7.0_Kodex gute Zusammenarbeit.pdf

Gleisbau- und Instandsetzungsarbeiten im Bereich Dortmund Lütgendortmund und Dortmunderfeld

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 16:59 (Europe/Berlin)

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Anlage 7.0 „Kodex der guten Zusammenarbeit“

NETZE

Bundesvereinigung Mlttelständlscher Bauunternehmen e. V.

Kodex der guten Zusammenarbeit*

Präambel

Die DB Netz AG, die DB Station&Service AG und die Bauwirtschaft verfolgen das gemeinsame Anliegen, die Zusammenarbeit in der Bauabwicklung kontinuierlich zu verbessern. Es entspricht den beiderseitigen Erfahrungen, dass eine von Partnerschaft geprägte Projektrealisierung deut­ liche Vorteile für beiden Seiten bietet. Das gilt insbesondere auch für Projekte, die mit erhöhten Realisierungsrisiken zu erwarten sind oder die während der Bauausführung auftreten. Die DB Netz AG, die DB Station&Service AG und die Bauwirtschaft haben konkrete, vorbildliche Projek­ te identifiziert und an diesen gemeinsam herausgearbeitet, welche Punkte für eine erfolgreiche Projektrealisierung maßgeblich sind.

Der Fokus liegt hier auf der kooperativen Zusammenarbeit der verantwortlichen Projektleitun­ gen von Auftraggeber und Auftragnehmer in der Phase der Bauabwicklung. Der Kodex der guten Zusammenarbeit setzt keine Prozesse außer Kraft, sondern soll Leitlinien für eine gemein­ same Kultur bei der Projektdurchführung benennen, die in realisierten Projekten als maßgebli­ che Erfolgsfaktoren identifiziert wurden und letztendlich eine erfolgreiche Projektabwicklung unterstützen.

  1. Offenheit und Transparenz

Bereits zum Projektstart verpflichten sich die Projektleitungen von Auftraggeber und Auftrag­ nehmern zu einer offenen und transparenten Zusammenarbeit. Die spezifischen Projektziele werden benannt. Dazu gehört, dass die Partner im Projektstartgespräch alle technischen, wirt­ schaftlichen und bauzeitbezogenen Risiken, die sie zu diesem Zeitpunkt bei diesem Projekt se­ hen, benennen und gemeinsam Lösungen entwickeln und vereinbaren, um diese Risiken zu minimieren. Sie vereinbaren Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen und legen die Spiel­ regeln der Kommunikation, Dokumentation und Eskalation sowie Fristen dazu fest. Ein Projekt kann nicht starten, solange diese Klärung nicht durchgeführt wurde. Die Anwendung der be­ stehenden Instrumente wie z. B. NEuPP und QG-Bau-AN ist dabei wichtig.

  1. Umgang mit Projektherausforderungen

Der beste Weg zum professionellen Umgang mit Projektherausforderungen und Risiken ist die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch beide Parteien. Beim Auftreten von Behin­ derungen und Problemen, werden diese vom Auftragnehmer rechtzeitig benannt und ge­ meinsam mit dem Auftraggeber die daraus resultierenden technischen und wirtschaftlichen Konsequenzen für das Projekt bewertet. Beide Vertragspartner sind angehalten, zeitnah kon­ struktive Lösungsvorschläge einzubringen und diese mit Blick auf die technische und wirtschaft­ liche Umsetzbarkeit abzustimmen. Diese Lösungsvorschläge sind den festgelegten Projektzielen verpflichtet. Der Auftraggeber entscheidet zeitnah, wie weiter verfahren wird. Es werden ver-

  • Der Kodex wird weder direkt noch indirekt Vertragsbestandteil

208.1213A60 Kodex der guten Zusammenarbeit Seite 1 Fachautor: FE.EI 76 | Dirk Petershofer | Tel.: 9481-4719 Gültig ab: 09.11.2017

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bindliche Änderungsvereinbarungen möglichst vor Ausführung der Leistungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffen.

Die Unternehmensleitung der Vertragspartner verpflichtet sich, die Zusammenarbeit der opera­ tiven Projektleitungen zu beobachten. Sind Probleme auf Projektleitungsebene nicht zu lösen, ist jede Vertragspartei berechtigt, ein Gespräch auf der nächsthöheren Leitungsebene zu for­ dern, welches innerhalb einer kurz bemessenen Frist durchgeführt wird

  1. Projekte werden gemeinsam abgeschlossen

Die Projektarbeit endet nicht mit der Inbetriebnahme einer Anlage, sondern mit der kaufmän­ nischen Schlussrechnung.

Zum Abschluss von Projekten gehört dazu, dass Nachträge zeitnph eingereicht, geprüft, beauf­ tragt und bezahlt werden und Bestandspläne vor der VOB/B-Abnahme übergeben werden und dass die Schlussrechnung zeitnah und prüffähig eingereicht wird.

Berlin, l l. Oktober 2017

Prof. Dr. Dirk Rompf

Vorstand DB Netz AG Vorstand DB Netz AG Vorstand DB Station&Service AG Produktion Netzplanung und Großprojekte Bau-und Anlagenmanagement

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/4 Michael Gilka
/ Präsidium Bundesvereinigung Hauptgeschäftsführer Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. Mittelständischer Bauunternehmen e.V.

DB Netz AG, Theodor-Heuss-Allee 7, 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 265-0; Telefax: 069 265-3 10 85; E-Mail: dbnetz@deutschebahn.com Handelsregister Frankfurt am Main, HRB 50 879

DB Station&Service AG, Europaplatz 1, 10557 Berlin Telefon: 030 297-65121; Telefax: 030 297-65122; E-Mail: marketing-bahnhoefe@deutschebahn.com Handelsregister Berlin-Charlottenburg, HRB 87 691

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V., Kaiserplatz 3, 53113 Bonn Telefon: 0228 91185-0; Telefax: 0228 91185-22; E-Mail: info@bvmb.de Vereinsregister Bonn, VR 3079

Seite 2 Gültig ab: 09.112017

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