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Merkblatt „Betriebsordnung für FREMDFIRMEN“
- sicherheitsgerechtes Verhalten in abwassertechnischen Anlagen -
Sie sind als Verantwortlicher/Mitarbeiter einer Fremdfirma auf den Anlagen der SES tätig. Ein Verantwortlicher der SES wird Sie in die Besonderheiten der Anlage einweisen und Ihnen die Dienstanweisung für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischer Anlagen der SES aushändigen. Diese Einweisung und das Einhalten der Dienstanweisung sind Vorraussetzung für die Durchführung Ihrer Arbeit und gleichzeitig Grundlage für ein sicheres Arbeiten. Alle Arbeiten müssen vorab unter „0711 / 216 – 62 813“ oder per E-Mail: „Einstiegsmeldung@Stuttgart.de“ angemeldet werden.
Insbesondere sind folgende Grundsätze zu beachten:
(cid:1) Maschinen und Aggregate können teilweise selbstständig anlaufen. Greifen Sie nie ohne entsprechende Freischaltung durch das Betriebspersonal in betriebsbereite Maschinen oder Aggregate. (cid:1) Im Abwasser und Schlamm können Krankheitserreger enthalten sein. Legen Sie bitte besonderen Wert auf die persönliche Hygiene: Rauchen, Essen und Trinken sind im Arbeitsbereich verboten. Reinigen Sie vor jeder Nahrungsaufnahme und nach dem Ende der Arbeiten ungeschützte Körperbereiche (v.a. Hände) gründlich, bei Bedarf auch durch Desinfizieren. Legen Sie Arbeitskleidung, die mit Abwasser oder Schlamm verschmutzt ist, vor Verlassen des Arbeitsbereiches ab und halten Sie diese getrennt von privater Kleidung. Dies gilt auch für die Reinigung verschmutzter Arbeitskleidung. (cid:1) In abwassertechnischen Anlagen muss jederzeit mit dem Auftreten gefährlicher Gase (toxisch, explosiv, erstickend) gerechnet werden. Verwenden Sie daher beim Einstieg immer ein Gaswarngerät, welches mindestens HS, O , CO 2 2, 2, und CH messen kann und beachten Sie das Rauchverbot in unseren Anlagen. 4 (cid:1) Für alle Arbeiten bei der SES ist ein Erlaubnisschein notwendig. (cid:1) Bei Regenwetter kann es zu schwallartigem Anstieg des Wasserspiegels kommen. Führen Sie, Ihre Arbeiten bei Trockenwetter durch und lassen sie die Wetterlage vom Sicherungsposten beobachten. Bei Bedarf können sie, eine Regenwarneinrichtung verwenden. Fluchtwege sind freizuhalten. (cid:1) Im Kanalnetz und den Sonderbauwerken besteht erhöhte Absturzgefahr, deshalb muss immer „gesichert“ (entsprechend der DA) eingestiegen werden.
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit diese Grundsätze, die Einweisung durch die/den Anlagenverantwortliche/n, die Anweisungen des Betriebspersonals und die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz befolgen, ist der größtmögliche Schutz für Sie und Ihre Mitarbeiter sichergestellt.
Wichtig: Bitte teilen sie bei ihrer Anmeldung das voraussichtliche Ende ihrer Arbeiten mit. Beachten Sie bitte, dass auf den Anlagen der SES das Arbeiten unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderen Rauschmitteln verboten ist.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über den Inhalt dieser Betriebsordnung und lassen Sie dies durch Unterschrift bestätigen. Falls Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie vor Arbeitsbeginn die örtliche Bauüberwachung/den Anlagenverantwortlichen an.
Auftraggeber / Koordinator (SES) Auftragnehmer Name: Anschrift:
Telefon: Name:
Telefon: Unterschrift (Auftraggeber/Koordinator) Datum: Unterschrift Datum, Firma
Unterschrift des Einweisenden Mit unserer Unterschrift akzeptieren wir die Name: Dienstanweisung und die „Betriebsordnung für Fremdfirmen“ der SES Telefon: Ort, Art und Zeitdauer der Arbeiten Unterschrift (Betriebsverantwortlicher) Datum:
Wichtige Telefonnummern im Kanalbetrieb 24h-Störfall-Hotline 0711 / 216 – 62 813 Bereitschaft Kanalreinigung 0172 / 45 48 27 0 E-Mail: Einstiegsmeldung@Stuttgart.de Bereitschaft Becken + Pumpwerke 0172 / 74 04 99 0
Erstellt: 66-6.53 Stand: 26. September 2017