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Emschergenossenschaft Anhang 1 AA Aufstellen von Vergabeunterlagen bei Bauleistungen (Leistungsbeschreibung) Element 6: Leistungsbeschreibung (Anh. 1) für EG
Entflechtung des Schäperbachs und der Aspelflötte in Bottrop
Bauabschnitt 4: Gewässerherstellung und Ökologische Verbesserung nördl. Ast West von DL Welheimer Mark bis DB-Querung
Leistungsbeschreibung - Inhaltsübersicht
Seite
1.1 Allgemeines (ALG-B) 1 bis 12 1.2 Leistungsverzeichnis im GAEB Format
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Emschergenossenschaft Anhang 1.1 AA Aufstellen von Vergabeunterlagen bei Bauleistungen (Leistungsbeschreibung) Element 6: Leistungsbeschreibung (Anh. 1) für EG
Allgemeines
(ALG-B)
Inhalt
1
§ 1 ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN 3
§ 2 LAGE UND ZUFAHRT 4
§ 3 LAGER- UND ARBEITSFLÄCHEN 5
§ 4 STRAßEN IM BAUSTELLENBEREICH 6
§ 5 VERSORGUNGSANSCHLÜSSE 6
§ 6 VORHANDENE ANLAGEN IM BAUSTELLENBEREICH 6
§ 7 BODEN- UND GRUNDWASSERVERHÄLTNISSE 7
§ 8 ABLAUF DER ARBEITEN 10
§ 9 KAMPFMITTEL 11
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Die Ausschreibung beinhaltet für die Emschergenossenschaft (EG) zu erbringende Leistungen und für die Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft (FEEG) zu erbringende Leistungen.
Das LV ist in zwei Teile aufgeteilt.
Die Beauftragung der Leistungen für die FEEG werden im Namen und auf Rechnung der FEEG durch die EG erteilt.
Teil 1 (Titel 1 - 4): Emschergenossenschaft, 4. BA zur Gewässerherstellung und Ökologische Ver- besserung Aspelflötte
Teil 2 (Titel 5): FEEG, Neubau seitl. Anbindung Gewerbegebiet FEEG
Für die Angebotswertung maßgeblich ist der Gesamtpreis für die ausgeschriebenen Leistungen ohne Un- terscheidung, für welchen der Auftraggeber sie erbracht werden.
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens gemäß VOB/A sind die Vertragsbedingungen der Emscher- genossenschaft bindend.
§ 1 Art und Umfang der Leistungen
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Entflechtung des Schäpersbachs und der Aspelflötte in Bottrop ist
die Gewässerherstellung und Ökologische Verbesserung des nördlichen Astes (westlicher Abschnitt) vom
Durchlass Welheimer Mark bis zur Querung mit der Deutschen Bahn erforderlich. Die Maßnahme stellt
einen integralen Bestandteil des geplanten naturnahen Gewässerausbaus dar und dient der hydraulischen
Sicherstellung einer dauerhaften freien Vorflut in Richtung des Pumpwerks Bottrop Boye.
Hintergrund der Maßnahme ist die durch bergbaubedingte Geländesetzungen eingetretene topographische
Veränderung im Bereich des Zusammenflusses des nördlichen und südlichen Astes der Aspelflötte. Diese
führte in der Vergangenheit zur Fließumkehr des südlichen Astes sowie zur hydrologischen Entkopplung
des natürlichen Vorflutpfades. Im Ist-Zustand fließt die Aspelflötte dem Tiefpunkt im Bereich der Straße
Welheimer Mark von zwei Seiten zu und wird dort von dem RAG-Kanal „In der Welheimer Mark“ (DN 900)
aufgenommen, welcher das Wasser dem Abwasserkanal Emscher (AKE) zuführt. Die Aspelflötte wurde in
die Bereiche „nördlicher“ und „südlicher“ Ast zum besseren Verständnis aufgeteilt. Im Zuge der
Neuordnung des Entwässerungssystems wird der Aspelflötte wieder eine klare Vorflutstruktur gegeben,
wodurch die Ableitung des Wassers des Schäpersbachs sowie der Aspelflötte zur Boye ermöglicht wird.
