Anlage-5a_Dienstanweisung-Arbeiten-in-umschlossenen-Raeumen_2025.pdf

Generalplanung für Kanalerneuerung und separate Bachwasserleitungen in Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 07:59 (Europe/Berlin)

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DIENST­ANWEISUNG­­

FÜR­ARBEITEN­IN­­

UM­SCHLOSSENEN­­

RÄUMEN­VON­­

ABWASSER­­TECHNISCHEN­

ANLAGEN

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INHALT­

­

1 Geltungsbereich 4

2 Verantwortlicher 5

3 Arbeits-, Warn- und Rettungs- ausrüstung 6

4 Vorbereitende Maßnahmen 8

5 Vorbereitung zum Einstieg 9

6 Einstieg und Aufenthalt in umschlossenen Rumen 10 QR-Code für den direkten Download des Erlaubnisscheins für Arbeiten in explosions- 7 Maßnahmen bei Gasgefahr 12 gefährdeten Bereichen und Arbeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind. 8 Explosionsschutz und elektrische Sicherheit 13

9 Technische Lüftung der Räume 14 verpflichtend einzuhalten 10 Maßnahmen bei Wassergefahr 15 Überprüfung 11 Verhalten bei Unfällen 16 Verhaltensregeln und Maßnahmen 12 Wartung und Prüfung von Gaswarngeräten und Pumpen 18 Grundlagen nachlesen 13 Unterweisungen 19 Checkliste durchgehen 00 Checkliste 1 + 2 21-24

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GELTUNGSBEREICH VERANTWORTLICHER

Wo? Vom Verantwortlichen, z. B. Bauleiter, Projekt- Gilt in allen umschlossenen Räumen von ab- leiter, muss vor Beginn jeglicher Arbeiten eine wassertechnischen Anlagen (u. R. a. A.) im Sinne zuverlässige, mit den Gefahren und Schutz- der DGUV 103-004. maßnahmen vertraute Aufsicht führende Person benannt werden. Sofern Dritte (z. B. Für wen? Fremdfirmen) mit Arbeiten in abwassertech- Gilt für alle städtischen Mitarbeiter und für Mit- nischen Anlagen beauftragt sind, muss von arbeiter von Fremdfirmen, mit denen die An- deren Verantwortlichem diese Person benannt wendung dieser Dienstanweisung vereinbart werden. wurde.

Was ist noch zu beachten? Neben dieser Dienstanweisung sind aktuell gül- tige Arbeitsschutzrichtlinien zu beachten, ins- Verantwortlicher besondere folgende Schriften:

DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Präven- SES-Team tion DGUV Vorschrift 22: Abwassertechnische An- lagen DGUV Regel 103-004: Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von ab- Aufsicht wassertechnischen Anlagen führende Person DGUV Information 213-056: Gaswarn - oder einrichtungen für toxische Gase / Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb (Merkblatt T021) Auftragnehmer DGUV Information 213-057: Gaswarn - einrichtungen und -geräte für den Explosions- schutz (Merkblatt T023)

Aufsicht führende Person

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ARBEITS-,­WARN-­UND­­

RETTUNGSAUSRÜSTUNG

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die vom Ar- Was muss mit an die Arbeitsstelle in beitgeber gestellte Schutzkleidung und ge- u. R. a. A.? prüfte persönliche Schutzausrüstung (PSA) Arbeitsschutzkleidung und PSA entsprechend zu benutzen. der Gefährdungsbeurteilung, z. B. körperbe - Jede Kolonne, die in umschlossene Räume ein- deckende Kleidung oder Einwegschutzanzug steigt, muss mindestens folgende Ausrüs- und Gurtsystem tungsgegenstände zur Arbeitsstelle mit sich Gasmessgerät für mindestens folgende Gase: führen: Schwefelwasserstoff (H S), Kohlendioxid (CO ), 2 2 explosive Gase wie Methan (CH ) und die Mes- Fußschutz 4 Sicherheitsschuhe sung von Sauerstoff (O ) wird empfohlen 2 Absturzsicherung mit Rettungs möglich keit/ Anschlagvorrichtung (Höhensicherungsgerät Kopf- und Gesichtsschutz Arbeitsschutzkleidung (HSRG)) Schutzhelm mit Lampe Arbeitsleuchte, betriebsfertig und explosions- geschützt Feuerlöscher, bei Tätigkeiten mit erhöhter Handschutz Schutzhandschuhe Brandgefährdung Selbstretter (umgebungsluftunabhängig), für Absturzsicherung Auffang- und Haltegurt jede einsteigende Person. Bei Einstiegen mit gelöster Seilsicherung sowie in Tiefen von mehr als 5 m

