3.18.3 Kampfmittelräumkonzept Kurzkonzept Strecke 5320-1 km 18,998 – 26,849.pdf

Gleis- und Bettungserneuerung auf vier Bahnstrecken in Süd- und Norddeutschland

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 18:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

Kurzkonzept

GE/PSS Pleinfeld-Georgensgmünd

Strecke 5320-1 km 18,998 – 26,849

GE Schwabach - Roth

Strecke 5320-1 km 36,498 – 45,971

Auftraggeber: DB Infra GO AG Region Süd Infrastrukturprojekte Süd Auftragnehmer: Deutsche Bahn AG DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Ort: München B earbeiter: Hanemann, Jana Datum: 01.08.2025

Deutsche Bahn AG Seite 1 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 2]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

Inhalt

  1. Veranlassung ................................................................................................................................................. 3
  2. Vertrags- und Ausführungsunterlagen........................................................................................................... 3
  3. Darstellung der relevanten Standortfaktoren ................................................................................................. 3
  4. Kampfmittelbelastungssituation ..................................................................................................................... 5
  5. Beschreibung der kampfmittelrelevanten Baumaßnahmen .......................................................................... 7
  6. Vorgaben zur Kampfmittelerkundung / Länderregelungen ............................................................................ 7
  7. Darstellung der favorisierten Räumverfahren .............................................................................................. 10
  8. Zeitliche Kalkulation und Kostenschätzung ................................................................................................. 11 Anlagen ............................................................................................................................................................ 13

Deutsche Bahn AG Seite 2 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 3]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

1. Veranlassung

Im Rahmen der Oberbauprojekte G.016178458 (Abschnitt B) und G.016178588 (Abschnitt A) soll für Strecke 5320 von km 18,998 – 26,849 und von km 36,498 – 45,971 eine Gleiserneuerung, Er- neuerung der Randwege durchgeführt und stellenweise eine PSS eingebaut werden.

Das Ergebnis einer Kampfmittelauskunft ergab stellenweise einen Kampfmittelverdacht auf Abwurf- munition, Munitionsvernichtung, Artilleriebeschuss und Brückensprengungen, was weitere Maßnah- men zur Gefahrenabwehr für diese Maßnahme notwendig machen.

2. Vertrags- und Ausführungsunterlagen

Das KT AEM wurde am 12.11.2024 mit der Bestellung Nummer 0016 / MI3 / 13376827 durch die DB InfraGO AG mit der Erstellung eines Räumkonzepts für die Maßnahmen beauftragt.

Die Leistungen umfassen die Prüfung der vorhandenen Unterlagen und die Abschätzung der erfor- derlichen Kampfmittelerkundungsmaßnahmen im Hinblick auf die Vorgaben im Bundesland Bayern.

Grundlagen der Erstellung des Räumkonzepts sind die übergebenen Unterlagen.

Dieser Bericht bezieht sich speziell und ausschließlich auf die zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Planungsunterlagen. Sollten im weiteren Planungsverlauf oder bei der Umset- zung Änderungen jeglicher Art erforderlich werden, sind die daraus resultierenden Risiken neu zu bewerten und das Konzept anzupassen.

Folgende Unterlagen wurden für die Erstellung des Konzepts zur Verfügung gestellt:

 Gutachten der LBDB Dr. Carls GmbH, Pleinfeld-Georgensgmuend Strecke 5320 km 17,5 – km 27,9 (AZ 220804603) vom 14.11.2022

 Gutachten der LBDB Dr. Carls GmbH, Roth-Schwabach Strecke 5320 km 36,5 – 46,5 (AZ 230119504) vom 11.05.2023

 V3-Vormerkkarte

 Geotechnischer Bericht Oberbauprogramm 2024 Nürnberg, Los 2.1 Treuchtlingen – Nürnberg

 Geotechnischer Bericht Oberbauprogramm 2024-2026 Nürnberg Los 2.26

3. Darstellung der relevanten Standortfaktoren

Das Projektgebiet befindet sich entlang der Strecke 5320 und lässt sich in zwei Hauptabschnitte gliedern. Abschnitt A verläuft zwischen Schwabach nach Roth (G.016178588 km 45,971 – km 36,498) und Abschnitt B verläuft zwischen Georgensgmünd nach Pleinfeld (G.016178458 km 19,300 – km 24,150) (Abbildung 1). Aktuell wird die Strecke für den Personennah- und Fernverkehr genutzt sowie für den Güterverkehr.

