Anlage 3 - Erklärungen zu Par. 123, 124 GWB.docx

Generalplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Melle-Buer

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 00:40 (Europe/Berlin)

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Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB

Ich/Wir erkläre/n mit meiner/unserer Unterschrift, dass folgende Ausschlussgründe nach § 123 GWB gegen mich/uns nicht vorliegen.

(bitte ankreuzen)

§ 123 GWBEine rechtskräftige Verurteilung oder eine rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen:Liegt nicht vorLiegt vor
§ 123 Abs. 1 Nr. 1§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)[ ][ ]
§ 123 Abs. 1 Nr. 2§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen[ ][ ]
§ 123 Abs. 1 Nr. 3§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)[ ][ ]
§ 123 Abs. 1 Nr. 4§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden[ ][ ]
§ 123 Abs. 1 Nr. 5§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden[ ][ ]
§ 123 Abs. 1 Nr. 6§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)[ ][ ]
§ 123 Abs. 1 Nr. 7§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)[ ][ ]
§ 123 Abs. 1 Nr. 8§§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (ausländische und internationale Bedienstete)[ ][ ]
§ 123 Abs. 1 Nr. 9Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr[ ][ ]
§ 123 Abs. 1 Nr. 10§§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)[ ][ ]
§ 123 Abs. 4 Nr. 1Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht erfüllt[ ][ ]

2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

Ich/Wir erkläre/n mit meiner/unserer Unterschrift, dass folgende Ausschlussgründe nach § 124 GWB gegen mich/uns nicht vorliegen

(bitte ankreuzen)

§ 124 GWBFakultative AusschlussgründeLiegt nicht vorLiegt vor
§ 124 Abs. 1 Nr. 1Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.[ ][ ]
§ 124 Abs. 1 Nr. 2Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.[ ][ ]
§ 124 Abs. 1 Nr. 3Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.[ ][ ]
§ 124 Abs. 1 Nr. 4Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.[ ][ ]
§ 124 Abs. 1 Nr. 7Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt. Dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.[ ][ ]
§ 124 Abs. 1 Nr. 8Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.[ ][ ]
§ 124 Abs. 1 Nr. 9Das Unternehmen 1. hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. 2. Hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. 3. Hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.[ ][ ]
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift(en) oder Person des Erklärenden nach § 126b BGB: – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen – – bei einer Eignungsleihe auch von den in Anspruch genommenen Unternehmen vorzulegen –

Nachfolgende Erklärung ist nur beim Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszufüllen und zu unterzeichnen.

3. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB

Ich/Wir erkläre/n mit meiner/unserer Unterschrift, dass bei meinem/unserem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.

Folgende Straftat/Fehlverhalten wurde durch mein/unser Unternehmen begangen:

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[ ] Ich/wir habe/n für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder habe/n mich/uns zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet.

[ ] Ich/wir habe/n die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber geklärt.

[ ] Ich/wir habe/n konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Folgende Nachweise einer Selbstreinigung haben wir beigefügt:

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Ort, Datum, Stempel und Unterschrift(en) oder Person des Erklärenden nach § 126b BGB: – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen – – bei einer Eignungsleihe auch von den in Anspruch genommenen Unternehmen vorzulegen –
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