03_Leistungsverzeichnis Glasreinigung.pdf

Glasreinigung in Hannover

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03 Leistungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 DARSTELLUNG DER BESCHAFFUNG .................................................................... 3

1.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 3

1.2 Leistungsort ............................................................................................................................... 3

1.3 Preisgestaltung .......................................................................................................................... 3

1.3.1 Preis ............................................................................................................................... 3

1.3.2 Rechnungsdarstellung ................................................................................................... 4

1.3.3 Zahlungsbedingungen ................................................................................................... 4

1.3.4 Preisanpassungsklausel ................................................................................................ 4

2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG .................................................................................. 5

2.1 Allgemein .................................................................................................................................... 5

2.2 Ausführung der Leistung .......................................................................................................... 5

2.3 Vorgaben zu den Leistungsarten:............................................................................................ 6

2.4 Gestellung von Maschinen, Geräten und Materialien ............................................................ 7

2.5 Aufsicht ...................................................................................................................................... 8

2.6 Reinigungsgruppen ................................................................................................................... 9

2.7 Reinigungsturnus ...................................................................................................................... 9

3 SONDERARBEITEN .................................................................................................. 9

4 REINIGUNGSPERSONAL, SICHERHEIT .................................................................10

5 NACHHALTIGKEIT ...................................................................................................11

6 SONSTIGES ..............................................................................................................12

7 DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT ..............................................13

8 ANFORDERUNGEN / AUSSCHLUSSKRITERIEN ...................................................13

8.1 Anforderungen an den Bieter ................................................................................................. 14

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8.2 Anforderungen an die Leistungsdurchführung ................................................................... 14

9 DETAILLEISTUNGEN ...............................................................................................15

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1 Darstellung der Beschaffung

1.1 Allgemeines

Es wird die Glasreinigung für den Standort der Auftraggeberin Seligmannallee 4, 30173 Hannover ausgeschrieben.

Für die Reinigungsdienstleistungen dieser Ausschreibung sollen ein entsprechender Vertrag geschlossen werden.

Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von ca. 2 Jahren (Vertragsjahre), er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr bis zur maximalen Laufzeit von ca. vier Vertragsjahren, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres (31.05.) gekündigt wird. Nach Ablauf des vierten Vertragsjahres zum 31.05.2030 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Das geschätzte Auftragsvolumina für den Standort Hannover sieht wie folgt aus:

StandortAuftragsvolumen 1 JahrGeschätztes Auftragsvolumen bei Vertragslaufzeit von 4 Jahren
Hannover32.975,00 €131.900,00 €

Somit beträgt das voraussichtliche Auftragsvolumen 131.900,00 EUR netto.

Als Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt der Zuschlagsmitteilung vorgesehen.

Das maximale Abrufvolumen beträgt 6 Glasreinigungen innerhalb von 4 Jahren.

1.2 Leistungsort

Die Reinigungsleistung ist das Verwaltungsgebäude der Auftraggeberin Seligmannallee 4, 30173 Hannover.

Werden einzelne Objekte oder Teile veräußert oder an Dritte vermietet, so kann die Auftraggeberin, die für diese Objekte oder Objektteile zur erbringenden Gebäudereinigungsleistungen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten kündigen. Alternativ hierzu kann die Auftraggeberin mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer die Leistung auf andere, gleichartige Objekte oder Teile von Objekten überleiten, die sodann vom Auftragnehmer auf der Grundlage der Kalkulation der Stundenverrechnungssätze sowie der übrigen Kalkulationsansätze für die bisherigen gereinigten Objekte und Objektteile gereinigt werden.

1.3 Preisgestaltung

1.3.1 Preis Bei der Preiskalkulation ist zu beachten für die Reinigung alle Preiskomponenten miteinzubeziehen, insbesondere: a) benötigte Reinigungsmittel, b) benötigte Reinigungshilfsmittel (Bsp.: Abzieher, Fensterleder, u.a.),

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c) Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen, Gurte, u.a. Sofern Hubsteiger für die Reinigung benötigt werden, sind diese in der jeweiligen loszugehörigen Preisliste (Excelliste; Dokument 11) separat auszuweisen. Alle für die Erstellung des Angebotspreises relevanten Daten sind in den jeweiligen loszugehörigen Excellisten (Dokument 11) enthalten.

