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Bauvorhaben: GMT 2027 Paket 6 - Los 2 Strecke 5320 GE/PSS Pleinfeld - Georgensgmünd Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.00.1
Baubeschreibung / Vorbemerkungen mit allgemeinen
und technischen Angaben
GMT 2027 Paket 6 - Los 2 Strecke 5320 GE/PSS Pleinfeld - Georgensgmünd
Projekt G.016178458 Erneuerung Gleis Pleinfeld – Georgensgmünd
DB InfraGO AG Region Süd Projektmanagement Oberbau und Ausrüstungstechnik (V.IW-S-P 323) Sandstr. 38 – 40 90443 Nürnberg
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Inhaltsverzeichnis
A. Projektübersicht ...................................................................................................... 5 B. Angaben zur Baustelle und Ausführung .................................................................. 6 0.1 Angaben zur Baustelle ............................................................................................ 6 0.1.1 Lage der Baustelle ............................................................................................... 6 0.1.2 Besondere Belastungen....................................................................................... 7 0.1.3 Vorhandene Anlagen ........................................................................................... 7 0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG ................................................... 7 0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter ................................................................................ 8 0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Stre ..................................................................... 8 cken ............................................................................................................................... 8 0.1.3.4 Oberbau ............................................................................................................. 9 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle ................................................................ 9 0.1.5 Freizuhaltende Flächen ......................................................................................10 0.1.6 bleibt frei .............................................................................................................10 0.1.7 bleibt frei .............................................................................................................10 0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen ..............................................10 0.1.9 Baugrund ............................................................................................................11 0.1.10 Bleibt frei ............................................................................................................11 0.1.11 Bleibt frei ............................................................................................................11 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung ............................................................11 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten ........................................................................11 0.1.14 Schutzmaßnahmen .............................................................................................12 0.1.15 bleibt frei .............................................................................................................12 0.1.16 bleibt frei .............................................................................................................12 0.1.17 Hindernisse .........................................................................................................12 0.1.18 Kampfmittel .........................................................................................................12 0.1.19 Baustellenverordnung .........................................................................................12 0.1.20 Auflagen Dritter ...................................................................................................12 0.1.21 bleibt frei .............................................................................................................13 0.1.22 Vorarbeiten des AG ............................................................................................13 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer ...........................................................................13 0.2 Angaben zur Ausführung ........................................................................................14 0.2.1 Bauablauf ...........................................................................................................14 0.2.2 Erschwernisse ....................................................................................................16 0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan ............................................................................16 0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7) ................................................16 0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AG...................................................................16
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0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN ...................................................................16 0.2.5 Kontaminierte Bereiche.......................................................................................18 0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen ......................................18 0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste ...............................................................18 0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen ..................................................................18 0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer....................................................................18 0.2.10 bleibt frei .............................................................................................................19 0.2.11 bleibt frei .............................................................................................................19 0.2.12 bleibt frei .............................................................................................................19 0.2.13 Eignungs und Gütenachweise ............................................................................19 0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial .............................................................................................19 0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen ..........................................................20 0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen .............................................20 0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept ...........................21 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept ......................................................21 0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen.....................................22 0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik .................................................................................23 0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung ......................................23 0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber ...............................................................24 0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan .............................................................................25 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer ...................................................................25 0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern ....................................................25 0.2.20 bleibt frei .............................................................................................................26 0.2.21 bleibt frei .............................................................................................................26 0.2.22 bleibt frei .............................................................................................................26 0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5) .........................26 0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6) ...................................................................26 0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16) ......................................27 0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten .......................................................27 0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung .....................................................................27 0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung ...............................................................27 0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6) ........................................................27 0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen ..................................................................................27 0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich ............................27 0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung ..................................................28 0.2.32.1 Absteckung ......................................................................................................28 0.2.32.2 Abnahmevermessung ......................................................................................28 0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation) ........................................28
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0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen ............................................................29 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV ....................................................29 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen Leistungen ..........................29 0.4.1 Nebenleistungen .................................................................................................29 0.4.2 Besondere Leistungen ........................................................................................29 0.5 Technische Bearbeitung .........................................................................................30 0.5.1 Ausführungsunterlagen .......................................................................................30 0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation ............................................................30 0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2) ....................................................30
Alle Regelungen dieser Baubeschreibung/Vorbemerkungen sind bei der Preis- bildung zu berücksichtigen.
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A. Projektübersicht
| Bauab- schnitt Nr.: | Bezeichnung / Leistungsschwerpunkte |
|---|---|
| Hauptarbeiten • Gleiserneuerung maschinell: 6.269 m • Bettungsreinigung maschinell: 6.269 m • Gleiserneuerung konventionell: 1.582 m • Vollständige Bettungserneuerung: 1.582 m • Planumsverbesserung (konventionell): 341 m • Graben profilieren: 260 m • Randweg herstellen : 7.060 m • Führungsschienen : 372 m • TE spülen : 616 m • TE-Filterschicht erneuern: 516 m | |
| Zusammenhangsarbeiten • Kampfmittel • Sicherung von Kabelkanälen und Schachtdeckeln • Randweg herstellen • Schienenschleifen • Belastungsstopfgang • Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen |
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B. Angaben zur Baustelle und Ausführung
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Bundesland: Bayern Stadt/Landkreis: Weißenburg-Gunzenhausen Lage im Netz: Strecke: 5320 Treuchtlingen – Nürnberg von Bf Pleinfeld bis Bf Georgensgmünd von km 19,000 bis km 26,851
Lage des Bahnkörpers: 19,998 – 19,800 in Dammlage 19,800 – 19,850 geländegleich 19,850 – 21,100 in Dammlage 21,100 – 21,450 geländegleich 21,450 – 23,000 in flacher Dammlage / geländegleich 23,000 – 23,400 in Dammlage 23,400 – 23,700 geländegleich 23,700 – 25,110 im Einschnitt 25,110 – 25,450 Dammlage 24,450 – 25,600 Anschnitt 25,600 – 26,851 Dammlage
An den Baubereich grenzen: zum größten Teil Waldgebiete. Stellenweise sind Sandgruben, Wiesen und Äcker vorhan- den.
Zugangsmöglichkeiten zu den Arbeitsstellen: Zugang besteht über die ehemaligen Ladestraßen im Bf Pleinfeld, über den Bahnsteig im Hp Mühlstetten und über die abschnittsweise vorhandenen parallele Wege.
Beschaffenheit der Zufahrtsmöglichkeiten:
- per Schiene über die Logistikgleise in den Bahnhöfen Pleinfeld und Georgens- gmünd
- per Straße zu den Logistikflächen im Bf Pleinfeld
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Eine Zufahrt zur Logistikfläche ist über die Bahnhofstr. in Pleinfeld möglich. Bei Ausbau einer Schutzplanke kann diese auch ab dem Nordring ermöglicht werden. Lasteinschränkungen sind hier nicht bekannt.
Aufgleisungsmöglichkeiten: Der AG stellt keine Aufgleismöglichkeit zur Verfügung. Diese ist vom AN selbst zu erstellen, zu unterhalten, zu betreiben und anschließend vollständig rückzubauen. Die Aufwendungen hierfür sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Darüber hinaus ist eine Eingleisstelle für Belange eines Zweiwege-Oberleitungsmontagefahr- zeugs des AN OL herzustellen.
Für die Ausführung dem AN überlassene Arbeitsgleise: Gl. 1, 2 und 6 im Bf Pleinfeld, Gl. 2 im Bf Georgensgmünd Streckengleis Pleinfeld – Georgensgmünd (Baugleis)
0.1.2 Besondere Belastungen
Es sind keine Belastungen aus Immissionen sowie aus besonderen klimatischen Bedingungen bekannt.
