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Auftraggeber: Stadt Melle Projekt: Sanierung und Ausbau/Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche Generalplanungsleistungen Anlage 8 – Bewertungsmatrix
- Schritt: Bewertung der Referenzen
1.1. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:
| Vergleichbarkeit der Nutzung | Vergleichbarkeit des Planungsgegenstands | Vergleichbarkeit der Gesamtkosten KG 300/400 (brutto) | Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen | Vergleichbarkeit des Auftraggebers | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulbau | = 3 Punkte | Sanierung und Erweiterung* | = 3 Punkte | >5,0 Mio. € | = 3 Punkte | Umsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer auf Grundlage einer FLB | = 3 Punkte | Öffentlicher AG nach § 99 Nr. 1 GWB** | = 3 Punkte |
| Sonstiger Bildungsbau | = 2 Punkte | Sanierung oder Erweiterung* | = 2 Punkte | ≥ 3,0 Mio. € | = 2 Punkte | Umsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer | = 2 Punkte | sonstiger öffentli- cher AG nach § 99 GWB | = 2 Punkte |
| Sonstige | = 1 Punkt | Sonstiges | = 1 Punkt | < 3,0 Mio. € | = 1 Punkt | Umsetzung Bauvor- haben mit Einzelun- ternehmern | = 1 Punkt | Kein öffentlicher Auftraggeber | = 1 Punkt |
1.2. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:
| Vergleichbarkeit der Nutzung | Vergleichbarkeit des Planungsgegenstands | Vergleichbarkeit der Gesamtkosten KG 500 (brutto) | Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen | Vergleichbarkeit des Auftraggebers | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Freianlagen für Schulen | = 3 Punkte | Neubau/ Erwei- terung | = 3 Punkte | > 0,4 Mio. € | = 3 Punkte | Umsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer auf Grundlage einer FLB | = 3 Punkte | Öffentlicher AG nach § 99 Nr. 1 GWB** | = 3 Punkte |
| Freianlagen für sonstigen Bil- dungsbau | = 2 Punkte | ≥ 0,25 Mio. € | = 2 Punkte | Umsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer | = 2 Punkte | sonstiger öffentli- cher Auftragge- ber nach § 99 GWB | = 2 Punkte | ||
| Sonstige | = 1 Punkt | Sonstige | = 1 Punkt | < 0,25 Mio. € | = 1 Punkt | Umsetzung Bauvor- haben mit Einzelun- ternehmern | = 1 Punkt | Kein öffentlicher Auftraggeber | = 1 Punkt |
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1.3. Die für den Bewerber angegebenen Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI werden wie folgt bewertet:
| Vergleichbarkeit der Nutzung | Vergleichbarkeit des Planungsgegenstands | Vergleichbarkeit der Gesamtkosten KG 400 (brutto) | Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen | Vergleichbarkeit des Auftraggebers | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulbau | = 3 Punkte | Sanierung und Erweiterung* | = 3 Punkte | > 1,0 Mio. € | = 3 Punkte | Umsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer auf Grundlage einer FLB | = 3 Punkte | Öffentlicher AG nach § 99 Nr. 1 GWB** | = 3 Punkte |
| Sonstiger Bildungsbau | = 2 Punkte | Sanierung oder Erweiterung* | = 2 Punkte | ≥ 0,75 Mio. € | = 2 Punkte | Umsetzung Bauvor- haben mit General- unternehmer | = 2 Punkte | sonstiger öffentli- cher Auftragge- ber nach § 99 GWB | = 2 Punkte |
| Sonstige | = 1 Punkt | Sonstiges | = 1 Punkt | < 0,75 Mio. € | = 1 Punkt | Umsetzung Bauvor- haben mit Einzelun- ternehmern | = 1 Punkt | Kein öffentlicher Auftraggeber | = 1 Punkt |
- Schritt: Addition der Punkte
Es sind somit für jedes Referenzprojekt max. 15 Punkte erreichbar. Die aus den einzelnen Bewertungen erreichten Punkte werden addiert. Die für den Bewerber maximal erreichbaren Punkte (maximal 3 Referenzen) je Leistungsbild betragen jeweils 45 Punkte.
- Schritt: Gewichtung der Punkte
Erreichte Punkte Objektplanung Gebäude und Innenräume x Gewichtungsfaktor 0,40 = Gewichtete Punkte Erreichte Punkte Objektplanung Freianlagen x Gewichtungsfaktor 0,20 = Gewichtete Punkte Erreichte Punkte Fachplanung Technische Ausrüstung x Gewichtungsfaktor 0,40 = Gewichtete Punkte (gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma)
- Schritt: Bildung einer Rangfolge
Die gewichteten Punkte werden addiert und ergeben maximal 45 Punkte. Hieraus ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Punktzahl = Platz 1).
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*Als Erweiterungsbau werden ausschließlich die Ergänzungen eines vorhandenen Objekts gewertet (vgl. § 2 Abs. 4 HOAI). Es muss sich folglich um ergänzende Anbauten an ein vorhandenes Objekt, welche zu einer räumlichen Erweiterung führen, handeln. Die Vorgängernorm in § 3 Nr. 4 HOAI 1996 nannte als Beispiel die Aufstockung oder den Anbau (Steeger/Fahrenbruch, Praxiskommentar HOAI 2013 - Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure, Stand 11.05.2022, § 2, Rdn. 6). Solitärgebäude als eigenständige, freistehende Objekte ohne eine direkte und unmittelbare Anbindung an Bestandsgebäude gelten nicht als Erweiterungsbau. Auch die Anbindung durch einen einfachen Verbindungsgang ist hierfür nicht ausreichend.
**Öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 GWB sind Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen, insbesondere Gemeinden (einschließlich Samtgemeinden), Städte, Landkreise (oder Kreise), Länder und der Bund sowie die Eigen- und Regiebetriebe als deren Sondervermögen
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