Hoch- und teilmechanisierte Holzernte sowie Holzbringung in vier Forstbetriebsbezirken
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.12.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Wald und Holz NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.11.2024
- CPV-Codes
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- Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft (03400000)
- Holz (03410000)
- Forstwirtschaftliche Erzeugnisse (03440000)
- Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000)
- Holzgewinnung (77210000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung (77211000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 678310-2024
- Verfahrensnummer
- ee9f92da-b41b-405a-84f7-f1bf213c24f3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen sucht Unternehmen für eine Rahmenvereinbarung zur hoch- und teilmechanisierten Holzernte mit Zufällen sowie zur Holzbringung ohne Aufarbeitung. Die Leistungen werden in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei im Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland erbracht und umfassen jährlich bis zu 27.000 Festmeter Holz ohne Rinde. Angebote sind bis zum 10. Dezember 2024 um 9:00 Uhr einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
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Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Ebbetal
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Beckerhof
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Lieberhausen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Einsiedelei
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.
Frist: 10.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Ebbetal
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Beckerhof
- Preis
- 100 %
LOT-0003 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Lieberhausen
- Preis
- 100 %
LOT-0004 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Einsiedelei
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 63841-2025
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