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Vergabeverfahren Planungsleistungen Generalplanung FW-Anlagen Stadtwerke Hürth (Hürth Heat 2030) SWH-2026-08-015 Anlage A 00: Bewerbungsbedingungen Teil 1
Stand: 2026-08-31
Vergabeverfahren:
Planungsleistungen Generalplanung FW-Anlagen Stadtwerke
Hürth
Hürth Heat 2020
SWH-2026-08-015
Teil 1: Bewerbungsbedingungen
Zur Teilnahme
Stand: 31.08.2026
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Vergabeverfahren Planungsleistungen Generalplanung FW-Anlagen Stadtwerke Hürth (Hürth Heat 2030) SWH-2026-08-015 Anlage A 00: Bewerbungsbedingungen Teil 1
Stand: 2026-08-31
Inhaltsverzeichnis
STAND: 31.08.2026 ............................................................................................................ 1
1 VORSTELLUNG STADTWERKE HÜRTH AÖR UND GEGENSTAND DES VERFAHRENS .................................................................................................................... 4
1.1. ERLÄUTERUNGEN ZUM UMFANG DER PLANUNGSAUFGABEN ....................... 4
2 TEILNEHMER-/BIETERANGABEN .............................................................................. 7
2.1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ...................................................................................... 7 2.2 AUFFORDERUNG ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB ............................................................ 7 2.3 BEGRIFFSBESTIMMUNG: AUFTRAGGEBER ..................................................................... 8 2.4 BEGRIFFSBESTIMMUNG: TEILNEHMER/BIETER/ AUFTRAGNEHMER ................................. 8 2.5 SPRACHE ..................................................................................................................... 8 2.6 PRÜFPFLICHT DES TEILNEHMERS .................................................................................. 8 2.7 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ............................................................................................ 9 2.8 KLÄRUNG VON TEILNEHMERFRAGEN ............................................................................. 9 2.9 EIGENTUM UND SCHUTZRECHTE .................................................................................. 10 2.10 VERTRAULICHKEIT .................................................................................................... 10 2.11 KOMMUNIKATIONSVERBOT ........................................................................................ 11 2.12 KENNZEICHNUNG VON BETRIEBS- UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN ............................ 11 2.13 UNZULÄSSIGE WETTBEWERBSBESCHRÄNKUNGEN .................................................... 11 2.14 BIETERGEMEINSCHAFTEN ......................................................................................... 11 2.15 KOSTEN DER ANGEBOTSERSTELLUNG ...................................................................... 12 2.16 AUFHEBUNGSVORBEHALT ......................................................................................... 12 2.17 VERGABEKAMMER .................................................................................................... 12 2.18 FRIST FÜR DIE EINLEGUNG VON RECHTSBEHELFEN .................................................... 13
3 VERGABEVERFAHREN ............................................................................................. 13
3.1 ART DES VERGABEVERFAHRENS ................................................................................. 13 3.2 ABLAUF DES VERFAHRENS ......................................................................................... 13 3.2.1 TEILNAHMEWETTBEWERB ......................................................................................... 13 3.2.2 ERSTE VERHANDLUNGSPHASE ................................................................................. 14 3.2.2. ZWEITE VERHANDLUNGSPHASE .............................................................................. 16 3.3 VORLÄUFIGER TERMINPLAN ........................................................................................ 17 3.4 INFORMATIONEN ......................................................................................................... 18
4 ANFORDERUNGEN AN DIE TEILNAHMEANTRÄGE .............................................. 19
4.1 EINREICHEN DER TEILNAHMEANTRÄGE ........................................................................ 19 4.2 INHALT DES TEILNAHMEANTRÄGE ............................................................................... 20 4.3 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DEN ANTRAG AUF TEILNAHME .............................. 20 4.3.1 VOLLSTÄNDIGKEIT, ERFÜLLUNG DER VORGABEN ....................................................... 20 4.3.2 ÄNDERUNGEN AN DEN VERGABEUNTERLAGEN .......................................................... 21 4.3.3 ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/SONSTIGE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER TEILNEHMER ........................................................................................................................ 21 4.3.4 AUSWAHL DER TEILNEHMER ..................................................................................... 21
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5 BETEILIGUNG VON UNTERAUFTRAGNEHMERN, AUSTAUSCH VON UNTERAUFTRAG-NEHMERN .......................................................................................... 22
5.1 EINSATZ VON UNTERAUFTRAGNEHMERN ..................................................................... 22 5.2 AUSTAUSCH VON UNTERAUFTRAGNEHMERN ............................................................... 22
6 DATENSCHUTZ .......................................................................................................... 23
7 RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT DER UNTERLAGEN ................................ 23
8 ANLAGEN UND FORMBLÄTTER ........................................................................... 23
9 FORMULARE ............................................................................................................. 24
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Stand: 2026-08-31
1 Vorstellung Stadtwerke Hürth AöR und Gegenstand des Verfahrens
Die Stadtwerke Hürth AöR (nachfolgend SWH) ist ein regionaler Versorger und Entsorger, dessen Anteilseigner die Stadt Hürth ist.
