[Seite 1]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Baubeschreibung / Vorbemerkungen mit allgemeinen
und technischen Angaben
Paket-Nr. 6 Los 3
Projekt G.016178588 Gleiserneuerung Schwabach - Roth km 45,973 – km 36,498
DB InfraGO AG Region Süd Projektmanagement Oberbau und Ausrüstungstechnik (V.IW-S-P 323) Sandstraße 38-40 90443 Nürnberg
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 1 von 44
[Seite 2]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Inhaltsverzeichnis
A. Projektübersicht .......................................................................................................5 B. Angaben zur Baustelle und Ausführung ...................................................................6 0.1 Angaben zur Baustelle .............................................................................................6 0.1.1 Lage der Baustelle ................................................................................................6 0.1.2 Besondere Belastungen ........................................................................................6 0.1.3 Vorhandene Anlagen ............................................................................................7 0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG.....................................................7 0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter .................................................................................8 0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken ...............................................................8 0.1.3.4 Oberbau ..............................................................................................................9 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle .................................................................9 0.1.5 Freizuhaltende Flächen ........................................................................................9 0.1.6 bleibt frei ...............................................................................................................9 0.1.7 bleibt frei ...............................................................................................................9 0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen ................................................9 0.1.9 Baugrund ............................................................................................................10 0.1.10 Bleibt frei.............................................................................................................10 0.1.11 Bleibt frei.............................................................................................................10 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung ............................................................10 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten ........................................................................11 0.1.14 Schutzmaßnahmen .............................................................................................11 0.1.15 bleibt frei .............................................................................................................11 0.1.16 bleibt frei .............................................................................................................11 0.1.17 Hindernisse .........................................................................................................11 0.1.18 Kampfmittel .........................................................................................................12 0.1.19 Baustellenverordnung .........................................................................................12 0.1.20 Auflagen Dritter ...................................................................................................12 0.1.21 bleibt frei .............................................................................................................12 0.1.22 Vorarbeiten des AG ............................................................................................12 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer ...........................................................................12 0.2 Angaben zur Ausführung ........................................................................................13 0.2.1 Bauablauf ...........................................................................................................13 0.2.2 Erschwernisse ....................................................................................................14 0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan ............................................................................14 0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7) ................................................14 0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN ...................................................................14 0.2.5 Kontaminierte Bereiche .......................................................................................16
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 2 von 44
[Seite 3]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen ......................................16 0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste ...............................................................16 0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen ..................................................................16 0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer ....................................................................16 0.2.10 bleibt frei .............................................................................................................16 0.2.11 bleibt frei .............................................................................................................16 0.2.12 bleibt frei .............................................................................................................16 0.2.13 Eignungs und Gütenachweise ............................................................................17 0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial .............................................................................................17 0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen ..........................................................18 0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen .............................................18 0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept ...........................19 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept ......................................................19 0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen.....................................19 0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik .................................................................................21 0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung ......................................22 0.2.15.2.1 Allgemeine Pflichten und Leistungen des Auftragnehmers ...........................22 0.2.15.2.2 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer ..................................................23 0.2.15.2.3 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen für Abfälle ..23 0.2.15.2.4 Leistungen des AN zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung ...............24 0.2.15.2.5 Systematik der zu vergebenden Entsorgungsleistungen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle .......................................................................................................25 0.2.15.2.6 Umgang mit Rückbau- und Abbruchabfällen .................................................26 0.2.15.2.7 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott ....................................26 0.2.15.2.8 Haufwerksbildung und Bereitstellung für Oberbau ........................................27 0.2.15.2.9 Deklarationsanalytik......................................................................................28 0.2.15.2.10 Elektronische Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen .............28 0.2.15.2.10.1 Technische Voraussetzungen für das elektronische Abfall-Nachweis- Verfahren ......................................................................................................................29 0.2.15.2.10.2 Vorab- und Verbleibskontrolle für gefährliche Abfälle ...............................30 0.2.15.2.10.3 Vorab- und Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle ......................31 0.2.15.2.10.4 Anzeige- u. Dokumentationspflichten gemäß Ersatzstoffverordnung ......32 0.2.15.2.11 Abrechnung von Entsorgungsleistungen .....................................................35 0.2.15.2.12 Beförderungserlaubnis / Transportgenehmigungen ....................................36 0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber ...............................................................37 0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan .............................................................................37 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer ...................................................................38 0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern ....................................................38 0.2.20 bleibt frei .............................................................................................................38
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 3 von 44
[Seite 4]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.21 bleibt frei .............................................................................................................39 0.2.22 bleibt frei .............................................................................................................39 0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5) .........................39 0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6) ...................................................................40 0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16) ......................................40 0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten .......................................................40 0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung .....................................................................41 0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung ...............................................................41 0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6) ........................................................41 0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen ..................................................................................41 0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich ............................42 0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung ..................................................42 0.2.32.1 Absteckung ......................................................................................................42 0.2.32.2 Abnahmevermessung ......................................................................................42 0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation) ........................................42 0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen ............................................................43 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV ....................................................43 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen ...........................43 0.4.1 Nebenleistungen .................................................................................................43 0.4.2 Besondere Leistungen ........................................................................................43 0.5 Technische Bearbeitung .........................................................................................44 0.5.1 Ausführungsunterlagen .......................................................................................44 0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation ............................................................44 0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2) ....................................................44
Alle Regelungen dieser Baubeschreibung/Vorbemerkungen sind bei der Preis- bildung zu berücksichtigen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 4 von 44
[Seite 5]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
A. Projektübersicht
| Bauab- schnitt Nr.: | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte |
|---|---|
| 1. | Gleiserneuerung mit BR, PSS: Gleiserneuerung (GMT): 8567 m Gleiserneuerung (konventionell): 821 m Bettungsreinigung (GMT): 4986 m Bettungsaufbereitung (GMT): 3581 m Bettungserneuerung (konventionell): 821 m Planumsverbesserung (GMT): 200 m Planumsverbesserung (konventionell): 141 m Erneuerung Tiefenentwässerung: 50 m, 2 Stück TE-Schächte Schienenerneuerung (SE2): 11 m + 16 m + 60m |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 5 von 44
[Seite 6]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
B. Angaben zur Baustelle und Ausführung
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Bundesland: Bayern Stadt/Landkreis: Mittelfranken Strecke: 5320 Treuchtlingen - Nürnberg Hbf von Schwabach bis Roth von km 45,973 bis km 36,498
Lage des Bahnkörpers: In Dammlage, geländegleich, in Anschnittslage, im Einschnitt
An den Baubereich grenzen: Wohngebiet / Gewerbegebiet / Industriegebiet
Zugangsmöglichkeiten zu den Arbeitsstellen: Zugang besteht über den Bahnseitenweg am km 42,130 bahnrechts (geländegleich) und über die Rand-/Rangierwege sowie über die BE-Flächen Bf Roth (km 35,9) und Bf Schwabach (km 46,5).
Beschaffenheit der Zufahrtsmöglichkeiten:
- per Schiene ins Baugleis vom Bf Roth und Bf Schwabach aus
- per Straße über den Bahnseitenweg am km 42,130 bahnrechts (geländegleich)
Aufgleisungsmöglichkeiten: Aufgleisstelle an den BE-Flächen Bf Roth Gl. 7 (km 35,9) und Bf Schwabach Gl. 14 (km 46,5)
Für die Ausführung dem AN überlassene Arbeitsgleise: Im Bf Roth: Gl. 5, 6, 7 und im Bf Schwabach Gl. 14 Die für die Arbeitszüge notwendigen Gleise und Weichen in den entsprechenden Bahnhöfen hat sich der AN in eigener Verantwortung zu mieten bzw. zu reservieren. (optional nach regi- onaler Erfordernis und Möglichkeit).
0.1.2 Besondere Belastungen
Keine Belastungen aus Immissionen sowie aus besonderen klimatischen Bedingungen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 6 von 44
[Seite 7]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.1.3 Vorhandene Anlagen
0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG
Lage und Art der der DB AG bekannten Hindernisse und baulichen Anlagen, die sich im Um- kreis von bis zu 3,5 m von der Gleisachse befinden: km 36,548 Zwerglichtsignal r.d.B. km 36,550 Kabelschacht Gr. V und KV-Schrank l.d.B. km 36,836 F-Säule km 36,868 Entwässerungsquerung km 37,621 KV-Schrank l.d.B. km 37,764 altes Signalfundament (gr. Bauform) l.d.B. km 38,376 KV-Schrank l.d.B. km 38,410 Entwässerungsquerung km 38,674 Entwässerungsquerung km 38,679 Mehrlängenbausatz l.d.B. km 38,697 altes OLA-Fundament l.d.B. km 38,757 KV-Schrank l.d.B. km 38,829 altes OLA-Fundament l.d.B. und Fernsprech-Kasten km 38,961 Muffenbausatz l.d.B. km 38,990 Entwässerungsquerung km 39,303 KV-Schrank l.d.B. km 39,310 Kabelschacht Gr. V l.d.B. km 39,345 Entwässerungsquerung km 39,556 Entwässerungsquerung km 39,688 Kabelschacht Gr. VII l.d.B. km 39,692 KV-Schrank Nr. 610/660 l.d.B. km 41,213 KV-Schrank l.d.B. km 41,373 Muffenbausatz l.d.B. km 41,471 F-Säule km 41,478 Muffenbausatz l.d.B. km 41,965 Entwässerungsquerung km 42,127 Muffenbausatz und KS Gr. V l.d.B. km 42,130 Entwässerungsquerung km 43,205 F-Säule km 44,615 Entwässerungsquerung km 45,581 F-Säule km 45,762 Entwässerungsquerung km 45,764-45,898 Stützmauer l.d.B.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 7 von 44
[Seite 8]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
km 45,930 2x LST-Kabeltopf l.d.B. km 36,498-36,885 Kabelkanal Gr. II l.d.B. km 36,541-36,548 Kabelkanal Gr. I r.d.B. km 36,885-40,115 Kunststoffkabelkanal Gr. II l.d.B. km 40,115-42,127 Kabelkanal Gr. II l.d.B. km 43,420-43,590 Kabelkanal Gr. I l.d.B. km 44,397-44,648 Kabelkanal Gr. I l.d.B. km 45,393-45,412 Kabelkanal Gr. I l.d.B. km 45,581-45,930 Kabelkanal Gr. II l.d.B.
An dieser Stelle wird auf die besondere Sorgfaltspflicht des AN hingewiesen, sich mit den oben genannten Hindernissen und baulichen Anlagen vor Beginn der Bauarbeiten vertraut zu machen. Gemäß Baugrundgutachten v. 26.04.2024 wurden in allen abschnittsweise tiefliegende Bohr- hindernisse erkundet. Zum vorzeitigen Abbruch der KRBs kam es vor allem bei km 44,500 3 43,981, sowie bei km 43,500 3 43,100. Die Tiefenlage des vermuteten Festgesteinshorizon- tes lag hierbei in Tiefen zwischen 1,5m und 2,6 m u. SO. Packlagen unmittelbar unterhalb der Schottersohle wurden nicht erkundet. Aufgrund der nur punktuell durchgeführten Unter- suchung ist nicht gänzlich auszuschließen, dass in Teilabschnitten höherliegende Felszonen angetroffen werden können (insbesondere um km 44,400).
0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter
Lage und Art der der DB AG bekannten Kabel und Leitungen Dritter: bleibt frei
0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Strecken
Streckenstandard P160 / G120 Streckenklasse D4 Streckenbelastung >30000 Lt/Tag Abweichende maximale Last - auf Bauwerken (Brücken/ Durchlässe/ Viadukte) im Baugleis und zuführenden Streckenabschnitten für Maschinen in Arbeitsstellung.
