Anlage 8 - Bewertungsmatrix.pdf

Generalplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Melle-Buer

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 00:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Auftraggeber: Stadt Melle Projekt: Sanierung und Erweiterung der Grundschule Buer Generalplanungsleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix

  1. Schritt: Bewertung der Referenzen

1.1. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:

Vergleichbarkeit der NutzungVergleichbarkeit des PlanungsgegenstandsVergleichbarkeit der Gesamtkosten KG 300/400 (brutto)Vergleichbarkeit der erbrachten LeistungenVergleichbarkeit des Auftraggebers
Schulbau= 3 PunkteSanierung und Erweiterung= 3 Punkte>12,5 Mio. €= 3 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer auf Grundlage einer FLB= 3 PunkteÖffentlicher AG nach § 99 Nr. 1 GWB*= 3 Punkte
Sonstiger Bildungsbau= 2 PunkteSanierung oder Erweiterung= 2 Punkte≥ 10,0 Mio. €= 2 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer= 2 Punktesonstiger öffentli- cher AG nach § 99 GWB= 2 Punkte
Sonstige= 1 PunktSonstiges= 1 Punkt< 10,0 Mio. €= 1 PunktUmsetzung Bauvor- haben mit Einzelun- ternehmern= 1 PunktKein öffentlicher Auftraggeber= 1 Punkt

1.2. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:

Vergleichbarkeit der NutzungVergleichbarkeit des PlanungsgegenstandsVergleichbarkeit der Gesamtkosten KG 500 (brutto)Vergleichbarkeit der erbrachten LeistungenVergleichbarkeit des Auftraggebers
Freianlagen für Schulen= 3 PunkteNeubau= 3 Punkte> 1,0 Mio. €= 3 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer auf Grundlage einer FLB= 3 PunkteÖffentlicher AG nach § 99 Nr. 1 GWB*= 3 Punkte
Freianlagen für sonstigen Bil- dungsbau= 2 PunkteErweiterung= 2 Punkte≥ 0,5 Mio. €= 2 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer= 2 Punktesonstiger öffentli- cher Auftragge- ber nach § 99 GWB= 2 Punkte
Sonstige= 1 PunktSonstige= 1 Punkt< 0,5 Mio. €= 1 PunktUmsetzung Bauvor- haben mit Einzelun- ternehmern= 1 PunktKein öffentlicher Auftraggeber= 1 Punkt

Stand: 27.08.2026 Seite 1 von 2

Rev. 05/21 dbo/nst (DBO)

[Seite 2]

Auftraggeber: Stadt Melle Projekt: Sanierung und Erweiterung der Grundschule Buer Generalplanungsleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix

1.3. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:

Vergleichbarkeit der NutzungVergleichbarkeit des PlanungsgegenstandsVergleichbarkeit der Gesamtkosten KG 400 (brutto)Vergleichbarkeit der erbrachten LeistungsphasenVergleichbarkeit des Auftraggebers
Schulbau= 3 PunkteSanierung und Erweiterung= 3 Punkte> 2,5 Mio. €= 3 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer auf Grundlage einer FLB= 3 PunkteÖffentlicher AG nach § 99 Nr. 1 GWB*= 3 Punkte
Sonstiger Bildungsbau= 2 PunkteSanierung oder Erweiterung= 2 Punkte≥ 1,5 Mio. €= 2 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer= 2 Punktesonstiger öffentli- cher Auftragge- ber nach § 99 GWB= 2 Punkte
Sonstige= 1 PunktSonstiges= 1 Punkt< 1,5 Mio. €= 1 PunktUmsetzung Bauvor- haben mit Einzelun- ternehmern= 1 PunktKein öffentlicher Auftraggeber= 1 Punkt
  1. Schritt: Addition der Punkte

Es sind somit für jedes Referenzprojekt max. 15 Punkte erreichbar. Die aus den einzelnen Bewertungen erreichten Punkte werden addiert. Die für den Bewerber maximal erreichbaren Punkte (maximal 3 Referenzen) je Leistungsbild betragen jeweils 45 Punkte.

  1. Schritt: Gewichtung der Punkte

Erreichte Punkte Objektplanung Gebäude und Innenräume x Gewichtungsfaktor 0,40 = Gewichtete Punkte Erreichte Punkte Objektplanung Freianlagen x Gewichtungsfaktor 0,20 = Gewichtete Punkte Erreichte Punkte Fachplanung Technische Ausrüstung x Gewichtungsfaktor 0,40 = Gewichtete Punkte (gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma)

  1. Schritt: Bildung einer Rangfolge

Die gewichteten Punkte werden addiert und ergeben maximal 45 Punkte. Hieraus ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Punktzahl = Platz 1).

*Öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 GWB sind Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen, insbesondere Gemeinden (einschließlich Samtgemeinden), Städte, Landkreise (oder Kreise), Länder und der Bund sowie die Eigen- und Regiebetriebe als deren Sondervermögen

Stand: 27.08.2026 Seite 2 von 2

Rev. 05/21 dbo/nst (DBO)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung