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Auftrag/Ausschreibung Nr.:
Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen -
A. Anwendbarkeit von § 13 Absatz 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen¹ beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
(cid:1) Ja
Nein (cid:1) ((cid:1) keine weiteren Angaben erforderlich)
B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigtenzahl¹
Im Untenehmen sind in der Regel beschäftigt:
| (cid:2)(cid:2)(cid:2)(cid:2) über 500 Beschäftigte ((cid:1) gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindes- tens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6) | (cid:1) |
|---|---|
| (cid:2)(cid:2)(cid:2)(cid:2) über 250 bis 500 Beschäftigte ((cid:1) gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | (cid:1) |
| (cid:2)(cid:2)(cid:2)(cid:2) über 20 bis 250 Beschäftigte ((cid:1) gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | (cid:1) |
| (cid:2)(cid:2)(cid:2)(cid:2) über 10 bis 20 Beschäftigte ((cid:1) gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnah- men zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwäh- len) | (cid:1) |
¹ Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Absatz 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
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II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Untenehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrages folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
| 1. | Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans | (cid:1) |
|---|---|---|
| 2. | verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen | (cid:1) |
| 3. | Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspotitio- nen | (cid:1) |
| 4. | Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen | (cid:1) |
| 5. | Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeits- verhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil | (cid:1) |
| 6. | Einsetzung einer Frauenbeauftragten | (cid:1) |
| 7. | Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigne- ter Instrumente | (cid:1) |
| 8. | Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Beru- fen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind | (cid:1) |
| 9. | Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte berufe interessieren sollen | (cid:1) |
| 10. | Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positi- onen befähigen sollen | (cid:1) |
| 11. | Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | (cid:1) |
| 12. | Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaß- nahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | (cid:1) |
| 13. | bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme | (cid:1) |
| 14. | Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Ar- beitszeit | (cid:1) |
| 15. | Angebot alternierender Telearbeit | (cid:1) |
| 16. | Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen | (cid:1) |
| 17. | Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Ver- tretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit | (cid:1) |
| 18. | Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten au- ßerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung | (cid:1) |
| 19. | Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftig- te, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen | (cid:1) |
| 20. | Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeits- plätze | (cid:1) |
| 21. | Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamt- zahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen | (cid:1) |
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III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstan- den:
-
Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
-
Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustel- len, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maß- nahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragneh- menden zugerechnet.
-
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernehme folgender Verpflichtun- gen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
V. Sanktionen
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
Der Auftraggeber ist bei schuldhaftem Verstoß des Auftragnehmers gegen die vorgenannte Verpflich- tung berechtigt,
– den Vertrag mit dem Auftragnehmer fristlos zu kündigen – vom Auftragnehmer eine Vertragsstrafe i. H. v. 1 % für jeden Verstoß, bei mehreren Verstößen bis zur Höhe von maximal 5 % zu verlangen.
Die Vertragsstrafe ist auch bei mehreren, verschiedenen Verstößen gegen Verpflichtungen, die sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ergeben, auf insgesamt höchstens 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
………………………………………………. Datum/Bieter/Name des Vertreters des Bieters