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis vzg= 160 Km/h (NeiTech 160 km/h) Nachbargleis vzg= 160 Km/h (NeiTech 160 km/h)
Gleisgeometrie: Kleinster Radius: 569 m Größte Überhöhung: 160 mm Größte Längsneigung: <= 5 ‰
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 8 von 44
[Seite 9]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Gleisabstände: Zu Gleis NRO-NSC: a= 4,00 m – 8,30 m
0.1.3.4 Oberbau
Oberbauanordnung:
Vorhandene Oberbauform: km 36,524 – km 45,942 W-60-B70-1667 im Anschluss an W32 km 36,509 – km 36,524 W-60-B90-1667 vor W2 km 45,942 – km 45,957 W-60-B90-1667
Neue Oberbauform: im Anschluss an W32 km 36,509 – km 36,524 W-60-B90-1667 km 36,524 – km 37,398 W-60-B70-1667 km 37,398 – km 37,413 W-60-B90-1667 km 37,413 – km 37,494 eins. Führungen u. Fangvorr. gem. Iow 60.1840 b km 37,494 - km 37,509 W-60-B90-1667 km 37,509 – km 45,942 W-60-B70-1667 vor W2 km 45,942 – km 45,957 W-60-B90-1667
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Siehe auch Betriebliche Regelungen siehe Punkt 0.2.23 Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, ins- besondere in Bezug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Schwerlastverkehre.
mögliche Straßenzufahrten: über den Bahnseitenweg am km 42,130 bahnrechts (geländegleich)
0.1.5 Freizuhaltende Flächen
0.1.6 bleibt frei
0.1.7 bleibt frei
0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen
Bereitstellungsflächen: Fläche 1:
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 9 von 44
[Seite 10]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
km 35,730-35,990 links der Bahn Größe: ca. 4780 m2, Straße / Wiesenfläche Bahngrund Flur Nr. 811/3 Gemeinde Roth Gemarkung Roth Einschränkungen in der Nutzung: Nutzungszeitraum 1.9.2027 bis 31.12.2027
Fläche 2: km 46,4 - 46,6 links der Bahn Größe: ca. 3500 m2, Straße / Wiesenfläche Bahngrund Flur Nr. 1436 Gemeinde Schwabach Gemarkung Schwabach Einschränkungen in der Nutzung: Nutzungszeitraum 1.9.2027 bis 31.12.2027
Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten oder an- derweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle / der Erstreckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öf- fentlich - rechtlichen Genehmigungen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. Bescheid) vorzulegen. Ferner hat der AN für die Flächen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Von einer genehmigungsfreien Fläche als Ausnahme vom genehmigungspflichtigen Zwischenlager (nach 4. BlmSchV Anhang 1, Ziffer 8.12) ist auszugehen, wenn die Fläche in einem funktiona- len Zusammenhang mit einer einzigen Baumaßnahme steht und die räumliche Entfernung 1 km nicht überschreitet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass beim Betrieb der Flächen alle geltenden materiell-rechtlichen Anforderungen zu beachten und Genehmigungen des Um- weltrechts etwa in Bezug auf Lärm, Staubentwicklung, Immission, Bodendenkmal, Natur-, Ar- ten- und Gewässerschutz einzuholen sind. Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbun- denen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.3 „Nutzung fremden Geländes“ der BVB: Der AN hat unaufgefordert, spätestens bis zur Abnahme, die Bescheinigungen gem. den Re- gelungen der Besonderen Vertragsbedingungen zu diesem Punkt beizubringen.
0.1.9 Baugrund
Der Baugrund im Umbaubereich wurde untersucht. Das Baugrundgutachten liegt als Anlage 3.05 bei.
0.1.10 Bleibt frei
0.1.11 Bleibt frei
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die Regelungen von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben und der Umgang mit diesen wird unter Punkt 0.2.15 beschrieben.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 10 von 44
[Seite 11]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten
Lärmschutz Die Ausführung der Vertragsleistung muss teilweise am Wochenende bzw. in Nachtstunden erfolgen. Genehmigungen von Behörden liegen in diesem Zusammenhang noch nicht vor (z.B. Nacht- /Sonntags- oder Feiertagsarbeit). Zur Beantragung sind Angaben erforderlich, die vom AN im Rahmen der übertragenen Planungs- bzw. Ausführungsleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vorgaben zu erarbeiten und inhaltlich von ihm zu konkretisieren sind“ (z. B. Wahl der eingesetzten Maschinen). Für Arbeiten in geschützten Zeiten sind nach geltendem Landesrecht Ausnahmegenehmigun- gen, Anzeigen etc. erforderlich. Der AN hat unter Beachtung des geplanten Bauablaufes, der anzuwendenden Bauverfahren und des geplanten Maschineneinsatzes, mindestens 4 Wo- chen vorher, bei den zuständigen Stellen erforderliche Ausnahmen zu beantragen bzw. die relevanten Bauarbeiten anzuzeigen. An der BE-Fläche im Bf Roth ist an der bahnabgewandten Seite eine mobile Lärmschutzwand mit 4 m Höhe und 300 m Länge aufzustellen.
0.1.14 Schutzmaßnahmen
Belange des Boden- und Denkmalschutzes: Ist gibt im Baubereich keine Betroffenheiten für Belange des Boden und Denkmalschutzes.
Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP): BE-Fläche Bf Roth km 35,730 – km 35,990: Vor der Einrichtung der BE-Fläche soll eine Vergrämungsmahd durchgeführt werden. Auf der BE-Fläche sollen Staubemissionen durch Bewetterung/Abdeckung verhindern werden. Es ist ein Vegetations- und Reptilienschutzzaun mit 345 m Länge aufzustellen.
BE-Fläche Bf Schwabach km 46,4 – km 46,6: Auf der BE-Fläche sollen Staubemissionen durch Bewetterung/Abdeckung verhindern wer- den.
0.1.15 bleibt frei
0.1.16 bleibt frei
0.1.17 Hindernisse
Siehe 0.1.3
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 11 von 44
[Seite 12]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.1.18 Kampfmittel
Im Vorfeld der bodeneingreifenden Maßnahmen wurde für den Bereich der Baustelle ein Kampfmittelverdacht festgestellt. Dies betrifft den Bereich km 38,39 – km 38,51 l.d.B. in einer Tiefe von 0,72 m und den Be- reich km 45,37 – km 45,53 l.d.B. in einer Tiefe von 0,42 m. In diesen Bereich soll baubeglei- tend eine Oberflächensondierung mit Oberflächengeoradar vorgenommen werden mit Ber- gung der gemessenen Anomalien der Kategorie 1 im Gleisbereich. Die Randwege können mittels Baubegleitender Kampfmittelsondierung abgesichert werden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, nicht über den vertraglichen Leistungsumfang hinaus in nicht freigegebene Bereiche/Tiefen zu arbeiten. Aufgrund dieses Verdachtes erfolgen die kampfmitteltechnischen Arbeiten
- baubegleitend durch den AN in der Weise durchgeführt, dass die Maßnahmen KaMISo des AN zur Kampfmittelerkundung/-räumung unmittelbar in den technologischen KaMISo Ablauf der auszuführenden Maßnahmen von vornherein integriert wird und der AN und der AN gemäß den baufachlich geltenden Richtlinien Kampfmittelräumung konti- KaMISo nuierlich zusammenwirken. Das fachtechnische Aufsichtspersonal, das die baubeglei- tenden Arbeiten überwacht, wird durch den AN gestellt. KaMiSo In Bezug auf sich während des Bauablaufes ergebende Schnittstellen sind im Übrigen die Regelungen zum Zusammenwirken der Unternehmer gem. Ziff. 0.2.19 zu beachten. Das Auswertungsprotokoll der Kampfmittelvorerkundung ist in der Anlage enthalten.
0.1.19 Baustellenverordnung
Ob für die Baustelle ein Koordinator (Gestellung durch AG) nach der Verordnung über Si- cherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) bestellt wird, wird dem AN zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
0.1.20 Auflagen Dritter
keine besonderen Anmerkungen
0.1.21 bleibt frei
0.1.22 Vorarbeiten des AG
Bleibt frei
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
Siehe 0.2.1
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 12 von 44
[Seite 13]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Bauablauf
Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Rahmenterminplan des AG gem. Anlage 3.01 beige- fügt.
Wesentliche Arbeitsabschnitte: Siehe Punkt A „Projektübersicht“ Besonderheiten: Kein Befahren des (Erd-)Planums mit luftbereiften Fahrzeugen
Bautechnologie: Zusammenfassung der Angaben aus dem LV bei unterschiedlichen Bauverfahren:
| Von km | Bis km | Länge (m) | Ggf. Bauwerk | Bautechnologie Gleis | Bautechnologie Bettung | Bautechnologie | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Plv | ||||||||
| 36,838 | 37,424 | 586 | GMT | |||||
| 37,484 | 40,622 | 3138 | GMT | |||||
| 40,633 | 41,229 | 596 | GMT | |||||
| 41,237 | 43,730 | 2493 | GMT | |||||
| 43,750 | 45,573 | 1823 | GMT | |||||
| 36,838 | 37,424 | 585 | GMT BR | |||||
| 37,484 | 37,900 | 416 | GMT BR | |||||
| 37,900 | 41,500 | 3581 | GMT B-Aufber. | |||||
| 41,500 | 45,573 | 4046 | GMT BR | |||||
| 38,700 | 38,900 | 200 | GMT | |||||
| 37,424 | 37,484 | 60 | EÜ km 37,455 | konventionell | konventionell vBE | |||
| 40,622 | 40,633 | 11 | EÜ km 40,627 | konventionell | konventionell vBE | |||
| 41,229 | 41,237 | 8 | EÜ km 41,238 | konventionell | konventionell vBE | |||
| 43,730 | 43,750 | 20 | EÜ km 43,745 | konventionell | konventionell vBE | |||
| 36,498 | 36,838 | 340 | konventionell | konventionell vBE | ||||
| 36,509 | 36,650 | 141 | konventionell vBE | |||||
| 36,509 | 36,650 | 141 | konventionell | |||||
| 45,573 | 45,973 | 400 | konventionell | |||||
| 45,573 | 45,957 | 384 | konventionell vBE |
Abhängigkeit von Leistungen anderer Zeiten für Fachdiensttätigkeiten: Beim Bauablauf sind folgende Zeiten für zeitparallele Begleitarbeiten des AG bzw. not- wendige Fachdiensttätigkeiten des AG oder Dritter, insbesondere LST und E-Dienst, frei zu halten, gemäß Rahmenterminplans des AG 01.10.2027 23:00 Uhr bis 03.10.2027 16:00 Uhr 14.10.2027 15:00 Uhr bis 18.10.2027 05:00 Uhr
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 13 von 44
[Seite 14]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Für zeitparallele Fachdiensttätigkeiten des AG stehen die vorgenannten Zeiten dem AN nicht für die Ausführung von Leistungen zur Verfügung, die nutzbare Sperrzeit reduziert sich gemäß Rahmenterminplans des AG entsprechend. Gleichzeitig hat der BauAN seine Bauarbeiten so zu planen, dass keine zusätzlichen/ge- änderten Einsätze der Fachdienste des AG, als die oben genannten, notwendig werden.
Zeiten für Arbeiten Dritter: bleibt frei
Arbeitsunterbrechungen: bleibt frei
0.2.2 Erschwernisse
Siehe 0.1.3 Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnlichem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananwei- sung abzuschließen. Gilt nicht für Schienenkrane.
0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7)
0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb
und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN
Allgemeines Die Sicherungsleistungen umfassen alle Leistungen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb, soweit diese von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen. Die kompletten Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen für diese Baumaß- nahme, einschließlich der Vor- und Nacharbeiten, werden durch den AN erbracht. Alle durch den Bauablauf des AN erforderlichen Sicherungsleistungen sind durch den AN zu planen, zu kalkulieren und in den entsprechenden Preis der Leistungsposition einzurechnen. Neben dem Baustellenbereich sind auch ggf. Vormontageplätze, Übergabepunkte u. dgl. zu berücksichtigen. Die Planung hat unter Abstimmung mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS), un- ter Berücksichtigung des Bauverfahren, des Bauablaufes und der örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Ril 132.0118 und das Regelwerk der gesetzli- chen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 78 sowie DGUV Regel 101-024. Die ausgeschriebenen Sicherungsleistungen gliedern sich in folgende Teilleistungen:
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 14 von 44
[Seite 15]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
• Sicherungsleistungen Vorarbeiten
• Sicherungsleistungen Hauptbauarbeiten
• Sicherungsleistungen Nacharbeiten
• Sicherungsleistungen Belastungsstopfung
• Bauaffine Dienstleistungen
Die Sicherungsplanung erfolgt auf der Grundlage für die Sicherungsplanung (Anlage 3.8) und der Angaben des Bauunternehmens. Sicherungsleistungen für Arbeiten die durch Dritte (z. B. Fachdienste des AG) erbracht wer- den, sind ebenfalls durch den AN auszuführen. Diese Arbeiten sind in der Sicherungsüber- sicht Anlage 3.9 genannt. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind zu planen, zu kal- kulieren und in die Preise der entsprechenden Positionen einzurechnen.