Das Baufeld befindet sich vollumfänglich auf Eigentum der DB InfraGO AG. In der näheren Umge- bung befinden sich Siedlungen, Forstgebiete und gewerblich sowie landwirtschaftlich genutzte Flä- chen. Erreichbar ist das Baufeld über öffentliche Straßen- und Verkehrswege.

Das Auswertungsgebiet wurde bereits zur Zeit des Zweiten Weltkrieges bahntechnisch genutzt, le- diglich die Nutzung der umliegenden Flächen hat sich seither verändert. Aufgrund der langen

Deutsche Bahn AG Seite 3 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 4]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

kontinuierlichen Nutzungsgeschichte, ist davon auszugehen, dass sich die Geländeoberkante seit 1945 nicht oder nur marginal verändert hat.

Der Umbaubereich sollte nutzungsbedingt größtenteils frei von jeglicher Vegetation sein. Lediglich die Randwege können bewachsen sein und sollten vorlaufend an die Kampfmitteluntersuchungen bis GOK zurückgeschnitten werden, um eine Sondierung zu ermöglichen.

Laut geotechnischem Bericht liegen keine Informationen zum Grundwasser vor. Gegebenenfalls können lokal auftretende Stauwasserschichten die Sondierungen behindern.

Im Baufeld können zahlreiche Störkörper auftreten, die eine Messung und Identifizierung von Kampf- mitteln erschweren können. Dies sind vor allem die Gleisanlagen sowie bahninterne und -externe erdverlegte Kabel und Leitungen.

Deutsche Bahn AG Seite 4 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 5]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

Abbildung 1) Darstellung der Arbeitsgebiete (rot). Abschnitt A im Süden und Abschnitt B im Norden (Quelle: Google Maps).

4. Kampfmittelbelastungssituation

Bahnanlagen waren im Zweiten Weltkrieg primäres Angriffsziel der Alliierten. Aufgrund der beson- deren Bedeutung der Bahn für zivile, industrielle und militärische Versorgung erfolgte in der Regel eine sofortige Wiederherstellung nach Angriff / Beschädigung / Zerstörung von Infrastrukturanlagen. Dabei ging es um die Wiederherstellung des Verkehrs, nicht um die vollumfängliche Räumung von Kampfmitteln. Bombenkrater wurden mit den zur Verfügung stehenden Materialien, beispielsweise Schutt, verfüllt.

Deutsche Bahn AG Seite 5 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 6]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

Weite Teile der bereits im Jahr 1945 vorhandenen Infrastruktur der DB InfraGO AG sind dement- sprechend kampfmittelverdächtig. Diese pauschale Aussage ist für jeden Einzelfall projektspezifisch zu überprüfen.

Eine Kampfmittelrisikoprüfung bei der LBDB Dr. Carls GmbH ist eingeholt worden und hat ergeben, dass im Projektgebiet eine potentielle Kampfmittelbelastung vorliegt (Anlage 1).

Die Verdachtsszenarien für das Projektgebiet variieren über die Strecke und beinhalten den Ver- dacht auf Bombenblindgänger, Munitionsvernichtung, Artilleriebeschuss und Brückensprengungen. In Tabelle 1 und 2 wird detailliert auf den bestehenden Verdacht für die Arbeitsabschnitte eingegan- gen. Ein Verdacht auf Langzeitzünder liegt nicht vor.

Tabelle 1) Abschnitt B des Untersuchungsgebiets. Darstellung des ermittelten Kampfmittelverdachts.

Ab- schnitt BErgebnis der Luftbildaus- wertungKein Kampf- mittelver- dachtBombardie- rungArtilleriebe- schussMunitionsver- nichtungBrücken- sprengung
ekcertS fua 0235 gnureirtemoliK18,900 - 19,420x
19,420 - 24,080x
24,080 - 24,090X (Sonderfall)
24,090 - 24,400x
24,400 - 24,800xx
24,800 - 26,350x
26,350 - 26,490x
26,490 - 27,150x

Tabelle 2) Abschnitt A des Untersuchungsgebiets. Darstellung des ermittelten Kampfmittelverdachts.

