Forstliche Pflegemaßnahmen in drei Forstbetriebsbezirken
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.01.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Wald und Holz NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.12.2023
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (77000000)
- Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000)
- Baumpflege (77211500)
- Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft (77230000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 749308-2023
- Verfahrensnummer
- bb555f26-e886-4a00-a9b8-4c9f94273e59
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Wald und Holz NRW beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene forstliche Pflegemaßnahmen, darunter Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege und Wertastung. Die Arbeiten umfassen insgesamt etwa 1.375 beziehungsweise 2.750 Arbeitsstunden und werden in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg, Elberndorf und Lahnhof im Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein durchgeführt. Angebote mussten bis zum 10. Januar 2024 um 09:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Hofginsberg
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.
Frist: 10.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Elberndorf
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.
Frist: 10.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Lahnhof
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.
Frist: 10.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Hofginsberg
- Preis
- 100 %
LOT-0003 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Elberndorf
- Preis
- 100 %
LOT-0004 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Lahnhof
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.02.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 95541-2024
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