Das ausführende Sicherungsunternehmen muss bei der Deutschen Bahn AG entsprechend der geforderten Sicherungsmaßnahme präqualifiziert sein.
Sicherungsleistung Vorarbeiten Die Sicherung für durch den AN zu leistende Vorarbeiten (z.B. Vermessung, Baustellenbege- hungen aus eigener Veranlassung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen. Die Vorarbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Siche- rungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Sicherungsleistung Haupt-Bauarbeiten Die für die Hauptleistungen Bau erforderlichen Sicherungsleistungen durch den Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzu- rechnen.
Sicherungsleistung Nacharbeiten Die Sicherung für durch den AN zu leistende Nacharbeiten (z.B. Randwegarbeiten, Beräu- mung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposition einzu- rechnen. Die Nacharbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Siche- rungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Sicherungsleistung Belastungsstopfgang Die Hauptleistungen Bau -Belastungsstopfgang- sind mit den dazu erforderlichen Siche- rungsleistungen durch den Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 15 von 44
[Seite 16]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Weitere Sicherungsleistung als Bedarfsleistung Die Bedarfsleistungen werden nur auf besondere Anordnung des AG ausgeführt, z.B. Siche- rungsleistungen für VOB-Abnahme.
Angaben zur Sicherungsplanung Siehe Grundlagen für die Sicherungsplanung Anlage 3.8. Die Sicherung für den Weg zu und von der Arbeitsstelle ist durch den AN im Angebot zu be- rücksichtigen und in dem Preis der Leistungsposition einzurechnen. Das ausführende Unternehmen muss die Arbeiten mindestens 20 Arbeitstage (Mo-Fr ohne Feiertage) vor Baubeginn der zuständigen BzS anzeigen, so dass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb anordnen und/oder durchführen kann.
0.2.5 Kontaminierte Bereiche
bleibt frei
0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.10 bleibt frei
0.2.11 bleibt frei
0.2.12 bleibt frei
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 16 von 44
[Seite 17]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.13 Eignungs und Gütenachweise
0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische
Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial
Der AN wird auf das Inkrafttreten der sog. Mantel-Verordnung mit ihren wesentlichen Bestand- teilen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und einer erheblich geänderten Bundesbodenschutz- verordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 hingewiesen. Bei der Umsetzung ist, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgendes zu beachten: Die EBV regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technische Bauwerke und ersetzt die bislang geltenden Vorgaben der LAGA - Merkblätter bzw. spezielleren landesrechtlichen Regelungen. Bodenmaterial, welches in oder unterhalb eines technischen Bauwerkes eingebaut werden soll, ist als MEB zu betrachten und unterliegt ebenfalls der EBV. Die geänderte BBodSchV regelt den Einbau von Boden in, außer- oder unterhalb einer durch- wurzelbaren Bodenschicht oder in bodenähnlichen Anwendungen außerhalb von technischen Bauwerken. Daher ist die Umweltverträglichkeit für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe auf Basis der Materialklassen der EBV und für zugeliefertes Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendun- gen auf Basis der Vorsorgewerte der BBodSchV nachzuweisen. Der AN hat 8 Wochen vor einem geplanten Einbau von Bodenmaterial in das Bauvorhaben oder von MEB in technische Bauwerke des Bauvorhabens die schriftliche Zustimmung des AG dazu einzuholen. Dem Antrag sind die Nachweise der Umweltverträglichkeit und der boden- physikalischen Eignung des MEB beizufügen, bei einem Einbau in technische Bauwerke ist zusätzlich die technische Bauweise gemäß Anlage 2 + 3 EBV anzugeben. Die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen untersagen für ihre Bauvorhaben, Grundstücke und Anlagen generell den Einbau der in § 20 Abs. 1 EBV aufgeführten minerali- schen Ersatzbaustoffe u.a. Kupol- und Hochofenschlacke, Hüttensand, Flug- und Kesselasche und Gießereirestsand. Der zum Einbau vorgesehene zugelieferte Bodenaushub ist vom AN fachgerecht und getrennt nach Bodenarten zwischenzulagern, so dass sich die bodenphysikalischen Eigenschaften und die Bodenfunktionen nicht verschlechtern. Die Umweltverträglichkeit der MEB ist durch eine repräsentative chemische Analytik eines ak- kreditierten Labors nachzuweisen. Der AN hat für zugelieferte MEB auch die notwendigen bodenphysikalischen Untersuchungen, z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verformungsmodul und Wasserdurchlässigkeit, durchzuführen. Der AG behält sich vor, bei fehlender Akkreditierung des Probennehmers bzw. des Labors eine bodenphysikalische Beurteilung durch ein akkredi- tiertes Labor abzufordern. Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter oder Recyclingschotter sowie PSS / FSS gelten neben der EBV die Anforderungen des DB- Regelwerks. Der AN hat die laufende Übereinstimmung des eingebauten Materials mit den vorgelegten Nachweisen zu gewährleisten, der AG behält sich stichprobenartige Kontrolluntersuchungen vor. Bei Nichteignung ist das Material vom AN ordnungsgemäß und für den AG kostenfrei zu entsorgen. Bezüglich der Einbaudokumentation und der Vor- und Abschlussanzeigen gem. EBV siehe Ziff. 0.2.15.2.10.4. Die Erstellung der Einbaudokumentation und ggf. der Anzeigen erfolgt grundsätzlich erst nach AG seitiger Freigabe des vom AN beantragten MEB-Einbaus.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 17 von 44
[Seite 18]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Die Übermittlung einer Vor- und Abschlussanzeige an die zuständigen Behörden ist erforder- lich, wenn ein geplanter Einbau von MEB (inkl. Bodenmaterial) die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
-
Es soll Bodenmaterial mindestens BM-F0*, Baggergut mind. BG-F0*, aufberei- teter Gleisschotter mind. GS-1 oder aufbereitete RC-Baustoffe mind. RC-1 oder jeweils höherer Materialklassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete der Zone III oder höher eingebaut werden oder
-
Es soll Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG- F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge ≥ 250 m³ eingebaut werden.
Nach dem Ende des Einbaus ist für die o. g. Materialien vom AN im System ZEDAL eine Abschlussanzeige zu erstellen.
0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen
Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen
- Entsorgung durch den Auftraggeber (DB InfraGO AG, OE Baulogistik) siehe 0.2.15.1
- Entsorgung durch den Auftragnehmer – siehe 0.2.15.2
In nachfolgender Tabelle ist beschrieben, wer für die Entsorgung welchen Materials verant- wortlich ist und in welchem Kapitel dieser Baubeschreibung die geltenden Regelungen be- schrieben werden:
| Material | Entsorgung der Stoffe | Regelung im Punkt der Baubeschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| durch | |||||
| Schrott (Schienen, Stahl- schwellen, Kleineisen) und/oder LST-Reststoffe | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altschwellen (Holz / Beton) | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altschotter incl. BRM-Material | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Bodenaushub | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| ZW in BigBag | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Rückstände aus dem Spülen von Tiefenentwässerungen | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| Material aus dem Rückschnitt von Vegetation, Wurzelwerk., Stubben | Auftragnehmer | 0.2.15.2 | |||
| PVC-Rohre (aus Abbruch alter Entwässerung) | Auftragnehmer | 0.2.15.2 |
Für Abfälle, die der AN im Rahmen seiner Leistung erzeugt, gilt jedoch immer Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“, im Nachfolgenden nur noch „Anlage 2.13“ genannt. Für folgende sonstige Abfälle gelten gleichermaßen die Regelungen der Anlage 2.13: Asphalt, Zwischenlagen (ZW), Kabelkanäle, Betonabbruch, BÜ-Beläge, metallischer Schrott
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 18 von 44
[Seite 19]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 zum Bauvertrag.
0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
Abholung durch den AG Übersicht der Materialien und der Abholorte und Transport ab Abholung (z.B.: Tarifpunkt oder BE-Fläche):
| Abholter- | Material | Verwendung | Abholung per | Ort | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| min | ||||||||
| Schrott KE | Entsorgung | LKW | BE-Fläche | |||||
| Altschwellen | Entsorgung | Spezialwagen | Tarifpunkt | |||||
| ZW in BigPack | Entsorgung | LKW | BE-Fläche | |||||
| Aushubmassen | Entsorgung | LKW | BE-Fläche | |||||
| Schrott Schiene | Entsorgung | LSE | Tarifpunkt |
Transport und Übergabe durch den AN
Beförderungserlaubnis/Transportgenehmigung Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstel- lungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer eine Beförderungser- laubnis nach § 54 KrWG bzw. der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV; ersetzt TgV). Hiervon ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder Entsorgungsfachbe- triebe, soweit sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind. Die mit dem Transport gefährlicher Abfälle befassten Beförderer müssen für den Leistungs- zeitraum über eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleichbare europäische Qualifizierung (Einhaltung der Anforderungen der Ent- sorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV)) oder über eine Transporterlaubnis nach § 54 KrwG verfügen. Für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen müssen die Beförderer für den Leistungs- zeitraum eine Anzeige gemäß § 53 KrWG an die zuständige Behörde vorgenommen haben. Alle zur Beförderung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge sind mit zwei A–Tafeln zu kenn- zeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe. Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen. Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen: • Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit), • bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.
0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwer- ken aufzuhalden und bis zu einem Volumen von 500 m³ ordnungsgemäß bereitzustellen. Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruchkubaturen erforderlich.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 19 von 44
[Seite 20]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständig- keit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwor- tung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.
Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schadstoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen. Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefähr- dungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Ab- fälle (BE-Fläche):
Nicht gefährlicher Abfall
-
Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungs- anlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich. Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechni- scher Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt „gefährlicher Abfall“ beschrieben behandelt werden.
-
Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. GS 2/RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE- Folie gemäß nachfolgender Darstellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Um- gang mit dem Abfällen wie in Punkt „nicht gefährlicher Abfall – Erster Absatz“ beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wochen auf der BE Fläche liegt.
Gefährlicher Abfall
- Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Lie- gezeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbil- dung zur Untergrundabdichtung vorzusehen. Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung ei- nes mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 20 von 44
[Seite 21]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Systemskizze Sicherung eines Haufwerkes Wenn auf der Ladestelle eine Asphaltdecke in Straßenbauweise vorhanden ist, kann auf die Folienverwendung (Abdeckung Boden und Abdeckung Haufwerk) verzichtet werden.
0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik
Die Deklarationsanalytik wird durch den AG durchgeführt. Das Ergebnis der Deklarationsanalytik liegt noch nicht vor. Es ist jedoch von einer Belastung größer/gleich Z 1.2, GS-2, BM-F2, RC-2 auszugehen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 21 von 44
[Seite 22]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung
0.2.15.2.1 Allgemeine Pflichten und Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer richtet seine Leistung darauf aus, den Anfall von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben zu minimieren, indem er z.B. durch selektiven Bodenabtrag und einen sepa- rierenden Rückbau gewährleistet, dass die im Bauvorhaben anfallenden Materialien und Ab- fälle sortenrein gewonnen und getrennt bereitgestellt werden. Der AN hat in seiner Ausführungsplanung (z.B. Massenkonzept) und Baudurchführung, soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich vorteilhaft, die vorrangige Wiederverwendung von Boden und ggf. weiteren Stoffen im Bauvorhaben anstelle von Ausbau und Entsorgung umzusetzen. Nach Zuschlagserteilung hat der AN entsprechend frühzeitig mit den erforderlichen bodenphy- sikalischen Untersuchungen, soweit möglich unter Verwendung von Rückstellproben des AG, zu beginnen, um die Möglichkeiten zur Wiederverwendung des Materials abzuklären. Beim Antreffen von bisher nicht bekannten Bodenverunreinigungen und Altablagerungen ist der AN verpflichtet, die Bauarbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Der betreffende Bereich ist zu sichern und die Projektleitung, die BÜW und die umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜW) des Auftraggebers zu informieren.