0.1.3 Vorhandene Anlagen
0.1.3.1 Hindernisse und bauliche Anlagen der DB AG
Lage und Art der der DB AG bekannten Hindernisse und baulichen Anlagen, die sich im Um- kreis von bis zu 2,5 m von der Gleisachse befinden:
| m k n o V | m k s i B | ] m [ e g n ä L | Hindernis / Anla- gen | e t i e S | f u a n e g o z e b | ) g n u r e i r t e m o l i K | r u z ] m [ d n a t s b A | e s h c a s i e l G | Bemerkung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 19,3 17 | 19,3 73 | 56 | EBR km 19,350 | re ch( ts | 1,6 5 | Dienstweg | |||||||||||||
| 20,027 | 20,034 | 7 | DL km 20,037 | rechts | rd. 1,80 | Randkappe | |||||||||||||
| 20,223 | 20,249 | 26 | EBR km 20,235 | rechts | 1,70 | Dienstweg | |||||||||||||
| 20,747 | 20,852 | 105 | EBR km 20,813 | rechts | 1,60 | Dienstweg | |||||||||||||
| 21,817 | 21,829 | 12 | DL km 21,895 | rechts | 2,25 | Schotterrandbalken | |||||||||||||
| 21,936 | 21,946 | 10 | EBR km 21,943 | rechts | 2,20 | Schotterrandbalken | |||||||||||||
| 22,387 | 22,395 | 8 | EBR km 22,390 | rechts | 2,20 | Schotterrandbalken | |||||||||||||
| 23,721 | 23,774 | 53 | EBR km 23,759 | rechts | 1,75 | Dienstweg | |||||||||||||
| 23,862 | 24,085 | 223 | Bahnsteig | rechts | 1,75 |
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| 24,085 | 24,095 | 10 | EBR km 24,097 | rechts | rd. 1,60 | Kabelkanal |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 24,096 | 24,100 | 4 | DL | rechts | rd. 1,60 | Kabelkanal |
| 24,427 | 24,433 | 6 | EBR km 24,436 | rechts | 1,50 | Dienstweg |
| 24,575 | 24,592 | 7 | EBR km 24,593 | rechts | 1,70 | Dienstweg |
| 25,600 | 25,610 | 10 | EBR km 25,611 | rechts | 1,35 | Dienstweg |
| 26,167 | 26,202 | 35 | EBR km 26,184 | rechts | 2,25 | Dienstweg |
| 26,241 | 26,250 | 9 | EBR km 26,253 | rechts | 1,50 | Dienstweg |
Auf allen EÜ sind die Schotterdicken zu gering. Unzureichende Schotterdicken sind außerdem auf folgenden EÜ vorhanden:
| m k n o V | m k s i B | ] m [ e g n ä L | Hindernis / Anlagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 21,0 17 | 21,0 27 | 10 | EBR km 21,032 | ||||||
| 22,794 | 22,810 | 16 | EBR km 22,808 | ||||||
| 22,451 | 22,454 | 3 | DL km 22,452 | ||||||
| 23,110 | 23,126 | 16 | EBR km 23,125 | ||||||
| 23,273 | 23,277 | 4 | DL km 23,275 |
Ergänzend hierzu gelten die im Baugrundgutachten aufgeführten Hindernisse. An dieser Stelle wird auf die besondere Sorgfaltspflicht des AN hingewiesen, sich mit den oben genannten Hindernissen und baulichen Anlagen vor Beginn der Bauarbeiten vertraut zu machen.
0.1.3.2 Kabel und Leitungen Dritter
Lage und Art der der DB AG bekannten Kabel und Leitungen Dritter: Es gilt beiliegender LiNa-Auszug, Anlage 3.17.
0.1.3.3 Angaben zur Strecke / zu den Stre
cken
Streckenstandard 08 Streckenklasse G 120 Streckenbelastung ≥ 30.000 Lt/Tag
Abweichende maximale Last auf Bauwerken (Brücken/ Durchlässe/ Viadukte) im Baugleis und zuführenden Streckenabschnitten für Maschinen in Arbeitsstellung.
VzG-Streckengeschwindigkeit: Umbaugleis: vzg= 160 Km/h Nachbargleis vzg= 160 Km/h
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Gleisgeometrie: Kleinster Radius: 714,5 m Größte Überhöhung: 160 mm Größte Längsneigung: <= 6,665 ‰
Gleisabstände: Zum Gegengleis: a= 4,00 m – 5,86 m
0.1.3.4 Oberbau
Oberbauanordnung:
| Von km | Bis km | Länge | Oberbauanord- | Oberbauanordnung | Bemerkungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (m) | nung alt | neu | |||||||||
| 18,998 - | 19,013 | 15 | W 14K – 60 – B 90 – 1667 | kein Umbau | |||||||
| 19,013 - | 19,305 | 292 | W 14K – 60 – B 70 - 1667 | W 14K -60–1667 B70 | |||||||
| 19,305 - | 19,383 | 78 | W 14 K – 60 – B 70 - 1667 | Ks – 60 – K - 1667 | beiderseitige Führungs- schienen, Kunststoff- Flachschwellen | ||||||
| 19,305 - | 20,735 | 1430 | W 14 K – 60 – B 70 - 1667 | W 14K -60–1667 B70 | |||||||
| 20,735 - | 20,863 | 128 | W 14 K – 60 – B 70 - 1667 | Ks – 60 – K - 1667 | beiderseitige Führungs- schienen, Kunststoff- Flachschwellen | ||||||
| 20,809 - | 25,598 | 4789 | W 14 K – 60 – B 70 - 1667 | W 14 K – 60 – B 70 – 1667 | |||||||
| 25,598 - | 25,609 | 10 | K – 60 – Hh - 1667 | Ks – 60 – K – 1667 | verkürzte Kunststoff- flachschwellen | ||||||
| 25,609 - | 26,834 | 1225 | W 14 K – 60 – B 70 - 1667 | W 14 K – 60 – B 70 - 1667 | |||||||
| 26,834 - | 26,849 | 15 | W 14K – 60 – B 90 – 1667 | kein Umbau |
Darüber hinaus sind auf allen EÜ, außer den hier schon erwähnten, besohlte Flachschwellen einzubauen.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Siehe auch Betriebliche Regelungen siehe Punkt 0.2.23 Der AG übernimmt keine Gewähr in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit öffentlicher Verkehrswege und -flächen außerhalb des vertraglichen Leistungsbereiches, ins- besondere in Bezug auf die Nutzung von Über- und Unterführungen für vom AN vorgesehene Schwerlastverkehre.
Angaben zum Bahnübergang während der Bauarbeiten: Es sind im Bereich keine BÜ vorhanden.
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0.1.5 Freizuhaltende Flächen
keine besonderen Anmerkungen, s. auch 0.1.8
0.1.6 bleibt frei
0.1.7 bleibt frei
0.1.8 Lage und Ausmaß dem AN überlassener Flächen
Bereitstellungsflächen: Fläche 1: Km 18,2+80 bis 18,4+80 rechts der Bahn Größe: ca. 3900 m2, unbefestigte Bahnbrache Bahngrund Flur Nr. 500 Gemeinde Pleinfeld, Markt Gemarkung Pleinfeld Einschränkungen in der Nutzung: Nutzungszeitraum 01.05.2027 bis 31.07.2027
Fläche 2: Km 18,3+30 bis 18,5+10 links der Bahn Größe: ca. 2560 m2, unbefestigte Bahnbrache Fremdgrund Flur Nr. 500 Gemeinde Pleinfeld, Markt Gemarkung Pleinfeld Einschränkungen in der Nutzung: Nutzungszeitraum 01.05.2027 bis 31.07.2027
Sofern der AN zusätzliche Flächen außerhalb der vom AG zur Verfügung gestellten oder an- derweitig genehmigten Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen bzw. außerhalb der Baustelle / der Erstreckung der Bau- und Betriebsanweisung (BETRA) zur Bereitstellung oder Aufbereitung nutzen will, hat er selbständig die hierfür notwendigen privatrechtlichen und öf- fentlich - rechtlichen Genehmigungen (z.B. gemäß 4. BImSchV) einzuholen und diese dem AG vor der Nutzung nachweisfähig (z.B. Bescheid) vorzulegen. Ferner hat der AN für die Flächen ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Von einer genehmigungsfreien Fläche als Ausnahme vom genehmigungspflichtigen Zwischenlager (nach 4. BlmSchV Anhang 1, Ziffer 8.12) ist auszugehen, wenn die Fläche in einem funktiona- len Zusammenhang mit einer einzigen Baumaßnahme steht und die räumliche Entfernung 1 km nicht überschreitet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass beim Betrieb der Flächen alle geltenden materiell-rechtlichen Anforderungen zu beachten und Genehmigungen des Um- weltrechts etwa in Bezug auf Lärm, Staubentwicklung, Immission, Bodendenkmal, Natur-, Ar- ten- und Gewässerschutz einzuholen sind. Alle mit den vorgenannten Anforderungen verbun- denen Leistungen sind in das Angebot einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
In Ergänzung zum entsprechenden Punkt 16.3 „Nutzung fremden Geländes“ der BVB: Der AN hat unaufgefordert, spätestens bis zur Abnahme, die Bescheinigungen gem. den Re- gelungen der Besonderen Vertragsbedingungen zu diesem Punkt beizubringen.
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0.1.9 Baugrund
Der Baugrund wurde im PLV-Bereich untersucht. Das Baugrundgutachten liegt als Anlage 3.5 bei.
0.1.10 Bleibt frei
0.1.11 Bleibt frei
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die Regelungen von Bau- und Abbruchabfällen im Bauvorhaben und der Umgang mit diesen wird unter Punkt 0.2.15 beschrieben.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten
Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle sind keine Natur-, Landschaftsschutzgebiete betroffen. Die ATWS ist jeweils in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr abzuschalten. In dieser Zeit ist auch keine Bettungsreinigung vorzusehen.
Gewässerschutz Wasserschutzgebiete und Gewässer werden nicht berührt. Lärmschutz Die Ausführung der Vertragsleistung muss teilweise am Wochenende bzw. in Nachtstunden erfolgen. Genehmigungen von Behörden liegen in diesem Zusammenhang noch nicht vor (z.B. Nacht- /Sonntags- oder Feiertagsarbeit). Zur Beantragung sind Angaben erforderlich, die vom AN im Rahmen der übertragenen Planungs- bzw. Ausführungsleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vorgaben zu erarbeiten und inhaltlich von ihm zu konkretisieren sind“ (z. B. Wahl der eingesetzten Maschinen). Für Arbeiten in geschützten Zeiten sind nach geltendem Landesrecht Ausnahmegenehmi- gungen, Anzeigen etc. erforderlich. Der AN hat unter Beachtung des geplanten Bauablaufes, der anzuwendenden Bauverfahren und des geplanten Maschineneinsatzes, mindestens 2 Wochen vorher, bei den zustän Ob für die Baustelle ein Baulärmverantwortlicher (BLV, Gestellung durch AG) nach der Ver- ordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) be- stellt wird, wird dem AN zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Dieser kontrolliert und dokumentiert die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Baulärm. Der Baulärmverantwortliche hat uneingeschränktes Recht die Baustelle zu betreten und nimmt bei Bedarf an Baubesprechungen teil. Der AN hat den BLV bei erforderlichen Be- hördenabstimmungen zu beteiligen. Die Aufwendungen hierfür sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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0.1.14 Schutzmaßnahmen
Im Bereich der Baustelle und dem Baubereich angrenzenden Bäume, Pflanzen, Vegetations- flächen und dergleichen sind zu schützen. Die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Gesetze und Normen sind zu beachten. Belange des Boden- und Denkmalschutzes: keine besonderen Anmerkungen, Es gelten die einschlägigen Vorschriften.
Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP): Es werden vom AG die Aufstellung von Reptilienschutzzäunen und Vergrämungsmahen auf der BE-Fläche veranlasst.
0.1.15 bleibt frei
0.1.16 bleibt frei
0.1.17 Hindernisse
Siehe 0.1.3
0.1.18 Kampfmittel
Im Vorfeld der bodeneingreifenden Maßnahmen wurde für den Bereich der Baustelle ein Kampfmittelverdacht festgestellt. Die erforderlichen weiteren Maßnahmen werden baubegleitend durch den AN in der Weise durchgeführt, dass die Maßnahmen zur Kampfmittelerkundung/-räumung unmittelbar in den technologischen Ablauf der auszuführenden Maßnahmen von vornherein integriert wird ge- mäß den baufachlich geltenden Richtlinien Kampfmittelräumung. Das fachtechnische Auf- sichtspersonal, das die baubegleitenden Arbeiten überwacht, wird durch den AN Bau ge- stellt. Die Dokumentation der Arbeiten und Ausstellung der Kampfmittelfreigabebescheini- gung wird dem AG unmittelbar in schriftform zur Verfügung gestellt. Das Räumkonzept liegt als Anl. 3.18 bei und ist bei der Kalkulation zu beachten.
0.1.19 Baustellenverordnung
Ob für die Baustelle ein Koordinator (Gestellung durch AG) nach der Verordnung über Si- cherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) bestellt wird, wird dem AN zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
0.1.20 Auflagen Dritter
keine besonderen Anmerkungen
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0.1.21 bleibt frei
0.1.22 Vorarbeiten des AG
vom AG werden keine Vorarbeiten ausgeführt
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
Siehe 0.2.1
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 13 von 30
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Bauvorhaben: GMT 2027 Paket 6 - Los 2 Strecke 5320 GE/PSS Pleinfeld - Georgensgmünd Vergabe-Nr.: 26GMT87122 Baubeschreibung/Vorbemerkung für Oberbauerneuerungen (DB InfraGO AG) Anlage 3.00.1
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Bauablauf
Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Rahmenterminplan des AG gem. Anlage 3.01 beige- fügt.
Wesentliche Arbeitsabschnitte: Siehe Punkt A „Projektübersicht“ Besonderheiten:
• Ein Befahren des Erdplanums mit luftbereiften Fahrzeugen ist nicht statthaft. • Die kampfmittelverdächtigen Abschnitte sind im Zusammenhang insbes. zur Bet- tungserneuerung / zum PSS-Einbau zu untersuchen. Vorgesehen ist hier, das Gleis konventionell zu erneuern. Bautechnologie:
| Von km | Bis km | Länge (m) | Ggf. Bauwerk | Bautechnolo- | Bautechnologie Bettung | Bautechnologie | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gie | Plv | |||||||||
| Gleis | ||||||||||
| 19,000 | 19,100 | 100 | Kampfmittelbe- lastung | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 19,100 | 19,300 | 200 | Kampfmittelbe- lastung | konventionell | konventionell | konventionell | ||||
| 19,300 | 19,400 | 100 | Kampfmittelbe- lastung & EBR km 19,350 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 19,400 | 20,010 | 610 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 20,010 | 20,045 | 35 | DL km 20,037 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 20,045 | 20,220 | 175 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 20,220 | 20,257 | 37 | EBR km 20,235 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 20,257 | 20,743 | 486 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 20,743 | 20,867 | 124 | EBR km 20,813 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 20,867 | 21,004 | 137 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 21,004 | 21,037 | 33 | EBR km 21,032 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 21,037 | 21,888 | 851 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 21,888 | 21,956 | 68 | DL km 21,895 & EBR km 21,943 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 21,956 | 22,377 | 421 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 22,377 | 22,453 | 76 | EBR km 22,390 & DL km 22,452 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 22,453 | 22,781 | 328 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 22,781 | 22,811 | 30 | EBR km 22,808 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 22,811 | 23,100 | 289 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 23,100 | 23,128 | 28 | EBR km 23,125 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 23,128 | 23,267 | 139 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 23,267 | 23,283 | 16 | DL km 23,275 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 23,283 | 23,714 | 431 | GMT | GMT | Entfällt | |||||
| 23,714 | 23,782 | 68 | EBR km 23,759 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 23,782 | 24,000 | 218 | Bahnsteig | GMT | GMT | konventionell | ||||
| 24,000 | 24,086 | 86 | konventionell | konventionell | Entfällt | |||||
| 24,086 | 24,096 | 10 | EBR km 24,097 | konventionell | konventionell | Entfällt | ||||
| 24,096 | 24,150 | 54 | konventionell | konventionell | konventionell | |||||
| 24,150 | 24,400 | 250 | GMT | GMT | Entfällt |
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| 24,400 | 24,800 | 400 | Kampfmittelbe- lastung & EBR km 24,436 EBR km 24,593 | konventionell | konventionell | Entfällt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 24,800 | 25,590 | 790 | GMT | GMT | Entfällt | |
| 25,590 | 25,612 | 22 | EBR km25,611 | konventionell | konventionell | Entfällt |
| 25,612 | 26,170 | 558 | GMT | GMT | Entfällt | |
| 26,170 | 26,265 | 95 | EBR km 26,184 EBR km 26,253 | konventionell | konventionell | Entfällt |
| 26,265 | 26,815 | 586 | GMT | GMT | Entfällt |
Abhängigkeit von Leistungen anderer Zeiten für Fachdiensttätigkeiten: Beim Bauablauf sind folgende Zeiten für zeitparallele Begleitarbeiten des AG bzw. not- wendige Fachdiensttätigkeiten des AG oder Dritter, insbesondere LST und E-Dienst, frei zu halten, wie folgt:
| Umbauabschnitt | von | bis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umbauanfang | 15.05.2027 | 23:00 | 16.05.2027 | 05:00 | ||||||
| Umbauende | 06.06.2027 | 22:30 | 07.06.2027 | 04:30 |
Für zeitparallele Fachdiensttätigkeiten des AG stehen die vorgenannten Zeiten dem AN nicht für die Ausführung von Leistungen zur Verfügung, die nutzbare Sperrzeit reduziert sich gemäß der genannten Zeiten entsprechend. Gleichzeitig hat der BauAN seine Bauarbeiten so zu planen, dass keine zusätzlichen/ge- änderten Einsätze der Fachdienste des AG, als die oben genannten, notwendig werden.
Zeiten für Arbeiten Dritter: Beim Bauablauf sind folgende Einschränkungen durch zeitparallele Arbeiten Dritter zu berücksichtigen:
| Arbeiten/ Einschränkungen | von | bis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kampfmittelsondierungen km 19,000 – 19,400, km 24,400 – 24,800 keine Zufahrtmöglichkeit zur Baustelle | entspr. Bau- ablaufplan des Bieters | entspr. Bau- ablaufplan des Bieters |
Arbeitsunterbrechungen:
• Bauarbeiten, die eine Sicherung mit ATWS erfordern, sind tagsüber in der Zeit von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr einzuplanen und durchzuführen, da von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr das akustische Betreiben der AWS aus lärmschutztechnischen Gründen in be- bauten Gebieten nicht erlaubt ist.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 15 von 30
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0.2.2 Erschwernisse
Siehe 0.1.3 Bei einem Einsatz von mobilen und stationären Baukränen, Betonpumpen, Hubsteigern und ähnlichem an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber ist eine Krananwei- sung abzuschließen. Gilt nicht für Schienenkrane. Im Baugleis dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Die Oberleitung über dem Logistikgleis 6 in Pleinfeld wird nicht abgeschaltet.
0.2.3 Vorgaben aus dem SiGe-Plan
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.4 Sicherungsmaßnahmen (gem. DIN 18325 0.2.7)
0.2.4.1 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb
und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AG
bleibt frei
0.2.4.2 Sicherung der Baustelle gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb
und bauaffine Dienstleistungen – Durchführung durch AN
Allgemeines Die Sicherungsleistungen umfassen alle Leistungen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb, soweit diese von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen. Die kompletten Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen für diese Baumaß- nahme, einschließlich der Vor- und Nacharbeiten, werden durch den AN erbracht. Alle durch den Bauablauf des AN erforderlichen Sicherungsleistungen sind durch den AN zu planen, zu kalkulieren und in den entsprechenden Preis der Leistungsposition einzurechnen. Neben dem Baustellenbereich sind auch ggf. Vormontageplätze, Übergabepunkte u. dgl. zu berücksichtigen. Die Planung hat unter Abstimmung mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS), un- ter Berücksichtigung des Bauverfahren, des Bauablaufes und der örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere die Ril 132.0118 und das Regelwerk der gesetzli- chen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 78 sowie DGUV Regel 101-024. Die ausgeschriebenen Sicherungsleistungen gliedern sich in folgende Teilleistungen:
• Sicherungsleistungen Vorarbeiten • Sicherungsleistungen Hauptbauarbeiten • Sicherungsleistungen Nacharbeiten • Sicherungsleistungen Belastungsstopfung • Bauaffine Dienstleistungen
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 16 von 30
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Die Sicherungsplanung erfolgt auf der Grundlage für die Sicherungsplanung (Anlage 3.8) und der Angaben des Bauunternehmens. Sicherungsleistungen für Arbeiten, die durch Dritte (z. B. Fachdienste des AG) erbracht wer- den, sind ebenfalls durch den AN auszuführen. Diese Arbeiten sind in der Sicherungsüber- sicht Anlage 3.9 genannt. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind zu planen, zu kal- kulieren und in die Preise der entsprechenden Positionen einzurechnen.
Das ausführende Sicherungsunternehmen muss bei der Deutschen Bahn AG entsprechend der geforderten Sicherungsmaßnahme präqualifiziert sein.
Sicherungsleistung Vorarbeiten Die Sicherung für durch den AN zu leistende Vorarbeiten (z.B. Vermessung, Baustellenbege- hungen aus eigener Veranlassung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen. Die Vorarbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Siche- rungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Sicherungsleistung Haupt-Bauarbeiten Die für die Hauptleistungen Bau erforderlichen Sicherungsleistungen durch den Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzu- rechnen.
Sicherungsleistung Nacharbeiten Die Sicherung für durch den AN zu leistende Nacharbeiten (z.B. Randwegarbeiten, Beräu- mung etc.) ist im Angebot zu berücksichtigen und in den Preis der Leistungsposition einzu- rechnen. Die Nacharbeiten des AG, auch für den AG leistende Dritte, sind in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 genannt. Der dazu erforderliche Sicherungsaufwand ist vom Bieter in der Siche- rungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Sicherungsleistung Belastungsstopfgang Die Hauptleistungen Bau -Belastungsstopfgang- sind mit den dazu erforderlichen Siche- rungsleistungen durch den Bieter in der Sicherungsübersicht Anlage 3.9 einzutragen und in den Preis der Leistungsposition einzurechnen.
Weitere Sicherungsleistung als Bedarfsleistung Die Bedarfsleistungen werden nur auf besondere Anordnung des AG ausgeführt, z.B. Siche- rungsleistungen für VOB-Abnahme.
Bauaffine Dienstleistungen Die ausgeschriebenen bauaffinen Leistungen gliedern sich in folgende Teilleistungen:
• Signalisierung: Sh 2 - Signal
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 17 von 30
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• Signalisierung: Lf - Signale • Signalisierung: Gleismagnete • Signalisierung El6-Signale • Bahnerdungsberechtigter • Schaltantragsteller • Absperrposten
Angaben zur Sicherungsplanung Siehe Grundlagen für die Sicherungsplanung Anlage 3.8. Die Sicherung für den Weg zu und von der Arbeitsstelle ist durch den AN im Angebot zu be- rücksichtigen und in dem Preis der Leistungsposition einzurechnen. Das ausführende Unternehmen muss die Arbeiten mindestens 20 Arbeitstage (Mo-Fr ohne Feiertage) vor Baubeginn der zuständigen BzS anzeigen, so dass diese die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb anordnen und/oder durchführen kann.
Projektspezifische Beschreibung der Sicherungsleistungen Am Betriebsgleis wird eine ATWS aufgebaut und über die Sperrzeit jeweils von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr betrieben. Nachts ist das Betriebsgleis jeweils von 23:00 Uhr bis 04:30 Uhr ge- sperrt. In den Zwischenzeiten muss die Sicherung durch Posten übernommen werden. Vor- und Nacharbeiten des AG sind in dieser Zeit enthalten. Der Auf- und Abbau der ATWS erfolgt bei gesperrtem Gleis. An den Logistikgleisen in Pleinfeld sind Feste Absperrungen herzustellen.
0.2.5 Kontaminierte Bereiche
bleibt frei
0.2.6 Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.7 Besondere Anforderungen an Gerüste
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen
Keine besonderen Anmerkungen
0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer
Keine besonderen Anmerkungen
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 18 von 30
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0.2.10 bleibt frei
0.2.11 bleibt frei
0.2.12 bleibt frei
0.2.13 Eignungs und Gütenachweise
0.2.13.1 Eignungs- und Gütenachweise für zugelieferte mineralische
Ersatzbaustoffe (MEB) und Bodenmaterial
Der AN wird auf das Inkrafttreten der sog. Mantel-Verordnung mit ihren wesentlichen Bestand- teilen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und einer erheblich geänderten Bundesbodenschutz- verordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 hingewiesen. Bei der Umsetzung ist, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, folgendes zu beachten: Die EBV regelt die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technische Bauwerke und ersetzt die bislang geltenden Vorgaben der LAGA - Merkblätter bzw. spezielleren landesrechtlichen Regelungen. Bodenmaterial, welches in oder unterhalb eines technischen Bauwerkes eingebaut werden soll, ist als MEB zu betrachten und unterliegt ebenfalls der EBV. Die geänderte BBodSchV regelt den Einbau von Boden in, außer- oder unterhalb einer durch- wurzelbaren Bodenschicht oder in bodenähnlichen Anwendungen außerhalb von technischen Bauwerken. Daher ist die Umweltverträglichkeit für zugelieferte mineralische Ersatzbaustoffe auf Basis der Materialklassen der EBV und für zugeliefertes Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendun- gen auf Basis der Vorsorgewerte der BBodSchV nachzuweisen. Der AN hat 8 Wochen vor einem geplanten Einbau von Bodenmaterial in das Bauvorhaben oder von MEB in technische Bauwerke des Bauvorhabens die schriftliche Zustimmung des AG dazu einzuholen. Dem Antrag sind die Nachweise der Umweltverträglichkeit und der boden- physikalischen Eignung des MEB beizufügen, bei einem Einbau in technische Bauwerke ist zusätzlich die technische Bauweise gemäß Anlage 2 + 3 EBV anzugeben. Die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen untersagen für ihre Bauvorhaben, Grundstücke und Anlagen generell den Einbau der in § 20 Abs. 1 EBV aufgeführten minerali- schen Ersatzbaustoffe u.a. Kupol- und Hochofenschlacke, Hüttensand, Flug- und Kesselasche und Gießereirestsand. Der zum Einbau vorgesehene zugelieferte Bodenaushub ist vom AN fachgerecht und getrennt nach Bodenarten zwischenzulagern, so dass sich die bodenphysikalischen Eigenschaften und die Bodenfunktionen nicht verschlechtern. Die Umweltverträglichkeit der MEB ist durch eine repräsentative chemische Analytik eines ak- kreditierten Labors nachzuweisen. Der AN hat für zugelieferte MEB auch die notwendigen bodenphysikalischen Untersuchungen, z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verformungsmodul und Wasserdurchlässigkeit, durchzuführen. Der AG behält sich vor, bei fehlender Akkreditierung des Probennehmers bzw. des Labors eine bodenphysikalische Beurteilung durch ein akkredi- tiertes Labor abzufordern.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 19 von 30
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Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter oder Recyclingschotter sowie PSS / FSS gelten neben der EBV die Anforderungen des DB- Regelwerks. Der AN hat die laufende Übereinstimmung des eingebauten Materials mit den vorgelegten Nachweisen zu gewährleisten, der AG behält sich stichprobenartige Kontrolluntersuchungen vor. Bei Nichteignung ist das Material vom AN ordnungsgemäß und für den AG kostenfrei zu entsorgen. Bezüglich der Einbaudokumentation und der Vor- und Abschlussanzeigen gem. EBV siehe Ziff. 0.2.15.2.10.4. Die Erstellung der Einbaudokumentation und ggf. der Anzeigen erfolgt grundsätzlich erst nach AG seitiger Freigabe des vom AN beantragten MEB-Einbaus. Die Übermittlung einer Vor- und Abschlussanzeige an die zuständigen Behörden ist erforder- lich, wenn ein geplanter Einbau von MEB (inkl. Bodenmaterial) die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
-
Es soll Bodenmaterial mindestens BM-F0*, Baggergut mind. BG-F0*, aufberei- teter Gleisschotter mind. GS-1 oder aufbereitete RC-Baustoffe mind. RC-1 oder jeweils höherer Materialklassen in Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete der Zone III oder höher eingebaut werden oder
-
Es soll Bodenmaterial, Baggergut oder RC-Baustoffe der Klasse 3 (BM-F3, BG- F3 oder RC-3) mit einer geplanten Einbaumenge ≥ 250 m³ eingebaut werden.
Nach dem Ende des Einbaus ist für die o. g. Materialien vom AN im System ZEDAL eine Abschlussanzeige zu erstellen.
0.2.14 Umgang mit aufarbeitungsfähigen Stoffen
Siehe 0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
0.2.15 Abfallmanagement von Bau- und Abbruchabfällen
- Entsorgung durch den Auftraggeber (DB InfraGO AG, OE Baulogistik) siehe 0.2.15.1
- Entsorgung durch den Auftragnehmer – siehe 0.2.15.2
In nachfolgender Tabelle ist beschrieben, wer für die Entsorgung welchen Materials verant- wortlich ist und in welchem Kapitel dieser Baubeschreibung die geltenden Regelungen be- schrieben werden:
| Material | Entsorgung der Stoffe | Regelung im Punkt der Baubeschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| durch | |||||
| Schrott (Schienen, Stahl- schwellen, Kleineisen) und/oder LST-Reststoffe | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altschwellen (Holz / Beton) | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Altschotter incl. BRM-Material | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Bodenaushub | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| ZW in BigBag | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Asphalt aus Bahnübergängen | Auftraggeber | 0.2.15.1 | |||
| Beton und Steinzeug (alte Ent- wässerungs-anlagen) | Auftraggeber | 0.2.15.1 |
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 20 von 30
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| Rückstände aus dem Spülen von Tiefenentwässerungen | Auftragnehmer | 0.2.15.2 |
|---|---|---|
| Material aus dem Rückschnitt von Vegetation, Wurzelwerk., Stubben | Auftragnehmer | 0.2.15.2 |
Für Abfälle, die der AN im Rahmen seiner Leistung erzeugt, gilt jedoch immer Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“, im Nachfolgenden nur noch „Anlage 2.13“ genannt. Für folgende sonstige Abfälle gelten gleichermaßen die Regelungen der Anlage 2.13: Asphalt, Zwischenlagen (ZW), Kabelkanäle, Betonabbruch, BÜ-Beläge, metallischer Schrott
0.2.15.1 Entsorgung durch den Auftraggeber / Zuführungskonzept
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 zum Bauvertrag.
0.2.15.1.1 Entsorgungs- und Zuführungskonzept
Abholung durch den AG Übersicht der Materialien und der Abholorte und Transport ab Abholung (z.B.: Tarifpunkt oder BE-Fläche):
| Abholter- | Material | Verwendung | Abholung per | Ort | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| min | ||||||||
| --- | Altschwellen | Entsorgung | Spezialwagen | Tarifpunkt | ||||
| Altschwellen | Aufbereitung | Spezialwagen | Tarifpunkt | |||||
| Aushubmassen | Entsorgung | LKW | BE-Fläche | |||||
| Altschotter konv. MFS | Entsorgung | LKW | BE-Fläche | |||||
| Schrott Schiene GMT | Entsorgung | LSE | BE-Fläche | |||||
| Schrott Schiene konv. | Entsorgung | LKW | BE-Fläche |
Beförderungserlaubnis/Transportgenehmigung Für die Beförderung von gefährlichen Abfällen über öffentliche Verkehrswege zur Bereitstel- lungsfläche oder zur Entsorgungsanlage benötigt der Abfallbeförderer eine Beförderungser- laubnis nach § 54 KrWG bzw. der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV; ersetzt TgV). Hiervon ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder Entsorgungsfachbe- triebe, soweit sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind. Die mit dem Transport gefährlicher Abfälle befassten Beförderer müssen für den Leistungs- zeitraum über eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und 57 KrWG bzw. über eine vergleichbare europäische Qualifizierung (Einhaltung der Anforderungen der Ent- sorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV)) oder über eine Transporterlaubnis nach § 54 KrwG verfügen. Für den Transport von nicht gefährlichen Abfällen müssen die Beförderer für den Leistungs- zeitraum eine Anzeige gemäß § 53 KrWG an die zuständige Behörde vorgenommen haben. Alle zur Beförderung von Abfällen vorgesehenen Fahrzeuge sind mit zwei A–Tafeln zu kenn- zeichnen, dies gilt auch für Entsorgungsfachbetriebe. Erlaubnis (gA) bzw. Anzeige (ngA) sind jeweils vom Beförderer auf dem Fahrzeug mitzuführen. Beim Transport gefährlicher Abfälle sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzuführen:
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 21 von 30
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• Ausdruck des Begleitscheins mit allen Datenangaben (Auskunftsfähigkeit), • bei verspäteter Signatur des Beförderers: Vereinbarung gem. § 19 Abs. 2 NachwV.
0.2.15.1.2 Handhabung von Bodenaushub und Bauabfällen
Materialien zum Wiedereinbau bzw. Bauabfälle zur Entsorgung sind in sortenreinen Haufwer- ken aufzuhalden und bis zu einem Volumen von 500m3 ordnungsgemäß bereitzustellen. Dazu sind die anfallenden Materialien bzw. Bauabfälle nach ihrer zu erwartenden Belastung zu trennen. Unter Umständen ist die Bildung mehrerer Haufwerke auch bei geringen Aushub- oder Abbruchkubaturen erforderlich.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in eigener Zuständig- keit gemäß seiner Baustellenlogistik nach zeitlichen- und mengenmäßigem Anfall zu ermitteln.
Bei Nutzung von Anlagen (z.B. Lager-/Umschlaganlagen) liegt es in der eigenen Verantwor- tung des AN, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Anlage einzuhalten.
Die Haufwerke sind mit einem wetterfesten Schild, welches die Haufwerksbezeichnung und der Schadstoffklassifizierung angibt, dauerhaft zu kennzeichnen. Der AN hat die in Haufwerken bereitgestellten Materialien generell so zu sichern, dass Gefähr- dungen von Schutzgütern durch die Abfälle oder darin enthaltene Schadstoffe ausgeschlossen sind.
Abdeckung der Haufwerke auf Bereitstellungsflächen am Ort der Entstehung der Ab- fälle (BE-Fläche):
Nicht gefährlicher Abfall
-
Bei allen nicht gefährlichen Abfällen, bei denen ein zeitnaher Abtransport zur Entsorgungs- anlage (zeitnahe = unverzüglich, maximale Liegezeit auf der BE-Fläche 4 Wochen) geplant ist, ist keine Haufwerksabdichtung mittels reißfester HDPE-Folie erforderlich. Auf die Haufwerksabdeckung darf nur verzichtet werden, wenn ein gültiger Umwelttechni- scher Bericht (UTB) vorliegt. Liegt kein UTB vor, muss der Abfall ab dem ersten Liegetag auf der BE-Fläche wie in Punkt „gefährlicher Abfall“ beschrieben behandelt werden.
-
Alle nicht gefährlichen Abfälle mit der Einstufung ab LAGA Z 1.2 bzw. GS 2/RC 2/ BM 2 gemäß EBV oder höher, die länger als 4 Wochen auf der BE-Fläche bereitgestellt werden, sind immer mit einer Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE- Folie gemäß nachfolgender Darstellung zu sichern. Das von der Oberflächenabdichtung anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist abzuleiten. Dies gilt auch, wenn der Um- gang mit dem Abfällen wie in Punkt „nicht gefährlicher Abfall – Erster Absatz“ beschrieben geplant ist und es zu Verzögerungen beim Abtransport kommt, so dass der Abfall länger als 4 Wochen auf der BE Fläche liegt.
Gefährlicher Abfall
- Bei allen nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Abfällen, unabhängig von der Lie- gezeit auf der BE-Fläche, ist immer eine Oberflächenabdichtung aus mind. 0,5 mm starker reißfester HDPE-Folie und zusätzlich eine entspr. HDPE-Folie gem. nachfolgender Abbil- dung zur Untergrundabdichtung vorzusehen.
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Alternativ zu der beschriebenen Untergrundabdichtung mit HDPE-Folie ist die Nutzung ei- nes mit Bitumen oder Beton befestigten / versiegelten Untergrundes einschließlich einer Entwässerung der Fläche möglich.
Systemskizze Sicherung eines Haufwerkes Wenn auf der Ladestelle eine Asphaltdecke in Straßenbauweise vorhanden ist, kann auf die Folienverwendung (Abdeckung Boden und Abdeckung Haufwerk) verzichtet werden.
0.2.15.1.3 Deklarationsanalytik
Die Deklarationsanalytik wird durch den AG durchgeführt. Der Altschotter und Boden im Umbaubereich wurde untersucht. Die Deklarationsanalytik liegt als Anlage 3.5 bei.
0.2.15.2 Entsorgung durch den Auftragnehmer / Zuführung
bleibt frei
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0.2.16 Materialbeistellung durch Auftraggeber
Die nachstehenden Ausführungen gelten ergänzend zur Anlage 2.13 „Regelungen zu auf- traggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“
Materialbeistellung für nachfolgende Stoffe
| Liefertermin/ | Material | Transportmit- tel | Ort | Verwendung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bereitstel- | ||||||
| lung | ||||||
| nach Wahl AN | Unterschotter | Facns od. Kipp- wagen | Tarifpunkt | GE mit PSS, KamiSO km 19,000 bis 19,300, 24,000 bis 24,095 und 24,095 bis 24,150, Hinderisse gem. 0.1.3.1 | ||
| „ | Betonschwellen | Spezialwagen | Tarifpunkt | GE | ||
| „ | Schiene | LSE | Tarifpunkt | GE | ||
| „ | Verfüllschotter | Fc, Fac | Tarifpunkt | GE |
Im Zeitraum Montag - Freitag: Maximale Schotterbereitstellung pro Tag zwei Züge insg. 2.400 t. Maximale Schwellenlieferung pro Tag 3.500 Stück. Im Zeitraum Samstag – Sonntag: Maximale Schotterbereitstellung jeweils nur ein Zug pro Tag insg. 1200 t. Maximale Schwellenlieferung pro Tag 1.750 Stück.
Hinweis für Gleiserneuerung im Fließbandverfahren Durch den AG werden die Wagengattungen Slps 462 – 464/468 und/oder Sps 466/466.1 bei- gestellt. Sollte der AN davon abweichende Schwellenspezialwagen benötigen, so hat er die organisa- torischen Vorkehrungen (z.B. Bereitstellung benötigter Übergabewagen oder/und Umladen) in eigener Verantwortung durchzuführen.
Ausnahme: Soweit Materialien und Stoffe betroffen sind, welche für den Bauzustand der Baumaßnahme erforderlich sind (z.B. Montageschienen, Laschen, Zwingen, Bolzen etc.), sind diese abwei- chend von Ziffer 16.4 „Besondere Vertragsbedingungen“ und Anlage 2.13 „Regelungen zu auftraggeberseitig beigestellten Oberbaumaterialien (Ver- und Entsorgung)“ durch den AN zu stellen und zu unterhalten.
Gleiches gilt für evtl. anzubringende Notstromverbinder (siehe Merkblatt für Triebstromrück- führung). Diese hat der AN zu stellen und auf Weisung des AG anzubringen und bis zum endgültigen Verschweißen zu unterhalten.
Tarifpunkte
Übergabe-/Tarifbahnhöfe: • Nürnberg Rangierbahnhof für Schienen und Schotter, • Nürnberg-Dutzendteich oder Treuchtlingen für Schwellen (neu und alt)
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0.2.17 Materialliefer- und Abfuhrplan
Liefertermine (Tag und Stunde am Tarifpunkt), Lieferorte (bei Lkw-Lieferung) und Mengen der vom AG bereitzustellenden Stoffe sowie die Bereitstellungstermine, -orte und Massen der Entsorgung sind durch den AN spätestens 12 Wochen vor Projektrealisierung dem AG verbindlich schriftlich mitzuteilen.
Dies gilt unbeschadet der in den Ausschreibungsunterlagen genannten verbindlichen Liefer- termine. Diese sind in jedem Fall zwingend zu beachten und einzuhalten, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Mehrmengen, die vom AN veranlasst und über die Mengen des Leistungsverzeichnisses hin- ausgehen, jedoch nicht verbraucht werden, werden dem AN in Rechnung gestellt (Lieferkos- ten, Fracht, Entsorgung).
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
keine besonderen Anmerkungen
0.2.19 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern
Im Rahmen der nach den Vertragsunterlagen vorgesehenen bauseitigen Koordination hat der AN Mitwirkungsleistungen zur Sicherstellung des vorausschauenden Schnittstellenmanage- ments in Bezug auf die Ausführung der übrigen an der Gesamtmaßnahme beteiligten Unter- nehmer aktiv wahrzunehmen. Hierzu hat er sich mit dem Auftraggeber abzustimmen und mitzuwirken, insbesondere bei Maßnahmen die Leistungen anderer Auftragnehmer als Vor- leistung erfordern oder nachfolgende Leistungen beeinflussen. Gegenstand und Ziel dieser Mitwirkung ist, dass der AN vorausschauend und aktiv die für seine Arbeitsvorbereitung und Abwicklung erforderlichen Informationen rechtzeitig über den AG abfordert und einbezieht, sowie seinerseits diesem die von ihm für die Verfolgung der Ordnung auf der Baustelle und des Zusammenwirkens der verschiedenen Unternehmer be- nötigten Informationen gleichermaßen so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass über die bau- seitige Koordination die störungsfreie Abwicklung der Gesamtmaßnahme sicher gestellt wird. Der AN hat in der Vorausschau der auf der Baustelle ineinandergreifenden Prozesse und Ab- hängigkeiten die Überlegungen und Maßnahmen zur Abstimmung so frühzeitig anzustellen und den Abstimmungsprozess mit dem AG durchzuführen, dass nach Lage der Dinge als er- forderlich absehbare Klärungs- und Koordinierungsprozesse des Auftraggebers ohne Störun- gen des Bauablaufes erledigt werden können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen hiernach u.a. die aktive Mitwirkung und Auskunftserteilung bei koordinationsrelevanten Gesprä- chen/Baubesprechungen, insbesondere unter Beteiligung anderer Unternehmer, und die un- verzügliche Information über abgefragten Festlegungen seiner Arbeitsvorbereitung, ein- schließlich ausführungstechnischer und logistischer Aspekte. In Bezug auf mögliche Störun- gen und Konflikte setzt die Pflicht des ANs den AG über Behinderungen zu informieren ein, sobald für ihn Umstände erkennbar werden, die sich negativ auf die Ausführung der geschul- deten Leistung bzw. des Bauvorhabens insgesamt auswirken können. Die Koordination der an der Ausführung beteiligten Unternehmer und die Ausübung aller im Zusammenhang stehenden Erklärungen und Anordnungen bleiben ausschließlich dem AG vorbehalten. Die Aufwendungen für die im Rahmen des Vertrages vorgesehene Mitwirkung des AN bei der auftraggeberseitigen Koordination, sind als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulie- ren und werden nicht gesondert vergütet.
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0.2.20 bleibt frei
0.2.21 bleibt frei
0.2.22 bleibt frei
0.2.23 Betriebliche Angaben (gem. DIN 18325 0.2.3 und 18325 0.2.5)
Betriebliche Regelung Umbaugleis: Das Baugleis wird vom 15.05.2027, 23:00 Uhr bis zum 07.06.2027, 04:30 durchgehend ge- sperrt. Unbeaufsichtigtes Abstellen von Fahrzeugen und Maschinen ist verboten.
Sperrabschnitte und Sperrzeiten: Für die Durchführung von Arbeiten im Gefahrenbereich der Betriebsgleise sind Sperrpausen erforderlich. Die angemeldeten Sperrzeiten für die Baumaßnahmen sind in der Anlage 3.15 Betriebliche Angaben beschrieben. Veränderungen der angemeldeten Sperrpausen sind nicht zulässig. Durch betriebliche Erfordernisse des AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbe- dingte Änderungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z. B. durch Verspätungen, Be- darfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/-ende bis je- weils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund be- trieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht besonders vergütet. Schutz-La / Nachlauf-La: Die angemeldeten Langsamfahrstellen wie in der Anlage 3.15 Betriebliche Angaben, beschrie- ben, sind zu beachten. Betriebliche Besonderheiten: keine besonderen Anmerkungen
0.2.24 Oberleitung (gem. DIN 18325 0.2.6)
Abschaltung Oberleitung: Die angemeldeten Abschaltzeiten wie in der Anlage 3.15 Betriebliche Angaben, beschrieben, sind zu beachten. Die Oberleitung über dem Gl. 2 in Pleinfeld und Georgensgmünd wird nicht ausgeschaltet.
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0.2.25 Ausführung Bettungsarbeiten (gem. DIN 18325 0.2.16)
Zusammenfassung der Bettungsausführung: Die Bettung ist, abgesehen von den unter 0.1.3.1. genannten Hindernissen und den auf Kampfmittel zu untersuchenden Abschnitten, zu reinigen. Dies ergibt eine Leistungslänge von rd. 6700 m. Die erkundete Bettungsdicke beträgt 31 bis 54 cm. Die Schotterbreite vor Kopf beträgt 40 cm (Soll). Die Planumsneigung ist feldseitig (außer Bahnsteigbereich). Abweichend hiervon betragen die Bettungsdicken auf den EÜ nur 8 bis 18 cm.
0.2.26 Ausführung Rand- und Rangierwegarbeiten
keine besonderen Anmerkungen
0.2.27 Ausführung Planumsverbesserung
| Anlage | Von | Bis km | Länge (m) | PSS-Dicke | PSS – | Geokunststoffe - Anwendungsfall: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| km | (cm) | Korngemisch | ||||||||||
| Gl. NPLF - NGE | 19,100 | 19,300 | 200 | 40 | KG 2 | - | ||||||
| Gl. NPLF – NGE | 24,000 | 24,086 | 86 | 30 | KG 2 | - | ||||||
| Gl. NPLF – NGE | 24,095 | 24,150 | 55 | 30 | KG 2 |
Anmerkung: Schlammstelle bei 22,6. Instandsetzungsbedarf durch Schurf prüfen.
0.2.28 Ausführung Entwässerungseinrichtung
Die verschmutzten Abschnitte der vorhandenen verrohrten Gräben sind zu spülen (616 m) bzw. der Kiesfilter ist zu erneuern (516 m). Bahngräben sind nachzuprofilieren (260 m). Die Entwässerung der PSS-Abschnitte erfolgt durch möglichst großflächige Ableitung in die Dammböschungen.
0.2.29 Arbeiten im Tunnel (gem. DIN 18325 0.1.6)
Bleibt frei
0.2.30 Arbeiten an Signalanlagen
Bleibt frei
0.2.31 Arbeiten Rückstromführung, Bahnerdung, Potenzialausgleich
Bleibt frei
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0.2.32 Gleis-/Bauvermessung und Lichtraummessung
0.2.32.1 Absteckung
Mit der Übergabe der Unterlagen gemäß Ril 883.3200 sind die Verpflichtungen des AG im Sinne § 3 (2) VOB/B erfüllt.“
Der AN erhält die Daten in folgender Form: • Festpunkte und Trassendaten im DB-Format oder alternativ Daten im ASC II – Format • Plandaten in einem digitalen Format (z. B. TIF, DGN, DWG, PDF) oder alternativ als Pa- pierkopie
Die Übergabe der Daten durch den AG erfolgt rechtzeitig vor Baubeginn und wird vom AN und dem AG schriftlich quittiert. Hierzu ist der Vordruck 883.3200V01 „Geodätische Abste- ckung; Niederschrift zur Übergabe“ zu verwenden.
Ergänzend dazu, ist der AN verpflichtet, die Detailabsteckung zur Bauausführung gem. Ril 883 zu erstellen. Diese muss so erfolgen, dass der Anschluss an die vorhandenen Gleise und Weichen lage- und höhenmäßig gewährleistet ist. Der Bauüberwachung sind alle Sicherungspunkte nachweislich anzuzeigen. Der AN teilt dem AG das ausführende Ingenieurbüro mit.
0.2.32.2 Abnahmevermessung
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die geodätischen Abnahmevermessungen nach Richt- linie 883 durchzuführen.
Die Abnahmevermessung schließt auch die Prüfung der Lichtraumfreiheit nach den Vorga- ben der Ril 883.3400 mit ein.
Der AN teilt vor Beginn der geodätischen Vermessungen dem AG das mit der Ausführung der geodätischen Vermessungen beauftragte Ingenieurbüro mit. Es ist jeweils zu beachten, dass die durchgeführte Vermessungsleistungen gemäß Ril 883 unabhängig voneinander ausgeführt werden.
0.2.32.3 Lichtraummessung (und Engstellendokumentation)
Allgemein: Die Engstellendokumentation ist die Grundlage für die Überprüfung außergewöhnlicher Transporte (Lü-Sendungen). Sie spiegelt die aktuelle Lage des Gleises im Bezug zu ortsfes- ten Anlagen zum Zeitpunkt der Messung wider. Durch Gleis- und Weichenerneuerungen wird die Gleislage verändert, wodurch das Engstellenverzeichnis seine Gültigkeit verliert. Daher ist nach Abschluss der Baumaßnahme das Engstellenverzeichnis zu aktualisieren. Die Grundlage für die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten bilden die Richtlinien 458, 809, 883 und 885.
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Das Engstellenverzeichnis wird bei folgender Abteilung vorgehalten: DB InfraGO AG I.IA-S-I 3 Datenmanagement Region Süd Richelstraße 3 80634 München Ansprechpartner: Hr. Markus Holzner, Tel.: 089-1308 1741 Eine Übersicht mit präqualifizierten Ingenieurbüros ist bei obiger Abteilung verfügbar.
Leistungen des AN: Die Bestandsdokumentation von Lichtraumdaten ist nach Richtlinie 883.7400 durchzuführen. Bestellung von Lichtraumdaten sind ausschließlich über das IPID-Portal einzureichen. Zu- gang zum IPID-Portal hat der AN sicherzustellen. Die Datenbankstruktur bei Datenmanage- ment entsprechenden Ergebnisse der Lichtraumbestandsdokumentation sind vom AN mit ei- ner unterschriebenen Prüfungs- und Eignungsbestätigung über das IPID-Portal an das Da- tenmanagement zu übergeben.
Die Übergabe hat bis zum Zeitpunkt 25.06.2027 zu erfolgen.
0.2.33 Ergänzende Ausführungsbestimmungen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Tech- nische Spezifikationen in Bezug genommen. Insbesondere zur beachten ist die DIN ATV 18323 Kampfmittelräumarbeiten.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
keine besonderen Anmerkungen
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und besonderen
Leistungen
0.4.1 Nebenleistungen
keine besonderen Anmerkungen
0.4.2 Besondere Leistungen
siehe Leistungsverzeichnis
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0.5 Technische Bearbeitung
0.5.1 Ausführungsunterlagen
keine besonderen Anmerkungen, siehe auch BVB Pkt. 16.2 „Planunterlagen“
0.5.2 Bestandsunterlagen und Dokumentation
keine besonderen Anmerkungen
0.5.3 Bauzeitenplan (Konkretisierung zu BVB 16.2)
Bauablaufplan des Bieters/Betriebsablaufplan: Mit Angebotsabgabe ist als Terminplanung der Bauablaufplan des Bieters (entspricht dem „Bauzeitenplan“ in den BVBs) in Form einer Zeit-Wege-Darstellung gemäß Ril 823, z. B. nach dem System der Sperrpausenoptimierung (SOG-Plan) – auf der Grundlage des Rah- menterminplans / der Ausschreibungsunterlagen des AG – einzureichen.
Bei der Planung der internen Baulogistik bzw. der beim AN ggf. zusätzlich beauftragten schienengebundene Transporte sind die Streckenöffnungs- und Pausenzeiten der betroffe- nen Betriebsstellen / Streckenabschnitte zu beachten. Diese sind im Infrastrukturregister der DB InfraGO AG (Internetauftritt der DB InfraGO AG: http://www.dbinfrago.com/web/schie- nennetz/netzzugang-und-regulierung/infrastrukturregister und https://www.dbin- frago.com/web/schienennetz/betrieb/allgemeine-betriebsinformationen/dienstru- hen_und_ausschaltzeiten-11861474) veröffentlicht.
Der Bauablaufplan ist mit aktualisiertem Stand zu den Besprechungen (T1 / T12) in je- weils 5-facher Ausfertigung vorzulegen. Des Weiteren ist der abschließend geneh- migte Bauablaufplan ebenfalls in 5-facher Ausfertigung 2 Wochen vor Baubeginn als Datei und in Papierform gemäß Verteilerliste des AG zu verteilen.
In den jeweiligen Einheitspreisen der Bauleistungen sind weiterhin folgende Leistungen ent- halten: • Darstellung des Soll-Ist-Vergleiches im Bauablaufplan während der Bauausführung und Aufzeigen des kritischen Weges • Erstellung und Dokumentation aller für die Abnahme gemäß Ril 824 erforderlichen Unter- lagen und Erhebungen.
Betriebsablaufplan Zum Zeitpunkt der T12-Besprechung (lt. Ril. 823.0150 Baudurchführungsbesprechung) muss der auf den vertraglich vereinbarten Bauzeitenplan abgestimmte, genehmigungsfähige Be- triebsablaufplan vorliegen.
Gültig ab 01.04.2026 (Revision 07.0) Stand: 27.08.2026 Seite: 30 von 30