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Glas- und Fensterreinigung für Verwaltungsgebäude in Karlsruhe und Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 10:03 (Europe/Berlin)

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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 21.09.2026 Abteilung 22 – Finanzen und Vermögen Az: 222-10-100-V41001-26

Vertragsbedingungen

1 Auftragsgegenstand

Glas- und Fensterreinigung der Verwaltungsgebäude an den Standorten in Karlsruhe und Stutt- gart, Rahmenvereinbarung.

2 Laufzeit

Die Vereinbarung beginnt ab 01.03.2027 und endet zum 28.02.2031.

3 Ausführung

3.1 Leistungsort Hauptverwaltung Karlsruhe, Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe und Verwaltung Stuttgart, Adalbert-Stifter-Str. 105, 70437 Stuttgart.

Es können weitere Leistungsorte ergänzt werden, ohne dass sich Bedingungen dieser Vereinba- rung ändern. Die Vergütung wird entsprechend angepasst.

3.2 Ausführungszeit Die Leistung wird während geschäftsüblicher Arbeitszeiten erbracht und so ausgeführt, dass der laufende Dienstbetrieb nicht bzw. nur in nicht vermeidbarem Maße beeinträchtigt wird. Die Reini- gung erfolgt i. d. R. im März/April und im September/Oktober. Die Termine werden mit dem LN vereinbart.

Bei widrigen Wetterbedingungen können Außenarbeiten kurzfristig ohne Anspruch auf Ausfall- vergütung verschoben werden. Sollten die Wetterverhältnisse aufgrund von Messungen des Technischen Dienstes des AG eine Ausführung nicht zulassen, ist diese innerhalb der nächsten 3 Wochen neu zu vereinbaren.

3.3 Abnahme Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung ist der AN auch für die von den Nachunterneh- men erbrachten Leistungen verantwortlich.

Die Leistungserbringung bestätigt der LN. Hierfür wird eine Frist von drei Arbeitstagen nach Zu- gang der Rechnung vorbehalten, die nicht auf die Zahlungsfrist angerechnet wird.

3.4 Rechnungsstellung Rechnungssteller ist der AN auch für die von Nachunternehmen erbrachten Leistungen. Die Rechnung wird nach vollständig erbrachter Leistung je Reinigungsdurchgang an die VS gerich- tet.

Rechnungen sind ausschließlich entweder in Papierform per Brief oder elektronisch auf dem Rechnungsportal der Deutschen Rentenversicherung (www.eRechnung-DRV.de) einzureichen. Die Leitweg-ID lautet: 08000000-24BW223100000002-83. Siehe hierzu auch die dem Vergabe- verfahren beigefügte Information. Abweichende elektronische Übermittlungen, z. B. die Zustel- lung als pdf-Datei per E-Mail oder das Einstellen auf einer bietereigenen Plattform zum Down- load durch die VS, sind nicht zugelassen.

Abtretungen von Forderungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zu- stimmung der VS zulässig.

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4 Unteraufträge

Ist die Ausführung des Auftrags oder Teile davon durch Nachunternehmen vereinbart oder wäh- rend der Laufzeit der Vereinbarung beabsichtigt, teilt der AN unaufgefordert vor Beginn der Auf- tragsausführung deren Namen, Kontaktdaten, gesetzlichen Vertreter und Ansprechpersonen der VS mit. Nachunternehmen, bei denen Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen oder wäh- rend der Laufzeit der Rahmenvereinbarung eintreten, sind zu ersetzen.

Bei einem vorgesehenen Wechsel wird ebenfalls die vom Nachunternehmen ausgefüllte Eigener- klärung1 vorgelegt. Die VS darf Nachunternehmen ablehnen, deren Eignung nicht hinreichend belegt ist oder bei denen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.

Es dürfen nur Nachunternehmen eingesetzt werden, die der AN der VS vorher benannt und de- ren Eignung er durch Eigenerklärung des Nachunternehmens gemäß Bewerbungsbedingungen Ziffer 4 nachgewiesen hat. Vertrags- und alleiniger Ansprechpartner für alle Leistungen und dar- aus folgende Ansprüche ist ausschließlich der AN.

