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Eigenerklärung: Informationen zum Bieter
Weitere Angaben zum Bieter
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabe- bekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzu- reichen.
Nationale Identifikationsnummer
Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Register- eintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.
Angabe der Nationalen Identifikationsnummer:
Nummer: A
Art Wirtschaft-Identifikationsnummer
D-U-N-S-Identifikationsnummer
Handelsregisternummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Andere
Keine Angabe (nur bei natürlichen Personen)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:
• Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz • Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen • Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen • Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz
Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe von Unternehmensklassen (https://csx.de/L5om).
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Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers:
Kleinstunternehmen
Kleines Unternehmen
Mittleres Unternehmen
Großunternehmen
Nationalität des Eigentümers
Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.
Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen.
Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe der Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter wird pflichtig
Angaben zur Nationalität des Eigentümers
Das Unternehmen ist börsennotiert: ja nein
Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en)
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben. Sofern in Ausnahmefällen die Abgabe in Schriftform zugelassen wird, ist die Eigenerklärung zu unterschreiben.
Ort, Datum und Unterschrift
Name des Unternehmens