1.3.2 Rechnungsdarstellung Die Rechnungen sollen einzelne Details wie a) Auftrags-/Bestelldatum, b) Auftrags-/Bestellnummer, c) Anfangs- und Enddatum Reinigung, gem. durch die Auftraggeberin unterzeichnetem Regiebericht, d) Nettopauschalbetrag für die Reinigung gem. Preisliste, e) Pauschalpreis Hubsteiger für die gesamte Reinigungsdauer gem. Preisliste, f) Umsatzsteuer, g) Bruttobetrag für die Reinigung sowie die h) Skontovereinbarung enthalten.

1.3.3 Zahlungsbedingungen a) Zahlungen werden erst nach vollständiger Erbringung der Leistungen gezahlt b) Vorauszahlungen werden nicht geleistet c) Hinweis zur Entgegennahme elektronischer Rechnungen: Die Auftraggeberinnen sind gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E- Rechnungsverordnung) verpflichtet, Rechnungen als E-Rechnung zu empfangen. Die Leitweg-ID und sowie weitere Informationen werden den bezuschlagten Unternehmen mit dem Vertrag mitgeteilt

1.3.4 Preisanpassungsklausel Es ist eine Anpassung der vom Auftragnehmer angegebenen Angebotspreise entsprechend der Preisentwicklung für die vom Statistischen Bundesamt (DESTATIS) ermittelten Gütergruppe vorgesehen. Details hierzu siehe Dokument 04, Vertag, § 6 Abs. 4 ff.

Als Referenz der allgemeinen Preisentwicklung für diese Dienstleistung wird, der vom Statistischen Bundesamt ermittelte, quartalsmäßig ermittelte Preisindex „Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen: Deutschland, Quartale, Dienstleistungen, CPA08-812211 Reinigungsleistungen an Fenstern und Verglasungen“ herangezogen. Weiterführender Link: Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen: Deutschland, Quartale, Dienstleistungen

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2 Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein

Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und -einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden.

Vor Beginn der Ausführung ist die Reinigungsfähigkeit der zu reinigenden Flächen zu prüfen. Beispielsweise sind schlecht verkittete oder gesprungene Fensterscheiben vor der Reinigungsausführung der Auftraggeberin zu melden.

In den Quadratmeterpreis sind notwendige Gerüste sowie Leiterarbeit einzukalkulieren. Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen wird separat abgefragt und in den Angebotspreis einbezogen.

Grundlage für die Abrechnung der Glasflächenreinigung einschl. der Rahmenreinigung ist die Fensterfläche (einseitig) ermittelt aus der lichten Bauweite von Putzkante zu Putzkante.

2.2 Ausführung der Leistung

Die vom Auftragnehmer zu erbringende Glasreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Glas- und Rahmenflächen sowie Fassadenflächen. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle Leistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis (s. auch Punkt 9, Detailleistungen Glasreinigung) zu erbringen. Insbesondere hat er die Leistungen zur Glasreinigung mit einer Gesamtfläche wie aus der Excel-Datei zu entnehmen sowie Sonderarbeiten auf Anforderung zu erbringen, wie jeweils in den Anlagen im Einzelnen festgelegt.

Bei der Glasreinigung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Vorgaben einzuhalten:

a) die in Punkt 2.3 dieses Leistungsverzeichnisses sowie in dem Aufmaß/Flächenver- zeichnis Glasreinigung gemachten Vorgaben entsprechend den Leistungsarten und den im Leistungsverzeichnis angegebenen Tätigkeiten, auch zu den Reinigungszyklen, alle Angaben unterteilt nach den verschiedenen Fensterarten.

b) den in den Dokument 07 (Formblatt Eignung) unter Eigenerklärung 8 und 9 beschrie- benen Personal- und Materialeinsatz, wobei die dort gemachten Vorgaben als Mindestvor- gaben zu verstehen sind;

c) für die Sonderreinigung die unter Punkt 3 und 6 dieses Leistungsverzeichnisses gemach- ten Ausführungen.

Die Glasreinigung erfolgt jeweils einmal jährlich im Kalenderjahr mit Rahmen. Die Absprache des Leistungsmonates zur Glasreinigung wird von der Auftraggeberin in Absprache mit dem Auftragnehmer nach Zuschlagsmitteilung festgelegt.

