auf die Qualität der angebotenen Leistung keine zusätzlichen Punkte entfallen. Dies ist der Fall, wenn mindestens eins der genannten Kriterien in Spalte „ausreichend“ erfüllt wird.

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optimalüberdurchschnittlichdurchschnittlichausreichend
- sehr hohes fachli- ches Niveau des Gestaltungskon- zepts in allen Leis- tungspunkten - vollumfängliche fachliche Reflek- tion der Fragestel- lung und Schwer- punkte der Leis- tungsbeschreibung - sehr gute ganzheit- liche Betrachtung der Aufgabenstel- lung in den Ansät- zen/Herangehens- weise- hohes fachliches Niveau in allen LP - nahezu vollum- fängliche Reflek- tion der Fragestel- lung und Schwer- punkte der Leis- tungsbeschreibung - gute ganzheitliche Betrachtung der Aufgabenstellung in den Ansät- zen/Herangehens- weise - gute Eignung der methodischen und inhaltlichen An- sätze- mittleres fachli- ches Niveau in al- len LP - teilweise Reflek- tion der Fragestel- lung und Schwer- punkte der Leis- tungsbeschrei- bung - ganzheitliche Be- trachtung der Auf- gabenstellung in den Ansät- zen/Herangehens- weise erfolgt- Umsetzungskon- zept gibt lediglich den Inhalt der Leistungsbe- schreibung wieder ohne eigene Lö- sungsansätze, Darstellung der Herangehens- weise und ohne innovative Ideen - keine ganzheitli- che Betrachtung der Aufgabenstel- lung - methodischen und inhaltlichen An-

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  • sehr gute Eignung - gute und zielorien- - Eignung der me- sätze nicht ausrei- der methodischen tierte Nachvollzieh- thodischen und in- chend dargestellt, und inhaltlichen barkeit, Zweckmä- haltlichen Ansätze um Eignung beur- Ansätze ßigkeit und Ange- kaum erkennbar teilen zu können
  • sehr gute und ziel- messenheit der an- - Nachvollziehbar- - Nachvollziehbar- orientierte Nach- gestrebten Lösung keit, Zweckmäßig- keit ist einge- vollziehbarkeit, keit und Ange- schränkt oder Zweckmäßigkeit messenheit der nicht gegeben und Angemessen- angestrebten Lö- heit der angestreb- sung ist gegeben ten Lösung
  1. Arbeits- und Zeitplan

Für das Zuschlagskriterium „Arbeits- und Zeitplan“ können maximal 15 Punkte (WPmax) ver- geben werden.

Mit 15 Punkten wird ein optimales Leistungsangebot hinsichtlich „Arbeits- und Zeitplan“ be- wertet. Das Leistungsangebot ist aus Sicht des Auftraggebers optimal, wenn es geeignet ist, folgende Ziele im Sinne der Bewertungskriterien vollumfänglich (optimal) zu erreichen:

  • Nachvollziehbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der Projektorganisation und -durchführung
  • Angemessenheit der Projektplanung und Zeitplanung

Mit 10 Punkten wird ein überdurchschnittliches Leistungsangebot bewertet. Ein Leistungsan- gebot ist aus Sicht des Auftraggebers überdurchschnittlich, wenn es mindestens eins der Kri- terien in der Spalte „überdurchschnittlich“ und die übrigen Kriterien in der Spalte „optimal“ er- füllt. Es dürfen sich daraus erkennbar, keine signifikanten Nachteile hinsichtlich der optimalen Leistung ergeben.

Mit 5 Punkten wird ein durchschnittliches Leistungsangebot bewertet. Ein Leistungsangebot ist aus Sicht des Auftraggebers durchschnittlich, wenn es mindestens eins der Kriterien „durch- schnittlich“ und die übrigen Kriterien mindestens in der Spalte „überdurchschnittlich“ erfüllt. Es dürfen sich daraus erkennbar, keine signifikanten Nachteile hinsichtlich der Leistung ergeben.

Mit 0 Punkten wird ein ausreichendes Leistungsangebot bewertet, wenn es ein Leistungsni- veau anbietet, das ohnehin nach den Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung ge- boten ist. Auf ein solches Niveau sollen in Hinblick auf die Qualität der angebotenen Leistung keine zusätzlichen Punkte entfallen. Dies ist der Fall, wenn mindestens eins der genannten Kriterien in Spalte „ausreichend“ erfüllt wird.