Mit diesen Maßnahmen wird die Abkopplung des Schäpersbachs und der Aspelflötte vom Mischwassernetz
der Stadt Bottrop bzw. der Emschergenossenschaft erreicht. Die bereits im Bau befindlichen
Durchlassbauwerke Welheimer Mark und Haverkamp gewährleisten die dauerhafte hydraulische
Verbindung innerhalb des neu herzustellenden oder anzupassenden Gewässerlaufs und sichern
gleichzeitig die Durchgängigkeit für die aquatische Fauna. Die geplante Maßnahme wird ebenfalls genutzt,
um Anforderungen des ökologischen Gewässerausbaus gemäß den geltenden wasserrechtlichen
Vorgaben (WHG § 27, EG-WRRL) zu erfüllen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt
Bottrop, der unteren Wasserbehörde sowie weiteren beteiligten Trägern öffentlicher Belange.
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Die Maßnahme bildet zudem eine Voraussetzung für die geplante städtebauliche Entwicklung im Bereich
der Welheimer Mark. Insbesondere wird durch die Wiederherstellung einer funktionierenden Vorflutstruktur
die Entwässerung des geplanten Gewerbeboulevards sowie weiterer Entwicklungsflächen der Stadt
Bottrop und der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG) sichergestellt.
Durch den Gewässerneubau wird der Schäpersbach an den nördlichen Ast der Aspelflötte angeschlossen
und die Vorflut in Richtung Süden ist hergestellt. Der bestehende nördliche Ast der Aspelflötte wird
aufgeweitet und ökologisch verbessert. Dies stellt den vierten baulichen Schritt im Rahmen der
Gesamtmaßnahme nach dem Durchlass in der Welheimer Mark, dem Durchlass Haverkamp und des
Gewässerneubaus des nördlichen Astes der Aspelflötte sowie die ökologische Verbesserung des südl.
Astes dar.
Im Rahmen des 4. BA der Maßnahme ist die Gewässerherstellung und Ökologische Verbesserung des
nördlichen Astes (westlicher Abschnitt) vom Durchlass Welheimer Mark bis zur Querung mit der Deutschen
Bahn vorgesehen.
Dies umfasst im Wesentlichen: • Erdarbeiten • Straßen- und Wegebauarbeiten • Wasserbauarbeiten o Neubau Einschnitt Gewässer inkl. Sohlsicherung o Ökologische Verbesserung des bestehenden Gewässerabschnitts inkl. Sohlsicherung o 2 Sohlengleiten • Landschaftsbauarbeiten • Ausrüstung in Form von: o Toren o Zäunen o Geländern • Herstellung eines Durchlasses für die Oberflächenentwässerung
§ 2 Lage und Zufahrt
Die Baustelle für den vierten Bauabschnitt zur Umsetzung der Entflechtungsmaßnahme befindet sich im
südlichen Bereich des Stadtgebiets Bottrop, in der sogenannten Welheimer Mark. Der Abschnitt beginnt
am Übergang zum 3. BA nordwestlich des Durchlasses Welheimer Mark an der Straße In der Welheimer
Mark. Von hier verläuft die Aspelflötte bis zur Kösterstraße. Ab hier nach Westen wird dann der Einschnitt
für den neu zu errichtenden Gewässerlauf der Aspelflötte südlich der Bahnstrecke hergestellt. Der
Einschnitt geht dann in den fünften Bauabschnitt über.
Die Maßnahme erfolgt in einem Gebiet mit hohem infrastrukturellem Entwicklungsdruck: Direkt angrenzend
befinden sich die geplanten Flächen für das Gewerbegebiet und den neuen Gewerbeboulevard der Stadt
Bottrop sowie der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG).
