VIIA1 – 70001/013-12 ZC4 – 17104/004-26#005
Vertrag
zwischen der
Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
– im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“ genannt –,
und
[Name des AN],
[Adresse des AN]
– im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt –,
wird ein Vertrag geschlossen über die Erbringung von
Geschäftsstelle der BMWE-Initiative „FRAUEN unternehmen“
Inhalt
1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................ 3 2 Vertragsbestandteile ............................................................................................................ 3 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers ............................................................................... 4 4 Vergütung ............................................................................................................................ 4 5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise ..................................................................... 5 6 Unteraufträge ...................................................................................................................... 6 7 Datenschutz ........................................................................................................................ 7 8 Vertraulichkeit ...................................................................................................................... 7 9 Nutzungsrechte ................................................................................................................... 8 10 Haftung ................................................................................................................................ 8 11 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung ................................................................... 9 12 Vertragslaufzeit, Kündigung ................................................................................................. 9 13 Allgemeine Vertragsbedingungen ........................................................................................ 9 14 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 10
Vertrag Geschäftsstelle der BMWE-Initiative „FRAUEN unternehmen“ Seite 2 von 10 Stand: 01.09.2026
1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................ 3 2 Vertragsbestandteile ............................................................................................................ 3 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers ............................................................................... 4 4 Vergütung ............................................................................................................................ 4 5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise ..................................................................... 5 6 Unteraufträge ...................................................................................................................... 6 7 Datenschutz ........................................................................................................................ 7 8 Vertraulichkeit ...................................................................................................................... 7 9 Nutzungsrechte ................................................................................................................... 8 10 Haftung ................................................................................................................................ 8 11 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung ................................................................... 9 12 Vertragslaufzeit, Kündigung ................................................................................................. 9 13 Allgemeine Vertragsbedingungen ........................................................................................ 9 14 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 10 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammen- hang mit dem Betrieb der Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“.
(2) Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (An- lage 1) und dem Angebot des AN (Anlage 1).
(3) Ein Anspruch auf Beauftragung der vereinbarten Option[en] besteht nicht.
(4) Der Leistungsumfang ist begrenzt auf die Grundlaufzeit dieses Vertrags gemäß Ziff. 13. Die vereinbarten Optionen sind separat durch den AG zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
2 Vertragsbestandteile (1) Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus folgenden Vertrags- bestandteilen in der nachfolgend benannten Geltungsreihenfolge:
-
den Bestimmungen dieses Vertragstextes nebst einer Vereinbarung zur Auf- tragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
-
der Leistungsbeschreibung,
-
dem Angebot des AN einschließlich der dem Angebot beigefügten Anlagen,
-
den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwen- dung.
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3 Leistungspflichten des Auftragnehmers (1) Im Rahmen des Vertrags führt der AN sämtliche Aufgaben in enger Abstimmung mit dem AG selbstständig und eigenverantwortlich nach Maßgabe der in der Leistungs- beschreibung festgelegten Ausführungsbedingungen durch.
(2) Der AN stellt durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicher, dass die Aufgabenerledigung nach Auftragserteilung unverzüglich begonnen und vereinba- rungsgemäß durchgeführt wird.
(3) Das im Angebot benannte Personal ist für die Auftragsausführung tatsächlich einzu- setzen. Der AN darf das im Angebot benannte Personal nur durch Personal mit einer in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe mindestens gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung ersetzen. Der AN teilt dem AG einen geplanten Personalwechsel im Sinne von Satz 2 unverzüglich mit. Der AN ist verpflichtet, anderes Personal vorzu- schlagen, soweit der AG begründet darlegt, dass das von dem AN als Ersatz vorge- sehene Personal die Anforderungen in Satz 2 nicht erfüllt.
(4) Sofern nicht explizit anders festgelegt oder vereinbart, kann sich der AN bei der Auf- tragsausführung zur Erbringung einzelner Leistungsbestandteile eines Unterauftrag- nehmer bedienen. Unteraufträge, die nicht Gegenstand des Angebots des AN sind, sind nur mit der vorherigen Zustimmung des AG zu erteilen.