Sach- und Fachkundenachweise Der Auftragnehmer hat vor Ort auf der Baustelle einen Abfallverantwortlichen (i.S.d. § 59 KrWG) mit der Qualifikation eines Abfallbeauftragten / Fachbauleiters zu stellen. Der Abfall- verantwortliche muss über einen Sachkundenachweis für die Probenahme fester Abfälle ge- mäß LAGA PN 98 verfügen. Sofern der AN vom AG mit der Durchführung von chemischen Untersuchungen / Deklarations- analysen beauftragt wird, hat er für die Probenahme einen unabhängigen und für die Art der Probenahme fach- und sachkundigen Probenehmer (LAGA PN98), für die Analytik und Gut- achtenerstellung ausschließlich einen nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditierten Nachauf- tragnehmer einzusetzen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten darf der AN Leistungen der Probenahme oder Be- wertung von Analyseergebnissen (Prüfberichte) nicht an Nachunternehmer beauftragen, wenn diese gleichzeitig am Entsorgungsvorgang beteiligt sind, z.B. Entsorgungsunternehmen, Ab- fallmakler und Transportunternehmen. Der Auftragnehmer hat dem AG die für diese Tätigkeiten vorgesehenen Nachunternehmer unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entsorgungskonzept AN, nament- lich und unter Vorlage der notwendigen Fach- und Sachkundenachweise bzw. Zertifikate zu benennen.
Entsorgungskonzept AN Der AN hat auf der Basis der Vergabeunterlagen und der Gegebenheiten des Bauvorhabens ein verbindliches, vorhabenbezogenes Entsorgungskonzept für die Baudurchführung gemäß der M.01.02.15.03 Anlage 8 „Mustergliederung Entsorgungskonzept AN“ zu erstellen. Über den ausgeschriebenen Analysenumfang hinaus erforderliche Parameter für die Abfallde- klaration sind mit Übergabe des Entsorgungskonzepts AN anzuzeigen und durch den AG zu genehmigen, für die Analytik nach EBV bzw. LAGA gelten dazu gesonderte Vorgaben, vgl. Kapitel 0.2.15.2.5 Über die vom AG genehmigten Parameter hinausgehenden Änderungen bzw. nachträgliche Änderungen auf Verlangen des AN werden nicht berücksichtigt und gehen zu seinen Lasten.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 22 von 44
[Seite 23]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Das Vorliegen eines bestätigten Entsorgungskonzeptes ist Voraussetzung für jegliche Wieder- einbau- oder Entsorgungsmaßnahmen.
0.2.15.2.2 Definition Abfallerzeuger und Abfallbesitzer
Abfallerzeuger gemäß KrWG § 3 Abs. 8 ist: DB InfraGO AG, Region Süd, Organisationseinheit V.IW-S-P 323, Projekte Netz Nürnberg Vertragsabwickelnde Stelle gem. Bauvertrag
Abfallbesitzer gemäß KrWG § 3 Abs. 9 ist: der Auftragnehmer (AN)
Der Abfallerzeuger ist für die Bau- und Abbruchabfälle, die unmittelbar aus der Baumaßnahme stammen (z.B. Oberbaumaterial, Bodenaushub, Bauschutt, Kabel, Schrott), rechtlich verant- wortlich. Der Auftragnehmer wird für diese Abfälle Abfallbesitzer. Er wird vom Abfallerzeuger mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Abfallerzeugers beauftragt. Die im Vorhaben anfallenden Bau- und Abbruchabfälle sind vom AN ordnungsgemäß (rechts- konform) und schadlos unter Einhaltung aller im Bauvertrag enthaltenen Vorgaben zu entsor- gen, hierfür haftet der AN dem AG. Die Abfallerzeugereigenschaft und das Eigentum der DB / DB InfraGO AG an den Bau- und Abbruchabfällen des Bauvorhabens endet mit der Entsor- gung. Der AN stellt sicher, dass die von Ihm mit dem Transport und der Entsorgung beauftragten Nachunternehmer zuverlässig, fachlich geeignet und rechtlich befugt sind, daher hat der AN für die Beförderung der Bauabfälle nur zugelassene Transporteure und für deren Entsorgung nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu binden. Entsprechende Unterlagen sind unmittel- bar nach Auftragserteilung, spätestens mit dem Entsorgungskonzept AN, an den AG zu über- geben. Der AN hat den AG unverzüglich über geänderte Annahmekriterien von Entsorgungsanlagen, den vorgesehenen Wechsel des Entsorgers bzw. der Entsorgungsanlage sowie über Abstim- mungs- / Genehmigungserfordernisse mit den zuständigen Behörden zu informieren. Abstim- mungen mit den Behörden erfolgen ausschließlich durch den AG. Der AN ist Abfallerzeuger und Abfallbesitzer gemäß §3 Abs. 8+9 KrWG für die Abfälle, die er u.a. durch Lieferungen sowie den Betrieb und die Unterhaltung der Baustelleneinrichtung er- zeugt (z.B. Verbaumaterialien, Material zur Erstellung von Baustraßen, Verpackungen). Diese Abfälle sind von ihm selbständig und separat von den Abfällen des AG gemäß den einschlä- gigen Rechtsvorschriften zu entsorgen und werden nicht gesondert vergütet. Auf Anforderung sind dem AG Verbleibsnachweise für diese Abfälle in Kopie zu übergeben.
0.2.15.2.3 Betrieb von Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflä-
chen für Abfälle
Der AN hat für alle vom AG zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstel- lungsflächen inklusive Baustellenzufahrten ein Beweissicherungsverfahren nach BBodSchV für den anstehenden Unterboden durchzuführen. Da die Baustelleneinrichtungs- und Bereit- stellungsflächen i.d.R. auf dem Unterboden aufbauen, sind die chemischen Bodenuntersu- chungen zur Beweissicherung nach dem Abschieben und vor dem Wiederandecken des Oberbodens vorzunehmen. Der Analyseumfang ist mit dem AG vorab abzustimmen (siehe
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 23 von 44
[Seite 24]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Wirkungspfade BBodSchV). Eine Bodenverschlechterung und eine ggf. daraus resultierende Bodenmelioration gehen zu Lasten des AN als Verursacher. Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten oder an- derweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle / der Erstreckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öf- fentlich - rechtlichen Genehmigungen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. Bescheid) vorzulegen. Der AN hat auch für diese Flächen einschließlich der Zufahrten ein Beweissicherungsverfah- ren nach BBodSchV durchzuführen. Sofern der AN auf o.g. baustellenfernen, nicht planfestgestellten Flächen mehr als 100 t nicht gefährliche bzw. mehr als 30 t gefährliche Abfälle bereitstellt (zwischenlagert) oder behandelt oder auf baustellennahen Flächen über einen längeren Zeitraum zwischenlagert oder behan- delt, hat er gemäß 4. BImSchV vor Nutzungsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Im- missionsschutzbehörde zu beantragen. In Bezug auf die o.g. Flächen hat der AN dem AG auf Anforderung die für ein ggf. erforderli- ches Planänderungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt oder einem sonstigen Genehmi- gungsverfahren der zuständigen Behörde notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbundenen Leistungen sind in das Angebot ein- zurechnen, es erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die für die Bereitstellung von Abfällen und damit der Lagerung von wassergefährdenden Stof- fen vorgesehenen Bereitstellungsflächen ohne Planfeststellung bzw. ohne direkten Baustel- len-/ BETRA-Bezug sind vom Auftragnehmer auf Anordnung des AG als AwSV – Anlage mit entsprechenden Anforderungen (u.a. Eignungsfeststellung, Anlagendokumentation, Betriebs- anweisung, Betriebstagebuch, Überwachungs- und Prüfpflichten) zu betreiben.
0.2.15.2.4 Leistungen des AN zur Umsetzung der Gewerbeabfallverord-
nung
Der Auftragnehmer hat die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einzu- halten. Die GewAbfV betrifft diverse nicht gefährliche Siedlungsabfälle (hausmüllähnliche Ab- fälle) des 20iger AVV- Nummernkreises z.B. Papier, Pappe, Glas sowie folgende nicht gefähr- lichen Bauabfälle:
• AVV 170101 Beton • AVV 170102 Ziegel • AVV 170103 Fliesen u. Keramik • AVV 170107 gemischter Bauschutt • AVV 170202 Glas • AVV 170203 Kunststoff • AVV 170401 bis 170407 div. Metalle • AVV 170411 nicht gefährliche Kabel • AVV 170201 Holz • AVV 170604 Dämmmaterial • AVV 170302 Bitumengemische.
Diese Abfälle sind vom AN grundsätzlich getrennt auszubauen, getrennt zu halten bzw. bereit zu stellen, zu befördern sowie vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 24 von 44
[Seite 25]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Eine Entsorgung von Gemischen der o.g. Abfälle ist unbedingt zu vermeiden. Sofern Gewerbeabfälle aus den gemäß GewAbfV zulässigen Gründen als Gemische anfallen, sind diese unverzüglich und nachweislich zur Auftrennung in die Teilfraktionen den dafür zu- gelassenen Aufbereitungsanlagen (Siedlungsabfälle) bzw. Vorbehandlungsanlagen (Bauab- fälle) zuzuführen. Ist eine Abfalltrennung oder Aufbereitung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu- mutbar, sind die Gemische möglichst hochwertig zu verwerten, ist auch dies nicht möglich, sind die Gemische ordnungsgemäß und gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Als Nachweise über die Getrennthaltung, die abweichend erforderliche Vorbehandlung / Auf- bereitung oder die abweichend erforderliche schadlose, hochwertige sonstige Verwertung hat der Auftragnehmer dem AG geeignete Dokumente, wie z.B. Haufwerkslagepläne, Probenah- meprotokolle einschließlich Fotodokumentation zu übergeben. In den Unterlagen sind die Ab- weichungen von den Vorgaben der GewAbfV unter Verwendung der Kategorien der GewAbfV nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen, die Dokumente sind von der BÜ zu be- stätigen und mit den zur Freigabe der Entsorgung der Gemische durch den AG eingereichten Entsorgungsnachweisen zu übermitteln und im eANV / e-Akte zu hinterlegen.
0.2.15.2.5 Systematik der zu vergebenden Entsorgungsleistungen für mi-
neralische Bau- und Abbruchabfälle
Der AG schreibt die im gegenständlichen Bauvorhaben zu erbringenden Entsorgungsleistun- gen von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen (MBA) zur Verwertung über ein Leistungs- verzeichnis auf Grundlage der Zuordnungswerte LAGA M 20 aus. Diese Regelung betrifft fol- gende Abfallarten und Einstufungen:
| Abfallbezeichnung | Abfallschlüssel AVV | Einstufung nach LAGA M 20 |
|---|---|---|
| Boden | 17 05 04 | LAGA Z0, Z1.1, Z1.2, Z2 |
| Gleisschotter | 17 05 08 | LAGA Z0, Z1.1, Z1.2, Z2 |
| Beton(bruch) | 17 01 01 | LAGA Z0, Z1.1, Z1.2, Z2 |
| Ziegel | 17 01 02 | |
| Fliesen und Keramik | 17 01 03 | |
| Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjeni- gen, die unter 170106 fallen | 17 01 07 |
Die vereinbarte Leistungsbeschreibung und Vergütung stellen die vertragliche und abfallrecht- liche Grundlage für die Erbringung der vereinbarten Entsorgungs- und Transportleistungen und ggf. Analyseleistungen des Auftragnehmers dar. Der AN hat dies bei der Vertragsgestal- tung mit den von ihm gebundenen Ingenieurbüros/ Untersuchungsstellen sowie Aufberei- tungs- und Verwertungsanlagen und Beförderern zu berücksichtigen. Der AG wird die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle (MBA) je Haufwerk / Ausbaukubatur gemäß LAGA zu untersuchen und klassifizieren lassen, um diese den entsprechenden Ent- sorgungspositionen des Bauvertrages zuordnen zu können. Plant der AN die direkte Verwertung von Bodenmaterial in einem technischen Bauwerk außer- halb dieses Bauvorhabens, ist die dazu erforderliche EBV-Analytik ebenso in sein Angebot einzukalkulieren.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 25 von 44
[Seite 26]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Der AG schreibt die im gegenständlichen Bauvorhaben zu erbringenden Entsorgungsleistun- gen von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zur Beseitigung (größer LAGA Z2 auf Grund- lage der Deponieverordnung mit Positionen für die Deponieklassen I-III aus.
0.2.15.2.6 Umgang mit Rückbau- und Abbruchabfällen
Die vom AN durchzuführenden Rückbau- und Abbrucharbeiten umfassen den Rückbau der vollständigen ober- und unterirdischen Bauwerkssubstanz, die Entkernung und Demontage der diversen, ggf. schadstoffhaltigen Baustoffe, Einrichtungsgegenstände, Installationen und Anlagen, den Transport und die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Abfälle und ggf. die Verfüllung der Baugruben mit unbelastetem Bodenaushub. Im Vorfeld der Rückbauarbeiten hat der AN zusammen mit dem Fachgutachter des AG bzw. mit der Bauüberwachung vor Ort eine Bestandsaufnahme der abzubrechenden Bausubstanz vorzunehmen, insbesondere wenn diese noch nicht auf ihre Zusammensetzung und mögliche Schadstoffbelastung untersucht wurde. Auffällige Bauteile mit Schadstoffverdacht, z.B. Öl- und Schmierstoffverunreinigungen, Teer- oder Bitumenanstriche, sind farblich zu kennzeichnen. Anschließend hat der Auftragnehmer Bau die erforderlichen Rückbau- und Abbrucharbeiten detailliert im Entsorgungskonzept zu beschreiben, vom AG übergebene Gutachten und che- mische Analysen sind zu berücksichtigen. Vor dem eigentlichen Abbruch sind alle schadstoffhaltigen bzw. entsorgungsaufwendigen Ma- terialien aus dem Bauwerk auszubauen und getrennt zur Entsorgung bereitzustellen. Anschlie- ßend ist der verbleibende Rohbau abzubrechen und sortenrein zur Entsorgung bereitzustellen. Alle Aufwendungen für die vorgenannten Sachverhalte sind in das Angebot einzurechnen, es erfolgt keine gesonderte Vergütung. Werden beim Rückbau der baulichen Anlagen zuvor unentdeckte, auffällige Bauteile mit Schadstoffverdacht (kontaminierte Baustoffe) vorgefunden, sind die Bauarbeiten unverzüglich zu unterbrechen, die betreffende Baustelle zu sichern und die Bauüberwachung sowie der für Umweltschutzbelange verantwortliche Mitarbeiter unverzüglich zu informieren.
0.2.15.2.7 Umgang mit LST- und TK-Reststoffen sowie Schrott
Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept Die Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf von nicht wieder verwendungsfähigen Ei- sen-, Stahl- und NE- Recyclingmaterial sowie LST- und Telekommunikations-Restbaustoffen erfolgt durch den AG, die genannten Restbaustoffe verbleiben bis zum ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung in dessen Eigentum. Der AN hat den Anfall dieser Materialien unter Angabe von Art, Menge, Größe und Anfallort 4 Wochen vor dem geplanten Ausbau schriftlich beim AG anzuzeigen. Die Aufwendungen hier- für sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zur Wiederverwendung bzw. Verschrottung/Verkauf vorgesehene Material ist durch den AN auf den zugewiesenen Bereitstellungsflächen bereitzustellen, von diesen Flächen erfolgt die Übernahme dieser Materialien durch einen vom AG benannten Empfänger. Vom AN ist der Verbleib aller Restbaustoffe in einer Tabelle gesondert nach Bauabschnitten zu dokumentieren. Für die LST-Reststoffe sind die betreffenden Listen gemäß Handlungsan- weisung des AG im Rahmen der zugehörigen PT1 Planung zu erstellen. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 26 von 44
[Seite 27]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.15.2.8 Haufwerksbildung und Bereitstellung für Oberbau
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwer- ken aufzuhalden und bis zu einem Volumen von 500 m³ ordnungsgemäß bereitzustellen. Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruchkubaturen erforderlich.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständig- keit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwor- tung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.
Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schadstoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen. Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefähr- dungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Ab- fälle (BE-Fläche):
Nicht gefährlicher Abfall
-
Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungs- anlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich. Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechni- scher Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt 2 beschrieben behandelt werden.
-
Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie gemäß nachfolgender Darstellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfal- lende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Umgang mit dem Abfällen wie in Punkt 1.1. beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wochen auf der BE Fläche liegt.
Gefährlicher Abfall
- Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Lie- gezeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbil- dung zur Untergrundabdichtung vorzusehen. Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung ei- nes mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 27 von 44
[Seite 28]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Für alle Haufwerke hat der Auftragnehmer dem AG folgende Dokumente zu übergeben:
• Aushubprotokoll mit Angaben zu Bezeichnung, Lage, Ortsbeschreibung (Damm, Stre- cke, Bauwerk usw.), Materialart sowie Art und geschätzter Anteil von Fremdstoffen (Schotter, Bauschutt, Wurzeln etc.), Auffälligkeiten (Färbung, Geruch usw.), • Fotodokumentation, • Lageplan der Haufwerke mit Angabe der Bezeichnung, Materialart und Menge, • Mengenermittlung (durch AN im Beisein der BÜW oder des Fachgutachters des ANs vorzunehmen).
Die zuvor beschriebenen Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.15.2.9 Deklarationsanalytik
Die Deklarationsanalytik wird durch den AG beigestellt. Der AN hat dazu die Durchführung jeder einzelnen baubegleitenden Analyse für alle im Bauvorhaben anfallenden Materialien ein- schließlich Altschotter jeweils 21 Kalendertage vorher über den AG zu veranlassen. Der AN hat dies in seinem Bauablauf zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Eine Beprobung mineralischer Stoffe im eingebauten Zustand (in situ) und ein direkter Aushub und eine Abfuhr ist nur nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der Ausbau der Ma- terialien hat unter kontinuierlicher Begleitung durch die Fachbauüberwachung Abfall und den Abfallverantwortlichen des AN zu erfolgen. Für die chemische Untersuchung von Altschotter bzw. seiner Kornfraktionen ist zusätzlich die Altschotterrichtlinie RIL 880.4010 „Bautechnik; Verwertung von Altschotter“ zu berücksichtigen (z.B. Siebschnitt bei 31,5 mm, keine Hochrechnung der Ergebnisse der Feinfraktion auf die Gesamtfraktion). Der Untersuchungsumfang und die Bewertungsgrundlagen für Altschotter sind mit dem AG abzustimmen.
0.2.15.2.10 Elektronische Nachweisführung über die Entsorgung von Ab-
fällen
Das Nachweisverfahren besteht grundsätzlich aus der Vorabkontrolle der Zulässigkeit des Entsorgungsweges (z.B. Anlagengenehmigung, Efb-Zertifikat, etc.) und der Verbleibskontrolle
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 28 von 44
[Seite 29]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
über die ordnungsgemäß durchgeführte Entsorgung (Transportpapiere als Verbleibsnach- weise). Für alle im Bauvorhaben anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Bau- und Abbruch- abfälle ist eine Nachweisführung über die Entsorgung im elektronischen Abfallnachweisver- fahren (eANV) zu gewährleisten. Der AN, dessen Abfallverantwortlicher und die von ihm beauftragten Nachunternehmer sowie Abfallbeförderer und Entsorger haben aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des Nach- weisverfahrens im eANV mitzuwirken. Die projektspezifische Ausgestaltung und das Zusammenwirken zwischen AN und AG sind im Entsorgungskonzept des AN auf der Basis der M.01.02.15.03 Anlagen 7 „Aufgabenverteilung Abfallmanagement“ und 12a „Leitfaden zur Realisierung des elektronischen Nachweisverfah- rens (eANV) für nicht gefährliche Abfälle im ZEDAL“ zu beschreiben und vom AG zu bestäti- gen. Der AN hat innerhalb von 14 Werktagen nach Vorliegen der Genehmigung des Entsorgungs- weges (Entsorgungsnachweis EN/VN) mit der Entsorgung der bereitgestellten Abfälle zu be- ginnen.
0.2.15.2.10.1 Technische Voraussetzungen für das elektronische Abfall-
Nachweis-Verfahren
Vom Auftragnehmer sind folgende eANV - Zugänge und anwendungsbereite Geräteausstat- tungen für den Abfallbeauftragten / Bevollmächtigten des AN und die Beförderer auf der Bau- stelle zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung und die Zugänge sind im Entsorgungskonzept des AN zu dokumentieren:
• Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung (Internet) oder gleichwertig • Abfallerfassungssoftware inklusive eigenständigem Zugang, kompatibel zur Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS)
Sofern die vom AN beauftragten Beförderer und / oder Entsorger (NAN) nicht am elektroni- schen Nachweisverfahren über nicht gefährliche Abfälle mitwirken, hat sich der AN entweder als „Sonstiger Beteiligter“ oder als Bevollmächtigter einen eigenen Zugang zu einem geeigne- ten eANV-System (Provider) inkl. ZKS-Postfach zu schaffen und zusätzlich folgendes zu ge- währleisten:
• Ausstattung und Schulung der örtlichen Mitarbeiter des AN mit persönlichen Signatur- karten nach digitalem Signaturgesetz • Nachweis der abfallrechtlichen Qualifikation der signaturberechtigten Mitarbeiter • Erfassung der Entsorgungsvorgänge im eANV in der Rolle der nicht mitwirkenden Be- förderer / Entsorger gemäß Anlage 12a „Leitfaden zur Realisierung des elektronischen Nachweisverfahrens (eANV) für nicht gefährliche Abfälle im ZEDAL“ zum M.01.02.15.03.
Die DB InfraGO AG verwendet als eANV-System das Programm „ZEDAL“ der „Abfallmanage- ment Datenverarbeitungs AG“ Recklinghausen. Zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe wird dem AN empfohlen, sich für einen Zugang zur ZEDAL - Portallösung anzumelden.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 29 von 44
[Seite 30]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.15.2.10.2 Vorab- und Verbleibskontrolle für gefährliche Abfälle
Vorabkontrolle
Das Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle beinhaltet grundsätzlich eine Beteiligung der zuständigen Abfallbehörde im Wege der behördlichen Bestätigung bzw. Kenntnisnahme des Entsorgungsnachweises. Der EN für gefährliche Abfälle besteht im eANV aus folgenden Dokumenten:
• Deckblatt des Entsorgungsnachweises (DEN) • Verantwortliche Erklärung des Abfallerzeugers (VE) • Untersuchungsbericht / Deklarationsanalyse (DA) in Dateiform • ggf. Ergänzendes Formblatt für die Beauftragung / Bevollmächtigung / Andienung (EGF) • Annahmeerklärung des Entsorgers (AE) und • behördliche Bestätigung (Genehmigung) der für die Entsorgungsanlage zuständigen Abfallbehörde (BB).
Der AN hat dem AG mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Entsorgungstermin mitzuteilen, dass ein Entsorgungsnachweis für die Entsorgung gefährlicher Abfälle oder von POP-Abfällen benötigt wird und dazu folgende Dokumente vorzulegen bzw. im eANV einzustellen:
• die Deklarationsanalysen mit gutachterlichem Bericht und Probenahmeprotokoll • die Anlagengenehmigungen, z.B. Entsorgungsfachbetriebszertifikat oder BImSch-Ge- nehmigung der vorgesehenen Entsorgungsanlagen, • das EfB-Zertifikat bzw. die Beförderungserlaubnis des Beförderers nach § 54 KrWG für die Beförderung von gefährlichem Abfall
Durch den AG wird anschließend der elektronische Entsorgungsnachweis im eANV erstellt. Der AG beauftragt den AN durch Ausfüllen des sog. Ergänzenden Formblatts (EGF) mit der Gebührenübernahme für das Genehmigungs- / Andienungsverfahren für die durch den AN zu entsorgenden Abfälle. Dazu hat der AN das EGF vor dem AG elektronisch zu signieren. Nach Vorliegen aller Dokumente signiert der AG die Verantwortliche Erklärung (VE) und über- mittelt diese elektronisch an den vom AN benannten Entsorger. Dieser füllt die Annahmeer- klärung (AE) aus und signiert diese, anschließend erfolgt die elektronische Übermittlung an die Behörde zur Genehmigung (Grundverfahren) bzw. zur Kenntnis (privilegiertes Verfahren). Die Nutzung von Sammelentsorgungsnachweisen für gefährliche Abfälle und für POP-Abfälle durch den AN ist nur nach schriftlicher Zustimmung des zuständigen Teamleiters Umwelt- schutz zulässig.