5 Probezeit

Der erste Reinigungsdurchgang je Leistungsort wird als Probe vereinbart, nach dem die Verein- barung ohne Angabe von Gründen jederzeit zum Monatsende beendet werden kann.

6 Mängelansprüche

Bei Schlechtleistung oder durch Arbeitsausfälle bedingte geminderte Leistungen ist die VS be- rechtigt, die Vergütung für die betroffenen Flächen entsprechend zu kürzen. Die sonstigen ge- setzlichen oder vertraglichen Ansprüche bleiben unberührt.

7 Haftpflicht

Für die Dauer des Vertrags versichert sich der AN gegen Personen-, Sach- und Vermögensschä- den, die durch die Leistungserbringung entstehen können, mindestens in Höhe der nachfolgend genannten Deckungssummen:

  • 5.000.000 EUR pauschal für Personen oder Sachschäden
  • 250.000 EUR für Vermögensschäden
  • 250.000 EUR für Vermögensschäden durch Verstoß gegen den Datenschutz

8 Vergütung

8.1 Allgemein Die Vergütung ergibt sich aus den Einzelpreisen (Preis je m², beidseitig) der tatsächlich gereinig- ten Flächen je Reinigungsdurchgang unter Berücksichtigung sonstiger Kosten (z. B. Hubsteiger o.ä.) sowie den vereinbarten Einzelpreisen für Sonderarbeiten. Die vereinbarten Nachlässe und sonstigen Preiskonditionen werden berücksichtigt. Enthalten sind alle Kosten einschließlich der notwendigen Arbeits- und Reinigungsmittel. Leistungen von Nachunternehmen werden zu den gleichen Preisen und Bedingungen berechnet. Sonstige Tätigkeiten, für die keine Einzelpreise vereinbart sind, werden bei Bedarf durch die VS angefragt und auf gleicher Grundlage angebo- ten.

Werden bei den jeweiligen Leistungserbringungen Teilflächen z. B. aufgrund vorliegender Beson- derheiten – siehe Leistungsbeschreibung 2.1 – nicht beauftragt, können Zuschläge auf den ver- traglich vereinbarten m²-Preis erhoben werden, wenn mehr als 5% der Gesamtfläche ohne Be- reich 1b in Los 1 bzw. Bereich 2b in Los 2 nicht gereinigt werden: − Zuschlag 1: 95% bis 75% m² Gesamtfläche − Zuschlag 2: 74% bis 50% m² Gesamtfläche

1 Siehe Muster, das dem ursprünglichen Vergabeverfahren beilag

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Bei nur einseitig beauftragter Reinigung gelten die entsprechenden m²-Preise Innen bzw. Außen, auf die die Zuschläge 3 bzw. 4 erhoben werden dürfen.

Auf Anforderung der VS legt der AN die Kalkulation der Arbeitsleistungen bezüglich Tarif- und zusätzlicher Lohn-, Sozial- und sonstiger Anteile offen.

8.2 Preisbindung Die Preise sind bis mindestens 31.12.2026 bindend. Danach vorgesehene Preiserhöhungen sind nur bei nachweislich gestiegenen Kosten zulässig und mindestens acht Wochen vor dem Stich- tag der VS schriftlich bekannt zu geben. Dabei wird neben dem konkreten Zeitpunkt auch die Höhe der Preisänderung in absoluten Beträgen oder als prozentualer Aufschlag angegeben und begründet. Sofern die leistungsspezifische Preiskalkulation nicht offengelegt wird, kann auf allge- mein zugängliche branchenbezogene Preisänderungen, Änderungen der Tariflöhne oder ver- gleichbar unabhängiger Institute hingewiesen werden, z. B. Statistisches Bundesamt, IHK. Die Quelle wird im Antrag genannt.

Sollten sich die Preise wegen nicht vorhersehbar gestiegener Personalkosten zum Zeitpunkt der Bestellerteilung gegenüber der Urkalkulation nachweislich um mehr als 5% erhöhen, können sie auf Antrag des AN auch bereits vor Ablauf der o. g. Preisbindung entsprechend angepasst wer- den. Die Urkalkulation sowie Nachweise der Tarifabschlüsse über die Preiserhöhungen sind mit vorzulegen.

Preisänderungen werden erst mit Zustimmung der VS wirksam. Bis zu einer Einigung gelten die vereinbarten Preise fort. Ohne Einigung ist die Vereinbarung mit nachfolgend genannter Frist auch ohne ausdrückliche Kündigung beendet.

Für die Vergütung von Arbeitsleistungen können Tarifänderungen nur auf den Lohnkostenanteil und bis maximal der tariflichen Änderung angepasst werden.

9 Kündigung

Die Vereinbarung kann vorzeitig mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der vorgenannten Preisbindung. Eine fristgemäße Kündigung ist auch zum Ablauf der Laufzeit erforderlich, andernfalls besteht sie unbefristet fort. Bis zum festge- setzten Beendigungszeitpunkt werden alle gegenseitigen Pflichten uneingeschränkt erfüllt.

Werden aus strukturellen oder organisatorischen Gründen Gebäudeteile vorübergehend oder endgültig stillgelegt, ist dieses keine Kündigung im vorgenannten Sinn. Leistungsumfang und Vergütung werden entsprechend angepasst.

10 Schriftform

Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen oder vertraglicher Bedingungen bedürfen der Schriftform, insbesondere bei Änderungen der Preise oder Kündigungen.

11 Allgemeine Vertragsbedingungen

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistun- gen VOL/B, ergänzt um die mit dieser Ausschreibung vereinbarten Bedingungen. Anderslau- tende Geschäftsbedingungen sind nur zulässig soweit sie den hier genannten Bedingungen nicht widersprechen. Mit der Unterschrift unter einem Arbeitsbericht o. ä. werden abweichende Bedin- gungen nicht anerkannt. Erfüllungsort ist der Leistungsort. Es gilt deutsches Recht, Gerichts- stand ist Karlsruhe.

12 Datenschutz

Der Bieter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Ausschreibung bekanntwerdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln,

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nur für den aus den Umständen des Vergabeverfahrens bestimmten Zweck zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Erhält der Bieter den Zuschlag, gelten die vorgenannten Verpflichtun- gen auch für ihn als AN.

Der Bieter / AN stellt sicher, dass seine mit dem Vergabeverfahren / dem Vertrag betrauten Mit- arbeiter/innen über die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung des Datenschutzes informiert sind und die Geheimhaltung der Daten auch über das Vertragsende bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus gewahrt bleibt.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gelten uneingeschränkt in der jeweils gülti- gen Fassung.

Dem AN ist es gestattet, die Adresse des AG mit den Kontaktdaten der VS als Referenz zu ver- wenden, wenn er die VS hierüber vorab unaufgefordert unter Angabe des Adressaten entspre- chend Art. 13 DSGVO informiert. Die Zustimmung kann jederzeit begründet zurückgezogen wer- den.

Der AN verpflichtet sich, bei der Vertragserfüllung keine Schriftstücke oder sonstige Datenträger des AG einzusehen und, soweit er dennoch Kenntnis von Versichertenangaben (Sozialdaten) oder sonstigen personenbezogenen Daten erlangt, diese Daten wie der AG als Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I zu wahren bzw. analog § 3 LDSG Baden-Württemberg zu schützen (Datenge- heimnis), d. h., keinesfalls für sich zu verwenden oder Dritten bekannt zu geben. Die Mitarbei- ter/innen des AN werden hierüber schriftlich gegen Unterschrift belehrt. Auf Verlangen wird dem AG hiervon eine Kopie ausgehändigt.

13 Sonstiges

Vertragliche Änderungen werden ausschließlich mit der VS schriftlich vereinbart, vertraglich ver- einbarte Leistungen einschließlich Sonderarbeiten durch den LN direkt abgerufen.

Sollten einzelne Teile der Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

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