Was muss mit an die Einstiegsstelle? Notrufmöglichkeit über Mobilfunktelefon

Was muss mit an die Einsatzstelle (bzw. Sauerstoffselbstretter in das Fahrzeug)? Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13517 Gaswarngerät

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VORBEREITENDE­­ VORBEREITUNG­zUM­­

MASSNAHMEN EINSTIEG

Die Regelungen für Arbeiten im Straßen- und Die Aufsicht führende Person hat vor Beginn Schienenraum sind zu beachten. der Arbeiten zu entscheiden, welche Schutz- maßnahmen aus den Arbeitsanweisungen an- Für Arbeiten, die mit besonderen Gefahren ver- zuwenden sind. bunden sind, ist ein Erlaubnisschein notwendig (siehe QR-Code auf Seite 2). Dieser dient zur Was muss vor dem Einstieg gemacht Doku mentation einer ortsbezogenen Gefähr- werden? dungsbeurteilung, als Checkliste und zur Be - nennung der verantwortlichen Personen. Einstiegsstelle sichern. Belüftung durch natürliche (z. B. Öffnen der Dies trifft zum Beispiel zu bei: Nebenschächte) oder technische Lüftung. Messung mit dem Gaswarngerät von einem Änderung des Abflussverhaltens, sicheren Standpunkt aus durchführen. Zündgefahren durch funkenerzeugende Tragfähigkeit der Steigeinrichtungen Arbeiten, Einsatz von elektrisch betriebenen prüfen. Maschinen, Einsatz verschiedener Arbeits- Gefährdung durch bewegliche Teile oder gruppen, Arbeiten von oder mit Fremd - Einbauten, die nicht der Arbeitsausübung firmen, Öffnen eines geschlossenen dienen, müssen ausgeschlossen werden, d. h. Systems. sie müssen zum Stillstand gekommen sein, gegen Wiederanlauf, unbefugte, irrtümliche Vor dem Betreten der umschlossenen Räume oder unerwartete Ingangsetzung oder muss die Aufsicht führende Person mit allen Ingangsetzung durch gespeicherte Energie Beteiligten eine Lagebesprechung abhalten, in gesichert sein. der der Arbeitsauftrag erklärt und auf die ent- sprechende Sicherheitsausrüstung hingewie- Ein sicheres und ungehindertes Verlassen der sen wird. umschlossenen Räume muss ständig möglich sein. Die Räume dürfen erst betreten werden, wenn eine Gefährdung der Mitarbeiter ausgeschlos- sen ist.

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EINSTIEG­UND­AUFENTHALT­IN­­­UMSCHLOSSENEN­RÄUMEN

Die Aufsicht führende Person hat dafür Sorge zu tragen, dass erst mit den Arbeiten begonnen wird, wenn die Das Gaswarngerät zur Arbeitsstelle mitnehmen notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen und eingeschaltet lassen. sind,

Jeder muss einen Selbstretter tragen, wenn die festgelegten Schutzmaßnahmen während der unmittelbare Einstiegsbereich verlassen der Arbeiten eingehalten werden, wird oder wenn keine Seilsicherung vorhanden ist bzw. diese gelöst wird. Unbefugte von der Arbeitsstelle ferngehalten werden, Jeder muss einen Auffanggurt tragen.

