Anlage-10_Nutzungsvereinbarung_Datenausgabe.pdf

Generalplanung für Kanalerneuerung und separate Bachwasserleitungen in Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 07:59 (Europe/Berlin)

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1.Nutzungsvereinbarung

zwischen Tiefbauamt Stuttgart, Hohe Straße 25, 70176 Stuttgart (Dateneigentümer) und


(Nutzungsberechtigter)

1 Vertragsgegenstand

sind jegliche Art digitaler Auszüge aus den Bestands- und Projektdaten des Tiefbau- amts Stuttgart. Dies gilt auch für Daten der digitalen Stadtkarte der Stadtmessung- samts, soweit diese im Zusammenhang mit Projekten des Tiefbauamts übergeben wurden. Alle diese Daten unterliegen den urheberrechtlichen Schutzbestimmungen.

2 Nutzungszweck

Der Nutzungsberechtigte darf die bereitgestellten Daten ausschließlich für die Durch- führung der Arbeiten im Rahmen eines rechtsgültigen Auftrages des Tiefbauamts Stuttgarts verwenden. Jede Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

3 Nachunternehmer

Werden zur Auftragsdurchführung Nachunternehmer eingeschaltet, so sind diese zu verpflichten, die bereitgestellten Daten nach Auftragsabwicklung zu löschen. Die Weitergabe von Daten nach Ziffer 1 ist dem Auftraggeber (Tiefbauamt Stuttgart) vor der Weiterleitung unter Benennung des Nachunternehmers mit voller Anschrift mitzuteilen. Der Nachunternehmer, sowie jeder weitere Nachunternehmer gibt dem Auftraggeber eine Verpflichtungserklärung nach Maßgabe dieser Nutzungsvereinbarung ab.

4 Nutzung veränderter Daten nach Ziffer 1

Soweit zur Auftragserfüllung Daten nach Ziffer 1 aufbereitet oder umgearbeitet wer- den, unterliegen auch diese Daten ausschließlich dem unter Ziffer 2 bestimmten Nut- zungszweck. Eine Veröffentlichung dieser Daten für wissenschaftliche Zwecke ist nur nach voraus- gehender Zustimmung der Stadt Stuttgart zulässig. In diesem Fall ist auf allen Darstel- lungen mit dem in Ziffer 1 genannten Inhalt die Angabe des Datenlieferanten und der urheberrechtlichen Bestimmungen deutlich lesbar anzugeben.

5 Schutz gegen widerrechtliche Verwendung der Daten

Der Nutzungsberechtigte sowie die Nachunternehmer haften gegenüber der Stadt da- für, dass Unbefugte keinen Zugriff auf diese Daten erhalten und die Daten weder für ihre eigenen Zwecke nutzen noch Dritten zugänglich gemacht werden. Verstöße bei der Nutzung werden verfolgt.

Stand 21.02.2000 Seite 1

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Gewährleistung, Haftung

Die Daten werden mit der erforderlichen Sorgfalt geführt und übergeben. Es kann jedoch kei- ne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten hinsichtlich Darstellung und Lage- richtigkeit übernommen werden. Dem Nutzungsberechtigten ist untersagt Veränderungen der Daten vorzunehmen, soweit dies nicht zur Verbesserung der Daten oder einer Richtigstellung von Sachverhalten dient.

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Gebühren

Für die Nutzung der Daten entsprechend Ziffer 2 werden keine Gebühren verrechnet. Die Daten bleiben Eigentum des Tiefbauamts Stuttgart. Jede Nutzung der Daten über den in dieser Vereinbarung hinausgehenden Rahmen führt zu Schadenersatzansprüchen in Höhe des entstandenen Vermögensschadens für die Eigentü- mer der zur Verfügung gestellten Daten.

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Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Stuttgart.

Verpflichtungserklärung des Nutzungsberechtigten

Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen rechtsverbindlich an und verpflichte mich, bei Zuwiderhand- lung den entstandenen Schaden zu ersetzen. Ich bin darauf hingewiesen worden, daß bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten dies einen Vertragsbruch darstellt und das Tiefbauamt Stuttgart zu den entsprechenden vertragsrechtlichen Maßnahmen berechtigt.


Stempel (Ort und Datum) Unterschrift des Nutzungsberechtigten

Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers

Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen rechtsverbindlich an und verpflichte mich, bei Zuwiderhand- lung den entstandenen Schaden zu ersetzen. Ich werde dem Tiefbauamt Stuttgart die erfolgte Löschung der Daten nach Auftragsabwicklung mitteilen.


Stempel (Ort und Datum) Unterschrift des Nachunternehmers)

Stand 21.02.2000 Seite 2

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