Ab- schnitt BErgebnis der Luftbildaus- wertungKein Kampf- mittelver- dachtBombardie- rungArtilleriebe- schussMunitionsver- nichtungBrücken- sprengung
gnureirtemoliK ekcertS 0235 fua36,498 - 38,400x
38,400 - 38,500x
38,500 - 45,370x
45,370 – 45,490x
45,490 - 45,971x

Die Brückensprengung zwischen km 24,080 und km 24,090 kann außer Acht gelassen werden. Da ausschließlich das Szenario der Brückensprengung vorliegt und die Umgebung keinen weiteren Ver- dacht ausweist. Brückensprengungen waren und sind bei kriegerischen Konflikten ein übliches Mittel zurückweichender Truppen, den Vormarsch gegnerischer Verbände aufzuhalten. Die Wehrmacht praktizierte dies bei Ihren Rückzügen während des Zweiten Weltkriegs im großen Stil. Insbesondere Brücken über fließende Gewässer standen dabei im Fokus, stellten Flüsse und Bäche doch natürli- che Hindernisse für alle mobilen Truppen dar.

Die Brückensprengungen wurden in den letzten Monaten des Zweiten Weltkriegs von den vor Ort befindlichen Verbänden durchgeführt. Aufgrund der Knappheit eigener Munition setzte die Wehr- macht dabei insbesondere entschärfte alliierte Bomben, teilweise auch deutsche Bomben und nur

Deutsche Bahn AG Seite 6 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 7]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

untergeordnet klassische Sprengstoffblöcke (z.B. TNT) ein. Somit wurden die Sprengmittel genutzt, die vorhanden waren, die sich leicht und schnell anbringen ließen und die nicht für die eigenen Waffen genutzt werden konnten.

Die Sprengmittel wurden an den Brücken dort angebracht, wo sie die gewünschte Wirkung sicher erzielen konnten und wo sie wegen der zumeist herrschenden Zeitknappheit schnell und leicht ha- ben angebracht werden können. Dies waren üblicherweise die schwächsten Stellen der Brückenbö- gen und die Übergänge zwischen Brückenpfeiler und Brückenauflage. Die Pfeiler selbst wurden aus den vorgenannten Gründen i.d.R. nicht gesprengt. Je nach verfügbaren Sprengmitteln und der zur Verfügung stehenden Zeit wurden mehrere oder auch nur einzelnen Brückensegmente zerstört.

Dieses Vorgehen, mit möglichst wenig Material eine Brücke schnell unpassierbar zu machen, lässt auch das Risiko auf versprengte Munitionsreste auf ein unwesentliches Risiko minimieren.

5. Beschreibung der kampfmittelrelevanten Baumaßnahmen

Als kampfmittelrelevante Baumaßnahmen sind alle Arten von Eingriff in den Untergrund gemeint, die sich in einem kampfmittelverdächtigen Bereich befinden (siehe Tabelle 1 und 2). Im Hinblick auf die Maßnahmen für Abschnitt A und B sind diverse Baumaßnahmen geplant. Die in Kapitel 3 dar- gestellten Bereiche sind jedoch nicht auf voller Länge Kampfmittelverdächtig. Im Folgenden werden sämtliche zum Zeitpunkt dieser Planung bekannten Bodeneingriffe betrachtet. In Kapitel 7 wird an- schließend auf die Bodeneingriffe im kampfmittelverdächtigen Bereich eingegangen.

Abschnitt A (Strecke 5320 km 18,998 bis km 26,849):  Gleiserneuerung und Bettungsreinigung von km 18,998 bis km 26,849 (Eingriffstiefe bis ca. 0,70 m uSwOK)  Einbau PSS von km 19,100 bis km 19,300 und km 24,000 bis km 24,150 (Eingriffstiefe bis ca. 1,0 m uSwOK)  Erneuerung/Wiederherstellung Randwege von km 18,900 bis km 26,800 (Eingriffstiefe bis ca. 0,20 m)  Randwegsverbau von km 19,400 bis km 19,900 (Eingriffstiefe > 1,5m uGOK)

Abschnitt B (Strecke 5320 45,971 bis km 36,489):  Gleiserneuerung und Bettungsreinigung von km 45,971 bis km 36,489 (Eingriffstiefe bis ca. 0,70 m uSwOK)  Erneuerung/Wiederherstellung Randwege von km 45,971 bis km 36,489 (Eingriffstiefe bis ca. 0,20 m)  Einbau PSS zwischen km 38,900 und km 38,700 sowie 36,650 und km 36,500 (Eingriffstiefe bis ca. 1,0 m uSwOK).