SWH ist im Stadtgebiet Hürth in den Versorgungsbereichen Energie, Fernwärme, Wasser nebst der Durchführung von energienahen Leistungen und Dienstleistungen sowie in der Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Winterdienst tätig. Weitere Tätigkeiten sind der Betrieb eines Bauhofes, die Pflege und Bau öffentlicher Grünanlagen, die Unterhaltung, der Betrieb und der Bau der Beleuchtungsanlagen, der öffentlichen Straßen sowie der Bau und die Unterhaltung, der Betrieb und der Bau der Gemeindestraßen. Ferner werden Verkehrsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Personennahverkehr bereitgestellt sowie die Belange des Umweltverbundes gefördert. Schließlich erbringt SWH Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation in der Form von Planung, Bau und Verpachtung von Breitbandnetzen.
Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Generalplanung der Fernwärmeanlagen der Stadtwerke Hürth – Anlagenpark Wärmeerzeugung und - bezug (Hürth Heat 2030) nach Maßgabe des abzuschließenden Vertrages (B-02) nebst dessen Anlagen und des Leistungsverzeichnisses. Der Vertrag wird ein Rahmenvertrag sein. Das Verfahren ist zweigeteilt. ein Teilnahmewettbewerb geht dem Verhandlungsverfahren voraus.
Diese Unterlage befasst sich mit dem Teilnahmewettbewerb.
Für das Verhandlungsverfahren werden den nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs ausgesuchten Bietern weitere Unterlagen nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Auswahl geeigneter Unternehmen zur Teilnahme an der Angebotsphase (Verhandlungsverfahren) für den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von fünf (5) Jahren. Eine Option zur Verlängerung um drei (3) Jahre behält der Auftraggeber sich vor und wird diese in den Rahmenvertrag aufnehmen.
1.1. Erläuterungen zum Umfang der Planungsaufgaben
Die Stadtwerke Hürth werden die technische Projektbeschreibung, die Leistungsbeschreibung und die Aufgaben des Generalplaners in gesonderten Unterlagen festlegen.
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Der Abschluss eines Rahmenvertrages dient der Umsetzung eines mehrjährigen Programms, das aus mehreren Einzelprojekten besteht und sich in folgende zwei Projektkategorien gliedert:
Projektkategorie A – Erzeugung (KWK): Planungs- und Steuerungsleistungen im Zusammenhang mit KWK-Anlagen, insbesondere: • Planung von KWK-Anlagen über mehrere Leistungsphasen • Technische Auslegung und Optimierung • Begleitung von Genehmigungs- und Abstimmungsprozessen • Bauüberwachung und Inbetriebnahmebegleitung • Die Leistungen können dabei die Berücksichtigung von Fördermechanismen gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie angrenzender Förderinstrumente umfassen, soweit diese für das jeweilige Projekt relevant sind.
Projektkategorie B – Netze und Infrastruktur: Planungs- und Steuerungsleistungen im Zusammenhang mit Energie- und Wärmenetzen, insbesondere: • Planung von Netzinfrastrukturen über mehrere Leistungsphasen • Integration alternativer Wärmequellen (z. B. Abwärme) • Koordination von Schnittstellen zu Bestandsnetzen • Begleitende Bau- und Projektsteuerung • Im Zusammenhang mit Netzinfrastruktur- und Abwärmeprojekten können förderrechtliche Anforderungen, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), zu berücksichtigen sein.
Das ausgeschriebene Vorhaben umfasst überwiegend Planungs- und projektbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines mehrjährigen Energieprogramms.
Die Leistungen orientieren sich inhaltlich an den Leistungsphasen der HOAI, die Leistungen werden in Anlehnung an die HOAI vergeben, und umfassen insbesondere: • Grundlagenermittlung • Vorplanung • Entwurfsplanung • Genehmigungsplanung • Ausführungsplanung • Vorbereitung der Vergabe • Mitwirkung bei der Vergabe • Objektüberwachung / Bauüberwachung • Objektbetreuung
Ergänzend werden Sonder- und Zusatzleistungen erfasst, insbesondere:
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• Programm-, Projektmanagement / Projektcontrolling • Bauleitung gemäß jeweils anwendbarer Landesbauordnung • Construction Management über alle beteiligten Gewerke • Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung • Koordination von Sonderfachleuten, u. a.: Schall- und Immissionsschutz, Brandschutz, Fördermittel etc. • Fachgutachter und Sachverständige (z. B. Prüfingenieure, technische Sachverständige, TÜV, sofern erforderlich) • Schnittstellenkoordination zwischen Planung, Genehmigung, Ausführung und Betrieb.
Im Rahmen der Planungs- und Projektsteuerungsleistungen können förderrechtliche Fragestellungen relevant werden. Das Vorhaben (und der Rahmenvertrag) umfasst daher – soweit projektspezifisch erforderlich – auch unterstützende Leistungen im Zusammenhang mit Förderprogrammen, insbesondere:
• Berücksichtigung förderrechtlicher Anforderungen bei der Planung • Mitwirkung bei der strukturierenden Vorbereitung von Förderanträgen • Unterstützung bei der Abstimmung mit Fördermittelgebern • Begleitende Dokumentation und Nachweisführung im Projektverlauf
Die Verantwortung für die Antragstellung und den Fördermittelabruf verbleibt beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die Beauftragung erfolgt projektbezogen und stufenweise im Rahmen des Programms.
Klarstellung zur Abgrenzung: • Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens und des Rahmenvertrags sind keine Vergaben reiner Bau- oder Lieferleistungen. • Soweit im Rahmen einzelner Projekte Leistungen der Planung, Umsetzung oder Errichtung erforderlich werden, sind diese nicht zwingend Bestandteil des Rahmenvertrags, sondern können durch den Auftraggeber gesondert vergeben oder in anderer geeigneter Form beauftragt werden.
