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Betriebsordnung fu r Fremdfirmen
Folgende Regelungen haben im Verantwortungsbereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Gültigkeit, wenn die Berufsgenossenschaft Holz und Metall mittelbar über ein Gebäudemanagement oder unmittelbar als Auftraggeberin auftritt.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Beschäftigten die für die Erbringung ihrer Leistungen geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, einschließlich der vom Auftraggeber erteilten Einweisungen, genauestens beachten und einhalten. Alle Beschäftigten von Fremdfirmen haben sowohl die Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, als auch die ihres eigenen Betriebes, zu beachten. Hierzu gehört, dass die Auftraggeberin zur Wahrnehmung der Unterstützungspflichten nach § 5 DGUV Vorschrift 1 hinsichtlich besonderer Gefährdungen vom Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung erhält, aus der hervorgeht, wie der Auftragnehmer die Arbeitssicherheit bei den zu erbringenden Leistungen gewährleisten will und welche Unterstützung hierzu von Seiten der Auftraggeberin hierzu als erforderlich angesehen wird. Schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen sind von Auftragnehmern generell für alle Beschäftigten, für den Umgang mit allen Arbeitsmitteln und für alle durchzuführenden Tätigkeiten vorzuhalten (§ 3 DGUV Vorschrift 1). Die Beschäftigten des Auftragnehmers sind einmal jährlich arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Diese Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Die Auftraggeberin ist berechtigt zu überprüfen, ob die eingesetzten Beschäftigten für die durchzuführenden Tätigkeiten unterwiesen sind (Satz 2 § 6 DGUV Vorschrift 1).
- Sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen unserer Gebäude haben sich die Beschäftigten des Auftragnehmers am Empfang an- bzw. abzumelden. Der Ausweis, den sie erhalten, ist gut sichtbar an der Kleidung zu tragen und beim Verlassen des Gebäudes wieder abzugeben.
- Der Aufenthalt auf dem Gelände und in den Gebäuden der Berufsgenossenschaft Holz und Metall ist nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und nur in Bereichen gestattet, für die die Verrichtung der vertraglichen Leistungen dies erfordert. Das Betreten von Büroräumen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall sowie der Aufenthalt in Bereichen, die mit besonderen Aufenthalts- und Verbotsschildern gekennzeichnet sind, ist nur nach erfolgter Genehmigung der Auftraggeberin gestattet.
- Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen sind Absprachen mit der Auftraggeberin zur Koordinierung der Arbeiten zu treffen (vergl. § 6 DGUV Vorschrift 1).
- Soweit die Vermeidung gegenseitiger Gefährdung erforderlich ist (BGV A1), hat die Auftraggeberin Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten von Auftragnehmern. Soweit sich im Übrigen die Beschäftigten des Auftragnehmers sicherheitswidrig verhalten, ist die Auftraggeberin berechtigt, die Arbeiten bis zur Aufhebung des sicherheitswidrigen Verhaltens einstellen zu lassen.
- Für alle Arbeitsmittel des Auftragnehmers, die auf dem Gelände der Berufsgenossenschaft Holz und Metall eingesetzt werden, ist am Einsatzort ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten.
- Die Durchführung von Feuerarbeiten, sonstiger gefährlicher Tätigkeiten sowie Staub oder Lärm erzeugenden Arbeiten, ist vor Beginn der Auftraggeberin mitzuteilen und mit ihr abzustimmen. Werden Heißarbeiten oder Arbeiten mit Staubentwicklung in Bereichen
Stand: 10.07.2019
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durchgeführt, in denen Brandmelder installiert sind, sind die Melder durch die Hausverwaltung zu deaktivieren. Die Beendigung der Arbeiten sind der Hausverwaltung mitzuteilen, so dass die Melder wieder aktiviert werden können. Sollte durch ein Ignorieren der Rauchmelder fahrlässig die Feuerwehr durch Mitarbeiter des Auftragnehmers alarmiert werden, gehen die daraus entstandenen Kosten zu Lasten des Auftragnehmers. Für Heißarbeiten (Schweißen, Löten, Schleifen, Auftauarbeiten) ist ein Erlaubnisschein (siehe Anhang 1) bei der Hausverwaltung einzuholen. 8. Es ist sicherzustellen, dass Beschäftigte der Berufsgenossenschaft Holz und Metall durch die Verarbeitung von Gefahrstoffen nicht gefährdet und, dass Verunreinigungen von Boden, Grundwasser und Entwässerungssystemen (Kanal, Sickerschächte) vermieden werden. 9. Ist es zur Durchführung der Arbeiten nötig Energieabschaltungen vorzunehmen, ist die Vorgehensweise mit der Auftraggeberin abzustimmen. 10. Die Baustellensicherung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. 11. Durchfahrten, Zugänge, Ausgänge, Rettungswege, Feuerwehrzufahrten sowie Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen sind jederzeit freizuhalten. 12. Rauchen ist in den Gebäuden der Berufsgenossenschaft Holz und Metall verboten. 13. Das Betreten der Gebäude in berauschtem Zustand sowie das Konsumieren alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ist untersagt. 14. Bei Unfällen ist die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren. 15. Im Alarmfall (Alarm-Hupen und Glocken ertönen) ist das Gebäude auf den gekennzeichneten Rettungswegen unverzüglich zu verlassen und der Sammelplatz aufzusuchen. Den Anordnungen der Auftraggeberin ist Folge zu leisten. 16. Falls der Auftragnehmer zur Durchführung der Arbeiten einen oder mehrere Subunternehmer beauftragt, hat er dafür zu sorgen, dass auch diese die Pflichten dieser Betriebsordnung wahrnehmen. Der oder die Subunternehmer hat/haben die Kenntnisnahme und Einhaltung der Betriebsordnung durch Unterschrift zu bestätigen. Das bzw. die unterschriebene(n) Exemplar(e) der Betriebsordnung ist/sind der Auftraggeberin vor Aufnahme der Tätigkeiten auszuhändigen.