4 Vergütung (1) Die auf der Grundlage dieses Vertrages vom AN erbrachten Leistungen werden wie folgt vergütet:
Die abzurechnende Vergütung für die Grundlaufzeit ist auf einen Maximal- betrag in Höhe von
XXX,00 €
(in Worten: XXXXX EURO).
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer begrenzt. Die Gesamtkosten für die ersten 11 Monate belaufen sich auf XXX,XX (in Worten: XXXX EURO), das zweite Vertragsjahr auf XXX,XX (in Worten: XXXX EURO) und das dritte Ver- tragsjahr auf XXX,XX (in Worten: XXXX EURO) jeweils zuzüglich der gesetz- lichen Umsatzsteuer.
Die abzurechnende Vergütung für die 1. Verlängerungsoption ist auf einen Maxi- malbetrag in Höhe von
XXX,00 €
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(in Worten: XXX EURO)
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer begrenzt.
Die abzurechnende Vergütung für die 2. Verlängerungsoption ist auf einen Maxi- malbetrag in Höhe von
XXX,00 €
(in Worten: XXX EURO)
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer begrenzt.
(2) Der AN ist für die Kontrolle der Einhaltung dieses Maximalbetrages verantwortlich. Der AN ist verpflichtet, den AG umgehend über drohende Überschreitungen des Kos- tenrahmens zu unterrichten.
(3) Mit der Vergütung sind sämtliche Personal- und Sachkosten ausschließlich Reisekos- ten im Rahmen der angebotenen Leistung abgegolten.
(4) Reisekosten werden auf der Grundlage des im Preisblatt ausgewiesenen Reisekos- tenbudgets bis zur Höhe der nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) erstat- tungsfähigen Kosten abgerechnet. Reisen sind dem AG frühzeitig anzuzeigen und von diesem genehmigen zu lassen. Reisekosten sind grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Reise beim AG zu beantra- gen. Entstehende Reisekosten zur Erfüllung der Aufgaben am Erfüllungsort Berlin werden vom AG nicht übernommen.
5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise (1) Abweichend von § 17 VOL/ Teil B sind die Rechnungen für die im jeweiligen Quartal erbrachten Leistungen zu stellen, mit Ausnahme des 1. Quartals in 2027 (hier: Ab- rechnung für die Monate Februar und März). Eine frühere oder spätere Abrechnung von Leistungen kann zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall vereinbart werden. Die Rechnungen sind nach Maßgabe der Arbeitspakete in der Leistungsbeschreibung zu gliedern. Der Abrechnung sind aussagekräftige und lückenlose Nachweise anhand von Stundenaufschreibungen mit jeweils inhaltlicher Beschreibung der konkreten Tä- tigkeit pro Mitarbeiterkategorie beizufügen.
(2) Der AN verpflichtet sich, Rechnungen in elektronischer Form (eRechnung) gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes in einem strukturierten elektronischen Datenformat („Standard
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XRechnung“) zu erstellen und über die Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungs- eingangsplattform (OZG-RE) zu übermitteln.1 Dazu sind folgende Angaben zu ver- wenden:
BT-10: LeitwegID: [XXX-XXXXX-XX]
BT-13: eAktenzeichen des Bedarfsträgers: [XXX – XXXXX/XXX]
BT-11: Kassenzeichen [xxx]
BT-12: Förderkennzeichen [xxx]
(3) Zahlungen erfolgen grundsätzlich nachträglich innerhalb von 30 Tagen nach Billigung der Leistung/sachgerechter Erfüllung der Leistung und Vorlage einer vollständigen, inhaltlich richtigen und prüffähigen eRechnung kostenfrei auf ein inländisches Bank- konto des AN. Vorher tritt Verzug nicht ein. Vorauszahlungen sind grundsätzlich aus- geschlossen. Bei einer unvollständigen, inhaltlich unrichtigen oder wegen inhaltlicher Unklarheiten nicht prüffähigen eRechnung ist für den Fristbeginn der Zeitpunkt maß- geblich, zu dem die eRechnung vervollständigt oder berichtigt wurde bzw. zu dem bestehende Unklarheiten zur eRechnung aufgeklärt worden sind.