Zur Absprache für die Durchführung der Glasreinigung, d.h. die Absprache der genauen Zeiten zur Ausführung, wird sich die Auftraggeberin 4 Wochen vor dem ‚Ausführungsmonat‘ bei dem Auftragnehmer melden.

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Die Glasreinigung findet in der Regel im Mai oder im September statt.

Hinweis: Die Reinigung für 2026 hat bereits im Mai stattgefunden. Die nächste Reinigung ist somit erst im Mai 2027 fällig. Die Glasreinigung sollte montags bis donnerstags bis spätestens 16:00 Uhr abgeschlossen sein und freitags bis spätestens 13:00 Uhr, damit eine Arbeitsbegleitung im Gebäude gewährleistet ist.

Die angebotenen Leistungen sind nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik, nach den gesetzlichen Vorschriften, nach den Vorgaben bzw. Vorschriften der Aufsichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften und den bestehenden Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Sicherheit, Hygiene, Brand- und Umweltschutz durchzuführen.

Eine eventuell erforderliche Genehmigung für das Aufstellen eines Steigers/Hubwagens auf dem Gehweg und/oder Fahrweg ist von dem Auftragnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Kosten für den Steiger/Hubwagen trägt der Auftragnehmer, der diesen auch zu stellen hat.

2.3 Vorgaben zu den Leistungsarten:

Die nachfolgenden Vorgaben zu den Leistungsarten beschreiben verbindlich die Art und Weise, wie die genannten Arbeiten auszuführen sind, sowie die Ergebnisse, die der Auftragnehmer dabei herbeizuführen hat. Es handelt sich sowohl im jeweiligen Teil „Vorgabe zu Art und Inhalt der Leistung“ als auch im jeweiligen Teil „Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg“ um verbindliche Vorgaben für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, insbesondere den vom Auftragnehmer dabei herbeizuführenden Erfolg. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorgabe beschreibend (gemeint ist eine Beschreibung des Zustandes, den der Auftragnehmer herzustellen hat) oder verpflichtend formuliert ist. Als Soll-Vorgaben formulierte Anforderungen sind gleichermaßen vom Auftragnehmer verbindlich umzusetzen, falls nicht besondere Umstände vorliegen.

a) Ausführung der Glasreinigung – ohne Stock und Rahmen

Vorgabe zu Art und Inhalt der Leistung:

Ein-, zwei- oder mehrseitige Reinigung der Glasflächen entsprechend der Ausschreibung in bestimmten Zeitabständen unter Verwendung eines geeigneten Glasreinigungsmittels. Kalkbeläge auf den Glasflächen müssen mit beseitigt werden.

Fensterbänke sind abzuwischen. Das Abräumen der Fensterbänke (z.B. Blumenstöcke) erfolgt durch die Mitarbeiter der Auftraggeberin.

Das Umgebungsfeld der Fenster, darf nach der Reinigung keine Verschmutzungen aufweisen (Wasserflecken etc.). Durch den Auftragnehmer bei der Reinigung verursachte Verschmutzungen sind auf seine Kosten zu entfernen. Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Veränderte Stores und Übergardinen sind in ihre Ausgangsstellung zu bringen.

Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg: Die Glasflächen sind staubfrei, Schlieren frei und Wasserflecken frei.

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b) Ausführung der Glasreinigung – mit Stock und Rahmen

Vorgabe zu Art und Inhalt der Leistung:

Ein-, zwei- oder mehrseitige Reinigung der Glasflächen entsprechend der Ausschreibung in bestimmten Zeitabständen unter Verwendung eines geeigneten Glasreinigungsmittels. Kalkbeläge auf den Glasflächen müssen mit beseitigt werden. Fensterbänke sind abzuwischen. Das Abräumen der Fensterbänke (z.B. Blumenstöcke) erfolgt durch die Mitarbeiter der Auftraggeberin. Reinigung der gesamten Stock/Rahmenflächen inkl. Falze, Beschläge innere und äußere Fensterbänke und Brüstungen unter Beimischung eines geeigneten Mittels in bestimmten Zeitabständen. Die Fugen zwischen den Fensterrahmen und den Blenden besonders oberhalb der Schrägverglasungen sind von sämtlichen Verschmutzungen, Moosbildung zu befreien.

Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:

Die Glas-/Stock-/Rahmenflächen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei.

Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Rahmenflächen, z.B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen und Beläge erfolgt gegen gesonderten Auftrag.

Das Umgebungsfeld der Fenster darf nach der Reinigung keine Verschmutzungen aufweisen (Wasserflecken etc.). Durch den Auftragnehmer bei der Reinigung verursachte Verschmutzungen sind auf seine Kosten zu entfernen.

2.4 Gestellung von Maschinen, Geräten und Materialien

a. Alle für die Durchführung der Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte, Rei- nigungs- und Arbeitsmittel stellt der Auftragnehmer. Es dürfen keine metallvernetzten Dispersionen und Wischpflegemittel auf Seifenbasis verwendet werden. Der Auftrag- nehmer muss grundsätzlich mit umweltfreundlichen Produkten arbeiten.

b. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Arbeitsmit- tel müssen den am Ort der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere den Regelungen des Gerätesicherheitsgesetzes sowie den Anforderun- gen der einschlägigen DIN-Normen und VDE-Vorschriften entsprechen und sich in ge- prüftem, technisch einwandfreiem Zustand befinden.

c. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände sind vor der Rei- nigung zu säubern. Gebrauchtes und abgestandenes Reinigungswasser darf nicht in den Reinigungsmaschinen/Geräten verblieben sein. Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit in einen verschlossenen Raum (Reini- gungsmittelraum) zu räumen und müssen lt. Gefahrenstoffverordnung aufbewahrt wer- den.

d. Der Auftragnehmer ist für die Ermittlung der Gefährdungen vor Aufnahme der Tätigkeit eigenverantwortlich. Die Umsetzung der Schutzmaßahmen wie z.B. Absturzsicherun- gen, Arbeitsmitteln, mobile Schutzgeländer oder der Einsatz von persönlicher Schutz- ausrüstung und die Sicherstellung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen obliegt ebenfalls dem Auftragnehmer und nicht der BGHM. Schutzmaßnahmen gegen Absturz am geöffneten Fenster: z.B. mobiles Schutzgeländer anbringen, wenn die Reinigung

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der Fensterflächen und -rahmen vom Boden aus nicht möglich ist oder wenn fest in- stallierte Geländer oder Brüstungen fehlen.

e. Das zur Auftragserfüllung erforderliche Wasser und die erforderliche elektrische Ener- gie werden von Auftraggeberin ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Auf einen sparsamen Verbrauch ist zu achten.

f. Der Auftragnehmer setzt nach Art und Umfang bei jeder regulären Reinigung für die Glasreinigung mindestens die in Dokument 07 (Formblatt Eignung) unter Eigener- klärung 9 der Vergabeunterlagen genannten Maschinen, Geräte und Materialien ein.

2.5 Aufsicht

a. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch geeignete fachkun- dige Aufsichtspersonen einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen.

b. Im Bereich Glasreinigung gelten folgende Vorgaben für den Objektleiter und den Vor- arbeiter:

i. Der Auftragnehmer hat einen verantwortlichen Objektleiter oder einen Vorarbeiter zu benennen, die mit der Auftraggeberin oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeiten und während der gesamten Reinigungszeit anwesend sein müssen und eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherstellen. Der Objektleiter bzw. der Vorarbeiter wird mit Zustimmung der Auftraggeberin oder auf Aufforderung der Auftraggeberin ausgetauscht.

ii. Die Tätigkeiten des Objektleiters oder des Vorarbeiters erstrecken sich auch auf die Kundenbetreuung und die Qualitätssicherung, die Kommunikation (Ansprechpartner) mit den Reinigungskräften, sowie auf die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Abrechnungen, Dokumentationen z. B. für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Der Objektleiter oder der Vorarbeiter darf, auch allgemeine Reinigungstätigkeiten durchzuführen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass durch den Objektleiter oder den Vorarbeiter, von denen mindestens einer die deutsche Sprache einschließlich einschlägiger Fachbegriffe aus dem Bereich Glasreinigung sicher beherrschen muss, und ggf. andere anwesende Reinigungskräfte eine sichere Verständigung zwischen der Auftraggeberin und allen eingesetzten Reinigungskräften auch in Detailfragen möglich ist.

c. Mängel und Schäden sind dem Verwaltungsleiter der Auftraggeberin vom Auftragneh- mer unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Beseitigung der festge- stellten Beanstandungen ausgeführt werden.

d. Zur Kontrolle der Anwesenheitszeiten des Reinigungspersonals stellt der Auftragneh- mer die Erfassung der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden sicher und stellt die er- fassten Daten, wenn nicht das Zeiterfassungssystem der Auftraggeberin genutzt wird, der Auftraggeberin auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung.

