Anlage-7_Anforderungen TBA SES an Ing-leistungen.pdf

Generalplanung für Kanalerneuerung und separate Bachwasserleitungen in Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 07:59 (Europe/Berlin)

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Tiefbauamt

Anforderungen des Tiefbauamts / SES an

Ingenieurleistungen

Das Tiefbauamt / SES erwartet von seinen Projektpartnern die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Auf die sachgerechte Erfüllung folgender Projektaufgaben wird explizit hingewiesen:

Planung

  • Bei der Planung müssen die örtlichen Baugrundverhältnisse berücksichtigt werden.
  • Die örtlichen Verkehrsbedingungen müssen von den Planern beachtet werden.
  • Das Ingenieurbüro muß die örtlichen Eigentumsverhältnisse berücksichtigen.
  • Die örtlichen hydraulischen Randbedingungen während der Bauphase sind zu beachten.
  • Mineralwasserkernzonen / Grundwasserverhältnisse sind zu berücksichtigen.
  • Die örtlichen Randbedingungen des Bestands sind zu beachten.
  • Die einzelnen Planungsphasen sind zu dokumentieren.
  • Die Einschränkungen für den Verkehr/Anwohner/Betrieb sind zu minimieren.

Ausschreibung – Vergabe – Abrechnung

  • Der „Leitfaden zur Ausschreibung“ des Tiefbauamtes ist einzuhalten.
  • Die Unterlagen zur Massenermittlung müssen nachvollziehbar sein und auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Die Rechnungsprüfung ist vollständig zu belegen und nachvollziehbar darzustellen.
  • Die Vollständigkeit der Lieferscheine ist sicherzustellen.
  • Die Nachtragsbearbeitung muss innerhalb der vorgegebenen Fristen und in der vorgegebenen Form erfolgen.
  • Ausschreibung und Abrechnung sind vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Die Schlussrechnung ist geordnet nach den Vorgaben des RPA zu übergeben.

TBA/SES Anforderungen Ingenieurbüros Version 9/09

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Tiefbauamt

Anforderungen des Tiefbauamts / SES an

Ingenieurleistungen

Bauausführung

  • Die kontinuierliche Bauüberwachung muss sichergestellt sein und dokumentiert werden.
  • Das Aufmass ist gemeinsam durchzuführen und in vorgegebener Form vollständig zu dokumentieren.
  • Vor Abweichungen von der planmäßigen Projektabwicklung sind Alternativen zur Entscheidungsfindung vorzulegen.
  • Die Durchführung und Dokumentation der Eigenüberwachung ist einzufordern und ggf. sind Kontrollprüfungen zu veranlassen.
  • Eine kontinuierliche Kostenkontrolle muss gewährleistet sein und ist auf Verlangen vorzulegen.
  • Die Werkplanung der ausführenden Firmen muß vom Ingenieurbüro geprüft werden.
  • Die Dokumentation (Brückenbuch, Betriebsanweisungen, Bestandspläne nach Ausführung etc.) ist vollständig und geprüft zu übergeben.

Qualifikation / Organisation

  • Das Ingenieurbüro muss den Einsatz der erforderlichen technischen Ausstattung gewährleisten, vorgegebene Dateiformate sind einzuhalten.
  • Die erforderliche Qualifikation des eingesetzten Personals ist zu belegen.
  • Die Projektbearbeiter und ihre Stellvertreter sind namentlich zu benennen.
  • Das Ingenieurbüro muss die vereinbarten Projekttermine einhalten.
  • Abweichungen vom geplanten Projektablauf sind unverzüglich anzuzeigen.
  • Besprechungsergebnisse sind zu protokollieren.

Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Tiefbauamt / SES Auftragnehmer

TBA/SES Anforderungen Ingenieurbüros Version 9/09

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