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III.1 EU (VgV – Teilnahmebedingungen für Freiberufliche Leistungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe des Angebots/ des Teilnahmeantrags in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote / Teilnahmeanträge von Bewerbern / Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber / Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot/ Teilnahmeantrag 3.1 Das Angebot/ der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot/ den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot/ der Teilnahmeantrag ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebots-/ Teilnahmefrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes/r Angebot/ Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.
3.3 Bietereintragungen (Honorarzone, Umbauzuschlag, mitzuverarbeitende Bausubstanz, etc.) sind auf Verlangen der Vergabestelle herzuleiten und schriftlich zu begründen.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Abgabe des Angebots/ des Teilnahmeantrags verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Preise sind in Euro anzugeben.
3.6 Der AG behält sich vor, den Zuschlag nach §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen ohne in Verhandlungen einzutreten.
4 Bewerber / Bietergemeinschaften 4.1 Die Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot/ Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
5 Eignung, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer 5.1 Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen. 5.2 Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 47 VgV). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. (Formblatt I.3 EU – Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens
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III.1 EU (VgV – Teilnahmebedingungen für Freiberufliche Leistungen) stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 VgV vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 VgV vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 VgV vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. 5.3 Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Hierfür ist zur Angebotsphase das Formblatt II.3 EU – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer einzureichen.
6 Eignungsnachweise Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärung, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen nach Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/ die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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