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2.6 Reinigungsgruppen

Zur besseren Übersicht sind die einzelnen Fenster nach Funktion, Ausstattung und Reinigungsintensität in Reinigungsgruppen zusammengefasst.

Reinigungs-BezeichnungInnen /Erläuterung
gruppeaußen
FaFachglasaußenKaro- oder Sprossenfenster (Glas in der
Außenfassade)
ViVerbundglasinnenZwei miteinander verbundene Flügel
(Glas nicht in der Außenfassade)
SiSicherheitsglasinnenGlasflächen, die besondere
Sicherheitsmerkmale (erhöhte
Bruchfestgigkeit und verringerte
Splitterwirkung besitzen
SaSonderglas, Sonnenschutzkästen, VerblendungenaußenGlasflächen die nur mit
Zusatzausstattung gereinigt werden
können, z.B. Steighilfen, Gerüst,
Hebebühne (Glas in der Außenfassade)
und unter Bezeichnung genannte
Flächen

2.7 Reinigungsturnus

Die nachfolgenden verbindlichen Festlegungen bezeichnen die Zyklen der Reinigungsleistungen bzw. deren Häufigkeit

AbkürzungReinigungszyklus (-turnus)Reinigungshäufigkeit
pro Jahr
J1einmal kalenderjährlich reinigen (werktags)1

Hinweis der Auftraggeberin:

Bitte sehen Sie hierzu auch die Angaben im jeweiligen Preisblatt an.

3 Sonderarbeiten

a. Zusätzlich erforderliche Reinigungsarbeiten zur Betreuung vor, während und nach Ver- anstaltungen können kurzfristig beauftragt werden. Diese sowie weitere Reinigungsar- beiten, die infolge größerer Instandsetzungs-, Bau- oder Renovierungsarbeiten durch- geführt werden müssen, werden nach Anforderung erbracht. Sie werden zum verein- barten Stundenverrechnungssatz für Sonderreinigungen (Excel Datei, Preisblatt Son- derarbeiten) abgerechnet.

b. Die Erbringung von Sonderreinigungsarbeiten ist sofort nach Ausführung auf Regie- zetteln zu vermerken, die der Auftraggeberin unverzüglich zur Gegenzeichnung vorzu- legen und nach Gegenzeichnung der Rechnung beizufügen sind. Abrechenbar sind

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nur Sonderreinigungsarbeiten aufgrund und unter Beifügung der entsprechenden Re- giezettel. c. Die Regiezettel müssen folgende Angaben enthalten: i. das Objekt und die Räume, in denen die Leistung erbracht wurde ii. die Art der Leistung iii. die Namen der Reinigungsmitarbeiter (Vor- und Zuname) iv. die geleisteten Stunden (von ______ Uhr bis ______ Uhr) v. Datum vi. Unterschrift der Auftraggeberin

d. Sonderarbeiten sind für die Auftraggeberin optional.

4 Reinigungspersonal, Sicherheit

a. Der Auftragnehmer darf ausschließlich geeignete, fachkundige, zuverlässige, gesunde und mit den eingesetzten Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Arbeitsmitteln ver- traute Arbeitskräfte einsetzen. Der Auftragnehmer setzt nach Ausbildung, Erfahrung und Personenanzahl für die Unterhaltsreinigung bzw. Glasreinigung mindestens das in Dokument 07 (Formblatt Eignung) unter Eigenerklärung 8 der Vergabeunterlagen genannte Personal ein. Die Auftraggeberin ist berechtigt, das eingesetzte Personal ins- besondere auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen und bestimmte Personen abzu- lehnen, wenn diese aus ihrer Sicht ungeeignet, insbesondere unzuverlässig, sind. Die Auftraggeberin hat dem Auftragnehmer die Ablehnungsgründe auf Anforderung unver- züglich schriftlich mitzuteilen.