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optimalüberdurchschnittlichdurchschnittlichausreichend
- Nachvollziehbar- keit, Zweckmäßig- keit und Angemes- senheit der Projek- torganisation und - durchführung voll- umfänglich gege- ben- Nachvollziehbar- keit, Zweckmäßig- keit und Angemes- senheit der Projek- torganisation und - durchführung gut gegeben - Arbeits- und Zeit- planung dem Pro- jekt gut angemes- sen- Nachvollziehbar- keit, Zweckmäßig- keit und Ange- messenheit der Projektorganisa- tion und -durch- führung kaum ge- geben - Projekt- und Zeit- planung unklar- Nachvollziehbar- keit und/oder Zweckmäßigkeit und Angemessen- heit der Projektor- ganisation nicht gegeben - Arbeits- und Zeit- planung nicht an- gegeben oder nicht angemessen

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  • Arbeits- und Zeit- und/oder eher un- planung dem Pro- wahrscheinlich re- jekt vollumfänglich alisierbar angemessen
  1. Qualitätssicherung

Für das Zuschlagskriterium „Qualitätssicherung“ können maximal 10 Punkte (WPmax) verge- ben werden.

Mit 10 Punkten wird ein optimales Leistungsangebot hinsichtlich „Qualitätssicherung“ bewer- tet. Das Leistungsangebot ist aus Sicht des Auftraggebers optimal, wenn es geeignet ist, fol- gen Zeile im Sinne der Bewertungskriterien vollumfänglich (optimal) zu erreichen:

  • Maßnahmen der Qualitätssicherung der grafischen Bearbeitung sowie des Druckes und Controlling
  • Angemessenheit der Qualitätssicherung
  • Sicherung des Projekterfolges

Mit 8 Punkten wird ein überdurchschnittliches Leistungsangebot bewertet. Ein Leistungsan- gebot ist aus Sicht des Auftraggebers überdurchschnittlich, wenn es mindestens eins der Kri- terien in der Spalte „überdurchschnittlich“ und die übrigen Kriterien in der Spalte „optimal“ er- füllt. Es dürfen sich daraus erkennbar, keine signifikanten Nachteile hinsichtlich der optimalen Leistung ergeben.

Mit 5 Punkten wird ein durchschnittliches Leistungsangebot bewertet. Ein Leistungsangebot ist aus Sicht des Auftraggebers durchschnittlich, wenn es mindestens eins der Kriterien „durch- schnittlich“ und die übrigen Kriterien mindestens in der Spalte „überdurchschnittlich“ erfüllt. Es dürfen sich daraus erkennbar, keine signifikanten Nachteile hinsichtlich der Leistung ergeben.

Mit 0 Punkten wird ein ausreichendes Leistungsangebot bewertet, wenn es ein Leistungsni- veau anbietet, das ohnehin nach den Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung ge- boten ist. Auf ein solches Niveau sollen in Hinblick auf die Qualität der angebotenen Leistung keine zusätzlichen Punkte entfallen. Dies ist der Fall, wenn mindestens eins der genannten Kriterien in Spalte „ausreichend“ erfüllt wird.

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optimalüberdurchschnittlichdurchschnittlichausreichend
- Nachvollziehbar- keit, Zweckmäßig- keit und Angemes- senheit der Quali- tätssicherung voll- umfänglich gege- ben - umfassende und sehr gut geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Controlling - Zielerreichung mit Qualitätssicherung ist voll umfänglich gegeben.- Nachvollziehbar- keit, Zweckmäßig- keit und Angemes- senheit der Projek- torganisation und - durchführung gut gegeben - solide Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung und Control- ling - Zielerreichung mit Qualitätssicherung möglich und wahr- scheinlich- Nachvollziehbar- keit, Zweckmäßig- keit und Ange- messenheit der Projektorganisa- tion und -durch- führung kaum ge- geben - grundlegende Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung und Control- ling- Nachvollziehbar- keit und/oder Zweckmäßigkeit nicht gegeben o- der unklar - Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung und Control- ling nicht geeig- net oder vorhan- den - Zielerreichung mit Qualitätssiche- rung voraussicht- lich nicht gege- ben.

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  • Zielerreichung mit Qualitätssiche- rung wahrschein- lich möglich
  1. Gesamtwertung

Die Gesamtwertung ergibt sich aus Addition der nach den Nr. 1, 2, 3 und 4 ermittelten Wer- tungspunkte. Der Zuschlag wird auf das bestplatzierte Angebot (mit der höchsten Gesamt- punktzahl) erteilt. Ergibt sich nach Abschluss der Wertung ein Punktegleichstand von zwei oder mehr Angeboten auf dem ersten Rang, erhält das Angebot mit dem günstigeren Ange- botspreis den Zuschlag.

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