Generalplanungsleistungen für die Umstellung der Ferngasleitung FGL 102
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ONTRAS Gastransport GmbH
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.02.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Technische Beratung und Konstruktionsberatung (71310000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 72392-2026
- Verfahrensnummer
- 2d9b1504-0c1c-4d46-8b3e-82bd1f1573ca
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH beauftragt die Erbringung von Generalplanungsleistungen für die Ertüchtigung der Ferngasleitung FGL 102 zwischen Brumby und Wedringen in Sachsen‑Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt ist ca. 47 km lang, 750 mm Durchmesser und soll für Wasserstoff mit einem MOP von 55 bar ausgelegt werden. Der Projektstart ist für Herbst 2026 geplant, die bauliche Realisierung soll Anfang 2028 beginnen und die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen.
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Leistungsbeschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Generalplanungsleistungen für die Umstellung der FGL 102
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Der Auftraggeber plant, gemäß § 51 Abs. 2 und 4 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Erfolgt eine entsprechende Nachreichung - insbesondere hinsichtlich der Mindestkriterien und der zwingend vorzulegenden Nachweise/Angaben - seitens des Bewerbers nicht vollständig, nicht korrekt oder nicht fristgerecht, erfolgt der formale Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. 2. Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Bietersoftware (AI Bietercockpit) zu stellen. 3. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Anspruch mit diesen Einwendungen präkludiert. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angebots- und Verhandlungsphase mehrstufig auszugestalten und dabei die Anzahl der Bieter stufenweise zu reduzieren. Die mögliche Vorgehensweise ist in den Vergabeunterlagen (siehe Angebotsbedingungen) beschrieben.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Generalplanungsleistungen für die Umstellung der FGL 102
- Erläuterungen, wie der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung praktisch umgesetzt wird (u. a. anhand eines Grobterminplans, Erläuterungen zu projektspezifischen Besonderheiten und Risiken, Darstellung Qualitätsmanagement und -sicherung, Abbildung und Erläuterungen zum Projektteam mit Kommunikation und Schnittstellenmanagement, Kapazitäts- und Personaleinsatzplanung)
- 40 %
- Erläuterungen/Darstellungen zur Berufserfahrung sowie zu vergleichbaren, persönlichen Referenzen für Schlüsselfunktionen im Projekt (voraussichtlich Gesamtprojektleiter, stellv. Gesamtprojektleiter, wobei eine Anpassung der vorzustellenden Schlüsselpersonen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten bleibt); darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, dieses Zuschlagskriterium mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe des Verfahrens) in Unterkriterien aufzugliedern
- 20 %
- Wertungspreis (netto); Der Auftraggeber behält sich vor, das Zuschlagskriterium "Preis" mit Aufforderung zur Angebotsabgabe in Unterkriterien aufzugliedern.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. Der Auftraggeber plant, gemäß § 51 Abs. 2 und 4 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Erfolgt eine entsprechende Nachreichung - insbesondere hinsichtlich der Mindestkriterien und der zwingend vorzulegenden Nachweise/Angaben - seitens des Bewerbers nicht vollständig, nicht korrekt oder nicht fristgerecht, erfolgt der formale Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. 2. Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Bietersoftware (AI Bietercockpit) zu stellen. 3. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Anspruch mit diesen Einwendungen präkludiert. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angebots- und Verhandlungsphase mehrstufig auszugestalten und dabei die Anzahl der Bieter stufenweise zu reduzieren. Die mögliche Vorgehensweise ist in den Vergabeunterlagen (siehe Angebotsbedingungen) beschrieben.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 555481-2026
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