b. Arbeitserlaubnispflichtige ausländische Arbeitnehmer darf der Auftragnehmer zur Er- füllung seiner vertraglichen Leistungen nur einsetzen, wenn es sich um Beschäftigte des Auftragnehmers handelt und diese im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Ar- beitserlaubnis sind. Der Auftragnehmer weist dies auf Verlangen der Auftraggeberin nach.

c. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin eine Namensliste des eingesetzten Reini- gungspersonals zu übergeben und ständig zu aktualisieren.

d. Das Reinigungspersonal ist mit einer einheitlichen Arbeitskleidung und Namensschil- dern auszustatten. Der Auftragnehmer stellt ein ordentliches Erscheinungsbild und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sicher.

e. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich Personalwechsel zu vermeiden. Der Auftragneh- mer stellt in diesem Rahmen sicher, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstige Gründe verursachte Personalausfälle nicht zur Beeinträchtigung der Reinigungsarbeiten füh- ren. Er hat gleichwertiges Vertretungspersonal einzusetzen, ohne dass der Auftragge- berin dadurch Mehrkosten entstehen.

f. Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Reinigungsarbeiten be- traut hat, dürfen weder in das Gebäude noch auf das Gelände mitgenommen werden.

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g. Das Reinigungspersonal muss in der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer ver- gleichbaren Einrichtung versichert sein. Der Auftragnehmer hat dies auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das ge- samte von ihm unmittelbar oder über Nachunternehmer eingesetzte Personal die voll- ständigen vereinbarten Löhne und weiteren Leistungen sowie insbesondere die für den jeweiligen Arbeitgeber des Personals verbindlichen Tariflöhne und weiteren Leistun- gen, erhält, und alle Steuern und Sozialabgaben auf diese Löhne abgeführt werden.

h. Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass die Auftraggeberin anlassbezogen und anlassunabhängig Stichproben zur Einhaltung der Vorschriften nach den vorste- henden Absätzen durchführt und Reinigungskräfte selbst oder durch einen Vertreter befragt.

i. Dem Auftragnehmer werden zur Vertragserfüllung entsprechend der Anzahl an einzu- setzenden Reinigungskräften in dem jeweiligen Objekt Schlüssel oder Transpon- der/Zutrittskarten zur Verfügung gestellt. Er verpflichtet seine eingesetzten Reinigungs- kräfte zur sicheren Aufbewahrung der Schlüssel oder Transponder/Zutrittskarten zur Vermeidung von Missbrauch derselben. Verluste von Schlüsseln oder Transpondern/Zutrittskarten sind sofort zu melden. Nach Beendigung des Vertrages sind alle übergebenen Schlüssel oder Transpon- der/Zutrittskarten unverzüglich der Auftraggeberin zu übergeben.

5 Nachhaltigkeit

a. Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsmittel Bei der Auswahl der Reinigungsmittel sollten ökologische Aspekte berücksichtigt und wo möglich sollte auf Reinigungsmittel verzichtet werden. Wo der Einsatz von Reinigungsmitteln unverzichtbar ist, sollten die Vorgaben des Umwelt- bundesamtes zur ökologischen Reinigung beachtet werden. Im Sinne einer nachhaltigen Leistungserbringung sind nachfolgende Reinigungsmittel zulässig: o Verzicht auf aggressive Chemikalien und Mikroplastik o Biologisch abbaubare Reinigungsmittel o Lösemittelarme bzw. -freie Reinigungsmittel o Reinigungsmittel mit dem Europäischen Umweltzeichen Sofern der Auftragnehmer für die angebotenen Reinigungsmittel eine Zertifizierung mit dem EU-Umweltzeichen (Eco-Label) oder eine gleichwertige Zertifizierung nachweist, gel- ten die angeführten, dem EU-Umweltzeichen entsprechenden Umweltkriterien als erfüllt.

