260915-LV Reinigung und Graffitientfernung.docx

Graffitientfernung und Reinigungsleistungen an Verkehrseinrichtungen, Stadtmobiliar und Gebäuden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 12:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Leistungsverzeichnis „Ausschreibung Graffitientfernung und Reinigungsleistungen an Verkehrseinrichtungen, Stadtmobiliar und Gebäuden für das Jahr 2026 / 2027

Die Stadt Ratingen schreibt die turnusmäßige Grundreinigung inklusive Graffitibeseitigung für den laufenden Zeitraum des Jahres 2026 bis zum 31.12.2027 aus.

  • Turnusmäßige Grundreinigung inkl. Graffitientfernung aller Wartehäuschen und Haltestellen – 2× jährlich
  • Reinigung inkl. Graffitientfernung von Verkehrsschildern, Straßennamens- und Hinweisschildern sowie Stadtmobiliar – ca. 2.000 Schilder, 2× jährlich
  • Graffitientfernung auf Abruf an allen städtischen Objekten z.B. Gebäude, Schulen, Brücken, Unterführungen, Stadtmobiliar und sonstigen Infrastruktureinrichtungen
  • Applikation von Antigraffiti-Schutz an exponierten Objekten nach Einzelbeauftragung

Das Stadtgebiet Ratingen ist vom Auftragnehmer in sinnvolle Reinigungsquadranten einzuteilen, die Einteilung und der Tourenplan hierzu ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

2. Leistungsumfang

2.1 Haltestellen und Wartehäuschen

Im Stadtgebiet Ratingen befinden sich 68 Wartehäuschen und Haltestellen im Eigentum der Stadt Ratingen. Die Objekte gliedern sich nach Bauart wie folgt:

BeschaffenheitAnzahl Objekte
Glas49
Beton15
Stahl/Blech2
Stahl/Eternit1
Mauerwerk/Eternit1
Gesamt68

Die aktuelle Objektliste wird als Anlage 1 beigefügt. Der Auftragnehmer hat die Vollständigkeit vor Angebotserstellung zu prüfen und ggf. Rückfragen zu stellen. Eine Änderung der Anzahl und der Beschaffenheit der Objekte bleibt vorbehalten.

Der Leistungsumfang / Reinigungszyklus beträgt planmäßig 2 X jährlich und ggfs. bei Bedarf auf Anforderung/Einzelbeauftragung:

  • Reinigung aller Glasflächen (innen und außen)
  • Reinigung von Rahmen, Trägern, Dach und Boden
  • Entleerung und Reinigung von Papierkörben (soweit vorhanden)
  • Entfernung von Algen, Moos, Grünbelag und Verschmutzungen
  • Reinigung von Sitzgelegenheiten
  • Dokumentation des Zustands (Fotodokumentation je Objekt)

2.2 Verkehrsschilder und Stadtmobiliar

Zu reinigen sind insgesamt ca. 2.000 Objekte bestehend aus Verkehrsschildern, Straßennamenschildern und Hinweisschildern im Stadtgebiet Ratingen sowie zugehöriges Stadtmobiliar (u. a. Mülleimer, Papierkörbe). Die Reinigung erfolgt 2× jährlich im Rahmen der turnusmäßigen Tourenplanung. Graffitientfernung ist in jedem Reinigungszyklus als Regelleistung enthalten.

Leistungsumfang je Reinigungszyklus:

  • Entfernung von Aufklebern (vollständig, rückstandsfrei)
  • Entfernung von Graffiti, Verschmutzungen, Algen und Verwitterungsrückständen
  • Reinigung von Schildrückseiten und Pfosten auf Anforderung
  • Reinigung von Mülleimern und Papierkörben (Außenflächen)

2.3 Graffitientfernung auf Abruf – alle städtischen Objekte

Die Abrufleistung Graffitientfernung umfasst sämtliche städtischen Objekte der Stadt Ratingen. Dazu gehören insbesondere:

  • Öffentliche Gebäude und Verwaltungsgebäude der Stadt Ratingen
  • Schulen und Bildungseinrichtungen in städtischer Trägerschaft
  • Brücken, Unterführungen und Stützwände
  • Stadtmobiliar (Mülleimer, Bänke, Spielgeräte, Poller u. a.)
  • Wartehäuschen und Haltestellen (soweit nicht durch Regelreinigung abgedeckt)
  • Verkehrsschilder (soweit nicht durch Regelreinigung abgedeckt)
  • Sonstige Infrastruktur nach Einzelbeauftragung durch Amt 70

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb von maximal 48 Stunden nach Beauftragung mit den Säuberungsarbeiten zu beginnen. Diese Reaktionspflicht gilt uneingeschränkt – auch an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in NRW. Die Beauftragung erfolgt durch Einzelabruf per E-Mail oder Telefon durch den zuständigen Mitarbeiter des Amtes Kommunale Dienste. Jeder Einsatz ist mit Fotodokumentation (Vorher/Nachher je Objekt) nachzuweisen.

2.4 Antigraffiti-Schutz

Die Applikation von permanentem Antigraffiti-Schutz (hydrophob, oleophob, transparent, atmungsaktiv) erfolgt nach Einzelbeauftragung durch die Kommunalen Dienste. Zu verwenden sind ausschließlich zugelassene, untergrundverträgliche Produkte (z. B. MC Bauchemie, Scheidel oder gleichwertig). Der Einsatz ist in der Leistungsposition E.1 des Leistungsverzeichnisses zu kalkulieren.

2.5 Technische Vorgaben zur Graffitientfernung

Die Graffitientfernung ist mittels Hochdruck-Heißwasserverfahren durchzuführen.

Zur Optimierung des Reinigungsergebnisses ist der Einsatz geeigneter Graffitientferner in Kombination mit dem Hochdruck-Heißwasserverfahren zulässig und ausdrücklich erwünscht, sofern die verwendeten Produkte für den jeweiligen Untergrund geeignet sind.

Die Auswahl des Reinigungsverfahrens hat stets unter Berücksichtigung der Materialverträglichkeit, des Reinigungserfolgs sowie der Wirtschaftlichkeit zu erfolgen.

Mindestanforderungen

  • Heißwasser-Hochdruckgerät mit einer Arbeitstemperatur von mindestens 80 °C
  • Betriebsdruck mindestens 200 bar
  • stufenlos regulierbar
  • mobile Einsatzfähigkeit
  • geeignete Flächenreiniger
  • geeignete Düsen- und Lanzentechnik

Der Auftragnehmer hat geeignete Hochdruck-Heißwassertechnik für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen vorzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.

Reinigungsmittel

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei allen Reinigungsarbeiten ausschließlich umweltverträgliche und biologisch abbaubare Reinigungsmittel einzusetzen, sofern dies technisch möglich ist.

Die eingesetzten Graffitientferner müssen für die jeweiligen Untergründe geeignet sein und dürfen keine dauerhaften Schäden an den behandelten Oberflächen verursachen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Produkte anzufordern.

2.6 Dokumentationspflicht und Datenschutz

Nach jedem Einsatz sind folgende Unterlagen digital zu übermitteln:

  • Vorher Foto
  • Nachher Foto
  • Einsatzort
  • Datum
  • Uhrzeit
  • bearbeitete Fläche
  • eingesetztes Verfahren
  • verwendete Reinigungsmittel

Die Dokumentation ist mindestens 12 Monate aufzubewahren.

Die geltenden Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind einzuhalten.

Insbesondere beim Umgang mit Fotodokumentationen öffentlicher Räume hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Die erhobenen Bilddaten dürfen ausschließlich zur Leistungsdokumentation und Qualitätssicherung verwendet werden.

3. Preisblatt

Das Preisblatt ist vollständig mit Einzelpreisen (netto) auszufüllen. Fehlende Preise führen zum Ausschluss des Angebots.

  • Die nach Bedarf zu beauftragenden Positionen können hinsichtlich der Anzahl der Beauftragungen nicht prognostiziert werden. Aus diesem Grund ist bei diesen Bedarfspositionen der Einzelpreis auch gleich Gesamtpreis, eine Berücksichtigung für die Wertung findet bei diesen Positionen nicht statt.
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