Gesetzliche Untersuchungen nach §§ 29 und 47 StVZO an Omnibussen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.01.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.11.2025
- CPV-Codes
- Betriebliche Inspektionen (71730000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 773568-2025
- Verfahrensnummer
- 6a5db5a5-92af-44b0-8271-7479bac72d0a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, suchen einen Dienstleister für gesetzliche Untersuchungen nach §§ 29 und 47 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an Omnibussen in Berlin. Die derzeit rund 1.560 Fahrzeuge umfassende Flotte besteht aus etwa 200 Doppeldeckern, 930 Gelenkbussen und 430 Solobussen; während der Laufzeit kann sich die Flottengröße um 20 Prozent nach oben oder unten verändern, wobei die tatsächliche Zahl der Prüfungen vom Bedarf abhängt und nicht garantiert wird. Die Angebotsfrist endet am 5. Januar 2026 um 11:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Durchführung von gesetzliche Untersuchungen nach §29 und §47 StVZO an Omnibussen der BVG
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Durchführung von gesetzliche Untersuchungen nach §29 und §47 StVZO an Omnibussen der BVG
Die BVG betreibt derzeit rund 1.560 Omnibusse. Die Flotte besteht aus rund 200 Doppeldeckern (dieselbetrieben), 930 Gelenkbussen (diesel- und elektrisch betrieben) sowie 430 Solobussen (diesel- und elektrisch betrieben). Diese Anzahl kann sich während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ± 20 % verändern. Die tatsächliche Anzahl der durch den AN durchzuführenden Prüfungen hängt vom jeweiligen Bedarf ab und kann nicht garantiert werden.
Frist: 05.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Durchführung von gesetzliche Untersuchungen nach §29 und §47 StVZO an Omnibussen der BVG
- Bewertung der praktischen Erfahrung des Bieters bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) gemäß §29 StVZO. Bewertungsskala: 1 = Sehr gut: > 10.000 Prüfungen in den letzten 3 Jahren 2 = Gut: 7.500-10.000 Prüfungen 3 = Befriedigend: 5.000-7.499 Prüfungen 4 = Ausreichend: 2.500-4.999 Prüfungen 5 = Mangelhaft: 1.000-2.499 Prüfungen 6 = Ungenügend: < 1.000 Prüfungen oder keine Angaben Nachweisform: Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der durchgeführten Prüfungen nach §29 StVZO in den letzten 3 Jahren (ggf. durch Referenzen oder Statistiken belegbar).
- 20 %
- Angabe der Preise für gesetzlich vorgeschriebene Prüfleistungen Bewertet werden die angegebenen Preise für gesetzlich vorgeschriebene Prüfleistungen gemäß §29 StVZO. Bewertungsskala: Bewertung erfolgt im Direktvergleich. Bewertungsformel: Niedrigster Preis/Preis des Bieters * 100 Punkte * 4,44% pro Preisposition Nachweisform: Bitte tragen Sie im Leistungsverzeichnis die Netto-Preise in EUR für die unten aufgeführten Prüfleistungen ein. Die Preise müssen sämtliche Zusatzkosten enthalten, z. B. Anfahrt, Dokumentation und Verwaltungsgebühren. Sie sollen sich an den jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnungen orientieren bzw. mit diesen vergleichbar sein. Einzeln zu bepreisen sind folgende Leistungen: - Hauptuntersuchung (HU) - HU Plus (inkl. 0,6-facher Anteil Sicherheitsprüfung) - Abgasuntersuchung (AU) - Sicherheitsprüfung (SP) - Nachprüfung zur HU - Nachprüfung zur SP Hinweis zur Preisermittlung: Zur Bewertung der Preisstruktur stellen wir drei Zulassungsbescheinigungen für drei unterschiedliche Fahrzeugtypen bereit: - Anlage 2a_Bewertungsmatrix_1. Preisgestaltung_5600_Schein: Elektrischer Gelenkbus - Anlage 2b_Bewertungsmatrix_1. Preisgestaltung_1000_Schein: Diesel-Eindecker - Anlage 2c_Bewertungsmatrix_1. Preisgestaltung_3600_Schein: Diesel-Doppeldecker Für jeden dieser Fahrzeugtypen sind die oben genannten sechs Prüfleistungen separat zu bepreisen. Da sich die Fahrzeuge technisch unterscheiden und eine pauschale Preisangabe nicht möglich ist, dienen diese Beispieltypen als realitätsnahe Grundlage zur Einschätzung Ihrer Preisgestaltung.
- 80 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 79387-2026
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