Soweit nicht durch absolut umweltverträgliche Mittel ersetzbar, müssen Reinigungsmittel, die der Gefahrstoff-Verordnung unterliegen, auch in den kleinsten Verpackungseinheiten vorschriftsmäßig gekennzeichnet werden. Die verwendeten Reinigungsmittel dürfen fol- gende Inhaltsstoffe nicht enthalten: Alkylphenolethoxylate (APOE), Nitrilotriacetat (NTA), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), p-Dichlorbenzol, Salzsäure, Phosphorsäure, Sal- petersäure, aromatische und aliphatische Lösungsmittel, Ethylendiamintetraacetat (EDTA), Phosphate, Desinfektionsmittel und Formaldehyd. Der Auftragnehmer hat eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers oder Vertreibers einzuholen und auf Ver- langen vorzulegen.

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b. Effiziente Nutzung von Wasser und Energie • Einsatz von sparsamen Reinigungsmethoden (z. B. Mikrofasertücher).

c. Abfallmanagement & Recycling • Soweit für den jeweiligen Reinigungszweck erhältlich, sind Reinigungsmittel in Mehrwegkanistern zu beschaffen. Sind Mehrwegkanister nicht erhältlich, ist Nach- füllpackungen der Vorzug zu geben. Reinigungsmittel dürfen nicht in PVC oder Spraydosen verpackt sein.

d. CO₂-Reduktion & klimafreundliche Reinigung • Nutzung von E-Fahrzeugen ist wünschenswert. • Nachhaltige Logistik zur Reduzierung von Transportwegen. • Kompensation von CO₂-Emissionen (z. B. durch Umweltprojekte).

e. Diversität & Inklusion • Förderung von Frauen und Minderheiten in Führungspositionen. • Integration von Menschen mit Behinderungen oder Flüchtlingen. • Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung.

f. Gesundheit & Wohlbefinden • Schulungen zum ergonomischen Arbeiten, um Belastungen zu reduzieren. • Förderung von Gesundheitsschutzmaßnahmen für Mitarbeiter.

6 Sonstiges

a. Für alle Reinigungsmittel müssen Sicherheitsdatenblätter vorgelegt werden. b. Bei der Reinigung sind die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik zu beachten. c. Das anzuwendende Verfahren und die Häufigkeit der einzelnen Arbeitsgänge sowie der Umfang der Reinigungsflächen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anwendung bestimmter Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Betriebsmittel oder Arbeitsmittel zu verlangen oder zu un- tersagen; dies gilt insbesondere für Räume mit DV-Anlage. d. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hy- giene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksich- tigen (§ 4 Abs. 3 ArbSchG). Insbesondere müssen folgende Gesetze und Verordnun- gen sowie DIN-Normen und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerke erfüllt bzw. eingehalten werden: ➢ Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbes- serung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Ar- beit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) ➢ Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Produktsicher- heitsgesetz – ProdSG) ➢ Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – Gef- StoffV) und die geltenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

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03 Leistungsverzeichnis

➢ Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ➢ Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Regel 112-192 – Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz DGUV Regel 112-995 – Benutzung von Schutzhandschuhen DGUV Regel 112-198 – Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz DGUV Regel 101-019 – Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln ➢ Berufsgenossenschaftliche Informationen DGUV Information 201-011 – Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten DGUV Information 208-016 – Die Verwendung von Leitern und Tritten ➢ DGUV Information 212-515 – Handlungsanleitung Persönliche Schutzausrüstung- en ➢ BG Baustein C334

7 Datenschutz und Informationssicherheit

Die Auftraggeberin verarbeitet vertrauliche Daten (personenbezogene Daten und Sozialdaten), die dem Datengeheimnis und dem Sozialgeheimnis unterliegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich und sein Reinigungspersonal, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, die ihm bei den Reinigungstätigkeiten möglicherweise zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Deshalb ist das Reinigungspersonal des Auftragnehmers, welches für die Auftraggeberin tätig wird, nachweislich auf die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzverordnung (DSGVO) zu unterrichten und schriftlich dazu zu verpflichten (siehe Dokument 12_Verschwiegenheitserklärung). Diese Verpflichtung des Reinigungspersonals besteht auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort. Der Auftragnehmer erhält für die Erledigung der Reinigungsarbeiten Schlüssel oder Transponder/Zutrittskarten, damit die Gebäude und Räume der Auftraggeberin zur Vertragserfüllung betreten werden können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Zutrittskarten und Schlüssel sorgsam aufzubewahren und keinem Unbefugten zugänglich zu machen. Personen, die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Reinigungsarbeiten betraut hat, dürfen weder in das Gebäude noch auf das Gelände mitgenommen werden. Der Auftragnehmer hat sein Reinigungspersonal anzuweisen, Fenster und Türen, die zu Reinigungszwecken geöffnet wurden, nicht unbeaufsichtigt zu lassen und diese nach Abschluss der Reinigungstätigkeit wieder ordnungsgemäß zu verschließen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, die Wahrung des Datengeheimnisses zu gewährleisten.

8 Anforderungen / Ausschlusskriterien

Alle Anforderungen / Ausschlusskriterien müssen erfüllt sein. Die Erfüllung der Anforderungen / Ausschlusskriterien wird mit Abgabe des Angebots zugesichert und wo gefordert durch Nach- weise belegt. Andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebots.

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03 Leistungsverzeichnis

Neben dem Angebotsformblatt und der Eigenerklärung (Dokument 06 dieser Vergabeunterlagen) müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

8.1 Anforderungen an den Bieter

Der Bieter kann mindestens drei nachprüfbare Referenzen über vergleichbare Aufträge für die geforderte Dienstleistung angeben. Die Auftraggeberin ist höchstens einmal zu benennen. Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung über Formblatt 07_Eignung

8.2 Anforderungen an die Leistungsdurchführung

a) Der Auftraggeberin steht eine feste deutschsprachige Ansprechperson im Innendienst mit direkter Telefondurchwahl und E-Mail-Adresse i. d. R. in der Zeit von Mo-Fr von 09:00 – 16:00 Uhr zur Verfügung. Der Nachweis erfolgt über das Dokument 10_Formblatt Ansprechpartner der Vergabeunterlagen

b) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Leistungsstörungen jedweder Art die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich per Mail zu informieren. Hilfsweise kann vor Versand der Mail eine telefonische Mitteilung erfolgen, sie ersetzt jedoch nicht die Mail.

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Vergabeunterlagen 2026-XXX-N-ABGUD Glasreinigung Hannover

03 Leistungsverzeichnis

9 Detailleistungen

Gültig für alle Reinigungsgruppen (Glasarten)
BezeichnungTätigkeitBereichohne Rah- menmit Stock/Rah- men
GlasflächenKomplette Reinigung: schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von TaubendreckGlasreinigungXX
Umgebungsfeld der FensterWasserflecken und Verschmutzungen entfernen (Tische, Boden usw.)GlasreinigungXX
Inneren Fenster- bänkeKomplette ReinigungGlasreinigungXX
Komplette Stock/Rahmen- flächenInnen und außen komplett reinigen, schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von TaubendreckStock/Rahmenreini- gung inkl. Falze usw.-X
Kompletter Stock/Fenster- rahmenInnen und außen komplett reinigen, schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von TaubendreckStock/Rahmenreini- gung inkl. Falze usw.-X
Beschläge, Fens- tergriffeKomplette ReinigungStock/Rahmenreini- gung inkl. Falze usw.-X
Inneren Fenster- bänkeKomplette ReinigungStock/Rahmenreini- gung inkl. Falze usw.-X
Äußeren Fenster- bänkeKomplette Reinigung mit Beseitigung von TaubendreckStock/Rahmenreini- gung inkl. Falze usw.-X
Umgebungsfeld der FensterWasserflecken und Verschmutzungen entfernen (Tische, Boden usw.)Stock/Rahmenreini- gung inkl. Falze usw.-X
GlasflächenKomplette Reinigung: schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von TaubendreckGlasfassade inkl. sämtlicher HilfsmittelXX
RahmenflächenKomplette Reinigung: schlieren-, staub- und wasserfleckenfrei mit Beseitigung von TaubendreckGlasfassade inkl. sämtlicher Hilfsmittel-X
Die Glasreinigung erfolgt jeweils einmal kalenderjährlich
Alle Glasflächen sind einseitig ausgemessen und müssen mehrseitig gereinigt werden laut Reinigungs- gruppen/Glasarten! Sämtliche für die Glasreinigung benötigten Hilfsmittel (Leitern, Gerüste, Arbeitsbüh- nen etc.) müssen in die Angebotspreise mit eingerechnet werden.

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