Gestellung eines bedienten Umschlagbaggers für Gehölzpflegearbeiten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.10.2026, 10:29 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 12.10.2026
- CPV-Codes
- Vermietung von Maschinen für Erdbewegungen mit Bedienungspersonal (45520000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25922674
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 1 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, sucht einen Umschlagbagger mit Bedienpersonal und Anbaugerät für Gehölzpflegearbeiten an Bundes- und Landesstraßen im Bereich der Straßenmeisterei Münster. Vorgesehen sind insgesamt 150 Arbeitsstunden; der Bagger muss eine Reichweite von 14 Metern haben und Holzstämme bis zu 85 Zentimetern Durchmesser sägen können. Die Arbeiten werden kurzfristig nach Bedarf abgerufen; ein Zeitvertrag ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gestellung Umschlagbagger für die SM Münster
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gestellung Umschlagbagger für die SM Münster
Gestellung Umschlagbagger für die SM Münster
Frist: 28.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
1 Datei laut Portal · Stand 13.10.2026| Sonstiges | 18,4 MB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25922674
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.