Das Projekt und der Gegenstand der Ausschreibung wird auch Planung Wärmeerzeugung/-bezug 2030 genannt.
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SWH gibt im weiteren Verfahren für die Bieter einen Vertragsentwurf sowie weitere Bewerbungsbedingungen (Teil 2) vor, die neben diesen Bestimmungen weitere Bestimmungen für das Vergabeverfahren (Teil 2 nach Teilnahmewettbewerb) und die Vertragserfüllung vorsieht. Dieser Vertragsentwurf wird nur den nach dem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt und zur Anlage zu den Bewerbungsbedingungen Teil 2 genommen.
2 Teilnehmer-/Bieterangaben
2.1 Allgemeine Informationen Das Projekt wird von Mitarbeitern der Stadtwerke Hürth sowie externen Beratern begleitet.
2.2 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb Das Vorhaben wird/wurde europaweit bekanntgegebenen: EU-Amtsblatt 2026. Die genaue Fundstelle wird im Vergabeportal nachgetragen.
Der Auftraggeber fordert hiermit die Teilnehmer auf, ihre Teilnahmeanträge für das Projekt
Planungsleistungen für Generalplanung der Fernwärmeanlagen der Stadtwerke Hürth – Anlagenpark Wärmeerzeugung und -bezug
(Hürth Heat 2030)
abzugeben.
Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach Sektorenrecht (§ 15 SektVO).
Die Anforderungen an die einzureichenden Teilnahmeanträge ergeben sich im Einzelnen aus dieser Unterlage. Für die Angebote wird es zusätzlich zu dieser Unterlage eine gesonderte Unterlagen geben.
- Der Ablauf des Vergabeverfahrens ist nachfolgend in Abschnitt 3 dargestellt.
- Die Anforderungen an die Anträge auf Teilnahme ergeben sich aus Abschnitt 4.
- Vorgaben zur Beteiligung von Unterauftragnehmern ergeben sich aus Absch. 5.
- Die weiteren Anlagen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, sind in einem Anlagenverzeichnis in den Abschnitten 8 bis 9 aufgeführt.
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Diese Bewerbungsbedingungen enthalten alle notwendigen Informationen für die Teilnehmer zu dem vom Auftraggeber vorgesehenen Verfahrensablauf und zu den Bedingungen des Vergabeverfahrens.
Der Auftraggeber behält sich Änderungen und Überarbeitungen der Vergabeunterlagen während des Vergabeverfahrens unter Beachtung der Vergabegrundsätze vor.
2.3 Begriffsbestimmung: Auftraggeber Für die Stadtwerke Hürth AöR als den „Auftraggeber“ wird in diesen Bewerbungs- bedingungen auch der Begriff „AG“ verwendet.
2.4 Begriffsbestimmung: Teilnehmer/Bieter/ Auftragnehmer In diesen Bewerbungsbedingungen erfolgt eine Unterscheidung zwischen
- Beteiligter am Teilnahmewettbewerb (darunter fallen auch die Bietergemein- schaften) = Teilnehmer
- Beteiligter am Vergabeverfahren (darunter fallen auch die Bietergemeinschaften) = „Bieter“ und
- Auftragnehmer bzw. die entsprechende Abkürzung „AN“ = beauftragter Bieter.
Hinweis: In nachfolgenden Bestimmungen wird nicht nur ausschließlich der Teilnehmer, sondern auch teilweise der Bieter einbezogen. Dabei handelt es sich meist um Bestimmungen allgemeiner Art.
2.5 Sprache Die Verfahrenssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache. Dies gilt insbesondere für sämtliche Vergabeunterlagen des AG einschließlich aller Anlagen, die mit dem Teilnahmeantrag vom Teilnehmer abzugebenden/einzureichenden Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die gesamte Kommunikation, sei sie textlich, schriftlich oder mündlich, im Zusammenhang mit dem Verfahren bis zum Abschluss der Verhandlungen, sämtliche Kommunikation, Schriftverkehr und Dokumentationserstellung im Zusammenhang mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen.
2.6 Prüfpflicht des Teilnehmers Der Teilnehmer ist verpflichtet die auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und dem AG das Fehlen von Unterlagen/Anlagen unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe über das Nachrichtenmodul innerhalb des Projektraums unter dem folgenden Link anzuzeigen:
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https://www.vmp- rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMDYYM1AYJ0/documents
Hierzu ist keine Registrierung erforderlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die die Teilnahme erschweren oder beeinflussen können, so hat der Teilnehmer den AG unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Bewerbung darauf hinzuweisen. Hinweise hat der Teilnehmer ebenfalls über das Nachrichtenmodul innerhalb des Projektraums unter dem o.g. Link an den Auftraggeber zu richten.
2.7 Teilnahmebedingungen Nur die Bieter, die geeignet sind, sind zur Teilnahme am nachfolgenden Vergabeverfahren berechtigt.
Dazu haben die Teilnehmer mit der Abgabe des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung nach dem Formblatt Anlage A_02 des AG, ersatzweise durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), abrufbar unter https://eee.evergabe- online.de, beide jeweils ergänzt durch das Formblatt 521 EU 02/2024, sowie durch die geforderte Eigenerklärung Formblatt 522 zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)(Anlage A_05), sowie durch die geforderte Eigenerklärung Formblatt 523 zu den Russland-Sanktionen (Anlage A_06) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen des AG die vorstehenden Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Die Einzelheiten finden sich in den Veröffentlichungen im EU-Amtsblatt, nachfolgend dazu auf dem Vergabemarktplatz NRW und auf der Website des Auftraggebers sowie im Vergabeportal.
Weiter legt der AG die Teilnahmekriterien in Form von Eignungskriterien fest. Er erstellt zudem eine Bewertungsmatrix Eignung, die Anlage A_04 Wertungsmatrix Eignung, zur Auswahl geeigneter Bewerber. Bieter werden, für den Fall, dass mehr als 3 geeignete Teilnehmer Anträge auf Verfahrensbeteiligung abgeben, in eine Rangfolge der Bewertung ihre Eignung nach dieser Matrix gesetzt. Der AG wird nur mit 3 Bietern verhandeln. Die Verhandlungen werden dazu führen, dass in der letzten Verhandlungsrunde nur mit noch einem Bieter verhandelt wird.
2.8 Klärung von Teilnehmerfragen Auskunftswünsche, Hinweise und Teilnehmerfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul innerhalb des Projektraums unter dem folgenden Link einzureichen:
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https://www.vmp- rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMDYYM1AYJ0/documents
Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Antrags zur Teilnahme relevant sind, sind unverzüglich, spätestens bis zum
23.09.2026, 10:00 Uhr (eingehend)
zu stellen.
Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Teilnehmer haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge beantwortet werden.
Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf dem Vergabeportal zur Verfügung gestellt, auch wenn sie auf die Anfrage nur eines Unternehmens zurückgehen.
Die Antworten des Auftraggebers auf Teilnehmerfragen sind bei der Erstellung der Anträge zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Nur textlich oder schriftlich erteilte Antworten sind verbindlich.
Mündlich gestellte Fragen, insbesondere Telefonanrufe, werden nicht akzeptiert.
2.9 Eigentum und Schutzrechte Die im Rahmen dieses Verfahrens von den Teilnehmern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des AG über. Die Rechte des Teilnehmers an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberührt. Beabsichtigt der Teilnehmer Angaben aus seinem Antrag für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Antrag darauf hinzuweisen.
2.10 Vertraulichkeit Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, alle Informationen zum Projekt, welche er mit den Vergabeunterlagen oder im Verlaufe des Vergabeverfahrens erhält – sei es schriftlich oder mündlich – vertraulich zu behandeln, und zwar auch über den Abschluss des Vergabeverfahrens hinaus. Die Informationen dürfen ausschließlich nur zum Teilnahmeantrag in diesem Vergabeverfahren verwendet werden. Ausgenommen sind solche Informationen, welche bereits anderweitig veröffentlicht wurden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für alle Mitarbeiter, Unternehmen, Berater oder sonstige durch den Teilnehmer involvierte Mitwirkende.
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Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers, die Sicherstellung der hier geforderten Vertraulichkeit zu gewährleisten. Unterlagen/Informationen dürfen ohne Zustimmung des AG nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die etwaig überreichten Vergabeunterlagen und etwaige Kopien dieser Unterlagen dem AG vollständig und unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten, wenn kein oder kein fristgerechter Antrag zur Teilnahme abgegeben wird oder der Teilnehmer nicht als ausgewählter Bieter am weiteren Verfahren beteiligt wird. Dem AG steht das Recht zu, eine entsprechende Erklärung über die Vernichtung von den jeweiligen Teilnehmern zu verlangen.
2.11 Kommunikationsverbot Teilnehmern/Bietern sowie Unterauftragnehmern, Beratern oder sonstigen durch den Bieter involvierten Mitwirkenden, ist folgendes untersagt:
- die direkte oder indirekte Einflussnahme auf übergeordnete Stellen des AG, Organe oder Angestellte der Stadtwerke Hürth AöR, Organe oder Angestellte der Stadt Hürth, beteiligte Berater, Behörden usw. in Bezug auf das Vergabeverfahren,
- die direkte oder indirekte Kommunikation mit anderen Bietern oder deren Mitwirkenden.
Bieter/Teilnehmer müssen den Geheimwettbewerb wahren.
2.12 Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Die Teilnehmer/Bieter sind aufgefordert, diejenigen Teile ihres Antrags zur Teilnahme/Angebots, die ihrer Meinung nach im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, nicht Gegenstand der Akteneinsicht werden dürfen, unter Beachtung der Anforderungen gemäß § 165 Abs. 3 GWB zu kennzeichnen.
2.13 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen sind unzulässig. Anträge von Teilnehmern/Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
2.14 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Teilnehmer/Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung
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der angebotenen Leistungen und haben in den Anträgen zur Teilnahme/Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Auf die Erläuterungen – Formblatt 511 EU – wird hingewiesen. Auf die Bedingungen in Hinblick auf die Abgabe von Eigenerklärungen nebst entsprechenden Unterlagen für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft oder der Gemeinschaft weist der Auftraggeber ausdrücklich hin.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Teilnehmer/Bieter bzw. Mitglieder einer Teilnehmer- /Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Teilnehmers/Bieters sowie aller betroffenen Teilnehmer- /Bietergemeinschaften.
2.15 Kosten der Angebotserstellung
Für die Bearbeitung und die Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten während des Verhandlungsverfahrens wird keine Entschädigung gewährt. Die Teilnahmeanträge und die Angebotserstellung sind für den AG kostenfrei. Dasselbe gilt für Vervielfältigungskosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen sowie Übersetzungskosten.
2.16 Aufhebungsvorbehalt Der AG behält sich vor, das Verfahren insbesondere dann aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erreicht wird. Zudem behält der AG sich die Aufhebung des Verfahrens vor, wenn die Aufsichtsgremien des AG oder die politischen Gremien der Stadt Hürth der Realisierung des Projekts nicht zustimmen.
2.17 Vergabekammer Die Stelle, an die sich der Teilnehmer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann, ist die Vergabekammer Rheinland. Die Anschrift der zuständigen Vergabekammer lautet:
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889
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2.18 Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
3 Vergabeverfahren
3.1 Art des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb, veröffentlicht im EU-Amtsblatt,
Planungsleistungen für Generalplanung der Fernwärmeanlagen der Stadtwerke Hürth – Anlagenpark Wärmeerzeugung und -bezug
(Hürth Heat 2030)
nach GWB und SektVO
durchgeführt.
3.2 Ablauf des Verfahrens Der AG hat/wird zum Wettbewerb im EU-Amtsblatt 2026 und auf der Website des AG aufrufen/aufgerufen. Die genaue Fundstelle im EU-Amtsblatt wird nach Veröffentlichung im Vergabesystem nachgetragen.
3.2.1 Teilnahmewettbewerb
Die Teilnehmer werden aufgrund ihrer eingereichten Teilnahmeanträge inklusive der Eigenerklärungen sowie der weiteren Eignungsunterlagen in einem ersten Bewertungsschritt nach ihrer Eignung gemäß den im Aufruf zum Wettbewerb veröffentlichten Kriterien nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ausgesucht. Auf die Anlage A_02_Eigenerklärung zur Eignung wird verwiesen. Weiter wird eine Wertung der geeigneten Bieter vorgenommen und eine Rangfolge festgelegt.
Grundlage für die Entscheidung des AG zur Bewertung der Teilnehmer werden die von diesen eingereichten Unterlagen aufgrund Aufrufs im o.g. EU-Amtsblatt sein.
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Die Wertungsmatrix der Eignungskriterien ist in der Anlage A_04 Wertungsmatrix Eignung niedergelegt und Gegenstand dieser Unterlage. Die Wertung des AG führt in den Fällen, in denen mehr geeignete Teilnehmer/Bieter als drei (3) vorhanden sind, zu einer Auswahl und Rangfolge der einzelnen Teilnehmer gemäß der vorstehenden Wertungsmatrix.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs folgt das Verhandlungsverfahren in einem gestuften Verfahren in zwei Verhandlungsphasen (Erstangebote und Verhandlungen mit erst 3 Bietern, dann nur noch mit einem), deren Voraussetzungen in den nachfolgenden Grundzügen zur Kenntnis dargestellt werden.
Die ersten drei Bieter werden (nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung) als bevorzugte Bieter zu einem verbindlichen ersten Angebot und Verhandlungen aufgefordert, danach werden Verhandlungen mit den drei Bietern geführt, um zwei Bieter abzuscheiden. In der letzten Verhandlung wird nur noch mit einem Bieter verhandelt. Danach hat dieser sein Angebot aus den Verhandlungen rechtsverbindlich zu bestätigen.
Die nicht berücksichtigten Teilnehmer werden schriftlich über ihre Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren und die dafür ausschlaggebenden Gründe informiert.
3.2.2 Erste Verhandlungsphase
Mit Versendung der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote an die ausgewählten Bewerber beginnt die Erste Verhandlungsphase.
Dazu erhalten die ausgewählten Bewerber nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung (Formular aufgrund der Vorgabe des Auftragsgebers) weitere Unterlagen des Auftraggebers (u.a. Bewerbungsbedingungen Teil 2 für das gesamte Angebotsverfahren, Rahmenvertragsentwurf).
Während der ersten Verhandlungsphase sollen die Bieter verbindliche Erstangebote auf Basis des Vertragsentwurfs der SWH erarbeiten und bis zum Ablauf der Angebotsfrist einreichen.
Das Erstangebot muss auf Grundlage der bereitgestellten Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen nebst Vertragsentwurf des AG inklusive der dortigen Anlagen abgegeben werden und den darin aufgestellten Mindestanforderungen entsprechen.
Das Erstangebot ist insoweit verbindlich, als SWH die Möglichkeit haben soll, auf ein Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (entsprechend § 17 Abs. 11 VgV, § 15 Abs. 4 SektVO). Die Bieter sind im Verfahren an die Erstangebote gebunden. SWH behält sich die Vergabe auf ein Erstangebot ausdrücklich vor.
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Die späteren Verhandlungen und die dort behandelten Angebotsbedingungen dürfen von bestimmten Inhalten des Erstangebots nachteilig für SWH nur insoweit abweichen, als diese Abweichung auf durch SWH geänderten Anforderungen bzw. zugelassenen Änderungen beruht.
Die ersten Angebote sind voraussichtlich bis zum 23.10.2026 um 10:00 Uhr (verkürzte Frist) auf dem in der Bekanntmachung festgelegten Weg elektronisch einzureichen.
SWH strebt eine Verkürzung der Abgabefrist auf den 23.10.2026, 10:00 Uhr an. Diese Fristverkürzung muss einvernehmlich mit den Bietern erfolgen. Dazu wird SWH bei Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebots voraussichtlich am 07.10.2026 die Bieter um Zustimmung bitten. Die Entscheidung der Bieter ist bis zum 09.10.2026 der SWH mitzuteilen. Im Fall der Ablehnung der Verkürzung der Frist durch Bieter, kündigt SWH bereits an, die Möglichkeit nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SektVO zu erwägen, die Frist auf 10 Tage ab dem 12.10.2026 zu verkürzen.
Bis zur Öffnung werden die eingereichten Angebote ungeöffnet unter Verschluss gehalten.
(a) Prüfung der Erstangebote auf Konformität mit Angebotsbedingungen
Die vorgelegten Erstangebote werden ohne Bieterbeteiligung geöffnet und auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Übereinstimmung mit den Anforderungen der Angebotsbedingungen (u.a. Frist) überprüft.
Fehlen geforderte unternehmensbezogene Unterlagen oder sind diese unvollständig, wird SWH den jeweiligen Bieter zur Nachreichung bzw. Vervollständigung innerhalb weniger Tage (maximal bis zu 6 Tage) auffordern.
(b) Reduktion der bevorzugten Bieter im Verfahrensablauf
Dem Auftraggeber steht es frei, nach Abgabe und Wertung der Erstangebote nur mit einem oder bis zu drei Bietern zu verhandeln.
Die nicht berücksichtigten Bieter werden vom AG informiert.
An die Auswahl der bevorzugten Bieter schließt sich die weitere Verhandlungsphase an, wenn SWH nicht die Option ausübt, auf das beste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Die Teilnehmer und späteren Bieter werden gebeten, sich anhand des nachfolgend aufgeführten Zeitplans bereits darauf einzurichten, dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann.
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Stand: 2026-08-31
3.2.2. Zweite Verhandlungsphase
(a) Verhandlungen
Mit den bevorzugten Bietern/dem bevorzugten Bieter werden Vertragsverhandlungen durchgeführt. SWH behält sich vor, über alle Inhalte der Leistungsbeschreibung, auch soweit sie in den Unterlagen als Mindestbedingungen bezeichnet sind, zu verhandeln.
Die Verhandlungen werden strukturiert zu von SWH vorgegebenen Themen des Vertrages und den Vertragseckpunkten geführt. Darauf haben sich die Bieter bereits ab der Veröffentlichung im Amtsblatt einzurichten, da ansonsten der enge Zeitplan der SWH nicht zu halten wäre.
SWH hat einen Vertragstext erstellt (Anlage zu den Unterlagen an die ausgewählten Bieter), der mit allen dazu zugelassenen Bietern verhandelt wird.
Die Verhandlungen sollen sich später zu einem ausformulierten endgültigen Vertragstext verdichten.
Allen bevorzugten ausgewählten Bietern wird in der ersten Verhandlungsrunde die gleiche Anzahl von Verhandlungstagen vorgegeben.
Im Rahmen der Verhandlungen kann SWH Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen vornehmen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Hierüber informiert sie die die bevorzugten Bieter in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(b) Schlussverhandlung mit einem Bieter
Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde wird SWH entscheiden und sich nur noch mit einem Bieter in eine zweite Verhandlungsrunde begeben. Nach dieser Verhandlungsrunde hat der Bieter sein Angebot an SWH zu bestätigen. Danach werden die anderen bevorzugten Bieter über den Abschluss der Verhandlungen informiert.
(d) Auswahl des Vertragspartners
Die vorgelegten verbindlichen Angebote werden anhand der in der Aufforderung zur Abgabe Erster Angebote bekannt gemachten Zuschlagskriterien (siehe dazu Bewerbungsunterlagen Teil 2 für die ausgewählten Bieter) bewertet.
Nach der ersten Verhandlungsrunde bewertet der AG die Bieter erneut aufgrund dieser Grundlage.
Daraus folgend wird der AG nur noch mit dem Bestbieter eine weitere Verhandlung führen, die schließlich zu einer Bestätigung des Angebots des Bieters führen soll, auf das der AG den Zuschlag erteilen wird (Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots, das den Zuschlag erhalten soll (vgl. § 127 GWB)).
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(e) Absageschreiben an unterlegene Bieter
Die Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten sollen, werden schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an den erfolgreichen Bieter und über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung unterrichtet.
SWH informiert gemäß § 134 Abs. 1 GWB spätestens 10 Tage elektronisch vor dem Vertragsschluss diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer Angebote sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform.
Die Bieter haben in dem Angebotsschreiben (s. vorstehende Ziffer (b)) eine montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten ständig erreichbare Telefax- Nummer, Email-Adresse und Postadresse zu benennen, an die die Information von SWH gesendet werden kann, und den Eingang der Information unverzüglich per Telefax oder auf elektronischem Wege zu bestätigen. Der AG wird voraussichtlich die Vergabeplattform zur Information an die unterlegenen Bieter nutzen.
Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 56 SektVO) unterliegt.
3.3 Vorläufiger Terminplan Derzeit ist folgender Zeitplan für das Vergabeverfahren vorgesehen:
Verfahrensablauf Termin
Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. 31.08.2026 EU-Amtsblatt, Absendung Auftragsbekanntmachung
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 23.09.2026
Beantwortung rechtzeitig eingegangener Bieterfragen 25.09.2026
Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge 02.10.2026, 10:00 Uhr
Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens 12.10.2026 Voraussichtlich am 07.10.2026 mit Aufforderung zur Erklärung Fristverkürzung auf den 23.10.2026
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 14.10.2026
Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen 15.10.2026
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Frist zur Abgabe des verbindlichen Erstangebots 23.10.2026, 10:00 Uhr
Verhandlungsrunde 1 28.10.2026 bis 29.10.2026
Verhandlungsrunde 2 (final mit 1 Bieter) 04.11.2026
Bestätigung mit Schlussangebot 06.11.2026, 10:00 Uhr
Schreiben an unterlegene Bieter 09.11.2026
Zuschlag 23.11.2026
Beginn der Arbeiten 30.11.2026
Der vorstehende Zeitplan gibt den derzeitigen Planungsstand des Auftraggebers wieder und ist lediglich vorläufiger Natur und unverbindlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Verfahrensablauf gem. Ziffer 3.2 und den Zeitplan unter Berücksichtigung der Vergaberechtsgrundsätze zu ändern. Die Bieter werden über etwaige Änderungen unterrichtet.
Angesichts des engen Zeitplans werden die Teilnehmer am Teilnahmewettbewerb aufgefordert, die nachfolgende Termine des Vergabeverfahrens bereits einzuplanen, da eine Abweichung nicht vorgesehen ist.
3.4 Informationen Teilnehmer, die nicht die erforderliche Eignung nachweisen und daher nicht im weiteren Verfahren zugelassen werden, wie auch Teilnehmer, die aufgrund der Wertung der Eignung aus dem Verfahren ausscheiden, werden vom Auftraggeber nach Entscheidung über die Teilnahme und Festlegung der bis maximal drei zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bieter über ihr Ausscheiden im Verfahren informiert.
Nur für das Verhandlungsverfahren mit den ausgewählten Bietern: Gemäß § 134 Abs. 1 GWB wird der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich in Textform über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informieren.
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4 Anforderungen an die Teilnahmeanträge
4.1 Einreichen der Teilnahmeanträge
Teilnahmeanträge sind bis zum
02.10.2026, 10:00 Uhr (Ablauf der Teilnahmefrist)
ausschließlich elektronisch über den Projektraum unter dem folgenden Link einzureichen:
https://www.vmp- rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYMDYYM1AYJ0/documents
Hierzu ist keine Registrierung erforderlich, allerdings müssen sich aus den eingereichten Unterlagen die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse (E-Mail des Unternehmens) ergeben, vgl. § 9 SektVO. Die weitere Kommunikation findet ausschließlich über die vorstehende Plattform statt.
Die elektronischen Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen, d.h. es ist nicht erforderlich, sie mit einer elektronischen Signatur zu versehen.
Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel können, müssen jedoch nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung durch Hochladen mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool genügt den gesetzlichen Anforderungen. Davon ausgenommen sind Angaben, die ausdrücklich gefordert werden (z.B. Namensangaben der Vertreter des Teilnehmers usw.) Die den Verdingungsunterlagen beigefügten Formblätter und Nachweise sind vollständig ausgefüllt unter Angabe des Verantwortlichen mit Funktionsbezeichnung und Firma im Format pdf dem Angebot/Teilnahmeantrag beizufügen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (Dritterklärungen, wie bspw. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) sind signiert dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden (Aufzählung abschließend):
- Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
- Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
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- Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bieter übersandt hat.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen Teilnahmeantrags sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/ das Angebot einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Einreichung des Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegt.
Bis zur Öffnung werden die eingereichten Teilnahmeanträge ungeöffnet unter Verschluss gehalten.
Vorgelegte Teilnahmeanträge werden ohne Teilnehmerbeteiligung geöffnet und auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Übereinstimmung mit den Anforderungen der Wettbewerbs- und Angebotsbedingungen überprüft. Fehlen geforderte unternehmensbezogene oder leistungsbezogene Unterlagen oder sind diese unvollständig, wird der AG den jeweiligen Teilnehmer zur Nachreichung bzw. Vervollständigung innerhalb weniger Tage auffordern.
4.2 Inhalt des Teilnahmeanträge
Dem Teilnehmer stehen zahlreiche Unterlagen in Projektraum zur Verfügung, auf die verwiesen wird und die zwingend zu berücksichtigen sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung der ausgewählten Bieter werden diesen Bietern weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Über die verlangten Unterlagen hinaus sind dem Teilnahmeantrag keine weiteren Unterlagen beizufügen. Dem Teilnahmeantrag dennoch beigefügte weitere Unterlagen (Prospekte o.ä.) dürfen keine dem Teilnahmeantrag/Angebot oder den Vergabeunterlagen widersprechenden Angaben enthalten.
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden.
4.3 Allgemeine Anforderungen an den Antrag auf Teilnahme
4.3.1 Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben
Der Antrag auf Teilnahme muss vollständig sein und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben erfüllen.
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Fehlen geforderte unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen oder sind diese unvollständig, wird SWH den jeweiligen Teilnehmer zur Nachreichung bzw. Vervollständigung innerhalb weniger Tage auffordern.
Änderungen des Teilnehmers an seinen Eintragungen oder Streichungen müssen als solche gekennzeichnet und zweifelsfrei sein. Anderenfalls kann der Antrag auf Teilnahme ausgeschlossen werden.
4.3.2 Änderungen an den Vergabeunterlagen
Änderungen an den Vergabeunterlagen, außer bei den dafür vorgesehenen Einfügungen in den Erklärungen, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Antrags auf Teilnahme.
4.3.3 Allg. Geschäftsbedingungen/sonstige Vertragsbedingungen der Teilnehmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vertragsbedingungen der Teilnehmer sind ausgeschlossen und werden nicht Bestandteil des Antrags auf Teilnahme. Es ist daher nicht zulässig, eigene AGB/sonstige Vertragsbedingungen des Teilnehmers dem Antrag auf Teilnahme beizufügen. Die Teilnehmer haben darauf zu achten, dass eigene AGB/sonstige Vertragsbedingungen auch nicht auf der Rückseite eines etwaigen Begleitschreibens aufgeführt sind.
Das Stellen eigener AGB/sonstiger Vertragsbedingungen durch den Teilnehmer ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Antrags auf Teilnahme.
4.3.4 Auswahl der Teilnehmer
Die Anträge auf Teilnahme, die die Eignungskriterien, vgl. insoweit die EU- Veröffentlichung und die Anlage A_02 Eignung, erfüllen, werden anhand der in der Aufforderung zur Abgabe der Teilnahmeanträge bekannt gemachten Wertungskriterien nach Anlage A_04_Wertungsmatrix Eignung gewertet.
Die nicht berücksichtigten Teilnehmer werden schriftlich über ihre Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren und die dafür ausschlaggebenden Gründe informiert.
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5 Beteiligung von Unterauftragnehmern, Austausch von Unterauftrag- nehmern
5.1 Einsatz von Unterauftragnehmern Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist zulässig. Der Teilnehmer kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen der Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Anlage A 01 (Formular 511 EU VHB NRW, die hier in Bezug auf die Ziffer 5 entsprechend angewendet werden, wird hingewiesen.
Beabsichtigt der Teilnehmer einen Unterauftragnehmer einzubeziehen, so ist diese Einbeziehung (Eignungsleihe) nur möglich, wenn er die im Teilnahmeaufruf benannten Eignungsnachweise auch für den Unterauftragnehmer vorlegt.
Der Teilnehmer kann den Umfang der Leistungen des Unterauftragnehmers mit dem Teilnahmeantrag angeben, ansonsten hat er die Leistungen nach Zulassung im weiteren Verfahren anzugeben
Unterauftragnehmer sind auch konzernverbundene Unternehmen, die durch den Teilnehmer/Bieter/die Bietergemeinschaft bei der Erbringung der Leistungen eingesetzt werden sollen. Zum Nachweis, dass dem Teilnehmer bzw. der Gemeinschaft die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, hat der Teilnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Ist ein benanntes Unternehmen nach Einschätzung des Auftraggebers nicht geeignet, ist der Teilnehmer auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ein anderes, geeignetes Unternehmen zu benennen. Auch für dieses Unternehmen hat der Teilnehmer auf weiteres gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens einschließlich der im Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Ist auch dieses weitere vom Teilnehmer benannte Unternehmen nach Einschätzung des Auftraggebers nicht geeignet, wird der Antrag des Teilnehmers nicht berücksichtigt.
5.2 Austausch von Unterauftragnehmern Eine Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Teilnehmer zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) bei Antragsabgabe berufen hat, ist nach
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Abschluss des Vergabeverfahrens nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Unterauftragnehmer, die nach Vergabe beauftragt werden.
6 Datenschutz
Die von den Teilnehmern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
Auf die beigefügte Anlage A_03_ 312a_322a_Informationen DSGVO wird verwiesen.
7 Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen
Grundsätzlich kann der Teilnehmer auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des AG vertrauen. Daher ist ein Teilnehmer nicht zur Ermittlung von Basisdaten etc. verpflichtet, da dies Aufgabe des AG ist. Allerdings hat ein Teilnehmer erkennbare Mängel in den Bewerbungsbedingungen und den Erklärungen dem AG mitzuteilen. Unterlässt er dies, hat er das Risiko daraus zu tragen. Vom Teilnehmer sind nur solche Risiken aus Unstimmigkeiten oder Fehlern in den vorgenannten Unterlagen zu tragen, die ein Teilnehmer als Fachmann bei der ihm eigenen Fachkunde ohne Schwierigkeiten erkannt hat oder hätte erkennen können. Ein Teilnehmer ist nach der Rechtsprechung bereits aus Eigeninteresse gehalten, Widersprüche und Unklarheiten im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung vor Abgabe des Antrags auf Teilnahme zu prüfen.
8 Anlagen und Formblätter
Teil 1: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb nebst folgenden Anlagen:
- A_00 Bewerbungsbedingungen Teil 1_Stand 31.08.2026
- A_01 Formular 511 EU – VHB NRW
- A_02_01 Anlage Eignung mit A_02_02 Formblatt 521 EU, ersatzweise Einheitliche Europäische Eigenerklärung, (abrufbar, siehe Ziffer 2.7),
- A_03 Formular 2024-05-14_312a_322a Informationen DSGVO
- A_04 Wertungsmatrix Eignung
- A_05 Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß beigefügtem Formblatt 522 EU 04/2024
- A_06 Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen gemäß Formblatt 523 EU - Eigenerklärung Sanktionen 02/2024
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9 Formulare
Der AG sieht Ihrem Teilnahmeantrag mit Interesse entgegen. Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag ausschließlich nur die dafür vorgesehenen Unterlagen und fügen alle geforderten Anlagen und Unterlagen (Eigenerklärungen, Referenzen) bei.
------------------Ende der Anlage A-00 Bewerbungsbedingungen Teil 1--------------------------
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