Verbleibskontrolle Der AN hat beim verantwortlichen Bauüberwacher rechtzeitig seinen Bedarf an Transportdo- kumenten (BS, ÜS) anzumelden und die behördliche Nummer des Beförderers mitzuteilen (Voraussetzung für die elektronische Dokumentenübermittlung). Anschließend erstellt die zuständige BÜW in Abstimmung mit dem AG das elektronische Mus- tertransportdokument und generiert daraus die benötigte Anzahl von elektronischen Begleit- scheinen und signiert diese. Die im Auftrag des AN tätigen Abfallbeförderer haben die Transportdokumente bei Abfallüber- nahme auf der Baustelle elektronisch zu signieren.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 30 von 44
[Seite 31]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Sofern die Signatur der Beförderer abweichend davon erst unmittelbar vor Abfallübergabe beim Entsorger erfolgen soll, ist hierzu mit dem AG eine gesonderte schriftliche Vereinbarung nach § 19(2) NachwV zu treffen M.01.02.15.03 Anlage 13 „Vereinbarung über die verspätete Signatur des Abfallbeförderers“. Bei Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises ist der Übernahmeschein vom Beför- derer/Entsorger auf die Abfallerzeugernummer des AG auszustellen und dem AG elektronisch zu übermitteln.
0.2.15.2.10.3 Vorab- und Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle
Vorabkontrolle
Der Entsorgungsnachweis über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle im eANV besteht aus den gleichen Dokumenten wie der EN für gefährliche Abfälle, ausgenommen das Ergänzende Formblatt (EGF) und die Behördliche Bestätigung (BB).
Zur Vorbereitung der Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle hat der AN folgende Dokumente vorzulegen bzw. im eANV einzustellen: • die Anlagengenehmigungen (Entsorgungsfachbetriebszertifikat / BImSch-Genehmi- gung) der vorgesehenen Entsorgungsanlagen und • das EfB-Zertifikat bzw. die Anzeige des Beförderers nach § 53 KrWG bzw. für die Be- förderung von ngA • Untersuchungsbericht / Deklarationsanalyse (DA) in Dateiform
und zur Vervollständigung und Signatur an den AG elektronisch zu übermitteln.
Auf Basis dieser Angaben erstellt der AG den Vereinfachten Entsorgungsnachweis im eANV, signiert die VE und leitet den Vereinfachten Entsorgungsnachweis an den vom AN beauftrag- ten Entsorger weiter. Der Entsorger erstellt und signiert die Annahmeerklärung, damit ist der VN vollständig.
Nimmt der Entsorger nicht am elektronischen Nachweisverfahren für nicht gefährliche Abfälle teil, hat der Auftragnehmer die vom Entsorger unterschriebene Annahmeerklärung einzuholen, einzuscannen und dem VE als Anhang beizufügen. Die Annahmeerklärung ist vom AN auszu- füllen und mit folgendem Zusatz zu signieren: „ENT nimmt nicht am eANV für ngA teil, AE wird als Datei beigefügt. Signiert für den ENT: DB InfraGO AG, siehe Original-AE im Anhang.
Sofern der AN nicht gefährlichen Bodenaushub zur Verwertung in gesonderte Maßnahmen z.B. in andere Baustellen oder landwirtschaftliche Flächen verbringen will, hat er für die Vor- abkontrolle einen Vereinfachten Entsorgungsnachweis (VN) zu verwenden und als Anhang die aktuelle Einbaugenehmigung der zuständigen Bodenschutzbehörde für das Material beizufü- gen. Die Verbleibskontrolle erfolgt mittels elektronischem Registerbeleg (ZEDAL).
Verbleibskontrolle
Der Transport der Abfälle hat direkt und nur zu den freigegebenen Entsorgungsunternehmen gemäß Entsorgungsnachweis zu erfolgen. Eine Abweichung bedarf in jedem Fall der vorheri- gen Zustimmung des AG. Für die elektronische Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle (ngA) sind Registerbelege (RB) zu verwenden. Der AN hat beim verantwortlichen Bauüberwacher seinen Bedarf an RB
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 31 von 44
[Seite 32]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
mindestens 3 Arbeitstage vorher anzumelden und die behördliche Nummer des Beförderers mitzuteilen (Voraussetzung für die elektronische Dokumentenübermittlung).
Anschließend erstellt die zuständige BÜW in Abstimmung mit dem AG das Mustertransport- dokument (Registerbeleg), generiert daraus die benötigte Anzahl elektronischer Registerbe- lege und signiert diese.
Sofern die beauftragten Beförderer (BEF) und / oder Entsorger (ENT) nicht an der elektroni- schen Verbleibskontrolle für nicht gefährliche Abfälle teilnehmen, hat der AN die entsorgten Abfallmengen auf der Grundlage vorliegender Wiegenoten (Lieferschein nur nach Rückspra- che mit dem AG) zu erfassen und den Registerbeleg in der Spalte des Beförderers und Ent- sorgers qualifiziert zu signieren. Der BEF hat unmittelbar bei Übernahme des Abfalls den Re- gisterbeleg zu signieren. Der ENT hat spätestens 10 Tage nach Annahme des Abfalls zu sig- nieren. Wird ein Registerbeleg für größere Chargen als die Transportmenge eines LKW erstellt und sind unterschiedliche Beförderer tätig, ist die Abfuhr des Abfalls von der Baustelle und die Übernahme durch den Entsorger nur durch die Signatur des Abfallerzeugers / BÜW und des Entsorgers auf dem Registerbeleg nachzuweisen, die Signatur des Beförderers entfällt. Die im Registerbeleg einzutragende Abfallmenge ist dabei aus der Gesamtmenge der in den Wiege- scheinen erfassten Abfallmenge zu errechnen. Als direkter Nachweis für die erfolgte Abfallübernahme auf der Baustelle hat der AN hat die von ihm beauftragten Beförderer zu veranlassen, die erforderlichen Registerbelege als Papier- ausdruck zur Abfallübernahme auf die Baustelle mitzubringen, darauf die Übernahme zu quit- tieren und den unterschriebenen RB-Ausdruck der BÜW zu übergeben.
Auf den Verbleibsnachweisen bzw. entsprechenden Zusatzdokumenten hat der AN auch die Dokumentationsanforderungen gemäß der Gewerbeabfallverordnung niederzulegen.
Der aktualisierte Entsorgungsstand aller Haufwerke ist binnen 5 Arbeitstagen in einer Hauf- werksliste zu überführen und an die BÜW und den AG (zur Verbleibskontrolle) zu übergeben.
0.2.15.2.10.4 Anzeige- u. Dokumentationspflichten gemäß Ersatz-
stoffverordnung
Allgemeines
Soweit der AG die Freigabe zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (mEB) erteilt hat und der bauausführende Auftragnehmer (BauAN) bauvertraglich mit der Erstellung der obliga- torischen Einbaudokumentation sowie gegebenenfalls mit der Erstellung der nach der Ersatz- baustoffverordnung (EBV) erforderlichen Vor- und Abschlussanzeigen für den Einbau von mi- neralischen Ersatzbaustoffen beauftragt ist, ist der BauAN verpflichtet,
• sämtliche für den Einbau von mEB in technische Bauwerke der DB sowie für den Ein- bau von nicht aufbereitetem Bodenmaterial in Bauwerke Dritter erforderlichen elektro- nischen Dokumente - insbesondere Lieferscheine und, soweit erforderlich, weitere auf- tragsbezogene Dokumente – im System ZEDAL-EBV elektronisch anzulegen, zu ver- vollständigen und fortzuführen; • je nach Erfordernis die in der EBV vorgeschriebenen elektronischen Vor- und Ab- schlussanzeigen fristgerecht gegenüber den zuständigen Behörden zu übermitteln; • sicherzustellen, dass alle Dokumente vollständig, richtig und mit der vom AG vorgege- benen Aktenbezeichnung im System ZEDAL-EBV geführt werden.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 32 von 44
[Seite 33]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Beistellung von aufgearbeiteten Gleisschotter durch den Auftraggeber (AG) Wird vom Auftraggeber aufgearbeiteter Gleisschotter zum Einbau beigestellt, so ist der Auf- traggeber verpflichtet, die ZEDAL-Akte einschließlich des zugehörigen Deckblatts (für aufbe- reiteten Gleisschotter) anzulegen. Liefert der Auftragnehmer (BauAN) darüber hinaus weitere mineralische Ersatzbaustoffe (mEB) für den Einbau in das technische Bauwerk (z. B. Gleis), hat der BauAN für diese zu- sätzlichen mEB sämtliche hierfür erforderlichen Deckblätter innerhalb der vom AG angelegten ZEDAL-Akte zu erstellen.
Keine Beistellung von aufgearbeiteten Gleisschotter durch den AG Erfolgt keine Beistellung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG und liefert der BauAN für den Einbau ins technische Bauwerk mineralische Ersatzbaustoffe, obliegt es dem BauAN, die vollständige ZEDAL-Akte einschließlich sämtlicher erforderlicher Deckblätter an- zulegen und zu führen.
Für jede angelieferte Charge eines mineralischen Ersatzbaustoffes (mEB), die in eine techni- sche Bauweise eines Bauwerks eingebaut wird, ist durch den Auftragnehmer (BauAN) ein separater elektronischer Lieferschein im System ZEDAL-EBV zu erstellen. Als zusammenfas- sendes Dokument für jeden Satz gleichartiger Lieferscheine hat der BauAN ein entsprechen- des elektronisches Deckblatt im System ZEDAL-EBV zu erstellen bzw. vollständig zu befüllen. Sofern für den Einbau des jeweiligen mEB eine elektronische Vor- und Abschlussanzeige nach EBV erforderlich ist, ersetzen diese das Deckblatt. Beim Einbau von güteüberwachten mEB sind die Angaben der Hydrologischen Voruntersu- chung dem entsprechenden Baugrundgutauchten zu entnehmen. Unabhängig hiervon obliegen dem BauAN weitere Melde-, Anzeige- und Übergabepflichten gegenüber Behörden, dem Auftraggeber (AG) oder sonstigen Dritten. Die Einhaltung dieser Pflichten bleibt alleinige Verantwortung des BauAN.
Ablauf der erforderlichen Dokumentation
Voraussetzungen für die Dokumentation Die Einbaudokumentation von mineralischen Ersatzbaustoffen wird bei der DBInfraGO aus- schließlich im System ZEDAL-EBV geführt und dauerhaft archiviert. Zur Abwicklung der elektronischen Dokumentation von mineralischen Ersatzbaustoffen (mEB) ist ein Zugang zum System ZEDAL-EBV für den dokumentationsverantwortlichen des BauAN erforderlich. Des Weiteren ist ein Kartenlesegerät incl. Treibersoftware mit Zulas- sung der Bundesnetzagentur zur qualifizierten elektronischen Signatur bereitzustellen und funktionsfähig vorzuhalten. Die dem BauAN zugeordnete ZEDAL-ID sowie die vollständigen Adress- und Stammdaten sind dem Auftraggeber vom BauAN in geeigneter Form zu überge- ben, damit diese im System ZEDAL-EBV hinterlegt und für die Projektabwicklung genutzt wer- den können.