6. Vorgaben zur Kampfmittelerkundung / Länderregelungen

Es existiert kein bundesweit einheitliches Regelwerk, welches Zuständigkeiten, Haftung oder mate- rielle Anforderungen an die Kampfmittelräumung regelt. Stattdessen sind bundeslandspezifisch ver- schiedenste Gesetze und Vorgaben zu berücksichtigen. Die Beseitigung von Kampfmitteln dient der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben des Menschen sowie für Sachgüter und fällt damit in das

Deutsche Bahn AG Seite 7 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 8]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts, welches grundsätzlich durch die Länder geregelt wird. Bundesweit gültig hingegen ist das SprengG.

Gemäß BGB trägt der Bauherr die Risiken des Baugrundes, die zu einer Gefährdung von Menschen und Umwelt führen können. Er hat diese zu prüfen und entsprechend zu benennen. Sofern Risiken einer Gefährdung bestehen, sind diese zu beseitigen und/oder zumindest weitestmöglich zu redu- zieren.

Als geltende rechtliche Grundlagen sind insbesondere die § 319 (Baugefährdung) des StGB und §3 des ArbSchG zu nennen.

Weiterhin ist die Verantwortung des Bauherrn für einen sicheren Baugrund in den Allgemeinen Ver- tragsbedingungen DIN 18299 festgelegt. In Bezug auf vorhandene Kampfmittelrisiken ist dort fest- gelegt, dass der Bauherr zu bestätigen hat, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforde- rungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumarbeiten erfüllt wurden.

Für Gefahren, die von einer Liegenschaft ausgehen, haftet generell der Eigentümer als Zustands- störer. Derartige Gefahren können von Kampfmitteln, die im Untergrund oder an der Oberfläche vorhanden sein können, ausgehen, wobei die konkrete Gefährdung von der Art und Zustand der Kampfmittel sowie deren Explosivstoff und Zündmechanismen abhängt.

Abhängig von den o.g. Eigenschaften können Kampfmittel mit und ohne äußere Auswirkungen zur Umsetzung, d.h. zu Explosion, kommen. In ruhendem Zustand im Untergrund vorhandene Kampf- mittel stellen ohne Eingriffe von außen nur sehr selten eine Gefahr dar. Ausnahmen bilden Kampf- mittel mit vorgespannten Zündsystemen, wie z.B. Bombenblindgänger mit Langzeitzündern, bei de- nen es zur spontanen Selbstdetonation kommen kann. Erschütterungen, Bewegungen oder ähnliche äußere Einwirkungen, wie sie im Rahmen von Baumaßnahmen auftreten, sowie unsachgemäßer Umgang können die Gefährdung durch Kampfmittel erhöhen. Hiervon kann nicht nur das direkte Baufeld, sondern auch der umgebende Bereich betroffen sein.

Auf Flächen, für die ein konkreter Kampfmittelverdacht besteht, ist durch den Bauherrn bei Boden- eingriffen eine Kampfmitteluntersuchung und bei Erfordernis die Beseitigung von Kampfmitten zu veranlassen.

Die Kampfmittelräumung erfolgt ausschließlich durch Unternehmen mit Erlaubnis nach §7 SprengG, wobei die Leitung der Räumstelle gemäß §19 SprengG einer Verantwortlichen Person mit Befähi- gungsschein nach §20 SprengG obliegt (BFR KMR, 2024).

Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen der „Stand der Technik“ zu berücksichtigen. Die DGUV-I 201-027 (Kampfmittelräumung) beschreibt den Stand der anerkann- ten Regeln der Technik. Dementsprechend sind die Vorgaben der DGUV-I 201-027 als Mindeststan- dards in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Umsetzung von Räummaßnahmen anzuwenden.

Die Kampfmittelräumung unterliegt als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr der Hoheit der Bundes- länder.

Im Freistaat Bayern gilt bezüglich Kampfmittel die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsminis- terium des Inneren vom 15. April 2010, Az. ID4-2135.12-9 „Abwehr von Gefahren durch Kampfmit- tel“. Auf die Anzeigepflicht beim Auffinden von Kampfmittel und Munitionsresten nach Art. 3 Punkt 3.3 wird ausdrücklich hingewiesen. Nach der Bayerischen Bauordnung darf die Bebauung eines Grundstückes die öffentliche Sicherheit nicht gefährden (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Bauordnung

Deutsche Bahn AG Seite 8 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 9]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

– BayBO). Das Grundstück muss so beschaffen sein, dass es für eine beabsichtigte Bebauung ge- eignet ist. Insoweit ist die Freiheit von Kampfmitteln eine besondere Eigenschaft des Baugrundes.