alle Personen im Gefahrfall die umschlossenen Jeder Ein- und Aussteigende muss über eine Räume von abwassertechnischen Anlagen un- Absturzsicherung geschützt sein. verzüglich verlassen, Die Absturzsicherung darf erst gelöst werden, ein Notruf abgesetzt und Hilfe geleistet wer- wenn klar ist, dass im Einstiegsbereich keine den kann. gefährliche Atmosphäre besteht sowie die Si- cherheit und Rettung durch ausreichendes und Was ist zu beachten? unterwiesenes Personal, Ausrüstung und Maß- Für dauernde und ausreichende Belüftung sor- nahmen gemäß Anweisung der Aufsicht füh- gen. renden Person gegeben sind. Dann erst dürfen auch weitere Personen einsteigen. Außerhalb des umschlossenen Raumes muss ein Sicherungsposten zur Sicherung ständig an- Bei Arbeiten im Einzugsbereich von Dükern, wesend sein. Bei Kanalarbeiten müssen die Ar- Abstürzen und Steilstrecken muss jeder Mit- beiter im Kanal über eine weitere Person auf arbeiter ständig gesichert sein. der Schachtsohle mit dem Sicherungsposten über Tage in ständigem Sicht- oder Sprachkon- Sind die Räume über eine Treppe zu erreichen, takt stehen. kann auf die Seilsicherung verzichtet werden.

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MASSNAHMEN­BEI­­ ExpLOSIONSSCHUTz­UND­

GASGEFAHR ELEkTRISCHE­SICHERHEIT

Werden brennbare oder giftige Gase bzw. Da in umschlossenen Räumen von abwasser- Sauerstoffmangel festgestellt, dann gilt: technischen Anlagen brennbare Gase oder Dämpfe auftreten können, muss Folgendes Vor dem Einstieg: unbedingt beachtet werden: Umschlossenen Raum nicht betreten. Entzündgefahr Jegliche Zündgefahren (Mobil- Messergebnis schriftlich festhalten. telefon, Zigaretten, E-Zigarette usw.) müssen vermieden werden. Den nächsthöheren Vorgesetzten benachrich- tigen, dieser entscheidet über weitere Maß- Funkenbildung Arbeiten mit funkenbildenden nahmen. Werkzeugen und Schweißarbeiten erfordern grundsätzlich einen Erlaubnisschein und zu- Während der Arbeit: sätzliche Sicherheitsvorkehrungen, wie z. B. Kollegen warnen und Selbstretter anlegen. technische Lüftung.

Raum sofort verlassen. Beleuchtung Arbeitsleuchten und fest ein- gebaute Beleuchtung nur in explosions- Messergebnis im Messprotokoll schriftlich fest- geschützter Ausführung. halten. Elektrowerkzeuge und -geräte nur mit Schutz- Den nächsthöheren Vorgesetzten benachrich- kleinspannung oder Schutztrennung betrei- tigen, dieser entscheidet über weitere Maß- ben. nahmen.

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TECHNISCHE­LÜFTUNG­­ MASSNAHMEN­BEI­­

DER­RÄUME WASSERGEFAHR

Wo muss belüftet werden? Was ist zu beachten? Belüftungsgeräte sind in Bereichen mit beson- Bei Arbeiten in umschlossenen Räumen muss derer Gefährdung durch gefährliche Gase zu eine Regenüberwachung (Kontrolle mit Fern- verwenden und stehen für städtische Mitarbei- überwachung, Posten bei einer Betriebsstelle ter z. B. in der Dienststelle Kanalbetrieb bereit. o. Ä.), eingerichtet werden, so dass ein recht- zeitiges Verlassen der Räume bei eintretendem Was ist zu beachten? Regen sichergestellt werden kann. Lüfter auf Funktion und Leistung prüfen, bevor er eingesetzt wird. Ist unmittelbar mit stärkeren Regenfällen zu rechnen, darf der umschlossene Raum nicht Grundsätzlich blasende Belüftung. betreten werden.