Das Umfeld der Baustelle ist durch verschiedene Nutzungen geprägt. Nördlich grenzt der Bahndamm (Str
2206 Essen-Karnap - Bottrop Süd) an, südlich befinden sich hinter der Straße „In der Welheimer Mark“
bestehende Industrieanlagen sowie Anlagen der Abwasserbehandlung (z. B. SKU In der Welheimer Mark,
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Kläranlage Bottrop der EG). Östlich liegen die Boye und die B224, westlich schließt der bestehende
nödliche Ast der Aspelfötte an.
Die territoriale Einordnung des Projektgebietes kann der Übersichtskarte Abbildung 1 entnommen werden.
Abbildung 1: Übersichtskarte Lage Projektgebiet [Quelle: Geoportal NRW].
Die Zufahrt zum Baubereich erfolgt von Norden über die Kösterstraße, welche wiederum durch die Straßen
In der Welheimer Mark aus östlicher Richtung als auch über die Straßen Am Kämpchen und Haverkamp
von Norden angebunden ist. Dabei ist zu beachten, dass im Bereich Am Kämpchen-Haverkamp kurz vor
dem Baustellenbereich eine Bahnunterführung mit einer max. Durchfahrtshöhe von 3,20 m besteht. Des
Weiteren ist bis vrstl. Ende September 2026 die Baumaßnahme DL Haverkamp im Bereich dieser
Zuwegung aktiv. Aufgrund der parallelen Herstellung des Gewerbeboulevards im Verlauf der Straße
Welheimer Mark ist eine Zuwegung von Süden über die Lüningstraße her nicht möglich. Zeitgleich werden
zudem die Maßnahmen für den 3. Bauabschnitt (Gewässeröffnung Aspelflötte von Boye bis DL Welheimer
Mark und Ökologische Verbesserung südl. Ast) umgesetzt. Da die Maßnahme parallel zur Maßnahme der
Stadt Bottrop zum Neubau des Gewerbeboulevards sowie der Durchlassbauwerke Haverkamp und
Welheimer Mark in diesem Bereich umgesetzt wird, ist ein Mehraufwand in der Koordination und
Abstimmung der Schnittstellen in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen.
§ 3 Lager- und Arbeitsflächen
Im direkten Baustellenbereich wird die in den Lageplänen gekennzeichnete Baustelleneinrichtungsfläche
südwestlich der noch bestehenden Querung des Gewässers mit der Kösterstraße eingerichtet. Da die
Kösterstraße im Bereich der Querung mit der Aspelflötte dauerhaft zurückgebaut werden soll, ist der
Bauablauf zu beachten, um eine möglichst lange Nutzung der BE-Fläche zu gewärleisten.
Als Baubüro kann seitens des AG das vorhandene Büro- und Verwaltungsgebäude in der Welheimer
Straße in Gladbeck genutzt werden.
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Abbildung 2: Übersichtskarte Lage Baustellenbüro [Quelle: EGLV].
§ 4 Straßen im Baustellenbereich
Die geplante Baumaßnahme wird durch die Kösterstraße durchzogen. Über diese Straße gelangt man im
Süden auf die Lüningstraße, welche wiederrum an die Straße In der Welheimer Mark anschließt. Im Osten
schließt die Kösterstraße an die Straße Haverkamp / Am Kämpchen an, diese an die Prosperstraße, welche
dann an die Braukstraße/Gladbecker Straße (B 224) anbindet. Aufgrund der Bauarbeiten an den
Durchlässen, der Gewässeroffenlegung sowie des parallel erfolgenden Straßenneubaus ist es möglich,
dass die Straßen Haverkamp und In der Welheimer Mark (westlicher Abschnitt) nicht mehr durch
öffentlichen Verkehr befahren werden können.
Die Baustraße für den 4. BA sind in den Lageplänen dargestellt und verläuft parallel südlich zum Gewässer.
Nach Abschluss der Arbeiten am Gewässer wird dieser im äußersten Westen in einen Unterhaltungsweg
(nicht öffentlich, Schotterrasen) ausgebaut, welcher durch Tore und einen Zaun gesichtert wird. Im Großteil
der Strecke (bis ca. Wege-km 0+500) wird der Unterhaltungsweg und paralleler Nutzung als Radgweg mit
Asphalt ausgebaut.
§ 5 Versorgungsanschlüsse
Der AG kann keinerlei Anschlüsse für Energie und Trinkwasser zur Verfügung stellen. Über
Anschlussmöglichkeiten muss sich der AN bei den zuständigen Versorgungsbetrieben selbst informieren.
§ 6 Vorhandene Anlagen im Baustellenbereich
Im Baustellenbereich sind folgende Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden:
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- Hochspannungsfreileitungen (220/380 kV, Amprion GmbH): Diese verlaufen parallel zum
Bahndamm.
- Hochspannungsfreileitungen (110 kV, Westnetz GmbH): Diese verlaufen parallel zum
Bahndamm.
- Trinkwasser-Hausanschlussleitung Lüningstraße 16 (privat): Diese quert den bestehenden
Abschnitt der Aspelflötte bei Station km 0+850
Mit der Amprion GmbH ist ein Termin zur Einweisung in die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu
vereinbaren. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen der Leitungsbetreiber sind zu berücksichtigen und die
entsprechenden Erschwernisse einzukalkulieren.
Die Dükerung der Trinkwasserleitung-Hausanschlussleitung Lüningstraße 16 unter die Aspelflötte erfolgt
im Zuge der Baumaßnahme. Hierbei werden die Erdarbeiten und die Verlegung der durch den AN erbracht.
Der AN hat sich vor Baubeginn bei den Versorgungsträgern über den jeweils aktuellen Stand zu
informieren. Dort müssen auch Auskünfte über "tote" Leitungen und Kabel eingeholt werden. Vor Beginn
der Bauarbeiten im Bereich von Leitungen bzw. Kabeln sind die jeweiligen Versorgungsträger zu
verständigen und entsprechende Schachtscheine einzuholen. Auf sämtliche Leitungen bzw. Kabel ist bei
der Baudurchführung größte Rücksicht zu nehmen, sie dürfen in ihrer Funktion weder gestört noch
beeinträchtigt werden.
Die durch das Vorhandensein von Leitungen bzw. Kabel auftretenden Erschwernisse oder Verzögerungen
der Bauarbeiten werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten aus evtl. Beschädigungen durch den
Baubetrieb trägt allein der Auftragnehmer.
§ 7 Boden- und Grundwasserverhältnisse Grundwasserverhältnisse Im Bereich der geplanten Baumaßnahme liegen vorallem im östlichen Bereich oberflächennahe
Grundwasserverhältnisse vor, die im Zuge der Bauausführung zu berücksichtigen sind. Das Baufeld
befindet sich in einer geologisch von quartären Niederterrassensedimenten geprägten Talung mit hohem
Durchlässigkeitsgrad. Diese Schicht bildet zusammen mit dem darunterliegenden, in geringem Maße durch
eine Verwitterungsschicht getrennten Emschermergel (Oberkreide) einen zusammenhängenden
Grundwasserleiter.
Die Mächtigkeit der durchlässigen Niederterrassensedimente beträgt etwa 8 m bis 15 m. Der
Grundwasserflurabstand ist als gering einzustufen, sodass bereits bei geringen Eingrifftiefen mit
Grundwasserzutritten zu rechnen ist. In der Grundwassermessstelle EG 2/B16 in der Straße Haverkamp
lag der Grundwasserstand am 25.09.2024 bei rd. 0,68 m u. GOK, entsprechend rd. 25,45 m NHN.
In den aktuellen Aufschlüssen sowie gemäß [1] wurden Grundwasserstände zwischen 0,7 m und 5,0 m
uGOK (entsprechend 29,8 m NHN bis 25,2 m NHN) angetroffen. Gemäß hydraulischemLängsschnitt der
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Genhemigungsplanung liegt HQ100 zwischen 26,14 und 30,18 mNHN. Die mittleren Grundwasserisolinien
liegen in Baubereich bei ca. 26,0 - 29,0 mNHN. Es wurden aktuelle GW-Isolinien durch die EGLV mitgeteilt,
wo das untersuchte Gebiet mittlere GW-Stände zwischen 26,5 - 29,0 mNHN aufweist.
Aufgrund der angetroffenen oberflächennahen Grundwasserstände ist davon auszugehen, dass der
Grundwasserstand zumindest abschnittsweise bis nahe an die Geländeoberkante (GOK) reichen kann.
Der Bemessungswasserstand wird daher auf 30,0 mNHN festgelegt [3].
Aufgrund der anstehenden rolligen Sande und dem hohen Grundwasserstand sind
Grundwasserhaltungsmaßnahmen vorgesehen.
Grundwasserqualität Zur Beurteilung der Grundwasserqualität im Bereich der geplanten Baumaßnahme wurden Analysen aus
den Messstellen RP2, RP 7, RP 10, RP 16, RP 18 und RP 21 herangezogen. Für den 4. BA sind im
Wesentlichen RP 7 und RP2 relevant, wobei letztere jedoch trockengefallen ist. Durch das Kooperations-
labor der Emschergenossenschaft erfolgte eine umfassende Grundwasseruntersuchung mit Bestimmung
physikalischer, chemischer und stofflicher Parameter (u.a. PAK-Verbindungen). Die Analytik der Grund-
wasserproben wurden entsprechend der Anlagen D4 und D5 des LANUVs bewertet. Die Grundwasserpro-
ben wiesen Überschreitungen der Parameter PAK und BaP gemäß Anlage D4 auf.
Bodenqualität
Neben den analysierten Wasserproben wurde auch Bodenproben analysiert. Dafür wurden im betroffenen
Gebiet 6 neue Mischproben nach [3] sowie 17 alte Mischproben nach [1] gemäß der LAGA-Mitteilungen
Nr. 20 (2003) und der EbV (2023) und der DepV (2024) analysiert.
Weiterführende Angaben zu den Analysen sind Anhang 2, Anlage 2 [3] zu entnehmen.
Die im Rahmen der geplanten Baumaßnahme anfallenden Aushubmassen werden als Überschussmassen
anfallen und sollten einer ordnungsgemäßen, externen Verwertung zugeführt werden. Vorgesehen ist
dabei, die anfallenden Überschussmassen über die Inanspruchnahmen der Emschergenossenschaft (bis
Z 2/BM-F3: Norderweiterung Halde Lohberg, > Z 2 / > BM-F3: ZDE(Zentraldeponie Emscherbruch)) einer
ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Baugrundeigenschaften Für das geplante Vorhaben liegen folgende Baugrunduntersuchungen sowie statische Berechnungen vor:
[1] Boye, Entflechtung des Schäpersbaches und der Aspelflötte in Bottrop - Orientierende Baugrundun-
tersuchung, Gefährdungsabschätzung für die Leistungsphase 2, Stand 02/2025, Verfasser: Ahlen-
berg Ingenieure GmbH.
[2] Gewebeboulevard Welheimer Mark 1.Bauabschnitt in Bottrop, Geo- und umwelttechnischer Bericht,
Stand 12/2024, Verfasser: geologie:büro Dr. Lutz Jendrzejewski und Hans-Peter Wefers
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[3] Entflechtung Aspelflötte, 4. Bauabschnitt: Ökologische Verbesserung Aspelflötte nördlicher Ast Geo-
technischer Bericht zur Ausführungsplanung→ Anhang 2, Anlage 2
Zur Erkundung des Untergrundes wurden im Rahmen des Projekts „Entflechtung Aspelflötte“ im 4.
Teilabschnitt Gewässeröffnung Aspelflötte von Haverkamp bis Boye drei Ansatzpunkte angelegt und
untersucht. An diesen Punkten wurden drei Rammkernsondierungen (RKS) und zwei Rammsondierungen
(DPM) durchgeführt. Im Umfeld der geplanten Neutrassierung sind neben den neu ausgeführten
Aufschlüssen weitere Sondierpunkte aus dem Altgutachten [1] von geotechnischer Relevanz [3].
Die Bodenarten und die Bodenschichtung stellen sich im Untersuchungsgebiet wie folgt dar. Die aus den
Sondierungen abgeleiteten Ergebnisse deuten auf einen homogenen geologischen Schichtaufbau auf der
Baufläche hin. Dieser wird in der folgenden Hauptaufteilung beschrieben:
Schicht 1: Anthropogen geprägte Böden (Auffüllung/Mutterboden) Schicht 2: nichtbindige, quartäre Böden (Sande) Schicht 3: Bindige, quartäre Böden (Schluffe)
Schicht 1: Anthropogen geprägte Böden (Auffüllung/Mutterboden) In den Aufschlüssen wurden anthropogene Böden angetroffen, die teilweise von einer etwa 30 bis 40 cm
mächtigen Mutterbodenzone überlagert werden. Die Gesamtmächtigkeit der anthropogenen Böden
einschließlich der Mutterbodenzone variiert zwischen 0,0 m und 2,3 m (RKB 2 in /3.1/).
Die Schicht besteht überwiegend aus umgelagertem, schwach tonigem, schwach bis stark sandigem und
schwach kiesigem Schluff sowie aus schluffigem Fein- und Mittelsand. Vereinzelt wurden zudem
Bergematerialien, vermutlich in kiesiger Korngröße, angetroffen.
Die Rammsondierungen ergaben variierende Schlagzahlen: N10,DPL zwischen 2 [-] und 11 [-] sowie
N zwischen 19 [-] und >100 [-]. Die Auffüllungen weisen überwiegend eine lockere bis mitteldichte 10,DPM
Lagerung bzw. bei bindigen Böden eine weiche Konsistenz auf.
Schicht 2: Nichtbindige, quartäre Böden (Sande) Unterhalb der Auffüllungen folgen quartäre, natürlich anstehende Böden. Diese bestehen überwiegend aus
schwach schluffigen bis schluffigen, mittelsandigen, teilweise kiesigen Feinsanden mit stellenweise
humosen Einlagerungen.
Die Rammsondierungen ergaben Schlagzahlen N zwischen 2 [-] und 50 [-] sowie N zwischen 10,DPL 10,DPM
2 [-] und 6 [-], was auf eine lockere bis sehr dichte Lagerung der Sande hinweist.
Schicht 3: Bindige, quartäre Böden (Schluffe)
Untergeordnet wurden zusätzlich bindige quartäre Böden in einer Mächtigkeit von etwa 0,3 m bis 1,5 m
angetroffen. Die Böden wurden vor Ort als schwach toniger, schwach bis stark feinsandiger Schluff
angesprochen.
Die Rammsondierungen ergaben Schlagzahlen N zwischen 2 [-] und 10 [-] sowie N zwischen 3 [- 10,DPL 10,DPM
] und 19 [-], was auf eine weiche bis steife Konsistenz der Schluffe hinweist.
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Emschergenossenschaft AA Aufstellen von Vergabeunterlagen bei Bauleistungen (Leistungsbeschreibung) Element 6: Leistungsbeschreibung (Anh. 1) für EG Homogenbereiche Die Baugrundschichten sind nach den voraussichtlich für die Baudurchführung relevanten Gewerken nach
VOB 18300ff zu Homogenbereichen zusammengefasst.
Dabei wurden folgende Homogenbereiche definiert: Lös-A ist der Trag- und Frostschutzschicht im
Straßenbereich zugeordnet. Alle anderen Schichten sind den Homogenbereichen Ein-A, Ein-B, Lös-B und
Bohr-A zugeordnet. Die entsprechenden geotechnischen Baugrundparameter und alle weiteren
Untersuchungsergebnisse sind dem Baugrundgutachten in Anhang 2, Anlage 3 zu entnehmen.
§ 8 Ablauf der Arbeiten
Der Bauablauf ist grundlegend Sache des AN. Durch den AG werden lediglich die Rahmentermine
vorgegeben:
Baubeginn: Ende 2026
Bauende: Mitte 2027
Bereits ausgeführte Arbeiten
-
Oberflächendetektion des KBD zzgl. Baufeldfreimachung von möglichen Verdachtspunkten
-
Gehölzfällung und Rodung
-
- BA Herstellung DL Welheimer Mark bis vrstl. 07/2026
-
- BA Herstellung DL Haverkamp bis vrstl. 10/2026
-
- BA Gewässerausbau vom südlichen Ast Aspelflötte (Beginn III. Quartal 2026) und zwischen
Pumpwerk Boye und DL Welheimer Mark (I./II. Quartal 2027)
Der bautechnologische Bauablauf für die Ökologische Verbesserung ergibt sich wie folgt:
-
Herstellung Baustraßen
-
Inbetriebnahme der GW-Absenkung in 50 – 100 m Abschnitten
-
Rückbau der Sohlschalen und deren Bettung innerhalb eben dieser Abschnitte
-
Verbreiterung des Gewässerquerschnitts innerhalb eben dieser Abschnitte
-
Dükerung der Trinkwasserleitung und Herstellung des Durchlasses (FEEG)
-
Einfräsen von Bentonit in der Sohle innerhalb eben dieser Abschnitte
-
Einbau Sohlsicherung in Abschnitten innerhalb eben dieser Abschnitte (Sohlengleiten wo
vorhanden)
- Einbau Oberboden und Ansaat innerhalb eben dieser Abschnitte
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Der bautechnologische Bauablauf für den Gewässerneubau ergibt sich wie folgt:
-
Herstellung Baustraßen
-
Inbetriebnahme der GW-Absenkung in 50 – 100 m Abschnitten
-
Aushub bis OK Einfräsen Bentonit innerhalb eben dieser Abschnitte
-
Einfräsen von Bentonit in der Sohle innerhalb eben dieser Abschnitte
-
Einbau Sohlsicherung in Abschnitten innerhalb eben dieser Abschnitte (Sohlengleiten wo
vorhanden)
-
Einbau Oberboden und Ansaat innerhalb eben dieser Abschnitte
-
Lückenschluss Kösterstraße in gleicher Abfolge wie oben beschrieben
-
Ausbau der Baustraßen zu Fuß- / Radweg bzw. Unterhaltungsweg
Die Stationierung beginnt am Anschluss an den 3. BA mit 0+795 und endet beim Übergang zum 5. BA bei
1+450.
Baurichtung und Bauanfang ist abhängig vom Baufortschritt der anderen Bauabschnitte. Idealerweise wird
von unterstrom nach oberstrom (entgegen der Fließrichung) beziehungsweise von Osten nach Westen
vorangeschritten.
Um die Zugänglichkeit der BE-Fläche zu gewährleisten, ist die Kösterstraße so lange wie möglich aufrecht
zuerhalten. Zuerst soll der bestehende Gewässerabschnitt verbreitert werden, dann der Gewässerneubau
und zum Ende der Lückenschluss zwischen den beiden Abschnitten und somit der Rückbau der
Kösterstraße im Bereich der Querung mit der Aspelflötte erfolgen.
§ 9 Kampfmittel
Bereits in der Vorplanungsphase (2023) wurde das Baugebiet einer Luftbildauswertung durch die
Bezirksregierung Arnsberg unterzogen, um mögliche Kampfmittelbelastungen zu identifizieren. Dabei
wurden mehrere konkrete Verdachtspunkte für Blindgänger festgestellt, außerdem besteht eine generelle
Flächenbelastung durch frühere Bombardierungen sowie ehemalige militärische Stellungen (Geschütz-
und Flakstellungen).
Um das Risiko zu minimieren, fanden in enger Abstimmung mit der Stadt Bottrop Bohrlochsondierungen
an insgesamt 13 Verdachtspunkten statt. Im Zuge dieser Untersuchungen konnten zwei Blindgänger
lokalisiert und fachgerecht entfernt werden. Im Baubereich liegen somit keine Blindgängerverdachtspunkte
mehr vor.
Vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten wurde zusätzlich das gesamte Baufeld oberflächlich sondiert, um
eine eventuelle Restbelastung auszuschließen. Dies erfolgte bereits im Zuge der Gehölzfällungen im
Frühjahr 2026.
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Pos.Nr. Menge und Gegenstand
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