Generalplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 675192-2026
- Verfahrensnummer
- 3db0b17f-bf77-489c-b6c7-a49ec2a45057
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Melle beauftragt Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche in Melle. Der Leistungsumfang umfasst die Planung des Gebäudes und der Innenräume, der Freianlagen einschließlich Entwässerung sowie Tragwerksplanung und technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 8, einschließlich Küchenanlagen. Die Frist für die Teilnahme endet am 30. Oktober 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Melle beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung und den Ausbau/Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Generalplanungsleistungen - Sanierung und Ausbau/Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10.1), - Objektplanung für Freianlagen inkl. Entwässerungsplanung (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11.1), - Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14.1), - Fachplanung der Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15.1), für die Anlagengruppen 1 - 8, einschließlich nutzungsspezifischer Anlagen (Kü-che) und der technischen Anlagen in den Außenanlagen (KG 550) - Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2, 1.2.3), - Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2, 1.2.4), - Bauphysik Raumakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 4, Ziffer 1.2.2, 1.2.5), - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022). Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau sowie im Anschluss die Erarbeitung einer funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Beauftragung eines Generalunternehmers. Gegenstand der Maßnahme sind die vollständige Entkernung und Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche. Leistungsphasen 1 bis 4 - Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungs-phasen 1 bis 4 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten für den Hochbau noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Gebäudes beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, HLS, ELT, usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spielraum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen wer-den, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführende Firma vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen in Vorbereitung einer funktionale Leistungsbe-schreibung (FLB), Raumbücher mit Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung zu erarbeiten. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Raumbüchern mit Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Die FLB wird auf Basis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Die FLB ist zu bepreisen und mit der Kostenberechnung aus Leistungsphase 3 abzugleichen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftragge-ber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitati-ven Anforderungen, erfolgt jedoch übergeordnet durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Ein-zelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabeunterlagen
16 Dateien · geladen 07.10.2026| Formular | 40 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 108 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 4,3 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 126 KB | ||
| Sonstiges | 139 KB | ||
| Sonstiges | 128 KB | ||
| Anschreiben | 66 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 474 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.10.2026Berichtigung 1Auf der Seite 12 der Vergabeunterlagen - Teilnahme-wettbewerb wird der Abgabetermin: 30.09.2026 11:00 Uhr genannt. Es muss heißen: 30.10.2026
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