Hinweis_Preisgleitklausel.pdf

Glasreinigung für öffentliche Gebäude in Ulm, Alb-Donau-Kreis und Biberach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 13:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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Sehr geehrte Bieter / Bewerber,

Bitte beachten Sie den folgenden generellen Hinweis:

Die Vergütungsklausel der Besonderen Vertragsbedingungen Reinigung wurden geändert. Die Änderungen betreffen Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit.

Neu eingeführt wurden 1. eine Preisgleitklausel und 2. eine Festpreisfrist von zwei Jahren.

  1. Die Preisgleitklausel ersetzt die bisherigen Verhandlungen über Tariflohn- und Materialkostenanpassungen. Künftig kann der Preis AUF ANTRAG einmal jährlich auf Grundlage der neuen Preisgleitklausel entsprechend der Indexentwicklungen angepasst werden. Sie sind dafür verantwortlich, erforderlichenfalls diesen Antrag zu stellen.

  2. Der Antrag auf Preisanpassung darf erstmals ZWEI Jahre nach Vertragsbeginn gestellt werden.

Bitte beachten Sie die Neuerungen bei der Erstellung Ihres Angebots!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Vergabestelle

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