Es existiert kein bundesweit einheitliches Regelwerk, welches Zuständigkeiten, Haftung oder mate- rielle Anforderungen an die Kampfmittelräumung regelt. Stattdessen sind bundeslandspezifisch ver- schiedenste Gesetze und Vorgaben zu berücksichtigen. Die Beseitigung von Kampfmitteln dient der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben des Menschen sowie für Sachgüter und fällt damit in das Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts, welches grundsätzlich durch die Länder geregelt wird. Bundesweit gültig hingegen ist das SprengG.

Gemäß BGB trägt der Bauherr die Risiken des Baugrundes, die zu einer Gefährdung von Menschen und Umwelt führen können. Er hat diese zu prüfen und entsprechend zu benennen. Sofern Risiken einer Gefährdung bestehen, sind diese zu beseitigen und/oder zumindest weitestmöglich zu redu- zieren.

Als geltende rechtliche Grundlagen sind insbesondere die § 319 (Baugefährdung) des StGB und §3 des ArbSchG zu nennen.

Weiterhin ist die Verantwortung des Bauherrn für einen sicheren Baugrund in den Allgemeinen Ver- tragsbedingungen DIN 18299 festgelegt. In Bezug auf vorhandene Kampfmittelrisiken ist dort fest- gelegt, dass der Bauherr zu bestätigen hat, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforde- rungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumarbeiten erfüllt wurden.

Für Gefahren, die von einer Liegenschaft ausgehen, haftet generell der Eigentümer als Zustands- störer. Derartige Gefahren können von Kampfmitteln, die im Untergrund oder an der Oberfläche vorhanden sein können, ausgehen, wobei die konkrete Gefährdung von der Art und Zustand der Kampfmittel sowie deren Explosivstoff und Zündmechanismen abhängt.

Abhängig von den o.g. Eigenschaften können Kampfmittel mit und ohne äußere Auswirkungen zur Umsetzung, d.h. zu Explosion, kommen. In ruhendem Zustand im Untergrund vorhandene Kampf- mittel stellen ohne Eingriffe von außen nur sehr selten eine Gefahr dar. Ausnahmen bilden Kampf- mittel mit vorgespannten Zündsystemen, wie z.B. Bombenblindgänger mit Langzeitzündern, bei de- nen es zur spontanen Selbstdetonation kommen kann. Erschütterungen, Bewegungen oder ähnliche äußere Einwirkungen, wie sie im Rahmen von Baumaßnahmen auftreten, sowie unsachgemäßer Umgang können die Gefährdung durch Kampfmittel erhöhen. Hiervon kann nicht nur das direkte Baufeld, sondern auch der umgebende Bereich betroffen sein.

Auf Flächen, für die ein konkreter Kampfmittelverdacht besteht, ist durch den Bauherrn bei Boden- eingriffen eine Kampfmitteluntersuchung und bei Erfordernis die Beseitigung von Kampfmitten zu veranlassen.

Die Kampfmittelräumung erfolgt ausschließlich durch Unternehmen mit Erlaubnis nach §7 SprengG, wobei die Leitung der Räumstelle gemäß §19 SprengG einer Verantwortlichen Person mit Befähi- gungsschein nach §20 SprengG obliegt (BFR KMR, 2024).

Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen der „Stand der Technik“ zu berücksichtigen. Die DGUV-I 201-027 (Kampfmittelräumung) beschreibt den Stand der anerkann- ten Regeln der Technik. Dementsprechend sind die Vorgaben der DGUV-I 201-027 als Mindeststan- dards in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Umsetzung von Räummaßnahmen anzuwenden.