(4) Führen die Ergebnisse des Auftrags beim AN zu finanziellen Erträgen, sind diese Er- träge in vollem Umfang an den AG abzuführen. Von Erträgen aus Veröffentlichungen steht dem AG die Hälfte der Einnahmen zu, soweit sie die Ausgaben dafür überstei- gen. Der AN verpflichtet sich, den AG hierüber zu informieren. Die Mitteilungspflicht besteht über den Zeitpunkt der Bestätigung der vertragsgemäßen Erfüllung des Auf- trags hinaus weiter.
6 Unteraufträge (1) Der AN darf einzelne Leistungsbestandteile durch Unterauftragnehmer erbringen las- sen. Unteraufträge, die nicht Gegenstand des Angebots des AN sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG.
(2) Ein Austausch von Unterauftragnehmer ist rechtzeitig in Textform anzuzeigen. Der AG kann Unterauftragnehmer bei mangelnder Eignung oder Zuverlässigkeit ablehnen oder deren Austausch, auch nachträglich, verlangen.
(3) Eine Beauftragung i.S.d. Abs. 1 erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Er stellt die Einhaltung von § 128 Abs. 1 GWB und § 97 Abs. 4 GWB sicher. Der AN verpflichtet Unterauftragnehmer auf Datenschutz, Vertraulichkeit und Konfliktfreiheit.
(4) Der AN muss in seinen Verträgen mit Unterauftragnehmern sicherstellen, dass der AG bei Beendigung dieses Vertrages mit dem AN das Recht hat, die Verträge mit Unterauftragnehmern des AN fortzuführen.
1 Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung finden Sie unter https://e- rechnung-bund.de/.
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(5) Unteraufträge an aktive oder ehemalige Beschäftigte des AG sind nur mit der vorhe- rigen Zustimmung des AG zu erteilen.
7 Datenschutz (1) Der AN hat die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergebenden Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen.
(2) Zwischen AG und AN ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) nach Art. 28 DSGVO nach Maßgabe der als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlichten Mustervereinbarung abzuschließen. Die AV-V wird Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Der AN hat sicherzustellen, dass diese Verpflichtung auch für den AN tätige Mitarbei- tende und beauftragte Dritte gilt und die tatsächliche Einhaltung dieser Verpflichtung sichergestellt ist. Er hat weiter darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, sorgfältig ausge- wählt worden sind und die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beach- ten.
8 Vertraulichkeit
(1) Der AN verwendet alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen, Unterlagen und Materialien ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.
(2) Nicht allgemein bekannte Informationen sind zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Hiervon ausgenommen sind zwingende konzernrechtliche Berichts- und Informations- pflichten sowie gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden.
(3) Die Weitergabe an Personal und Unterauftragnehmer ist nur zulässig, soweit dies zur Auftragsdurchführung unabdingbar ist. Der AN verpflichtet alle eingesetzten Personen zur Einhaltung der Vertraulichkeit und zum Verbot der Verwertung gegenüber Dritten.
(4) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrags gewonnenen Erkenntnisse so- wie Auskünfte an die Presse bedürfen der Genehmigung des AG.
(5) Der AG ist berechtigt grundlegende Vertragsinformationen, insbesondere Name des AN, Gegenstand, Laufzeit sowie das gesamte und das zum Zeitpunkt der Informa- tionsherausgabe ausgezahlte Vertragsvolumen, im Rahmen parlamentarischer Anfra- gen, Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Dritte herauszugeben.
(6) Hiervon ausgenommen sind als Geschäftsgeheimnisse einzustufende Informationen des AN.
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9 Nutzungsrechte
(1) Der AN überträgt dem AG die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an (i) sämtlichen Arbeitsergebnissen des AN aus der Durchführung dieses Vertrages sowie an (ii) allen Daten und Aufzeichnungen des AN, die dieser zum Zwecke der Leistungserbringung erhoben und erstellt hat, insbesondere das Veröffentlichungsrecht unter namentlicher Nennung des AN. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Arbeitsergebnisse vorzunehmen und diese in gleicher Weise wie die Arbeitsergebnisse zu nutzen. Auf schriftliches Verlangen des AN ist auf die Umgestaltung bzw. Bearbeitung hinzuweisen. Der AG ist ohne gesonderte Zustimmung für jeden Einzelfall befugt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
(2) Alle Ansprüche des AN für die Übertragung der Nutzungsrechte auf den AG sind durch die aus diesem Vertrag folgende Vergütung abgegolten.
(3) Der AN sichert zu, dass er berechtigt ist, die Nutzungsrechte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, zu übertragen. Der AN sichert außerdem zu, dass der Nutzung der Arbeitsergebnisse, Aufzeichnungen und Daten keine Marken- oder Persönlichkeits- rechte Dritter bzw. sonstige Leistungsschutzrechte entgegenstehen.
(4) Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaigen eigenen Rechten an den Arbeitsergebnissen, den Aufzeichnungen oder Daten her- leiten. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des AG gegenüber Dritten. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Jede Veröffentlichung, Auswertung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse, Auf- zeichnungen und Daten insgesamt oder von Teilen durch den AN auch nach Ver- tragsbeendigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AG.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet.
10 Haftung
(1) Der AN hat für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Mindesthaftung von mindestens 1,0 Mio. Euro abzuschließen. Ein Nachweis hierüber ist dem AG unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen.
(2) Stehen dem AG wegen eines Schadens, für den der AN haftet, Ansprüche gegen einen Dritten zu, so sind sie an den AN insoweit abzutreten, als dieser Schadenersatz leistet.
(3) Werden zur Bearbeitung oder Aussendung übergebene Datenträger des AG auf- grund eines Verschuldens des AN beschädigt oder zerstört oder kommt dieses Ma- terial ganz oder teilweise abhanden, ist der AN zur Ersatzlieferung in entsprechender
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Menge und zur Übernahme der Kosten für die Wiederbeschaffung der Daten ver- pflichtet.
11 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung
(1) Sieht sich der AN an der ordnungsgemäßen Erbringung der übernommenen Leistun- gen gehindert, so hat der AN dies dem AG unverzüglich anzuzeigen. Sobald abseh- bar ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, ist dies dem AG mitzuteilen.
(2) Sobald die Ursache der Behinderung wegfällt, hat der AN die Leistungen ohne be- sondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.
(3) Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend für die vertraglichen Leistungen des AG.
12 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.02.2027 und endet am 31.12.2029.
(2) Die Laufzeit des Vertrags kann vom AG maximal zweimal um jeweils längstens zwölf Monate bis zum 31.12.2031 verlängert werden. Die Ausübung dieser Option muss vom AG mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gegenüber dem AN erklärt werden, es sei denn, der AN verzichtet auf diese Vorfrist.
(3) Der AG ist einseitig berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhal- tung einer einmonatigen Frist zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Im Übrigen wird das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Regelungen und nach er- folgloser Abmahnung bleibt unberührt.
(4) Wird der Vertrag gem. Absatz (3) gekündigt, so steht dem AN Vergütung und Ausla- generstattung nur für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung ganz oder teilweise erbrachten Leistungen zu.
(5) Der AN hat auf Wunsch des AG Leistungen auch noch nach Vertragsbeendigung fertig zu stellen, wenn sie noch während der Vertragslaufzeit beauftragt wurden.
13 Allgemeine Vertragsbedingungen
(1) Abweichende Geschäftsbedingungen, branchenübliche Arbeitsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Dieser Vertrag wird in Textform geschlossen. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrags, ein- schließlich dieser Textformklausel, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Die- ses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.
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(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit recht- lich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden, wenn sie den Punkt be- dacht hätten.
Bundesministerium für Wirtschaft und [Auftragnehmer] Energie Im Auftrag
(Ort, Datum, Name in Druckbuchst/Signatur) (Ort, Datum, Name in Druckbuchst/Signatur)
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