Lüftung mit ausreichender Zeit vor Beginn der Änderungen der Abflussverhältnisse (z. B. Ein- Kanalarbeiten einschalten und nochmals frei- stau, Ablass von Becken und Kanälen) müssen messen. vorab der Dienststelle Kanalbetrieb schriftlich gemeldet und mit dieser abgestimmt werden. Den Lüfter während des ganzen Einsatzes lau- Hierzu muss rechtzeitig der Erlaubnisschein fen lassen, auch bei kurzen Pausen! der SES (Download mit QR-Code unten) aus- gefüllt beim Kanalbetrieb der SES eingereicht werden.

Steigt das Wasser ohne erkennbaren Grund, ist CHECKLISTE C T H E E C C H K N L I I S S C T H E E N FÜ A R N A LA R der Raum sofort zu verlassen und der Vor- gesetzte zu verständigen!

B b e e l i ü A f r t b u e n it g en in Bereichen mit besonderer Gefährdung durch Gase n E u in r s b a l t a z s b e e n r d e e ic B h e d lü e f s t L u ü n f g ters ist abhängig v 1 o 5 m M K in a . n v a o lq r u A e r r b s e c i h t n sb it e t ginn einschalten Lüfter auch in kurzen Pausen weiterlaufen

14 lassen! 15

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VERHALTEN­BEI­UNFÄLLEN

Den Unfall sofort melden Eigene Rettungsmaßnahmen

über Telefon: Feuerwehr 112 Rettungsmaßnahme nur einleiten, wenn Polizei 110

Feuerwehr oder Polizei alarmiert wurde und si- Unfallstelle möglichst exakt mit Anfahrhinwei- chergestellt ist, dass die Einsatzstelle sofort er- sen angeben (Stadtteil, Straße, Weg, Hausnum- kennbar ist (Lotse bereitstellen), mer, Gewann). die eigene Person nicht gefährdet wird (Gas- Ist die Unfallstelle schwer zu finden, muss ein austritt, Schadstoffe im Abwasser), Treffpunkt vereinbart werden, an dem der Mel- der die Rettungskräfte erwartet. der Schaden nicht vergrößert wird,

Den Unfall beschreiben Vorgesetzten informieren.

Unfall kurz und treffend beschreiben, wie z. B.

„Unfall in Abwasserkanal“

„Arbeiter durch Hochwasser abgetrieben“

„ w A e r g b e e n it G er a s i a m us t K ri a t n t“ a l bewusstlos, vermutlich

CHECKLISTE

C T H E E C C H K N L I I S S C T H E E N FÜ A R N

„Arbeiter bei Kanalbauarbeiten verschüttet“ A nzahl der Verunglückten angeben B s U Z o e n a f i o f h U a r l n t l d l h f m e ä e r e l r l V g l e d e a n e r n n u g , n U b g e n lü s f c c a k h ll t r s e e t n e ib l a l e e n n a g n e g b e e b n e n U in n G fa e l f ls a t h e r l l g e e a r b a s t i e c n h e k r ö n n , n d e a n mit Unbeteiligte nicht U R n e f t a t l u ls n t g e s ll m e a a ß b n si a c h h m er e n n einleiten

Vorgesetzte informieren

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DIENSTANWEISUNG­FÜR­ARBEITEN­IN­UMSCHLOSSENEN RÄUMEN­VON­ABWASSERTECHNISCHEN­ANLAGEN

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WARTUNG­UND­pRÜFUNG­ UNTERWEISUNGEN

VON­GASWARNGERÄTEN­UND­

pUMpEN

Mindestens vor jedem Einsatz prüfen Unterweisungen müssen in regelmäßi- gen Abständen durchgeführt werden. Ladezustände der Akkus Mindestens einmal im Jahr und praxisnah, Prüfung auf Betriebsbereitschaft insbesondere:

Sichtkontrolle und Anzeigetest Wie rette ich Personen? Durchführung prakti- scher Übungen und Notruf üben.

Welche Gefahren birgt die Arbeit und wie beuge ich vor?