Die Kampfmittelräumung unterliegt als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr der Hoheit der Bundes- länder. Deutsche Bahn AG Seite 9 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 10]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

Im Freistaat Bayern gilt bezüglich Kampfmittel die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsminis- terium des Inneren vom 15. April 2010, Az. ID4-2135.12-9 „Abwehr von Gefahren durch Kampfmit- tel“. Auf die Anzeigepflicht beim Auffinden von Kampfmittel und Munitionsresten nach Art. 3 Punkt 3.3 wird ausdrücklich hingewiesen. Nach der Bayerischen Bauordnung darf die Bebauung eines Grundstückes die öffentliche Sicherheit nicht gefährden (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Bauordnung – BayBO). Das Grundstück muss so beschaffen sein, dass es für eine beabsichtigte Bebauung ge- eignet ist. Insoweit ist die Freiheit von Kampfmitteln eine besondere Eigenschaft des Baugrundes.

7. Darstellung der favorisierten Räumverfahren

Es werden nur Verfahren nach dem Stand der Technik zum Einsatz gebracht, welche für die Ziel- setzung im Projekt geeignet sind. Alternative Verfahren werden, da sie im vorliegenden Fall tech- nisch und / oder wirtschaftlich nicht einsetzbar sind, nicht dargestellt.

In der folgenden Tabelle werden lediglich die Umbaubereiche mit Kampfmittelverdacht berücksich- tigt. Bezug genommen wird hierbei ausschließlich auf die in Kapitel 5 aufgelisteten Arbeiten. Um- bauabschnitte, die in Kapitel 5 zwar benannt, aber in der folgenden Tabelle nicht weiter erwähnt werden, liegen außerhalb des kampfmittelverdächtigen Bereichs.

Tabelle 3) Abschnitte mit geplantem Bodeneingriff im Verdachtsbereich und empfohlene Gefahrenabwehrmaßnahme für Abschnitt B.

Kampfmittelrele- vante Baumaß- nahme Strecke 5320-1 Ab- schnitt BKilometrierung mit Kampfmittel- verdachtLänge in mEmpfohlene Maßnahme zur Gefahren- abwehr
Von kmBis km
Gleiserneuerung + Bettungsreinigung + Erneuerung/Wie- derherstellung der Randwege18,90019,420520Verdacht auf Munitionsvernichtung  Empfehlung Umstellung der Technologie auf baubegleitende Kampfmittelräumung
24,40024,800400Verdacht auf Artilleriebeschuss  Emp- fehlung Umstellung der Technologie auf baubegleitende Kampfmittelräumung
26,35026,490140Verdacht auf Bombardierung  Empfeh- lung Oberflächengeoradar mit Bergung der gemessenen Anomalien der Kategorie 1 im Gleisbereich. Die Randwege können mittels Baubegleitender Kampfmittelräu- mung abgesichert werden.
Einbau PSS19,10019,300200Verdacht auf Munitionsvernichtung  Empfehlung Umstellung der Technologie auf baubegleitende Kampfmittelräumung
Randwegsverbau ohne Rückveranke- rung19,40019,42020Verdacht auf Munitionsvernichtung  Ver- dacht wird bis in eine Tiefe von 0,3 m uGOK angenommen. Empfehlung zur baubegleitenden Kampfmittelräumung für die oberen 0,3 m uGOK.

Deutsche Bahn AG Seite 10 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 11]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

Tabelle 4)Abschnitte mit geplantem Bodeneingriff im Verdachtsbereich und empfohlene Gefahrenabwehrmaßnahme für Abschnitt A.

Kampfmittelrele- vante Baumaß- nahme Strecke 5320-2 Abschnitt AKilometrierung mit Kampfmittel- verdachtLänge in mEmpfohlene Maßnahme zur Gefahren- abwehr
Von kmBis km
Gleiserneuerung + Bettungsreinigung45,49045,370120Verdacht auf Bombardierung  Empfeh- lung Oberflächengeoradar mit Bergung der gemessenen Anomalien der Kategorie 1 im Gleisbereich.
38,50038,400100Verdacht auf Bombardierung  Empfeh- lung Oberflächengeoradar mit Bergung der gemessenen Anomalien der Kategorie 1 im Gleisbereich. Die Randwege können mit- tels Baubegleitender Kampfmittelsondie- rung abgesichert werden.
Erneuerung/ Wie- derherstellung Randwege45,49045,370120Die Randwege können mittels Baubeglei- tender Kampfmittelräumung abgesichert werden.
38,50038,400100Die Randwege können mittels Baubeglei- tender Kampfmittelräumung abgesichert werden.

