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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 21.09.2026 Abteilung 22 – Finanzen und Vermögen Az: 222-10-100-V41001-26
Bewerbungsbedingungen
1 Auftragsgegenstand
Glas- und Fensterreinigung der Verwaltungsgebäude an den Standorten in Karlsruhe und Stutt- gart, Rahmenvereinbarung.
2 Form
Die gesamte Kommunikation erfolgt grundsätzlich und vorrangig elektronisch über die Vergabe- plattform
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
der Deutschen Rentenversicherung. Beachten Sie bitte die beigefügten „Hinweise eVergabe“. Weitere Anleitungen zur Nutzung der Vergabeplattform finden Sie auf der vorgenannten Internet- seite im Servicebereich (am Ende der Seite).
Fragen der Teilnehmer / Bieter sind ebenfalls über das vorgenannte Portal einzureichen und wer- den auf diesem Wege beantwortet. Auch das Angebot ist hier einzustellen. Es werden Angebote ohne, mit fortgeschrittener oder mit qualifizierter elektronischer Signatur akzeptiert. Derartige An- gebote werden nicht unterschrieben und sind daher grundsätzlich nicht als pdf-Datei zusätzlich hochzuladen. Das als pdf beiliegende Leistungsverzeichnis ist daher nicht auszufüllen und hoch- zuladen. Auf dem Postweg oder anderweitig außerhalb der Plattform eingereichte Angebote sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.
Bis zum Abgabetermin der Angebote hat sich der Bieter über Ergänzungen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, keine Kenntnis von Ände- rungen erlangt zu haben und trägt das Risiko, dass sein Angebot ausgeschlossen werden muss, wenn es nicht der letzten Fassung der Vergabeunterlagen entspricht. Ergehen Änderungen, nachdem er sein Angebot bereits eingestellt hat, kann er es zurückziehen und bis zum Abgabe- termin ein überarbeitetes einreichen.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache maschinenschriftlich abzufassen.
3 Nebenangebote
Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen. Alle Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gel- ten als Nebenangebote und sind nicht zugelassen.
Werden in den Vergabeunterlagen Markennamen verwendet oder geschützte Verfahrenstechni- ken beschrieben, dienen sie lediglich der Beschreibung der Mindestkriterien. Gleichwertige Leis- tungen sind zulässig und gelten nicht als Nebenangebote. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bie- ter mit dem Angebot in geeigneter Weise nachzuweisen. Gleiches gilt bei vorgegebenen Nor- men, Gütezeichen o. ä.
4 Unteraufträge
Die Vergabeunterlagen dürfen nicht weitergegeben werden.
Die Leistungserbringung durch Nachunternehmer ist zugelassen. Mit dem Angebot sind in der Eigenerklärung die durch diese/n ausgeführten Leistungen, deren Wert und, wenn bei Angebots- abgabe bereits bekannt, dessen / deren Namen anzugeben (Erkl1). Nachunternehmen sind alle rechtlich eigenständigen Unternehmen, die der AN zur Erfüllung seiner Pflichten hinzuzieht ein- schließlich Inkassobanken oder vergleichbare Unternehmen, wenn die Forderung abgetreten ist oder aus sonstigen Gründen die Rechnung durch einen Dritten gestellt wird.
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Ist das ausführende bzw. sind die ausführenden Nachunternehmen bei Erstellung des Angebots noch nicht bekannt, werden die von ihnen ausgestellten und unterschriebenen Eigenerklärungen (Erkl1) vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der VS nachgereicht. Die Angaben der durch diese/n ausgeführten Leistungen und deren Wert bereits mit dem Angebot bleiben unberührt.
Verfügt der Auftragnehmer (AN) nicht selbst über die wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Kapazitäten (Eignungsleihe), sind die von den/m beteiligten/m Unternehmen ausgefüllten und unterschriebenen Eigenerklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Eben- falls mit einzureichen ist eine von diesen/m unterschriebene Verpflichtungserklärung, aus der die vollständige Adresse, der Name der verantwortlichen Kontaktperson sowie Art und Umfang der bereitgestellten Kapazitäten zu entnehmen sind.
Speditionsunternehmen, die lediglich den Transport zum Leistungsort durchführen, oder freibe- rufliche Mitarbeiter, die für den AN tätig werden, sind keine Nachunternehmen im vorgenannten Sinne.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist diese gesamtschuldnerisch haftend. Es wird ein bevoll- mächtigter Vertreter (beteiligtes Unternehmen und Ansprechperson) benannt, über den die ge- samte Kommunikation, Auftragsabwicklung und Abrechnung erfolgt.
5 Angebotsfristen
Abgabe der Angebote: 26.10.2026, 10:00 Uhr (Eingang bei der Vergabeplattform) Zuschlags- und Bindefrist: 31.12.2026
6 Nachweise und Angaben
Die Formulare „Angebot“ und „Leistungsverzeichnis“ des AI-Bietercockpits sind ausgefüllt zu- sammen mit folgenden Unterlagen hochzuladen:
− Eigenerklärung (Erkl1): • Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen • Zum Bieter und beteiligten Unternehmen • Zur Eignung nach § 122 GWB bzw. den vergleichbaren Vorschriften des Staates, in dem der Bieter seinen Sitz hat, zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit − Gleichlautende, unterschriebene Erklärungen aller beteiligten Unternehmen bei einer Bieter- gemeinschaft bzw. der Nachunternehmen, soweit vorgesehen und bei Angebotsabgabe be- reits bekannt − Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
Weitere Unterlagen: − Kalkulationsdateien (Excel) − Erklärung zur Auftragsausführung (Erkl2) − Konzept zur Reinigungsdurchführung einschließlich einer Beschreibung des QM-Systems je Los
Es bleibt der VS vorbehalten, fehlende Nachweise, Erklärungen oder Angaben mit Fristsetzung nachzufordern. Unvollständige Angebote können ohne weitere Rückfrage ausgeschlossen wer- den. Liegt ein abgefragter Sachverhalt nicht vor, für den es keine gesetzliche oder durch Verord- nung bestehende Verpflichtung gibt, z. B. Zertifizierung, wird das entsprechend vermerkt.
Ein Anspruch des Bieters, fehlende Nachweise nachträglich vorlegen zu dürfen, besteht nicht. Auf die Nachweise zur Eignung kann verzichtet werden, wenn der Bieter bereits bei vorausge-
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gangenen Ausschreibungen der VS innerhalb der letzten zwölf Monate gleichartige Belege vor- gelegt hat. Das betreffende Vergabeverfahren ist zu benennen. Bei präqualifizierten Unterneh- men kann alternativ auch die Bescheinigung der Eintragung in der AVPQ-Datenbank vorgelegt werden.
7 Mindestanforderungen an die Eignung
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung werden an die Eignung des die Leistung er- bringenden Unternehmens folgende Mindestanforderungen gestellt: − Der Bieter fällt nicht unter Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas- sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (RUS-Sanktionen). − Eine spätestens bei Auftragsausführung bestehende Berufs- und Betriebshaftpflichtversiche- rung mindestens in Höhe der Deckungssummen gem. Vertragsbedingungen. − Objektleitung und Reinigungskräfte mit der für die Berufsausübung erforderlichen Sachkunde für die auszuführende Leistung in ausreichender Anzahl, dass Vertretungen uneingeschränkt möglich sind. − Maßnahmen zur Qualitätskontrolle bei Ausführung der Leistungen. − Mindestens zwei Referenzen der letzten drei Jahre über Leistungen gleichwertiger Art mit Angabe der vollständigen Adresse, Kontaktperson (Telefon), Art und Umfang, Zeitpunkt / Zeitraum (ggf. auch Rechtsvorgänger). Bei Verweis auf eine Präqualifizierung müssen die dort hinterlegten Referenzen ebenfalls gleichwertig zur ausgeschriebenen Leistung sein.
8 Entgelt
Die Kosten für die Erstellung des Angebots werden nicht erstattet.
9 Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird unter Abwägung aller Faktoren auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Be- rücksichtigt werden die in der Tabelle genannten Kriterien in der angegebenen Gewichtung.
Gewertet wird nach folgender Berechnungsmethode: Beim Preis und beim Kriterium „Zuschläge“ werden die kalkulatorischen Endbeträge zu den niedrigsten Werten ins Verhältnis gesetzt. Diese sind lediglich kalkulatorisch für die Wertung der Angebote. Für die Zuschläge werden als Ge- samtfläche nur die Bereiche herangezogen, die regelmäßig gereinigt werden, also ohne die Fas- sadenelemente, die nur alle 2 Jahre zu reinigen sind.
Die in Zahlenwerten angegebenen qualitativen Eigenschaften und sozialen Aspekte werden ebenfalls zum jeweils Besten ins Verhältnis gesetzt.
(cid:3010)(cid:3046)(cid:3047) (cid:3024)(cid:3032)(cid:3045)(cid:3047) Formel Qualitätskriterium Verhältniswerte: ×𝑊𝑒𝑟𝑡𝑖𝑔𝑘𝑒𝑖𝑡 (cid:3003)(cid:3032)(cid:3046)(cid:3047)(cid:3032)(cid:3045) (cid:3024)(cid:3032)(cid:3045)(cid:3047)
Die sonstigen qualitativen Kriterien werden analog dem Kölner Rangfolgeverfahren ermittelt. Er- füllen alle Angebote das jeweilige Kriterium gleich gut, erhält jedes die maximal erreichbaren Wertungspunkte. Bei unterschiedlichen Ergebnissen wird die Anzahl der Angebote, die besser abschneiden, von der vorgenannten Gesamtanzahl abgezogen und mit der Wertigkeit multipli- ziert.
Formel Qualitätskriterium Rang: (𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑟 𝑧𝑢𝑟 𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔 𝑧𝑢𝑔𝑒𝑙𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒 𝑔𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡 − Anzahl Angebote mit besseren Werten)×𝑊𝑒𝑟𝑡𝑖𝑔𝑘𝑒𝑖𝑡
Die so ermittelten Einzelwerte werden addiert und die Summe zum besten Wert ins Verhältnis gesetzt.
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Alle Verhältniswerte werden mit 100 und dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Der Zu- schlag wird auf das Angebot mit der in Summe aller Kriterien höchsten erreichten Gesamtpunkt- zahl erteilt.
Formel: 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑚𝑖𝑛 𝐸𝑛𝑑𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 𝑍𝑢𝑠𝑐ℎ𝑙ä𝑔𝑒 𝑚𝑖𝑛 ×100×𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔+ ×100×𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔+ 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝐸𝑛𝑑𝑏𝑒𝑡𝑟𝑎𝑔 𝑍𝑢𝑠𝑐ℎ𝑙ä𝑔𝑒
𝑉𝑒𝑟ℎä𝑙𝑡𝑛𝑖𝑠𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒 𝑄𝑢𝑎𝑙𝑖𝑡ä𝑡 𝑅𝑎𝑛𝑔 𝑄𝑢𝑎𝑙𝑖𝑡ä𝑡 ×100×𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔+ ×100×𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔 𝑉𝑒𝑟ℎä𝑙𝑡𝑛𝑖𝑠𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒 𝑄𝑢𝑎𝑙𝑖𝑡ä𝑡 𝑚𝑎𝑥 𝑅𝑎𝑛𝑔 𝑄𝑢𝑎𝑙𝑖𝑡ä𝑡 𝑚𝑎𝑥
Fehlen zur Wertung erforderliche Angaben, erhält das Kriterium keine Punkte. Dieses wird bei den insgesamt erreichbaren Punkten entsprechend berücksichtigt.
Es wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Bei Gleichstand zweier Angebote er- hält das mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag. Sind sie auch darin gleich, entscheidet das Los.
Angebote, die weniger als die Hälfte der Leistungspunkte des besten Angebots erreichen, kom- men für den Zuschlag nicht in Betracht.
10 Lose
Die Leistung ist in die in der Leistungsbeschreibung genannten Lose geteilt. Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden.
11 Angebotsgestaltung
11.1 Voraussetzung Vor Erstellen des Angebots sind die Örtlichkeiten zu besichtigen. Eine vorherige Anmeldung an den vorgesehenen Terminen ist bei den folgenden Ansprechpartnern erforderlich:
Standort Karlsruhe, Herr Wriedt-Ferreira, christoph.wriedt-ferreira@drv-bw.de oder telefonisch 0721-825 26115
Termine: Dienstag, 29.09.2026 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr oder Donnerstag, 15.10.2026, von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Standort Stuttgart, Frau Schorer, dagmar.schorer@drv-bw.de oder telefonisch 0711-848 26215
Termine: Dienstag, 29.09.2026 von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr oder Donnerstag, 15.10.2026, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Verzichtet der Bieter auf eine vorherige Besichtigung, können zusätzliche Aufwendungen nicht geltend gemacht werden.
Sind die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklar, weist er die VS unverzüg- lich, in jedem Fall vor Abgabe des Angebots schriftlich darauf hin. Nachträglich vorgebrachte Ein- schränkungen sind ausgeschlossen.
Bauliche oder sonstige Voraussetzungen sind ausdrücklich zu benennen, soweit relevant. Nach Erteilen des Zuschlags prüft der AN vor Ausführung alle Maße und Gegebenheiten vor Ort. Bei Änderungen wird die Vergütung angepasst. Siehe hierzu auch Vertragsbedingungen 8.1.
Mit Abgabe eines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die im Zusammen- hang mit dem Angebot abgegebenen unternehmens- und ggf. auch personenbezogenen Daten
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für den bestimmungsgemäßen Zweck durch den AG in Übereinstimmung mit der DSGVO ge- speichert und verarbeitet werden können.
11.2 Darstellung Nur die den Vergabeunterlagen beigefügten, vollständig ausgefüllten Vordrucke werden als An- gebot berücksichtigt. Darin enthaltene Vorschlagswerte sind bei Bedarf zu überschreiben.
Die in den Dateien Erkl1 und Erkl2 geforderten Angaben sind ausschließlich hier vorzunehmen. Reicht der Platz in einzelnen Feldern nicht aus, ist der Sachverhalt in Anlagen je Punkt konkret und leistungsortbezogen zu schildern. Ein allgemeiner Verweis auf das Konzept ist nicht aus- reichend und wird als nicht abgegebene Auskunft behandelt.
Änderungen im Leistungsumfang sind nicht zulässig. Alle eventuellen Abweichungen sind darzu- stellen. Alle zur Auftragsausführung getroffenen Angaben gelten als zugesicherte Eigenschaften und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Das gem. Ziffer 6 geforderte Konzept enthält getrennt nach Bereich 1-7, Leistungsort Karlsruhe, bzw. 1-6, Leistungsort Stuttgart, und bei Bedarf nach Etagen Aussagen mindestens zu: − Verfahrensbeschreibung (Reinigungssystem) − Maschinen, Geräteeinsatz und Reinigungsmittel − Personaleinsatzplanung und -organisation − Krankheits- und Urlaubsvertretung − Qualitätsmanagementsystem einschließlich Reklamationsmanagement und -ablauf
11.3 Preisangaben Im Tabellenblatt „Kalkulation“, der Datei AngAnl.xlsx werden für die Glasreinigung in den blau hinterlegten Feldern angegeben:
− Flächenleistungen in m² je Stunde. Die Richtwerte der RAL GGGR für die beidseitige Reinigung liegen zwischen 5 und 30 m²/Std. Zur transparenten Kalkulation sind in den Kalkulationsdateien die Innen- und Außen- reinigung getrennt anzugeben, orientieren sich somit zwischen 10 und 60 m²/Std. Der sich daraus ergebene Gesamt m²-Preis ist maßgeblich für die Kalkulation des Angebotes und Grundlage der Abrechnung bei Leistungserbringung. − Sonstige Kosten je Durchgang (z. B. Hubsteiger o.ä.). − Zuschläge 1-4, siehe hierzu Vertragsbedingungen 8.1. − Stundenverrechnungssatz LG 6.
Beachten Sie auch bitte die Ausfüllhinweise in den Kalkulationstabellenblättern (grün):
Im Stundenverrechnungssatz und den daraus resultierenden Preisen je m² sind alle Lohn-, Lohn- neben-, Fahr- und Materialkosten, zu stellende Geräte sowie alle Nebenleistungen wie z. B. er- reichen und einrichten des Leistungsortes, Verkehrssicherungspflichten, Maße und Gegebenhei- ten prüfen usw. bei Leistung gemäß Leistungsbeschreibung 2.2 enthalten. Leitungswasser und Strom stellt der AG.
Ebenfalls einbezogen sind eventuell erforderliche Ausgaben und Gebühren im Zusammenhang mit dem Einholen einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO für die Inanspruch- nahme von öffentlichem Verkehrsgrund.
Der im Tabellenblatt „Kalkulation“, errechnete „Endbetrag Gesamt (Normaldurchgang)“ ohne Um- satzsteuer ist je Los in das Leistungsverzeichnis als Einzelpreis zu übernehmen.
Im Leistungsverzeichnis ist als weitere Position ein Stundenverrechnungssatz für evtl. anfallende Sonderreinigungen mit erhöhtem Aufwand, einseitig, außen (durch Vogelkot, Graffiti, Kalk u.ä.)
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einzutragen. Hierbei ergibt sich die vorgegebene Stundenanzahl aus den vorangegangenen Jah- ren. Eine Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Nicht ausdrücklich mit Einzelpreisen bezifferte Leistungen, die bereits bei Angebotserstellung er- kennbar sind, können nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Zusätzliche Leistungen, für die mit dem beigefügten Angebot keine Festpreise vereinbart sind, werden bei Bedarf durch die VS angefragt und auf der gleichen Kalkulationsgrundlage angebo- ten.
11.4 Ausführungsfrist Die Zeiten für die erstmalige Durchführung nach erteiltem Zuschlag sowie die Frist für den Abruf von Sonder- oder Glasreinigungen wird im Angebot angegeben.
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