Anlegen der ZEDAL-Akte Nach erfolgter Freigabe des Auftraggebers (AG) zum Einbau von mineralischen Ersatzbau- stoffen (mEB) legt der AG bzw. der bauausführende Auftragnehmer (BauAN) eine elektroni- sche Akte im System ZEDAL-EBV an und gibt diese sämtlichen an der Dokumentation Betei- ligten (AN, Lieferanten, Bauüberwachung) zur Bearbeitung frei. Auch bei Erstellung der
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 33 von 44
[Seite 34]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Zedalakten durch den BauAN, liegt der Aktenbesitz beim AG. Dies ist durch den BauAN si- cherzustellen.
Die ZEDAL-Kontakte des AG lauten:
• ZEDAL-Teilnehmer-ID: II@18 • Adressdaten: DBInfraGO / Adam-Riese-Str. 11-13 / 60327 Frankfurt/Main Der Projektleiter ist als Kontaktperson im System zu hinterlegen.
Erstellung der Deckblätter / Voranzeigen Bei Bereitstellung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG, werden alle hierfür erfor- derlichen Deckblätter für Gleisschotter durch die OE-Baulogistik im System ZEDAL-EBV an- gelegt und freigegeben. Liefert oder stellt der BauAN darüber hinaus mEB für den Einbau bereit, hat der BauAN für diese mEB sämtliche erforderlichen Deckblätter bzw. Voranzeigen in der Akte des AG zu erstellen. Erfolgt keine Beistellung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG und liefert der BauAN mEB für den Einbau, ist der BauAN verpflichtet, die ZEDAL-Akte einschließlich aller erforderlichen Deckblätter bzw. Voranzeigen vollständig selbst anzulegen.
Erstellung der Lieferscheine Aus jedem Deckblatt bzw. jeder Voranzeige ist durch den BauAN ein Muster-Lieferschein zu erzeugen, auf dessen Grundlage die erforderliche Anzahl elektronischer Lieferscheine zu ge- nerieren ist. Diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten. Im Dokumentenkopf des Muster-Lieferscheins sowie sämtlicher daraus abgeleiteten Liefer- scheine ist die vom AG vorgegebene Aktenbezeichnung unverändert zu übernehmen.
Für jeden angelieferten mEB mit identischer Materialklasse und identischem Einbauort ist je- weils ein elektronischer Lieferschein anzulegen. Alle Lieferscheine eines mEB sind dem je- weils zugehörigen elektronischen Deckblatt bzw. der zugehörigen Voranzeige zuzuordnen. Bei jedem Wechsel
• des mineralischen Ersatzbaustoffes, • der technischen Bauweise, • der Beschaffenheit der Grundwasserdeckschicht, • des Grundwasserflurabstandes oder • der Kategorie des wasserrechtlichen Schutzgebietes ist ein neues Deckblatt bzw. eine neue Voranzeige zu erstellen.
Besonderheit bei Lieferung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch den AG Bei Lieferung von aufgearbeitetem Gleisschotter durch einen Lieferanten des AG, werden dem BauAN die Lieferscheine elektronisch im System ZEDAL-EBV zur Dokumentation übergeben.
Abschluss der Einbaudokumentation Nachdem der BauAN im Deckblatt bzw. in der Voranzeige
• das Übergabedatum an den Grundstückseigentümer (Abschnitt 7) und • die digitalen Unterschriften (Abschnitt 8) gesetzt hat, gilt die Einbaudokumentation als abgeschlossen. Der BauAN hat diese anschlie- ßend zur Prüfung an die Bauüberwachung des AG zu übergeben. Nach Abschluss der Prüfung und gegebenenfalls erforderlicher Nachbesserungen durch den BauAN ist dem AG mitzuteilen, dass die vollständige Dokumentation im System ZEDAL-EBV vorliegt und abgeschlossen wurde.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 34 von 44
[Seite 35]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Archivierung und Rechteverwaltung Werden ZEDAL-Akten für den Einbau und die Dokumentation von mEB durch den BauAN angelegt, sind diese nach Abschluss der Maßnahme bzw. der Einbaudokumentation dem AG im System ZEDAL-EBV zur rechtskonformen Archivierung zu übergeben. Nach Übergabe löscht der AG sämtliche Zugriffsrechte des BauAN auf die betreffende ZE- DAL-Akte.
Fälle, in denen eine elektronische Vor- und Abschlussanzeige zu erstellen ist Anstelle eines Deckblatts ist durch den BauAN eine elektronische Vor- und Abschlussanzeige gemäß Anlage 8 EBV im System ZEDAL-EBV zu erstellen, wenn:
-
Bodenmaterial mindestens der Klasse BM-F0*, Baggergut mindestens BG-F0* oder aufbereitete RC-Baustoffe mindestens RC-1 oder jeweils höherer Klassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten der Zone III oder höher eingebaut werden sollen, oder
-
Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG-F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge von ≥ 250 m³ eingebaut werden sollen.
In diesen Fällen hat der BauAN: • den Einbau mindestens vier Wochen vor Beginn durch Übermittlung der elektroni- schen Voranzeige (Mail bzw. PDF-Export aus ZEDAL) an die zuständige Bodenschutz- behörde anzuzeigen und
• spätestens zwei Wochen nach Einbauende die Abschlussanzeige einschließlich sämtlicher Lieferscheine auf gleichem Wege zu übermitteln.
Das weitere Prozedere erfolgt wie oben unter Abschluss der Dokumentation beschrieben.
0.2.15.2.11 Abrechnung von Entsorgungsleistungen
Für die Abrechnung von Entsorgungsleistungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen unaufgefordert einzureichen, insbesondere:
• Kopie des vollständig ausgefüllten und signierten abfallrechtlichen Verbleibsnachwei- ses aus ZEDAL wie beschrieben • Wiegescheine aus Nettoverwägung auf geeichter, stationärer Waage (Mindestinhalt: Anfallstelle, Transportpapiernummer, Haufwerksnr., amtl. Kennzeichen) • Mengennachweis auf der Baustelle (jeweils alternativ):
- Volumenermittlung von Haufwerken,
- Volumenermittlung Baugrube,
- Nettoverwiegung auf der Baustelle,
- Zählprotokoll.
Die prüfbare Abrechnung der Leistung setz voraus, dass alle rechnungsbegründenden Unter- lagen vorliegen. Auf die Regelungen zu Ziff. 20.2 ff der ZVB-DB wird hierbei nochmals hinge- wiesen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 35 von 44
[Seite 36]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.15.2.12 Beförderungserlaubnis / Transportgenehmigungen
Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstel- lungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer eine Beförderungser- laubnis nach § 54 KrWG bzw. der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV; ersetzt TgV). Hiervon ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder Entsorgungsfachbe- triebe, soweit sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind. Die mit dem Transport gefährlicher Abfälle befassten Beförderer müssen für den Leistungs- zeitraum über eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleichbare europäische Qualifizierung (Einhaltung der Anforderungen der Ent- sorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV)) oder über eine Transporterlaubnis nach § 54 KrwG verfügen. Für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen müssen die Beförderer für den Leistungs- zeitraum eine Anzeige gemäß § 53 KrWG an die zuständige Behörde vorgenommen haben. Alle zur Beförderung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge sind mit zwei A–Tafeln zu kenn- zeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe. Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen. Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen:
• Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit),
• bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 36 von 44
[Seite 37]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 „Regelungen zu auf- traggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“
Materialbeistellung für nachfolgende Stoffe
| Liefertermin/ | Material | Transportmittel | Ort | Verwendung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bereitstellung | ||||||
| Nach Wahl AN | Schotter | Bahnwagen | Tarifpunkt | GE | ||
| Nach Wahl AN | Betonschwellen | Bahnwagen | Tarifpunkt | GE | ||
| Nach Wahl AN | Schiene | Bahnwagen | Tarifpunkt | GE |
Hinweis für Gleiserneuerung im Fließbandverfahren Durch den AG werden die Wagengattungen Slps 462 – 464/468 und/oder Sps 466/466.1 bei- gestellt. Sollte der AN davon abweichende Schwellenspezialwagen benötigen, so hat er die organisa- torischen Vorkehrungen (z.B. Bereitstellung benötigter Übergabewagen oder/und Umladen) in eigener Verantwortung durchzuführen.
Im Zeitraum Montag - Freitag: Maximale Schotterbereitstellung pro Tag zwei Züge insg. 2.400 t. Maximale Schwellenlieferung pro Tag 3.500 Stück. Im Zeitraum Samstag – Sonntag: Maximale Schotterbereitstellung jeweils nur ein Zug pro Tag insg. 1200 t. Maximale Schwellenlieferung pro Tag 1.750 Stück.
Ausnahme: Soweit Materialien und Stoffe betroffen sind, welche für den Bauzustand der Baumaßnahme erforderlich sind (z.B. Montageschienen, Laschen, Zwingen, Bolzen etc.), sind diese abwei- chend von Ziffer 16.4 „Besondere Vertragsbedingungen“ und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“ durch den AN zu stellen und zu unterhalten.
Gleiches gilt für evtl. anzubringende Notstromverbinder (siehe Merkblatt für Triebstromrück- führung). Diese hat der AN zu stellen und auf Weisung des AG anzubringen und bis zum endgültigen Verschweißen zu unterhalten.
Tarifpunkte
Übergabe-/Tarifbahnhöfe: • Bf Nürnberg Gbf
0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan
Liefertermine (Tag und Stunde am Tarifpunkt), Lieferorte (bei Lkw-Lieferung) und Mengen der vom AG bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine, -orte und Massen der Entsorgung sind durch den AN spätestens 12 Wochen vor Projektrealisierung dem AG verbindlich schriftlich mitzuteilen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 37 von 44
[Seite 38]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Dies gilt unbeschadet der in den Ausschreibungsunterlagen genannten verbindlichen Liefer- termine. Diese sind in jedem Fall zwingend zu beachten und einzuhalten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Mehrmengen, die vom AN veranlasst und über die Mengen des Leistungsverzeichnisses hin- ausgehen, jedoch nicht verbraucht werden, werden dem AN in Rechnung gestellt (Lieferkos- ten, Fracht, Entsorgung).
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
bleibt frei
0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern
Im Rahmen der nach den Vertragsunterlagen vorgesehenen bauseitigen Koordination hat der AN Mitwirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanage- ments in Bezug auf die Ausführung der übrigen an der Gesamtmaßnahme beteiligten Unter- nehmer aktiv wahrzunehmen. Hierzu hat er sich mit dem Auftraggeber abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnahmen die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vor- leistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen. Gegenstand und Ziel dieser Mitwirkung ist, dass der AN vorausschauend und aktiv die für seine Arbeitsvorbereitung und Abwicklung erforderlichen Informationen rechtzeitig über den AG abfordert und einbezieht, sowie seinerseits diesem die von ihm für die Verfolgung der Ordnung auf der Baustelle und des Zusammenwirkens der verschiedenen Unternehmer be- nötigten Informationen gleichermaßen so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass über die bau- seitige Koordination die störungsfreie Abwicklung der Gesamtmaßnahme sicher gestellt wird. Der AN hat in der Vorausschau der auf der Baustelle ineinandergreifenden Prozesse und Ab- hängigkeiten die Überlegungen und Maßnahmen zur Abstimmung so frühzeitig anzustellen und den Abstimmungsprozess mit dem AG durchzuführen, dass nach Lage der Dinge als er- forderlich absehbare Klärungs- und Koordinierungsprozesse des Auftraggebers ohne Störun- gen des Bauablaufes erledigt werden können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen hiernach u.a. die aktive Mitwirkung und Auskunftserteilung bei koordinationsrelevanten Gesprä- chen/Baubesprechungen, insbesondere unter Beteiligung anderer Unternehmer, und die un- verzügliche Information über abgefragten Festlegungen seiner Arbeitsvorbereitung, ein- schließlich ausführungstechnischer und logistischer Aspekte. In Bezug auf mögliche Störun- gen und Konflikte setzt die Pflicht des ANs den AG über Behinderungen zu informieren ein, sobald für ihn Umstände erkennbar werden, die sich negativ auf die Ausführung der geschul- deten Leistung bzw. des Bauvorhabens insgesamt auswirken können. Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusammenhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG vorbehalten. Die Aufwendungen für die im Rahmen des Vertrages vorgesehene Mitwirkung des AN bei der auftraggeberseitigen Koordination, sind als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulie- ren und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.20 bleibt frei
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 38 von 44
[Seite 39]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.21 bleibt frei
0.2.22 bleibt frei
0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5)
Betriebliche Regelung Umbaugleis: Gesperrtes Gleis + Baugleisregelung, es dürfen keine Fahrzeuge unbeaufsichtigt abgestellt werden
Sperrabschnitte und Sperrzeiten: Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Anlage 3.15 Baubetriebliche Anmeldung beschrieben. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig. Durch betriebliche Erfordernisse des AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbe- dingte Änderungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z. B. durch Verspätungen, Be- darfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/-ende bis je- weils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund be- trieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht besonders vergütet.
Schutz-La / Nachlauf-La: Die angemeldeten Langsamfahrstellen wie in der Anlage 3.15 Baubetriebliche Anmeldung be- schrieben, sind zu beachten.
Betriebliche Besonderheiten:
Besonderheiten der Regelung und Sicherung der Beschäftigten vor den Gefahren des Eisen- bahnbetriebs:
Die Gleiserneuerung NPOM - NHL erfolgt im Schutze einer Vollsperrung. Das Nachbargleis ist ebenfalls gesperrt und kann für Logistikfahrten genutzt werden. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß RIMINI nach Ril 132.0118 Arbeiten im Gleisbereich lau- ten Arbeiten unter Vollsperrung für das Gleis NPOM - NHL. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß RIMINI für das Nachbargleis sind das Stellen von Siche- rungsposten durch den AN für den Zeitraum der Logistikfahrten über das Nachbargleis (siehe Anlage 3.08).
Die Art und der Umfang der Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigten vor den Gefahren des Eisenbahnbetriebs ist noch durch die für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS) zu bestätigen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 39 von 44
[Seite 40]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6)
Abschaltung Oberleitung: Die angemeldeten Abschaltzeiten wie in der Anlage 3.15 Baubetriebliche Anmeldung be- schrieben, sind zu beachten.
0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16)
Zusammenfassung der Bettungsausführung: km 36,509 – km 36,650 Bettungserneuerung 141 m aufgrund PSS-Einbau konventionell km 36,650 – km 36,838 Bettungserneuerung 188 m konventionell km 36,838 – km 37,424 Bettungsreinigung 586 m GMT km 37,484 – km 37,900 Bettungsreinigung 416 m GMT km 37,900 – km 41,500 Bettungsaufbereitung 3581 m GMT (zzgl. 2 EÜ mit vBE) km 41,500 – km 45,573 Bettungsreinigung 4046 m GMT (zzgl. 2 EÜ mit vBE) km 45,573 – km 45,957 Bettungserneuerung 384 m konventionell
| Anlage | Von | Bis km | Länge (m) | Bettungsdicke | Schotter vor Kopf (cm) | Planumsneigung / Richtung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| km | (cm) | |||||||||
| GRi-Gl | 36,509 | 36,650 | 141 | 30 | 40 | 1:20 feldseitig | ||||
| GRi-Gl | 36,650 | 36,900 | 250 | 30 | 40 | 1:20 feldseitig | ||||
| GRi-Gl | 36,900 | 37,424 | 524 | 30 | 40 | 1:20 feldseitig | ||||
| GRi-Gl | 37,484 | 37,900 | 416 | 30 | 40 | 1:20 feldseitig | ||||
| GRi-Gl | 37,900 | 41,500 | 3581 | 30 | 40 | 1:20 feldseitig | ||||
| GRi-Gl | 41,500 | 45,573 | 4046 | 30 | 40 | 1:20 feldseitig | ||||
| GRi-Gl | 45,573 | 45,957 | 384 | 30 | 40 | 1:20 feldseitig |
0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten
km 36,509 – km 45,957 Randwegherstellung links km 42,250 – km 44,650 Randwegherstellung rechts (zwischen den Gleisen)
Herstellung Randwegkonstruktion: km 40,574 – km 40,594 L=20m h=0,25m km 40,596 – km 40,622 L=26m h=0,25m km 40,683 – km 40,733 L=50m h=0,25m km 40,735 – km 40,739 L=4 m h=0,25m km 41,219 – km 41,229 L=10m h=0,25m km 41,239 – km 41,261 L=22m h=0,25m km 41,591 – km 41,597 L=6m h=0,25m km 41,604 – km 41,610 L=6 m h=0,25m
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 40 von 44
[Seite 41]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung
Zusammenfassung der Planumsverbesserung:
| Anlage | Von | Bis km | Länge (m) | PSS-Dicke | PSS – | Geokunststoffe - Anwendungsfall: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| km | (cm) | Korngemisch | ||||||||||
| GRi-Gl | 36,509 | 36,650 | 141 | 25 | KG 1 | - | ||||||
| GRi-Gl | 38,700 | 38,900 | 200 | 25 | KG 2 | - |
0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung
Tiefenentwässerungen spülen und 0,10 m Filtermaterial erneuern:
- TE links von km 36,498 bis km 36,868
- TE links von km 37,631 bis km 38,109
- TE links von km 42,082 bis km 42,130
- TE rechts zwischen Gleisen von km 42,276 bis km 42,668
- TE rechts zwischen Gleisen von km 42,774 bis km 43,330
- TE rechts zwischen Gleisen von km 43,345 bis km 43,723
- TE rechts zwischen Gleisen von km 43,756 bis km 44,615
- TE links von km 44,442 bis km 45,762
- TE links von km 45,904 bis km 45,910
50m Tiefenentwässerung erneuern inkl. 2 Schächte
Bahngraben beräumen und nachprofilieren:
- Bahngraben l.d.B. von km 41,500 bis km 41,552
- Bahngraben l.d.B. von km 41,930 bis km 41,988
- Bahngraben l.d.B. von km 42,133 bis km 42,482
- Bahngraben l.d.B. von km 44,100 bis km 44,320
0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6)
Bleibt frei
0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen
Bleibt frei
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 41 von 44
[Seite 42]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich
Bleibt frei
0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung
0.2.32.1 Absteckung
Mit der Übergabe der Unterlagen gemäß Ril 883.3200 sind die Verpflichtungen des AG im Sinne § 3 (2) VOB/B erfüllt.“
Der AN erhält die Daten in folgender Form: • Festpunkte und Trassendaten im DB-Format oder alternativ Daten im ASC II – Format • Plandaten in einem digitalen Format (z. B. TIF, DGN, DWG, PDF) oder alternativ als Pa- pierkopie
Die Übergabe der Daten durch den AG erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn und wird vom AN und dem AG schriftlich quittiert. Hierzu ist der Vordruck 883.3200V01 „Geodätische Abste- ckung; Niederschrift zur Übergabe“ zu verwenden.
Ergänzend dazu, ist der AN verpflichtet, die Detailabsteckung zur Bauausführung gem. Ril 883 zu erstellen. Diese muss so erfolgen, dass der Anschluss an die vorhandenen Gleise und Weichen lage- und höhenmäßig gewährleistet ist. Der Bauüberwachung sind alle Sicherungspunkte nachweislich anzuzeigen. Der AN teilt dem AG das ausführende Ingenieurbüro mit.
0.2.32.2 Abnahmevermessung
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die geodätischen Abnahmevermessungen nach Richt- linie 883 durchzuführen.
Die Abnahmevermessung schließt auch die Prüfung der Lichtraumfreiheit nach den Vorga- ben der Ril 883.3400 mit ein.
Der AN teilt vor Beginn der geodätischen Vermessungen dem AG das mit der Ausführung der geodätischen Vermessungen beauftragte Ingenieurbüro mit. Es ist jeweils zu beachten, dass die durchgeführte Vermessungsleistungen gemäß Ril 883 unabhängig voneinander ausgeführt werden.
0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation)
Allgemein: Die Engstellendokumentation ist die Grundlage für die Überprüfung außergewöhnlicher Transporte (Lü-Sendungen). Sie spiegelt die aktuelle Lage des Gleises im Bezug zu ortsfes- ten Anlagen zum Zeitpunkt der Messung wider. Durch Gleis- und Weichenerneuerungen wird die Gleislage verändert, wodurch das Engstellenverzeichnis seine Gültigkeit verliert. Daher ist nach Abschluss der Baumaßnahme das Engstellenverzeichnis zu aktualisieren. Die Grundlage für die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten bilden die Richtlinien 458, 809, 883 und 885.
Das Engstellenverzeichnis wird bei folgender Abteilung vorgehalten: DB InfraGO AG V.IW-S-I 3
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 42 von 44
[Seite 43]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
Datenmanagement Region Süd, Eine Übersicht mit präqualifizierten Ingenieurbüros ist bei obiger Abteilung verfügbar.
Leistungen des AN: Die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten ist nach Richtlinie 883.7400 durchzuführen. Bestellung von Lichtraumdaten sind ausschließlich über das IPID-Portal einzureichen. Zu- gang zum IPID-Portal hat der AN sicherzustellen. Die Datenbankstruktur bei Datenmanage- ment entsprechenden Ergebnisse der Lichtraumbestandsdokumentation sind vom AN mit ei- ner unterschriebenen Prüfungs- und Eignungsbestätigung über das IPID-Portal an das Da- tenmanagement zu übergeben.
Die Übergabe hat 2 Wochen nach der Inbetriebnahme zu erfolgen.
0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, ge- meinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, wer- den auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Techni- sche Spezifikationen in Bezug genommen.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
keine besonderen Anmerkungen
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen
Leistungen
0.4.1 Nebenleistungen
keine besonderen Anmerkungen
0.4.2 Besondere Leistungen
siehe Leistungsverzeichnis
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 43 von 44
[Seite 44]
Bauvorhaben: Strecke 5320 GE/PSS Schwabach - Roth Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.0.0
0.5 Technische Bearbeitung
0.5.1 Ausführungsunterlagen
keine besonderen Anmerkungen, siehe auch BVB Pkt. 16.2 „Planunterlagen“
0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation
keine besonderen Anmerkungen
0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2)
Bauablaufplan des Bieters/Betriebsablaufplan: Mit Angebotsabgabe ist als Terminplanung der Bauablaufplan des Bieters (entspricht dem „Bauzeitenplan“ in den BVBs) in Form einer Zeit-Wege-Darstellung gemäß Ril 823, z. B. nach dem System der Sperrpausenoptimierung (SOG-Plan) – auf der Grundlage des Rah- menterminplans des AG / der Ausschreibungsunterlagen – einzureichen.
Bei der Planung der internen Baulogistik bzw. der beim AN ggf. zusätzlich beauftragten schienengebundene Transporte sind die Streckenöffnungs- und Pausenzeiten der betroffe- nen Betriebsstellen / Streckenabschnitte zu beachten. Diese sind im Infrastrukturregister der DB InfraGO AG (Internetauftritt der DB InfraGO AG: http://www.dbinfrago.com/web/schie- nennetz/netzzugang-und-regulierung/infrastrukturregister und https://www.dbin- frago.com/web/schienennetz/betrieb/allgemeine-betriebsinformationen/dienstru- hen_und_ausschaltzeiten-11861474) veröffentlicht.
Der Bauablaufplan ist mit aktualisiertem Stand zu den Besprechungen (T1 / T12) in je- weils 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Des Weiteren ist der abschließend geneh- migte Bauablaufplan ebenfalls in 3-facher Ausfertigung 2 Wochen vor Baubeginn als Datei und in Papierform gemäß Verteilerliste des AG zu verteilen.
In den jeweiligen Einheitspreisen der Bauleistungen sind weiterhin folgende Leistungen ent- halten: • Darstellung des Soll-Ist-Vergleiches im Bauablaufplan während der Bauausführung und Aufzeigen des kritischen Weges • Erstellung und Dokumentation aller für die Abnahme gemäß Ril 824 erforderlichen Unter- lagen und Erhebungen.
Betriebsablaufplan Zum Zeitpunkt der T12-Besprechung (lt. Ril. 823.0150 Baudurchführungsbesprechung) muss der auf den vertraglich vereinbarten Bauzeitenplan abgestimmte, genehmigungsfähige Be- triebsablaufplan vorliegen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 44 von 44