Die Verdachtsszenarien Munitionsvernichtung und Artilleriebeschuss können nicht durch das Ober- flächengeoradar erfasst werden. Daher sind vorlaufende Erkundungen und Freigaben für diese Be- reiche nicht möglich. Dies erstreckt sich auf eine Strecke von insgesamt 920 m Länge. Es wird von der Großmaschinentechnik abgeraten und der konventionelle Umbau empfohlen, um eine Baube- gleitende Kampfmittelräumung zu ermöglichen. Eine Testfelderkundung im Gegenrichtungsgleis von Abschnitt A ergab einen positiven Befund, was eine Umstellung der Technologie noch bekräftigt. Hierbei wurden mehrere Granaten im Verdachtsbereich lokalisiert. Basierend darauf muss der Schotterbereich ebenfalls als Kampfmittelverdächtig angesehen werden, da keine Dokumentation darüber existiert ob der Schotter vollständig ausgetauscht wurde.

Die Bereiche, die vorlaufend untersucht werden können, umfassen 360 m im kampfmittelverdächti- gen Bereich. Dies ergibt eine Sondierfläche für das Oberflächengeoradar von 1260 m². Die Unter- suchung wird mit ca. einem halben Arbeitstag kalkuliert und anschließend 2 Arbeitstage für die Ber- gung der gemessenen Anomalien durch einen Räumtrupp (Punktuell bodeneingreifende Kampfmit- telräumung).

Die Baubegleitende Kampfmittelräumung wird begleitend zur Hauptmaßnahme durchgeführt. Dazu wird der Oberbau lagenweise mit einem Bagger ausgebaut. Daraus kann sich eine Verlängerung der Bauzeit ergeben.

8. Zeitliche Kalkulation und Kostenschätzung

Die Aufwendungen für die im Vorfeld an das BV durchzuführende Kampfmittelprüfung oder die bau-

begleitende Kampfmittelräumung richten sich nach dem Ablauf der bodeneingreifenden Maßnah-

men, der Flächengrößen und der festgestellten Belastung mit ferromagnetischen Objekten nach Art,

Deutsche Bahn AG Seite 11 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 12]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

Größe und Verteilung. Eine genaue Schätzung über die Dauer potenzieller Einsätze des Kampfmit-

telbeseitigungsdienstes bei Auffindung eines Störkörpers ist im Vorfeld nicht möglich.

Ein Teil der Arbeiten soll bauvorlaufend erfolgen. Für die Ausführung der Georadarsondierungen mit

Mehrkanalmesswagen sind Gleissperrungen erforderlich. Deren Dauer richtet sich nach der jeweili-

gen Sondierlänge. Für Auf- und Abrüstzeiten des Gerätes sind jeweils ca. 20 Minuten zu veranschla-

gen. Die Weichensondierungen mit dem Handgerät sollen vorzugsweise über UV-Sperrungen ab-

gewickelt werden.

Zur Wahrung und Einhaltung der Rahmenvertragsbedingungen mit der/den Kampfmittelräum-

firma(en) wird die Kostenschätzung als separate Datei/ Dokument als Anlage zum Räumkonzept

beigefügt. Bei externer Angebotseinholung inklusive der Bereitstellung des vorliegenden Räumkon-

zeptes, ist die entsprechende Anlage aus datenschutzrechtlichen Gründen zu entfernen.

Die Weitergabe des bepreisten LV ist durch den Konzerneinkauf untersagt und ausschließlich dem AG vorbehalten.

München, den 01.08.2025

…………………………………………… …………………………………………… (i.V. Thomas Lange, CR.R 922) (i.A. Jana Hanemann, CR.R 922)

Deutsche Bahn AG Seite 12 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

[Seite 13]

Kurzkonzept G.016178458 – GE/PSS Pleinfeld – Georgensgmünd G.016178588 – GE Schwabach – Roth

Anlagen

  • Gutachten der LBDB Dr. Carls GmbH Pleinfeld-Georgensgmuend Strecke 5320 km 17,5 – km 27,9 (AZ 220804603) vom 14.11.2022

  • Gutachten der LBDB Dr. Carls GmbH Roth-Schwabach Strecke 5320 km 36,5 – 46,5 (AZ

  1. vom 11.05.2023
  • Broschüre Sondierverfahren

Deutsche Bahn AG Seite 13 von 13 DB Immobilien Fachplanung und Beratung Kampfmittel, CR.R 922 Barthstr. 12, 80339 München

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung