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Tiefbauamt
Anforderungen des Tiefbauamts / SES an
Ingenieurleistungen
Das Tiefbauamt / SES erwartet von seinen Projektpartnern die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Auf die sachgerechte Erfüllung folgender Projektaufgaben wird explizit hingewiesen:
Planung
- Bei der Planung müssen die örtlichen Baugrundverhältnisse berücksichtigt werden.
- Die örtlichen Verkehrsbedingungen müssen von den Planern beachtet werden.
- Das Ingenieurbüro muß die örtlichen Eigentumsverhältnisse berücksichtigen.
- Die örtlichen hydraulischen Randbedingungen während der Bauphase sind zu beachten.
- Mineralwasserkernzonen / Grundwasserverhältnisse sind zu berücksichtigen.
- Die örtlichen Randbedingungen des Bestands sind zu beachten.
- Die einzelnen Planungsphasen sind zu dokumentieren.
- Die Einschränkungen für den Verkehr/Anwohner/Betrieb sind zu minimieren.
Ausschreibung – Vergabe – Abrechnung
- Der „Leitfaden zur Ausschreibung“ des Tiefbauamtes ist einzuhalten.
- Die Unterlagen zur Massenermittlung müssen nachvollziehbar sein und auf Verlangen vorgelegt werden.
- Die Rechnungsprüfung ist vollständig zu belegen und nachvollziehbar darzustellen.
- Die Vollständigkeit der Lieferscheine ist sicherzustellen.
- Die Nachtragsbearbeitung muss innerhalb der vorgegebenen Fristen und in der vorgegebenen Form erfolgen.
- Ausschreibung und Abrechnung sind vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Die Schlussrechnung ist geordnet nach den Vorgaben des RPA zu übergeben.
TBA/SES Anforderungen Ingenieurbüros Version 9/09
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Tiefbauamt
Anforderungen des Tiefbauamts / SES an
Ingenieurleistungen
Bauausführung
- Die kontinuierliche Bauüberwachung muss sichergestellt sein und dokumentiert werden.
- Das Aufmass ist gemeinsam durchzuführen und in vorgegebener Form vollständig zu dokumentieren.
- Vor Abweichungen von der planmäßigen Projektabwicklung sind Alternativen zur Entscheidungsfindung vorzulegen.
- Die Durchführung und Dokumentation der Eigenüberwachung ist einzufordern und ggf. sind Kontrollprüfungen zu veranlassen.
- Eine kontinuierliche Kostenkontrolle muss gewährleistet sein und ist auf Verlangen vorzulegen.
- Die Werkplanung der ausführenden Firmen muß vom Ingenieurbüro geprüft werden.
- Die Dokumentation (Brückenbuch, Betriebsanweisungen, Bestandspläne nach Ausführung etc.) ist vollständig und geprüft zu übergeben.
Qualifikation / Organisation
- Das Ingenieurbüro muss den Einsatz der erforderlichen technischen Ausstattung gewährleisten, vorgegebene Dateiformate sind einzuhalten.
- Die erforderliche Qualifikation des eingesetzten Personals ist zu belegen.
- Die Projektbearbeiter und ihre Stellvertreter sind namentlich zu benennen.
- Das Ingenieurbüro muss die vereinbarten Projekttermine einhalten.
- Abweichungen vom geplanten Projektablauf sind unverzüglich anzuzeigen.
- Besprechungsergebnisse sind zu protokollieren.
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Tiefbauamt / SES Auftragnehmer
TBA/SES Anforderungen Ingenieurbüros Version 9/09