Kenntnisnahme und Bestätigung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer Fa. ________________________________________________________
Vertreten durch Fr./H. ________________________________________________________
hat die Betriebsordnung für Fremdfirmen zur Kenntnis genommen und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Ihre/Seine Mitarbeiter hat sie/er über deren Inhalt informiert.
Datum: __________________________ Unterschrift: ________________________________
Stand: 10.07.2019
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Anhang 1: Erlaubnis für feuergefährliche Arbeiten
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usf ü hre n der uftragg e ber
A A
Origi nal
K o pi e
| Erlaubnis für feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen) | |||
|---|---|---|---|
| 1 1a | Arbeitsort/-stelle Bereich mit Brand- und Explosionsgefahr | ————————————————————————————————— ————————————————————————————————— Die räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle: Umkreis (Radius) von ......... m, Höhe von ......... m, Tiefe von .......... m | |
| 2 | Arbeitsauftrag (z.B. Träger abtrennen) Arbeitsverfahren | Name: ————————————————————————— ————————————————————————— ———————— | |
| 3 3a | Sicherheitsmaßnahmen bei Brandgefahr Beseitigen der Brandgefahr | Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände - ggf. auch Staubablagerungen Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken oder verdecken oder selbst brennbar sind Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände (z.B. Holzbalken, -wände, -fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und gegebenenfalls deren Anfeuchten Abdichten von Öffnungen (z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte) zu benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde usw. ________________________________________________ | Name: ———————— Ausgeführt: ———————— (Unterschrift) |
| 3b | Bereitstellen von Feuerlöschmitteln | Feuerlöscher mit Wasser Pulver CO 2 Löschdecken Löschsand angeschlossener Wasserschlauch wassergefüllte Eimer Benachrichtigen der Feuerwehr | Name: ———————— Ausgeführt: ———————— (Unterschrift) |
| 3c | Brandposten | Während der feuergefährlichen Arbeiten Name: ____________________ | |
| 3d | Brandwache | Nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten Dauer: _____________ Std. Name: ____________________ | |
| 4 4a | Sicherheitsmaßnahmen bei Explosionsgefahr Beseitigen der Explosionsgefahr | Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und Gegen- stände - auch Staubablagerungen und Behälter mit gefählichem Inhalt oder dessen Resten Beseitigen von Explosionsgefahr in Rohrleitungen Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen, die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben und gegebenenfalls in Verbindung mit lufttechnischen Maßnahmen Durchführen lufttechnischer Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit messtechnischer Überwachung Aufstellen von Gaswarngeräten _________________ _____________________________________________ | Name: ———————— Ausgeführt: ———————— (Unterschrift) |
| 4b | Überwachung | Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen auf Wirksamkeit Name: _________________ | |
| 4c | Aufhebung der Sicherheits- maßnahmen | Nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten Nach: ................. Std. Name: _________________ | |
| 5 | Alarmierung | Standort des nächstgelegenen Brandmelders __________________________________________ Telefons __________________________________________ Feuerwehr Ruf-Nr. ___________________________________________ | |
| 6 mer h ne uftrag | Auftraggebender Unternehmer Die Maßnahmen nach Nummern 3 und 4 tragen den durch die örtlichen Verhältnisse (Auftraggeber) entstehenden Gefahren Rechnung. ________________________ ______________________________________ Datum Unterschrift | ||
| A 7 e pi o K 2. | Ausführender Unternehmer Die Arbeiten nach Nummer 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die Kenntnisnahme des (Auftragnehmer) Sicherheitsmaßnahmen nach Nummern 3 und/oder 4 durchgeführt Ausführenden nach 2 sind. ________________________ ______________________________________ ______________ Datum Unterschrift Unterschrift |
Stand: 10.07.2019