[Seite 1]
Ergänzende Vertragsbedingungen Elektronischer Befähigungsausweis (ElBa) der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen − nachfolgend AG genannt −
für die Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (hier: Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen) und für bauaffine Dienstleistungen.
- EVB ElBa (SbaD) -
Präambel: Mit dem elektronischen Befähigungsausweis (ElBa) wird sukzessive der bisherige Papierausweis von Sicherungsposten und -auf- sichten sowie der damit verbundene analoge Prozess abgelöst. Durch diese gezielte Digitalisierung werden mit ElBa die Siche- rungspersonale vom Mitführen und Pflegen der Papierunterlagen entlastet, die Sicherheit auf Baustellen erhöht und Betrugsmög- lichkeiten reduziert. Mit Wirkung vom 01.08.2023 begann der flächendeckende Roll-out des ElBa für Sicherungsposten und Sicherungsaufsichten für alle internen und externen Sicherungsunternehmen gemäß Rahmenrichtlinie 132.0118A12 Abschnitt 8. Bis 31.12.2023 haben alle Unternehmen ihre Sicherungspersonale mit den entsprechenden Nachweisen im System ElBa anzule- gen. Ab 1. Januar 2024 sind die in ElBa hinterlegten Daten die notwendige Voraussetzung für Vergaben und Präqualifikationen. Ab 01. Januar 2025 gilt für Sicherungsposten und -aufsichten die verpflichtende Nutzung der Handy-App von ElBa auf Baustellen. Der bisherige Papierausweis für Sicherungsposten und -aufsichten bleibt als Rückfallebene bei technischen Schwierigkeiten bis 30.06.2025 gültig und muss bis dahin weiter gepflegt / aktuell gehalten werden. Bezüglich der Nutzung des Systems ElBa für weitere Rollen (z. B. Bahnübergangsposten) wird der AN gesondert informiert, sobald darüber Klarheit besteht.
1 Leistungen
(a) Der AG stellt dem AN das System ElBa zur Verfügung und ist verpflichtet, für dessen Funktionsfähigkeit zu sorgen. Aktuelle Informationen zu ElBa sind zu finden unter: www.dbinfrago.com/ElBa (b) Für den Zugang zum System sind DB-externe Personen verpflichtet, zunächst eine Identitätsfeststellung (analog zum Post- Ident-Verfahren) durchzuführen. Für die Durchführung hat der AG die Firma bitkasten beauftragt. (c) Der AN ist verpflichtet, im System ElBa seine Mitarbeiter mit den jeweils vorhandenen Nachweisen anzulegen und aktuell zu halten, vgl. Rahmenrichtlinie 132.0118. (d) Der AG betreibt das System ElBa und ist befugt, die entsprechenden Angaben und Nachweise zu überprüfen und in aktueller Form einzufordern. Die Überprüfung kann auch vor Ort über die mobile App erfolgen. Ebenfalls kann der AG oder von ihm beauftragte Dienstleister vor Ort das Vorzeigen eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass) zur Überprüfung verlangen.
2 Präqualifikation/ Qualifikation
(a) Ab 1. Januar 2024 erfolgt der Nachweis der erforderlichen Personalqualifikationen über das System ElBa. (b) Ab 1. Januar 2025 gilt für Sicherungsposten und -aufsichten die verpflichtende Nutzung der Handy-App von ElBa auf Baustel- len. Der bisherige Papierausweis für Sicherungsposten und -aufsichten bleibt als Rückfallebene bei technischen Schwierigkei- ten bis 30.06.2025 gültig und muss bis dahin weiter gepflegt / aktuell gehalten werden.
3 Ausführung
(a) Die bereits bestehenden Regelungen zum Einsatz von Nachunternehmen in begründeten Ausnahmefällen bleiben bestehen. Auch für Nachunternehmer ist die Nutzung des Systems ElBa verpflichtend. (b) Der AG und von ihm mit der Rolle Sicherungsüberwachung beauftragte Personen sowie weitere Berechtigte sind befugt, im Rahmen der Tätigkeit der Überwachung, die ordnungsgemäße Nutzung von ElBa zu kontrollieren. Dazu dürfen Sie die ElBa- App auf dem Handy der Sicherungspersonale einsehen und überprüfen.
4 Örtliche Verhältnisse/ Einweisung in die Örtlichkeit
bleibt frei
208.1214A11 Ergänzende Vertragsbedingungen Sicherungsleistungen und Seite 1 bauaffine Dienstleistungen (EVB ElBa SbaD)
Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 03.12.2024
[Seite 2]
5 Zusätzliche oder geänderte Leistungen
bleibt frei
6 Befähigungsnachweis / Ausweis für Bahnübergangsposten
bleibt frei
7 Ausrüstung, Material, Systemkomponenten
Der AN ist gemäß Rahmenrichtlinie 132.0118 verpflichtet, die für die Nutzung von ElBa erforderlichen Geräte für seine Mitarbeiter vorzuhalten.
8 Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit bei Sicherungsleistungen
bleibt frei
9 Rechnung
bleibt frei
10 Zahlungen
bleibt frei
11 Abtretung von Forderungen
bleibt frei
12 Haftung und Versicherung
bleibt frei
13 Erwerb von Druckschriften des AG/ Systeme, Zugang und Kosten
Für jede in ElBa als aktiv angelegte und einem oder mehreren konkreten Unternehmen zugeordnete Person wird von dem jeweiligen AN eine Nutzungsgebühr ab 01.01.2025 aktuell in Höhe von 10 Euro pro Person und Monat von der DB InfraGO AG erhoben. Die Rolle Sachbearbeiter ist davon ausgenommen. Die detaillierten Abrechnungsmodalitäten finden Sie unter www.dbinfrago.com/ElBa.
14 Gerichtsstand/Rechtswahl
bleibt frei
15 Veröffentlichungen, Vervielfältigungen
bleibt frei
16 Sicherheitsanordnungen, öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse
bleibt frei
17 Umweltschutz
bleibt frei
18 Bauunfälle / Unfälle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
bleibt frei
19 Preisnachlässe
bleibt frei
Seite 2 EVB Elektronischer Befähigungsausweis Gültig ab: 03.12.2024
[Seite 3]
20 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
bleibt frei
21 Werbung auf dem Gebiet des Auftraggebers
bleibt frei
22 Datenschutz
bleibt frei
23 Ergänzende Vertragsbestimmungen
bleibt frei
24 Dokumentation der Tauglichkeit
bleibt frei
25 Arbeitnehmer-Entsendegesetz / Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
/Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 4 Abs. 2)
bleibt frei
Seite 3 EVB Elektronischer Befähigungsausweis Gültig ab: 03.12.2024