Wie benutze ich Arbeits-, Warn- und Rettungs- geräte?

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DIENSTANWEISUNG­FÜR­ARBEITEN­IN­­ UMSCHLOSSENEN­RÄUMEN­VON­ABWASSER­- TECHNISCHEN­ANLAGEN

Diese Dienstanweisung wurde mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Personalrat abgestimmt. Sie ersetzt die Dienstanweisung vom 10. Februar 2020.

Landeshauptstadt Stuttgart Tiefbauamt Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stand: 10.2025

Erster Betriebsleiter J. Mutz

Herausgeber Landeshauptstadt Stuttgart Tiefbauamt Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart

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CHECkLISTE­1

CHECkLISTE­FÜR­­­ARBEITEN­IN­UMSCHLOSSENEN­RÄUMEN­­ VON­ABWASSER-­­­TECHNISCHEN­ANLAGEN

Wenn Sie in umschlossenen Räumen von Handfeuerlöscher

abwassertechnischen Anlagen im Sinne der Fremdrettungsgerät

DGUV 103-004 arbeiten, z. B. in Schächten,

Kanälen, abgedeckten Becken, oder im Vor dem Einstieg

Bereich der Schlammbehandlung, beachten Belüften

Sie bitte unbedingt diese Vorsichtsmaß - Gasmessung durchführen

nahmen: Bewegliche Teile feststellen

Allgemein Bei Gasgefahr

Aufsicht Führenden/Verantwortlichen Raum nicht betreten bzw. sofort verlassen

bestimmen Kollegen warnen

Lagebesprechung durchführen Selbstretter anlegen

Persönliche Schutzausrüstung tragen Messergebnis festhalten

Objektbezogene Betriebsanweisung mit Vorgesetzte benachrichtigen

Ex-Schutzdokument beachten

Erlaubnisschein bei besonderen Gefahren Explosionsschutz

einreichen Jegliche Zündgefahren vermeiden

Explosionsgeschützte Leuchten verwenden

Was muss mit? Elektrische Schutzmaßnahmen beachten

Arbeitsschutzkleidung

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutz- Wichtig im Schacht

gerät (Arbeits- und Rettungsgerät) Absturzgesichert einsteigen (Anschlag-

Selbstretter punkt und Auffanggurt)

Absturzsicherung Belüftung

Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13517 Gasmessung

Gaswarngerät Selbstretter

Notrufmöglichkeit Anseilpflicht bei Arbeiten an Dükern, Ab-

stürzen und Steilstrecken

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CHECkLISTE­2

CHECkLISTE­FÜR­­­ARBEITEN­IN­UMSCHLOSSENEN­RÄUMEN­­ VON­ABWASSER-­­­TECHNISCHEN­ANLAGEN

Belüftung Prüfung der Gaswarngeräte

Bei Arbeiten in Bereichen mit besonderer und Pumpen

Gefährdung durch Gase Ladezustände der Akkus

Nur blasende Belüftung Vor jedem Einsatz Sichtkontrolle und

Einsatzbereich des Lüfters ist abhängig Anzeigetest

vom Kanalquerschnitt

15 Min. vor Arbeitsbeginn einschalten Wartung der Gaswarngeräte

und Pumpen

Lüfter auch in kurzen Pausen weiterlaufen Nach gesetzlichen Vorschriften und

lassen! Herstellerangaben

Bei Wassergefahr Unterweisung

Regenwarnung vereinbaren Jährlich: Personenrettung, Gefahren -

Änderung der Abflussverhältnisse melden vorsorge, Umgang mit Arbeitsgeräten

Sind stärkere Regenfälle zu erwarten, Raum und PSA

nicht betreten!

Bei steigendem Wasser den Raum sofort

verlassen!

Bei Unfällen

Sofort melden

Unfallstelle angeben

Unfallhergang beschreiben

Zahl der Verunglückten angeben

Unfallstelle absichern

Rettungsmaßnahmen einleiten

Vorgesetzte informieren

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung