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Anlage 8 - Bewertungsmatrix.pdf

Generalplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Auftraggeber: Stadt Melle Projekt: Sanierung und Ausbau/Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche Generalplanungsleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix

  1. Schritt: Bewertung der Referenzen

1.1. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:

Vergleichbarkeit der NutzungVergleichbarkeit des PlanungsgegenstandsVergleichbarkeit der Gesamtkosten KG 300/400 (brutto)Vergleichbarkeit der erbrachten LeistungenVergleichbarkeit des Auftraggebers
Schulbau= 3 PunkteSanierung und Erweiterung*= 3 Punkte>5,0 Mio. €= 3 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer auf Grundlage einer FLB= 3 PunkteÖffentlicher AG nach § 99 Nr. 1 GWB**= 3 Punkte
Sonstiger Bildungsbau= 2 PunkteSanierung oder Erweiterung*= 2 Punkte≥ 3,0 Mio. €= 2 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer= 2 Punktesonstiger öffentli- cher AG nach § 99 GWB= 2 Punkte
Sonstige= 1 PunktSonstiges= 1 Punkt< 3,0 Mio. €= 1 PunktUmsetzung Bauvor- haben mit Einzelun- ternehmern= 1 PunktKein öffentlicher Auftraggeber= 1 Punkt

1.2. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:

Vergleichbarkeit der NutzungVergleichbarkeit des PlanungsgegenstandsVergleichbarkeit der Gesamtkosten KG 500 (brutto)Vergleichbarkeit der erbrachten LeistungenVergleichbarkeit des Auftraggebers
Freianlagen für Schulen= 3 PunkteNeubau/ Erwei- terung= 3 Punkte> 0,4 Mio. €= 3 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer auf Grundlage einer FLB= 3 PunkteÖffentlicher AG nach § 99 Nr. 1 GWB**= 3 Punkte
Freianlagen für sonstigen Bil- dungsbau= 2 Punkte≥ 0,25 Mio. €= 2 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer= 2 Punktesonstiger öffentli- cher Auftragge- ber nach § 99 GWB= 2 Punkte
Sonstige= 1 PunktSonstige= 1 Punkt< 0,25 Mio. €= 1 PunktUmsetzung Bauvor- haben mit Einzelun- ternehmern= 1 PunktKein öffentlicher Auftraggeber= 1 Punkt

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Auftraggeber: Stadt Melle Projekt: Sanierung und Ausbau/Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche Generalplanungsleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix

1.3. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:

Vergleichbarkeit der NutzungVergleichbarkeit des PlanungsgegenstandsVergleichbarkeit der Gesamtkosten KG 400 (brutto)Vergleichbarkeit der erbrachten LeistungsphasenVergleichbarkeit des Auftraggebers
Schulbau= 3 PunkteSanierung und Erweiterung*= 3 Punkte> 1,0 Mio. €= 3 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer auf Grundlage einer FLB= 3 PunkteÖffentlicher AG nach § 99 Nr. 1 GWB**= 3 Punkte
Sonstiger Bildungsbau= 2 PunkteSanierung oder Erweiterung*= 2 Punkte≥ 0,75 Mio. €= 2 PunkteUmsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer= 2 Punktesonstiger öffentli- cher Auftragge- ber nach § 99 GWB= 2 Punkte
Sonstige= 1 PunktSonstiges= 1 Punkt< 0,75 Mio. €= 1 PunktUmsetzung Bauvor- haben mit Einzelun- ternehmern= 1 PunktKein öffentlicher Auftraggeber= 1 Punkt
  1. Schritt: Addition der Punkte

Es sind somit für jedes Referenzprojekt max. 15 Punkte erreichbar. Die aus den einzelnen Bewertungen erreichten Punkte werden addiert. Die für den Bewerber maximal erreichbaren Punkte (maximal 3 Referenzen) je Leistungsbild betragen jeweils 45 Punkte.

  1. Schritt: Gewichtung der Punkte

Erreichte Punkte Objektplanung Gebäude und Innenräume x Gewichtungsfaktor 0,40 = Gewichtete Punkte Erreichte Punkte Objektplanung Freianlagen x Gewichtungsfaktor 0,20 = Gewichtete Punkte Erreichte Punkte Fachplanung Technische Ausrüstung x Gewichtungsfaktor 0,40 = Gewichtete Punkte (gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma)

  1. Schritt: Bildung einer Rangfolge

Die gewichteten Punkte werden addiert und ergeben maximal 45 Punkte. Hieraus ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Punktzahl = Platz 1).

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*Als Erweiterungsbau werden ausschließlich die Ergänzungen eines vorhandenen Objekts gewertet (vgl. § 2 Abs. 4 HOAI). Es muss sich folglich um ergänzende Anbauten an ein vorhandenes Objekt, welche zu einer räumlichen Erweiterung führen, handeln. Die Vorgängernorm in § 3 Nr. 4 HOAI 1996 nannte als Beispiel die Aufstockung oder den Anbau (Steeger/Fahrenbruch, Praxiskommentar HOAI 2013 - Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure, Stand 11.05.2022, § 2, Rdn. 6). Solitärgebäude als eigenständige, freistehende Objekte ohne eine direkte und unmittelbare Anbindung an Bestandsgebäude gelten nicht als Erweiterungsbau. Auch die Anbindung durch einen einfachen Verbindungsgang ist hierfür nicht ausreichend.

**Öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 GWB sind Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen, insbesondere Gemeinden (einschließlich Samtgemeinden), Städte, Landkreise (oder Kreise), Länder und der Bund sowie die Eigen- und Regiebetriebe als deren Sondervermögen

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